Die Straßenausbausatzung lauert

Zur Erhaltung und  Sanierung der Pappenheimer Ortsstraße hat der Stadtrat jetzt eine Bestandsliste mit drei unterschiedlichen Schadensklassen beschlossen. Dabei stellte sich heraus dass es von den 96 aufgelisteten Straßen 14 (14,6%) der Kategorie 3 angehören, die komplett neu hergestellt werden müssen und damit die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) von den Anliegern mitzufinanzieren sind.

Anfang April dieses Jahres hatte der Stadtrat per Beschluss den Auftrag erteilt einen Katalog über alle Straßen und Wege im Pappenheimer Gemeindebereich Pappenheim zu erstellen. In diesem Katalog sollten der jeweilige Straßenzustand in drei Kategorien eingeteilt werden.

Kategorie 1:
Straße überwiegend in Ordnung, kann längerfristig (länger als 10 Jahre) mit kleinen Ausbesserungen erhalten werden

Kategorie 2:
Straße sanierungsbedürftig, kann durch abfräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltschicht längerfristig erhalten werden. Die Arbeiten sind innerhalb von maximal 5 Jahren umzusetzen. Es entsteht für die Anlieger keine Beitragspflicht nach der SAB. Die Rangfolge einer Sanierung dieser Straßen soll durch einen Gutachter und einen Beschluss durch den Stadtrat erfolgen.

Kategorie 3:
Straßen dieser Kategorie sind nicht mehr ohne Eingriffe in den Unterbau, die Rinnen oder Borde, zu sanieren. Diese Straßen müssen komplett neu hergestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Anlieger über die SAB an den Baukosten beteiligt werden. Soweit es sich dabei um reine Anliegerstraßen handelt, kann der Kostenanteil für die Anlieger bei bis zu 80 % liegen.

Dieser Pappenheimer Straßenzustands-Katalog wurde jetzt von dem Pappenheimer Ingenieur Emil Zapp in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Straßenreferenten Stadtrat Herbert Halbmeyer vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Besonders für das Engagement von Stadtrat Herbert Halbmeyer bedankte sich Bürgermeister Uwe Sinn Im Vorfeld der Beratungen.

„Das Konzept passt“, stellte Walter Otters für die Fraktion der Freien Wähler fest. Allerdings müsse man jetzt auch beherzt weiter gehen und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Mit den jährlich veranschlagten 70.000 Euro werde man nicht weit kommen. Die 70.000 Euro müssen ein nach oben offener Mindestbetrag sein. So sieht es auch Florian Gallus (CSU), der eine deutliche Anhebung des Betrages forderte. „Sonst werden wir von den Tatschen überrollt“.

Richtig wäre, so meint Otters, einen gewissen Prozentanteil des Haushalts für die Straßensanierung freizuhalten. „Wenn´s uns gut geht ist es mehr, wenn´s uns schlecht geht ist es weniger“, erklärte Otters seinen Ratskollegen.

Für die Bürgerliste führte Karl Satzinger aus, dass man darauf achten müsse, dass die Straßen der Kategorie 2 nicht in die Kategorie 3 abrutschen und damit für die Anlieger beitragspflichtig werden.

Als nächsten Schritt, so schlug Anette Pappler für die SPD-Fraktion vor, soll vom Straßenreferenten (Stadtrat Halbmeyer (CSU) und dem Fachmann (Ingenieur Zapp) eine Prioritätenliste erstellt werden. Über die jährlichen Finanzierungsbeiträge könne man dann in der nächsten Sitzung reden, meinte Gerhard Gronauer (SPD).

In dem Straßenzustandskatalog sind 96 Straßen im gesamten Gemeindegebiet Pappenheim erfasst. Davon sind 47 (49%) der Straßen weitgehend in Ordnung (Kategorie 1). Mit der Kategorie 2 sind 32 Straßen (33,3%) aufgelistet und der SAB-pflichtigen Kategorie 3 sind 14 (14,6%) der erfassten Straßen zugeordnet. Drei weitere Straßen sind nicht kategorisiert, weil sie entweder Schotterstraßen oder aus sonstigen Gründen nicht zugeordnet worden sind. Von den 14 Straßen der Kategorie 3 sind 5 für Bieswang, eine für Geislohe und 8 im Pappenheimer Kernstadtbereich erfasst. Allerdings befinden sich darunter vier Altstadtstraßen, die im Rahmen der Umgestaltung der Pappenheimer Innenstadt ohnehin zur Erneuerung vorgesehen sind.




Lichtkonzept für die Insel

Für die Insel bei den Städtischen Werken hat das Ingenieurbüro Bamberger dem Stadtrat jetzt das Konzept für die Beleuchtung vorgestellt. Dieses wurde bei einer Gegenstimme beschlossen.

Offenbar geht man bei Stadtverwaltung und Stadtrat davon aus, dass die Stadtwerkeinsel doch vielleicht noch in die Tat umgesetzt wird. Wenn das dann soweit ist, ist zu erwarten, dass die Insel Nächtens einer der charmantesten ausgeleuchteten Orte in Pappenheim sein wird.

Denn kein geringerer als Walter Bamberger, Chef des gleichnamigen Ingenieurbüros in Pfünz hat sich der Beleuchtung für die Pappenheimer Probleminsel angenommen.

