Online-Meldeformulare bei positivem Corona-Test nutzen

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis wieder angestiegen. Wie Anfang August befindet sich die Inzidenz für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder deutlich über dem Wert 400 und liegt laut RKI heute bei 489,9. Das Gesundheitsamt macht daher auf die Online-Meldemöglichkeit für positiv auf Corona getestete Personen aufmerksam.

(LRA) Auf der Homepage des Landratsamtes finden Personen, die einen positiven Schnell-, Selbst- oder PCR-Test haben Informationen zum weiteren Verhalten. Bei positivem Schnell- oder Selbsttest sollte das Ergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden. Nur mit einem positiven PCR-Testergebnis kann im Nachgang ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Wer einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat, ist für einen kostenlosen PCR-Test an den lokalen Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen berechtigt.

Das Testzentrum in Weißenburg befindet sich in der Krankenhausstraße 5, in Gunzenhausen finden Sie das Testzentrum am Hafnermarkt 18. Alle Informationen zur Terminvereinbarungen finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum/. Personen, die ausgeprägte Symptome haben (starke Erkältungsbeschwerden, Kopf-/Gliederschmerzen, Atemnot, Fieber, Schwäche oder Geruchs- und Geschmacksverlust) kontaktieren bitte ihre Hausarztpraxis oder außerhalb der Öffnungszeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Sobald ein positives Ergebnis eines professionellen Schnell- oder PCR-Tests vorliegt, muss sich der Betroffene in häusliche Isolation begeben. Die Isolation dauert mindestens fünf Tage. Voraussetzung für die Beendigung der Isolation ist, dass seit 48 Stunden keine Symptome vorliegen. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich, nur für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten besondere Vorgaben.

Wer einen positiven Testbefund vorliegen hat, kann sich unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis/ online registrieren und erhält umgehend alle relevanten Informationen sowie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber per E-Mail zugesandt. Das Gesundheitsamt bittet darum, die Möglichkeit zur Online-Registrierung zu nutzen. Wer keinen Internetzugang hat, erhält die Informationen weiterhin telefonisch bzw. per Post. Ein Anruf beim Gesundheitsamt ist in keinem Fall notwendig.

Alle weiteren Informationen zum Verhalten bei einem positiven Testergebnis finden Sie unter www.landkreis-wug.de. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch unter 09141 902-401 telefonisch informieren.

 




Corona-Infektionszahlen steigen sprunghaft an

Das Szenario, das in den vergangenen Wochen angekündigt wurde, hat jetzt den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erreicht: Die täglichen Neuinfektionen im Landkreis sind in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern liegt laut RKI heute bei 744,3.

 (LRA) An den Infektionszahlen zeigt sich, dass die Omikron-Variante deutlich ansteckender ist als die bisherigen Virus-Varianten. Gestern hat das Gesundheitsamt ca. 148 Neuinfektionen gemeldet. Vor einer Woche waren es noch ca. 76. Mitte der Woche wurden sogar über 200 Neuinfektionen gemeldet. Der überwiegende Teil der Infektionen ist auf die Omikron-Variante zurückzuführen. Die Infektionen verteilen sich im gesamten Landkreis und sind nicht auf einzelne Einrichtungen oder Ereignisse zurückzuführen.

Leider sind auch vier Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Einrichtungen für Menschen mit Behinderung von Corona-Infektionen betroffen.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen bittet das Gesundheitsamt um Verständnis, dass sich die Anrufe bei den positiv getesteten Personen verzögern können. Wer ein positives PCR-Testergebnis hat, soll sich umgehend in häusliche Isolation begeben und seine engen Kontaktpersonen informieren. „Bitte sehen Sie von Anrufen im Gesundheitsamt ab. Die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt werden Sie auf jeden Fall telefonisch kontaktieren und das weitere Vorgehen sowie die Länge Ihrer Isolation mit Ihnen besprechen“, verdeutlicht die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Miriam Schneider. Kontaktpersonen können sich weiterhin über das Online-Formular auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung beim Gesundheitsamt melden. Personen ohne Internetzugang können dies telefonisch unter 09141 902-401 erledigen.

