Kommunale Verkehrsüberwachung in Pappenheim wird fortgesetzt

Die Entscheidung ist gefallen. Die kommunale Verkehrsüberwachung in Pappenheim wird fortgeführt – allerdings mit klarer Ausrichtung auf den ruhenden Verkehr. In der Stadtratssitzung vom 20. November 2025 sprach sich eine Mehrheit der Mitglieder für die dauerhafte Weiterführung der Maßnahme aus. Drei Stadtratsmitglieder stimmten dagegen und äußerten deutliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Stadtbild und den örtlichen Handel.

Mehrheit setzt auf Ordnung im ruhenden Verkehr
Bereits im Dezember 2022 hatte der Stadtrat den einstimmigen Beschluss gefasst, die kommunale Verkehrsüberwachung im Rahmen eines einjährigen Modellversuchs einzuführen. Seit Mai 2024 wurden daraufhin Verstöße sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr kontrolliert – zunächst mit Hinweiszetteln, später mit gebührenpflichtigen Verwarnungen.

Während die Überwachung des fließenden Verkehrs bald wieder eingestellt wurde, weil die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu gering und die laufenden Kosten zu hoch waren, erwies sich die Kontrolle des ruhenden Verkehrs als wirksam und – zumindest aus Sicht der Verwaltung – auch wirtschaftlich tragfähig.

In der Diskussion zur künftigen Ausrichtung betonten mehrere Stadtratsmitglieder, dass die Zahl der Dauerparker im Altstadtbereich spürbar zurückgegangen sei. Dadurch stünden Parkplätze nun häufiger für Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Das sei ein wichtiger Punkt für die Erreichbarkeit der Geschäfte.

Kritik an Abschreckungseffekt für Gäste
Doch nicht alle Ratsmitglieder konnten sich mit der Fortführung anfreunden. Drei Mitglieder des Stadtrate stimmten gegen die Maßnahme. Sie verwiesen darauf, dass das durch Verwarnungsgelder erzeugte Klima die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beeinträchtige. Die Stadt wirke leerer, die Hemmschwelle für Gäste, überhaupt nach Pappenheim zu kommen, sei gewachsen und das stehe in keinem Verhältnis zum Erfolg– so das Fazit der Kritiker. Gerade für den Tourismus und den Einzelhandel sei dies ein bedenklicher Trend.

Zahlen sprechen dennoch für sich
Ein Blick in die Jahresbilanz 2024 zeigt: Die Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs beliefen sich auf 11.902 Euro, die Ausgaben auf 6.439 Euro – ein Plus von 5.462 Euro. Im fließenden Verkehr dagegen verursachten die Kontrollen bei Einnahmen von nur 2.427,50 Euro ein deutliches Minus von 6.955,58 Euro.

Auch 2025 setzte sich dieses Bild fort. Während die Überwachung des ruhenden Verkehrs einen Überschuss von 992,62 Euro einbrachte, schlug der fließende Verkehr erneut mit einem Defizit von 2.519,67 Euro zu Buche.

Diese Zahlen und die Erfahrungswerte aus über 100 Kontrollgängen gaben letztlich den Ausschlag für den Mehrheitsbeschluss. Die Verkehrsüberwachung soll fortgeführt werden – allerdings beschränkt auf den ruhenden Verkehr. Bürgermeister Florian Gallus wurde zudem ermächtigt, den Umfang der Maßnahme je nach Bedarf festzulegen. Der Stadtrat wird künftig einmal jährlich in einfacher Form über die Entwicklung informiert.

Ob sich die Maßnahme dauerhaft bewährt, wird sich zeigen müssen. Mit diesem Beschluss wird deutlich, dass der Stadtrat mehrheitlich auf Ordnung und Verlässlichkeit im innerstädtischen Parken setzt. Klar ist aber auch, dass in Teilen der Bevölkerung und des Stadtrats die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung weiterhin kritisch gesehen wird.

 




Pappenheim Stadtrat stellt Weichen für das „Frühlingserwachen“

In seiner öffentlichen Sitzung am 20. November 2025 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Pappenheim auch im kommenden Jahr als Veranstalter des Pappenheimer „Frühlingserwachens“ auftritt. Die Entscheidung umfasst konkrete Zuständigkeiten und finanzielle Rahmenbedingungen.

