Städtebaufördermittel vom Freistaat

Der Freistaat Bayern unterstützt in diesem Jahr 47 Städte und Gemeinden in Mittelfranken mit insgesamt 19,6 Millionen Euro aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. Auch Pappenheim bekommt für die Altstadt 200.000 Euro.
(Büro MdL Hauber) Die Mittel kommen insbesondere kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum zugute und helfen ihnen dabei, Gebäudeleerstände zu beseitigen und die Ortsmitten zu stärken. Rund 88 Prozent der Mittel aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm fließen in den ländlichen Raum, in dem mehr als die Hälfte der Bevölkerung Bayerns lebt.

Wolfgang Hauber, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Weißenburg und innenpolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion, ist über diese Förderung sehr erfreut: „Mit Gunzenhausen, Bechhofen, Dürrwangen, Pappenheim, Ornbau, Wilburgstetten und Wolframs-Eschenbach wurden einige Städte aus meinem Stimmkreis alleine mit insgesamt über 3, 6 Mio. Euro berücksichtigt. Das stärkt in der Tat die Attraktivität des ländlichen Raums und dessen Städte und Gemeinden.“

Weiter erklärt MdL Hauber: „Auch begrüße ich sehr, dass mit der Förderinitiative „Innen statt Außen“ der Flächenverbrauch reduziert wird und mit der Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ innerörtliche Brachflächen neu geordnet und gestaltet werden können.“

Aus dem Stimmkreis 505 „Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen“ bekam die Stadt Pappenheim für Maßnahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“:  Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro.




Kindergartenbetrag um 100 Euro ermäßigt

Wolfgang Hauber, MdL aus Weißenburg freut sich über die
rasche Umsetzung einer zentralen Forderung der FREIEN WÄHLER im
Koalitionsvertrag – Kostenfreie Kita.

Für die Eltern von Kindergartenkindern ermäßigt sich
ab 01. April 2019 der Beitrag um 100 Euro pro Monat. Dies gilt vom ersten
Kindergartenjahr bis zur Einschulung, also auch für Kinder, welche
zurückgestellt werden und damit ein 4. Kindergartenjahr in Anspruch nehmen
müssen. „Diese Problemstellung wurde vom Leiter der Lebenshilfe Altmühlfranken
an mich herangetragen und ich bin sehr froh, dass diese Thematik nun auch
geklärt werden konnte“, so Hauber.

Rund 375.000 Kinder in Bayern profitieren von der
staatlichen Leistung.

Bis zur Auszahlung müssen noch folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

  • Bereitstellung
    der erforderlichen Haushaltsmittel. Für einen Beginn des Beitragszuschusses mit
    Wirkung ab dem 1. April 2019 ist es erforderlich, dass der Doppelhaushalt
    2019/2020 rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Schaffung der
    gesetzlichen Grundlagen. Es ist geplant, die erforderlichen Gesetzesänderungen
    an das Haushaltsgesetz anzuhängen.
  • Technische
    Umsetzung im Abrechnungssystem KiBiG.web.

Stichtagsprinzip

  • Der
    Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr
    gekoppelt.
  • Er gilt ab dem 1.
    September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur
    Einschulung gezahlt.

Das ermöglicht eine klare Abgrenzung zur
Beitragserstattung für die Krippenkinder, die ab 2020 kommen soll. Diese wird
ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss
gewährt.

Auszahlungsmodalitäten

Für die Auszahlung wird auf das bewährte Verfahren aus
dem letzten Kindergartenjahr zurückgegriffen: 

  • Die Mittel werden
    an die Gemeinden ausgezahlt. Diese reichen die Mittel an nicht-kommunale
    Einrichtungsträger weiter. 
  • Bei den Eltern
    kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. 
  • Beträgt der
    Elternbeitrag weniger als 100 Euro, deckt der überschießende Betrag die Verwaltungskosten
    des Trägers ab. 
  • Die Abwicklung
    erfolgt über das bewährte online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, über
    das die Betriebskostenförderung verwaltet wird. 

