Bieswanger Spange wieder auf der Agenda

Der Stadtrat von Pappenheim hat jetzt erneut über die sogenannte Bieswanger Spange zum Industriegebiet beraten. Vor drei Jahren hatte der das Gremium auf Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus  die Vergabe von“ Planungsarbeiten zur Errichtung einer Umgehungsstraße von Bieswang“ einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Jetzt  hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer für seine Fraktion notarielle Vorverträge mit den Grundstückseignern, die Vergabe von konkreten Planungsarbeiten und die Auslotung von Zuwendungsmöglichkeiten beantragt. Die genaue Straßenführung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Allerdings wurden neben den Vorteilen der damaligen Umgehungsstraße, die jetzt als Spange bezeichnet wird, auch Argumente aufgezeigt, die gegen den Bau dieses neuen Straßenstücks sprechen.

Eine lange Geschichte
Eine Verbindung vom Bieswanger Industriegebiet zur Staatsstraße wird im Rahmen der Dorferneuerung Bieswang seit Jahren gefordert. Immer wieder hatten Bieswanger Stadträte in öffentlichen Stadtratssitzungen gefordert, den Bau dieser Spange als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Dorferneuerung voranzutreiben. Die Maßnahme ist auch im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Ortsumfahrung von  Bieswang zu sehen. Vorentwürfe des Pleinfelder Ingenieurbüros VNI für zwei mögliche Straßenführungen liegen seit dem Frühjahr 2014 vor.

Auf Antrag von Stadtrat Gallus beschloss der Stadtrat am 17.09.2015 einstimmig die Vergabe von Planungsarbeiten zur Errichtung einer „Umgehungsstraße“ von Bieswang für die Erstellung einer Vorplanung. Bisher konnte der Beschluss, wie  Amtsleiter Eberle in der Sitzung am 20.09.2018 ausführte, jedoch nicht umgesetzt werden, weil der Grunderwerb für die benötigten Grundstücke bisher nicht gesichert war. Die Möglichkeit, das Schlüsselgrundstück zu erwerben, habe sich erst kürzlich ergeben.

„Nach langen Verhandlungen signalisieren mittlerweile alle infrage kommenden Grundstückseigentümer Bereitschaft, entsprechende Flächen zum Bau einer sog. „Spange“ im südwestlichen Bereich von Bieswang  zu verkaufen“, formuliert SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer in seinem Antrag. Die Möglichkeit, dass die Stadt jetzt auch das Schlüsselgrundstück des Bauvorhabens erwerben kann ist wohl Grund für diesen neuerlichen Antrag, der wie in wesentlichen Teilen schon im September 2015 als Antrag von CSU Fraktionsvorsitzenden Gallus gestellt worden war.

Der Antrag Gronauers will darüber hinaus, dass die Stadtverwaltung mit den Grundstückseigentümern notarielle Vorverträge über den Erwerb von Flächen zur Errichtung der Spange abschließt.

Alle begrüßen den Antrag – aber …
Die Sprecher aller Fraktionen lobten den Antrag Gronauers als begrüßenswert. Allerdings störte sich CSU-Stadtrat Friedrich Obernöder daran, dass der bereits bestehende Beschluss vom September 2015 im Antrag Gronauers keine Erwähnung findet. So sieht das auch Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste, der dafür plädierte, einfach den Beschluss von 2015 umzusetzen. Er war es auch, der den Beschlusstext von damals vorlas, um diesen seinen teilweise recht erstaunten Ratskollegen in Erinnerung zu rufen. „Diesen Beschluss hat man nicht umgesetzt, schade, dass wir nicht weitergemacht haben“, meinte Satzinger. Es brauche bezüglich der Vergabe von Planungsarbeiten keinen neuen Beschluss. Man brauche nur  nach dem bereits bestehenden Beschluss vom September 2015zu verfahren. Dieser Forderung Satzingers schloss sich auch Stadtrat Hönig von den Freien Wählern an.

Gerhard Gronauer sieht als Antragsteller in seinem Antrag eine Ergänzung zum Antrag seines Ratskollegen Gallus, weil mit notariellen Vorverträgen nun Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen. Allerdings sei vorher noch der genaue Verlauf der Straßenführung festzulegen.

Dies soll in enger Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und dem Stadtrat schon bald erfolgen. Denn in der nächsten Stadtratssitzung im Oktober will der Stadtrat festlegen, welche Variante ausgeführt werden soll. Erst dann sei es möglich mit den betroffenen Grundstückseigentümern konkrete Verkaufsverhandlungen zu führen.

Nach Darstellung der Verwaltung ist und bleibt die Bieswanger Spange eine schwierige Baumaßnahme. Diese Einschätzung hängt, neben mehreren grundsätzlichen Erwägungen vor allem mit den Kosten für diese Erschließungsmaßnahme von rund einer Million Euro zusammen. Diese müssen hoher Wahrscheinlichkeit ohne Fördermittel zunächst aus der Stadtkasse bezahlt werden. Inwieweit der für Erschließungsmaßnahmen übliche Kostenanteil von 90 Prozent auf die Gewerbetreibenden als Nutzer umgelegt werden kann ist noch nicht abschließend geklärt.

Selbst Antragsteller Gerhard Gronauer hat bei den Beratungen im Stadtrat das Finanzierungsproblem angedeutet. Man müsse auch dem Mut haben, zu sagen „dass es nicht geht“, wenn die Maßnahme zu teuer wird und keine Zuwendungen in Aussicht gestellt werden.

