Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Bei der Stadt Pappenheim können pflegende Angehörige ab Montag, 25. Januar je drei FFP2-Masken kostenlos abholen. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Mitzubringen ist der Beschied der Pflegekasse über den Pflegegrad der gepflegten Person.

Die Stadt Pappenheim bittet darum, die Termine zur Abholung der Masken unter den Tel. Nr.
09143 / 606-36 oder
09143 – 606-24
zu vereinbaren.

Das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt pflegende Angehörige in der Corona-Pandemie in ganz Bayern mit insgesamt einer Million FFP2-Schutzmasken.

Um lange Anfahrtswege für die pflegenden Angehörigen zu vermeiden, werden diese ab dem 25. Januar 2021, über die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verteilt, in der die pflegebedürftige Person wohnt.

Jeder Hauptpflegeperson werden auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Als Nachweis reicht es, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht.
Die eine Million Masken kommen aus dem Bestand des Freistaats im Pandemie-Zentrallager. Die bayerische Staatsregierung reagiert mit dieser Maßnahme auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden.

Die Ausgabe der Masken erfolgt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu den gewohnten Servicezeiten in der vierten Kalenderwoche. Vor der  Abholung ist zwingend ein vorheriger Termin telefonisch bei der jeweiligen Verwaltung zu vereinbaren!

Die Stadt Pappenheim bittet darum, die Termine zur Abholung der Masken unter der Tel. Nr. 09143 / 606-36 oder 09143 – 606-24 zu vereinbaren.




Angebote der Sonnenküche für den 24. Januar

Auch am Sonntagmittag den 24.01.2021 von 11:00 – 14:00 Uhr kocht das Restaurant „Zur Sonne“ in Pappenheim wieder köstliche Speisen zum Mitnehmen. Einfach heiß abholen und daheim genießen!

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Sonntag, 24. Januar 2021

 Kürbiscremesüppchen, Kernöl
Garnelenspießchen………………………………………… 6,–€

Gesottener Kalbstafelspitz Meerrettichsauce,
Wurzelgemüse Petersilienkartoffeln……………….. 12,–€

Maishähnchenbrust Backfrüchte
Zitronen-Curry, Jasminreis, Sprossen……………… 13,–€

Zart geschmorter Sauerbraten
mit Brezenknödelscheiben, Blattsalat……………… 13,–€

Gemüse-Curry
Sprossen, Mais, Muffin, Erdnüsse………………….. 10,–€

Dessert

Luftiges Joghurt Panna Cotta
Beerengrütze, Schokoladengeleé……………………… 4,50 €

 

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002

–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




An Bedürftige werden FFP 2-Masken kostenlos verteilt

Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern für Personen ab 15 Jahren die Vorschrift, eine FFP2- im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Für besonders Bedürftige stellt der Freistaat Bayern zweieinhalb Millionen FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen übernimmt das Landratsamt.

 (LRA) In den nächsten Tagen werden den besonders Bedürftigen, also den Empfängern von Grundsicherungsleistungen, zunächst fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt. Auch Bezieher von Asylbewerberleistungen erhalten solche Masken. Den Tafeln werden vom Landratsamt ebenfalls eine gewisse Menge an FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Der Versand wird innerhalb der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt organisiert und beginnt am Montag, 18. Januar. Die betroffenen Personen erhalten gemeinsam mit den Masken auch eine Anleitung, was beim Tragen zu beachten ist.

Mehr Informationen zur FFP2-Maskenpflicht gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de.

Darüber hinaus wird derzeit auch eine Verteilaktion für FFP2-Masken für pflegende Angehörige vorbereitet. Landrat Manuel Westphal hat die Gemeinden gebeten, dabei zu unterstützen. Alle Informationen dazu wird das Landratsamt in den nächsten Tagen bekannt geben.

„Die FFP2-Masken können im Vergleich zu den Alltagsmasken nicht selbst hergestellt werden und liegen preislich auch höher. Aus diesen Gründen ist die Aktion, solche Masken mit höherer Schutzwirkung an Bedürftige kostenlos zu verteilen, mit Blick auf die FFP2-Maskenpflicht sehr wichtig. Ich bedanke mich auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die die Versandaktion in kurzer Zeit ermöglicht haben, so dass den betroffenen Personen zeitnah FFP2-Masken zur Verfügung stehen“, so Landrat Manuel Westphal.




