Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

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Stromnetzübernahme ist beschlossen

Mit einer Gegenstimme hat der Pappenheimer Stadtrat den Beschluss gefasst, das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile von der N-ERGIE zu kaufen. Kapitalrücklage von 650.000 wurde schon vor der Erstellung eines Haushalts- und mittelfristigen Finanzplans beschlossen.

Das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gehört derzeit dem Stromanbieter N-ERGIE. Vonseiten der Stadt Pappenheim, und den Stadtwerken sind seit dem Jahr 2011 Bestrebungen im Gange dieses Stromnetz innerhalb des Pappenheimer Gemeindegebiets selbst zu betreiben. Zur Vorbereitung der Stromnetzübernahme hat die Stadt Pappenheim damals eine 20 KV-Leitung zwischen Pappenheim und Göhren verlegt um so eine Verbindung zwischen dem bestehenden städtischen Stromnetz und dem Stromnetz für die Ortsteile herzustellen.

Nach einer Informationsveranstaltung für den Stadtrat im Dezember 2014 bei einem Fachbüro in München, nach mehreren Beratungen im Stadtrat und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH lag es nun am Stadtrat zu entscheiden, ob das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gekauft oder bei dem vorherigen Netzbetreiber verbleiben soll. Vom Aufsichtsrat der Stadtwerke war schon die einstimmige Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, dem Kauf des Stromnetzes zuzustimmen. Zentrale Frage in diesem ganzen Verfahren ist, ob die Stromnetzübernahme, die rund eine Million Euro kosten soll aufgrund der vorliegenden Verhandlungsergebnisse wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Kauf des Stromnetzes, der mit dem Jahr 2016 wirksam werden soll, muss die Stadt Pappenheim die Kapitalrücklage der Stadtwerke GmbH um 650.00 Euro erhöhen. Dieser Betrag soll aus den Allgemeinen Rücklagen entnommen werden, die derzeit rund 3,6 Millionen Euro betragen. Damit tut sich das Problem auf, dass ein so hoher Betrag üblicherweise nicht ohne Haushalts- und Finanzplan aus den Rücklagen entnommen werden kann. Zudem weist die Kämmerei der Stadt Pappenheim darauf hin, dass bei der Entnahme von 650.000 Euro aus den Rücklagen die Umsetzung anderer Projekte beeinträchtigt oder gar verhindert werden könnten. Deshalb wurde bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Zustimmung nachgefragt. .

Von dort kam die Nachricht, dass man bereit wäre, die Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Kauf des Stromnetzes auch ohne Haushalts- und Finanzplan mitzutragen, wenn der Stadtrat hierzu einen nahezu einstimmigen Grundsatzbeschluss zugunsten der Kapitalrücklagen der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt fassen würde.

„Wir stürzen uns ohne Not in ein finanzielles Abenteuer“, mahnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) bei der Diskussion im Stadtrat, während sich 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) für den Kauf des Stromnetzes aussprach. Seinen Worten schloss sich SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der von einer Entscheidung für die Zukunft sprach. „Wenn die Stadtwerke, die den Strom liefern auch Netzbetreiber sind, dann ist das im Sinn des Bürgerauftrags“, argumentierte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Im Sinne der Versorgungssicherheit für die Bürger, so argumentierte Stadträtin Anette Pappeler (SPD), sei es nur Folgerichtig, dass neben dem Trinkwasser nun auch die Stromversorgung in kommunale Hand komme. Walter Otters Fraktionsvorsitzender der FW wies auch auf die Möglichkeit und Herausforderung hin, Synergieeffekte zur Stärkung der Infrastruktur zu nutzen.

Bei einer Gegenstimme wurde letztlich sowohl dem Ankauf des Stromnetzes und der Erhöhung der Kapitalrücklage der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt zugestimmt.




SEK-Bürgerentscheid vom Stadtrat beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren als zulässig bewertet und das Ratsbegehren beschlossen. Die Entscheidung über die beiden Begehren wird am Sonntag, 26.04.2015 fallen. Beide Begehren und eine Stichfrage werden sich auf dem Wahlschein befinden.

Angesicht der turbulenten Vorgeschichte um die städtebauliche Sanierung des Marktplatzes und der Deisingerstraße verliefen die Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu Bürgerbegehren und Ratsbegehren in auffallend sachlicher Atmosphäre ab. Geschäftsleiter Eberle hatte die schwere Aufgabe, in die zum Teil recht unübersichtliche und facettenreiche Thematik rund um die beiden Begehren Ordnung und vor allem Rechtssicherheit zu bringen. Da die Textvorlagen beider Begehren mit redaktionellen Mängeln behaftet waren, galt es diese redaktionell umzugestalten (wir haben berichtet).

