Pappenheim beschließt Entwurf für das Baugebiet Neudorf II

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Stadtrat von Pappenheim grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorf II“ gegeben. Mit dem neuen Planungsgebiet, das einen integrierten Grünordnungsplan beinhaltet, verfolgt die Stadt das Ziel, Wohnraum für die Entwicklung der Bevölkerung bereitzustellen und zugleich der anhaltenden Nachfrage nach Bauflächen zu begegnen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Baugebiet Neudorf II, das östlich an das Neubaugebiet im Süden des Ortes anschließt, wurden vom Pleinfelder Ingenieurbüro VNI erarbeitet. Diese Festsetzungen erläuterte Reinhard Vulpius in der Sitzung. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wie aus dem Bedarfsnachweis hervorgeht, bleibt die Bevölkerungszahl laut Prognosen stabil. Dennoch verfolgt die Stadt das klare Ziel, das Wohnraumangebot zu erweitern – sowohl für ortsansässige Haushaltsgründer als auch für interessierte Bauwillige aus dem Umland. Auch der Aspekt des bezahlbaren Wohnraums bleibt dabei im Blick. Pappenheim möchte mit dem Plan einem „sanften Wachstum“ den Weg bereiten.

Im Rahmen der Planung wurde eine artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme eingeholt. Diese kommt zu dem Schluss, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Beeinträchtigungen streng geschützter Arten zu erwarten sind. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt erhalten – ein Punkt, der gerade im ländlichen Umfeld von zentraler Bedeutung ist.

Kleine Parzellen und klare Regeln
Das Baugebiet sieht überwiegend Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vor. Die maximale Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse beschränkt. Auch für Stellplätze und Nebengebäude gelten klare Vorgaben: Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das neue Baugebiet umfasst insgesamt neun Baugrundstücke, wobei die beiden südlichen Parzellen teilbar sind. Die vorgesehene Grundstücksgröße liegt bei 650 bis 700 m²; im Falle einer Teilung bei etwa 350 m².

Bei der Gestaltung der Grundstücke und Gebäude wurde besonderer Wert auf eine naturnahe Ausführung gelegt. Versiegelungsarme Flächenbefestigungen und Zisternen zur Gartenbewässerung sind verpflichtend vorgesehen. Schottergärten sind ausdrücklich ausgeschlossen – zugunsten heimischer Bepflanzung. Pro Grundstück ist mindestens ein Obst- oder Laubbaum aus einer eigens zusammengestellten Artenliste zu pflanzen. Zudem ist an den östlichen Grundstücksgrenzen eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen vorgeschrieben.

In Bezug auf Gestaltung und Dachformen orientiert sich die Festsetzung an bewährten örtlichen Standards, wie sie etwa im Baugebiet in Osterdorf angewendet wurden. Ziel ist eine harmonische Einbindung in das bestehende Ortsbild.

Das Thema „Jurahaus“ mit einem etwas höheren Kniestock und sehr flachem Dach brachte Stadträtin Weddige (Grüne) in die Diskussion ein. Auch der Neudorfer Stadtrat Heiko Loy sprach sich dafür aus, die Gestaltungsvorgaben des Jurahauses in den Bebauungsplan aufzunehmen. Loy zeigte sich zudem hoch erfreut, dass der Bebauungsplan Neudorf II nach langem Warten noch in seiner Amtszeit auf die Zielgerade kommt.

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschloss den Vorentwurf mit Planblatt, Begründung samt Bedarfsnachweis, artenschutzrechtlichem Gutachten und Artenauswahlliste einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Titelbild: Planzeichnung VNI




Pappenheim bereitet sich auf die kommunale Wärmeplanung vor

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Pappenheimer Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss die kommunalen Wärmeplanung in Pappenheim auf den Weg gebracht. Dabei geht es um eine Pflichtaufgabe, die seit Anfang dieses Jahres alle bayerischen Kommunen betrifft.

Seit dem 2. Januar 2025 gilt für alle Städte und Gemeinden in Bayern – unabhängig von ihrer Größe – das neue Landesrecht zur kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, wie Pappenheim, ist dabei ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Planungen sollen bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen im Rahmen sogenannter „Konvois“. Hierbei haben sich bereits erste Anknüpfungspunkte ergeben: Die Gemeinde Langenaltheim hat ihr Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung signalisiert. Durch solche Zusammenschlüsse lassen sich Synergien nutzen und die Planung wirtschaftlicher gestalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen nicht nur inhaltlich mit einem Leitfaden und einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, sondern auch finanziell. Für Pappenheim steht ein Konnexitätsausgleich (finanzieller Ausgleich für die übertragene Aufgabe) in Höhe von insgesamt 41.000 Euro bereit. Dieser Betrag setzt sich aus einer Verwaltungspauschale von 9.600 Euro und 31.400 Euro für Planungsleistungen zusammen. Ein besonderer Vorteilbesteht darin, dass die Gemeinde keine Einzelabrechnungen einreichen muss. Für den Fall, dass Geld übrigbleibt, kann es an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung Angebote auf Grundlage des bayerischen Muster-Leistungsverzeichnisses einholen.

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss hat der Stadtrat nun den Grundstein gelegt. Die Vergabe der konkreten Planungsleistungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Gremium.