Titelbild: Planzeichnung VNI 2014




Bergstrecke bekommt ein Dachprofil

Die Ortsverbindungsstraße von Pappenheim nach Zimmern, die über den Zimmerer Berg führt, soll saniert werden. Das hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpaus beschlossen. Der Stadtrat entschied sich für einen Ausbau mit Dachprofil und Entwässerungsgraben.

Die Bergstrecke von der Charlotte-Nestler-Straße über Dreilinden nach Zimmern ist momentan eigentlich nur mit schwerem Gerät zu befahren und gehört nach Meinung des Straßenreferenten Herbert Halbmeyer  (CSU), genauso wie die Strecke von Zimmern nach Übermatzhofen, gesperrt. Die wassergebundene Bergstrecke hat eine Länge von 650 m und wird insbesondere bei Starkregen immer wieder schwer mitgenommen. Derzeit sind in der Fahrbahn Rillen bis zu 25 cm Tiefe. Seit der letzten Sanierung vor fünf Jahren bemüht sich der Bauhof ständig, die Fahrbahn in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste möchte diese Strecke am liebsten auf eine Breite von 3 m mit den entsprechenden Ausweichstellen asphaltiert haben. „Ansonsten haben wir das Problem im Herbst wieder“, meinte Satzinger. Durch die Asphaltierung würde die Straße zu einer Durchgangsstraße die sowohl in Pappenheim als auch in Zimmern durch ein Wohngebiet führt, entgegnete Erster Bürgermeister Uwe Sinn.

Letztlich schloss ich der Stadtrat mehrheitlich dem Vorschlag von Stadtrat Karl Deffner (CSU) und Ortssprecher Erich Neulinger (CSU) an, die beide eine Straßensanierung mit einem wassergebundenen Dachprofil mit beidseitigem Entwässerungsgraben vorschlugen. Diese müsse natürlich dann auch nachhaltig gepflegt werden.




Neue Bahnunterführung mit straffem Zeitplan

Mit dem Neubau der Bahnunterführung in Niederpappenheim, soll das Nadelöhr in das Pappenheimer Industriegebiet nun tatsächlich beseitigt werden. Nach einem fixen Zeitplan wird die neue Durchfahrtsröhre neben der Unterführung gefertigt und in der Zeit vom 26.06. bis zum 01.07.2019 eingeschoben werden. Vor dem geplanten Baubeginn um den Jahreswechsel 2018/2019  muss die   Zukunftssicherheit des Schmutz- und Oberflächenwasserkanals gewährleistet und die Rampe zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt fertiggestellt sein. Für beides ist die Stadt Pappenheim zuständig, die nun – will man das Gesamtprojekt nicht gefährden – schnell handeln muss. Auf Initiative von Fraktionschef Karl Satzinger (BGL) soll es im August eine Sondersitzung des Stadtrates geben und die Ausschreibung für die Tieferlegung des Kanals starten zu können.

Brückenröhre wird eingeschoben
In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Pappenheimer Stadtrates hat Eduard Weigl, Leiter des Tiefbauamtes beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen die Planungen für die neue Bahnunterführung in Niederpappenheim eingehend erläutert.

Demnach wird neben der bestehenden Unterführung in Richtung Bahnhof versetzt eine neue Unterführung mit einer lichten Höhe von 4,50 m und einer Fahrbahnbreite von 5,90 m gebaut. Neben der Fahrbahn wird auf beiden Seiten  ein 2,20 m breiter Gehweg eingebaut, der auf der Bahnhofseite auf einer Galerie durch die Unterführung verläuft. Damit ist sichergestellt, dass auch der Bahnsteig Richtung Ingolstadt barrierefrei erreicht werden kann..

Die Durchfahrtsröhre, so erklärte Weigl wird in einem Stück neben dem späteren Unterführungsbereich gebaut, weshalb die Fahrbahn vor der bisherigen Unterführung ab Baubeginn für die Durchfahrt nicht mehr genutzt werden kann. Allerdings soll sichergestellt werden, dass es eine Fußgängerpassage für die im Industriegebiet Beschäftigten allzeit möglich ist. Nach einem fixen Zeitplan der Deutschen Bahn steht fest, dass die Röhre vom 26.Juni bis zum 01.Juli 2019 unter dem Gleiskörper in Position gebracht wird. In dieser Zeit  können keine Züge in diesem Bereich fahren.

Das Bauwerk muss wegen der erweiterten Durchfahrtshöhe wesentlich tiefer gegründet werden als die bisherige Durchfahrt. Weil man dadurch in den Bereich des Altmühlgrundwassers vordringt muss eine Grundwasserwanne betoniert werden, durch die das Grundwasser vom Bauwerk ferngehalten werden soll. Derzeit laufen die Ausschreibungen für das Unterführungsbauwerk.

Wenn die Bauarbeiten dann im Winter beginnen, so stellte der Leiter des Tiefbauamtes fest, muss die Rampe für den Bahnsteigzugang Richtung Ingolstadt und auch die zukunftssichere Ausführung des Kanalsystems im Bereich des Bauwerks fertig sein.

Die Planungen für die Fußgängerrampe sind abgeschlossen und nach Auskunft des Ingenierbüros VNI bereits ausgeschrieben. „Die Bauarbeiten sollen im September beginnen und müssen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden“, teilt das Ingenieurbüro auf unsere Anfrage mit.

Muss der Querschnitt erweitert werden?
Im Bereich der neuen Unterführung ist wegen der genannten Grundwasserwanne die Verlegung des Kanals für das Oberflächenwasser erforderlich.