Auch die Auswertung der PCR-Tests kann an den lokalen Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen derzeit länger als 24 Stunden dauern, da die Labore zum Teil überlastet sind. Von telefonischen Nachfragen zum Befund beim Gesundheitsamt oder den Teststellen bittet das Landratsamt abzusehen.

Die hohen Infektionszahlen spiegeln sich derzeit noch nicht an den beiden Standorten des Klinikums Altmühlfranken wider. „Die Erfahrung der vergangenen Pandemiewellen hat gezeigt, dass die Belegung im Krankenhaus erst ca. 14 Tage verzögert eintritt. Derzeit wird kein Patient und keine Patientin mit Covid-19 im Klinikum Altmühlfranken behandelt“, erklärt Klinikvorstand Christoph Schneidewin.

Das Landratsamt weist nochmal auf den Aufruf an medizinisches und Pflegepersonal hin, sich beim Pflegepool Bayern (www.pflegepool-bayern.de) als freiwillige Helfer anzumelden. Auch freiwillige Helferinnen und Helfer außerhalb der Pflege können sich hier melden. Ärztinnen und Ärzte können sich direkt an das Klinikum Altmühlfranken wenden unter info@klinikum-altmuehlfranken.de.

Um die Auswirkungen der Omikron-Welle gering zu halten, sind die Impfungen gegen das Coronavirus weiterhin wichtig. „Eine vollständige Grundimmunisierung mit den zugelassenen Impfstoffen kann zwar nicht jede Ansteckung mit der Omikron-Variante verhindern, aber doch in der allergrößten Zahl der Fälle einen schweren Verlauf verhindern. ‚Booster-Impfungen‘ können den Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen noch einmal deutlich erhöhen“, appelliert Dr. Miriam Schneider.

Am morgigen Samstag, 22.01.2022, sowie am Sonntag, 23.01.2022 besteht am Impfzentrum in Weißenburg zwischen 10.00 und 11.00 Uhr die Möglichkeit, Kinder zwischen fünf und elf Jahren impfen zu lassen. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, es kann aber zu Wartezeiten kommen. Geimpft wird mit dem Kinderimpfstoff von Biontech.

Auch für Kinder sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen erforderlich. Der Zweitimpftermin wird den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Erstimpfung mitgeteilt.

Es ist notwendig, dass beide Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Impfung anwesend sind. Wenn einer von beiden verhindert ist, muss eine entsprechende Vollmacht sowie der Personalausweis derjenigen Person vorliegen.

Die Impfaktion richtet sich insbesondere an die von der STIKO empfohlene Personengruppe, also an Fünf- bis Elfjährige mit bestimmten Vorerkrankungen sowie an Kinder, die Kontaktperson zu beispielsweise Hochbetagten oder Immunsupprimierten sind. Sofern ein individueller Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten besteht, können auch alle anderen Kinder zwischen fünf und elf Jahren eine Covid-19-Impfung nach ärztlicher Aufklärung erhalten.

Alle Informationen zu den Impfmöglichkeiten im Landkreis sind unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum zusammengefasst.




Jede helfende Hand zählt! – Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht

Aufgrund der besonders ansteckenden Omikron-Variante ist in den nächsten Wochen mit einem weiteren massiven Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Aus diesem Grund sucht das Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen vorsorglich freiwillige Helfer im Pflegedienst aber auch für artverwandte bereiche anderen Bereichen.

(LRA) Mit Blick auf die besonders ansteckende Omikron-Variante und daraus drohenden Personalengpässen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kliniken und ambulanten Diensten im Landkreis ruft Landrat Manuel Westphal interessierte Freiwillige vorsorglich dazu auf, sich für mögliche Unterstützungseinsätze im Landkreis zu melden.
Der dringende Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer richtet sich dabei an alle Personen mit medizinischen oder pflegerischen Qualifikationen oder Vorkenntnissen, jedoch auch an Hilfskräfte ohne Vorkenntnisse, die in den Einrichtungen und ambulanten Diensten des Gesundheitssektors unterstützend außerhalb der unmittelbaren pflegerischen Versorgung eingesetzt werden können.