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens des SPD-Ortsvereins Pappenheim hatte der Gemeindetag nach einer eingehenden Überprüfung für grundsätzlich zulässig erachtet. Kritikpunkte waren u.a. dass der Begriff „Städtebauliches Entwicklungskonzept„ zu wenig konkret ist und besser den Begriff “Vorplanungen“ hätte verwenden sollen. Allerdings war eine Änderung auch nicht notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder weiß welches Konzept gemeint ist. Unklar sei auch ob die Neugestaltung des Lämmermannareals Teil der aktuellen Vorplanungen zur Innenstadtsanierung ist. Planer Clemens Frosch erklärte zwar bei der Bürgerversammlung in Pappenheim dazu, dass dies nicht der Fall sei, wie er hierzu keinen Planungsauftrag habe, aber in dem Plan auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, ist anstelle des Lämmermannhauses ein Platz eingezeichnet. Nach unseren Informationen ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit ohnehin nicht bereit das Einzeldenkmal Lämmermannhaus abreißen zu lassen.

Stadtrat Hönig (FW) brachte bei den Beratungen den Bürgerantrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mit dem Bürgerbegehen in Zusammenhang. Dieser war am 18. 12.2014 per Beschluss vom Stadtrat als zulässig erklärt worden. In dem Bürgerantrag hatte die BISP gefordert, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. „Der Antrag sollte schriftlich beschieden werden – oder verläuft das alles im Sand dann?“ fragte Stadtrat Hönig. Bürgermeister Sinn vertrat die Meinung, dass am gleichen Tag die genannten Punkte auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung standen, allerdings ohne Beschluss geendet haben. Die Behandlung in öffentlicher Sitzung habe somit stattgefunden.

Stadträtin Pappler erkannte keinen Zusammenhang zwischen dem Bürgerantrag und dem Bürgerbegehren. Allerdings wird noch abzuklären sein ob dieser Zusammenhang besteht und ob dieser dann Auswirkungen auf das Bürgerbegehren haben kann.

Letztlich wurde das Bürgerbegehren vom Stadtrat mit einer Gegenstimme als zulässig gewertet. Per Beschluss wurde auch festgelegt, dass der Bürgerentscheid am Sonntag den 26.04.2014 stattfinden soll.

Auch beim Ratsbegehren wurden geringfügige Textänderungen vorgenommen. So wurde ein Fragezeichen von oben nach unten versetzt und bei den Kosten des Straßenbelags wurde der Begriff „zum Teil“ ergänzt.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler forderte, dass am Tag des Bürgerentscheids alle Wahllokale im Pappenheimer Gemeindegebiet besetzt werden. Er wünsche nicht, dass es wie bei der Europawahl in einigen Ortsteilen keine Wahllokale gibt. Dem wurde von Bürgermeister Sinn zugestimmt und auch in einem Ratsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tag der Bürgerentscheids in allen Ortsteilen mit Ausnahme von Ochsenhart die Wahllokale besetzt sind.

Die Stichfrage
Eine gültige Entscheidung des Bürgerbegehrens oder des Ratsbegehrens ist dann getroffen, wenn sich 20 Prozent (ca. 620 Stimmen)der Gemeindebürger (Wahlberechtigte) an der Abstimmung für das jeweilige Begehren beteiligt haben. Sollte eines der beiden Begehren weniger als 620 Stimmen (Summe der Ja- und Neinstimmen) bekommen, gilt das Begehren als abgelehnt.

Als angenommen gilt das Begehren, das die Absolute Mehrheit erreicht. Werden beispielsweise beide Begehren mehrheitlich mit JA abgestimmt so liegt eine widersprechende Entscheidung vor, die mit einer Stichfrage aufgelöst werden muss. Deshalb werden sich auf dem Wahlschein für den Bürgerentscheid neben dem Text zu Bürger- und Ratsbegehren auch noch eine Stichfrage finden in der sich die Wähler im Falle einer Pattsituation für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren entscheiden können.

Die Gegenüberstellung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren und auch die Stichfrage finden Sie im Artikel  [Bürgerbegehren und Ratsbegehren im Vergleich …]




Wie geht es weiter mit dem EHP

Die Frage ob und wie das Europäische Haus Pappenheim (EHP)weitergeführt wird, wurde in der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates vertagt. Im Vorlauf des Sachvortrags ereiferten sich die Fraktionsführer Walter Otters (FW) über die Formulierung der Sitzungseinladung und Alexius Lämmerer (BGL) über das Erscheinen eines Zeitungsberichtes über das EHP.

Natürlich hat es auch in der jüngsten Stadtratssitzung wieder richtig Zoff gegeben. Während die Neuordnung des Ochsenharter Klärsystems, die Heizungsanlage im Osterdorfer Dorfgemeinschaftshaus, die Informationen zur Stromnetzübernahme u.a. reibungslos abgewickelt werden konnten, flogen in Sachen des Pappenheimer Europäischen Hauses so richtig die Fetzen.

