Pappenheim und die neue Grundsteuer

Die Anpassung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 hat in den vergangenen Wochen für zahlreiche Rückfragen und Gesprächsbedarf gesorgt. Auf mehrfachen Wunsch aus der Bürgerschaft erfolgt die Veröffentlichung der Hintergründe nun nachträglich auch im Pappenheimer Skribent, um die Entscheidungsfindung des Stadtrates transparent nachzuzeichnen.

Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, deren Umsetzung auch die Stadt Pappenheim vor erhebliche Herausforderungen stellt. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 hatte der Stadtrat die Hebesätze so angepasst, dass das Steueraufkommen insgesamt möglichst aufkommensneutral bleibt. Diese Zielsetzung erwies sich jedoch als schwierig, da die vom Finanzamt neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge teils stark von den bisherigen Werten abweichen und bis heute noch nicht für alle Grundstücke vorliegen.

Die Stadtverwaltung ist bei der Erhebung der Grundsteuer strikt an diese Messbescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf die individuelle Bewertung einzelner Grundstücke. Infolge der Anpassung der Hebesätze im Jahr 2025 sanken die Grundsteuereinnahmen der Stadt von ursprünglich rund 600.000 Euro auf etwa 500.000 Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, gegenzusteuern, um weitere Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 einstimmig die neuen Hebesätze für das Jahr 2026. Diese sehen für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 600 Prozent vor, bislang lag dieser bei 450 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 180 auf 215 Prozent angehoben. Sollte sich in den kommenden Jahren durch noch ausstehende Bewertungen wieder ein höheres Steueraufkommen ergeben, schloss der Stadtrat eine erneute Anpassung ausdrücklich nicht aus.

In der Sitzung wurde zudem betont, dass die vielfach empfundene Unzufriedenheit nicht auf kommunale Entscheidungen zurückzuführen sei. Als Ursache für die aktuelle Situation wurde vielmehr die Finanzverwaltung des Landes benannt. Aufkommensneutralität bedeute dabei nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer gleich belastet werde, sondern dass die Gesamteinnahmen der Kommune stabil bleiben.

 




Vermeidbare Adrenalinstöße im Pappenheimer Stadtrat

Bei der ersten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates im neuen Jahr ging es gleich zur Sache. Am 22. Januar 2026 stand ein Folgeantrag des Kunst- und Kulturvereins Pappenheim e.V. (KuKuV) auf der Tagesordnung – konkret ging es um eine Verlängerung der städtischen Förderung in Höhe von jährlich 8.000 Euro. Was zunächst nach einem formalen Verwaltungsakt klang, entwickelte sich rasch zu einem adrenalingeladenen Schlagabtausch im Sitzungssaal. Im Rückblick könnte man meinen, dass das alles vielleicht vermeidbar gewesen wäre. Doch was war geschehen?

Mit Schreiben vom 7. Januar 2026 beantragte der Kunst- und Kulturverein Pappenheim e.V. eine Fortführung der städtischen Unterstützung in Höhe von jährlich 8.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2030, um damit sowohl die Kulturarbeit als auch die Betriebskosten für der „Haus der Bürger“ in der Klosterstraße 14 zu decken. Zusätzlich bat der Verein schon vorsorglich um einen weiteren Zuschuss zur Finanzierung einer außenliegenden Rettungstreppe, die nach Änderung des Brandschutzkonzepts erforderlich geworden ist.

Die Sicht der Stadtverwaltung
Wie aus der offiziellen Beschlussvorlage hervorgeht, handelt es sich bei der beantragten Förderung um sogenannte freiwillige Leistungen. Diese sind nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt möglich und müssen hinter Pflichtaufgaben zurückstehen. Da der Haushalt 2026 noch nicht beschlossen ist, kann aktuell keine verbindliche Aussage zur Finanzierbarkeit getroffen werden.

Bereits in früheren Stadtratsbeschlüssen – erstmals im Jahre 2016, zuletzt im März 2023 – war dem Verein nahegelegt worden, durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erreichen, dass die kostspielige Brandmeldeanlage im Gebäude außer Betrieb genommen werden kann. Diese schlägt jährlich mit rund 4.000 Euro zu Buche. Ziel war es, die Unterhaltskosten des Gebäudes und damit auch den städtischen Zuschuss zu senken. Trotz wiederholter Aufforderungen sei der Verein dieser Empfehlung bislang nicht nachgekommen, stellte Bürgermeister Gallus bei einer zunächst sehr sachlichen Darstellung der Ereignischronologie fest.

Polizei und Feuerwehr werden Alarmiert, wenn die Brandmeldeanlage auslöst. Auch wie hier bei einem Fehlalarm

Im Dezember 2025 wurde dann ein Bauantrag des KuKuV eingereicht, der unter anderem den Bau einer Außentreppe beinhaltet. Bisher ist aber ungeklärt, ob durch dieses Treppenbauwerk die Brandmeldeanlage entfallen kann. Zudem sei der Antrag unvollständig – insbesondere fehle ein Stellplatznachweis und eine Abstandsflächenberechnung. Auch die geplante Nutzungsänderung eines Gebäudeteils zur Veranstaltungsfläche wird aus baurechtlicher Sicht kritisch bewertet.

