Den Frühling und das gute Sonnenmenü zu Hause genießen

„Machs Dir Selbst…HEISS“ unter diesem Motto biete der Gasthof Sonne ab Donnerstag, 1. April 2021 die gesunde, leckere und zeitsparende Alternative zum Selberkochen.
Das hochwertiges Essen für ist schonend in der Sonnenküche zubereitet und haltbar im Vakuum für 8 Tage im Kühlschrank. Einfach 8-10 Minuten im siedenden Wasser erwärmen, anrichten, genießen. Ganz unkompliziert und lecker!

Einfach unter info@sonne-pappenheim.de oder telefonisch unter 09143/ 837 837
oder 0179/5325002 bestellen.
Abholung täglich nach Vereinbarung bis 20 Uhr

Die Hauptgerichte:

  • Pappenheimer Rehwild-Bolognese, Apfelmostsauce…………….. 7,00 € p. Port.
  • Sauerbraten vom Weiderind in Trollingersauce………………….. 6,50 € p. Port.
  • Altmühltaler Lammkräuterbraten in Aceto-Balsamicojus……. 7,50 € p. Port.
  • Rahmbraten von Damhirsch in Calvadossahnesoße…………….. 7,50 € p. Port.
  • Zart geschmorte Rinderbäckchen in Burgundersoße ………….. 7,50 € p. Port.
  • Spinat-Dinkelknödel, Pecorino, Pilzragout…………………………. 6,00 € p. Port.
  • Rinderrouladen nach Oma Glück’s Rezept…………………………. 6,50 € p. Port.

Beilagen

  • Frühlings-Gemüsepotpourri……………………………………………… 3,00 € p. Port.
  • Mediterranes Pfannengemüse……………………………………………. 3,00 € p. Port.
  • Apfel-Johannisbeer-Blaukraut………………………………………….. 3,00 € p. Port.
  • Hausgemachte Eierspätzle………………………………………………… 3,00 € p. Port.
  • Brezenknödelscheiben………………………………………………………. 3,00 € p. Port.
  • hausgemachte Löffelspatzen mit Bärlauch………………………….. 3,50 € p. Port.

 Kombinieren Sie sich durch. Alles ist perfekt aufeinander abgestimmt!

Einfach unter info@sonne-pappenheim.de oder telefonisch unter 09143/ 837 837
oder 0179/5325002 bestellen.
Abholung täglich nach Vereinbarung bis 20 Uhr




Wieder Strengere Corona-Regeln im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalbgelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 strengere Regelungen. Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.

(LRA) Heute, am 27.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf. Somit wurde an drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.

Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Nächtliche Ausgangssperre
Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

Kulturstätten
Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Sonnengerichte am Palmsonntag 2021

Unter dem Motto „Leidenschaft, die schmeckt“ bietet das Restaurant „Zur Sonne“ in Pappenheim auch am Palmsonntag, den 28. März 2021 wieder feinste Speisen zum Abholen an. Telefonisch vorbestellen, einfach heiß abholen und daheim genießen.

Wir kochen am Sonntag von 11-14 Uhr
Einfach heiß abholen und daheim genießen!

Angebot für Palmsonntag, 28. März 2021

Frühlingsfrisches Salatschüsserl
mit Rohkost & Joghurtdressing…………………………. 3,50 €

Karotten-Zucchinipuffer
Mango-Curryschmand, Puffreis, Blattsalate……….. 11,50 €

Kalbsrahmbraten aus der Schulter
Rahmsauce, Frühlingsgemüse, Eierspätzle…………. 13,– €

Schweinekrustenbraten Kümmelsauce
mit Kartoffelknödel, Krautsalat……………………….. 10,– €

Glück’s Zwiebelrostbraten
deftige Zwiebelsauce, Eierspätzle, Röstzwiebeln…. 13,– €

 Dessert

Gestockte Zitronencreme, Erdbeer-Limes
Rharbarberkompott, Zitronen-Thymianöl…………….. 5,–€

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen




Weitere Einschränkungen im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten für den Landkreis ab Dienstag, 23. März 2021 strengere Regelungen.