Im Oktober  2017 beauftragte die Stadtverwaltung das Pleinfelder Ingenieurbüro VNI mit der Überrechnung des Schmutz- und Oberflächenwasserkanals im Bereich der Niederpappenheimer Bahnunterführung. Das Ergebnis stellte Reinhard Vulpius kürzlich dem Stadtrat vor. Kritisch sieht Vulpius besonders das Fassungsvermögen des bestehenden Kanalstrangs, der mit einer Stärke von 90 cm durch die bestehende Bahnunterführung verläuft. Um das Leistungsvermögen des Oberflächenwasserkanals, in dem immerhin das Oberflächenwasser aus einen rund 10 km² großen Bereich zusammenkommt, zu optimieren, muss nach den Berechnungen von Vulpius, der Querschnitt des Kanals bei der Verlegung neben der Grundwasserwanne auch erweitert werden.

Eine andre Lösungsmöglichkeit bringt die Verwaltung vor, bei der  die Verlegung des Kanalstrangs bei gleichen Querschnitt angeregt wird.. „Wenn wir das heuer nicht schaffen, kommt die Unterführung vielleicht in fünf Jahren“,  meinte Eduard Weigl.

Bei allen Wortmeldungen wurde deutlich, dass es den Stadträten schwer fällt den Planungen von VNI zuzustimmen, die nach Einschätzung von Friedrich Obernöder (CSU) bestimmt 200 bis 300 tausend Euro kosten wird. Eine Querschnittserweiterung des Kanals hält Obernöder nicht für nötig, weil es in Niederpappenheim auch bei Starkregen noch nie Probleme mit dem Oberflächenwasserkanal gegeben habe. Das bestätigte auch 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW), der die Situation an dieser Stelle genauestens kennt. Zudem bestehen nicht nur im Stadtrat erhebliche Zweifel, dass die große Lösung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Ein weiteres Problem ist, dass bei der angesprochenen Kanalverlegung die einzige Zufahrt zu Plastic Omnium in der Niederpappenheimer Straße während der Bauarbeiten gesperrt werden müsste. Walter Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler schlug vor, für die Neuordnung des Regenwasserkanals nach der Fertigstellung der neuen Unterführung die Trasse der bisherigen Bahnunterführung zu nutzen, bevor dieser verfüllt wird.

„Wir haben keine Zeit, das ist unser Problem, und diese Luxusversion ist bisher mit niemandem abgesprochen. Wir müssen eine Lösung finden, die in der Kürze der Zeit durchzubringen ist“, brachte Heiko Loy, Ortssprecher von Neudorf die Sache auf den Punkt.

Letztlich griff der Stadtrat mehrheitlich die Anregung von Karl Satzinger (BGL) auf, der eine Sondersitzung in der Sommerpause vorschlug, in der eine Lösung für die Umlegung des Oberflächenwasserkanals gefunden werden soll. „Damit wir im August noch ausschreiben können“, meinte Satzinger.




Schlusspunkt im Parkplatzstreit gefordert

In der Auseinandersetzung zwischen dem Bauherrn der neuen Parkplätze an der Deisingerstraße und der Stadtverwaltung Pappenheim soll jetzt ein Schlusspunkt gesetzt werden. So jedenfalls will es ein Teil des Stadtrates. In einem vom Bauherrn angeregten dienstaufsichtlichen Verfahren gegen den Amtsleiter der Stadt Pappenheim wurde festgestellt, dass seine rechtliche Einschätzung bezüglich fehlender Genehmigungen beim Parkplatzbau in allen Punkten korrekt war. Heftigen Streit gab es bei der öffentlichen Stadtratssitzung um die Frage, ob die Aufforderung zur Entschuldigung des Bauherrn in einem Stadtratsbeschluss festgelegt werden soll.

Was bisher geschah
Zum wiederholten Male standen die neuen Parkplätze des Gästehauses Engeler an der Deisingerstraße auf der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung.

Wie berichtet hatte es bei der Sitzung im Februar Diskussionen im Stadtrat gegeben, ob für diese fünf neu angelegten Parkplätze die Zufahrtsrechte über den Gehweg auf die Kreisstraße gestattet werden soll. Nach einer kontrovers geführten Diskussion (wir haben berichtet) hatte damals der Stadtrat dieses Überfahrtsrecht mit 8: 6 Stimmen nachträglich erteilt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat in einem weiteren 8:6 Beschluss festgelegt, dass die Kosten für die erforderliche Absenkung des Gehweges und des Bordsteines auf Fahrbahnhöhe entlang der 5 Parkplätze als Mehrkosten, erhoben werden sollen. Diese Absenkung des Borsteins ist nämlich als Auflage im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes festgeschrieben in dem es heißt: „Die vorhandenen Hochbordsteine entlang der Kreisstraße sind im Einvernehmen mit der Stadt Pappenheim auf  die gesamte Breite der Pkw-Stellplätze auf Kosten des Bauherrn auszubauen und durch geeignete Einfahrtsteine zu ersetzen ……“.

Bei der damaligen öffentlichen Sitzung wurde dargestellt, dass der Bauherr vor dem Bau der Parkplätze neben der Baugenehmigung des Landratsamtes drei weitere Genehmigungen gebraucht hätte, die bei Baubeginn noch nicht vorlagen. Dabei handelte es sich um eine Verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für Gehwegsperrung während der Baumaßnahme, die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt für das Überfahren des Gehweges und die  Erlaubnis zum notwendigen Umbau des Bordsteines auf eigene Kosten.