Begonnen hat es damit, dass Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters die Formulierung „Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung des Projektes“ überhaupt nicht gefallen hat. „Hier schürt man durch eine Formulierung Stimmung, die wir so nicht brauchen können“, bemängelte Otters und beteuerte: „Es war zu keinem Zeitpunkt die Rede davon, das EHP zuzumachen.“ Auch Bürgermeister Sinn erkannte schließlich, dass die Formulierung unglücklich sei. Und dass die Formulierung „Wie geht es weiter mit dem EHP“ besser gewesen wäre.

Scharfe Angriffe musste sich EHP-Leiter Dr. Joachim Grzega aus Richtung des BGL-Fraktionsführers Alexius Lämmerer anhören. Dieser nämlich ereiferte sich in hohem Maße über einen Artikel des Weißenburger Tagblatts über das EHP und das Wirken des EHP-Leiters, der am gleichen Tag erschienen war. „Das hat mich umgehauen“, donnerte Lämmerer in Richtung des EHP-Leiters. „So, wie der Presseartikel abgefasst ist, ist das eine Selbstbeweihräucherung wie ich es noch nie erlebt habe“, fuhr Lämmerer fort. Das war dann Markus Steiner, dem in der Sitzung anwesenden Verfasser des Artikels doch zu viel. „Den Artikel habe ich geschrieben, nicht der Herr Gzega“, mischte er sich in die Ausführungen Lämmerers ein und erlaubte sich auch an die Existenz von Demokratie und Pressefreiheit zu erinnern..
„Man muss die Sache darstellen dürfen“, meinte SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer, der diese Kritik an dem Presseartikel nicht nachvollziehen konnte.

Nach diesem Auftakt zu einem Thema, zu dem wohl die Mehrzahl der rund 50 Zuhörer sachliche Erörterungen erwartet hatten, kam dann der sichtlich angeschlagene EHP-Leiter doch noch dazu seine Ausführungen zu machen.

Die Marke EHP
Professor Dr. Joachim Grzega ist seit zweieihalb Jahren Leiter des EHP, einer Einrichtung zur Erwachsenenbildung. Diese die Pflichtaufgabe von Gemeinden und für Dr. Grzega ist – wie er beteuert – der bisherige Aufbau des EHP ein wichtiges Stück Lebenswerk geworden. Von vornherein sei mit einem besonderen Profil, das auf den Säulen Politik, Kultur und Sprachen steht, die Marke EHP geschaffen worden. Das habe dazu geführt, dass die Einrichtung in kurzer Zeit schon beachtlichen Zuspruch erhalten habe, was sich in rund 1.500 Kurs- und Veranstaltungsteilnehmern ausdrückt welche das EHP seit Dezember 2012 zu verzeichnen hat. Diese kommen aus ganz Bayern, anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Dabei gibt es nach Grzegas Worten viele Wiederholungsbesucher, was – so Grzega – einen hohen Zufriedenheitsgrad ausdrücke. „Wir haben nicht alles Mögliche gemacht, sondern uns auf möglichst wenige, aber einzigartige Veranstaltungsinhalte konzentriert“, führte Gzega aus.
Man behandle im EHP die Inhalte echt europäisch, und vermittle wissenschaftliche Beobachtungen einfach, lehrreich und unterhaltsam. „Wir haben europaweit einzigartige effiziente Konzepte für den Sprachanfangsunterricht“, stellt Grzega fest. Es sei von einem hervorragenden Wert, dass die Angebote des EHP in überregionalen Medien wie in der Süddeutschen Zeitung, dem Bayerischen Rundfunk und dem rbb in großen Beiträgen veröffentlicht wurden.

Mit Stolz weist Grzega darauf hin, dass beim Aufbau und Betrieb des EHP mit unter 80.000 Euro nur etwa ein Drittel der veranschlagten Kosten notwendig waren als ursprünglich veranschlagt. Dies liege hauptsächlich daran, dass viele Mitarbeiter ehrenamtliche Arbeit leisten und hochkarätige Dozenten auf einen Teil Ihrer Gage verzichtet haben.

Wie könnte es weitergehen?
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Stadt Pappenheim beim Bau des EHP verpflichtet hat die Räume 12 Jahre als innovative Europa-Bildungsstätte für Politik, Kulturen und Sprachen zu nutzen und die Aufbau-Arbeit mit einer langfristigen Ausrichtung zu versehen. Bisher wurden 50 % der Personalkosten aus Fördermitteln geleistet, die aber im Oktober 2015 wegfallen. Danach sind die Personalkosten bei denen man momentan von jährlich rund 70.000 Euro spricht von der Stadt Pappenheim alleine zu tragen

Grzega schlug bei seinen Ausführungen gleich mehrere mögliche Varianten einer Weiterführung in veränderter Form vor. Als wenig Vorteil beschrieb und begründete der EHP-Leite die Form eines Vereins und die einer gemeinnützigen GmbH.

Viel eher könne er sich das EHP als Regiebetrieb der Stadt Pappenheim, regionale Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband vorstellen, wobei Grzega davon ausgeht, dass sich das EHP nach sieben Jahren selbst tragen könnte.