Der Termin der Veranstaltung wurde für Sonntag, den 15. März 2026, von 11 bis 17 Uhr angesetzt. Wie in den Vorjahren sollen in der Deisingerstraße neben dem Einzelhandel auch externe Marktbeschicker vertreten sein. Die Organisation liegt erneut in den Händen der beiden Geschäftsfrauen Christine Schindler und Sieglinde Halbmeyer, die beide langjährige Erfahrung mit der Durchführung von Märkten gesammelt haben.

Die Stadt übernimmt formell die Veranstaltereigenschaft und damit auch verschiedene logistische Aufgaben. Der städtische Bauhof wird wieder den Auf- und Abbau der Verkehrszeichen sowie der Sperrung der Deisingerstraße übernehmen und auch die Aktivierung und Deaktivierung der Verkehrsführung am Veranstaltungswochenende. Eine Verrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht. Für die rechtlich notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird die Stadt beim Landkreis eine entsprechende Genehmigung einholen.

Zur Stromversorgung der Aussteller wird auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen. Die Nutzung vorhandener Senk-Elelektroverteilerkästen auf der linken Straßenseite sowie Lichtstrom über Straßenlampen auf der rechten Seite ist vorgesehen. Die Stadt legt fest, dass zusätzliche Stromkästen durch die Stadtwerke und damit verbundene Kosten zu vermeiden sind. Die Stromkosten für die Nutzung bestehender Anschlüsse trägt die Stadt.

Für Werbemaßnahmen wird ein Budget von bis zu 1.000 Euro bereitgestellt. Rechtlich verbindliche Erklärungen im Namen der Stadt, insbesondere solche mit finanziellen Auswirkungen, bleiben dem Bürgermeister oder der Stadtverwaltung vorbehalten.

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob die Veranstaltung über die städtische Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Mit dem Beschluss schafft der Stadtrat die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung – unter klar definierten Zuständigkeiten und einem begrenzten finanziellen Rahmen.

 




Pappenheimer Stadtrat hat über drei PV-Projekte beraten

Drei Vorhaben zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bieswang und Übermatzhofen  wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 zur weiteren Beratung vorgelegt. Grundlage für die Bewertung ist der im November 2024 beschlossene kommunale PV-Kriterienkatalog, der als Orientierungshilfe bei der Prüfung entsprechender Anträge dient.

Drei Anträge – unterschiedliche Voraussetzungen
Der erste Antrag betrifft den geplanten Bürgersolarpark Pappenheim Bieswang Ost. Die Südwerk Energie GmbH möchte dort westlich von Ochsenhart auf drei Flächen der Gemarkung Bieswang eine Anlage mit einer Größe von 10 Hektar errichten. Dabei liegen nur 4,13 Hektar innerhalb der nach dem Kriterienkatalog zulässigen Flächenbereiche. Ein Konzept wurde eingereicht, auf eine mündliche Vorstellung wurde zunächst verzichtet.

Ebenfalls von der Südwerk Energie GmbH stammt der zweite Antrag für einen Bürgersolarpark in Ochsenhart. Geplant ist eine Anlage südwestlich von Ochsenhart mit einer Fläche von 2,09 Hektar. Dieser Antrag erfüllt sowohl die Flächenkriterien als auch die sonstigen Vorgaben des Katalogs. Ein Konzept liegt auch hier vor.

Der dritte Antrag betrifft ein Projekt in Übermatzhofen. Antragsteller ist Wolfgang Pfister, der eine Anlage mit einer Größe von 2,26 Hektar errichten möchte. Während die Flächenkriterien eingehalten werden, fehlt bislang ein Konzept zu den sonstigen Kriterien. Eine Nachreichung der Unterlagen wurde bereits im Dezember 2024 angefordert, lag bis zum Sitzungstag jedoch nicht vor.

Nach Angaben der Stadtverwaltung liegt die Gesamtfläche bestehender und beantragter PV-Anlagen bei 43,96 Hektar. Damit wird die im Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze von 57 Hektar aktuell nicht überschritten.

Bei der Diskussion im Stadtrat bestand der parteiübergreifende Konsens, dass aus den genannten Gründen nur der Antrag „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ – also der Antrag Nummer 2 – eine nähere Betrachtung wert ist. Alle Redner im Stadtrat verwiesen darauf, dass man vonseiten der Stadt auf die angebotenen Flächen und die weiteren Vorgaben des beschlossenen PV-Kriterienkatalogs bestehen müsse.