Diesen Sachverhalt bewertete der Bauherr vollkommen anders und machte dies auch in Leserbriefen deutlich. In einem Schreiben ließ er den Amtsleiter Stefan Eberle auffordern, schriftlich zu erklären, dass seitens des Bauherrn  alle Genehmigungen vorlagen. Darüber hinaus reichte der Bauherr bei Bürgermeister Sinn, dem  Dienstvorgesetzten des Amtsleiters, Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erinnerte dabei auch an sein vormaliges Stadtratsmandat. Walter Engeler war von 2002 bis zu seiner Amtsniederlegung im Juni 2010 Stadtrat der Freien Wähler im Pappenheimer Stadtrat.

In der öffentlichen Tagung des Stadtrats am 14. 16.2018 gab Bürgermeister Sinn bekannt, dass die  Beschwerde zwischenzeitlich, von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Ergebnis geprüft sei, dass die rechtliche Einschätzung des Amtsleiters in allen Punkten korrekt war.

Im Einzelnen geht die in öffentliche Sitzung verlesene Bewertung des Sachverhalts durch den Dienstvorgesetzten Bürgermeister Uwe Sinn auf die vor Baubeginn nicht vorhandenen Genehmigungen ein, die als Auflagen im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unmissverständlich niedergeschrieben seien. Zudem seien  Planunterlagen nach erteiltem gemeindlichen Einvernehmen ohne Information der Stadtverwaltung beim Landratsamt nachgereicht worden, die den neuen Hinweis „Zufahrt über Gehweg“ enthalten. Dadurch sei – so Sinn – auch der Vorwurf entkräftet, dass von vornherein klar ersichtlich gewesen sei, dass die Zufahrt zu den fünf Parkplätzen über den Gehweg erfolgen soll.
Es wird dem Bauherrn in dem Antwortschreiben des Bürgermeisters empfohlen sich beim Amtsleiter Eberle wegen „falscher Behauptungen“ zu entschuldigen.

Entschuldigung soll nicht per Beschluss gefordert werden
Mit dieser Vorgeschichte erschienen nun die Parkplätze wieder auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei ging es auch um eine technische Lösung für die Gestaltung der 18 m breiten Zufahrt zu den Parkplätzen über den Gehweg. Schnell einigte man sich im Stadtrat, dass bei der Umbaumaßnahme in der Deisingerstraße an dieser Stelle nicht der ursprünglich geplante Hochbord eingebaut werden soll, sondern am Fahrbahnrand und an der Parkplatzkante je ein 3cm Niederbord um den Gesamt-Höhenunterschied von 6 cm zu überwinden.

Für große Aufregung im Stadtrat sorgten die Passagen im Beschlusstext, wonach der Stadtrat erwarte, dass der Bauherr „sich für die offensichtlichen Falschbehauptungen und Denunziationen gegenüber Mitarbeitern der Verwaltung und Stadtratsmitgliedern förmlich entschuldigt.“

So ein Satz habe in dem Beschlusstext nichts zu suchen polterte 2. Bürgermeister Claus Dietz (Freie Wähler) und sprach von einen Denunziation des Bauherrn. Auch Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy (CSU) meinte, dass solche Passagen nicht in einen Beschlusstext gehören. Er verwies auf andere Möglichkeiten der Verwaltung um den betroffenen Ratskollegen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieser Meinung schloss sich auch Stadtrat Holger Wenzel (BGL) an, der meinte man solle die Sache auf sich beruhen lassen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer betonte, dass er sich vor den Verwaltungsleiter stellen wolle und durchaus der Meinung sei, dass man die Aufforderung zur Entschuldigung im Namen des Stadtrates aussprechen solle. Als Zeichen, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne, wollte auch Stadträtin Christa Seuberth (SPD) die Aufforderung im Beschlusstext belassen. Dauernd  seien diese Parkplätze auf der Tagesordnung, „Der Stadtrat wird ja verspottet. Da sollten wir jetzt einem Punkt machen“, meinte Seuberth. Es müsse ein Punkt gesetzt werden, meinte auch Bürgermeister Sinn und betonte noch einmal, dass der Amtsleiter Eberle in allen Punkten korrekt gehandelt habe.

Die goldene Brücke baute Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste. Er gab Stadträtin Seuberth recht, dass man so mit dem Stadtrat nicht umspringen könne. Allerdings schlug er vor zweigleisig zu verfahren. Man solle die Aufforderung zur Entschuldigung aus dem Beschlusstext nehmen und gegebenenfalls den Bauherren in einem gesonderten Schreiben zur Entschuldigung auffordern. In welcher Form das geschehen soll, sei Thema für eine nichtöffentliche Sitzung. „Wir sollten etwas zusammenrücken – es muss endlich vorbei sein“, forderte Stadtrat Satzinger zum geschlossenen Handeln des Stadtrats auf.

Auch Friedrich Obernöder (CSU) meldete sich zu Wort und äußerte, dass man doch im Stadtrat Beschlüsse für und nicht gegen die Bürger fassen solle. Angesprochen hat er damit eine ebenfalls umstrittene Passage im Beschlusstext, in der dem Bauherrn mit Anzeige gedroht wird, wenn er die Parkplätze weiterhin über den Hochbord anfahren lässt. „Glaubt ihr denn, dass ich irgend einen von euch fragen würde, wenn ich über einen Hochbord fahre? Keinen Einzigen würde ich fragen!!“ rief er erregt in den Stadtrat und wiederholte, die Aufforderung nicht gegen die Bürger zu arbeiten.