Zudem kritisierte Gallus, dass im aktuellen Förderantrag entgegen der vorausgegangenen Absprachen das Thema Brandmeldeanlage überhaupt nicht genannt ist.

Die Diskussion
In ihrem Redebeitrag bedankte sich Stadträtin und Kulturreferentin Christa Seuberth (SPD) zunächst für die Unterstützung aus den finanziellen Mitteln der Stadt Pappenheim und betonte, dass sich der vormalige Vereinsvorstand und Architekt Clemens Frosch schon seit vielen Jahren mit der Brandschutzthematik beschäftige. „Wir brauchen den Brandschutz, weil Leute ein und aus gehen“, betonte Seuberth. Der Verein müsse nun aus Brandschutzgründen eine Außentreppe mit geschätzten Baukosten von 33.000 Euro bauen, wofür weitere Unterstützung der Stadt Pappenheim erbeten werde. Im Übrigen beklagte die Kulturreferentin, dass in den Ausführungen der Beschlussvorlage der Verein unbegründet „schlecht gemacht“ werde.

Diese Aussage brachte Bürgermeister Gallus offenbar auf die sprichwörtliche Palme. Denn in einem außergewöhnlich scharfen Ton und lauter Stimme betonte er, dass er den Sachverhalt „wertneutral“ vorgetragen habe. Es sei „dreist“, betonte Gallus, wenn im Antrag nicht mit einem Wort auf die vorherigen Absprachen eingegangen werde. Er schätze die Kulturarbeit des KuKuV für die Stadt Pappenheim sehr und bringe auch immer wieder seine persönliche Wertschätzung zum Ausdruck. Allerdings sei es ärgerlich, dass das Geld der Stadt Pappenheim nicht für Kunst und Kultur, sondern für Gebäudeunterhalt und Brandschutz ausgegeben werde. Zudem tue sich die Problematik der im Mai 2025 beschlossenen Stellplatzsatzung auf, deren Umsetzung den KuKuV mit einem fünfstelligen Betrag treffen werde. „Wir sind nach zehn Jahren immer noch am gleichen Sachstand“, stellte der Bürgermeister fest. „Mir ist wichtig, dass sich was tut.“

Auch Stadtrat Heiko Loy (CSU) kritisierte das Verhalten des Vereins mit deutlichen Worten. „Das ist Schlamperei“, führte er aus. Es gehe inzwischen schon um mehr als 80.000 Euro. „Ich stimme keinem weiteren Cent zu“, war seine Botschaft.

Walter Otters von den Freien Wählern, Fraktionsvorsitzender und 3. Bürgermeister, stellte klar, dass er keine Verlängerung der Zuwendungen bis 2030 möchte und brachte auch die Stellplatzproblematik noch einmal zur Sprache.

Stadtrat Roland Kiermeyer von der Bürgerliste formulierte das Problem, dass man die Unterstützung auch den anderen Vereinen „verkaufen“ müsse. Das Brandschutzproblem müsse dringend gelöst werden, und es werde Zeit, „dass die Vorstandschaft in die Pötte kommt“.

Die Position des Kunst- und Kulturvereins
Auf Anfrage des Pappenheimer Skribenten führt der Kunst- und Kulturverein in seiner Mitteilung aus, dass seit Längerem an einer Lösung gearbeitet werde, um die hohen laufenden Kosten der Brandmeldeanlage zu senken. Wesentlich sei hierfür ein zweiter Rettungsweg, der nach eingehender Prüfung nun in Form einer Außentreppe realisiert werden soll.

In Zusammenarbeit mit einem Brandschutzgutachter habe sich gezeigt, dass andere Alternativen entweder mit höheren Kosten oder mit einer Einbindung der benachbarten städtischen Liegenschaft verbunden wären. Die Außentreppe sei die funktional und finanziell beste Lösung – wenn auch mit Eingriffen in die denkmalgeschützte Fassade.

Nach Gesprächen mit dem Landratsamt bestehe Aussicht auf Genehmigung, sofern der Denkmalschutz zustimme. Die notwendigen Schritte – aktualisierte Gebäudepläne, Kostenschätzungen, Abstimmungen – seien im Laufe des Jahres 2024 erfolgt. Im Frühjahr 2025 habe die Mitgliederversammlung schließlich beschlossen, das Projekt anzugehen – trotz finanzieller Belastung für den Verein.

Ziel sei es, durch die bauliche Maßnahme eine Entlastung bei den laufenden Betriebskosten zu erreichen, die zuletzt durch die Inflation spürbar gestiegen seien. Der Bauantrag sei inklusive des Gutachtens im Dezember 2025 eingereicht worden; die Umsetzung sei für den Sommer 2026 geplant.

Ein Fazit ohne Schuldzuweisung
Bei aller Unterschiedlichkeit der Blickwinkel lässt sich eines festhalten: In der Sache – also der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs und einer tragfähigen Finanzierung der Kulturarbeit – bestehen zumindest grundsätzliche Übereinstimmungen. Die Differenzen scheinen vielmehr in der Kommunikation und der Geschwindigkeit der Abläufe zu liegen. Dass sich hier Missverständnisse auf beiden Seiten aufbauen konnten, ist bei einem so sensiblen Thema nicht ungewöhnlich. Umso wichtiger ist es nun, gemeinsam an klaren, lösungsorientierten Vereinbarungen zu arbeiten – zum Wohle des kulturellen Lebens in Pappenheim.