Weitere Beratung notwendig
Der Stadtrat beschloss, dass die Antragsteller für ihr Vorhaben „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ in einer der kommenden Sitzungen persönlich vorstellen sollen, um eine genauere Bewertung vornehmen zu können. Eine sofortige Ablehnung eines oder mehrerer Anträge ist derzeit nicht vorgesehen. Ein weiterer Antrag für eine Fläche in der Gemarkung Ochsenhart war im Verwaltungsweg bereits abgelehnt worden – wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Landschaftsbild und Blickbeziehungen.

Zur Realisierung der Vorhaben wäre jeweils eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die Kosten für diese Verfahren wären von den Antragstellern zu tragen.




Städtebauförderung zeigt in Pappenheim sichtbare Erfolge und klare Perspektiven

Die Stadt Pappenheim hat im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms eine umfassende Bilanz ihrer bisherigen Maßnahmen gezogen und zugleich den Bedarf für das Förderjahr 2026 konkretisiert. Der Stadtrat beschloss am 23. Oktober 2025 die entsprechende Jahresmeldung für das Programm „Lebendige Zentren“.

Maßnahmen mit sichtbarem Ergebnis
Seit dem Start der Städtebauförderung konnten in Pappenheim zahlreiche Projekte umgesetzt werden, die das Stadtbild, die Infrastruktur und das Wohnumfeld spürbar verbessert haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Ordnungsmaßnahmen wie der Abbruch der Industriebrache am Gruco-Gelände, die Platzgestaltung „Auf der Lach“, die Neugestaltung der Klosterstraße, der Abbruch in der Beckstraße 8 sowie die Freiflächengestaltung am ehemaligen Bauhof und Dechanatshof.
  • Bauliche Maßnahmen an einer Vielzahl historischer Gebäude, darunter das Haus des Gastes in der Stadtvogteigasse, mehrere denkmalgeschützte Häuser in der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße sowie Sanierungsarbeiten an Stadtmauer und Stadtmauerturm.
  • Kommunales Förderprogramm, durch das viele private Eigentümer bei Sanierungen unterstützt wurden, etwa in der Marktplatzumgebung, in der Bahnhofstraße, am Niederländersteig oder in der Bauhofstraße.

Laufende und geplante Projekte
Derzeit wird an der Finanzplanung für die Sanierung der Turnhalle an der Schützenstraße gearbeitet. Darüber hinaus sind weitere Vorhaben im kommunalen Förderprogramm in der Umsetzung – etwa in der Stöbergasse, am Niederländersteig oder am Hotel Krone am Marktplatz.

Als nächste größere Maßnahme ist die Gestaltung des Marktplatzes vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung des westlichen Gehwegs in der Graf-Carl-Straße, die Anbindung zur Stadtvogteigasse und eine fußgängerfreundliche Querung zur Altmühlbrücke. Auch die Neuordnung des Quartiers Stadteingang Nord wird weiterverfolgt.

Fördermittel für 2026 beantragt
Für das kommende Jahr hat die Stadt Pappenheim förderfähige Kosten in Höhe von 200.000 Euro angemeldet. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 80.000 Euro für Maßnahmen im Fassadenprogramm
  • 20.000 Euro für den Sanierungstreuhänder Bayerngrund
  • 100.000 Euro für die laufende Turnhallensanierung

In den Jahren 2027 und 2028 wird jeweils mit einem Förderbedarf von 130.000 Euro gerechnet. Für größere Vorhaben wie die Neugestaltung des Marktplatzes und der Stadtvogteigasse sind in diesen Jahren je 500.000 Euro eingeplant. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ bezuschusst werden.

Projektfonds wird neu belebt
Auch der Projektfonds Altstadt Pappenheim, der in früheren Jahren bereits Veranstaltungen und Werbemaßnahmen begleitete, wird im Programm „Lebendige Zentren“ fortgeführt. Von 2017 bis 2018 konnten hieraus verschiedene Aktionen finanziert werden – etwa Märkte, Informationsmaterial und kulturelle Beiträge. In den Jahren 2019 bis 2025 war der Fonds inaktiv, soll nun aber wieder aktiviert werden.

Städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage
Die genannten Maßnahmen stützen sich auf das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt, das unter Mitwirkung von Fachplanern und lokalen Arbeitsgruppen erstellt wurde. Es definiert langfristige Entwicklungsziele für die Bereiche Städtebau, Verkehr, Handel, Tourismus und soziales Miteinander – und dient als Leitlinie für alle aktuellen und künftigen Vorhaben.