Landrat Manuel Westphal weist vorsorglich darauf hin:
„Über den Pflegepool Bayern sowie auch mit der Unterstützung der Bundeswehr konnten in den vergangenen Corona-Wellen bereits einige Personalengpässe in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Landkreis aufgefangen werden. Die drohenden Auswirkungen der Omikron-Welle können die medizinische und pflegerische Versorgung im Landkreis noch einmal an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Um Überlastungssituationen frühzeitig entgegenwirken zu können, bitten wir vorsorglich bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass sich Freiwillige melden sollen, um im Falle eines Unterstützungsbedarfs an Einrichtungen und ambulante Dienste vermittelt werden zu können. Jede helfende Hand ist dabei willkommen, unabhängig davon, ob es sich dabei um ausgebildete Fachkräfte oder Hilfskräfte handelt.“

Interessierte Ärztinnen und Ärzte,
die sich als Freiwillige melden wollen, können sich per E-Mail direkt an das Klinikum Altmühlfranken unter info@klinikum-altmuehlfranken.de wenden.

Interessiertes Pflegepersonal sowie Hilfspersonal
können für ihre Meldung die bestehende Internetplattform des Pflegepools Bayern nutzen. Die Anmeldung erfolgt dabei über ein bereitgestelltes Online-Formular im Internet unter https://www.pflegepool-bayern.de/anmeldung-zum-pflegepool/, in dem dann auch Angaben zu den jeweiligen Qualifikationen und zu den örtlichen Einsatzmöglichkeiten gemacht werden können. Sobald im Landkreis ein dringender Bedarf an zusätzlichem Personal entstehen sollte, werden die beim Pflegepool Bayern gemeldeten Freiwilligen per E-Mail informiert. Die angemeldeten Freiwilligen können dann im Einzelfall frei darüber entscheiden, ob sie dem Aufruf Folge leisten und sich für einen Einsatz zur Verfügung stellen.

Aufgrund der besonders ansteckenden Omikron-Variante ist in den nächsten Wochen mit einem weiteren massiven Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen. Dies wird sich insbesondere auch auf das Personal in Behörden und Unternehmen sowie weiteren gesellschaftlich relevanten Sektoren auswirken, die in Deutschland zur kritischen Infrastruktur zählen, wie z.B. im Gesundheitssektor mit Kliniken, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Drohende Personalausfälle durch Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen in der bei Omikron drohenden Größenordnung können letztendlich dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Bereiche eingeschränkt oder im schlimmsten Fall sogar gefährdet wird. Um die Versorgung in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bzw. auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu unterstützen, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) am Landratsamt deshalb dazu entschlossen, frühzeitig über die Internetplattform „Pflegepool Bayern“ (siehe unter www.pflegepool-bayern.de) Freiwillige anzuwerben, die im Bedarfsfall an Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kliniken und ambulante Dienste vermittelt werden können.

Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und bereits Mitglied in einer freiwilligen Hilfsorganisation wie dem Bayerischen Roten Kreuz sind oder erst im Zuge der Anmeldung beim Pflegepool Bayern Mitglied einer Hilfsorganisation werden, haben während des laufenden Katastrophenfalls für die Dauer des Einsatzes einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen.

Wichtig ist dabei, dass die Helferinnen und Helfer von einer freiwilligen Hilfsorganisation eingesetzt werden, bei der eine entsprechende Mitgliedschaft besteht (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz, die Johanniter, Malteser usw.). Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen für die Zeit der Pandemie und kostenlos. Das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Südfranken hat in dem Zusammenhang zugesichert, den freiwilligen Helferinnen und Helfern im Rahmen der Mitwirkung bei der Pandemiebekämpfung eine – zeitlich begrenzte und „projektbezogene“ Mitgliedschaft im BRK Südfranken anzubieten. Weitere Informationen dazu bietet der BRK-Kreisverband Südfranken unter 09141 8699-0 oder -21 an.

Antworten zu den wichtigsten Fragen des Einsatzes von freiwilligen Helferinnen und Helfern im Rahmen des Pflegepools Bayern sind unter www.pflegepool-bayern.de/fragen-antworten zu finden. Für Rückfragen stehen auch die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09141 902-379 sowie das Klinikum Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09831 52-2000 zur Verfügung.