 




Weichenstellung in Bieswang – Stadtrat beschließt einstimmig den Verkauf zweier Immobilien

Zwei Immobilien mit viel Geschichte und großem Sanierungsstau standen im Mittelpunkt der jüngsten Stadtratssitzung am 17. April 2025. Einstimmig haben die Stadträte die Weichen gestellt – sowohl für das geschichtsträchtige Pfisteranwesen in der Meiergasse 3 als auch für das Wohngebäude in der Neusiedlerstraße 12 und 14. Beide Beschlüsse fielen unter sorgfältiger Abwägung zwischen wirtschaftlichen Zwängen und kommunaler Verantwortung.

Zwei Anträge aus Bieswang setzen Prozesse in Gang
Bereits im Januar 2024 hatten die Bieswanger Stadträte Friedrich Hönig (FW), Roland Kiermeyer (BGL) und Astrid Weddige (GRÜNE) zwei Anträge gestellt, die nun öffentlich im Stadtrat behandelt wurden. Ziel der Initiative war es, mit dem Verkauf des leerstehenden Pfisteranwesens finanzielle Mittel freizumachen, um damit die dringend notwendige Sanierung des städtischen Wohnblocks in der Neusiedlerstraße zu realisieren. Mit diesen Anträgen brachten die drei Stadträte die Diskussion um zwei lange stagnierende Objekte wieder in Bewegung und erreichten damit konkrete Beschlüsse.

Abschied vom Pfisteranwesen in der Meiergasse
Das Pfisteranwesen, ein seit Jahren leerstehendes Gebäude aus dem Nachlass der 2008 verstorbenen Marie Pfister, wird verkauft. Trotz zahlreicher Versuche, dem testamentarischen Wunsch der Erblasserin – der Erhalt und Ausbau des Hauses – gerecht zu werden, zeigte sich, dass die finanziellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen. Der bauliche Zustand der Immobilie und die damit verbundenen Kosten übersteigen das verbliebene Vermögen und die geringen Pachteinnahmen deutlich.
Schon 2015 hatte das Landratsamt deutlich gemacht, dass ein Verkauf juristisch möglich sei. Nun wurde diese Möglichkeit Realität: Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Anwesen Meiergasse 3 (Flurstück Nr. 94 der Gemarkung Bieswang) zu veräußern. Dabei soll ein Makler mit dem Verkaufsprozess betraut werden. Ziel ist es, einen Preis in Höhe des ermittelten Verkehrswertes zu erzielen. Interessenten, die ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Über die Verwendung des Verkaufserlöses entscheidet der Stadtrat nach Abschluss des Verfahrens.

Neue Perspektiven für die Neusiedlerstraße
Auch für die seit Langem leerstehenden Wohnblöcke in der Neusiedlerstraße 12 und 14 wurde eine Entscheidung getroffen. Der zweite Antrag aus Bieswang, der die Sanierung des Gebäudes mit den Mitteln aus dem Pfisterverkauf anregte, wurde inhaltlich zwar aufgegriffen – jedoch mit einer Anpassung. Das von der Firma Stark aus Auhausen vorgelegte Sanierungsangebot beläuft sich auf rund eine Million Euro – eine Summe, die sich über Mieteinnahmen nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die Verwaltung schätzt, dass rund 800.000 Euro über Kredite finanziert werden müssten – eine Belastung, die für den städtischen Haushalt kaum tragbar ist.
Stattdessen votierte der Stadtrat einstimmig für den Verkauf der Immobilie – jedoch unter klaren Vorgaben: Der zukünftige Käufer muss sich zur vollständigen Sanierung des Gebäudes verpflichten, wobei der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden muss. Die Einhaltung dieses Sanierungsstandards soll verbindlich abgesichert werden. Zudem ist ein alternatives Eigentümermodell denkbar – etwa in Form einer Gemeinschaft oder Genossenschaft. Auch hier wird der Verkehrswert durch einen Makler auf Basis eines bestehenden Gutachtens und städtischer Vorgaben ermittelt.

Ein gemeinsames Ziel
Die beiden Beschlüsse stehen in engem Zusammenhang und zeigen eine klare Linie. Der Stadtrat folgt den Vorschlägen der Bieswanger Mitglieder Hönig, Kiermeyer und Weddige, die mit Nachdruck für eine pragmatische und zukunftsorientierte Lösung plädiert hatten. Deshalb zeigte sich Roland Kiermeyer auch froh, dass das Thema Leerstand endlich beseitigt wird. Man hätte vor 15 Jahren das Wohnhaus in der Neusiedlerstraße sanieren sollen. Astrid Weddige meinte, dass es zwar besser gewesen wäre, wenn die Stadt das Wohnhaus behalten hätte, aber letztlich zeigten sich die drei Antragsteller bereit, die Entscheidung mitzutragen.

