Informationen der Stadtwerke Pappenheim

Bei der Bürgerversammlung in Pappenheim hat im Anschluss an die Ausführungen des Bürgermeisters Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke, wichtige Informationen für Stromverbraucher und Stromerzeuger den Teilnehmern vorgetragen.

Petrenz konnte wichtige Hinweise zur Neuerrichtung von PV-Anlagen geben, die vor einer Anschaffung und Aufstellung überprüft werden müssen. Ein weiteres Thema waren die neuen Balkonanlagen bis zu 600 kW Modulleistung, für die eine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister (MaStR) besteht.
Allen, die eine eigene PV-Anlage anschaffen wollen, riet er, sich vorher genauestens zu informieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Formulare und Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke Pappenheim. Für eine persönliche Beratung steht Jochen Hüttinger unter der Telefonnummer 09143-606-83 und der E-Mail-Adresse jochen.huettinger@pappenheim.de zur Verfügung.

Weitere Hinweise gab es zu den Vergütungen von EEG-Anlagen und der Melde- und Genehmigungspflicht von Ladeeinrichtungen.

Steffen Petrenz erklärte ausführlich den Ausbau des Stromnetzes der Stadtwerke, der in den letzten Jahren kontinuierlich durchgeführt wurde. Das Stromnetz ist durch die bisherigen Einspeiseanlagen voll und in einigen Bereichen haben die Städtischen Werke bereits die sogenannte „0“-Einspeisung angeordnet. Beim Netzausbau werden konsequent Synergien genutzt, etwa der Leitungsbau zusammen mit den Grabarbeiten für Abwasser und Nahwärme. Der dadurch entstehende Kostenvorteil kommt den Stromkunden zugute. Letztere zahlen derzeit einen recht hohen Strompreis, der jedoch bereits zum Jahreswechsel und im laufenden Jahr 2024 günstiger werden soll.

Wie Bürgermeister Gallus beklagte auch Werkleiter Petrenz die ständig zunehmenden bürokratischen Hürden. Waren es im Jahr 1998 noch 19 Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb zu beachten waren, ist die Zahl bis zum Jahr 2022 auf die stattliche Anzahl von 914 Paragraphen angestiegen, die für die Netzbetreiber zu beachten sind.

Wegen der Strompreise haben einige Stromabnehmer in Pappenheim die Stadtwerke als Stromversorger verlassen und sind zu günstigeren Anbietern gewechselt. „Ich habe Verständnis für jeden, der den Anbieter wechselt, weil es eben um bares Geld geht“, betonte Bürgermeister Florian Gallus. Er bedankte sich deshalb bei allen, die den Stadtwerken als Kunden treugeblieben sind und forderte dazu auf, bei den Stadtwerken zu bleiben, wenn man nicht so sehr auf den Cent schauen müsse. Darüber hinaus wies Bürgermeister Gallus darauf hin, dass die Stromkunden der Städtischen Werke sicher sein können, dass sie das Geld für ihre Stadt Pappenheim ausgeben, wo es auch bleibt und sinnvoll eingesetzt wird.




Leerung der Biotonnen ab jetzt wieder alle 14 Tage

Ab dem 06. November werden die Biotonnen im Landkreis wieder alle 14 Tage anstatt wöchentlich geleert. Damit endet auch die Leerung der zusätzlichen Saison-Biotonnen. Die Saison-Biotonnen können während der Wintermonate auf den Grundstücken verbleiben und ab Mai 2024 wieder genutzt werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen macht darauf aufmerksam, dass sich durch den geänderten Leerungsrhythmus die Abfuhrzeiten ändern können.

Alle Abfallbehältnisse sollen daher grundsätzlich ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitstehen.

 




Staatsstraße zwischen Pappenheim und B2 drei Wochen gesperrt

Die Staatsstraße (StStr) 2230, die von Zimmern über Pappenheim zur B 2 führt wird wie geplant in den Sommerferien für ca. 3 Wochen im Bereich der beiden Brücken bei Pappenheim voll gesperrt. Wie berichtet, werden in dieser Zeit der Vollsperrung im Bereich der Bahnbrücke Arbeiten für eine Deckenerneuerung durchführt.