Die Eltern müssen also keinen Antrag stellen. 

Damit die staatliche Leistung wahrnehmbar wird, werden
die Kita-Träger dazu verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sich ihr
Beitrag wegen der staatlichen Leistung um 100 Euro monatlich reduziert.




Erste politische SABS-Reaktion in Pappenheim

Die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) ist in der Region wieder zu großer Aktualität gelangt und  massiv in die Kritik geraten. Wie das Weißenburger Tagblatt berichtet, wollen die Freien Wähler einen Volksentscheid über den Bestand der SABS herbeiführen. Mit einer Entscheidung kann eventuell schon im Jahr 2018 gerechnet werden. Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der BGL in Stadtrat der Stadt Pappenheim greift diese Nachricht auf und hat für die Freien Wähler (FW) und die Bürgerliste (BGL) einen Antrag zur kommende Stadtratssitzung am 07.12.2017 eingebracht.
Ziel des Antrags ist ein Stadtratsbeschluss, wonach die, wie es im Antrag heißt „zeitliche Schiene“ für die Anwendung der SABS ausgenützt werden soll. Das würde bedeuten, dass für die derzeit anstehende Anwendung der SABS in Ochsenhart und in der Pappenheimer Deisingerstraße bis zu einer Entscheidung, längstens aber vier Jahre lang keine Beiträge und auch keine Abschlagszahlungen erhoben werden. Der Antrag von Karl Satzinger ist nachfolgend abgedruckt.

An den
Bürgermeister der
Stadt Pappenheim Uwe Sinn                                        Göhren den 24.11.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Stadtratssitzung am 07.12.2017 stelle ich einen Antrag zur Umlage und Durchführung der Straßenausbaubeitragssatzung für die Fraktion der Freien Wähler und Fraktion der Bürgerliste vertreten durch Walter Otters und Karl Satzinger.

Die aktuelle politische Diskussion und Berichterstattung lässt ein Umdenken bzw. eine Veränderung in der Durchführung und Umlegung der SABS erkennen.
Nach Rückfrage beim Landratsamt ob eine Aussetzung der SABS bis zu einer möglichen Entscheidung der Landesregierung möglich sei, wurde mir folgender Weg aufgezeigt:Eine Aussetzung der Vorschrift würde der Stadt nur Nachteile bringen und nicht Rechtens sein.
Auch der Entstehung einer Beitragspflicht können wir nicht entgegenwirken.
Eine Ausschöpfung der zeitlichen Schiene (keine Abrechnungen vor eventueller Gesetzesanpassung) sei aber Rechtskonform.Dadurch schafft sich der Stadtrat die nötige Luft um abzuwarten, was in diesem Thema passiert. Er kann dann die aktuelle Fassung an die zu erwartende Gesetzesänderung anpassen und schafft damit keine weiteren Fakten einer Veränderung eventuell entgegenzuwirken.
Auch sehen die Bürger dass sich die Stadt Pappenheim Gedanken um das Thema macht.Diverse Medien und auch das Landratsamt erwarten bereits 2018 eine Entscheidung in der Sache.

Beschlussvorschläge:
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim schöpft den ihr vom Gesetzgeber gegebenen Zeitraum für die Berechnung einer möglichen Umlagehöhe und den Erlass der entsprechenden Bescheide der SABS für Ochsenhart bzw. die Deisinger Straße und auch für evtl. kommende Projekte größtmöglich aus, zumindest so lange, bis eine ausdrückliche Äußerung des Landesgesetzgebers über die weitere Entwicklung im Straßenausbaubeitragsrecht erfolgt ist.

Auch soll auf Vorausleistungen verzichtet werden, um einer Veränderung der SABS nicht entgegenzuwirken und diese nach einer Entscheidung der Landesregierung anzupassen.

oder

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim sieht keinen Handlungsbedarf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Satzinger
Fraktionsvorsitzender der BGL