Zum Schluss der Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim stellte in seinem Beschluss eine weitere Förderung des Kunst- und Kulturvereins grundsätzlich in Aussicht, knüpfte die endgültige Entscheidung jedoch an die Vorlage einer Baugenehmigung, aus der sich eine klare Aussage zur künftigen Notwendigkeit der Brandmeldeanlage ergibt. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

 




Feuerbeschau rückt jetzt auch in den Fokus der Stadt Pappenheim

Die Feuerbeschau ist auch in Pappenheim wieder in den Blickpunkt gerückt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines tragischen Brandereignisses in der Schweiz, das vielerorts für Nachdenklichkeit gesorgt hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2026 einstimmig beschlossen, eine externe Fachfirma aus Regensburg mit der Überprüfung ausgewählter Gebäude im Stadtgebiet zu beauftragen. Im Zentrum stehen dabei zunächst Einrichtungen, denen eine erhöhte Relevanz im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz beigemessen wird. Für die erste Prüfphase wurde ein Budget von bis zu 5.000 Euro bewilligt.

Wie Amtsleiter Stefan Eberle im Gremium des Stadrates erläuterte, geht es ausschließlich um öffentliche Gebäude – viele davon verfügen bereits über aktuelle Brandschutznachweise. Die geplante Feuerbeschau versteht sich daher als Ergänzung zur bestehenden Dokumentation, mit dem Ziel, möglichen Sicherheitslücken frühzeitig zu begegnen.

Ein Aspekt der Beschlussfassung hat jedoch für vereinzelte Rückfragen gesorgt. Die zugrunde liegende Prioritätenliste mit den zu untersuchenden Objekten wurde dem Stadtrat als nichtöffentliche Anlage vorgelegt. Eine Veröffentlichung sei derzeit nicht vorgesehen, wie aus der Verwaltung mitgeteilt wurde. Begründet wird dies unter anderem damit, dass es sich um ein Arbeitspapier im Entwurfsstadium handle, das dem Gremium zunächst einen ersten Überblick über die Vielfalt und Tragweite der Aufgabe vermitteln solle. Bürgermeister Florian Gallus wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Liste noch im internen Abstimmungsprozess sei. Mit Blick auf die öffentliche Sicherheit sei zudem ein sensibler Umgang mit solchen Unterlagen geboten.

Gleichwohl stellt sich aus Sicht einiger Beobachter die Frage, wie viel Transparenz in einem solchen Verfahren möglich – und sinnvoll – ist. Welche Gebäude künftig überprüft werden sollen und nach welchen Kriterien die Einstufung erfolgt, bleibt bislang offen.

Ein Beispiel, das immer wieder genannt wird, ist der Schulungsraum im Pappenheimer Feuerwehrhaus. Gerade dort, wo regelmäßig Gruppen zusammentreffen und Ausbildungen stattfinden, dürfte dem vorbeugenden Brandschutz besondere Bedeutung zukommen. Ob das Feuerwehrhaus Bestandteil der anstehenden Begutachtung ist, ist aus den genannten Gründen nicht bekannt.

Hintergrund der Beauftragung einer Fachfirma ist unter anderem, dass die Stadt Pappenheim über kein eigenes Fachpersonal verfügt, das die Feuerbeschau in rechtssicherer Weise durchführen könnte. Dieses Problem betrifft nicht nur Pappenheim – laut Beschlussvorlage handelt es sich bayernweit um eine vielfach vernachlässigte Pflichtaufgabe. Für eine umfassende Überprüfung aller relevanten Objekte im Stadtgebiet wird ein Kostenrahmen von rund 100.000 Euro genannt – ein Betrag, der aktuell nicht zur Verfügung steht und deshalb eine stufenweise Umsetzung nahelegt.




Historisches Stadtfest 2027 in Pappenheim bleibt vorerst Vision

Mit großer Leidenschaft und bürgerschaftlichem Engagement haben Angelika Starzl und Agnes Enderlein im Namen eines Organisationsteams einen umfangreichen Antrag zur Durchführung eines Historischen Stadtfestes 2027 vorgelegt. In diesem Jahr jährt sich die erste urkundliche Erwähnung der Stadt Pappenheim zum 1225. Mal. Doch trotz aller Anerkennung für die ehrenamtliche Initiative wurde das Anliegen in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22. Januar 2026 fast einstimmig abgelehnt.

Der Antrag: Unterstützung in allen Bereichen
Im Zentrum des Antrags des Organisationsteams stand die Bitte, dass die Stadt Pappenheim die offizielle Trägerschaft für das geplante Fest übernehmen solle. Diese sei notwendig, da das Organisationsteam als loses Personenbündnis nicht über eine eigene Rechtsform verfüge, um Verträge rechtswirksam abzuschließen.

