Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 23.10.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine
öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1  Bauanträge

2  Bauleitplanung

 2.1  Bauleitplanung – Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ Geislohe
2.2  Bauleitplanung – PV-Kriterienkatalog – Vorstellung eingegangener Anträge und weitere Vorgehensweise

 3  Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2026 – Beschlussfassung über Jahresmeldung

4  Bekanntgaben




Elektrotechnik für Michwasserbehandlung in Bieswang vergeben

 

In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim grünes Licht für die nächste Etappe bei der technischen Ertüchtigung der Kläranlage Bieswang gegeben. Konkret geht es um die Vergabe des Gewerkes Elektrotechnik im Rahmen der geplanten Mischwasserbehandlung. Den Zuschlag erhielt die Firma Mersch GmbH aus Greding – zum Angebotspreis von 108.228,12 Euro brutto.

Die jetzt beauftragte Maßnahme ist Teil eines umfangreicheren Vorhabens, bei dem zuvor bereits die Gewerke „Bautechnik“ und „Maschinentechnik“ ausgeschrieben und vergeben worden waren. Die Submission für das noch ausstehende Elektrotechnik-Gewerk hatte am 2. September stattgefunden. Von sieben angeschriebenen Fachfirmen reichten drei ein Angebot ein. Nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro EMR Plan wurde die Firma Mersch als wirtschaftlichster Anbieter empfohlen.

Baubeginn erst 2026
Obwohl ursprünglich ein Start der Baurbeiten in der Nähe der Heimgärten am westlichen Ortsrand von Bieswang noch im laufenden Jahr vorgesehen war, verzögert sich der Beginn auf das Frühjahr 2026. Laut aktueller Planung soll die Maßnahme zeitnah nach dem Winter aufgenommen werden. Die beauftragte Firma Heuchel, die bereits in vorangegangene Gewerke eingebunden ist, hat gegenüber der Stadt Pappenheim im September 2025 nochmals zugesichert, den angestrebten Fertigstellungstermin am 14. August 2026 einzuhalten.

Pflicht zur Modernisierung
Wie in der rechtlichen Bewertung bei der Sitzung betont wurde, liegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung bei der Stadt Pappenheim. Die wasserrechtlichen Vorgaben verlangen, dass bestehende Anlagen dem Stand der Technik angepasst werden. Dies wird mit der laufenden Maßnahme umgesetzt.

Titelfoto: Ingenieurbüro Völker




Pappenheimer Stadtrat entscheidet sich für neuen Geräteträger

In seiner jüngsten Sitzung hat der Pappenheimer Stadtrat grünes Licht für die Ersatzbeschaffung eines neuen Mehrzweckgeräteträgers für den städtischen Bauhof gegeben. Nach sorgfältiger Prüfung fiel die Wahl auf ein Fahrzeug der Firma Henne – den Hansa APZ 1003 M.

Das bisherige Fahrzeug, ein sogenannter Boki des Herstellers Reform, war seit 2014 im Einsatz und mit über 6.800 Betriebsstunden und rund 75.000 Kilometern deutlich in die Jahre gekommen. Reparaturen nahmen zu, gleichzeitig war noch ein Verkauf zu einem vernünftigen Preis möglich – ein günstiger Zeitpunkt für eine Erneuerung also.

Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgerliste, der in seiner Funktion als Bauhofreferent eng in die Auswahl eingebunden war, betonte im Gremium, dass man die Angebote mit großer Sorgfalt geprüft und dabei nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Garantiebedingungen geachtet habe. Besondere Anerkennung fand dabei der Einsatz von Bauhofleiter Stefan Pfahler: „Er hat sich mit viel Engagement dafür eingesetzt, das bestmögliche Fahrzeug zu bestmöglichen Konditionen für unsere Stadt zu bekommen“, so Satzinger.

