Sachlichkeit und Eitelkeit
Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:
| Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten. (Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014) Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung? Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“ In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren. Das waren z. B.:
Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts. Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“ In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen. Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird. Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier? Philipp Schneider |
Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.
Gewerbe- und Grundsteuer Hebesätze bleiben gleich
Für reichlich Ärger hat im Pappenheimer Stadtrat die Ankündigung geführt, weil die „Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B soweit der Gewerbesteuer“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung stand. SPD-Stadträte und Bürgermeister zeigten sich ungehalten über unberechtigte Anwürfe der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP).
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben in Pappenheim im Haushaltsjahr 2015 unverändert. „Die finanzielle Situation der Stadt Pappenheim erfordert keine Erhöhung der Hebesätze, lässt aber auch keinen Spielraum für eine Senkung“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim. Mit dieser Erkenntnis wäre eine Rundmail der BISP im Vorfeld der Sitzung nicht nötig gewesen. Die ist auf der Internetpräsenz der BISP veröffentlicht und an alle Stadträte versandt worden, nicht aber an den Bürgermeister.
In dem Schreiben glaubt man anhand der Formulierung des Tagesordnungspunktes erkennen zu können, dass eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ins Haus steht. Seitens der BISP beklagt man sich, es sei so wörtlich „diese Alternative (die Grundsteuer zu erhöhen) noch nirgends wirklich diskutiert, geschweige denn für mehrheitsfähig befunden worden.“ Man stellt in dem Schreiben die Frage, ob Anwohner und Grundstückseigentümer doppelt und dreifach belastet werden sollen. Die Ausführungen gipfeln in der Frage: „Will der Bürgermeister damit die restlichen Gewerbetreibenden aus der Stadt verjagen und die ehedem schon verunsicherten Hausbesitzer noch endgültig zum Verkauf animieren?“
„Das Vertrauen in die Politik in unserer Stadt nimmt unter den Bürgern immer mehr ab! Wir erleben Verunsicherung, Angst, Sorge und blankes Entsetzen“, heißt es weiterhin in diesem Schreiben. [Den gesamten Wortlaut finden Sie hier …]
Angesichts dieser Vorhaltungen reagierte Bürgermeister Sinn höchst verärgert. „Was die da machen ist Politik nicht Stadtentwicklung. Mich hat keiner angerufen und nachgefragt um was es geht. So etwas ist unredlich. So geht das nicht“, reagierte Bürgermeister sehr ungehalten. Von einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung sprach Stadträtin Christa Seuberth (SPD) und Stadtrat Kreißl zitierte aus einen Schreiben der BISP vom 09.08.2014, in dem sie zu einer Grundsteuer geradezu anregte.
„Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher, dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen“, so hatte die BISP damals in Ihrem Informationsblatt argumentiert.
Stadtrat beschließt neue Abwassergebühren
Der Pappenheimer Stadtrat hat jetzt die Höhe der ab 2015 geltenden Abwassergebühren beschlossen. Die Grundlage der Berechnungen basiert auf den bisher bekannten Einleitungsflächen, die durch das Anhörungsverfahren in den vergangenen zwei Wochen ermittelt wurden. Von 1587 an die Bürgerschaft versandten Erhebungsbögen wurden 437 Anträge auf Umstufung bearbeitet.
Alle Hände voll zu tun hatten die Sachbearbeiter bei der Stadt Pappenheim in den vergangen beiden Wochen. Wegen der Einführung der geteilten Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser wurden an die Haus- und Grundstückseigentümer 1587 Informationsschriften zusammen mit einer Aufstellung des Grundstücksflächenanteils, der als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. In einem eigens eigerichteten Bürgerbüro und zeitweise auch in zwei Büros im Rathaus wurden 437 Anträge auf Umstufung entgegengenommen, und abgearbeitet. Für diese Energieleistung in der Vorweihnachtszeit sprach Bürgermeister Sinn den bei der „Abwasseraktion“ beteiligten Mitarbeitern in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Dank und Anerkennung aus.