 




Pappenheimer Stadträte äußern Kritik an Vorgehen des Landratsamtes beim Bebauungsplan Gründlein

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ im Ortsteil Geislohe reagierten die Mitglieder des Pappenheimer Stadtrats mit deutlicher Kritik auf die Vorgehensweise des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens hatte das Landratsamt bemängelt, dass mehrere Bauparzellen des seit dem Jahr 2000 rechtskräftigen Bebauungsplans zu nahe am angrenzenden Wald lägen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit könnten dort keine Genehmigungen erteilt werden, da sich die Grundstücke innerhalb der Baumfallzone befänden. Die Stadt Pappenheim hatte daraufhin Gespräche mit Vertretern des Landratsamts, des Forstamts und dem örtlichen Förster geführt. Ziel war es, die Rodung des Waldes zu vermeiden und dennoch eine baurechtlich tragfähige Lösung zu finden.

Geplant ist nun, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und eine Baumfallzone sowie eine Waldrandzone festzusetzen. In der Baumfallzone dürfen künftig keine Hauptgebäude mit gewöhnlichem Aufenthalt errichtet werden. In der angrenzenden Waldrandzone verpflichtet sich die Stadt als Waldeigentümerin zur Entnahme hochgewachsener Bäume, zur Anlage eines gestuften Waldrands sowie zur Pflanzung niedrig wachsender Sträucher. Diese Maßnahmen sollen auch grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine Verschiebung der Baugrenze kommt laut Stadt nicht in Betracht, da nur neun Meter Abstand zwischen Waldrand und Baugrenze bestehen.

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Walter Otters (Freie Wähler) kritisierte das Vorgehen des Landratsamts als „dreist“. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun ein solcher Aufwand betrieben werden müsse, obwohl der Bebauungsplan seit Jahrzehnten rechtskräftig sei. Auch für die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler ist die Forderung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar – aus ihrer Sicht hätte der Mangel bereits im Genehmigungsverfahren erkannt werden können. Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste) hob in der Debatte hervor, dass die Stadt Pappenheim für die entstandene Situation nicht verantwortlich sei.

 




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 23.10.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine
öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1  Bauanträge

2  Bauleitplanung

 2.1  Bauleitplanung – Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ Geislohe
2.2  Bauleitplanung – PV-Kriterienkatalog – Vorstellung eingegangener Anträge und weitere Vorgehensweise

 3  Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2026 – Beschlussfassung über Jahresmeldung

4  Bekanntgaben




Elektrotechnik für Michwasserbehandlung in Bieswang vergeben

 

In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim grünes Licht für die nächste Etappe bei der technischen Ertüchtigung der Kläranlage Bieswang gegeben. Konkret geht es um die Vergabe des Gewerkes Elektrotechnik im Rahmen der geplanten Mischwasserbehandlung. Den Zuschlag erhielt die Firma Mersch GmbH aus Greding – zum Angebotspreis von 108.228,12 Euro brutto.

Die jetzt beauftragte Maßnahme ist Teil eines umfangreicheren Vorhabens, bei dem zuvor bereits die Gewerke „Bautechnik“ und „Maschinentechnik“ ausgeschrieben und vergeben worden waren. Die Submission für das noch ausstehende Elektrotechnik-Gewerk hatte am 2. September stattgefunden. Von sieben angeschriebenen Fachfirmen reichten drei ein Angebot ein. Nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro EMR Plan wurde die Firma Mersch als wirtschaftlichster Anbieter empfohlen.

Baubeginn erst 2026
Obwohl ursprünglich ein Start der Baurbeiten in der Nähe der Heimgärten am westlichen Ortsrand von Bieswang noch im laufenden Jahr vorgesehen war, verzögert sich der Beginn auf das Frühjahr 2026. Laut aktueller Planung soll die Maßnahme zeitnah nach dem Winter aufgenommen werden. Die beauftragte Firma Heuchel, die bereits in vorangegangene Gewerke eingebunden ist, hat gegenüber der Stadt Pappenheim im September 2025 nochmals zugesichert, den angestrebten Fertigstellungstermin am 14. August 2026 einzuhalten.