Die Finanzierung der rund 204.500 Euro teuren Anschaffung ist im Haushaltsplan 2025 gesichert. Der bisherige Boki wird für 19.500 Euro in Zahlung gegeben. Bürgermeister Florian Gallus wurde vom Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Mit dem neuen Geräteträger ist der Bauhof für die vielfältigen Aufgaben im Stadtgebiet technisch wieder bestens aufgestellt.

 




Stadt Pappenheim bringt Breitbandausbau weiter voran

Nach langer Vorbereitungszeit kann der Breitbandausbau in Pappenheim und den Ortsteilen Geislohe, Neudorf und Göhren nun konkret starten. In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat einstimmig die Vergabe an die Glasfaser Plus GmbH beschlossen.

Der nun vorliegende Förderbescheid über 1,83 Millionen Euro ist das Ergebnis eines langwierigen Antragsverfahrens im Rahmen der sogenannten BayGibitR-Förderung. Ursprünglich war man in der Verwaltung von einem Fördersatz von 90 Prozent ausgegangen. Tatsächlich bewilligt wurde jedoch der Förderhöchstbetrag – wodurch der Satz auf rund 85 Prozent sinkt. Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich dadurch auf etwa 305.000 Euro.

Trotz der Abweichung empfiehlt die Verwaltung die Vergabe. Ein höherer Zuschuss ist nach aktueller Einschätzung nicht mehr zu erwarten, auch nicht durch spätere Bundesprogramme. Die Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt gut 2,1 Millionen Euro ist durch die Stadt zunächst vorzufinanzieren. Die Mittel dafür wurden bereits im Haushalt 2025 eingeplant.

Deutlich wurde in der Sitzung, dass die Realisierung des Breitbandausbaus nicht nur mit erheblichen finanziellen Mitteln, sondern auch mit viel Verwaltungsaufwand verbunden war. Stadtrat Walter Otters (Freie Wähler), Fraktionsvorsitzender und zugleich Referent für Infrastruktur und Digitalisierung, machte in seinem Redebeitrag auf die Herausforderungen aufmerksam: „Die Planung und Beantragung der Förderung hat viel Zeit und verwaltungstechnische Arbeit in Anspruch genommen.“ Umso wichtiger sei es nun, dass die Umsetzung voranschreitet. Die ganze Sache sei auch wegen der finanziellen Vorleistung der Stadt ein großer Kraftakt, in den jetzt endlich Bewegung komme, erklärte Otters. Sein Fazit: „Gut, dass wir voranschreiten.“

Mit dem aktuellen Beschluss ersetzt der Stadtrat seinen ursprünglichen Beschluss vom Juni 2024. Die Stadt Pappenheim ist damit bereit, gemeinsam mit der Glasfaser Plus GmbH den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Angriff zu nehmen.




Stadtrat beschließt über „Holzrecht“ in Göhren und Ochsenhart

In öffentlicher Sitzung hat sich der Pappenheimer Stadtrat am 25. September 2025 erneut mit den historischen Nutzungsrechten an den ehemaligen Gemeindewäldern der Ortsteile Göhren und Ochsenhart befasst. In zwei getrennten Beschlussvorlagen wurden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, Rechtsgrundlagen und Regelungen behandelt. Dabei wurden die unterschiedlichen Entwicklungen und Ausgangslagen der beiden Ortsteile gesondert dargestellt.

Göhren
In Göhren geht die Stadtverwaltung von einem seit mindestens 1922 ununterbrochen ausgeübten Brennholzrecht aus, das auf einem sogenannten Herkommensrecht nach der Gemeindeordnung (GO) basiert. Die Verwaltung sieht Hinweise darauf sowohl im Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim als auch in wiederholten Stadtratsbeschlüssen.

Eine eindeutige, schriftliche Rechtsbeschreibung liegt allerdings nicht vor. Die Verwaltung schlug daher vor, sich an einem internen Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle aus dem Jahr 1976 zu orientieren. Dort ist das Nutzungsrecht je Berechtigten mit vier Ster Brennholz sowie vier großen Asthaufen beschrieben.