 




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 17.04.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Hauses des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 03/2025 – Tektur zu 04/2023 – Aufstellen von Containern für Sozialräume und Büroräume; hier: Erweiterung einer Containeranlage, Steinbruch Rothenstein, Fl.-Nr. 1238/2, Gem. Neudorf

1.2 BA 09/2025 – Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Katzenbügel“, Übermatzhofen: Errichtung eines Holzgartenzaunes mit 1,75 m Höhe und 3 Blechmotivfeldern, Fl.-Nr. 68/1, Gem. Übermatzhofen, Übermatzhofen 94

2 Bauleitplanung

2.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2.1.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung eines Sondergebietes Reiterhof auf Fl.-Nr. 567, 568 sowie Ausweisung einer gem. Baufläche auf Fl.-Nr. 576, 117/3, Gem. Bieswang

2.1.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.3 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.4 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.5 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.6 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf TF der Fl.-Nr. 187/11 und 187, Gem. Neudorf

2.1.7 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.8 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.9 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 692, Gem. Pappenheim

2.1.10 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.11 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.12 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf den Fl.-Nr. 715 und 510/2, Gem. Pappenheim

2.1.13 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.1. 14 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Feststellungsbeschluss

2.3 Bauleitplanung – Bebauungsplan „Neudorf II“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf

3 Kommunale Wärmeplanung – Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Beschluss über Konvoi

4 Städtische Beteiligungen – Zustimmungsbeschluss der Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Mittelfranken-Süd-1

5 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim für die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbandes der Sparkasse Mittelfranken Süd

6 Gehweg Stelzergasse Bieswang: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des best. Gehwegs vom Krautgarten bis zur Stelzergasse 19

7 Brückenunterhalt: Erneuerung des Brückengeländer am Fußgängersteg im Campingplatz

8 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang zum Verkauf des Anwesens Meiergasse 3 in Bieswang

9 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang auf schrittweise Sanierung des Wohngebäudes Neusiedlerstraße 12 und 14 in Bieswang

10 Bekanntgaben




Pappenheim startet mit dem Altmühlfest in ein neues Festmodell

Es ist ein Einschnitt, der Geschichte schreibt. Nach über 220 Jahren findet das Pappenheimer Volksfest, wie es Generationen kannten und liebten, sein offizielles Ende. Doch statt Abschiedsstimmung herrscht nun Aufbruch. Unter dem neuen Namen „Altmühlfest Pappenheim“ wagt die Stadt einen Neustart – mit neuem Konzept, neuer Ausrichtung und neuem Festwirtspaar.

Abschied nach langer Tradition
Schon vor 1802 war das Pappenheimer Volksfest, das damals Kirchweih hieß das bedeutendste Fest für die Bürgerschaft, das auf der Lach gefeiert wurde. Was als Kirchweihfest für die Weihe der evangelischen Stadtkirche begann, entwickelte sich über die Jahrzehnte hinweg zu einer bunten Mischung aus Tradition, Vergnügen und Gemeinschaft.
Legendär waren das Pferderennen, der Hammeltanz, das Backtrogrennen und das Kirchweihboxen, wobei sich das Höhenfeuerwerk mit dem „Burgbrand“ neben dem Pferderennen schon immer als besonderer Publikumsmagnet zeigte.
Doch in den letzten Jahren wurde es zunehmend ruhiger um das einst so beliebte Fest. Besucherzahlen gingen zurück, die Einnahmen für die Festwirte sanken, und nach der Corona-Pause tat sich die Stadt schwer, einen neuen Ausrichter zu finden. Trotz großer Unterstützung durch Vereine und Ehrenamtliche geriet das Volksfest zusehends ins Wanken. Der letzte Versuch 2024 konnte nicht überzeugen – für den damaligen Festwirt war der Umsatz schlicht nicht tragbar.

Neustart mit neuem Namen
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde nun der offizielle Schlussstrich gezogen – und gleichzeitig ein neuer Anfang beschlossen. Das Volksfest wird zum Altmühlfest. Das neue Konzept soll frischen Wind bringen und den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen. Verantwortlich für die Ausrichtung wird künftig das Ehepaar Ferber aus Monheim sein, dass sich mit seinem Restaurant auch bereits in der TV-Show „Mein Lokal, Dein Lokal“ und beim Pappenheimer Frühlingserwachen präsentierte.
Die Ferbers haben erklärt, das Altmühlfest weitgehend in Eigenregie gestalten zu wollen. Der Stadtrat stellt dafür ein Budget von maximal 25.000 Euro zur Verfügung.

Bewährtes neu gedacht
Auch wenn das Konzept in vielen Punkten noch in der Entwicklung ist – am Veranstaltungszeitraum ändert sich nichts. Gefeiert werden soll weiterhin am letzten Juli-Wochenende, konkret vom 25. bis 28. Juli 2025. Ob und in welcher Form beliebte Programmpunkte wie das Boxen oder das Backtrogrennen erhalten bleiben, ist aktuell noch offen. Bürgermeister Florian Gallus zeigt sich aber zuversichtlich: „Wir probieren das jetzt einfach mal aus. Das ist unser letzter Strohhalm. Ob das neue Fest ein Erfolg wird, entscheiden letztlich die Besucher selbst“. Angeregt ist auch, dass sich die Brauerei, welche das Altmühlfest beliefert sich mehr als bisher einbringen soll.
Auch die für das Volksfest zuständige Referentin Anette Pappler von der SPD machte den Erfolg des Altmühlfestes von den Besuchern abhängig. Der Festausschuss bemühe sich um eine ansprechende Gestaltung des Festes sei damit aber noch nicht auf der Zielgeraden.
Erfreulich ist, dass sich sowohl der Festausschuss als auch die örtlichen Vereine bereit erklärt haben, den neuen Weg mitzugehen. Auch bei der „Bierfrage“ möchte man sich an Bewährtes halten: Die Stadt hat signalisiert, dass man sich eine Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Brauerei ausdrücklich wünsche.

