Landesweit einheitlicher Probealarm

Am Donnerstag, 09. März 2023 werden bayernweit unterschiedliche Warnsysteme getestet, die die Bevölkerung über Gefahrensituationen informieren sollen. Um 11.00 Uhr werden die beteiligten Stellen unterschiedliche Warnmittel aktivieren, darunter Sirenenwarnsignale, Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Cell Broadcast.

Auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sollten an diesem Tag eine Warnmeldung zum Beispiel über das mobile Endgerät empfangen.
Auch wurden nun die ersten Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Gunzenhausen fertiggestellt, welche dann einen etwa einminütigen Sirenenton erzeugen können. Die fünf akustischen Warnsysteme befinden sich in den Gunzenhäuser Ortsteilen Cronheim, Wald, Laubenzedel, Unterwurmbach und Frickenfelden und werden am 09. März zum ersten Mal im Zuge des Probealarms aktiviert.
Weitere Sirenenstandorte im Landkreis sollen sukzessive dazukommen. Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel eine Warnung über Cell Broadcast getestet. Dabei bekommen Handynutzer eine Testwarnung auf ihr Endgerät, das in einer Mobilfunkzelle eingebucht ist.
Mobilfunknutzerinnen und –nutzer wurden darüber gesondert informiert. Auch die Warnung über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Radio und Fernsehen soll an diesem Tag getestet werden.
Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation zudem auch Lautsprecherdurchsagen über die verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei erfolgen.
Diese werden am Warntag allerdings nicht getestet.




Digitale Krankmeldung seit Jahresbeginn

Der „Gelbe Schein“ als Krankmeldung für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU) vollständig das bisherig Krankmeldungs-Formular auf Papier. Damit entfällt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Das teilt die AOK Mittelfranken mit.

(AOK-Mfr.) „Bislang bestand die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Claus Eitel, Direktor in der AOK Mittelfranken.

Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet. Dadurch entfällt für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber.

Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die sich so voll auf ihre Genesung konzentrieren können“, so Claus Eitel. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann.
Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmenden, die arbeitsunfähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so Claus Eitel. Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen sofern es keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzögert“, so Claus Eitel.
Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Claus Eitel. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet unter www.aok.de/bayern/eau .

Titelfoto: © PantherMedia / Bernd Leitner

 




Der Bauantrag wird digital

Ab dem 01. Februar 2023 können Bauanträge beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen digital eingereicht werden. Dies ist ein weiterer großer Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung.

(LRA) Die Vorbereitungen für den Stichtag 01. Februar 2023 im Landkreis laufen schon seit etlichen Monaten. Neben der Umstellung der Software wurden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt entsprechend geschult. Außerdem hat bereits eine Informationsveranstaltung für die Städte und Gemeinden im Landkreis stattgefunden.

Das Angebot des digitalen Bauantrages richtet sich grundsätzlich an alle Bauvorlageberechtigten, also Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister. Die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form erfolgt ausschließlich über den Online-Assistenten des Bauministeriums. Hierzu erfolgt die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID. Diese kann unter https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1 beantragt werden.

Weiterhin ist auch die Einreichung in Papierform wie gewohnt möglich.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die meisten Anträge, auch die in Papierform, zukünftig nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern direkt am Landratsamt eingereicht werden müssen. Ausnahmen bilden Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiungen in Papier. Die Stadt Weißenburg ist als untere Bauaufsichtsbehörde hiervon zunächst nicht betroffen.

Sämtliche Verlinkungen und Informationen zum digitalen Bauantrag können auf der Homepage des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen (www.landkreis-wug.de/baugenehmigung/) unter „Digitaler Bauantrag“ aufgerufen werden. Dort sind auch häufig gestellte Fragen (FAQs) hinterlegt sowie eine Übersicht, wo zukünftig welche Anträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Abgrabungen einzureichen sind.

Für den 01. Februar 2023 ist zudem ein Bauforum für Entwurfsverfasser von Bauanträgen geplant, um über Details und Formalien der digitalen Antragstellung zu informieren. Wer sich als Entwurfsverfasser für diese Veranstaltung anmelden will, kann dies online erledigen unter www.landkreis-wug.de/anmeldung-4-bauforum/.

 




Gedanken des Landrats zum Jahreswechsel

Mit einem Blick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf das kommende Jahr 2023 wünscht Landrat Manuel Westphal allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis einen Jahresstart, gesund und voller Tatendrang.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen des 50-jährigen Landkreisjubiläums. Viele tolle Aktionen haben uns durch das Jubiläumsjahr begleitet, die den Landkreis in seiner Vielfalt präsentieren und zum Entdecken unserer Heimat anregen sollten, wie zum Beispiel das Landkreismagazin oder die Landkreistouren. Auch im nächsten Jahr wollen wir so manche Aktion, wie den Altmühlfranken-Wandertag oder den Tag der regionalen Genüsse, fortführen und unsere Heimat für Sie erlebbar machen. Es war auf jeden Fall ein besonderes Jubiläumsjahr, das wir gemeinsam gebührend feiern konnten!

Wir sind alle froh, dass im Laufe des Jahres das Pandemiegeschehen abgeschwächt und eine Rückkehr zu unserem normalen Leben möglich wurde. Wir konnten wieder zusammenkommen und Veranstaltungen wie unser Hoffest gemeinsam erleben. Trotzdem gilt es weiterhin, Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen und diese besonders zu schützen.