„Das hört sich positiv an“ stellte Fraktionsvorsitzender Otters fest, der auch gleich fragte, inwieweit sich Grzega auf die Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos einlassen würde. Dieser stellte aber gleich fest, dass er dazu nicht bereit ist. (Ich werde kein Gesellschafter werden). Daraufhin machte Otters deutlich, dass er das EHP nicht ständig in der städtischen Verantwortung haben möchte.
„Wir jammern immer, dass wir eine sterbende Stadt sind“, führte Stadtrat Kreisl aus. „Deshalb müssen wir auch einen Beitrag für unsere kulturelle Bereicherung leisten“. Ebenso argumentierte Stadträtin Christa Seuberth, die darauf verwies , dass das EHP Leute von außen nach Pappenheim bringe. „wir können stolz darauf sein, dass wir das EHP und Dr. Grzega haben“, so Christa Seuberth..

Nach weiteren Beratungen in den Fraktionen wird es wohl den nächsten Akt in Sachen EHP voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates gegeben.

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Keine Generalermächtigung

Wie fast immer, hat es auch am Unsinnigen Donnerstag Ärger im Pappenheimer Stadtrat gegeben. Bürgermeister Sinn wollte die vorgesehene Generalbevollmächtigung für das Einzelprojekt Dorferneuerung Osterdorf auf alle Stadtprojekte erweitert haben. Nach einem Austausch von Argumenten bei dem zusätzliche Einschränkungen im Raum standen, nahm Stadtrat Walter Otters seinen Antrag verärgert zurück.

Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Walter Otters, der auch die Dorferneuerung Ochsenhart und den Bau des Dorfgemeinschaftshause koordiniert, hatte den Antrag eingebracht, Bürgermeister Uwe Sinn für die Bauphase des Dorfgemeinschaftshauses in Osterdorf Für die Auftragsvergabe eine Generalvollmacht zu erteilen. Nach einer erfolgten Ausschreibung hätte der Bürgermeister also die Gewerke eigenverantwortlich vergeben können. Diese Generalbevollmächtigung sei ganz bewusst projektbezogen und nicht als eine Erweiterung des Aufgabenspektrums im Sinne der Geschäftsordnung zu sehen, erklärte FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters. In der Geschäftsordnung für den Stadtrat nämlich ist die Höhe der Ausgaben, über die der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, also ohne Stadtratsbeschluss verfügen darf mit 5.000 Euro angegeben.

Im Falle des Osterdorfer Schulhausumbaus war vorgesehen, die Kompetenzen für anfallende Vergaben finanziell wesentlich besser auszustatten. Das sei auch beim Bau des Europäischen Hauses und anderen großen Projekten so gehandhabt worden, betonte Otters. Durch die Generalbevollmächtigung des Bürgermeisters wäre aus Otters Sicht ein zügigerer Ablauf der Baumaßnahmen durch einen zeitnahen Vergabeablauf zu erwarten, weil man nicht erst die nächste Ratssitzung abwarten müsse.

„Das hat für mich einen Geschmack“, erklärte Bürgermeister Sinn dem Stadtrat. „Das Vertrauen ist nur für ein Projekt da.“ Sinn hätte sich vorstellen können, dass die Generalbevollmächtigungen auch für alle zukünftigen Pappenheimer Projekte per Ratsbeschluss ausgedehnt wird.

Ortssprecher Heiko Loy erklärte, dass er sich eine objektbezogene Vollmacht bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vorstellen könne. „Ich finde es vermessen, dass der Bürgermeister Alles oder Nichts will“ empörte sich Walter Otters. Dem allen fügte Stadtrat Alexius Lämmerer, Fraktionsführer der Bürgerliste noch hinzu, dass ihm nach einer Auftragsvergabe durch den Bürgermeister die Information des Stadtrats zu wenig sei. „Ich will das geändert haben. Der Stadtrat soll darüber nochmal abstimmen“, verlangte Lämmerer.
Dem Ansinnen Lämmerers konnte der Bürgermeister allerdings überhaupt nichts Gutes abgewinnen und fragte, was denn sei wenn der Stadtrat seiner Vergabe nachträglich nicht zustimme.
In dieser festgefahrenen Situation nahm Stadtrat Otters seinen Antrag höchst verärgert zurück.




Zubringer wird saniert

In einer Kampfabstimmung mit 10:5 Stimmen hat der Pappenheimer Stadtrat jetzt der Sanierung eines 300 m langen Straßenstücks zugestimmt, dass vom östlichen Ortsende von Ochsenhart zu einer Feldwegkreuzung führt.

Im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahmen Ochsenhart soll als eine von mehreren Maßnahmen die Ortsdurchfahrt saniert werden. Vor Jahresfrist am 03.März 2014 hatte der örtliche Stadtrat Werner Hüttinger bei der Stadt Pappenheim den Antrag auf Verlängerung der Ortsdurchfahrt in Richtung Osten gestellt. Schon vorher hatte Stadtrat Hüttinger vom Amt für ländliche Entwicklung die schriftliche Nachricht erhalten, dass das genannte Straßenstück nicht im Rahmen der Dorferneuerung bezuschusst werden kann, weil es im Außenbereich liegt.