Pflicht zur Modernisierung
Wie in der rechtlichen Bewertung bei der Sitzung betont wurde, liegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung bei der Stadt Pappenheim. Die wasserrechtlichen Vorgaben verlangen, dass bestehende Anlagen dem Stand der Technik angepasst werden. Dies wird mit der laufenden Maßnahme umgesetzt.

Titelfoto: Ingenieurbüro Völker




Pappenheimer Stadtrat entscheidet sich für neuen Geräteträger

In seiner jüngsten Sitzung hat der Pappenheimer Stadtrat grünes Licht für die Ersatzbeschaffung eines neuen Mehrzweckgeräteträgers für den städtischen Bauhof gegeben. Nach sorgfältiger Prüfung fiel die Wahl auf ein Fahrzeug der Firma Henne – den Hansa APZ 1003 M.

Das bisherige Fahrzeug, ein sogenannter Boki des Herstellers Reform, war seit 2014 im Einsatz und mit über 6.800 Betriebsstunden und rund 75.000 Kilometern deutlich in die Jahre gekommen. Reparaturen nahmen zu, gleichzeitig war noch ein Verkauf zu einem vernünftigen Preis möglich – ein günstiger Zeitpunkt für eine Erneuerung also.

Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgerliste, der in seiner Funktion als Bauhofreferent eng in die Auswahl eingebunden war, betonte im Gremium, dass man die Angebote mit großer Sorgfalt geprüft und dabei nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Garantiebedingungen geachtet habe. Besondere Anerkennung fand dabei der Einsatz von Bauhofleiter Stefan Pfahler: „Er hat sich mit viel Engagement dafür eingesetzt, das bestmögliche Fahrzeug zu bestmöglichen Konditionen für unsere Stadt zu bekommen“, so Satzinger.

Die Finanzierung der rund 204.500 Euro teuren Anschaffung ist im Haushaltsplan 2025 gesichert. Der bisherige Boki wird für 19.500 Euro in Zahlung gegeben. Bürgermeister Florian Gallus wurde vom Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Mit dem neuen Geräteträger ist der Bauhof für die vielfältigen Aufgaben im Stadtgebiet technisch wieder bestens aufgestellt.

 




Stadt Pappenheim bringt Breitbandausbau weiter voran

Nach langer Vorbereitungszeit kann der Breitbandausbau in Pappenheim und den Ortsteilen Geislohe, Neudorf und Göhren nun konkret starten. In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat einstimmig die Vergabe an die Glasfaser Plus GmbH beschlossen.

Der nun vorliegende Förderbescheid über 1,83 Millionen Euro ist das Ergebnis eines langwierigen Antragsverfahrens im Rahmen der sogenannten BayGibitR-Förderung. Ursprünglich war man in der Verwaltung von einem Fördersatz von 90 Prozent ausgegangen. Tatsächlich bewilligt wurde jedoch der Förderhöchstbetrag – wodurch der Satz auf rund 85 Prozent sinkt. Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich dadurch auf etwa 305.000 Euro.

Trotz der Abweichung empfiehlt die Verwaltung die Vergabe. Ein höherer Zuschuss ist nach aktueller Einschätzung nicht mehr zu erwarten, auch nicht durch spätere Bundesprogramme. Die Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt gut 2,1 Millionen Euro ist durch die Stadt zunächst vorzufinanzieren. Die Mittel dafür wurden bereits im Haushalt 2025 eingeplant.

Deutlich wurde in der Sitzung, dass die Realisierung des Breitbandausbaus nicht nur mit erheblichen finanziellen Mitteln, sondern auch mit viel Verwaltungsaufwand verbunden war. Stadtrat Walter Otters (Freie Wähler), Fraktionsvorsitzender und zugleich Referent für Infrastruktur und Digitalisierung, machte in seinem Redebeitrag auf die Herausforderungen aufmerksam: „Die Planung und Beantragung der Förderung hat viel Zeit und verwaltungstechnische Arbeit in Anspruch genommen.“ Umso wichtiger sei es nun, dass die Umsetzung voranschreitet. Die ganze Sache sei auch wegen der finanziellen Vorleistung der Stadt ein großer Kraftakt, in den jetzt endlich Bewegung komme, erklärte Otters. Sein Fazit: „Gut, dass wir voranschreiten.“

Mit dem aktuellen Beschluss ersetzt der Stadtrat seinen ursprünglichen Beschluss vom Juni 2024. Die Stadt Pappenheim ist damit bereit, gemeinsam mit der Glasfaser Plus GmbH den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Angriff zu nehmen.