 




Omikron herrscht jetzt auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vor

Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen  die neuesten Entwicklungen und die Auswirkungen für die Bevölkerung mit. Demnach ist ein steiler Anstieg des Inzidenzwertes zu erwarten, der heute im Landkreis bei 283,9 liegt.

 (LRA) Die Omikron-Variante hat sich nun auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als vorherrschende Corona-Virusvariante durchgesetzt. Dies zeigt sich auch an der sprunghaft ansteigenden 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern. Diese liegt laut RKI heute bei 283,9.

Noch vor einer Woche lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei 191,3. Die täglichen Neuinfektionen haben sich innerhalb weniger Tage nahezu verdoppelt. Dabei wird nun zum überwiegenden Teil die Omikron-Variante festgestellt.

Der Krisenstab im Landratsamt bereitet sich aufgrund der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante auf personelle Engpässe innerhalb der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise im Gesundheitssektor vor.

Drohende Personalausfälle durch Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen können letztendlich dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt oder im schlimmsten Fall sogar gefährdet wird. Um die Versorgung gerade im medizinischen Bereich weiterhin gewährleisten zu können, wird in den nächsten Tagen ein Aufruf an medizinisches Personal erfolgen, die notfalls als freiwillige Helferinnen und Helfer in betroffenen Einrichtungen eingesetzt werden könnten. Weitere Informationen wird das Landratsamt in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

Das Landratsamt ruft aufgrund der weiteren Ausbreitung der Omikron-Variante Einrichtungen der kritischen Infrastruktur dazu auf, die eigenen Hygienekonzepte noch einmal zu überprüfen und ggf. auf die deutlich ansteckendere Virusvariante anzupassen. Auch sollten Notfallpläne überprüft beziehungsweise entwickelt werden, um bei massiven Personalengpässen weiterhin arbeitsfähig zu bleiben.

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 11. Januar 2022 einige Änderungen bezüglich Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen vorgenommen. Das Gesundheitsamt wendet die nun gültigen Regelungen bei allen neu auftretenden Fällen an. Bei bereits in Quarantäne oder Isolation befindlichen Personen ist eine Quarantäneverkürzung nach den neuen Regelungen möglich. Betroffene sollen sich an den für sie zuständigen Sachbearbeiter bzw. an die zuständige Sachbearbeiterin wenden oder per Mail an das Gesundheitsamt unter corona@landkreis-wug.de.

Für Geimpfte und Ungeimpfte beträgt die Dauer von Quarantäne (als enge Kontaktperson) und Isolation (bei nachgewiesener Covid-19-Infektion) zehn Tage. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation, also mit nachgewiesener Covid-19-Infektion, ist dies nur möglich, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei sind.

Sonderfälle wurden für Schülerinnen und Schülern, Kita-Kindern und Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen definiert. Es gelten jedoch immer die für den Einzelfall getroffenen Anordnungen des Gesundheitsamtes.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können sich bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen (PCR-Test/Antigen-Schnelltest) freitesten.

Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen vor Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation einen PCR-Test vorlegen. Alternativ kann am siebten Tag der Quarantäne bzw. Isolation auch ein Schnelltest gemacht werden. Ist dieser negativ muss zusätzlich arbeitstäglich für fünf Tage ein Schnelltest durch eine medizinische Fachkraft bzw. geschultes Personal vorgenommen werden.

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden, wenn gleich oder im Nachgang die Delta-Variante bei der infizierten Person festgestellt wird.

Künftig sollen Kontaktpersonen mit einem vollständigen Impfschutz inklusive Auffrischungsimpfung sowie vollständig geimpfte Personen, die frisch genesen sind, von der Quarantäne ausgenommen werden. Dafür müssen allerdings erst noch die notwendigen Rechtsänderungen auf Bundesebene vorgenommen werden. Sobald dies umgesetzt ist, wird das Gesundheitsamt diese Ausnahme ebenfalls anwenden.

Wer als enge Kontaktperson gilt, soll sich weiterhin über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes an das Gesundheitsamt wenden (www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/). Wer keinen Internetzugang hat, kann sich telefonisch unter 09141 902-401 melden.

Wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante auf die Situation in den Kliniken auswirken wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Das Klinikum Altmühlfranken ist auf jeden Fall auf mögliche Szenarien gut vorbereitet. Derzeit werden vier Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, an den beiden Standorten des Klinikums behandelt. Eine Person muss intensivmedizinisch betreut werden.

„Leider hat uns die Corona-Pandemie weiterhin fest im Griff. Wie sich die Omikron-Variante weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Der Blick auf andere Regionen lässt aber vermuten, dass auch in unserem Landkreis die Infektionszahlen rasant ansteigen werden. Jeder kann einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, indem Kontakte reduziert, die vorhanden Testmöglichkeiten genutzt und vor allem die Impfangebote für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen wahrgenommen werden!“, so Landrat Manuel Westphal.

 




Impfen und Testen auch an den Weihnachts- und Neujahrstagen möglich

Das Impfzentrum und die beiden Corona-Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen sich auch über die Weihnachts- und Neujahrstage geöffnet. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin. Am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

 Über die Weihnachts- und Neujahrstage ist das Gesundheitsamt in Weißenburg weiterhin besetzt und am besten per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de zu erreichen. Wer keine Möglichkeit hat eine E-Mail zu schicken, kann sich auch telefonisch zwischen 10.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 09141 902-401 melden.

Auch am Impfzentrum in Weißenburg wird über die Weihnachts- und Neujahrstage geimpft. Wer sich in diesem Zeitraum impfen lassen möchte, kann online unter www.impfzentren.bayern einen Termin vereinbaren. Personen ohne Internetzugang können sich dafür an die Hotline des Betreibers unter 089 244188110 wenden. Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum kommen. Nur am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

Die Testzentren des Landkreises an den beiden Kirchweihplätzen in Weißenburg und Gunzenhausen sind regulär geöffnet. Von Montag bis Freitag sind die beiden Corona-Testzentren von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist das Testzentrum in Gunzenhausen von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Weißenburg hat geschlossen. Sonntags ist das Testzentrum in Weißenburg von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Gunzenhausen hat geschlossen.

An den beiden Testzentren können sowohl kostenlose Antigen-Schnelltests als auch kostenlose PCR-Tests für den berechtigten Personenkreis durchgeführt werden. Kostenpflichtige PCR-Test sind an diesen Teststationen nicht möglich. Alle Informationen zur Terminvereinbarung gibt es online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin unter 089 904 212 661 vereinbaren.

 

 




Impfen nur mit Termin!

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen macht darauf aufmerksam, dass am Impfzentrum des Landkreises in Weißenburg, Wildbadstraße 4, nur mit Termin geimpft wird.

Termine können unter www.impfzentren.bayern vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 089 244188110 einen Termin geben lassen. Die Hotline dient ausschließlich der Terminvereinbarung für Personen ohne Internetzugang.

Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum in Weißenburg kommen, da dies zu unnötigen Wartezeiten für Personen führt, die einen Termin vereinbart haben. Das Landratsamt bittet dies zu beachten.




Neue Corona-Regeln gelten ab Sonntag

Weil der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich über 50 (derzeit72,5) gelten im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen ab Sonntag, 29. August 2021, neue Corona-Regeln. Diese werden vom Landratsamt bekanntgegeben:

Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Perso-nen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

3-G-Regel
Unverändert gilt weiterhin die sogenannte 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft) für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innengastronomie, zu Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen), den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die Sportausübungen in geschlossenen Räumen so-wie Beherbergungen (hier gilt eine Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden).

Testnachweis
Als aktueller Testnachweis anerkannt wird ein POC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest, der unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (in der Regel der jeweilige Betreiber oder Veranstalter).

Von der Testpflicht ausgenommen
sind asymptomatische, vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem Nachweis über die Impfung oder Genesung sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

Nach der bislang geltenden Rechtslage nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht im Bereich der Schulen bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schularten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof), während des Sportunterrichts sowie während der Stoßlüftung der Klassen- und Aufenthaltsräume kann die Maske jedoch – unabhängig von der Inzidenz – abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu deren sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler mit einer entsprechenden Befreiung sowie Schülerinnen und Schüler, für welche auf-grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der Maske zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Ergänzend zur dargestellten aktuellen Rechtslage bei Überschreitung einer 7-Tage-In-zidenz von 50 hatte das Bayerische Kultusministerium in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass inzidenzunabhängig für die ersten Unterrichtswochen nicht nur im Inneren des Schulgebäudes, sondern auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz im Klassen-zimmer eine Maskenpflicht gilt, um Infektionen durch Reiserückkehrer zu verhindern.