Das Ingenieurbüro Bamberger ist neben Elektro- und Steuerungstechnik auf Lichtplanung und Lichtmanagement spezialisiert und hat deutschlandweit schon manches ins rechte Licht gesetzt. So ist beispielsweise die Außenbeleuchtung der Frauenkirche in Dresden ein Ergebnis der Lichtplanung und Planung des Lichtmanagementsystems durch das Büro Bamberger. Erst vor wenigen Tagen hat die Firma die Arbeiten für die Beleuchtung des Doms zu Speyer abgeschlossen. Neben den Aufträgen in Städten wie München und Regensburg ist das Büro Bamberger auch in Orten in der Größe Pappenheims tätig und versieht mit Beleuchtungskonzepten so manche Straße, manchen Platz mit lichttechnischen Besonderheiten.

Beispiele hierfür sind die Städte Freystadt und Hemau, die der Bauausschuss bei einer öffentlichen Sitzung im Oktober dieses Jahres besucht hat. Dabei wurde von Walter Bamberger aufgezeigt was lichttechnisch alles machbar und möglich ist.

Was die Pappenheimer Stadtwerkeinsel betrifft. sollen dort neun gut 6 m hohe schmale Leuchten aufgestellt werden. Die Sitzgelegenheiten, die Brücke über den Querschuss und ein Baum sollen nach dem Beleuchtungskonzept Bambergers illuminiert werden. Dies ist mit einem in Silikon eingebettetem Lichtband vorgesehen. Jedenfalls, so stellte Bamberger in seinem Konzept heraus, sei es ihm wichtig, dass auf der Insel ein freundliches und anlockendes Ambiente und keine Hinterhofatmosphäre entsteht. Wenn esfinanziell möglich ist, sollte auch schon die Zugangsbrücke über den Triebwerkskanal beleuchtungstechnisch aufgewertet werden.

„Eine tolle Planung. Für einen Parkplatz eine aufwändige Geschichte“, meinte Walter Otters (FW), zuständiger Referent für die Straßenbeleuchtung. Und sein Parteikollege Friedrich Hönig meinte gar, dass das Konzept eher für den Königsplatz als für einen Parkplatz in Pappenheim geeignet sei. Hönig schlug auch vor, dem Beleuchtungskonzept erst zuzustimmen, wenn klar ist wann die Insel umgestaltet wird.   Dem hielt Amtsleiter Eberle entgegen, dass die Gesamtplanung der Insel erst mit der Zustimmung zum Beleuchtungskonzept abgeschlossen sei.
So sahen es auch Walter Otters und Friedrich Obernöder (CSU). Letzterer wies noch darauf hin, dass man bei den Erdarbeiten schon wissen müsse wo man welche Leitungen für die Beleuchtung verlegen muss.
Letztlich hat der Stadtrat dem Beleuchtungskonzept bei einer Gegenstimme zugestimmt. Die Kosten für das vorgestellte Konzept sollen sich auf rund 46.600 Euro belaufen.




Viel Zeit für die Insel

Die Umgestaltung der Pappenheimer Stadtwerkeinsel war einen Monat vor Heiligabend erneut auf der Tageordnung der Pappenheimer Stadtratssitzung. Nach der Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde von Stadtrat Otters bemängelt, dass die beschlossenen Baumaßnahmen die im Juli beginnen sollten, noch gar nicht genehmigt sind. Unmut gab es bei der Sitzung auch wegen der Darstellung der Folgekosten an die Baufirma, für den Fall der Auftragsrücknahme.

130412_insel-03Mit drei Unterpunkten stand das Projekt Stadtwerkeinsel am 24.11.2016 auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Aber einer der Punkte wurde schon vor dem Eintritt in die Tagesordnung  gestrichen. Stadtrat Walter Otters (FW) hatte in der vorangegangenen Sitzung im Zusammenhang mit der Grenzfeststellung beantragt, die Kosten für ein Uferlinienfeststellungsverfahren zu ermitteln und mitzuteilen. In dem Tagesordnungspunkt war jedoch davon die Rede, dass Stadtrat  Otters die Durchführung eines solchen Verfahrens beantragt hätte.

Bei den beiden anderen Inselthemen kam es im Stadtrat erneut zu dem traditionellen verbalen Kampfgetümmel. Zunächst aber konnte Rainer Brahm vom Landschafts-Planungsbüro Ermisch und Partner dem Stadtrat den landschaftspflegerischen Begleitplan vorstellen, den der Stadtrat auch einstimmig annahm. Erst durch die Zustimmung des Stadtrats kann der besagte Plan, der die Neubepflanzung der Stadtwerkeinsel im Randbereich regelt, der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Und erst nach der Genehmigung komplettiert der landschaftspflegerische Begleitplan als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens die Baugenehmigung für den Inselumbau.

„Wir diskutieren seit drei Sitzungen über eine sperrung-250Sache, die noch gar nicht genehmigt ist. Es war doch niemals relevant, die Maßnahme im Sommer zu bauen“, monierte FW-Fraktionsführer Walter Otters.

„Es geht um die Rodung“ stellte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD) fest. Diese sei frühestens im November möglich. Es sei nicht so ohne weiteres nachvollziehbar, dass man einen landschaftspflegerischen Begleitplan braucht wenn man drei Bäume abschneidet und fünf neu pflanzt, war das Argument der Verwaltung. Dazu konnte der Experte Rainer Brahm anmerken, dass man im Bereich von Gewässern mit dem Naturschutz immer etwas sensibler umginge.

Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BL) erinnerte daran, dass der Inselumbau schon vor dem Baubeginn in der Deisingerstraße im Juni erfolgen sollte. „Das wäre niemals gegangen“, stellte Satzinger fest.