 (LRA) Heute, am 21.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 88,7 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 23. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

  • Kontaktbeschränkungen
    Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
  • Einzelhandel
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  •  Sportausübung
    Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
  •  Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am morgigen Montag bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Keine Lockerungen ab Montag

In der Corona-Krise gibt es für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, den Sport und für Kinos und Theatern. Weitere Einschränkungen für den Landkreis sind zu erwarten

 (LRA) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen die Möglichkeiten zu weiteren Lockerungen ab Montag, 22. März 2021 ausgesetzt. Das bedeutet für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, dass bis auf weiteres keine weiteren Öffnungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, den Sport sowie bei Kinos und Theatern möglich sind.

Aufgrund der in den vergangenen zwei Wochen stabilen Infektionslage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die 7-Tage-Inzidenz war immer deutlich unter dem Wert 100, hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die mögliche Lockerungen ab dem 22. März vorsah. Diese Allgemeinverfügung muss nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.

Leider ist in den vergangenen Tagen das bayernweite Infektionsgeschehen sehr stark angestiegen, weshalb die angekündigten Öffnungsschritte derzeit ausgesetzt und keine Allgemeinverfügungen vom Ministerium genehmigt werden. Also wird es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen keine weiteren Öffnungsschritte ab Montag geben können.

Das Ministerium hat den Landkreisen mitgeteilt, dass zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder abzuwarten sind. Diese sind für den 22. März angesetzt.

Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die täglichen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Am heutigen Tag, 19. März 2021, weist der Landkreis lt. RKI eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von 52,8 auf. Damit wurde zwei Tage in Folge der Wert 35 überschritten. Heute ist der erste Tag mit einer Überschreitung des Wertes 50. Somit drohen im Landkreis in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen.

Sollte morgen, Samstag 20. März, die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegen, so wird das Landratsamt dies am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt machen. Ab Dienstag, 23. März dürften sich dann nur Personen aus zwei Haushalten treffen und die Gesamtzahl dürfte fünf Personen nicht überschreiten.

Sollte der Landkreis auch morgen und am Sonntag den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, würde das Landratsamt dies ebenfalls am Montag, 22. März in diesem Sonderamtsblatt in den beiden Tageszeitungen bekannt machen. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würden dann ab Dienstag, 23. März folgende Einschränkungen gelten:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auf der Homepage www.landkreis-wug.de tagesaktuell über die gültigen Regelungen.




Sonnengerichte zu Hause genießen

Das Restaurant „Zur Sonne“ in Pappenheim kocht am Sonntagmittag den 14. März.2021 von 11:00 – 14:00 Uhr wieder köstliche Speisen zum Mitnehmen. Einfach heiß abholen und daheim genießen!

Angebot für Sonntag, 14. März 2021

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Frühlingsfrisches Salatschüsserl
mit Rohkost & Joghurtdressing …………………………………. 3,50 €

Bärlauch-Nudelpfanne
geschmolzene Tomaten, Pinienkerne,
Pecorino, Frühlingslauch ……………………………………….. 14,–€

Original Wienerschnitzel vom Kalb
Bratkartoffeln, Petersilie, Zitrone …………………………….. 14,50 €

Zart geschmorter Sauerbraten
mit Brezenknödelscheiben, Blattsalat ……………………….. 13,–€

Filet vom Bachsaibling
–mit Wurzelgemüse gedünstet-, weiße Sauce Robert
auf Balsamico-Linsen, Kartoffel-Lauch-Risotto ………….. 17,–€

Dessert
Creme Caramell, Erdnuss, Erdbeeren, Estragon ……………. 5,–€

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen




Erleichterungen des Lockdowns im Landkreis

Aufgrund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte können ab morgen, Montag, 8. März 2021, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weitere Öffnungsschritte des Lockdowns erfolgen.