Mit dem Altmühlfest 2025 betritt Pappenheim neues Terrain – auf einem Fundament aus Tradition, mit frischen Ideen und viel Hoffnung. Die Herausforderung liegt nun darin, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Nah und Fern neu zu begeistern.

 




Stützmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg bleibt Pappenheimer Sorgenkind

Die Trockenmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg beschäftigt Stadtverwaltung und Stadtrat seit mehr als zwanzig Jahren – ein Ende der Diskussionen ist vorerst nicht in Sicht. Der Blick auf die Entwicklung seit dem Frühjahr 2023 offenbart ein Wechselspiel aus pragmatischem Handeln, denkmalpflegerischen Anforderungen und finanziellen Engpässen. Deshalb wurde das Thema vorerst auf Eis gelegt.

Frühe Maßnahmen und erste Planungsschritte
Die Erkenntnis, dass sich die besagte Mauer in Richtung Straße neigt, ist seit 2006 immer wieder Thema im Stadtrat.

Im April 2023 schließlich war die Mauer, die sich zunehmend zur Straße neigte, Gegenstand eines Ortstermins mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Fachbehörde empfahl eine Voruntersuchung als Grundlage für eine denkmalgerechte Sanierung. Die Stadt beauftragte daraufhin das Bayreuther Ingenieurbüro B+D mit der Begutachtung des rund 30 Meter langen, städtischen Mauerabschnitts. Der Angebotspreis: 8.545,39 Euro brutto.

Während im Stadtrat teils kontroverse Meinungen zur weiteren Vorgehensweise geäußert wurden – etwa der Vorschlag, die Mauer durch eine neue, statisch stabilere Konstruktion aus Quadersteinen zu ersetzen –, blieb das Gremium letztlich einstimmig auf Denkmallinie: Die Trockenmauer als Einzeldenkmal müsse erhalten bleiben. Eine Untersuchung der Ursache für die zunehmende Neigung wurde mitbeauftragt.

Notsicherung als Zwischenlösung
Parallel dazu befasste sich der Stadtrat mit einer kurzfristigen Sicherung der Mauer, um Gefahren für Passanten und den fließenden Verkehr zu minimieren. Eine Wand aus Gabionen war im Gespräch; letztlich fiel die Wahl auf eine pragmatische Lösung mit sogenannten Betonlegosteinen. Diese Schutzmauer sollte nicht nur ein mögliches Herabstürzen von Mauerteilen verhindern, sondern auch eine Straßensperrung vermeiden. Die Mehrheit im Stadtrat sprach sich im April 2023 dafür aus – unter der Bedingung, dass die Kosten die Hälfte der ursprünglich kalkulierten Gabionenlösung nicht überschreiten.

Verzögerung durch Finanzierungslücken
Im Frühjahr 2024 folgte eine überraschende Wendung: Der ursprünglich beauftragte Untersuchungsauftrag wurde auf Drängen der Finanzverwaltung wieder zurückgenommen. Hintergrund war eine Rückmeldung der Städtebauförderung, wonach eine reine Mauerinstandsetzung – auch in Form der Voruntersuchung – nicht förderfähig sei. Ohne Zuschüsse sah sich die Stadt finanziell außerstande, die geplanten Schritte umzusetzen.

Daher blieb es vorerst bei der Sicherungsmaßnahme. Bürgermeister Gallus ließ die Betonschutzwand errichten, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und gleichzeitig Zeit für weiterführende Entscheidungen zu gewinnen. Auf eine Nachfrage des Landesamts für Denkmalpflege im August 2024, weshalb die angeforderten Untersuchungsergebnisse nicht eingereicht worden seien, konnte die Stadt mitteilen, dass derzeit keine weiteren Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind – schlichtweg aus finanziellen Gründen.

Offene Fragen und ungewisse Perspektiven
Die Trockenmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg ist damit weiterhin ein Mahnmal für die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz, öffentlicher Sicherheit und begrenzten Haushaltsmitteln.
Deshalb empfahl Bürgermeister Gallus dem Stadtrat, den Beschluss vom 20.04.2023 aufzuheben und die Sache zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Angriff zu nehmen.

Dem widersprach Bettina Balz, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, entschieden. Zunächst stelle sich ihr die Frage, warum der damalige Beschluss ohne Information des Stadtrates zwei Jahre lang nicht umgesetzt worden sei. Außerdem fördere das Landesamt für Denkmalpflege nach ihrer Kenntnis sehr wohl die Voruntersuchungen. „Es ärgert mich schon, wenn ein Beschluss des Stadtrates einfach nicht umgesetzt wird und jetzt aufgehoben werden soll.“
Um eine denkmalpflegerische Sanierung der Mauer komme man – so Balz – nicht herum. Sie bat Bürgermeister und Stadtrat inständig, den Beschluss über die Beauftragung von Voruntersuchungen aufrechtzuerhalten. Schon allein deshalb, um zu erfahren, was die Gründe für die Neigung der Stützmauer seien, die schließlich schon seit mehr als 200 Jahren stehe.