160229_insel-stadtwerke-07Die nächsten Auseinandersetzungen gab es dann nachdem Bürgermeister Sinn die Kosten vorgetragen hatte, die durch eine Verzögerung des Baubeginns entstehen könnten. Sinn stellte dar, dass  man nun aus verschiedenen Gründen frühestens im Jahr 2020 mit dem Inselumbau beginnen könne. Deshalb müsste der Bauauftrag komplett aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Das könne die Stadt verpflichten der beauftragten Baufirma den entgangenen Gewinn in einem mittleren fünfstelligen Betrag zu erstatten.

„Haben wir konkrete Forderungen von der Firma? Ja oder Nein? Haben Sie einen Anruf von der Firma erhalten, “ forschte  2. Bürgermeister Claus Dietz sehr aufgebracht in Richtung seines Bürgermeisterkollegen und der Verwaltung. Wir sind nicht in einem Verhör; ich lasse mich hier nicht vernehmen“, wehrte sich Amtsleiter Eberle, der schließlich einräumte am Nachmittag einen Anruf von der beauftragten Firma erhalten zu haben. Der Inhalt dieses Telefonat wurde nicht bekannt.

sw-insel-im-winterMan habe in der Sitzungsvorlage lediglich die rechtliche Situation vor Augen führen wollen. Niemand will Druck aufbauen wehrte man sich gegen entsprechende  Vorwürfe des 2. Bürgermeisters.

Unterschwellig werde der Stadtrat aber bezichtigt die Maßnahme verzögert und dadurch Kosten verursacht zu haben, hielt auch CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus der Verwaltung vor.
Und Karl Satzinger meinte, dass das nicht die erste Ausschreibung wäre, die von der Stadt Pappenheim gestoppt worden ist.
Die Maßnahme Stadtwerkeinsel sei noch keinen Tag verzögert worden, stellte Walter Otters (FW) fest. Man solle sich jetzt nicht „rein treiben“ lassen. Zuerst müsse man aber die Grundstücksgrenzen festlegen und das Gutachten zum Landschaftspflegerischen Begleitplan genehmigen lassen.

Otters stellte schließlich fest:„Wir wollen bauen, aber wir haben alle Zeit der Welt, nehmt die Luft raus.“

 

 

 




Von Mauer, Zaun und Hecke

Der Pappenheimer Stadtrat musste sich in seiner öffentlichen Sitzung kürzlich  mit einer sich neigendem Mauer auseinandersetzen wobei die Meinungen und Einschätzungen hart aufeinander prallten. Solle keine Lösung gefunden werden, steht eine Sperrung des Dr.- Wilhelm-Kraft-Weges im Raum.

High Noon
Wieder einmal „High Noon“ im Pappenheimer Rathaussaal. 2. Bürgermeister Claus Dietz ist außer sich und sieht die gräfliche Familie durch Verlautbarungen von Bürgermeister Sinn und der Stadtverwaltung verunglimpft. Mit hohem Erregungsgrad beklagt der 2. Bürgermeister, dass Verwaltung und Bürgermeister von einem durch die Grafschaft illegal auf städtischen Grund errichteten Zaun sprechen und deshalb zum Instrument der Ersatzvornahme greifen wollen. „Sie sind vom Landrat beauftragt zu schlichten, stattdessen gießen Sie Öl ins Feuer, Sie fahren Pappenheim an die Wand“, donnerte der hochgradig erregte Vertreter des Bürgermeisters dem Rathauschef kürzlich bei der öffentlichen Sitzung entgegen. Illegalen, wenn auch verhaltenen Applaus gab es dann aus der Zuhörerschaft als SPD-Fraktionsführer Gerhard Gronauer zu Mäßigung und Sachlichkeit aufforderte.

Was war geschehen?  
Schon im April 2008 war unter dem damaligen Bürgermeister Peter Krauß festgestellt worden, dass sich die rund 120m lange mauer-kraftweg-03Stützmauer entlang des Dr. Wilhelm-Kraft-Weges in Richtung Fahrbahn neigt. Deshalb wurde das Pappenheimer Statikbüro Hildebrand mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt und hat auf einem Plan dargestellt, wie weit sich die Mauer von August 2008 bis Juli 2015 in Richtung Fahrbahn geneigt hat. Jetzt ist es so, dass diese Mauer im unteren Teil der Stadt Pappenheim und um oberen Teil der Grafschaft gehört. Festgestellt ist auch, dass sich die der Grafschaft gehörende Mauer weniger in Richtung Fahrbahn geneigt hat als das Mauerstück, das der Stadt Pappenheim gehört.

Da soll die Stadt die Mauer halt richten, wird der geneigte Leser sagen. Aber wie so oft, wenn die beiden genannten Nachbarn sich in an der Grenze treffen sind Spannungen vorprogrammiert. Um überhaupt feststellen zu können wie die Mauer beschaffen ist, und welche Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Mauer zielführend sind, müsste zu zuerst ein Zaun, eine Hecke und die hinter der Mauer befindliche Aufschüttung entfernt werden. Der Grund hinter dem städtischen Mauerteil gehört zwar der Stadt Pappenheim ist aber von der Nachbarschaft mit einem Zaun, einer Hecke und einer Aufschüttung versehen worden. Für Schüttung, Zaun und Hecke liegt zwar eine Baugenehmigung vor, diese aber – so Amtsleiter Eberle in der öffentlichen Sitzung – sei aber unter Vernachlässigung des schon damals bestehenden Grenzverlaufs geschehen.

Um nun ihr Mauerstück sichern zu können hat die Stadt die Beseitigung des Zaunes, der Hecke und der Aufschüttung vom Nachbarn verlangt. Dieser hat aber bisher nicht geantwortet. Deshalb schlug die Verwaltung vor, dass die aus ihrer Sicht illegal auf dem städtische Grundstück errichtete Zaunanlage, Hecke und Aufschüttung auf Kosten des Nachbarn zu entfernen sind, damit die Mauer saniert werden kann. Was den Mauerteil auf dem Grundstück des Nachbarn betrifft, so wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dies als Sicherheitsbörde in einem Bescheid unter Androhung von Zwangsgeld anzuordnen.
Als Alternative stünde eine Sperrung des Dr. Wilhelm-Kraft-Weges im Raum.