Zur Lastenbeteiligung nach der GO wurde eine Reduzierung der Brennholzmenge von vier auf drei Ster jährlich sowie der Verzicht auf Astholz, Reiser und Wedel vorgesehen. Zudem erfolgt die Ausgabe künftig als Fichtenspanholz in langer Aushaltung.

Ein in früheren Jahren ins Gespräch gebrachte Bauholzrecht wird durch die Nutzungsberechtigten nicht mehr beansprucht. Ein entsprechender schriftlicher Verzicht aller Beteiligten ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses und Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Sollte der Verzicht nicht einhellig erklärt werden, tritt der gesamte Beschluss nicht in Kraft. So hat es der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Der Göhrener Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der selbst keine Wald- und Holzrechte hat, hat die 33 Nutzungsberechtigten bereits im Vorfeld über den Beschlusstext für die Beschlussvorlage informiert. In einer Zusammenkunft mit den Nutzungsberechtigten, die bereits vor der Sitzung des Stadtrates stattfand, haben alle 33 Rechtler dem Vorschlag der Stadtverwaltung und damit dem Stadtratsbeschluss schon im Vorfeld unterschriftlich zugestimmt. Die Zustimmungserklärung mit allen Unterschriften hat Stadtrat Satzinger noch bei der Sitzung des Stadtrates an Bürgermeister Gallus übergeben.

Ochsenhart
Für Ochsenhart wurde ebenfalls die Existenz eines historischen Nutzungsrechts anerkannt. Auch hier geht die Verwaltung von einem Herkommensrecht nach der  GO aus. Zwar existiert kein Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim, jedoch wurden nachweislich auch nach dem 1. Mai 1978 fortlaufend Holzrechte gewährt. Die Stadt hatte bis dato keinen anderslautenden Stadtratsbeschluss gefasst.

Die frühere Eingliederung Ochsenharts in die damalige Gemeinde Bieswang ist dokumentiert. In dem entsprechenden Vertrag aus dem Jahr 1972 wird ein Umfang von durchschnittlich fünf Ster Brennholz pro Jahr und Recht, zur Hälfte Hartholz und Weichholz, erwähnt.

Eine abschließende Klärung zur Kostenbeteiligung konnte bislang nicht erfolgen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Berechtigten an den Ausgaben beteiligt haben. Die Verwaltung schlägt eine Beteiligung vor, die auf einer veränderten Form der Holzausgabe beruht. Die Zuteilung erfolgt nicht mehr in aufgesetztem Stermaß, sondern als Industrie- und Spanholz in langer Aushaltung, auf einem Polter je Nutzungsrecht. Auf die Ausgabe von Astholz wurde verzichtet.

Unterscheidung der Regelungen
Die Regelungen für Göhren und Ochsenhart unterscheiden sich im Detail insbesondere in folgenden Punkten:
Rechtsgrundlage: In Göhren ist das Herkommensrecht durch frühere Stadtratsbeschlüsse und einen Eingemeindungsvertrag dokumentiert, in Ochsenhart stützt sich die Anerkennung auf fortgesetzte Übung und einen älteren Vertrag mit Bieswang.

Holzmenge: In Göhren wird die Holzmenge auf drei Ster reduziert, in Ochsenhart gelten fünf Ster jährlich als Grundlage.
Holzart und Ausgabeform: In beiden Ortsteilen erfolgt die Ausgabe künftig in Form von Industrie- bzw. Spanholz in langer Aushaltung. In Göhren zusätzlich unter Verzicht auf Bauholzrechte.
Die Verwaltung weist in beiden Fällen darauf hin, dass Prüfungen durch übergeordnete Stellen nicht ausgeschlossen sind.




Pappenheim beschließt Bebauungsplan Neudorf II

Der Weg für ein neues Baugebiet in Neudorf ist frei. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Bebauungsplan „Neudorf II“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten, das nun mit Inkrafttreten des Plans abgeschlossen ist.