Die Situation sei nicht zufriedenstellend, räumte Walter Otters von den Freien Wählern ein. Er wies jedoch darauf hin, dass man die Stützmauer in absehbarer Zeit sicher nicht sanieren werde. Da helfe es auch nicht, jetzt ein Gutachten erstellen zu lassen. „Was hilft uns dann eine Untersuchung, die alt ist?“, argumentierte Otters.
Dieser Meinung schlossen sich auch alle nachfolgenden Redner der anderen Fraktionen an, sodass das Ergebnis der Abstimmung mit 15:2 Stimmen absehbar war.

Per Beschluss wurde festgelegt, die Untersuchung für das Baudenkmal Stützmauer nicht weiter zu verfolgen und das Thema 2027 erneut im Stadtrat zu behandeln. Dann soll die Sanierung im Jahr 2028 in den Finanzplan aufgenommen werden. Abzuwarten bleibt, ob dieser Beschluss dann umgesetzt oder erneut aufgehoben wird.
Bis dahin schützt eine Wand aus Betonlegosteinen das historische Mauerwerk – und damit auch die Passanten – vor dem Schlimmsten.




Felssicherungsfall beschäftigt die Stadt Pappenheim seit über 30 Jahren

Vom Felssturz in den 90ern bis zum neuen Prüfauftrag 2025 reicht die Geschichte der Sicherung der Fels oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße. Stadt Pappenheim will nun Verantwortlichen und Kostenträger klären lassen. Was als akute Gefahr im Sommer 1992 begann, zieht sich mittlerweile über drei Jahrzehnte hin und ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen.
Die sogenannte „Fels“ oberhalb des jüdischen Friedhofs in Pappenheimer bleibt ein juristischer und sicherheitsrelevanter Dauerbrenner. Jetzt hat der Stadtrat einen neuen Beschluss gefasst. Eine geologische Neubewertung der Felsen und der Schutzanlagen soll klären, ob weiterhin Gefahr besteht und wer im Ernstfall haftet.

1992: Felssturz und erste Reaktion
Alles begann mit zwei Felsstürzen im Sommer 1992. Große Dolomitbrocken hatten sich aus dem Hang oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße gelöst und gefährdeten Wohnhäuser, den Wanderweg nach Osterdorf und den denkmalgeschützten jüdischen Friedhof. Die Stadt Pappenheim reagierte – und verpflichtete die damalige Eigentümerfamilie per Bescheid zur Sicherung des Geländes.
Diese jedoch suchte den Rechtsweg und erklärte schließlich den gefährdeten Teil des Grundstücks als „herrenlos“, um sich der Verkehrssicherungspflicht zu entziehen. Das Technische Hilfswerk (THW) errichtete daraufhin im Auftrag der Stadt ein provisorisches Schutzsystem – elastisch gespannt zwischen Bäumen, mit Baustahlmatten zur Abwehr herabfallender Gesteinsmassen.

1996: Stadt setzt sich gerichtlich durch
Der folgende Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen und endete 1996 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Stadt Pappenheim. Die Richter stellten fest, dass die Grafschaft trotz Aufgabe des Eigentums für die Sicherung verantwortlich gewesen sei. Die sogenannte „Verhaltenshaftung“ schließe auch die Pflicht zur Gefahrenabwehr ein, wenn die Gefahr – wie in diesem Fall – erkennbar gewesen sei.

Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb die Lage auf dem Grundstück komplex. Der herausgemessene und aufgegebene Grundstücksteil mit der neuen Flurstücksnummer 1000 lag fortan offiziell brach – ein herrenloses Gelände, ohne eindeutig Zuständigkeit. Der Fußweg blieb gesperrt.

2025: Als Sicherheitsbehörde unter Zugzwang
Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen. Die Schutzanlagen stammen aus den 1990er-Jahren, ebenso das letzte geologische Gutachten. Bei einem Ortstermin wurde deutlich: Eine Neubewertung ist dringend notwendig.

In der Stadtratssitzung vom 20. März 2025 brachte Bürgermeister Florian Gallus die Sache erneut auf die Tagesordnung. „Die Stadt als Sicherheitsbehörde kann strafrechtlich belangt werden, sollte etwas passieren“, so Gallus. Der Stadtrat beschloss daraufhin einstimmig, zunächst eine geologische Risikobewertung der Felsen und der bestehenden Schutzmaßnahmen durch ein spezialisiertes Institut in Auftrag zu geben. Die Kosten werden auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Sollte sich herausstellen, dass die Gefahr fortbesteht und die Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen, soll im zweiten Schritt eine Anwaltskanzlei prüfen, wem die Sicherungspflicht aktuell obliegt – und wer die Kosten zu tragen hat.

„Im Schlimmsten Fall bleibt die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen“, stellte Bürgermeister Gallus bei der Sitzung fest.




Pappenheims Straßensanierungsplan für 2025 steht

Der Stadtrat hat Sanierungsplan 2025 mit klaren Schwerpunkten beschlossen. Der Straßenunterhalt ist eine der Aufgaben, die für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Rolle spielt. Mit dem Sanierungsplan 2025, den der Stadtrat am 20. März beschlossen hat, werden nun gezielt Maßnahmen angegangen, die in den vergangenen Jahren zum Teil aufgeschoben werden mussten oder durch ihre Dringlichkeit in den Vordergrund rücken.