Durch die 437 Umstufungsanträge verminderte sich die ursprünglich mit fast1 Million Quadratmeter (100 Haktar) angenommene Einleitungsfläche auf rund 831.000 m² (83,1 Hektar). Dieser neue Flächenansatz war Grundlage für die Berechnung der neuen Abwassergebühren, die mit dem Beginn des Neuen Jahres erhoben werden. Eigentlich war geplant, die Kosten erst im Januar oder Februar zu kalkulieren und die neue Entwässerungs- und Beitragssatzung im laufenden Jahr 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 zu erlassen. Im November hatte der Stadtrat zu diesem Zweck einen sogenannten Bevorratungsbeschluss gefasst, der aber von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen nicht akzeptiert wurde. Deshalb musste das Beratungsunternehmen Schneider & Zajontz noch vor Jahresschluss auf der Grundlage der bisher bekannten und bereinigten Einleitungsflächen die zukünftigen Abwassergebühren kalkulieren.
Das Ergebnis wurde von Klaus Spahn in der letzten Stadtratssitzung des Jahres vorgestellt. Nach seiner Kalkulation kommen für die Schmutzwassergebühren (verbrauchtes Wasser nach Wasseruhr) 2,32 Euro pro Kubikmeter in Ansatz und die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 12 Eurocent.
Vorgestellt wurde auch die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus bei dem die gesplittete Abwassergebühr mit zu einer Kostenersparnis von 33,25 Euro führt.
Die genannten Gebührensätze gelten für ein Jahr und werden für die kommenden Jahre dann neu berechnet.
Einstimmig hat der Stadtrat die Höhe der Gebührensätze, die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates
30 Megabit für alle?
Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.
Schon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.
Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.
Mit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.
Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.
So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.
Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.
Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.
Baumaßnahmen der Dorferneuerung können beginnen
Die Umsetzung der Dorferneuerung in Osterdorf kann beginnen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat nach Vorlage der Gesamtplanung durch die Stadt Pappenheim die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Meilensteinplan wird erstellt.
Wie mehrfach berichtet hat sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim in einer kurzen Zeitspanne mehrere Beschlüsse gefasst um die Dorferneuerung in Osterdorf schnell auf die Zielgerade zu bringen. Eine zügige Umsetzung aller Erfordernisse konnte durch eine konsequente Koordination, und eine gesellschaftliche Geschlossenheit in dem Pappenheimer Ortsteil innerhalb rekordverdächtiger Zeit erreicht werden. In dem Verfahren wurde mehrfach die Zielstrebigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW) deutlich, der allerding auch stets eine 11-Stimmenmehrheit der Ratsmitglieder hinter sich wusste. Im Falle der Dorferneuerung Osterdorf musste dieses Instrument allerdings nicht angewendet werden, weil alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Osterdorfer Dorferneuerung einstimmig gefasst wurden.
Auch im Falle der Dorferneuerung Osterdorf war es so, dass belastbare Angaben zur Höhe der Zuschüsse erst dann möglich waren, als die fertigen, vom Stadtrat per Beschluss bestätigten Planungen auf dem Tisch lagen. Diese bestehen im Falle der Dorferneuerung Osterdorf aus dem Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus, für den es Fördermittel in Höhe von 46% aber nicht mehr als 150.000 Euro gibt. Die Gestaltung der Außenanlagen werden mit 55 % aber maximal 30.250 Euro bezuschusst.
Beschlossen wurde vom Stadtrat auch, dass das Dorfgemeinschaftshaus, nach der Fertigstellung dem Verein „Die Osterdorfer“ überlassen wird. Hierbei handelt es sich wie berichtet um einen Dachverein in dem alle Osterdorfer Ortsvereine zusammengeschlossen sind. In dem Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen dem Dachverein und der Stadt Pappenheim der einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, verpflichten sich „Die Osterdorfer“ beim Bau des Hauses Eigenleistung im Wert von 145.000 Euro einzubringen, das Inventar zu beschaffen und zu unterhalten und zur Übernahme der Betriebskosten für das Gebäude. Die Stadt Pappenheim, der festgeschriebene Nutzungsrechte zustehen, beteiligt sich anteilig an den laufenden Kosten und auch den Versicherungen. Der Gebrauchsüberlassungsvertrag hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Mit den ersten Bautätigkeiten ist schon bald zu rechnen. „Aktuell haben wir noch mit keinen Arbeiten begonnen. Wir müssen noch auf den Förderbescheid warten“, teilt FW Fraktionschef Walter Otters, der auch Vorsitzende des Dachvereins „die Osterdorfer“ ist, auf unsere Anfrage mit. Einen Meilensteinplan wollen „Die Osterdorfer“ zusammen mit ihrem Architekten in der nächsten Woche erarbeiten.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates
Am Donnerstag, 16. Oktober.2014,tritt der Stadtrat um 18:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Bürgersaal – Stadtvogteigasse 1 / 3. Etage Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt
Die Themen der öffentlichen Stadtratssitzung
vom Donnerstag, 16. Oktober 18:00 Uhr
Bürgersaal – Stadtvogteigasse 1 / 3. Etage
1. Bauanträge
2. Feuerwehrwesen – Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes –
Grundsatzentscheidung
3. EHP – Jahresbericht
4. Sportwesen – Sportförderung für 2014 und folgende Jahre
5. Dorferneuerung Osterdorf
a. Zustimmung zur Einleitungsvereinbarung
b. Beschluss des Überlassungsvertrages zwischen der Stadt Pappenheim und
dem Verein „Die Osterdorfer e.V.“
6. Abwasserrecht:
Bevorratungsbeschluss zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung – Änderung
der Abwassergebühren im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten.