Letztlich wurde der nachfolgende einstimmige Beschluss gefasst.
“Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt nun dem Antrag von Herrn Engeler vom 26.05.18, eingegangen am 29.05.18 auf Einbau eines 3 cm Niederbordes vor seiner Zufahrt und den neu errichteten Parkplätzen statt zu geben.
Der Austausch des Hochbords gegen den 3 cm Bord soll erst im Zuge der Baumaßnahme durch die städt. Baufirma durchgeführt werden. Herr Engeler hat dabei lediglich die Mehrkosten der Gehweg- und Hochbordabsenkung zu tragen.
Bis zur Ausführung dieser Baumaßnahme im Spätherbst ist dem Antragsteller mitzuteilen, dass auch weiterhin das Überfahren des städtischen  Gehwegs ohne den Einbau des Niederbordes unzulässig ist.
Desweiteren ist Herr Engeler darauf hinzuweisen, dass er als Grundstückseigner dafür verantwortlich ist, dass die parkenden Fahrzeuge bzw. Fahrzeuganbauten künftig nicht mehr in den Gehweg ragen.”

 

 




Stadtrat informiert sich im Kindergarten

Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates gab es einen Ortstermin im katholischen Kindergarten. Dort konnte sich das Ratsgremium vor Ort über die notwendigen und geplanten Umbaumaßnahmen informieren. Nach der derzeitigen Kostenschätzung werden die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Stadtkasse mit insgesamt 169.500 Euro zu Buche schlagen.
Grund für den Zeitdruck bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die im August 2018 auslaufende vorübergehende Gestattung zum Betrieb einer Kinderkrippe. Gebaut werden soll in 3 Wochen der  Sommerferien.

Im katholischen Kindergarten St. Martin ist derzeit eine Kinderkrippe angegliedert, weshalb in verschiedenen Bereichen umfangreiche Umbaumaßnahmen anstehen. Einzelne Einrichtungen wie beispielsweise die Toiletten, die Garderoben und der Krippenbereich müssen dringend umgebaut werden, weil ansonsten die Kinderkrippe ab September nicht mehr betreiben werden darf, denn derzeit hat die Krippe nur eine vorübergehende Erlaubnis.

Vor Ort erklärten Bauingenieurin Sabrina Dorner, die Projektleiterin des Pappenheimer Architekturbüros Frosch den Stadträten die notwendigen Maßnahmen, die in den einzelnen Bereichen umgesetzt werden sollen.

Die Kostenschätzung sieht im Bereich der Garderobe 18.675 Euro, für den Umbau im Bereich der Gruppenräume und des Schlafraums 35.130 Euro vor. Für den Sanitärbereich sind knapp 49.000 Euro geschätzt und für Umgestaltungen im Außenbereich sollen gut 38.000 Euro anfallen.

Im Innenbereich will Bauingenieurin Dorner die Baumaßnahmen in den dreiwöchigen Sommerferien umsetzen. Damit der Zeitplan eingehalten und evtl. die Kosten gesenkt werden können, rechnet man mit der Hilfe der Eltern, die sich insbesondere beim Aufbau der Inneneinrichtung einbringen können.  Abgeklärt werden muss auch noch, ob die Fußbodenheizung im herkömmlichen Sinne mit einem Wasserkreislauf eingebaut werden kann oder ob diese Fußbodenheizung aus zeitlichen Gründen nur als strombetriebene Fußbodenheizung eingebaut werden kann. Letzteres würde einen enormen Stromverbrauch mit sich bringen, wie bei den Beratungen im Stadtrat festgestellt wurde.

Mit einem einstimmigen Ratsbeschluss wurde Bürgermeister Sinn ermächtigt die Einzelheiten der Umbaumaßnahme mit dem Architekturbüro abzustimmen.




Stadtrat inspiziert die Erbmasse

Die Stadt Pappenheim hat im Jahre 2008 das Vermögen der verstorbenen Maria Pfister geerbt. In dem Nachlass befanden sich landwirtschaftliche Nutzflächen, gut 600.000 Euro Bargeld und auch das landwirtschaftliche Anwesen Meiergasse 3 in Bieswang, das seit dem Tod der Erblasserin leer steht. Wegen fehlender Obdachlosenunterkünfte in Pappenheim hatte die Verwaltung im Dezember 2017 vorgeschlagen, das jetzt städtische Gebäude zu sanieren, um dort Wohnungen für sozial schwache Menschen einzurichten. Obwohl für derartige Baumaßnahmen die hinterlassene Barschaft Maria Pfisters und hohe Fördermittel in Aussicht stehen, regte sich bei der damaligen Stadtratssitzung massiver Widerstand die Vorplanungen für eine Wohnhausgestaltung durchführen zu lassen.

Da es bei der Geschichte auch ganz wesentlich um die Umsetzung des letzten Willens der Erblasserin geht, ist der Sachverhalt bayernweit auf ein großes Medieninteresse gestoßen. Im Rahmen der öffentlichen Aufarbeitung des Erbfalles kam es sogar soweit, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwälte im Rahmen der öffentlichen Berichterstattungen beschäftigt wurden.

Bei der Sitzung am 07.12.2017 hatte der Stadtrat nach einer kontrovers geführten Diskussion beschlossen, zu prüfen, ob das geerbte Anwesen im Rahmen eines Zuwendungsprogramms als Wohngebäude umgebaut werden kann.