250.000 Euro für Straßensanierungen
Das Gesamtbudget für das Jahr 2025 beträgt 250.000 Euro. Darin enthalten ist unter anderem die Übernahme einer ursprünglich für 2024 geplanten Maßnahme: Die Sanierung der Steinabfuhrstraße in Übermatzhofen konnte im vergangenen Jahr aufgrund des Nachtragshaushalts nicht mehr ausgeschrieben werden und wird nun in diesem Jahr nachgeholt. Hier sind rund 50.000 Euro vorgesehen, um die defekte Betondecke auf rund 20 Metern Länge zu erneuern, inklusive der Nebenflächen und Bankette.

Maßnahmen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen
Zu den neu geplanten Sanierungen im Jahr 2025 gehören unter anderem folgende Projekte:

Schneckleinsbergweg / Bahnhofstraße (Pappenheim)
Pflasterbau mit Rasenfugenpflaster – ähnlich wie am Schlossberg. Vorab soll geprüft werden, ob angrenzende Rabatten an der Betonmauer im städtischen Eigentum stehen. Kostenrahmen: 50.000–70.000 Euro

Neudorf bei Raiffeisen Richtung Siedlung
Der vorhandene Belag aus Verbundsteinpflaster und Betonplatten wird entfernt, die Straße erhält eine Asphaltdecke. Zusätzlich wird der Unterbau verdichtet, Randeinfassungen erneuert und ggf. eine Lastplatte erstellt. Geplante Kosten: ca. 60.000 Euro

Gemeindeverbindungsstraße Bieswang – Ochsenhart
Schadstellen und beschädigte Randbereiche werden ausgebessert, anschließend erfolgt eine Oberflächenbehandlung. Eingeplant: 70.000 Euro

Ein Projekt wird auf 2026 verschoben
Nicht realisiert werden kann hingegen wie ursprünglich geplant die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Osterdorf – Geislohe. Aufgrund geplanter Bauarbeiten durch den Wasserzweckverband sowie Stromverlegungsmaßnahmen im Bereich des Steinbruchs wird diese Maßnahme ins Jahr 2026 verschoben. Gleiches gilt voraussichtlich für einzelne Vorhaben, deren Umsetzung angesichts des begrenzten Budgets noch innerhalb des Bauausschusses priorisiert werden muss.

Der aktuelle Sanierungsplan ist Teil eines Fünfjahresplans, in dem der Zustand der Straßen regelmäßig bewertet und anhand objektiver Kriterien priorisiert wird. 

Sanierungsmaßnahmen 2025 im Überblick

Ort / Maßnahme

Geplante Kosten
Steinabfuhrstraße, Übermatzhofen
(Sanierung defekte Betondecke, Bankette) ca. 50.000 €
Schneckleinsbergweg / Bahnhofstraße, Pappenheim
(Pflasterbau mit Rasenfugenpflaster) 50.000 – 70.000 €
Neudorf bei Raiffeisen Richtung Siedlung
(Asphaltierung, Unterbau, Randsteine) ca. 60.000 €
GV Bieswang – Ochsenhart
(Oberflächenbehandlung, Schadstellenreparatur) ca. 70.000 €

Gesamtbudget 2025: 250.000 €




Pappenheim prüft Alternativen zur Klärschlammverwertung

Die Entsorgung von Klärschlamm aus der Kläranlage in Pappenheim gehört zu den eher unsichtbaren, aber unerlässlichen kommunalen Aufgaben. Nun steht auch die Stadt Pappenheim vor einer grundlegenden Weichenstellung: Es ist ein Zweckverband in Planung, dem auch die Stadt Pappenheim beitreten kann und soll. Allerdings sind noch viele Fragen offen. In einer öffentlichen Sitzung am 20. März befasste sich der Stadtrat mit der Frage, ob man sich an einem geplanten Zweckverband für die Klärschlammverwertung beteiligen oder zunächst abwarten soll.

Modellprojekt mit vielen Unbekannten
Im Rahmen des Klimaschutznetzwerks wurde im Januar in Heidenheim ein neues Konzept zur regionalen Klärschlammverwertung vorgestellt. Der Plan: eine gemeinsame Monoverbrennungsanlage, die ab 2028 oder 2029 in Betrieb gehen soll. Der Beitritt zu einem entsprechenden Zweckverband müsste allerdings schon jetzt vorbereitet werden. Dazu gehört auch eine Absichtserklärung der künftigen Verbandsmitglieder, die bis Ende März abgegeben werden soll.

Jedoch zögert die Stadt Pappenheim an dieser Stelle – nicht etwa aus Prinzip, sondern aus Vorsicht. Denn: Verlässliche Zahlen zur künftigen Kostenstruktur des neuen Verbands liegen derzeit noch nicht vor. Der Stadtverwaltung ist es daher wichtig, verschiedene Optionen sachlich abzuwägen.

Ein gemeinsamer Verband verspricht langfristig Planungssicherheit und Unabhängigkeit von gewerblichen Anbietern. Zudem könnte überregionale Zusammenarbeit Synergien schaffen – in Technik, Transport und Betrieb. Ein weiterer Aspekt ist der Einbau einer eigenen Kammerfilterpresse, was bei einem Beitritt ohnehin unumgänglich wäre.