Wie dringend ist die Sache?
Im etwas ruhigeren Teil der Beratungen wurde dem Bürgermeister und seiner Verwaltung vorgehalten zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt erneut ein Fass im Streit mit der gräflichen Familie aufzumachen. BL-Fraktionsvorsitzender Karl Satzinger unterstellte gar, man habe das Thema jetzt auf die Tagesordnung gebracht damit „es die Leute am Samstag in der Zeitung lesen können“. Auch Stadtrat Alexius Lämmerer (BL) hat die Dringlichkeit der Sicherungsmaßnahme nicht sehr hoch eingestuft. Der Statiker sage seit 12 Jahren schon „es muss etwas gemacht werden„ und bis jetzt sei nichts in Angriff genommen worden.

mauer-kraftweg-02„Ihr müsst auf jeden Fall handeln“ so zitiert Verwaltungsleiter Eberle den beauftragten Statiker, während Karl Satzinger, Fraktionschef der Bürgerleiste (BL) nach einem Telefonat mit dem Statikbüro Hildebrand zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Der gräfliche Teil der Mauer ist noch nicht hochgradig sanierungsbedürftig „Die wird noch länger stehen“, zitierte Satzinger den Statiker. Auch im Falle des städtischen Mauerteils habe der Statiker Hildebrand gesagt: „Ihr braucht nicht sofort anfangen“. Man baue also vonseiten der Verwaltung unnötig Druck auf – so Satzinger.

Die Aussage, dass die Sanierung der Mauer dringend geboten sei komme nicht von ihm und Eberle, betonte  Bürgermeister Sinn , sondern es ist eine einstimmige Empfehlung des Bauausschusses.

CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus schlug vor, zuerst einen Sanierungs- und einen Vergabebeschluss zu fassen und erst dann Aufschüttung Zaun und Hecke entfernen zu lassen. Bevor die Schäden an der Mauer nicht umfassend untersucht sind könne man nicht ausschreiben, erwiderte Bürgermeister Sinn. Man brauche etwas Schriftliches vom Statiker, es soll ein neutraler Statiker nochmal untersuchen,  das alles waren weitere Beratungsthemen.

„Wir kommen nicht weiter“ brachte Walter Otters (FW) schließlich die Sache auf den Punkt. Er beklagte, dass nun wieder eine Baustelle mit der gräflichen Familie aufgemacht werde und erhob auch den Vorwurf, dass diejenigen die sich als Schlichter zwischen Stadt und Grafschaft versucht hätten an den Pranger gestellt worden seien. „Den harten Weg müssen wir gehen“, meinte Otters.
Letztlich folgte der Stadtrat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 9:4 Stimmen.




Vergabe der Abbrucharbeiten beschlossen

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die Abbrucharbeiten für die ehemaligen Schinnererhäuser in der Pappenheimer Bauhofstraße vergeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Schutt-Karl aus Pfraunfeld. Hauptkriterium für die Entscheidung war die Abbruchzeit innerhalb von drei Tagen. Der geplante Tag der offenen Tür vor dem Abbruch wird von einigen Stadträten nicht gewünscht.

bauhof-schinnerer-01Wie mehrfach berichtet sollen die Schinnererhäuser in der Bauhofstraße von der Stadt Pappenheim abgebrochen werden. Ein Teil der dadurch frei werdenden Fläche soll zur Entschärfung der dortigen Engstelle Verwendung finden. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche, die vom Eigentümer des Nachbargrundstücks erworben wurde, entsteht ein Garagengebäude als Ersatzbau. Nachdem die Abbruchgenehmigung für die Häuser vorlag, bekamen acht Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Von sieben  Firmen gingen Angebote ein. Alleine interessant blieben zwei Angebote, die sich um 4.000 Euro unterscheiden. Das Kriterium, das den Stadtrat bauhof-schinnerer-04dazu bewogen hat, sich nicht für das preislich günstigste Angebot zu entscheiden, war letztlich die anberaumte Zeit der Abbrucharbeiten. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot hätte für seine Arbeiten 10 Arbeitstage in Anspruch genommen, wogegen der um rund 4.000 Euro teurere Anbieter  für den Abbruch der Häuser laut Angebot nur 3 Werktage braucht.

Weil die Abbrucharbeiten zwangsläufig die Sperrung der Bauhofstraße mit sich bringen, erlangt der Zeitfaktor eine besondere Bedeutung. Über die Parteigrenzen hinweg war man sich schließlich einig die Abbrucharbeiten an den Bieter Nr. 2, nämlich die Firma Schutt-Karl aus Pfraunfeld zu vergeben. Festgeschrieben ist auch dass die Bauarbeiten erst beginnen können, wenn die Kanalbaustelle in der Deisingerstraße eingewintert ist. Dann soll an den Tagen der Abbrucharbeiten ein ampelgeregelter Durchgangsverkehr in der Deisingerstraße eingerichtet werden. Bedingung der Vergabe soll auch sein, dass die Dauer von drei Arbeitstagen bei den Abbrucharbeiten nicht überschritten wird. Im Falle einer Überschreitung soll dann eine Konventionalstrafe fällig werden.