Vom Entwurf zur Satzung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans folgt klaren rechtlichen Vorgaben. Zunächst hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst und diesen ortsüblich bekannt gemacht. Danach folgte die Erstellung eines Vorentwurfs, über den ebenfalls abgestimmt wurde. Bereits in einer frühen Phase wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf konkretisiert und öffentlich ausgelegt. Während dieser letzten Phase – der sogenannten förmlichen Beteiligung – konnten erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden nun vom Stadtrat abgewogen.

Keine Einwände, keine Planänderungen
Wie aus bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, die eine Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten. Lediglich die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung über ein Ökokonto musste konkretisiert werden – dies ist inzwischen erfolgt.

Was bedeutet der Satzungsbeschluss?
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Damit besteht planungsrechtlich gesichertes Baurecht für das neue Wohngebiet „Neudorf II“. Die Erschließung – also der Bau von Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen – ist dabei nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird in einem gesonderten Beschluss behandelt.

Durch die neue Wohnbaufläche soll die Entwicklung des Ortsteils Neudorf weiter gestärkt und jungen Familien wie auch Rückkehrern eine Perspektive im ländlichen Raum geboten werden.

 




Sanierungsgebiet in Pappenheim um weitere 15 Jahre verlängert

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2025 einstimmig beschlossen, die bestehende Sanierungssatzung aus dem Jahr 2010 um weitere 15 Jahre zu verlängern. Damit bekennt sich die Stadt erneut zur städtebaulichen Erneuerung im historisch geprägten Stadtkern.

Das Sanierungsgebiet, wie ursprünglich festgelegt

Grundlage für die Entscheidung ist eine rechtliche Neubewertung. Sanierungssatzungen dieser Art gelten inzwischen in der Regel nur noch für maximal 15 Jahre. Die aktuelle Satzung, die kein Datum für die Laufzeit vermerkt ist, wäre somit demnächst abgelaufen – die baulichen Herausforderungen im Sanierungsgebiet aber bestehen vielerorts fort.

Wie den Ausführungen der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, liegen sowohl im öffentlichen Raum – insbesondere rund um den Marktplatz – als auch bei zahlreichen privaten Anwesen weiterhin sichtbare bauliche Missstände vor. Gerade der Fassadenzustand mancher Gebäude lässt zu wünschen übrig. Die Stadt will daher in einem ersten Schritt selbst aktiv werden und den Marktplatz samt direktem Umgriff baulich angehen.

Im Rahmen der Städtebauförderung bleibt damit auch künftig die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen im Sanierungsgebiet mit bis zu 60 Prozent Fördermitteln zu bezuschussen. Dies gilt unter anderem für das Fassadenprogramm sowie für denkmalgerechte Einzelmaßnahmen, bei denen der finanzielle Mehraufwand besonders hoch ist.

SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler begrüßte die Verlängerung der Satzung ausdrücklich. Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits einige städtebauliche Erfolge sichtbar geworden seien. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass man sich nicht auf Erreichtem ausruhen dürfe: „Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin mit der baulichen Situation auseinandersetzen und uns aktiv darum kümmern, bestehende Missstände Schritt für Schritt zu beseitigen“, so Pappler.

Mit dem einstimmigen Beschluss erkennt der Stadtrat die städtebauliche Entwicklung Pappenheims weiterhin als ein zentrales Anliegen an. Damit soll der historische Stadtkern nicht nur ein Ort mit Geschichte, sondern auch mit Zukunft sein.