Derzeitige Lösung: wirtschaftlich und bewährt
Aktuell wird der Klärschlamm aus Pappenheim, Geislohe, Göhren und Neudorf in Eigenregie entsorgt. Der Ablauf ist eingespielt: Ein beauftragtes Unternehmen bringt eine eigene Presse mit, verarbeitet den Nassschlamm vor Ort und transportiert ihn anschließend zur landwirtschaftlichen Verwertung auf eine zertifizierte Deponie. Für das Jahr 2022 beliefen sich die Gesamtkosten für Pressung, Transport und Entsorgung auf rund 79.400 Euro – bei einer Gesamtmenge von 4.221 m³ bzw. gut 307 Tonnen Trockensubstanz. Das ergibt einen Kostenansatz von ca. 144 Euro pro Tonne – ein Wert, den die Stadtverwaltung als wirtschaftlich einstuft.

Im Vergleich hierzu würde die künftige Variante über den Zweckverband bedeuten, dass die Stadt eine eigene Presse anschaffen und betreiben müsste. Der gepresste Klärschlamm müsste eigenständig nach Würzburg transportiert werden, wo er dann getrocknet und anschließend nach Schweinfurt zur Verbrennung gebracht würde. Allein die Anschaffung der Presse schlägt laut ersten Schätzungen mit 500.000 Euro zu Buche.

Drei Wege zur Wahl
Der Stadtrat hat daher nun drei Handlungsoptionen zur Auswahl:

  • Abgabe einer Absichtserklärung zum Beitritt in den Zweckverband,
  • Schließen einer Zweckvereinbarung mit dem bestehenden Verband Abfallwirtschaft Raum Würzburg ohne eine Mitgliedschaft,
  • Abwarten, bis konkrete Zahlen und Entwicklungen bekannt sind.

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 20. März dafür entschieden, vorerst den Anlagensteckbrief – das bedeutet die Meldung der Menge des Klärschlamms – abzugeben. Eine Absichtserklärung zum Beitritt in den Zweckverband soll, soweit möglich, noch nicht abgegeben werden.

 

 




Pappenheim stellt die finanziellen Weichen für 2025

Mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2025 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim am 20. März eine finanzielle Grundlage geschaffen, die trotz spürbarer Herausforderungen bewusst auf Zukunft setzt. Während die Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht ausreichen, um alle geplanten Projekte aus eigener Kraft zu finanzieren, setzt die Stadt auf eine solide Mischung aus Kreditaufnahme und Entnahme aus den Rücklagen.

„Wir kommen jetzt zum Höhepunkt des Abends“, so kündigte Bürgermeister Florian Gallus die Vorstellung des Haushalts durch Pappenheims Interimskämmerer Günther Roth für das Jahr 2025 an.

Mit einem Haushaltsvolumen von 18.655.739 Euro stellt sich die Stadt Pappenheim für das Jahr 2025 breit auf. Der nun beschlossene Haushaltsplan ist das Ergebnis intensiver Beratungen und Abstimmungen, in denen nicht nur gespart, sondern auch gezielt in die Zukunft investiert wurde.

Verwaltungshaushalt mit leichten Einsparungen
Der Verwaltungshaushalt, der den laufenden Betrieb der Stadt sichert, schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 11.599.183 Euro ab und liegt mit rund 41.000 Euro geringfügig unter dem Ansatz des Vorjahres. Im Stellenplan für die Mitarbeitenden bei der Stadt Pappenheim gibt es keine Veränderungen, was auf eine stabile Personalpolitik hindeutet.

Besonders erfreulich ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 236.426 Euro deutlich übertroffen werden konnte. Mit 504.119 Euro kann die Stadt nicht nur die Basis für Investitionen stärken, sondern auch einen zusätzlichen Beitrag von 267.693 Euro zur Finanzierung konkreter Maßnahmen leisten.

Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts sind die Steuereinnahmen mit 4,963 Millionen der dickste Brocken. Dazu gehören der Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit 2,67 Millionen, die Gewerbesteuer mit 1,69 Millionen sowie die staatlichen Schlüsselzuweisungen mit 1,32 Millionen.

Steuersätze bleiben stabil
Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Gewerbesteuer wird weiterhin ein Hebesatz von 350 % erhoben. Die Sätze für die Grundsteuer A und B werden gesondert per Hebesatzsatzung festgelegt. Seit dem 01.01.2025 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) ein Hebesatz von 450 v. H., während für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 180 v. H. festgelegt wurde.

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb betragen 2,11 Millionen, und an Zuschüssen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBIG) fließen dem Verwaltungshaushalt 1,271 Millionen vom Freistaat zu.

Mehr als die Hälfte der Ausgaben im Verwaltungshaushalt fallen für die Personalkosten (2,76 Mio.) und Verwaltungs- und Betriebsausgaben (2,75 Mio.) an. 2,5 Millionen sind an Umlagen zu bezahlen, und die Umsetzung des BayKiBIG schlägt mit 1,9 Millionen zu Buche.

Vermögenshaushalt: Finanzierung durch Rücklagen und Kreditaufnahme
Der Vermögenshaushalt umfasst geplante Ausgaben in Höhe von 7.056.556 Euro – dem stehen jedoch lediglich Einnahmen von 4.033.549 Euro gegenüber. Um diese Differenz auszugleichen, schlägt die Verwaltung eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 1.023.007 Euro vor. Zusätzlich soll für Investitionen ein Kredit von 2 Millionen Euro aufgenommen werden, der vor allem der Zwischenfinanzierung im Bereich der Abwasserinfrastruktur dienen soll.