Informationen zur Corona-Online-Impfregistrierung

Eine Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung ist derzeit auch im Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen nicht möglich. Das Impfzentrum Altmühlfranken bittet Impfwillige, sich ausschließlich online zu registrieren und informiert gemeinsam mit dem Landratsamt über das Portal.

(LRA) Anfang dieser Woche war es zum ersten Mal möglich, Impftermine für die erste Priorisierungsgruppe am Impfzentrum Altmühlfranken zu vereinbaren. Die 200 möglichen Impftermine waren innerhalb von zwei Tagen vergeben. Die Nachfrage nach den Terminen war sehr hoch, so dass in den ersten Tagen täglich eine vierstellige Anzahl an Anrufern versuchte, die Hotline des Impfzentrums zu erreichen.

Das Telefonnetz des Klinikums Altmühlfranken, das auch der Betreiber des Impfzentrums ist, war deswegen zeitweise überlastet. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Tage wird die Hotline personell verstärkt. Die Telefonhotline des Impfzentrums ist Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Leider ist derzeit keine Terminvereinbarung möglich, da nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht. In Zukunft erfolgt eine Terminvereinbarung ausschließlich über das kürzlich freigeschaltete Registrierungsportal des Freistaats Bayern www.impfzentren.bayern. Impfwillige können sich hier online registrieren und werden entsprechend der in der Impf-Verordnung angegebenen Priorisierungsgruppen aufgenommen. Das Impfzentrum Altmühlfranken hat keinerlei Einfluss auf diese Priorisierung. Sobald wieder Termine am Impfzentrum Altmühlfranken zur Verfügung stehen, werden die registrieren Personen der aktuellen Priorisierungsgruppe per E-Mail benachrichtigt und können einen Termin am Impfzentrum vereinbaren. Bitte beachten Sie dafür auch immer den Mailangang in Ihrem Spam-/oder Junk-Mail-Ordner.

Für die Online-Registrierung ist eine E-Mail-Adresse sowie eine Handynummer erforderlich. In wenigen Schritten ist die Registrierung abgeschlossen. Leider ist es nicht möglich, gleichzeitig mehrere Personen mit einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Deshalb muss in diesen Fällen eine zweite E-Mail-Adresse oder die E-Mailadresse eines Verwandten oder Bekannten angegeben werden. Nach erfolgter Impfung wird die verwendete E-Mailadresse zeitnah wieder für weitere Registrierungen freigeschaltet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann notfalls die Hotline des Impfzentrums (09831 52-2041) nutzen. Hier kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen. Ein Vorteil, früher eine Impfung zu erhalten, ist mit der telefonischen Registrierung nicht verbunden.

Personen, die nicht der ersten Priorisierungsgruppe angehören, erhalten durch die Registrierung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls keinen früheren Impftermin. Die Priorisierung erfolgt durch die Software streng nach der Impf-Verordnung und ist nicht zu beeinflussen.

„Leider sind wir bei der Terminvergabe von den Impfstofflieferungen abhängig. Derzeit können keine weiteren Termine am Impfzentrum vergeben werden. Die Registrierung impfwilliger Personen ist ein wichtiger erster Schritt, sobald wieder Termine zur Verfügung stehen, werden Sie über das Onlinesystem benachrichtigt. Wir können den Unmut nachvollziehen, der sich gerade auch durch lange Wartezeiten an der Telefonhotline des Impfzentrums ergibt“, bitten Landrat Manuel Westphal und Klinikvorstand Christoph Schneidewin um Verständnis und führen weiter aus: „Ein Anruf bei der Hotline des Impfzentrums ist derzeit nur notwendig, wenn keine Möglichkeit besteht, sich online registrieren zu lassen. Wir hoffen, dass bald wieder Impfstoff zur Verfügung steht, so dass weitere Termine zur Impfung vereinbart werden können. Seit dem Impfstart konnten wir bereits mehr als 1.000 Personen der ersten Priorisierungsgruppe impfen.“