(LRA) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute bekannt gegeben, dass der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 29,6 pro 100.000 Einwohnern zu den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 gehört. Demnach gelten ab 8. März im Landkreis folgende inzidenzabhängige Erleichterungen.

  1. Kontaktbeschränkung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).

  1. Sportausübung:

Kontaktfreier Sport wird in kleinen Gruppen (max. 10 Personen bzw. bei Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern) nur im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zugelassen. Wettkampfbetrieb der Berufs- und Leistungssportler ist weiterhin nur unter den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen zulässig.

  1. Einzelhandel:

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geöffnet werden. „Click & Meet“ ist derzeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen also nicht mehr notwendig.

  1. Kulturstätten:

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Gärten, Seen der Bayerischen Verwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen öffnen.

Ab dem 22. März können weitere Öffnungsschritte folgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 14 Tage in Folge unter 100 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig erscheint. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte vornehmen, wie die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

„Die Öffnungen, die ab Montag in unserem Landkreis möglich sind, sind für viele ein Lichtblick! Ich kann das sehr gut verstehen und bin auch froh, dass dies nun ermöglicht wird. Trotz der Öffnungen bitte ich alle, die Corona-Situation in unserem Landkreis weiterhin sehr ernst zu nehmen und die Kontaktbeschränkung sowie die bestehenden Hygieneregeln jederzeit einzuhalten! Ich hoffe, dass wir Ende März weitere Öffnungen vornehmen können und das Infektionsgeschehen nicht wieder ansteigt“, so Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage www.landkreis-wug.de über die Öffnungsschritte und auch wenn weitere inzidenzabhängige Lockerungen in den nächsten Wochen folgen. Das Bürgertelefon des Landratsamtes steht bei Rückfragen unter 09141 902-500 zur Verfügung (Montag – Donnerstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr). Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich bei Fragen an die Unternehmens-Hotline des Landratsamtes unter 09141 902-520 wenden (Montag – Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr).




Jetzt einfachere Anmeldung für Corona-Impfregistrierung

Den Personen, denen dies bisher noch nicht gelungen ist an eine Registrierung zur Corona-schutzimpfung zu kommen, bietet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun einen vergleichsweise einfachen Zugang zur Impfung an.

Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung.

Die Freiwilligenagentur altmühlfranken hat rund 150 öffentlich zugängliche Anlaufstellen im Landkreis mit vorgefertigten Rückrufkarten der Bayerischen Impfzentren ausgestattet. Impfwillige der Zielgruppe 80 Plus können darauf ihre Kontaktdaten vermerken und diese dann mit den zugehörigen Umschlägen kostenlos an das Impfzentrum Altmühlfranken zurücksenden. Es erfolgt anschließend ein Rückruf über die Hotline des Impfzentrums, in dem alle weiteren Details für die Impfregistrierung abgefragt und erfasst werden. Wer bereits registriert ist, muss diese Postkarte nicht mehr ausfüllen.

Rückrufkarten
Die Rückrufkarten sind in den nächsten Tagen in Apotheken, Banken, bei den Allgemeinärzten, am zentralen Informationsschalter des Landratsamtes und bei den Städten und Gemeinden (sofern diese wieder geöffnet sind) kostenlos erhältlich. Ebenfalls sind auch die ehrenamtlichen Seniorenberaterinnen und Seniorenberater des Landkreises mit den Karten ausgestattet. Diese stehen grundsätzlich bei Fragen zu sämtlichen altersrelevanten Themen zur Verfügung und leisten vielfältige Unterstützung auf der Suche nach speziellen Hilfs- oder Förderangeboten. Nähere Informationen und die Kontaktdaten der Seniorenberaterinnen und Seniorenberater sind im Internet unter www.altmuehlfranken.de/senioren zu finden. Gerne vermittelt auch die Freiwilligenagentur Altmühlfranken (09141 902-235 oder -227) den Kontakt.