Tag der offenen Tür ausgeklammert
tuerklinkeGeht es nach dem Willen der Verwaltung, so soll den Pappenheimer Bürgern mit einem Tag der offenen Tür Gelegenheit gegeben werden, kurz vor den Abbrucharbeiten Abschied von einen Stück Pappenheim zu nehmen. Dabei sollte es Gelegenheit geben Gegenstände und Gebäudeteile gegen einen Anerkennungspreis als Andenken mitzunehmen. Dieser Tag der offenen Tür solle auch in den Vergabebeschluss des Stadtrates festgeschrieben  werden.
„Mir gefällt das mit dem Tag der offenen Tür nicht“, stellt Stadtrat Karl Deffner (CSU) fest. Und auch Stadtrat Halbmeyer zeigte sich gegenüber dem Angebot für die Bürger eher kritisch indem er die Haftungsfrage stellte.

„Das Haus hat als Wohn- und Geschäftshaus seine eigenen Geschichte“, stellte Stadträtin Anette  Pappler (SPD) fest. Man solle den Leuten die Gelegenheit geben sich bei einem Tag der offenen Tür mit ihren Erinnerungen noch einmal auseinanderzusetzen. Letztlich kam man zu der klugen Entscheidung, das Thema „Tag der offenen Tür“ aus dem Beschlusstext wegzulassen. Eine Entscheidung ob interessierte Bürger das Haus noch einmal betreten dürfen soll später fallen.




Dampfende Tatsachen im Stadtpark

Noch während im Atelier Pico Bello und bei Schreibwaren Windisch Unterschriftslisten für Bürger aufliegen, die sich gegen eine Asphaltierung des 200 m langen Teilstücks zwischen 161111_stadtpark-asph-02EBZ und Stadtparksteg aussprechen, schaffen die politischen Entscheidungsträger Tatsachen. Die Asphaltierungsarbeiten haben zum Entsetzen der „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“ am frühen Morgen des Freitag 11.11.2016 begonnen.

Wie berichtet hatte der Stadtrat am 27.10.2016 beschlossen die Asphaltierungsarbeiten für dieses Teilstück im Stadtpark zu vergeben. Gut zwei Wochen später rücken die Maschinen an um den von der Stadt erteilten Auftrag auszuführen. Man wird wohl lange in den Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Pappenheim suchen müssen bis man einen Beschluss findet der so zügig in die Tat umgesetzt wurde.

Bei der mehr als 6 Jahre währenden Geschichte über Asphalt oder wassergebundener Weg gibt es zwei Lager, die beide vertretbare Argumente für oder wider eine Asphaltierung haben.

gast-im-wald-stadtparkDie „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“, hatte alle Ratsmitglieder und Ersten Bürgermeister Uwe Sinn in einem Brief mit 36 Unterschriften dazu aufgefordert, die einstimmig beschlossene Asphaltierung zu überdenken. Man hatte erwartet, dass man zumindest die Unterschriften vor einer Asphaltierung übergeben kann und dass in der nächsten Sitzung des Stadtrates noch einmal über das Thema beraten wird. Kurzum man hatte erwartet, dass man sich sich mit den Argumenten der Interessengemeinschaft ernsthaft auseinandersetzt.

Die geleisteten Unterschriften auf den Listen in den beiden Geschäften sind jetzt also nutzlos. Die Entscheidung fällt in eine für Bürgerinitiativen eher schlechte Zeit. Es gibt Leute die behaupten, dass der Stadtpark im November der Wahlkampfjahre 2013 oder 2019 gegen den Willen einer stattlichen Unterschriftenzahl wohl nicht ohne weitere Erörterung  asphaltiert worden wären?

stadtparkBereits vor acht Jahren, am 09.10.2008 hat der Pappenheimer Stadtrat in einen Kampfabstimmung mit 8:7 Stimmen beschlossen, das etwa 200 m langeTeilstück des Stadtparks zwischen EBZ und Stadtparkbrücke zu asphaltieren.

Bei Bekanntwerden dieser Absicht hatte sich damals eine Bürgerinitiative gegründet die 500 Unterschriften gegen die Asphaltierungsabsichten gesammelt hat. Unterschriftslisten sind damals in der Schlossapotheke und in dem Trachtengeschäft Päckert´s ausgelegen.

An 4.12.2008 stand die Asphaltierung des Stadtparkteilstücks erneut auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Damals haben sich die Stadträtinnen und Stadträte wegen der Unterschriftenaktion einstimmig dafür ausgesprochen von der Maßnahme Abstand zu nehmen.

Ach Jahre später, nämlich am 27.10.2016 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der einstimmige Beschluss, die Asphaltierungsarbeiten für das besagte Teilstück des Stadtparks an die Firma Fiegl zu vergeben. Dabei haben auch Ratsmitglieder, die sich damals sehr engagiert gegen die Asphaltierung ausgesprochen haben recht schwungvoll ihren Arm zum befürwortenden Votum gehoben.




Zwei öffentliche W-LAN Hotspots

In der Pappenheimer Kernstadt werden zwei WLAN Hotspots installiert. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am 17.10.2016 bei einer Gegenstimme beschlossen. Die Maßnahme wird im Rahmen des Projektes  „Bayern WLAN“ gefördert und vom Landkreis koordiniert.

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Förderprogramms „Bayern WLAN“ die Einrichtung von bis zu zwei öffentlichen WLAN Hotspots pro Gemeinde. Jede Gemeinde bekommt die Einrichtungskosten Pro Hotspot bis zu 2.500 € gefördert. Das bedeutet, dass für die Einrichtung der öffentlichen Internetzugänge keine Kosten anfallen.