Voraussichtlich wird die Vollsperrung vom 21.08.2023 bis 08.09.2023 dauern.

Bereits seit Mitte Juni läuft die Sanierung der Brücke der StStr 2230 über die Bahnhofstraße (WUG 9), bei der die halbseitige Sperrung mit Ampelverkehr geregelt ist.

Letzte Ausfahrt Pappenheim Die Vollsperrung tritt voraussichtlich am Montag 21.08.2023 in Kraft und wird bis zum 08.09.2023 dauern.

Die Umleitung für den Verkehr aus Richtung Solnhofen / Zimmern der zur Bundesstraße 2 will, erfolgt über die Kreisstraße WUG 9 Richtung Langenaltheim und vom dortigen Kreisel über die StStr 2217 zur B 2 von dort weiter bis zur Dietfurt-Kreuzung und in umgekehrter Richtung. Die Umleitung ist ausgeschildert.

Die Zufahrt zum Edeka-Markt Pfaller und nach Pappenheim City ist aus Richtung Solnhofen – Zimmern ungehindert möglich.

Aus Richtung B 2 ist die letzte mögliche Abfahrt auf Höhe der Alten Altmühl zum Steinbruch.




Der kürzeste Maibaum Deutschlands steht wahrscheinlich in Pappenheim

Schmerzlich und ärgerlich war es, dass der Pappenheimer Maibaum am Morgen des ersten Tages im Wonnemonat von bislang öffentlich nicht bekannten Schelmen umgesägt wurde. Es gibt zwar einige Anwohner in der Nähe, die von dem Motorengeräusch der Kettensäge und dem darauffolgenden Aufschlag des Maibaumes geweckt wurden, aber nähere Hinweise die zu einer Aufklärung des „Maibaum-Umfalls“ führen könnten sind bisher jedenfalls nicht allgemein bekannt. Zwar rauschen namenlose Mutmaßungen durch den Pappenheimer Straßenfunk, die aber bisher zu nichts Greifbarem geführt haben.

Inzwischen hat der Verein Pappenheimer Maibaum e. V. aus der Not eine Tugend gemacht und eine recht schöne neue Maibaumspitze mit einem prächtigen Schmuck auf den Maibaumstumpf vor dem Rathaus gezaubert.

„Wahrscheinlich“ kürzester Maibaum Deutschlands steht auf einem Schild zu lesen, dass am neuen Maibaum angebracht ist und auch die Maibaum Ersatzbank, die der Verein wegen des Corona-Ausfalls im Jahr 2021 statt eines Maibaums aufgestellt hat, schmückt den Pappenheimer Marktplatz. Eine tolle Idee, die zeigt, dass man auch aus sehr unschönen Situationen etwas sehr Schönes machen kann.




Urlaub der in der Pappenheimer Arztpraxis Hamulka

Die allgemeinmedizinische Arztpraxis von Daniela Hamulka in Pappenheim, Bürgermeister-Rukwid-Straße 3, ist

in der Zeit von Montag, den 05.06. bis Freitag, den 09.06.2023 im Urlaub

Vertretung übernehmen die Arztpraxen
Dres. Filipski in Pappenheim und
Dr. Gedon/ Solnhofen

Ab Montag, den 12.06.2023 ist das Praxisteam wieder für die Patienten da.

 




Nächtliche Bauarbeiten an der Bahnstrecke um Pappenheim

Die Deutsche Bahn führt in der Zeit vom 22.05.2023 bis 30.05.2023 in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr unaufschiebbare Bauarbeiten an der Gleisanlage zwischen Solnhofen und Treuchtlingen durch. Die Bauarbeiten sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich.
Um tagsüber den weiteren Betrieb der Bahnstrecke zu gewährleisten, werden die Arbeiten nachts, einschließlich Sonn- und Feiertage, durchgeführt.
Aus Sicherheitsgründen wird bei den Bauarbeiten ein automatisches Warnsystem (ATWS) eingesetzt dessen Warnhörner in der Zeit der Bauarbeiten weithin zu hören sein werden.