Da es aber der Wunsch und Wille von Werner Hüttinger und auch der Ochsenharter Bevölkerung ist, dass die Ortsdurchfahrt im Außenbereich um 300 m verlängert wird, suchte man nach Möglichkeiten dieses umzusetzen. Dabei wurde auch in Erwägung gezogen die Straße in das Förderprogramm „Kernwegenetz“ des Bayerischen Bauernverbandes aufzunehmen. Dadurch wäre eine Förderung bis zu 75 % Prozent möglich gewesen und das Straßenstück wurde auch in das Kernwegekonzept aufgenommen. Allerdings hätte wohl der Ausbau aus mehreren fördertechnischen Gründen nicht zeitgleich mit der Sanierung der Ortsstraße in Ochsenhart stattfinden können. Die Sanierung in einem Zug mit der Ortsdurchfahrt wurde aber vom Antragsteller ausdrücklich gefordert.

Dieser an sich pragmatische Sachverhalt führte im Stadtrat zu einer ausführlichen Debatte zwischen dem Mehrheits- und Minderheitsblock.

Ist ein Wort erlaubt ?
 Das besagte Straßenstück ruht momentan unter eine Schnee- und Eisschicht, die anhand der Spurenlage am Faschingsdienstag wenig Glauben daran lässt, dass der Staatsstraßenzubringer und die Ortsverbindungsstraße nach Schönfeld von anderen als landwirtschaftlichen Großfahrzeugen befahren wird. Bei Gesprächen mit Ochsenharter Anwohnern wurde klar, dass die Verbindung zur Staatsstraße (Bieswang Schönau) nur unter Missachtung eines Sperrzeichens über den wassergebundenen „Gehäuweg“ befahren werden kann. Die Ortsverbindungsstraße Richtung Schönfeld wurde angeblich vor einigen Jahren in einem bekannten Fall in den Sommermonaten vom Pkw eines Ortsunkundigen befahren, der allerdings wieder zurückkam. Das Navigationsgerät hatte den Fahrer auf die Strecke über Ochsenhart nach Schönfeld geschickt. Das habe ich auch ausprobiert. Mein Navi hat mir allerdings von der Dorflinde Ochsenhart aus den Weg über Bieswang und Schönau nach Schönfeld vorgegeben und auch mehrere getestete Routenplaner geben von Ochsenhart aus den Weg nach Schönfeld über Bieswang vor.

Peter Prusakow

Bürgermeister Uwe Sinn wollte die Sanierung des außerörtlichen Weges nicht recht einsehen. „Die Straße mündet in einem Feldweg“ stellte Sinn fest. Stadtrat Werner Hüttinger (FW) argumentierte, dass diese Straße seit 1960 eine Gemeindeverbindungsstraße nach Schönfeld sei. Unterstützt wurde er von seinem Parteifreund Friedrich Hönig, der feststellte, dass das fragliche Straßenstück auch als Zufahrt zur Staatsstraße Richtung Schönau verwendet würde. Der Ausbau solle zusammen mit der Dorferneuerung eine Maßnahme werden, weil das für die Stadt als Kostenträger des Teilstücks auch kostengünstiger wäre.

Auf das gleiche Argument setzte auch CSU-Fraktionschef Florian Gallus. Auch er hält es für richtig, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt nicht am Ortsschild abrupt aufhört. Allerdings schien er auch gegenüber der Anregung von Stadtrat Günther Rusam(SPD) zeitweise aufgeschlossen zu sein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bauausschuss sich vor einer Entscheidung die Straße vor Ort anschaut und dann eine Empfehlung an den Stadtrat gibt. Gleiches hatten auch SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer und Stadträtin Anette Pappler (SPD)vorgeschlagen, die auch ihre Zustimmung signalisiert hatten, wenn der Bauausschuss zu einem entsprechenden Ergebnis kommt. „Solche Projekte sind immer zuerst durch den Bauausschuss gegangen“ wurde argumentiert.

Da aber die Zeit drängt und der Antrag Hüttingers schon ein Jahr im Rathaus liegt, traute dieser offenbar dem SPD-Angebot nicht so recht und beantragte letztlich eine Ratsabstimmung über seinen Antrag. Dies wiederum brachte Stadtrat Rusam (SPD) in Rage, der der Gegenseite vorwarf, Kompromisse einfach nicht zu wollen. „Da brauchen wir doch gar nicht abstimmen; 11:5 geht das aus, das weiß doch jeder“, wetterte Günther Rusam. Und so ähnlich war es dann auch. Allerdings fehlte die Stimmen von den entschuldigten Stadträten Friedrich Obernöder (CSU) auf der einen und Manfred Kreißl (SPD) auf der anderen Seite, sodass letztlich mit 10:5 Stimmen für den Ausbau des Straßenstücks gestimmt wurde. Die Kosten wurden auf 25.000 bis 30.000 Euro beziffert

Sehr erbost zeigte sich Stadtrat Alexius Lämmerer über die Abstimmungsprognose Rusams: „Das ist albern, vorher zu sagen wie die Abstimmung ausgeht“ schimpfte Lämmerer in Richtung SPD..