Gewünscht war die Unterstützung durch die Stadt in nahezu allen organisatorischen und finanziellen Belangen – von der Schirmherrschaft über Genehmigungsverfahren, Werbung, Bühnen- und Stromversorgung bis hin zur vollständigen finanziellen Abwicklung inklusive Ausstellung von Spendenquittungen und Überweisung von Gagen. Die geschätzten Gesamtkosten wurden auf rund 24.000 Euro beziffert – ohne Berücksichtigung des städtischen Personalaufwands.

Lob für das Engagement
In der Sitzung brachte Bürgermeister Florian Gallus seine Wertschätzung für das Vorhaben deutlich zum Ausdruck. Er sprach von einem „hohen ehrenamtlichen Engagement“, das viel Idealismus und Liebe zur Stadt erkennen lasse. Auch in einem vorausgegangenen Gespräch mit den Antragstellerinnen sei seitens der Stadtführung der Einsatz anerkannt und gewürdigt worden.

Auch die Kulturreferentin und 3. Bürgermeisterin Christa Seuberth lobte das Engagement und unterstrich, dass es schon charmant wäre, wenn nach dem Altmühlfest 2025, dem großen Jubiläumsfest des Militärvereins und der Reservistenkameradschaft 1856 Pappenheim im Jahr 2027, ein Historisches Fest für Pappenheim stattfinden könnte. Besonders wertvoll bei der Idee sei, dass diese aus der Bevölkerung komme.

Stadt als Veranstalter? Ein zu großes Risiko
Trotz des Respekts vor dem bürgerlichen Antrieb wurde in der Beratung deutlich, dass eine Umsetzung in der gewünschten Form aus Sicht der Stadtverwaltung nicht möglich sei. Da die Antragstellerinnen keine rechtsfähige Organisation darstellen, müsste die Stadt selbst als Veranstalter auftreten – mit allen damit verbundenen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Konsequenzen.

Bürgermeister Gallus machte deutlich, dass insbesondere das städtische Büro für Tourismus und Veranstaltungen die mit einem solchen Fest verbundenen Aufgaben – wie Vertragsabschlüsse, Genehmigungen und technische Umsetzung – nicht leisten könne. Die personellen Ressourcen seien dafür schlicht nicht vorhanden.

Auch der finanzielle Spielraum fehlt
Hinzu kommen gravierende finanzielle Hürden. Der städtische Haushalt kann derzeit nur durch Kredite ausgeglichen werden. Mit dem ebenfalls im Jahr 2027 anstehenden Volksfest, das bereits mit jährlich rund 25.000 Euro bezuschusst wird, bleibt kein Spielraum für eine zweite größere Veranstaltung. Rechnet man zusätzlich mit den internen Kosten für Personal, Logistik und Vorbereitung, könnte das Fest laut Verwaltung ein Defizit von bis zu 50.000 Euro verursachen. In vergleichbaren Kommunen lagen diese laut Erfahrungswerten sogar bei rund 100.000 Euro.

Auch 2. Bürgermeister Walter Otters von den Freien Wählern und Simon Schleußinger (CSU), Referent für Sport, Vereine, Jugend und Ehrenamt, brachten den Kostenpunkt als Grund für eine ablehnende Haltung vor. Man müsse mit dem Haushalt rechnen und dürfe sich nicht unter Druck setzen lassen. Allerdings kam auch deutlich zur Sprache, dass man für das Jahr 2027 neue Konzepte für das Auslaufmodell des einmalig durchgeführten Altmühlfestes finden könne. Durchaus denkbar, meinte Bürgermeister Gallus, dass man ab 2027 jedes Jahr ein neu konzipiertes Historisches Pappenheimer Stadtfest feiert.

Fast einstimmige Entscheidung des Stadtrates
Am Ende der öffentlichen Sitzung war das Meinungsbild im Gremium eindeutig: Mit Ausnahme von Stadträtin Christa Seuberth lehnte der Stadtrat den Antrag von Angelika Starzl und Agnes Enderlein geschlossen ab. Auch wenn die Idee eines Historischen Stadtfestes zum 1225-jährigen Jubiläum grundsätzlich als würdig und charmant empfunden wurde, überwogen die praktischen und finanziellen Bedenken.

Die Antragstellerinnen hatten bereits im Vorfeld Verständnis für eine mögliche Ablehnung signalisiert und baten lediglich um eine zeitnahe Entscheidung – diese ist nun gefallen.

 




Neuer Zaun für den Schulgarten in Neudorf

Im Neudorfer Schulgarten tut sich was. Der Obst- und Gartenbauverein Neudorf plant, das Areal mit einem neuen Zaun auszustatten. Der geplante Staketenzaun aus Holz soll das rund 800 Quadratmeter große Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Neudorf einrahmen und nicht nur für Ordnung sorgen, sondern auch das Gesamtbild der wunderschönen Anlage aufwerten – und das möglichst rechtzeitig vor dem Feuerwehrfest im Mai.

Der Antrag auf Errichtung wurde dem Stadtrat Pappenheim in der Sitzung am 22. Januar 2026 zur Entscheidung vorgelegt. Der Zaun soll eine Höhe von 1,50 Metern haben und aus naturbelassenem Rundholz bestehen. Der Zaun wird entlang der Grundstücksgrenzen verlaufen, ohne dabei bestehende Sträucher, Obstbäume oder das Gartenhaus zu beeinträchtigen.