Glanzvolle Sonnengerichte auch im neuen Jahr

Verbunden mit den besten Wünschen für das Neue Jahr bietet die Pappenheimer Sonnenküche ganz besondere Köstlichkeiten. Möge es das Neue Jahr mit sich bringen, dass man diese Köstlichkeiten bald wieder in im Restaurant der Sonne genießen kann.
Die Sonnenküche ist am Sonntag, 03. Januar 2021 von 11-14 Uhr für Sie da.
Einfach heiß abholen und daheim genießen weißt es dann wieder

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
Der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Sonntag 03. Januar 2021

 Petersilienwurzelsüppchen
Cürry-Croutons, Haselnussöl………………………………. 5,–€

Ofenfrische halbe Ente (aus Freilandhaltung)
Blaukraut, 2x Knödel, Sauce………………………………. 17,-€

Mediterrane CousCousPfanne
gebackener Blumenkohl, warme Aioli………………….. 10,-€

Gefüllte Kalbsbrust mit Pfifferlingen
Madeirarahmsauce, Gemüse, Spätzle…………………… 12,- €

Pulled BrisketBurger, Schmand, Rusty Bun
Coleslaw, Rauchspeck Spicy Dippers……………………. 15,50 €

Süßes
Charlotte Royal, Mango, Zitrone…………………………… 4,50 €

 Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
Der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




Böllerverbot zu Silvester gilt auch im eigenen Garten

Im Landkreis Weißenburg gilt zum Jahreswechsel 2020/21 ein striktes Böllerverbot auch auf Privatgrundstücken wie z.B. dem eigenen Garten. Die Belastung in den Kliniken hat die kritische Grenze längst überschritten. Dazu teilt das Ladratsamt mit:

(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken in den Intensivstationen, aber auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.

Maßgeblich ist dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern mittelfrankenweit. Gerade Personen mit schwereren Verletzungen müssen teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort sind derzeit die Kapazitäten in Mittelfranken, aber auch bayernweit weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, aus den Kliniken verlegt, zeitweise aber auch aufgenommen. „Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie haben wir dabei derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt“, so Landrat Manuel Westphal.

So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21.00 Uhr abgebrannt werden.

Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.




Neuer Betreiber für Corona-Testzentrum in Gunzenhausen

 Ab dem 01. Januar wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen von dem neuen Dienstleister Vitolus betrieben. Zukünftig kann ein Wunschtermin direkt online gebucht werden.

(LRA) Leider wurde ein erneuter Betreiberwechsel notwendig, weshalb Ende des Jahres eine erneute Ausschreibung erfolgte. Gewinner dieser Ausschreibung war der auf die Pandemiebekämpfung spezialisierte Dienstleister aus München Vitolus.

Von Montag bis Freitag wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen an Werktagen von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. Die ersten Termine sind also nach dem Jahreswechsel am 4. Januar möglich. Wer einen Termin zur Testung vereinbaren möchte, kann sich vorrangig online unter www.vitolus.de/wug registrieren. Im Anmeldeformular kann direkt ein Wunschtermin angeklickt und gebucht werden.

Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Der Ablauf bleibt wie bisher:
Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Drive-In-Station an der Alemannenstraße 26, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Die Krankenversichertenkarte muss dafür mitgebracht werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig.

Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihre Hausarztpraxis wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.




Warme Speisen aus der Sonnenküche für den 4. Advent

Die Sonnenküche bietet neben der bekannten Zeit am Sonntagmittag auch Samstagabend warme Speisen zum Abholen an. „Einfach heiß abholen und daheim genießen!“ heißt es am kommenden Wochenende wieder. Hier finden Sie das Angebot für den 4. Advent, 19. und 20.Dezember 2020.

Wir kochen: Samstag von 17 Uhr-20 Uhr
Sonntagmittag von 11-14 Uhr
Einfach heiß abholen und daheim genießen!

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
Der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für den 4. Advent, 19. & 20. Dezember 2020

 Winterliches Salatschüsserl
mit Feldsalat & Birnendressing…………………………… 3,50€

Gesottener Kalbstafelspitz Meerrettichsauce,
Wurzelgemüse und Petersilienkartoffeln……………… 12,-€

Gemüselasagne Sauce Velouté
und gebackener Grünkohl …………………………………. 10,-€

Krustenschäufele
Dunkelbiersauce, Kartoffelknödel………………………. 12,–€

Pfeffersteak vom Roastbeef
Wintergemüse, Kartoffelkroketten……………………… 16,-€

Kleines Dessert

Topfen-Orangenmousse,
eingelegte Mandarinen, Florentiner…………………….. 4,50 €

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




Corona Test Center in Pappenheim erfolgreich angelaufen

Am Freitag, den 11.12.2020 ist das Corona Schnelltest Zentrum des Pappenheimer Unternehmens Modl Medical erfolgreich an den Start gegangen. Aktuell gibt es von der Firma Modl Testzentren in Augsburg, Berlin und Pappenheim, bei denen bisher mit steigender Tendenz insgesamt rund 9.800 Anmeldungen aufgelaufen sind.