Die erste Phase dieser Überprüfung fand am vergangenen Donnerstag, 14.06.2018 bei einem Ortstermin im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung statt. Dabei hatten Stadträte und auch interessierte Bürger die Möglichkeit sich ein Bild vom baulichen Zustand des Anwesens zu machen. Zu besichtigen gab es das Wohnhaus, sowie die angebaute Scheune und den vormaligen Stall. Wie das fachliche Urteil des Stadtrats ausfallen wird, ob ein Bauexperte mit einer konkreten Untersuchung der Bausubstanz beauftragt wird, ist noch nicht bekannt. Jedenfalls konnte vom Ratsgremium festgestellt werden, dass das Haus im Wohnbereich trocken ist und dass die Raumhöhe in der Wohnung 2,40 m beträgt, was sie, wie sich einige Stadträte vernehmen ließen, so nicht zu erwarten hatten.

Wie mehrfach berichtet, ist der Erhalt des Hauses im Testament als Wunsch der Erblasserin Marie Pfister niedergeschrieben.

Der Text im Testament lautet:

“….. Mein Anwesen in Pappenheim-Bieswang, Meiergasse 3, samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden. Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Ein Teil der Ersparnisse ist dazu zu verwenden, dass das Hausdach soweit erforderlich neu gedeckt werden kann.

Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten. Ich will nicht, dass im Anwesen Groß- oder Kleinvieh, auch keine Hunde gehalten werden.

Das Anwesen ist ausreichend zu versichern (Brand, Haftpflicht, Glas, Hausrat, Unfall). …….“

 

Ende des Artikels




Bedarf für Kinderhort festgestellt

Neben dem Pappenheimer Grundschulhaus soll ein Kinderhort errichtet werden. Das hat der Stadtrat schon im Februar dieses Jahres beschlossen. Grund für die Baumaßnahme ist die steigende Zahl der Schulkinder, für die nachmittags keine Betreuung durch die Eltern zur Verfügung steht. Bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019, also bis zum August 2019 besteht eine befristete Erlaubnis als Übergangslösung in besonders aufbereiteten Räumen in der Pappenheimer Grundschule 20 Schulkinder zu betreuen.

Derzeit werden bis zum Ende dieses Schuljahres werden im evangelischen Gemeindehaus nachmittags 20 Schulkinder betreut. Diese Betreuung wird mit Beginn des neuen Schuljahres im September 2018 als Übergangslösung in Räume der Grundschule verlegt.

Der Stadtrat hat jetzt in einem Beschluss festgestellt, dass in Pappenheim der Bedarf für eine Schulkinderbetreuung (Kinderhort) mit zwei Gruppen besteht. Dieser Beschluss ist notwendig für die bauliche Planung und um für die Maßnahme staatliche Zuschüsse zu erhalten. Bei den Beratungen im Stadtrat wurde deutlich, dass die Anzahl der Kinder, die nachmittags nicht von ihren Eltern betreut werden können stetig steigt. Derzeit besuchen 20 Kinder die Schulkinderbetreuung der evangelischen Kirche. Der Beschluss erfolgte mit der Gegenstimmung von Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU), der sich nicht mit der Vorschrift engagieren kann, dass Schulkinder am Nachmittag nicht in dem  Klassenzimmer betreut werden können, in dem sie schon am Vormittag unterrichtet worden sind.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 17.05.2018, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt

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Thema

1 Bauanträge
2 Beschluss des Stadtrates für Herrn W. Engeler – Einbau eines niveaugleichen Gehwegs – technische Probleme bzgl. der Ausführung des Beschlusses
3 Stadtkapelle – Antrag auf Proberaum in Pappenheim
4 Städt. Liegenschaften – Generalsanierung des Anwesens Meiergasse 3
5 Feuerwehrwesen: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter FFW Göhren nach erfolgter Wahl
6 Straßenunterhalt: Vergabe Straßenunterhaltsmaßnahmen 2018
7 Schöffenwahl für die Jahre 2019 – 2023
8 Kindergartenwesen – Planungsvergabe Umbau kath. Kindergarten zur Erhaltung von Krippenplätzen
9 Gebäudeunterhalt:
9.1 Gebäudeunterhalt Neusiedlerstraße 12/14 – Sanierung?
9.2 Gebäudeunterhalt; Austausch der alten Holzfenster im Anwesen Bgm.-Rukwid-Str. 5

 




Sondernutzungserlaubnis für die Schloss-Pylonen

Im Streit um die wohl berühmteste Vier-Quadratmeter-Fläche der Nation hat der Stadtrat jetzt einen Beschluss gefasst. Demnach wird dem Eigentümer des magischen Dreiecks auf der Zufahrt zu der Stadtwerkeinsel eine Sondernutzung für die Steinpylonen auf dem städtischen Marktplatz erteilt. Der Beschluss erfolgte in der Erwartung, dass damit die Zustimmung für die Widmung der Vier-Quadratmeter-Fläche erteilt wird. Enteignungsverfahren kommt für die Mehrheitsfraktionen nicht infrage.

Das magische Dreieck
Im Sommer 2016 war es, als die Stadt Pappenheim ein Schreiben der Gräflichen Verwaltung erreichte, in dem zu lesen stand, dass sich auf der Zufahrtsstraße zu den Stadtwerken und der Stadtwerkeinsel eine Fläche befindet, die Eigentum der gräflichen Familie ist. Nach dem 31.07.2018 wolle man das Grundstück einziehen und die Öffentlichkeit von der Benutzung ausschließen. Die Stadt wird in dem Schreiben aufgefordert, den Asphaltbelag zeitgereicht zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 eingefriedet werden kann.
Das wäre alles kein Problem, wenn diese Fläche nicht ausgerechnet in Pappenheim wäre, wo eben die Uhren seit dem 8. Mai 2014 anders gehen als auf dem Rest der Welt.