Der Schulgarten in Neudorf ist nicht nur ein Ort des Gärtnerns, sondern vor allem auch ein Ort des Lernens. Hier bringen Mitglieder des Vereins Kindern aus dem Ort und der Umgebung die Grundlagen des Gartenbaus näher. In kleinen Projekten lernen die jungen Gärtnerinnen und Gärtner, wie Gemüse angebaut, Obstbäume gepflegt oder Kräuter geerntet werden. Der Garten erfüllt damit eine wichtige pädagogische Aufgabe im Dorfleben und trägt zur naturnahen Bildung bei.

Aus rechtlicher Sicht steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Zwar liegt das Grundstück im Außenbereich und fällt somit unter die Regelungen des § 35 Baugesetzbuches, doch wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten. Die Erschließung gilt als gesichert, sodass der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt hat.




Kläranlagen in Neudorf und Göhren werden technisch nachgerüstet

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2026 einstimmig beschlossen, die Kläranlagen in den Ortsteilen Neudorf und Göhren durch gezielte bauliche Nachrüstungen zu verbessern. Trotz der erst vor wenigen Jahren erfolgten Umbauten hatten sich im laufenden Betrieb Schwachstellen gezeigt, die nun durch entsprechende Maßnahmen behoben werden sollen.

Sandfang in Neudorf überfordert
In der Kläranlage Neudorf sorgt vor allem der stark abschüssige Zulauf aus dem nördlichen Ortsteil für Probleme. Bei Regenfällen rauscht das Abwasser mit ungebremster Geschwindigkeit in den Sandfang vor der Anlage und spült dort angesammelten Sand und Schmutz weiter in die Kläranlage. Das belastet die Pumpwerke und erhöht den Verschleiß.

Um diesem Effekt entgegenzuwirken, sollen zwei Maßnahmen umgesetzt werden: Der Einbau einer sogenannten „Trockenwetterbrücke“, die den Sandfang besser reguliert, sowie ein zusätzlicher Sandfang im Beckenboden, der Sand gezielt an einer Tiefstelle sammelt. Die geschätzten Kosten dafür liegen bei rund 20.000 Euro brutto.

Beckenreinigung in Göhren künftig einfacher
Auch beim Regenüberlaufbecken bei Göhren besteht Handlungsbedarf. Nach stärkeren Regenereignissen verbleiben größere Mengen Sand und Dreck am Boden des Regenüberlaufbeckens. Eine automatische Reinigung ist wegen des fehlenden Stromanschlusses nicht möglich, ein Wasseranschluss ist jedoch vorhanden.

Der Stadtrat hat deshalb den Einbau einer zusätzlichen Ableitung vom Becken direkt in den Hauptkanal beschlossen. Künftig kann das Klärpersonal den Schmutz über diese Leitung gezielt in Richtung Pappenheimer Hauptkläranlage spülen, wo das Material sinnvoll weiterverarbeitet werden kann. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.000 Euro.

Haushaltsmittel bereitgestellt
Für beide Vorhaben werden im Haushalt 2026 bis zu 50.000 Euro eingestellt, einschließlich eines finanziellen Puffers sowie der Honorare für das Ingenieurbüro. Die Verwaltung und Bürgermeister Florian Gallus wurden vom Stadtrat ermächtigt, nach Abschluss der Ausschreibungen die Aufträge zu vergeben.

Mit den beschlossenen Nachrüstungen sollen die Anlagen in Neudorf und Göhren nicht nur effizienter, sondern auch nachhaltiger betrieben werden können.

 




Adelheid Wenninger als neue Stadträtin vereidigt

In der letzten Sitzung des Pappenheimer Stadtrats im Jahr 2025 wurde Adelheid Wenninger feierlich als neue Stadträtin vereidigt. Sie folgt auf Bettina Balz, die ihr Amt niedergelegt hatte. Wenninger rückt als Listennachfolgerin mit 540 Stimmen für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in das Gremium nach.

Die Vereidigung nahm Erster Bürgermeister Florian Gallus vor. Mit den Worten des Eides gelobte Wenninger, ihre künftigen Aufgaben mit Gewissenhaftigkeit und im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auszuführen.

Mit dem neuen Ratsmandat übernimmt Adelheid Wenninger auch eine Reihe an verantwortungsvollen Aufgaben in verschiedenen Ausschüssen und Gremien:

  • Mitglied im Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss, dem zentralen Steuerungsgremium der Stadtverwaltung,
  • stellvertretendes Mitglied im Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschuss, der unter anderem für städtische Bauvorhaben und die Liegenschaftsverwaltung zuständig ist,
  • stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, der die Haushaltsführung der Stadt überprüft,
  • Mitglied im Stadtwerkeausschuss, der zugleich als Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH fungiert.

Darüber hinaus wurde ihr das Referat „Stadtmarketing, Tourismus, EHP & Einzelhandel“ übertragen – ein Bereich, in dem Pappenheim durch Veranstaltungen, Tourismusprojekte und die Förderung des Einzelhandels weiter gestärkt werden soll.