 




Mittelalterfest zum 1225-jährigen Jubiläum in Pappenheim in Planung

Ein bedeutendes Jubiläum wirft seine Schatten voraus. Im Jahr 2027 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung Pappenheims zum 1225. Mal. Wie Bürgermeister Florian Gallus bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung am 08.Mai bekanntgab, laufen in der Bürgerschaft bereits konkrete Planungen für ein großes historisches Stadtfest. Ein engagiertes Team aus der Bevölkerung hat sich dazu formiert und arbeitet an einem Konzept, das dem Mittelalterfest aus dem Jahr 2002 in Struktur und Atmosphäre nachempfunden sein soll.

Geplant ist, dass die Stadt Pappenheim offiziell als Veranstalterin auftritt. Bürgermeister Gallus betonte jedoch, dass man weitere Schritte erst dann beschließen werde, wenn das Konzept in eine konkretere Phase tritt: „Wenn die Sache konkreter wird, dann sehen wir weiter“, so Gallus. Etwas konkreter äußerte sich Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der für Märkte und Veranstaltungen zuständig ist. Er sprach sich dafür aus, dem Planungsteam schon jetzt eine städtische Unterstützung zuzusichern.

Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, liegt bereits ein erster Entwurf für das Programm des dreitägigen Festwochenendes im Juli 2027 vor. Der Auftakt ist für Freitag, den 9. Juli, mit einem Mittelalterkonzert vorgesehen.

Der Samstag beginnt mit einer feierlichen Eröffnung durch den Bürgermeister und die Stadträte – natürlich in historischer Gewandung. Der Theaterverein soll zur Eröffnung ein kurzes historisches Stück präsentieren. Am Samstag öffnet auch der historische Markt in der Graf-Carl-Straße und der Deisingerstraße. Auf der Pfarrwiese zeigt das Pappenheimer Regiment aus Schkeuditz Präsenz, während sich in der Stadtvogteigasse eine historische Spielstraße für Kinder entfaltet. Zwei geführte Stadtführungen am Nachmittag geben Einblicke in die bewegte Vergangenheit Pappenheims. Am frühen Abend soll ein weiteres Theaterstück auf der Bühne folgen.
Gaukler, Feuerschlucker, Magier und hoffentlich viele Mitwirkende aus den örtlichen Vereinen gestalten den Markt bis 23 Uhr bunt und lebendig.
Den nächtlichen Schlusspunkt setzt der Nachtwächter auf seinem Rundgang. Für das leibliche Wohl wird bis in die frühen Morgenstunden gesorgt – der Ausschank an den gastronomischen Ständen soll bis 3 Uhr geöffnet bleiben.

Auch der Sonntag, der 11. Juli, steht ganz im Zeichen des mittelalterlichen Treibens. Zwischen 11 und 17 Uhr läuft das Markttreiben wie am Vortag weiter. Ein Theaterstück am Nachmittag sowie weitere Stadtführungen runden das Programm ab.
Den feierlichen Abschluss bildet um 18 Uhr ein Abschlusskonzert.

Das geplante Stadtfest verspricht schon jetzt, ein besonderes Highlight im Veranstaltungskalender des Jahres 2027 zu werden – und eine würdige Hommage an die lange Geschichte Pappenheims.

 




Stadt Pappenheim bestellt Feuerwehrbedarf für 2025

Im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung vom 8. Mai 2025 stand unter anderem die Vergabe der Jahresbestellung für die Feuerwehren der Stadt auf der Tagesordnung. Zuvor hatten die Kommandanten der einzelnen Ortswehren im Februar ihren jeweiligen Materialbedarf abgestimmt. Wegen der angespannten Haushaltslage konnten nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Es kam zu einer Entscheidung, die auf breiter Basis und mit Blick auf das Notwendige getroffen wurde.

Die noch verbleibenden Beschaffungen wurden in zwei Kategorien unterteilt: Artikel für den Bereich „Atemschutz“ sowie sonstiger Feuerwehrbedarf. Für beide Gruppen wurden entsprechende Angebote eingeholt.