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Versicherung für 212 Helfer beschlossen

Mehr als 200 ehrenamtliche Helfer die am geplanten Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf Eigenleistung erbringen sollen, wurden jetzt von der Stadt Pappenheim offiziell beauftragt und sind damit bei Schadensfällen über die kommunale Unfallversicherung abgesichert.
Für diese Beauftragung bedurfte es eines Stadtratsbeschlusses, der ohne Wortmeldungen einstimmig gefasst wurde.

Die in einer Aufstellung namentlich benannten Personen werden nach dem Beschluss beauftragt, ehrenamtlich und unentgeltlich an dem Projekt Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf mitzuwirken. Wie berichtet hat sich der Dachverein „Die Osterdorfer“ bereit erklärt, sich mit einer hohen Eigenleistung an dem Großprojekt zu beteiligen.

[Unseren Artikel zum Thema finden Sie hier … ]

„Aktuell haben wir alle in den Osterdorer Vereinen gemeldeten Mitglieder in die Helferliste aufgenommen. Dies sind 212 Mitglieder aller Altersgruppen“, teilt Walter Otters, der Vorsitzende des Dachvereins mit. Benannt sind damit auch 50 Personen, die nicht in Osterdorf ihren Wohnsitz haben.

Legt man die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner Osterdorfs zum Jahreswechsel zugrunde, so stellt sich bei 162 in Osterdorf wohnenden Helfern mit gut 65 Prozent eine erstaunlich hohe Quote dar.
Allerdings verpflichtet die Beauftragung per Stadtratsbeschluss niemanden auch tatsächlich bei dem Osterdorfer Großprojekt Hand anzulegen.

Mit dem Beginn des Abbruchs der Gebäude um das Osterdorfer Schulhaus ist in Kürze zu rechnen. „Aktuell läuft die Planung der Abbrucharbeiten und die Einteilung der Arbeitsgruppe“ teilt der Projektkoordinator Walter Otters mit.

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Eigenbetrieb wird aufgelöst

Mit einem 11: 5 Beschluss hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim den Eigenbetrieb Abwasser aufgelöst. Die Abwicklung Abwasserangelegenheiten, wird nun wieder von der Stadtverwaltung übernommen. Diese Entscheidung ist eine logische Folge aus dem Beschluss vom 18.12.2014, mit dem die Abrechnung von der Stadtwerke GmbH zurück zur Kämmerei der Stadt übertragen wurde. Die Entscheidung vom Dezember 2013, den Eigenbetrieb zu gründen, sei nach Darstellung von Walter Otters (FW) durch irreführende Beratung zustande gekommen.

In der letzten Sitzung des Jahres 2014 hatte der Stadtrat mit den Stimmen von CSU, Bürgerliste und Freien Wählern beschlossen, die Buchführung des Eigenbetriebs Abwasser von der Stadtwerke GmbH zurück an die Kämmerei zurückzuführen.

[unseren Artikel finden Sie hier … ]

Schon bei der damaligen Debatte zeichnete sich die Auflösung des Eigenbetriebs ab, weil dieser einen kaufmännisch gebuchten Jahresabschluss braucht, der gesondert erstellt werden müsste und demzufolge Kosten verursacht. Den Antrag zur Auflösung des Eigenbetriebs stellte der CSU Fraktionsvorsitzende Florian Gallus Mitte Januar 2015 in dringlicher Form.

„Es ist vernünftig den Eigenbetrieb Abwasser aufzulösen“, führte Gallus zu seinem Antrag vor dem Stadtrat aus. Das schwer wiegende Argument, dass nur bei einem Eigenbetrieb Rücklagen für anstehende Investitionen (Kläranlagen- und Kanalbau) gebildet werden können, habe sich als unrichtig erwiesen. Sehr wohl – so Gallus – können diese Rücklagen auch bei einer kameralen Buchführung in der Kämmerei gebildet werden. Zudem sei von der Rechtsaufsicht die Auskunft erteilt worden, dass ein kommunaler Eigenbetrieb nur zur Erledigung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ die Ausnahme darstellen würde. Pappenheim sei die einzige Gemeinde im Landkreis die so einen Eigenbetrieb hat. Als Beispiele für die Einsparungen nannte Gallus die Kosten für den Jahresabschluss, die Kosen für die Dienstleistung durch die Stadtwerke und die Kosten für die Sitzungen des Werkausschusses Abwasser.