Geplante Investitionen 2025

Beschaffung Ausstattung Feuerwehren
und Umbau Gerätehäuser:                      230.000 €

Investitionsumlage Senefelder Schule: 500.000 €

Breitbandausbau:                                    1.293.000 €

Städtebauliche Planungen, Marktplatz: 198.000 €

Zuwendung Sanierung Turnhalle:         100.000 €

Abbruch Quartier Pappenheim Nord:    310.000 €

Dorferneuerung Bieswang:                       350.000 €

Straßensanierungen, Neuerschließung:  405.000 €

Abwasserbeseitigung:                               1.806.000 €

Bauhofhalle und Kauf Boki:                      450.000 €

Gesamtinvestitionen betragen    5.642.000 €

Wertschätzung für solide Arbeit
Im Rahmen der Haushaltsberatungen fand Bürgermeister Florian Gallus auch persönliche Worte des Dankes. „Dieser Haushalt ist eine Spitzenleistung unseres Interimskämmerers Günther Roth“, lobte er dessen Engagement sowie die strukturierte Arbeit der gesamten Kämmerei. Der Stadtrat quittierte diese Anerkennung mit kräftigem Applaus.




Neue Beleuchtung für die Burg Pappenheim

Die Stadt Pappenheim plant eine Modernisierung der Beleuchtung für die historische Burganlage. Neben einer verbesserten Ausleuchtung soll das neue Konzept vor allem energieeffizienter und umweltfreundlicher sein. Dabei spielt auch die Wahl der richtigen Lichttemperatur eine entscheidende Rolle.

Energieeffizienz und Förderung im Fokus
Der Wechsel von Halogen- auf LED-Strahler soll nicht nur Energie sparen, sondern auch die Wartungskosten senken. Derzeit beleuchten insgesamt 15 Strahler die Burg, sechs davon im Bereich des Schlossbergs. Um bis zu 60 % der Kosten über die Städtebauförderung erstattet zu bekommen, müssen die ersten neuen Scheinwerfer bis Mai 2025 installiert und abgerechnet sein.
Durch die LED-Umstellung würde die Anschlussleistung der Beleuchtung von derzeit 3,5 kW auf nur noch 1 kW sinken. Die jährlichen Stromkosten könnten so von rund 1.600 € auf etwa 460 € reduziert werden. Ein Teil der Finanzierung könnte aus den Zinserträgen der Walburga-Schmidt-Stiftung gedeckt werden.

Lichtstimmung – Warmweiß oder Orange-Rot?

Bei Beleuchtungstests wurden drei Lichtfarben geprüft:

  • 2.200 Kelvin (sehr warmweiß, ähnlich der bisherigen Natriumdampflampen)
  • 3.000 Kelvin (warmweiß, klare Konturen, angenehme Atmosphäre)
  • 4.000 Kelvin (neutralweiß, sehr hell, aber weniger stimmungsvoll)

Der Bauausschuss entschied sich für 3.000 Kelvin, da diese Lichtfarbe die historischen Mauern deutlicher hervorhebt und gleichzeitig eine warme, einladende Stimmung erzeugt. Die Variante mit 4.000 Kelvin wurde als zu kalt empfunden und ausgeschlossen.

Allerdings bevorzugt der Eigentümer der Burgruine die Beibehaltung des bisherigen orange-roten Lichts (2.000 Kelvin). Um dies umzusetzen, müssten fünf bereits installierte LED-Strahler per Platinentausch umgerüstet werden. Dies würde Kosten von etwa 300 € verursachen.

Der Stadtrat entschied sich schließlich für die Lichtfarbe 2.000 Kelvin. Für die vollständige Umrüstung aller Strahler werden Kosten von rund 7.000 € erwartet. Bürgermeister Florian Gallus wurde beauftragt, den Auftrag an die Firma Trilux zu vergeben.




Pappenheim setzt auf Digitalisierung der Stadtverwaltung

Die Stadt Pappenheim geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Der Stadtrat hat die Einführung eines neuen Dokumentenmanagementsystems (DMS) beschlossen, das die Arbeitsprozesse effizienter gestalten soll.

Mit dem DMS werden sämtliche Dokumente aus verschiedenen Fachbereichen sowie Papierakten digital nach Einheitsaktenplan abgelegt. Auch der Posteingang wird künftig zentral verwaltet – sowohl für physische als auch für digitale Post. Bereits bestehende e-Akten, etwa für das Einwohnermeldewesen oder das Friedhofsmanagement, werden in das neue System integriert.

Der Auftrag zur Umsetzung geht an die Firma digitalfabriX aus München, die eine Cloud-Lösung anbietet. Das bring den Vorteil, dass Updates direkt vom Anbieter übernommen werden.  Es wird kein zusätzlicher Speicherplatz auf städtischen Servern benötigt, und das System ist auch von unterwegs nutzbar. Die Kosten belaufen sich auf eine jährliche Gebühr von 10.424,40 Euro brutto sowie einmalige Einrichtungskosten von rund 6.500 Euro brutto.

Bis zur vollständigen Installation des Systems ist eine Wartezeit von etwa fünf Monaten vorgesehen.