Für die Ausstattung mit Atemschutzgeräten erhielt eine Firma aus Erlangen den Zuschlag. Mit einem Angebotspreis von 17.663 Euro brutto – zuzüglich etwaiger Übergrößenzuschläge – setzte sich das Unternehmen gegen drei weitere Anbieter durch.

Beim allgemeinen Feuerwehrbedarf überzeugte die Firma Jahn aus Wendelstein. Als einziges Unternehmen konnte sie sämtliche angefragten Artikel in vollständiger Form anbieten. Die Angebotssumme beläuft sich auf 14.800 Euro brutto.

Die Stadt Pappenheim kommt mit diesem einstimmigen Stadtratsbeschluss ihrer Verpflichtung nach, für die Feuerwehren im Stadtgebiet eine Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

 




Stellplatzpflicht soll in Pappenheim ab Oktober wieder gelten

Die Bayerische Bauordnung sieht zum 1. Oktober 2025 eine grundlegende Änderung vor. Die bislang verpflichtende Vorgabe, beim Bau oder bei Änderungen von Gebäuden auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen, entfällt künftig, soweit keine kommunale Regelung vorliegt. Damit es in Pappenheim nicht zu einer solchen Regelungslücke kommt, hat der Stadtrat rechtzeitig gegengesteuert.

Der Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung liegt inzwischen auf dem Tisch. Darin wird geregelt, dass künftig wieder für Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet Pappenheims die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen gilt. Dies jedoch mit einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen. Etwa dann, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden.

Maßgeblich für die Anzahl der Stellplätze ist weiterhin die sogenannte GaStellV, also die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats. Diese wird zum Stichtag ebenfalls überarbeitet und sieht für Wohngebäude künftig zwei statt bislang einem Stellplatz pro Einheit vor. Um auf spätere Änderungen flexibel reagieren zu können, verzichtet die Stadt auf eigene Zahlenangaben in der Satzung.

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit, sich von der Stellplatzpflicht durch eine sogenannte Ablösezahlung zu befreien. Die ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Bauherr den Stellplatz nicht realisieren kann. Es genügt nicht, dass er nur keinen Stellplatz schaffen will. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, über solche Fälle individuell zu entscheiden. Der Erlös aus der Ablöse muss von der Stadt zweckgebunden eingesetzt werden und etwa für Parkeinrichtungen, Radwege, Fahrradstellplätze oder Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden.

Die Stadtverwaltung schlug hierfür gestaffelte Ablösebeträge vor. Im genau begrenzten Sanierungsgebiet der Kernstadt sollen 3.500 Euro pro Stellplatz fällig werden, außerhalb dieser Zone, also in den Pappenheimer Außenbereichen und in den Ortsteile 5.000 Euro. Im Vergleich zu den Sätzen benachbarter Kommunen, die zwischen 3.000 und 9.000 Euro erheben, liegt Pappenheim damit im unteren bis mittleren Bereich für die Stellplatzablöse.

Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Sitzung des Stadtrates wegen der geminderten Ablösesumme im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheimer. Die Fraktion der Bürgerliste und auch Stadtrat Loy von der CSU hielten es für ungerecht, dass man in den Dörfern für die Stellplatzablöse 1.500 Euro mehr bezahlen müsse als im Sanierungsgebiet der Altstadt. Sie sehen in der vorgeschlagenen Regelung ein einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung, und betonen, dass man auf dem Land die gleichen Platzprobleme habe wie auch im Sanierungsgebiet der Pappenheimer Innenstadt. Mit dieser Regelung seien die Häuslebauer in der Stadt Pappenheim bevorzugt.

Dem widersprachen Anette Pappler (SPD) und Bettina Balz von den Grünen. Das Argument für eine Milderung der Stellplatzablöse, die nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für das Sanierungsgebiet der Innenstadt gilt, seien nach ihrer Meinung gerechtfertigt. Insbesondere gehe es um kleine Grundstücke und die Besondere Enge in diesem Bereich. Zudem stehe auch im Focus, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen „Die Argumente sind eindeutig“, betonte Anette Pappler.