E-Bike-Ladestation am Pappenheimer Freibad

Zusammen mit der Eröffnung der Pappenheimer Freibades wurde auch die nagelneue E-Bike Ladestation auf dem Fahrradparkplatz vor dem Eingang des Pappenheimer Freibades eingeweiht und vorgestellt. Diese hatte die Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen der Stadt Pappenheim gespendet. Pappenheims Bürgermeister Florian Gallus und einige Stadträtinnen und Stadträte begrüßten hierzu Stefan Rottler, den Leiter der Pappenheimer Raiffeisenbankfiliale. Den Ort vor dem Freibad hat man ausgewählt, weil hier der größte Bedarf für eine Ladestation gesehen wir. Bei der Ladestation können vier E-Bikes gleichzeitig aufgeladen. „Ich wünsche mir, dass die neue Einrichtung eifrig genutzt wird,“ sagte Bürgermeister Gallus und bedankte sich im Namen der Stadt Pappenheim für das Geschenk der Raiffeisenbank.




Großräumige Umleitung wegen Fahrbahnerneuerung auf der B 2 zwischen Dietfurt und Schambach

Das Staatliche Bauamt Ansbach wird ab 08.Mai 2023 die dringend erforderlichen Erneuerungsarbeiten auf der Bundesstraße 2 zwischen Dietfurt und Schambach durchführen. Wegen der starken Spurrinnen, Verdrückungen und weiteren Fahrbahnschäden ist eine Erneuerung notwendig, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
Um die Zeit der Vollsperrung gering zu halten, werden die Vorarbeiten für zwei Wochen bei einer halbseitiger Sperrung durchgeführt.

Die Fahrtrichtung Nürnberg wird ab Dietfurt – Ampelkreuzung B2 / Staatsstraße 2230 – über Pappenheim, Rothenstein nach Weißenburg geführt. Die Fahrt in Richtung Süden wird bis zum 22.05.2023 möglich sein. Auch die Einmündung der WUG 11 (Richtung Osterdorf- Bergnershof) von Pappenheim ist in dieser Zeit nur in Richtung Süden befahrbar.
Das Abbiegen in Fahrtrichtung Nürnberg ist nicht möglich und der Verkehr wird zur B13 umgeleitet.

Anschließend wird die Bundesstraße 2 abhängig von der Witterung zwei Wochen lang bis zum 05.06.2023 für die Asphaltierungsarbeiten voll gesperrt.

Im Anschluss an die Vollsperre wird dann der westliche Anschluss an der Schambacher Kreuzung saniert.
Informationen hinsichtlich des ÖPNV entnehmen Sie bitte der VGN Fahrplanauskunft im Internet und den entsprechenden Aushängen.

Wer sich genauer über die Sperrungen und Umleitungen oder auch über andere laufende oder geplante Projekte des Staatlichen Bauamtes Ansbach informieren möchte, wird auf der Internetseite

https://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/projekte/B51S.BBBC0147.00.html
fündig.

Das Staatliche Bauamt Ansbach bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.




Pappenheimer Maibaum umgesägt

Der schmucke Pappenheimer Maibaum, den der Verein Pappenheimer Maibaum e.V. im Rahmen eines weitgehend friedlichen Volksfestes aufgestellt hatte ist in der Walpurginacht 2023 um 05:45 Uhr von bislang unbekannten Tätern umgesägt worden. Mit einer Kettensäge haben die Frevler den über 17 m hohen Baum auf einer Höhe von etwa 2 Metern abgeschnitten. Dieser fiel in Richtung Touristinformation beschädigte dabei die Informationsstele und einen Stapel Bierzeltgarnituren. Der Maibaum selbst zerbrach in drei Stücke.

Entdeckt hat die Freveltat ein Pappenheimer bei einem morgendlichen Rundgang durch die Stadt. Dieser verständigte Simon Schleußinger, den 1. Vorsitzenden des Vereins der seinerseits sofort die Polizei verständigte.