Stadtrat beschließt über „Holzrecht“ in Göhren und Ochsenhart

In öffentlicher Sitzung hat sich der Pappenheimer Stadtrat am 25. September 2025 erneut mit den historischen Nutzungsrechten an den ehemaligen Gemeindewäldern der Ortsteile Göhren und Ochsenhart befasst. In zwei getrennten Beschlussvorlagen wurden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, Rechtsgrundlagen und Regelungen behandelt. Dabei wurden die unterschiedlichen Entwicklungen und Ausgangslagen der beiden Ortsteile gesondert dargestellt.

Göhren
In Göhren geht die Stadtverwaltung von einem seit mindestens 1922 ununterbrochen ausgeübten Brennholzrecht aus, das auf einem sogenannten Herkommensrecht nach der Gemeindeordnung (GO) basiert. Die Verwaltung sieht Hinweise darauf sowohl im Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim als auch in wiederholten Stadtratsbeschlüssen.

Eine eindeutige, schriftliche Rechtsbeschreibung liegt allerdings nicht vor. Die Verwaltung schlug daher vor, sich an einem internen Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle aus dem Jahr 1976 zu orientieren. Dort ist das Nutzungsrecht je Berechtigten mit vier Ster Brennholz sowie vier großen Asthaufen beschrieben.

Zur Lastenbeteiligung nach der GO wurde eine Reduzierung der Brennholzmenge von vier auf drei Ster jährlich sowie der Verzicht auf Astholz, Reiser und Wedel vorgesehen. Zudem erfolgt die Ausgabe künftig als Fichtenspanholz in langer Aushaltung.

Ein in früheren Jahren ins Gespräch gebrachte Bauholzrecht wird durch die Nutzungsberechtigten nicht mehr beansprucht. Ein entsprechender schriftlicher Verzicht aller Beteiligten ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses und Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Sollte der Verzicht nicht einhellig erklärt werden, tritt der gesamte Beschluss nicht in Kraft. So hat es der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Der Göhrener Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der selbst keine Wald- und Holzrechte hat, hat die 33 Nutzungsberechtigten bereits im Vorfeld über den Beschlusstext für die Beschlussvorlage informiert. In einer Zusammenkunft mit den Nutzungsberechtigten, die bereits vor der Sitzung des Stadtrates stattfand, haben alle 33 Rechtler dem Vorschlag der Stadtverwaltung und damit dem Stadtratsbeschluss schon im Vorfeld unterschriftlich zugestimmt. Die Zustimmungserklärung mit allen Unterschriften hat Stadtrat Satzinger noch bei der Sitzung des Stadtrates an Bürgermeister Gallus übergeben.

Ochsenhart
Für Ochsenhart wurde ebenfalls die Existenz eines historischen Nutzungsrechts anerkannt. Auch hier geht die Verwaltung von einem Herkommensrecht nach der  GO aus. Zwar existiert kein Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim, jedoch wurden nachweislich auch nach dem 1. Mai 1978 fortlaufend Holzrechte gewährt. Die Stadt hatte bis dato keinen anderslautenden Stadtratsbeschluss gefasst.

Die frühere Eingliederung Ochsenharts in die damalige Gemeinde Bieswang ist dokumentiert. In dem entsprechenden Vertrag aus dem Jahr 1972 wird ein Umfang von durchschnittlich fünf Ster Brennholz pro Jahr und Recht, zur Hälfte Hartholz und Weichholz, erwähnt.

Eine abschließende Klärung zur Kostenbeteiligung konnte bislang nicht erfolgen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Berechtigten an den Ausgaben beteiligt haben. Die Verwaltung schlägt eine Beteiligung vor, die auf einer veränderten Form der Holzausgabe beruht. Die Zuteilung erfolgt nicht mehr in aufgesetztem Stermaß, sondern als Industrie- und Spanholz in langer Aushaltung, auf einem Polter je Nutzungsrecht. Auf die Ausgabe von Astholz wurde verzichtet.

Unterscheidung der Regelungen
Die Regelungen für Göhren und Ochsenhart unterscheiden sich im Detail insbesondere in folgenden Punkten:
Rechtsgrundlage: In Göhren ist das Herkommensrecht durch frühere Stadtratsbeschlüsse und einen Eingemeindungsvertrag dokumentiert, in Ochsenhart stützt sich die Anerkennung auf fortgesetzte Übung und einen älteren Vertrag mit Bieswang.