Adelheid Wenninger nimmt im Sitzungssaal künftig den Platz ihrer Vorgängerin ein. Mit ihr gewinnt der Stadtrat eine engagierte Vertreterin, die künftig die Belange der Grünen im Pappenheimer Stadtrat vertreten wird.

 




Kommunale Verkehrsüberwachung in Pappenheim wird fortgesetzt

Die Entscheidung ist gefallen. Die kommunale Verkehrsüberwachung in Pappenheim wird fortgeführt – allerdings mit klarer Ausrichtung auf den ruhenden Verkehr. In der Stadtratssitzung vom 20. November 2025 sprach sich eine Mehrheit der Mitglieder für die dauerhafte Weiterführung der Maßnahme aus. Drei Stadtratsmitglieder stimmten dagegen und äußerten deutliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Stadtbild und den örtlichen Handel.

Mehrheit setzt auf Ordnung im ruhenden Verkehr
Bereits im Dezember 2022 hatte der Stadtrat den einstimmigen Beschluss gefasst, die kommunale Verkehrsüberwachung im Rahmen eines einjährigen Modellversuchs einzuführen. Seit Mai 2024 wurden daraufhin Verstöße sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr kontrolliert – zunächst mit Hinweiszetteln, später mit gebührenpflichtigen Verwarnungen.

Während die Überwachung des fließenden Verkehrs bald wieder eingestellt wurde, weil die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu gering und die laufenden Kosten zu hoch waren, erwies sich die Kontrolle des ruhenden Verkehrs als wirksam und – zumindest aus Sicht der Verwaltung – auch wirtschaftlich tragfähig.

In der Diskussion zur künftigen Ausrichtung betonten mehrere Stadtratsmitglieder, dass die Zahl der Dauerparker im Altstadtbereich spürbar zurückgegangen sei. Dadurch stünden Parkplätze nun häufiger für Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Das sei ein wichtiger Punkt für die Erreichbarkeit der Geschäfte.

Kritik an Abschreckungseffekt für Gäste
Doch nicht alle Ratsmitglieder konnten sich mit der Fortführung anfreunden. Drei Mitglieder des Stadtrate stimmten gegen die Maßnahme. Sie verwiesen darauf, dass das durch Verwarnungsgelder erzeugte Klima die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beeinträchtige. Die Stadt wirke leerer, die Hemmschwelle für Gäste, überhaupt nach Pappenheim zu kommen, sei gewachsen und das stehe in keinem Verhältnis zum Erfolg– so das Fazit der Kritiker. Gerade für den Tourismus und den Einzelhandel sei dies ein bedenklicher Trend.

Zahlen sprechen dennoch für sich
Ein Blick in die Jahresbilanz 2024 zeigt: Die Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs beliefen sich auf 11.902 Euro, die Ausgaben auf 6.439 Euro – ein Plus von 5.462 Euro. Im fließenden Verkehr dagegen verursachten die Kontrollen bei Einnahmen von nur 2.427,50 Euro ein deutliches Minus von 6.955,58 Euro.

Auch 2025 setzte sich dieses Bild fort. Während die Überwachung des ruhenden Verkehrs einen Überschuss von 992,62 Euro einbrachte, schlug der fließende Verkehr erneut mit einem Defizit von 2.519,67 Euro zu Buche.

Diese Zahlen und die Erfahrungswerte aus über 100 Kontrollgängen gaben letztlich den Ausschlag für den Mehrheitsbeschluss. Die Verkehrsüberwachung soll fortgeführt werden – allerdings beschränkt auf den ruhenden Verkehr. Bürgermeister Florian Gallus wurde zudem ermächtigt, den Umfang der Maßnahme je nach Bedarf festzulegen. Der Stadtrat wird künftig einmal jährlich in einfacher Form über die Entwicklung informiert.

Ob sich die Maßnahme dauerhaft bewährt, wird sich zeigen müssen. Mit diesem Beschluss wird deutlich, dass der Stadtrat mehrheitlich auf Ordnung und Verlässlichkeit im innerstädtischen Parken setzt. Klar ist aber auch, dass in Teilen der Bevölkerung und des Stadtrats die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung weiterhin kritisch gesehen wird.

 




Pappenheim Stadtrat stellt Weichen für das „Frühlingserwachen“

In seiner öffentlichen Sitzung am 20. November 2025 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Pappenheim auch im kommenden Jahr als Veranstalter des Pappenheimer „Frühlingserwachens“ auftritt. Die Entscheidung umfasst konkrete Zuständigkeiten und finanzielle Rahmenbedingungen.

Der Termin der Veranstaltung wurde für Sonntag, den 15. März 2026, von 11 bis 17 Uhr angesetzt. Wie in den Vorjahren sollen in der Deisingerstraße neben dem Einzelhandel auch externe Marktbeschicker vertreten sein. Die Organisation liegt erneut in den Händen der beiden Geschäftsfrauen Christine Schindler und Sieglinde Halbmeyer, die beide langjährige Erfahrung mit der Durchführung von Märkten gesammelt haben.