Wo war der neue Kämmerer?
Seit dem Jahresbeginn hat bei der Stadt Pappenheim ein neuer Kämmerer seinen Dienst angetreten. Valentin Mindrean heißt der neue Chef der Pappenheimer Finanzverwaltung. Er wohnt im Raum Roth und war vorher in der Kämmerei der Stadt Roth beschäftigt. Bei den Beratungen zur Auflösung des Eigenbetriebes Abwasser wurde es von den Fraktionsvorsitzenden der CSU und der FW gleichermaßen bemängelt, dass der neue Kämmerer in der ersten Sitzung des neuen Jahres nicht vorgestellt wurde. Wie Gallus und Otters unisono betonten, hätten sie gerne auch seine Meinung zur Auflösung des Eigenbetriebs Abwasser gehört.

Mit Walter Otters meldete sich zu dem Thema ein Stadtrat zu Wort, der im Dezember 2013 der Gründung des Eigenbetriebes Abwasser zugestimmt hatte. Allerdings sei diese Zustimmung nur unter der Prämisse erfolgt, dass eine Rücklagenbildung bei einer kameralen Buchführung in der Stadtkämmerei nicht möglich sei. „Wir sind damals falsch beraten worden“, sagte der FW Fraktionsführer.

„Für die Bürger wird es deutlich billiger durch die Abrechnung in der Kämmerei.“ Dies erklärte Stadtrat Friedrich Hönig(FW) dem Ratskollegium und den rund 25 Zuhörern.
„Es ist keine Gegenüberstellung da“, entgegnete Bürgermeister Uwe Sinn, der die Auflösung des Eigenbetriebs als einen Nachteil für Pappenheim bewertet. Man habe in einem Eigenbetrieb das höchste Maß an Transparenz und Finanzsicherheit, weil dieser von externen Fachleuten komplett durchgeprüft werde. „Das ist das höchste was man haben kann“, erklärte Sinn. In einer kameralen Buchführung sei das alles, wenn überhaupt nur schwierig darzustellen, weil in der Kameralistik nur das allgemeine Deckungsprinzip gelte und die Vermögenslage nicht nachvollziehbar sei.

Im Hinblick auf eine Umstellung der Buchungsart bei den bayerischen Gemeindekämmereien seien in absehbarer Zeit wiederum erhöhte Kosten für den Bereich Abwasserabrechnung zu erwarten, argumentierte Sinn. Man spare sich die Kosten für die externe Rechnungsprüfung, weil das alles in der Kämmerei erledigt werde; der Kämmerer werde schließlich dafür bezahlt, konterte Gallus.

Alexius Lämmerer, Fraktionsführer der Bürgerliste schloss sich den Argumenten von Florina Gallus an und wetterte, dass der Beschluss über die Buchführung längst gefasst sei und man einmal gefasste Beschlüsse nicht nochmal diskutieren solle. „Das ist abgehakt“. Im Übrigen, – so Lämmerer – ist es Jahrzehnte lang so gelaufen, dass die Abwasserwirtschaft innerhalb der Verwaltung durchgeführt worden ist. „Das hat hervorragend geklappt“, erinnerte sich Alexius Lämmerer.

Letztlich wurde mit einer Stimmenmehrheit von 11:5 Stimmen eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, die notwendig waren, um den Eigenbetrieb Abwasser rechtsverbindlich aufzulösen. Bemerkenswert dabei war, dass eine Stimme aus der 11er-Ratsgemeinschaft wegen der entschuldigten Abwesenheit eines BGL-Stadtrates fehlte. Diese wurde jedoch aus den Reihen der SPD ersetzt, sodass bei der Abstimmung wieder die Zahl 11 stehen konnte.

 




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 22.01.2015 tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Rathaussaal. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt

Die Themen der öfffentlichen Sitzung150115_sitzng-220115




Sachlichkeit und Eitelkeit

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:

Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten.
(Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014)

Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung?

Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“

In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren.

Das waren z. B.:

  • Die Anregung der Regierung Mittelfrankens zu einem runden Tisch mit Bgm. Sinn, den Fraktionsvorsitzendenund der BISP. Auf Nachfrage von Stadtrat Otters wurde vom Bürgermeister bestätigt, dass es diese Anregungengegeben habe.
  • Das Thema Ausbau der Bauhofstraße wurde das erste Mal von der BISP am 15.09.2014 angesprochen.Sie erhielt darauf keine Antwort.

Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts.

Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“

In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen.

Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird.

Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier?

Philipp Schneider

Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Gewerbe- und Grundsteuer Hebesätze bleiben gleich

Für reichlich Ärger hat im Pappenheimer Stadtrat die Ankündigung geführt, weil die „Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B soweit der Gewerbesteuer“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung stand. SPD-Stadträte und Bürgermeister zeigten sich ungehalten über unberechtigte Anwürfe der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP).