Allerdings muss die Stadt Pappenheim für den Betrieb und die Administration für mindestens 1 Jahr einen Wartungsvertrag mit Vodafone abschließen, der in der Stadtkasse mit rund 2.000 Euro zu Buche schlägt. Dies stellt eine Dauerbelastung des Verwaltungshaushalts dar. Deshalb riet die Kämmerei dem Stadtrat von der Einrichtung der Hotspots ab.

Eingerichtet wird einer der  Hotspots in der Deisingerstaße am Gebäude des JUZ. Von dort soll die Ausleuchtung bis zum später geplanten „Lämmermannplatz“ reichen.

Für den zweiten Hotsport soll es zwei Access Points, nämlich auf der Lach und im Freibadgelände geben, die jeweils das Freibad und den Festplatz (Großparkplatz) mit Wohnmobilstellplatz ausleuchten sollen.

„Ich kann das nur empfehlen, das ist in Städten heute Standard“, stellte Stadtrat Otters (FW) fest. Wie es mit der Funktionalität sein wird, wenn zu Volksfestzeiten oder bei gut besuchtem Freibad große Teilnehmerzahlen auf das WLAN zugreifen bleibe abzuwarten.
Ganz anders bewertete Friedrich Hönig (FW) die Anschaffung der beiden WLAN Hotspots. Jeder könne mit seinem Handy– so Hönig – heute auch ohne WLAN Hotspot Handy ins Internet. „Wir haben hinten und vorne kein Geld und werfen jetzt 2000,- Euro jedes Jahr zum Fenster raus“, wetterte Hönig. Weitere Wortmeldungen gab es zu diesem Thema nicht und bei der Beschlussfassung stimmten außer Stadtrat Hönig alle für die Einrichtung der beiden WLAN Hotspots in Pappenheim.




Die Insel auf dem Eis

Der Stadtrat hat den sofortigen Baubeginn auf der Stadtwerkeinsel mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Bevor die Baumaschinen kommen sollen nach dem Willen der Oppositionsmehrheit rechtlich belastbare Grenz- und Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Beide Sachverhalte sind auch für die befassten Behörden Neuland und lassen noch einen langen Zeitablauf erwarten.

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Nach der Einzäunung des Teilgrundstücks wird die Zufahrt für die SW-Fahrzeuge nicht mher möglich sein.

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Die Pfele markieren die gesetzten Grenzpunkte

Ein Zaun in der Zufahrt
Wie schon im Juli 2016 berichtet, gibt es neben dem zwischenzeitlich abgesegneten landschaftspflegerischen Begleitplan in erster Linie Fragen und unklare Sachverhalte, bei denen es um Grenzangelegenheiten, Widmungen und Nutzungsrechten geht. Da ist zum einen die Grundstücksspitze von rund 4 m², die vom vormaligen Färberhaus (jetzt zur Pension Hirschen gehörig), in die Zufahrt der Stadtwerkeinsel hineinragt und – so die schriftliche Ankündigung im Auftrag der Grundstückseigentümerin– eingezäunt werden soll. Die Stadt ist schriftlich aufgefordert den Asphaltbelag zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 unverzüglich eingefriedet werden kann, steht in dem Schreiben zu lesen.
Wenn es so weit kommt, ist eine Zufahrt mit zweispurigen Kraftfahrzeugen zur Stadtwerkeinsel nicht mehr möglich.

Im anderen Problemfall geht es um das Gewässergrundstück der Altmühl, das als Unterwasser des städtischen E-Werks im Norden an die Insel grenzt. Dort nämlich werden die Grenzpunkte von der Nachbarschaft nicht anerkannt, weshalb der exakte Grenzverlauf wohl nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren festgelegt werden kann.

Entscheidung vor der Diskussion
Schon vor Beginn der Diskussion im Stadtrat was es nach den Ausführungen von 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) auch für die meisten Anwesenden klar, wie das Abstimmungsergebnis aussehen wird, das dann nach einer langen Diskussion auch wie erwartet vorlag.
130412_insel-03Da half es auch nichts dass Amtsleiter Eberle mehrfach betonte, dass wegen des Grenzverlaufs keine Probleme zu erwarten sind. Mit der Maßnahme sei man weit genug von der Grenze entfernt  und alle beteiligten Behörden hätten den bestehenden Grenzverlauf anerkannt. Der Stadtrat dürfe sicher sein, dass man nicht auf fremdem Grund baue stellte Eberle fest. Der 2. Bürgermeister Dietz (FW) hatte vorgeschlagen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil es noch viele Ungereimtheiten und keine Rechtssicherheit im Grenzverlauf gebe. Es sei vieles nicht geklärt und man hinge mit vielen Fragen in der Luft. Trotzdem wurde der Tagesordnungspunkt bis zur Beschlussfassung durchgezogen.

160229_insel-stadtwerke-05Bei der Diskussion wurden mehrere Gründe genannt, weshalb der Beginn der Bauarbeiten nicht unverzüglich beginnen sollte. Zum Thema der Einzäunung im Bereich der Inselzufahrt sehen Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage nur die Möglichkeit des Grundstücksankaufs oder eines Enteignungsverfahrens. Eine dritte Variante führte FW-Fraktionsführer Walter Otters ins Feld. Er will die bereits früher vorhandenen Überlegungen über einer baulichen Veränderung der Inselzufahrt mittels einer Rampe wieder aufgegriffen wissen. Dies würde die Engstellensituation entschärfen und die Zufahrt zur Insel sicherer machen. Amtsleiter Eberle meinte hierzu, dass Planungen für eine solche Maßnahme zwar vorliegen, aber in die Schublade gelegt wurden, weil die Umsetzung als unbezahlbar eingestuft worden sei.