Die Stadt übernimmt formell die Veranstaltereigenschaft und damit auch verschiedene logistische Aufgaben. Der städtische Bauhof wird wieder den Auf- und Abbau der Verkehrszeichen sowie der Sperrung der Deisingerstraße übernehmen und auch die Aktivierung und Deaktivierung der Verkehrsführung am Veranstaltungswochenende. Eine Verrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht. Für die rechtlich notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird die Stadt beim Landkreis eine entsprechende Genehmigung einholen.

Zur Stromversorgung der Aussteller wird auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen. Die Nutzung vorhandener Senk-Elelektroverteilerkästen auf der linken Straßenseite sowie Lichtstrom über Straßenlampen auf der rechten Seite ist vorgesehen. Die Stadt legt fest, dass zusätzliche Stromkästen durch die Stadtwerke und damit verbundene Kosten zu vermeiden sind. Die Stromkosten für die Nutzung bestehender Anschlüsse trägt die Stadt.

Für Werbemaßnahmen wird ein Budget von bis zu 1.000 Euro bereitgestellt. Rechtlich verbindliche Erklärungen im Namen der Stadt, insbesondere solche mit finanziellen Auswirkungen, bleiben dem Bürgermeister oder der Stadtverwaltung vorbehalten.

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob die Veranstaltung über die städtische Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Mit dem Beschluss schafft der Stadtrat die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung – unter klar definierten Zuständigkeiten und einem begrenzten finanziellen Rahmen.

 




Pappenheimer Stadtrat hat über drei PV-Projekte beraten

Drei Vorhaben zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bieswang und Übermatzhofen  wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 zur weiteren Beratung vorgelegt. Grundlage für die Bewertung ist der im November 2024 beschlossene kommunale PV-Kriterienkatalog, der als Orientierungshilfe bei der Prüfung entsprechender Anträge dient.

Drei Anträge – unterschiedliche Voraussetzungen
Der erste Antrag betrifft den geplanten Bürgersolarpark Pappenheim Bieswang Ost. Die Südwerk Energie GmbH möchte dort westlich von Ochsenhart auf drei Flächen der Gemarkung Bieswang eine Anlage mit einer Größe von 10 Hektar errichten. Dabei liegen nur 4,13 Hektar innerhalb der nach dem Kriterienkatalog zulässigen Flächenbereiche. Ein Konzept wurde eingereicht, auf eine mündliche Vorstellung wurde zunächst verzichtet.

Ebenfalls von der Südwerk Energie GmbH stammt der zweite Antrag für einen Bürgersolarpark in Ochsenhart. Geplant ist eine Anlage südwestlich von Ochsenhart mit einer Fläche von 2,09 Hektar. Dieser Antrag erfüllt sowohl die Flächenkriterien als auch die sonstigen Vorgaben des Katalogs. Ein Konzept liegt auch hier vor.

Der dritte Antrag betrifft ein Projekt in Übermatzhofen. Antragsteller ist Wolfgang Pfister, der eine Anlage mit einer Größe von 2,26 Hektar errichten möchte. Während die Flächenkriterien eingehalten werden, fehlt bislang ein Konzept zu den sonstigen Kriterien. Eine Nachreichung der Unterlagen wurde bereits im Dezember 2024 angefordert, lag bis zum Sitzungstag jedoch nicht vor.

Nach Angaben der Stadtverwaltung liegt die Gesamtfläche bestehender und beantragter PV-Anlagen bei 43,96 Hektar. Damit wird die im Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze von 57 Hektar aktuell nicht überschritten.

Bei der Diskussion im Stadtrat bestand der parteiübergreifende Konsens, dass aus den genannten Gründen nur der Antrag „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ – also der Antrag Nummer 2 – eine nähere Betrachtung wert ist. Alle Redner im Stadtrat verwiesen darauf, dass man vonseiten der Stadt auf die angebotenen Flächen und die weiteren Vorgaben des beschlossenen PV-Kriterienkatalogs bestehen müsse.

Weitere Beratung notwendig
Der Stadtrat beschloss, dass die Antragsteller für ihr Vorhaben „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ in einer der kommenden Sitzungen persönlich vorstellen sollen, um eine genauere Bewertung vornehmen zu können. Eine sofortige Ablehnung eines oder mehrerer Anträge ist derzeit nicht vorgesehen. Ein weiterer Antrag für eine Fläche in der Gemarkung Ochsenhart war im Verwaltungsweg bereits abgelehnt worden – wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Landschaftsbild und Blickbeziehungen.

Zur Realisierung der Vorhaben wäre jeweils eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die Kosten für diese Verfahren wären von den Antragstellern zu tragen.




Städtebauförderung zeigt in Pappenheim sichtbare Erfolge und klare Perspektiven

Die Stadt Pappenheim hat im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms eine umfassende Bilanz ihrer bisherigen Maßnahmen gezogen und zugleich den Bedarf für das Förderjahr 2026 konkretisiert. Der Stadtrat beschloss am 23. Oktober 2025 die entsprechende Jahresmeldung für das Programm „Lebendige Zentren“.