Die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sind jetzt in vollem Gang und es gibt auch schon Ermittlungsansätze, die aber aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht veröffentlich werden sollen.  Der entstandene Schaden wird mit rund 3.000 Euro beziffert. Wer weitere Hinweise zu der Tat geben kann wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen zu melden.

Telefonnummer 09142/96440




Neue Besucherparkplätze für Führerschein- und Zulassungsstelle

Für die  Besucherinnen und Besuchern des Landratsamtes in Weißenburg ist ein neues Parkkonzept für den Bereich an der Bahnhofstraße in Weißenburg entwickelt worden. Damit will das Landratsamt eine angenehmere Parksituation ermöglichen.
Ab Mai stehen am Gebäude B, also der Bereich hinter der Führerschein- und Zulassungsstelle sowie an der Schanzmauer neben dem Parkdeck des Landratsamtes ausschließlich Besucherparkplätze zur Verfügung.

Bisher standen Besucherparkplätze vor dem Gebäude E, dem ehemaligen Amtsgerichtsgebäude zur Verfügung. Die neuen Besucherparkplätze im Innenhof des Landratsamtes sind nun in unmittelbarer Nähe zur Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie zum Eingang in das Hauptgebäude, so dass diese leicht gefunden werden können. Weitere Stellplätze stehen „An der Schanzmauer“ neben dem Parkdeck zur Verfügung.

Die Zufahrt zu den Besucherparkplätzen am Gebäude B erfolgt künftig nur noch über die Friedrich-Ebert-Straße. Alle Details können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass zum einstündigen Parken auf den Besucherparkplätzen eine Parkscheibe erforderlich ist.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bittet für diese Umstellung um Verständnis und um Beachtung der neuen Zufahrts- und Parkplatzsituation.

Titelbild : Bayerische Vermessungsverwaltung

Bilderklärung: Die grün markierten Flächen im Lageplan sind ab 1. Mai Parkplätze für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes.




Landesweit einheitlicher Probealarm

Am Donnerstag, 09. März 2023 werden bayernweit unterschiedliche Warnsysteme getestet, die die Bevölkerung über Gefahrensituationen informieren sollen. Um 11.00 Uhr werden die beteiligten Stellen unterschiedliche Warnmittel aktivieren, darunter Sirenenwarnsignale, Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Cell Broadcast.

Auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sollten an diesem Tag eine Warnmeldung zum Beispiel über das mobile Endgerät empfangen.
Auch wurden nun die ersten Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Gunzenhausen fertiggestellt, welche dann einen etwa einminütigen Sirenenton erzeugen können. Die fünf akustischen Warnsysteme befinden sich in den Gunzenhäuser Ortsteilen Cronheim, Wald, Laubenzedel, Unterwurmbach und Frickenfelden und werden am 09. März zum ersten Mal im Zuge des Probealarms aktiviert.
Weitere Sirenenstandorte im Landkreis sollen sukzessive dazukommen. Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel eine Warnung über Cell Broadcast getestet. Dabei bekommen Handynutzer eine Testwarnung auf ihr Endgerät, das in einer Mobilfunkzelle eingebucht ist.
Mobilfunknutzerinnen und –nutzer wurden darüber gesondert informiert. Auch die Warnung über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Radio und Fernsehen soll an diesem Tag getestet werden.
Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation zudem auch Lautsprecherdurchsagen über die verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei erfolgen.
Diese werden am Warntag allerdings nicht getestet.




Digitale Krankmeldung seit Jahresbeginn

Der „Gelbe Schein“ als Krankmeldung für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU) vollständig das bisherig Krankmeldungs-Formular auf Papier. Damit entfällt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Das teilt die AOK Mittelfranken mit.

(AOK-Mfr.) „Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Claus Eitel, Direktor in der AOK Mittelfranken.

Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. Dadurch entfällt für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.

Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so Claus Eitel. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann.
Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmenden, die arbeitsunfähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so Claus Eitel. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen sofern es keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzögert“, so Claus Eitel.
Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Claus Eitel. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet unter www.aok.de/bayern/eau .

Titelfoto: © PantherMedia / Bernd Leitner