Online-und telefonische Registrierung
Was die Impfregistrierung anbelangt, besteht nach wie vor auch die Möglichkeit sich online unter www.impfzentren.bayern für die Impfung gegen das Coronavirus zu registrieren. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann dies auch an der Hotline des Impfzentrums Altmühlfranken unter 09831 52-2041 erledigen. Diese ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. Allerdings kann es dort aufgrund des hohen Anruferaufkommens zu Wartezeiten kommen. Eine Bandansage an der Hotline erklärt den Registrierungsablauf und muss bis zum Schluss angehört werden, damit man mit einer freien Mitarbeiterin oder einem freien Mitarbeiter verbunden werden kann. Die Hotline dient nur der Registrierung und kann keine medizinischen Auskünfte geben.

Bürgerhaus Treuchtlingen
Im Bürgerhaus Treuchtlingen wird Montag bis Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr zusätzlich ein Hilfsangebot zur Impfregistrierung angeboten. Die Art der Registrierung hat keinen Einfluss auf die entsprechende Priorisierung und die damit verbundene Terminvergabe. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen betont, dass die Postkarten nur für die Registrierung von Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen.

Bildunterschrift: Wer sich bisher noch nicht für eine Corona-Impfung registrieren konnte, kann sich nun mittels dieser Postkarte beim Impfzentrum Altmühlfranken melden und wird zur Registrierung zurückgerufen. Die Aktion richtet sich nur an Personen aus dem Landkreis, die das 80. Lebensjahr erreicht haben.

Tietelfoto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen




Abholgerichte für den kommenden Sonntag

Das Restaurant „Zur Sonne“ in Pappenheim kocht am Sonntagmittag den 21.02.2021 von 11:00 – 14:00 Uhr wieder köstliche Speisen zum Mitnehmen. Einfach heiß abholen und daheim genießen!

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Sonntag, 21. Februar 2021

 Winterliches Salatschüsserl
mit Feldsalat & Birnendressing……………………….. 3,50 €

Rahmbraten vom Weidekalb
Eierspätzle, Champignons, Karottengemüse……. 13,-€

Münchner Schnitzel vom Schwein
Kartoffel-Endiviensalat, Meerrettich……………… 12,–€

Pulled Brisket-Burger, Rusty Bun, Spiegelei
Cole Slaw, Speckwürfel, Kartoffel-Dippers…….. 15,– €

Rumpsteak mit Kräuterbutter
Speckbohnen a’la creme, Kartoffel-Dippers……. 17,50 €

 Dessert
Bananensplit „ToGo“
auf Glück‘s Art!!!………. 5,–€




Inzidenzwert im Landkreis unter 35 gesunken

Erfreulicherweise ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den vergangenen Tagen unter den Wert 50 und sogar unter 35 gesunken. Trotz dieser positiven Entwicklung müssen die im Landkreis aufgetretenen Mutationen des Corona-Virus genau beobachtet werden. Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis mehr als 2.500 Corona-Infektionen und 98 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion bekannt.

 (LRA) Stand heute, 11. Februar 2021 verzeichnet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine 7-Tage-Inzidenz von 23,2. „Die Entwicklung der vergangenen Tage geht in die richtige Richtung. Auch in den Pflegeheimen im Landkreis sind keine neuen Corona-Ausbrüche hinzugekommen. Vielen Dank an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger für das weitere Durchhalten und dass Sie sich an die bestehenden Einschränkungen halten“, so Landrat Manuel Westphal.

Trotz der guten Entwicklung gilt es weiterhin vorsichtig zu sein, da in der vergangenen Woche die erste Corona-Mutation auch im Landkreis entdeckt wurde. Zwischenzeitlich wurde auch bei dem positiv getesteten Familienmitglied der betroffenen jungen Frau eine Mutation festgestellt. Die Sequenzierung steht derzeit noch aus, so dass noch nicht feststeht, um welchen Virustyp es sich handelt. Die Betroffenen sowie die ermittelten Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Das für den Landkreis beauftragte Labor hat zudem mitgeteilt, dass ab sofort alle positiven Testbefunde auch auf Mutationen untersucht werden.