In den seither vergangenen fast zwei Jahren haben sich zahllose Medienberichte mit dem Fall beschäftigt, in der Touristinformation gibt es Nachfragen, wie man denn zur der berühmten Fläche kommt und keine Stadtführung gibt es, bei der die Gäste nicht zuerst nach diesen zur Berühmtheit gelangten vier Quadratmetern fragen.

Der Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere. Da ist zunächst der Ankauf der Fläche, der ursprünglich vereinbart, dann aber vonseiten des gräflichen Hauses doch abgelehnt wurde. Für ein Enteignungsverfahren fehlt die Zustimmung der Oppositionsmehrheit. Diese Zustimmung wird es auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Das verdeutlichten die Ausführungen von FW-Fraktionsführer Walter Otters bei der Diskussion im Stadtrat. Ich werde einem Enteignungsverfahren nicht zustimmen“ stelle Otters fest und es gibt keine Hinweise darauf, dass andere Mitglieder der Oppositionsmehrheit eine andere Meinung vertreten.

Das Thema nervt den Stadtrat offenbar enorm. „Es muss ein Punkt gesetzt werden. Es muss ein Ende haben“, zeigte sich BGL Fraktionsvorsitzender Karl Satzinger genervt von der deutschlandweiten Berichterstattung über das “magische Dreieck von Pappenheim”.

Für immer und ewig weg?
Im Herbst 2017 gab es  dann ein Gespräch bei dem den Fraktionsvorsitzenden der Lösungsvorschlag der Grafschaft nahegebracht wurde.

Demnach sollen die legendären vier Quadratmeter von der Stadt angekauft werden. Im Gegenzug, erhält der Eigentümer des Neuen Schlosses die Erlaubnis, die mit Ketten verbundenen Steinpylonen zu belassen. Dieses Bestandsrecht sollte dann auch mit einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch festgeschrieben werden. Zu dieser Regelung haben nach Darstellung von  Bürgermeister Uwe Sinn die Fraktionsvorsitzenden von CSU, FW und BGL ihre Zustimmung zumindest in Aussicht gestellt.

Gleiches geht auch aus dem Schreiben von 2. Bürgermeister Claus Dietz hervor, der diesen Vorschlag als Antrag auf die Tagesordnung brachte.

Diesen Lösungsansatz allerdings stehen Bürgermeister Uwe Sinn, die Verwaltung und auch die von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei kritisch gegenüber. Der Bürgermeister verlas in langen Ausführungen mehrere Argumente, die auch aus rechtlichen Gründen gegen die Eintragung einer Grunddienstbarkeit sprechen. Hauptargument war, dass dadurch eine 150 Quadratmeter große Fläche zwischen den Pylonen und dem Neuen Schloss für eine spätere Neugestaltung des Marktplatzes auf ewig verloren wäre. In seinen Ausführungen sprach der Bürgermeister auch von einem groben Verstoß gegen das Haushaltsrecht und dass er sich aus rechtlichen Gründen „von derartigen Deals“ ganz klar distanziere. Enttäuscht sei er, dass die Mehrheit des Stadtrats sich auf solche „Deals“ einlasse, wo sie doch einen Eid auf die Verfassung geschworen hätten, in der auch festgeschrieben sei, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Man gebe das Filetstück der Stadt aus der Hand. Das war der Tenor der SPD-Fraktion. Stadträtin Christa Seuberth forderte die Entscheidung zu vertagen und einen Ortstermin zu vereinbaren. In dieser Sache sei ein unglaublicher Druck gegen den  Stadtrat aufgebaut worden. „Das ist ein Würgegriff in dem wir uns seit Monaten befinden“, argumentierte die SPD-Stadträtin. Sie plädierte dafür, den Bestand der Pylonen in einem widerruflichen Gestattungsvertrag zu regeln.

Er habe dem Verfahren mit der Grunddienstbarkeit nur unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zugestimmt, schränkte FW-Fraktionsführer Walter Otters seine Zustimmung ein. Deshalb könne er die Vorwürfe des Bürgermeisters so nicht stehen lassen. „Es gehört sich endliche geklärt“, meinte Otters und stellte heraus, dass von beiden Seiten ein Interessenausgleich im Vordergrund stehe. Er könne allerdings nicht gegen den Antrag seines Parteifreundes Dietz stimmen, solange keine alternative Lösungsmöglichkeit für den Verbleib der Pylonen vorliege.

Da packte Bürgermeister Sinn die Gelegenheit beim Schopfe und stellte die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. Nach 25 Minuten war es geschafft, die rund 50 Zuhörer durften wieder in den Bürgersaal um den neuen Lösungsansatz zu vernehmen.

Dieser wurde in  einem einstimmigen Beschluss festgeschrieben und sieht vor, dass für die Pylonen nachträglich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straße und Wegegesetz erteilt wird. Aufgrund der stets widerruflichen Erlaubnis dürfen die Pylonen vor Ort belassen werden. Für die Rücknahme dieser Erlaubnis ist ein neuerlicher Stadtratsbeschluss erforderlich.

1.650 weitere „magische“ Quadratmeter
Die Entscheidung über den Fortbestand der Steinpylonen dürfte auch mit einem Tagesordnungspunkt im Zusammenhang stehen, der auf Antrag von Stadtrat Obernöder (CSU) und mit den Stimmen der Oppositionsmehrheit, von der Tagesordnung genommen wurde.
Bei diesem Tagesordnungspunkt wäre zur Sprache gekommen, dass es neben den bisher bekannten vier Quadratmetern noch weitere acht Flächen in Pappenheim gibt, bei denen ebenfalls die Zustimmungen der Eigentümer zur Widmung fehlt. Möglicherweise wäre das Fass zu groß gewesen was man hier aufgemacht hätte, denn die neu bekannt gewordenen „magischen Flächen“ haben eine Größe von insgesamt rund 1.650 Quadratmetern. Auch bei diesen Flächen muss es darum gehen, einen allgemeinverträglichen Wert- und Interessenausgleich zu schaffen.