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben in Pappenheim im Haushaltsjahr 2015 unverändert. „Die finanzielle Situation der Stadt Pappenheim erfordert keine Erhöhung der Hebesätze, lässt aber auch keinen Spielraum für eine Senkung“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim. Mit dieser Erkenntnis wäre eine Rundmail der BISP im Vorfeld der Sitzung nicht nötig gewesen. Die ist auf der Internetpräsenz der BISP veröffentlicht und an alle Stadträte versandt worden, nicht aber an den Bürgermeister.

In dem Schreiben glaubt man anhand der Formulierung des Tagesordnungspunktes erkennen zu können, dass eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ins Haus steht. Seitens der BISP beklagt man sich, es sei so wörtlich „diese Alternative (die Grundsteuer zu erhöhen) noch nirgends wirklich diskutiert, geschweige denn für mehrheitsfähig befunden worden.“ Man stellt in dem Schreiben die Frage, ob Anwohner und Grundstückseigentümer doppelt und dreifach belastet werden sollen. Die Ausführungen gipfeln in der Frage: „Will der Bürgermeister damit die restlichen Gewerbetreibenden aus der Stadt verjagen und die ehedem schon verunsicherten Hausbesitzer noch endgültig zum Verkauf animieren?“

„Das Vertrauen in die Politik in unserer Stadt nimmt unter den Bürgern immer mehr ab! Wir erleben Verunsicherung, Angst, Sorge und blankes Entsetzen“, heißt es weiterhin in diesem Schreiben. [Den gesamten Wortlaut finden Sie hier …]

Angesichts dieser Vorhaltungen reagierte Bürgermeister Sinn höchst verärgert. „Was die da machen ist Politik nicht Stadtentwicklung. Mich hat keiner angerufen und nachgefragt um was es geht. So etwas ist unredlich. So geht das nicht“, reagierte Bürgermeister sehr ungehalten. Von einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung sprach Stadträtin Christa Seuberth (SPD) und Stadtrat Kreißl zitierte aus einen Schreiben der BISP vom 09.08.2014, in dem sie zu einer Grundsteuer geradezu anregte.

„Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher, dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen“, so hatte die BISP damals in Ihrem Informationsblatt argumentiert.




Stadtrat beschließt neue Abwassergebühren

Der Pappenheimer Stadtrat hat jetzt die Höhe der ab 2015 geltenden Abwassergebühren beschlossen. Die Grundlage der Berechnungen basiert auf den bisher bekannten Einleitungsflächen, die durch das Anhörungsverfahren in den vergangenen zwei Wochen ermittelt wurden. Von 1587 an die Bürgerschaft versandten Erhebungsbögen wurden 437 Anträge auf Umstufung bearbeitet.

Alle Hände voll zu tun hatten die Sachbearbeiter bei der Stadt Pappenheim in den vergangen beiden Wochen. Wegen der Einführung der geteilten Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser wurden an die Haus- und Grundstückseigentümer 1587 Informationsschriften zusammen mit einer Aufstellung des Grundstücksflächenanteils, der als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. In einem eigens eigerichteten Bürgerbüro und zeitweise auch in zwei Büros im Rathaus wurden 437 Anträge auf Umstufung entgegengenommen, und abgearbeitet. Für diese Energieleistung in der Vorweihnachtszeit sprach Bürgermeister Sinn den bei der „Abwasseraktion“ beteiligten Mitarbeitern in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Dank und Anerkennung aus.

Durch die 437 Umstufungsanträge verminderte sich die ursprünglich mit fast1 Million Quadratmeter (100 Haktar) angenommene Einleitungsfläche auf rund 831.000 m² (83,1 Hektar). Dieser neue Flächenansatz war Grundlage für die Berechnung der neuen Abwassergebühren, die mit dem Beginn des Neuen Jahres erhoben werden. Eigentlich war geplant, die Kosten erst im Januar oder Februar zu kalkulieren und die neue Entwässerungs- und Beitragssatzung im laufenden Jahr 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 zu erlassen. Im November hatte der Stadtrat zu diesem Zweck einen sogenannten Bevorratungsbeschluss gefasst, der aber von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen nicht akzeptiert wurde. Deshalb musste das Beratungsunternehmen Schneider & Zajontz noch vor Jahresschluss auf der Grundlage der bisher bekannten und bereinigten Einleitungsflächen die zukünftigen Abwassergebühren kalkulieren.

Das Ergebnis wurde von Klaus Spahn in der letzten Stadtratssitzung des Jahres vorgestellt. Nach seiner Kalkulation kommen für die Schmutzwassergebühren (verbrauchtes Wasser nach Wasseruhr) 2,32 Euro pro Kubikmeter in Ansatz und die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 12 Eurocent.

Vorgestellt wurde auch die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus bei dem die gesplittete Abwassergebühr mit zu einer Kostenersparnis von 33,25 Euro führt.
141221_abwasserDie genannten Gebührensätze gelten für ein Jahr und werden für die kommenden Jahre dann neu berechnet.
Einstimmig hat der Stadtrat die Höhe der Gebührensätze, die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.