Abwassergebühr.
7. Gebäudeunterhalt:
a. Erneuerung des Holzzaunes um den Katholischen Kindergarten –
Grundsatzentscheidung
b. Außenputzsanierung und Dacheindeckung am Neudorfer FW Nebengebäude –
Grundsatzentscheidung
8. EDV – Verbesserung der EDV-Anlagen der Stadt Pappenheim –
Grundsatzentscheidung
9. Anträge:
a. FW-Fraktion auf Feststellung der Nutzungsmöglichkeiten der Galluskirche
b. Bgm Sinn/ Unterstützerkreis Asyl auf Kostenübernahme der Stadt für
Sprachkurse für Asylbewerber
10. Breitbandausbau – Vorstellung der Planung der Firma IK-T Regensburg
Änderungen am „Lämmermannplatz“
An dem bereits beschlossenen Bebauungsplan für das Areal des Lämmermannhauses wurde jetzt im Stadtrat eine Änderungen beschlossen. Das Gebäude, das im Rückraum des geplanten Platzes entstehen soll, wird kleiner dimensioniert sein als ursprünglich vorgesehen.
Eine neue Baulinie gibt es jetzt im Bebauungsplan für das Lämmermannareal. Wie mehrfach berichtet, sollen das denkmalgeschützte Lämmermannhaus und zwei Gebäude im Rückraum zur Herrenschmiedgasse hin abgebrochen werden. Damit soll ein Platz zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Altstadt entstehen. Wie jetzt bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gibt es neue Planungen für das Gebäude, das im Rückraum des neuen Platzes entstehen soll. An der Deisingerstraße zugewandten Seite soll die Baulinie des Gebäudes um etwa 2 m zurückgesetzt werden, damit der Bau nicht mehr auf der Grundfläche des abgebrochenen denkmalgeschützten Lämmermannhauses steht. Wie es in der öffentlichen Sitzung hieß, sind die Wünsche des Investors und förderrechtliche Aspekte Grund für diese Änderung.
Vom Stadtrat beschenkt
Friedrich Obernöder, Parteivorsitzender des CSU-Ortsverbandes Pappenheim wurde jetzt im Vorfeld der öffentlichen Stadtratssitzung am 30. September vom Stadtratsgremium und den beiden Ortssprechern beschenkt. Anlässlich seines 60. Geburtstages den Obernöder vor zehn Tagen feierte, überreichte ihm Amtsleiter Stefan Eberle einen Geschenkkorb.
Stadt baut Dorfgemeinschaftshaus
In Osterdorf wird die Stadt Pappenheim ein Dorfgemeinschaftshaus errichten. Der Stadtrat erteilte zu dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Dachverein der Osterdorfer Vereine wird mit 100.000 Euro Eigenleistung knapp ein Viertel der Baukosten beisteuern. Stadtrat Otters will keine Zeit verlieren. Hohe Fördermittel stehen im Raum.
Mit einem einstimmigen Votum hat der Stadtrat einem Bauantrag der Stadt Pappenheim zugestimmt. In diesem Bauantrag geht es um die Umgestaltung und Erweiterung des Osterdorfer Schulhauses zu einem Dorfgemeinschaftshaus. Hinter dem Bauvorhaben steht der Osterdorfer Dachverein in dem alle örtlichen Vereine zusammengeschlossen sind.