Uferlinienfestlegungsverfahren
160229_insel-stadtwerke-07Was den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks betrifft, so konnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) als Experte deutlich machen, dass nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren ein rechtssicherer Grenzverlauf festgestellt werden kann. Die festgestellten Grenzpunkte – so Hönig – „haben für den  Grenzverlauf des Gewässergrundstücks keinen Wert“. Und hier beginnt das eigentliche Problem. Wie die Verwaltung betonte, war eben dieses Uferlinienfestlegungsverfahren auch bei der Verwaltung von vornherein im Focus, grenzpunktallerdings ist das Verfahren bei den beteiligten Behörden Neuland und keiner weiß ganz genau wer zuständig ist und wie das Uferlinienfestlegungsverfahren genau geht. Ein rechtssicher festgelegter Grenzverlauf sei jedoch Voraussetzung für einen Baubeginn. Man verlange von jedem Bauherrn, dass vor Baubeginn die Grenzen festgelegt sind und so müsse es auch bei Maßnahmen der Stadt sein, forderte der FW-Stadtrat. Gerade bei den anstehenden Rodungen zu Beginn der Bauphase im sensiblen Grenzbereich müsse die Stadt dafür sorgen, dass Klarheit über den Grenzverlauf besteht.

„Wir sind in der gleichen Situation wie in der letzten Sitzung“, stellte Walter Otters fest und fragte nach den Kosten eines Uferlinienfestlegungsverfahren. „Das kann nicht gesagt werden, weil es noch nie jemand gemacht hat“, stellte Amtsleiter Eberle fest und verwies dabei auch auch auf die langen Wartezeiten für Vermessungsverfahren.

Baustelle belastet mehr als erwartet
„Die Baustelle in der Innenstadt tut den Geschäften mehr weh als ich vermutet hätte“, erklärte Holger Wenzel, 3. Bürgermeister und zuständiger Referent für Handel und Gewerbe sek_161016-hoechst-apoth-02in Pappenheim. Er habe festgestellt, dass der Inselparkplatz gut angenommen werde und täglich voll sei. Man solle diese Parkplätze jetzt nicht wegnehmen. Denn „dann ist es ganz aus, wenn die da nicht mehr runterkommen“, prognostizierte Wenzel. Da half es auch nichts, dass eine ausführliche Darstellung des Amtsleiters deutlich machte, dass es von der Pfarrwiese in der Schützenstraße und der Lach aus nicht weiter in die Stadt zu laufen ist als von der Stadtwerkeinsel. Und auf der Lch und der Pfarrwiese gebe es jede Menge freien Parkraum.

Der Beschlussvorschlag zum umgehenden Baubeginn wurde schließlich erwartungsgemäß mit 10 (BL, CSU, FW) zu 5 (SPD) Stimmen abgelehnt.

Bestehen bleibt aber der Ratsbeschluss dass die Umgestaltung der Insel durchgeführt werden soll, das stellte auch Walter Otters nach der Abstimmung fest. Allerdings müsse vor einen Baubeginn wie mehrfach betont wurde Rechtssicherheit über die Grenzen her. Zunächst beantragte Otters, die Kosten für ein Uferlinienfestlegungsverfahren zu erheben und dem Stadtrat bekanntzugeben. Dann erst werden die weiteren Schritte besprochen.




Teilstück im Stadtpark wird asphaltiert

Das etwa 200 m langes Teilstück des Stadtparks zwischen dem EBZ und Stadtparkbrücke (Golden Gate) wird in Kürze asphaltiert. Die Maßnahme geht auf einen Beschluss aus dem Jahre 2008 zurück, der damals aufgrund der ersten Pappenheimer Bürgerinitiative von Stadtrat einstimmig ausgesetzt wurde. Nun wurde die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten einstimmig beschlossen.

Bereits vor acht Jahren, am 09.10.2008 hat der Pappenheimer Stadtrat in einen Kampfabstimmung mit 8:7 Stimmen beschlossen, das etwa 200 m langeTeilstück des Stadtparks zwischen EBZ und Stadtparkbrücke auf einer Breite von 2,50 m zu asphaltieren.

Bei Bekanntwerden dieser Absicht hatte sich damals eine Bürgerinitiative gegründet die 500 Unterschriften gegen die Asphaltierungsabsichten gesammelt hat. Unterschriftslisten sind damals in der Schlossapotheke und in dem Trachtengeschäft Päckert´s ausgelegen.

An 4.12.2008 stand die Asphaltierung des Stadtparkteilstücks erneut auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Damals haben sich die Stadträtinnen und Stadträte wegen der Unterschriftenaktion einstimmig dafür ausgesprochen von der Maßnahme Abstand zu nehmen.

Jetzt, acht  Jahre später, nämlich am 27.10.2016 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der einstimmige Beschluss, die Asphaltierungsarbeiten für das besagte Teilstück des Stadtparks an die Firma Fiegl zu vergeben. Dabei will man offenbar die Gunst der Stunde nutzen, denn durch eine Ansammlung von mehreren Asphaltierungsaufträgen im Pappenheimer Gemeindebereich belaufen sich die Kosten für das Stadtpark-Teilstück auf nur knapp 6.000 Euro.

In der Sitzung wurde festgestellt, dass es sich bei dem Weg um einen zentralen Fußweg Pappenheims mit Beleuchtung und Absturzsicherung zur Altmühl hin handelt. Dieser wird täglich von vielen Fußgängern und Radfahrern gleichermaßen genutzt. Demzufolge würden es viele Bürger es begrüßen, wenn Das Wegstück auch in den bei nassem Wetter und in den Wintermonaten trockenen Fußes begangen werden könnte.