Das Landratsamt wird die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 im Amtsblatt, das am 28.08.2021 in den Tageszeitungen erscheint, bekanntgeben. Die o.g. neuen Corona-Regelungen gelten dann ab Sonntag, 29. August 2021.

Die jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln für den Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de.




Impftermin innerhalb 48 Stunden

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen große Impfstofflieferungen erwartet, wird im Impfzentrum ein Impftermin innerhalb 48 Stunden nach der Registrirung zugesichert. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna.

Das Landratsamt teilt dazu mit:
Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen sind alle Personen aus dem Landkreis, die sich für eine Impfung gegen das Coronavirus registriert haben, bereits geimpft beziehungsweise haben eine Termineinladung erhalten. Personen, die sich impfen lassen möchten, können sich weiterhin registrieren und erhalten mittlerweile innerhalb von 48 Stunden eine Termineinladung.

Über 50 Prozent der Landkreisbevölkerung haben schon eine Erstimpfung am Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärzten erhalten. In den nächsten Wochen sind große Impfstofflieferungen angekündigt, so dass zahlreiche Termine am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen vergeben werden können. Leider sind nur noch wenige Personen im Bayerischen Registrierungsportal für eine Impfung registriert.

Wer sich jetzt unter www.impfzentren.bayern registriert, erhält innerhalb von 48 Stunden auch eine Termineinladung zur Impfung. Impfwillige ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 registrieren lassen.

Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen werden Erst- und Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Moderna und Biontech durchgeführt.




Testzentrum Pappenheim passt Öffnungszeiten an

Wegen der weiter sinkenden Inzidenz im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen und den damit verbundenen Lockerungen, hat das Testzentrum in Pappenheim seine Öffnungszeiten angepasst.

Ein negativer Test ist derzeit derzeit nur noch für Gäste in den Beherbergungsbetrieben erforderlich.

Im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen derzeit keine negativen Testergebnisse mehr vorgelegt werden

Wegen der damit im Zusammenhang stehenden gesunkenen Anfragen entfällt der Termin am Freitagvormittag.

Dafür gibt es, in Abstimmung mit den Beherbergungsstätten, in Pappenheim ab der nächsten Woche ein Testangebot am Samstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Temin ist an die Anreisezeit der Feriengäste in Pappenheim angepasst.

Ein Onlineanmeldung ist unter folgendem Link möglich.
https://www.terminland.de/wdscare/online/pappenheim




Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Sonnengerichte zum Pfingstwochenende

Der Gasthof zur Sonne bietet auch für das kommende Pfingstwochenende wieder erlesene Mitnahmegerichte zum Abholen an. „Einfach heiß abholen und daheim genießen“, heißt es dann wieder. Von 11-14 Uhr bereite die Sonnenküche nach vorheriger Bestellung die bekannt leckeren Speisen zu.

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Pfingsten, 23. & 24. Mai 2021

 

Frühlingsfrisches Salatschüsserl
mit Rohkost & Balsamicodressing……………………………………. 3,50 €

Spargelrahmsuppe
mit Croutôns, Bärlauchpesto …………………………………………… 4,50 €

Szegediner Rindergulasch Creme Fraiche
Speckpilze, Sauerkraut, Semmelknödel…………………………… 13,– €

Cordon Bleu vom Schwein
glasierte Karotten, Pommes Frites…………………………………… 12,– €

Portion frischer Ellinger Stangenspargel
Hollandaise, Petersilienkartoffeln…………………………………… 12,-€

mit kleinem Kalbsschnitzel oder Schweinefilet (fränkisch)… 15,50 €

Gratin von Scholle, Lachs & Seeteufel
Ofenkartoffeln, Sauerrahm, Gemüse, Kräuter…………………… 17,–€

 Dessert
Orangen-Schokomousse, Haselnusskrokant,

Grand Manier, Ananasragout…………………………………………… 5,–€

 Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.