Der Stadtratt tagt öffentlich

Am Donnerstag, 26.04.2018, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine  öffetliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

TOP THEMA
1 Bauanträge
1.1 BA 13/2018 – Einzäunung einer dazu gepachteten Koppel, Sabine Dier, Bieswang
2 Straßenbestandsverzeichnis: Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses
3 Rechtsangelegenheit – Unzulässiger Überbau auf Stadtgrund – weiteres Vorgehen

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Liegenschaften: Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Uwe Sinn zur Lösung der 4 m² Angelegenheit

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Antrag von Herrn 2. Bgm. Dietz auf Ankauf der vier Quadratmeter des Flurstücks 448/3

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Öffentliche Information des Ersten Bürgermeisters zum Stand aktueller Grundstücksverhandlungen

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8. Flächennutzungsplanänderungsverfahren
7.1 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Firma Gegg GmbH auf Ausweisung von gewerblichen Flächen in Bieswang
7.2 Antrag von StR Satzinger auf Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Wohnbauflächen im OT Göhren, sowie einer gemischten Baufläche neben dem Pappenheimer Bauhof
8 Jugend – Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Übernahme der Kosten eines Ofens und eines neuen Fußbodens im Raum der Landjugend Bieswang
9 Kindergartenwesen: Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfs für 20 Kindergartenplätze im Gemeindegebiet Pappenheim
10 Vergabe der Planungsleistungen “Umbau ehem. Schulhaus Bieswang” LPs 6-9 an das Ing.-Büro Radegast

 




Stadt kauft Liegenschaften für Wohnbebauung

Die Stadt Pappenheim hat mit Notarvertrag vom 16.03.18 die Anwesen der Gaststätte zum Goldenen Löwen und das danebenliegende  landwirtschaftliche Anwesen (vormals Lichtenwalder) erworben. Zusammen mit den Flächen, die hinter der nördlichen Friedhofsmauer liegen, ergibt sich dadurch eine Fläche, für die der Stadtrat jetzt einstimmig einen Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung und als Mischfläche beschlossen hat.

Seit Monaten kreist in Pappenheim die Nachricht, dass das vormalige landwirtschaftliche Anwesen Lichtenwalder und die derzeitige Pizzeria zum Goldenen Löwen verkauft worden ist. Es gab die verschiedensten Gerüchte über eine beabsichtigte Nutzung und auch darüber, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht „versemmelt“ habe.

Nun wurde es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22.03.2018 bekanntgegeben, dass die beiden Anwesen im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechts von der Stadt erworben wurden.

Während der überwiegende Teil der neuen städtischen Fläche im Flächennutzungsplan bereits als „gemischte Baufläche“ dargestellt ist, gibt es ein Areal für mögliches Bauland von 2.500 m², das sich hinter der nördlichen Friedhofsmauer befindet. Dieses ist bisher als Grünland deklariert. Nun soll diese Fläche in einem Flächennutzungsplan als Mischgebiet deklariert werden.
Außerdem will man auch die bereits bebaute Außenbereichsfläche am Weinberghang in einen Flächennutzungsplan als Wohngebiet aufnehmen.

Der Stadtrat hat letztlich einstimmig beschlossen für die beiden Bereiche den Flächennutzungsplan zu ändern. Damit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erlass eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Letzterer ist Voraussetzung für die tatsächliche Bebauung der Fläche.

Angesicht des akuten Baulandmangels in der Kernstadt ist diese Entscheidung richtungsweisend für die Schaffung von Wohnraum in Pappenheim.




Vorentwurfsplanung für die Bauhofstraße

Für die Sanierung und Neugestaltung der Bauhofstraße in Pappenheim, ist in der jüngsten Stadtratssitzung die Vorentwurfsplanung einstimmig beschlossen worden. Vorgesehen ist die Straßensanierung im Zuge der Baumaßnahmen in der Deisingerstraße.

Reinhard Vulpius vom Tiefbaubüro VNI hat am 22.03.2018 dem Stadtrat die Vorentwurfsplanungen für die Sanierung und Umgestaltung der Bauhofstraße vorgestellt. Die Gestaltung des Straßenzuges soll an die der Deisingerstraße angepasst werden. Das bedeutet, dass die Fahrbahn asphaltiert und die andere Straßenteile wie Gehwege und Parkplätze mit Granitpflaster belegt werden. Zwischen  Fahrbahn und Gehweg wird ein Granitbord mit Einzeiler verlegt. Verbreitert ist die Fahrbahn vor dem Anwesen Schindler, weil dort eine Ladezone eingeplant ist. Im weiteren Verlauf entstehen rechts in Blickrichtung Bauhof sieben Parkflächen für Motorräder.

Der Ausbau der Bauhofstraße beginnt mit dem Einmündungsbereich Deisingerstraße und endet auf Höhe der Hausecke des Anwesens Graf-Carl-Straße 32.

Planzeichnung VNI Pleinfeld

Kosten für den Ausbau der Bauhofstraße belaufen sind mit345.100 Euro errechnet. Davon ist die  Kostenbeteiligung des Landkreises für die Asphaltdeckschicht und Fahrbahnränder abzuziehen. Zudem ist im Rahmen der Städtebauförderung mit einer Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.