Die Umsetzung soll offenbar schnellstmöglich erfolgen. Dabei haben auch Ratsmitglieder, die sich damals sehr engagiert gegen die Asphaltierung ausgesprochen haben recht schwungvoll ihren Arm zum befürwortenden Votum gehoben.”Tempora mutantur, nos et mutamur in illis”,  würde da der Lateiner gesagt haben.




Feuerwehreinsatz gelobt

Unter dem Beifall des Pappenheimer Stadtates hat Bürgermeister Uwe Sinn den schnellen und fachkundigen Einsatz der Feuerwehren gelobt, die bei der Brandbekämpfung am Mittwoch, 26.10.2016 bei der Firma Plastic Omnium GmbH im Einsatz waren. Die Brandbekämpfung sei schnell und professionell gewesen, sagte Sinn im Vorspann zur gestrigen öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Dabei habe sich die Ortskunde der eingesetzten Feuerwehren ausgezahlt. Erst vor wenigen Wochen hatte es bei der Firma Plastic Omnium GmbH eine überörtliche Einsatzübung der Feuerwehren des Brandkreises 7 gegeben.




Anfrage zum Neubaugebiet Auf der Stöß

Karl Satzinger Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste(BL) im Pappenheimer Stadtrat hat jetzt erneut angeregt, den Grundstücksankauf für Baugrundstücke auf der Stöß in die Wege zu leiten. Der Grundstückseigentümer sei verkaufsbereit und warte auf ein Angebot der Stadt. Der Beschluss zum Ankauf der Baugrundstücke wurde im September 2015 gefasst.

150928_stoess-2-02Wie mehrfach berichtet, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.09.2015 beschlossen Auf der Stöß Bauland für bis zu 7 neue Bauplätze zu erwerben. Dem damaligen einstimmigen Beschluss ging ein Antrag von Stadtrat Karl Satzinger voraus, der im Stadtrat von allen begrüßt wurde, weil weiteres Bauland in der Pappenheimer Kernstadt derzeit nicht zur Verfügung steht. „Die Bauplätze könnten wegen geringer Erschließungskosten der Renner werden“, meinte Satzinger in der Sitzung am 10.09.2015. Und auch die Verwaltung bestätigte damals, dass die Erschließung deshalb sehr günstig wäre, weil lediglich ein Straßenstück von ca. 70 m Länge gebaut werden müsste. Der Verlauf dieser Straße sei jetzt schon durch einen „Trampelpfad“ erkennbar.

In der öffentlichen Stadtratssitzung am 2. Juni 2016 hatte Satzinger dem Stadtratskollegium bekanntgegeben, dass der Grundstückseigentümer des Baulandes ihm gegenüber Verkaufsbereitschaft signalisiert habe. Man müsse sich zum Ankauf der Baugrundstücke nur mit dem Eigentümer zu Verhandlungen zusammensetzen.

Jetzt fragte der BL-Fraktionsvorsitzende in der öffentlichen Stadtratssitzung am 06.10.2016 erneut an was in dieser Angelegenheit unternommen wurde. Soweit er vom Grundstückseigentümer erfahren konnte sei dieser weiterhin verkaufsbereit, warte aber noch immer auf ein Angebot der Stadt Pappenheim. Bürgermeister Sinn konnte hierzu ausführen, dass sich der Grundstückseigentümer auf die Anfrage der Stadt Pappenheim bisher noch nicht gemeldet habe.

 




Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Die aktuellen Planungen für die Ersatzbebauung an der Stelle des vormaligen Lämmermannhauses weichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Diesen Abweichungen kann seitens der Stadtverwaltung  aus baurechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Ein genehmigter Bauplan ist jedoch Voraussetzung für den Abbruch der bestehenden Gebäude in der Deisingerstraße und der Herrenschmiedgasse. Der Stadtrat hat dennoch das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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Dachgauben sind im Bebauungsplan nicht vorgesehen

Wie mehrfach berichtet soll das vormalige Lämmermannhaus abgebrochen werden um die Möglichkeit für einen Platz in der Innenstadt zu schaffen. Einem entsprechenden Antrag auf Abbruchgenehmigung hat der Stadtrat vor mehr als einem Jahr, im Juni 2015 zugestimmt. Bei der damaligen Sitzung wurde auch bekannt gegeben, dass das Bauamt beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dem Abbruch der Häuser erst zustimmen wird, wenn ein genehmigter Plan für eine Ersatzbebauung vorliegt.

Dieser Plan wurde jetzt bei der Stadt Pappenheim zur Baugenehmigung eingereicht. Allerdings weichen die Planungen in drei wesentlichen Merkmalen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Einen solchen hat der Stadtrat  im Jahre 2014 explizit für das Areal Deisingerstraße 15  beschlossen.

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Dachneigung nach den Fesetsetzungen des Bebauungsplanes

Die Abweichungen von dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan betreffen die Dachneigung, die Wand- und Firsthöhe und die Gestaltung der Dachflächen mit Dachgauben anstatt Dachflächenfenstern.

Der Bauherr hat zu diesen drei Merkmalen eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann aber nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann befreit werden, wenn neben anderen Voraussetzungen u.a. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Stadtverwaltung Pappenheim erachtet  jedoch die Grundzüge der Planung mit der vorgelegten Planung als beeinträchtigt. „Aus baurechtlichen Gesichtspunkten kann derart eklatanten Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht zugestimmt werden“, ist das Fazit der Stadtverwaltung.

Allerdungs stehe es dem Stadtrat frei der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen. Das letzte Wort über die Befreiung hat ohnehin das Kreisbauamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Der Stadtrat hat dem Bauantrag und damit auch den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.