„Wir können im System die Anmeldungen für die einzelnen Standorte nicht sehen, da man mit unseren QR Codes an alle Modl Medical Center kommen kann“, teilt Nicole Modl, Geschäftsführerin der Firma Modl mit.

Die von der Firma Modl eigens für die Corona Testzwecke entwickelte App hat sich von Anfang an bestens bewährt und die Effizienz in den Abläufen des Testbetriebs kommt überall sehr gut an. Die Professionalität des Modl Medical Teams wird sehr gelobt und auch die Tatsache, dass man eben keinen Termin benötigt, sondern einfach kommen kann und ohne längere Wartezeit getestet wird.

Die Drive In Station auf dem Pappenheimer Volksfestplatz ist jeweils Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Anmeldung und Registrierung
Zur Erklärung hängt am Container ein großes Banner
Registrierung

Zunächst ist eine Registrierung der Personalien mit dem nebenstehenden QR-Code oder via Internet über www.publictesting.de erforderlich.

Nach dem Datenversand erhält man seinen persönlichen QR Code.
Dieser persönliche QR-Code muss ausgedruckt oder auf Handy gespeichert werden.
Mit dem persönlichen QR-Code bei der der Drive-In Station auf dem Volksfestplatz vorfahren.
Bezahlen und persönlichen QR-Code abscannen lassen.

Es ist nur bargeldlose Zahlung möglich.

 




7-Tage-Inzidenz steigt im Landkreis auf 214,3

Wegen der angestiegenen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf über 200 sind jetzt weitere Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der hohen Anzahl an Neuinfektionen in den vergangenen Tagen hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen den Wert 200 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern heute überschritten. Aus diesem Grund sind weitere Maßnahmen ab morgen, 12.12.2020, zu beachten.

Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkung, die in der zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung geregelt ist, gilt weiterhin. Von 21.00 bis 05.00 Uhr gilt zudem eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist in diesem Zeitraum untersagt, es sei denn es ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  •  der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
  •  der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  •  der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Märkte
Ab morgen, 12.12.2020, sind Märkte zum Warenverkauf untersagt. Eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln, weshalb die Wochenmärkte weiterhin stattfinden dürfen. Das Landratsamt macht dabei aber nochmal auf die bestehende Maskenpflicht während der Wochenmärkte aufmerksam.

Schulen
An allen Schulen findet ab der achten Jahrgangsstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen nur noch Distanzunterricht statt. Die Klassenstufen 1 bis 7 sowie Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind davon nicht betroffen. Die Schulen wurden vom Landratsamt darüber bereits frühzeitig in Kenntnis gesetzt und konnten entsprechende Vorbereitungen treffen. Eltern werden direkt von den Schulleitungen über das weitere Vorgehen informiert. Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht darf in Präsenzform nicht mehr stattfinden.

Die Maßnahmen gelten nun so lange, bis der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. Darüber wird das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen entsprechend informieren.

Wer sich freiwillig testen lassen will,
kann weiterhin das Testzentrum in Gunzenhausen nutzen. Unter der Telefonnummer 0961 309776 kann ein Test vereinbart werden. Bei Fragen zu den aktuellen Regelungen steht das Bürgertelefon des Landratsamtes unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Landrat Manuel Westphal appelliert
an die Bevölkerung: „Ich weiß, dass die Beschränkungen uns gerade in der Weihnachtszeit schwer treffen. Doch nur, wenn wir alle mitmachen und uns an die bestehenden Regeln, vor allem zur Kontaktreduzierung, halten, können wir die Infektionszahlen senken. Dadurch schützen Sie sich und andere!“

Seit Beginn der Pandemie weist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 1.381 Corona-Infektionen auf. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 214,3 (Stand: 11.12.2020, 07.30 Uhr).