Letztlich hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 bei drei Gegenstimmen beschlossen, die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Fassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten zu lassen.

 




Straßensanierung in Bieswang wird gemeinschaftlich gelöst

Im Zuge der Dorferneuerung in Bieswang steht die Wiederherstellung der während der Bauarbeiten an der Hauptstraße genutzten Umleitungsstrecken an. Bereits im März 2023 hatte eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Jagdgenossenschaft Bieswang stattgefunden, bei der die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung festgelegt wurden.

Im Raum stehen nun Gesamtkosten in Höhe von rund 24.000 Euro – aufgeteilt in etwa 10.000 Euro für die Arbeiten durch die Firma Lindert und rund 14.000 Euro für das benötigte Material. Wegen der zeitlichen Überschneidung von Straßenausbau und dem parallelen Aufbau des Nahwärmenetzes ist im Nachhinein nicht exakt nachvollziehbar, welche Maßnahme welchen Abschnitt der Wege in Mitleidenschaft gezogen hat.

Der Vorschlag der Verwaltung war nun, dass die Kosten solidarisch auf alle beteiligten Kostenträger verteilt werden sollen. Dazu zählen die Stadt Pappenheim, das Staatliche Bauamt, die Nahwärmenetz Bieswang eG, der Wasserzweckverband links der Altmühl sowie die Jagdgenossenschaft Bieswang. Jeder dieser fünf Partner würde einen Anteil von rund 5.000 Euro tragen – abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Aufwand.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Mai 2025, den Auftrag an die Firma Lindert zu vergeben. Damit ist ein weiterer Schritt in der Dorferneuerung Bieswang getan.




Bieswang bekommt neuen Gehweg in der Stelzergasse

Nach wiederholten Hinweisen aus der Bürgerschaft beschloss der Stadtrat Pappenheim in seiner Sitzung am 17. April 2025, den Gehweg in der Stelzergasse in Bieswang zu erweitern. Zunächst abschnittsweise zwischen Hausnummer 19 und der Einmündung Krautgarten.

Seit Jahren wird der unzureichende Ausbau des Gehwegs entlang der Stelzergasse kritisiert. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die auf dem Weg zur Bushaltestelle am Krautgarten bislang ein Stück der Fahrbahn mitbenutzen müssen – eine Gefahrenstelle, die sich trotz bestehender Tempo-30-Zone und Sperrung für Fahrzeuge über 6 Tonnen als problematisch erwiesen hat. In jüngerer Zeit kam es vermehrt zu Beinaheunfällen.

Ein vollständiger Ausbau scheiterte bisher an technischen Herausforderungen, denn in manchen Bereichen liegt das Gelände deutlich höher als die Straße, was umfangreiche Erd- und Stützmaßnahmen notwendig machen würde. Eine Lösung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Nahwärmenetz oder der Dorferneuerung ließ sich nicht realisieren.

Daher schlug die Verwaltung nun vor, zunächst den leichter umsetzbaren. 40 m langen Abschnitt im oberen Bereich der Stelzergasse, zwischen Hausnummer 19 und der Bushaltestelle herzustellen. Die Flächen sind seht geeignet, weil vorhandene Flossensteine genutzt werden können. Zusätzliche Abgrenzungen sind wegen der angrenzenden Grundstücksmauern nicht erforderlich. Der Gehwegbau soll in Eigenregie durch den städtischen Bauhof erfolgen.

Die Materialkosten für die rund 60 m² Gehwegfläche belaufen sich auf knapp unter 10.000 Euro brutto. Eine Fremdvergabe wäre mit etwa doppeltem Aufwand verbunden. Obwohl im Haushalt 2025 keine Mittel speziell für diesen Zweck eingeplant sind, kann der Betrag voraussichtlich aus Restmitteln im Bereich Dorferneuerung gedeckt werden, da sich dort Maßnahmen verzögern.