[Unseren Artikel über den Dachverein finden Sie hier … ]
In dem geplanten Dorfgemeinschaftshaus sollen alle im Dachverein zusammengeschlossenen Vereine nach der Fertigstellung eine Heimat finden. Das trifft insbesondere für den Mehrzweckraum zu, der nach den Ausführungen in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates 200 m² groß werden soll.
Abgebrochen werden die beiden Gebäude, die jetzt an das Schulhaus angebaut sind. An ihrer Stelle baut die Stadt Pappenheim um die Nordwest-Ecke des alten Schulhauses zwei Gebäudekomplexe mit rund 17 x 17 m in dem der Mehrzweckraum und das Treppenhaus untergebracht sind. Der Gebäudeteil für die sanitären Anlagen ist mit rund 10 x 7 m geplant.
Walter Otters, Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler sprach in seinem Redebeitrag von einem wichtigen Bauantrag der auf den Weg gebracht wurde. Nach der Überprüfung und Diskussion mehrerer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Machbarkeit habe man nun diesen vorliegenden Plan erstellt. Zur Stärkung der Vereine habe man in Osterdorf einen Dachverein gegründet, der sich – so Stadtrat Otters – an der Gesamtbausumme von rund 410.000 Euro mit 100.000 Euro beteiligen will. Zudem gebe es hohe Fördergelder, die voraussichtlich bei fast 150.00 Euro liegen.
Auch Gerhard Gronauer, Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der SPD begrüßte das Bauvorhaben, bemängelte aber unterschwellig den Modus Operandi, in dem er ausführte, dass man vor einem Bauantrag und Aufstellung der Finanzierung ein schlüssiges Nutzungskonzept hätte vorlegen sollen.
„Die vorgezogene Planung machen wir, damit wir keine Zeit verlieren“, begründete Walter Otters das Vorgehen. Immerhin bringe der Dachverein der Osterdorfer Vereine 100.000 Euro in das Bauvorhaben ein.
Dem Einsatzfahrzeug zugestimmt
Der Stadtrat hat der Anschaffung eines weiteren Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang zugestimmt. Ausgesondert wird im Gegenzug der „Opel Blitz“ den der Feuerwehrverein bekommt. Die Herstellung der Einsatzbereitschaft wird von der Stadt gewährleistet.
Wie berichtet hat der Feuerwehrverein Bieswang von der Patenwehr in Burgstall (Südtirol) ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug gekauft.
[unseren Artikel finden Sie hier … ]
Dabei handelt es sich um einen Magirus Deutz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to. Ausgerüstet ist das Fahrzeug mit einem 9 m hohen Lichtmasten, dessen Scheinwerfer über ein eingebautes 15 KW Stromaggregat gespeist werden. Darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über einen Allradantrieb und eine Seilwinde mit 6 to Zugkraft. Wie Dieter Reitlinger, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang betont, ist dieses Fahrzeug mit der genannten Ausrüstung mit Einsatzmitteln ausgestattet, die im heutigen Einsatzgeschehen dringend notwendig sind, in Bieswang aber bisher nicht vorhanden waren.
Bereits im Vorfeld war abgeklärt, dass die Stadt
Pappenheim dieses Feuerwehrfahrzeug als Einsatzfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang übernehmen wird. Bis das Fahrzeug erstmals zum Einsatz fahren kann gibt es noch einiges zu regeln und anzuschaffen. So muss das Fahrzeug neben einer deutschen Zulassung auch neue Reifen bekommen und auch die Technische Untersuchung der Fahrzeugs und der Seilwinde sind notwendig. In einer Prüfliste wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang alle Fragen der Stadtverwaltung umfassend beantwortet, sodass damit zu rechnen ist, dass das Fahrzeug schon bald für den Ernstfall einsatzbereit ist.
Allein die Zustimmung des Stadtrats stand noch aus. Dies wurde nun in der jüngsten Sitzung einstimmig erteilt. Ausgemustert wird im Gegenzug der Opel Blitz, der als Einsatzfahrzeug nun schon 50 Jahre auf dem Buckel hat.