Die Situation in den Pflegeheimen im Landkreis scheint sich derzeit etwas zu entspannen. Die meisten betroffenen Personen, die durch die Ausbrüche in den Einrichtungen infiziert waren, konnten aus der Quarantäne entlassen werden. In den vergangenen Tagen sind keine neuen Corona-Ausbrüche in Heimen bekannt geworden.

Auch die Corona-Impfungen im Landkreis setzen sich weiter fort, da wieder mehr Impfstoff geliefert werden konnte. Erstgeimpft sind mittlerweile 2.385 Personen, zweitgeimpft 1.176 Personen (Stand: 10.02.2021). Bei einer Senioreneinrichtung im Landkreis stehen die Erstimpfungen noch aus. Am 10. Februar wurde mit der Impfung in der ersten Einrichtung für behinderte Menschen im Landkreis begonnen.

Zum heutigen Tag, 11.02.2021, verzeichnet der Landkreis seit Beginn der Pandemie 2.544 Corona-Infektionen. 98 Menschen sind in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben (lt. RKI, Stand 11.02.2021).




ErsteCoronavirus-Mutation im Landkreis

Bei einer jungen Frau aus Treuchtlingen wurde erstmals im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Mutation des Coronavirus N501Y entdeckt. Das Teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit. Ein weiteres Familienmitglied der infizierten Frau wurde ebenfalls positiv getestet. Hier steht aber eine Aussage über den Virustyp noch aus. Die Patientin befindet sich mit der gesamten Familie in häuslicher Quarantäne.

Eine Sequenzierung zur genaueren Bestimmung der Virusvariante wurde in Auftrag gegeben. Ein direkter Bezug zu einem Heim, einer Schule oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung konnte bislang nicht hergestellt werden.

Weitere Ermittlungen zur Quelle der Infektion und zu möglichen Kontaktpersonen sind noch im Gange.




Reine Luft in Pappenheims Klassenzimmern

Die Luft in den Klassenzimmern der Grundschule Pappenheim-Solnhofen ist rein und braucht keine mechanische Luftreinigung. Das wurde jetzt bei einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt. Weil die Atemluft in den Schulräume über die Fester ausreichend gereinigt werden kann, gibt es in den Schulgebäuden in Pappenheim und Solnhofen keinen Bedarf für mobile Luftreinigungsgeräte.

Das hat die kommissarische Schulleitung der Grundschulen Pappenheim und Solnhofen der Stadtverwaltung Pappenheim mitgeteilt. Allerdings wünsche man sich CO2 Sensoren, die anzeigen wann es an der Zeit ist, das Klassenzimmer zu lüften.

Aufgekommen ist Das Thema durch einen schriftlichen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde bei der Grundschule nach einer Bedarfserhebung Luftfilteranlagen zu bestellen und die entsprechenden Förderanträge einzureichen.

Bei der Bearbeitung des Antrages hat sich aber herausgestellt, dass es bei der Grundschule keinen Bedarf gibt. Außerdem wurde auch bekannt, dass es eine staatliche Förderung derartiger Anlagen nur für Schulräume zur Verfügung stehen, die nicht über die Fenster belüftet werden können. Da würde es für Pappenheim keine Förderung geben, denn alle Schulräume der Grundschule Pappenheim-Solnhofen können durch Fenster ausrechend gelüftet werden.

Dem Wunsch der Schulleitung entsprechend, hat die Stadtverwaltung stattdessen 13 CO2 Sensoren bestellt, die in voller Höhe von den Staatlichen Fördermitteln bezahlt wurden.

Bei der Stadtratssitzung dankte die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler der Verwaltung für die zügige Umsetzung des Antragsthemas. „Wir sind sehr zufrieden“ erklärte sie und zog den Antrag zurück, in dem die Luftreinigungsanlagen beantragt worden waren.

Es sei wieder ein Schritt in die richtige Richtung, freute sich auch Bürgermeister Florian Gallus und zeigte sich überzeugt, dass die Anschaffung von CO2 Sensoren die bessere Variante sei.