Holzmenge: In Göhren wird die Holzmenge auf drei Ster reduziert, in Ochsenhart gelten fünf Ster jährlich als Grundlage.
Holzart und Ausgabeform: In beiden Ortsteilen erfolgt die Ausgabe künftig in Form von Industrie- bzw. Spanholz in langer Aushaltung. In Göhren zusätzlich unter Verzicht auf Bauholzrechte.
Die Verwaltung weist in beiden Fällen darauf hin, dass Prüfungen durch übergeordnete Stellen nicht ausgeschlossen sind.




Pappenheim beschließt Bebauungsplan Neudorf II

Der Weg für ein neues Baugebiet in Neudorf ist frei. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Bebauungsplan „Neudorf II“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten, das nun mit Inkrafttreten des Plans abgeschlossen ist.

Vom Entwurf zur Satzung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans folgt klaren rechtlichen Vorgaben. Zunächst hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst und diesen ortsüblich bekannt gemacht. Danach folgte die Erstellung eines Vorentwurfs, über den ebenfalls abgestimmt wurde. Bereits in einer frühen Phase wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf konkretisiert und öffentlich ausgelegt. Während dieser letzten Phase – der sogenannten förmlichen Beteiligung – konnten erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden nun vom Stadtrat abgewogen.

Keine Einwände, keine Planänderungen
Wie aus bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, die eine Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten. Lediglich die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung über ein Ökokonto musste konkretisiert werden – dies ist inzwischen erfolgt.

Was bedeutet der Satzungsbeschluss?
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Damit besteht planungsrechtlich gesichertes Baurecht für das neue Wohngebiet „Neudorf II“. Die Erschließung – also der Bau von Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen – ist dabei nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird in einem gesonderten Beschluss behandelt.

Durch die neue Wohnbaufläche soll die Entwicklung des Ortsteils Neudorf weiter gestärkt und jungen Familien wie auch Rückkehrern eine Perspektive im ländlichen Raum geboten werden.

 




Sanierungsgebiet in Pappenheim um weitere 15 Jahre verlängert

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2025 einstimmig beschlossen, die bestehende Sanierungssatzung aus dem Jahr 2010 um weitere 15 Jahre zu verlängern. Damit bekennt sich die Stadt erneut zur städtebaulichen Erneuerung im historisch geprägten Stadtkern.

Das Sanierungsgebiet, wie ursprünglich festgelegt

Grundlage für die Entscheidung ist eine rechtliche Neubewertung. Sanierungssatzungen dieser Art gelten inzwischen in der Regel nur noch für maximal 15 Jahre. Die aktuelle Satzung, die kein Datum für die Laufzeit vermerkt ist, wäre somit demnächst abgelaufen – die baulichen Herausforderungen im Sanierungsgebiet aber bestehen vielerorts fort.

Wie den Ausführungen der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, liegen sowohl im öffentlichen Raum – insbesondere rund um den Marktplatz – als auch bei zahlreichen privaten Anwesen weiterhin sichtbare bauliche Missstände vor. Gerade der Fassadenzustand mancher Gebäude lässt zu wünschen übrig. Die Stadt will daher in einem ersten Schritt selbst aktiv werden und den Marktplatz samt direktem Umgriff baulich angehen.

Im Rahmen der Städtebauförderung bleibt damit auch künftig die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen im Sanierungsgebiet mit bis zu 60 Prozent Fördermitteln zu bezuschussen. Dies gilt unter anderem für das Fassadenprogramm sowie für denkmalgerechte Einzelmaßnahmen, bei denen der finanzielle Mehraufwand besonders hoch ist.

SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler begrüßte die Verlängerung der Satzung ausdrücklich. Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits einige städtebauliche Erfolge sichtbar geworden seien. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass man sich nicht auf Erreichtem ausruhen dürfe: „Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin mit der baulichen Situation auseinandersetzen und uns aktiv darum kümmern, bestehende Missstände Schritt für Schritt zu beseitigen“, so Pappler.

Mit dem einstimmigen Beschluss erkennt der Stadtrat die städtebauliche Entwicklung Pappenheims weiterhin als ein zentrales Anliegen an. Damit soll der historische Stadtkern nicht nur ein Ort mit Geschichte, sondern auch mit Zukunft sein.