Maßnahmen mit sichtbarem Ergebnis
Seit dem Start der Städtebauförderung konnten in Pappenheim zahlreiche Projekte umgesetzt werden, die das Stadtbild, die Infrastruktur und das Wohnumfeld spürbar verbessert haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Ordnungsmaßnahmen wie der Abbruch der Industriebrache am Gruco-Gelände, die Platzgestaltung „Auf der Lach“, die Neugestaltung der Klosterstraße, der Abbruch in der Beckstraße 8 sowie die Freiflächengestaltung am ehemaligen Bauhof und Dechanatshof.
  • Bauliche Maßnahmen an einer Vielzahl historischer Gebäude, darunter das Haus des Gastes in der Stadtvogteigasse, mehrere denkmalgeschützte Häuser in der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße sowie Sanierungsarbeiten an Stadtmauer und Stadtmauerturm.
  • Kommunales Förderprogramm, durch das viele private Eigentümer bei Sanierungen unterstützt wurden, etwa in der Marktplatzumgebung, in der Bahnhofstraße, am Niederländersteig oder in der Bauhofstraße.

Laufende und geplante Projekte
Derzeit wird an der Finanzplanung für die Sanierung der Turnhalle an der Schützenstraße gearbeitet. Darüber hinaus sind weitere Vorhaben im kommunalen Förderprogramm in der Umsetzung – etwa in der Stöbergasse, am Niederländersteig oder am Hotel Krone am Marktplatz.

Als nächste größere Maßnahme ist die Gestaltung des Marktplatzes vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung des westlichen Gehwegs in der Graf-Carl-Straße, die Anbindung zur Stadtvogteigasse und eine fußgängerfreundliche Querung zur Altmühlbrücke. Auch die Neuordnung des Quartiers Stadteingang Nord wird weiterverfolgt.

Fördermittel für 2026 beantragt
Für das kommende Jahr hat die Stadt Pappenheim förderfähige Kosten in Höhe von 200.000 Euro angemeldet. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 80.000 Euro für Maßnahmen im Fassadenprogramm
  • 20.000 Euro für den Sanierungstreuhänder Bayerngrund
  • 100.000 Euro für die laufende Turnhallensanierung

In den Jahren 2027 und 2028 wird jeweils mit einem Förderbedarf von 130.000 Euro gerechnet. Für größere Vorhaben wie die Neugestaltung des Marktplatzes und der Stadtvogteigasse sind in diesen Jahren je 500.000 Euro eingeplant. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ bezuschusst werden.

Projektfonds wird neu belebt
Auch der Projektfonds Altstadt Pappenheim, der in früheren Jahren bereits Veranstaltungen und Werbemaßnahmen begleitete, wird im Programm „Lebendige Zentren“ fortgeführt. Von 2017 bis 2018 konnten hieraus verschiedene Aktionen finanziert werden – etwa Märkte, Informationsmaterial und kulturelle Beiträge. In den Jahren 2019 bis 2025 war der Fonds inaktiv, soll nun aber wieder aktiviert werden.

Städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage
Die genannten Maßnahmen stützen sich auf das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt, das unter Mitwirkung von Fachplanern und lokalen Arbeitsgruppen erstellt wurde. Es definiert langfristige Entwicklungsziele für die Bereiche Städtebau, Verkehr, Handel, Tourismus und soziales Miteinander – und dient als Leitlinie für alle aktuellen und künftigen Vorhaben.

 




Pappenheimer Stadträte äußern Kritik an Vorgehen des Landratsamtes beim Bebauungsplan Gründlein

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ im Ortsteil Geislohe reagierten die Mitglieder des Pappenheimer Stadtrats mit deutlicher Kritik auf die Vorgehensweise des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens hatte das Landratsamt bemängelt, dass mehrere Bauparzellen des seit dem Jahr 2000 rechtskräftigen Bebauungsplans zu nahe am angrenzenden Wald lägen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit könnten dort keine Genehmigungen erteilt werden, da sich die Grundstücke innerhalb der Baumfallzone befänden. Die Stadt Pappenheim hatte daraufhin Gespräche mit Vertretern des Landratsamts, des Forstamts und dem örtlichen Förster geführt. Ziel war es, die Rodung des Waldes zu vermeiden und dennoch eine baurechtlich tragfähige Lösung zu finden.

Geplant ist nun, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und eine Baumfallzone sowie eine Waldrandzone festzusetzen. In der Baumfallzone dürfen künftig keine Hauptgebäude mit gewöhnlichem Aufenthalt errichtet werden. In der angrenzenden Waldrandzone verpflichtet sich die Stadt als Waldeigentümerin zur Entnahme hochgewachsener Bäume, zur Anlage eines gestuften Waldrands sowie zur Pflanzung niedrig wachsender Sträucher. Diese Maßnahmen sollen auch grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine Verschiebung der Baugrenze kommt laut Stadt nicht in Betracht, da nur neun Meter Abstand zwischen Waldrand und Baugrenze bestehen.

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Walter Otters (Freie Wähler) kritisierte das Vorgehen des Landratsamts als „dreist“. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun ein solcher Aufwand betrieben werden müsse, obwohl der Bebauungsplan seit Jahrzehnten rechtskräftig sei. Auch für die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler ist die Forderung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar – aus ihrer Sicht hätte der Mangel bereits im Genehmigungsverfahren erkannt werden können. Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste) hob in der Debatte hervor, dass die Stadt Pappenheim für die entstandene Situation nicht verantwortlich sei.