Ein besonders bitterer Beigeschmack bleibt leider auch an diesem Jahresende: Der Ukraine-Krieg erschüttert uns alle zutiefst. Nicht nur die vielen geflüchteten Menschen, die auch in unserem Landkreis Zuflucht gefunden haben, auch die Folgen für unsere Energie- und Gasversorgung zeigen, wie katastrophal ein Krieg sein kann.

Als die ersten Menschen aus der Ukraine angekommen sind, rollte eine Welle der Hilfsbereitschaft durch den Landkreis. Allen, die sich bei der Aufnahme und Integration der Geflüchteten engagiert haben und es zum Teil bis heute tun, sage ich an dieser Stelle herzlichen Dank! Der Dank gilt auch meinen Mitarbeitenden im Landratsamt für den Einsatz während der Flüchtlingskrise, die uns parallel zum Katastrophenfall Corona-Pandemie gefordert hat.

Die Herausforderungen der vergangenen Jahre haben uns eins eindrücklich gezeigt: Nur, wenn wir Zusammenhalten und rücksichtsvoll miteinander umgehen, können wir etwas bewegen. Mit Blick auf das nächste Jahr wünsche ich mir, dass wir alle unseren Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter lebenswert gestalten und stolz sind auf unsere Heimat!

Genießen Sie nun die besinnliche Weihnachtszeit, so dass Sie gesund und voller Tatendrang ins Jahr 2023 starten können!

Ihr

Manuel Westphal
Landrat




Armin Fischer ist bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im neuen Jahr

Ab dem neuen Jahr ist der Kehrbezirk WUG 6, zu dem auch Pappenheim gehört wieder besetzt. Armin Fischer aus Ellingen wurde von der Regierung von Mittelfranken zum 01. Januar 2023 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt.

(LRA) Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6 umfasst weiterhin die Stadt Pappenheim mit allen Gemeindeteilen außer Übermatzhofen, die Gemeinde Solnhofen mit allen Gemeindeteilen sowie die Ortsteile Laubenthal, Rothenstein, Suffersheim, Hammermühle und Potschmühle der Stadt Weißenburg.

Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.

Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter www.schornsteinfeger.de.  Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/umwelt/schornsteinfegerwesen zu finden.




Bundesweiter Warntag am 8. Dezember

Am 08. Dezember 2022 werden bundesweit unterschiedliche Warnsysteme getestet. Über diesen Alarm soll die Bevölkerung über Gefahrensituationen informieren werden.

(LRA) Um 11.00 Uhr werden die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte über Sirenenwarnsignale, Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Cell Broadcast einen Probealarm absetzen. Auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sollten an diesem Tag eine Warnmeldung zum Beispiel über das mobile Endgerät empfangen.

In den meisten bayerischen Landkreisen, so auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, gibt es nur noch vereinzelte Warnanlagen, die einen Sirenenton zur Warnung der Bevölkerung ausgeben können. Unter anderem wegen der Flutkatastrophe im Ahrtal, im Jahr 2021, hat sich der Bund dazu entschieden, das Sirenenwarnnetz wieder auszubauen. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden die Sirenen nun nach und nach durch die Städte und Gemeinden erneuert. Die ersten Anlagen werden derzeit in der Stadt Gunzenhausen fertiggestellt, welche dann einen etwa einminütigen Sirenenton erzeugen können. Die fünf akustischen Warnsysteme befinden sich in den Gunzenhäuser Ortsteilen Cronheim, Wald, Laubenzedel, Unterwurmbach und Frickenfelden. Da sich die Anlagen gerade in der Endeinrichtung befinden, wird allerdings am 08. Dezember noch keine dieser Sirenen ertönen. Weitere Standorte sollen sukzessive in den nächsten Jahren dazukommen.

Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel eine Warnung über Cell Broadcast getestet. Dabei bekommen Handynutzer eine Testwarnung auf ihr Endgerät, das in einer Mobilfunkzelle eingebucht ist. Mobilfunknutzerinnen und –nutzer wurden darüber gesondert informiert. Auch die Warnung über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Radio und Fernsehen soll an diesem Tag getestet werden.

Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation zudem auch Lautsprecherdurchsagen über die verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei erfolgen. Diese werden am Warntag allerdings nicht getestet.




Hoheitliche Aufgaben im Kehrbezirk Pappenheim ändern sich

Im Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6, zu dem auch Pappenheim gehört, ändern sich die Zuständigkeiten. Das teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.
Demnach hat der bisher von der Regierung von Mittelfranken bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Armin Fischer seine hoheitlichen Aufgaben im Kehrbezirk 6 abgegeben. Diese hoheitlichen Aufgaben übernimmt bis zu einer Neubesetzung vorübergehend der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk.

Armin Fischer teilt auf Anfrage mit, dass er in Kehrbezirk 6 weiterhin die bestehenden Feuerungs- und Heizungsanlagen überprüfen und auch wie bisher die Schornsteine kehren wird.

Die hoheitlichen Aufgaben, die nach dem 01. November 2022 vorübergehend von Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk übernommen werden sind lediglich dringliche hoheitliche Tätigkeiten, wie z:B. Abnahmen von neuen Heizungen und Öfen.

Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 6 umfasst die Stadt Pappenheim mit allen Gemeindeteilen außer Übermatzhofen, die Gemeinde Solnhofen mit allen Gemeindeteilen sowie die Ortsteile Laubenthal, Rothenstein, Suffersheim, Hammermühle und Potschmühle der Stadt Weißenburg.

Der Bezirksschornsteinfeger Daniel Birk ist telefonisch unter 09142 2036251 oder per Mail an kaminkehrer-birk@t-online.de zu erreichen.

 

 

 




Im Traumland des Zirkusprojekts

Die Grundschule Pappenheim-Solnhofen hat jetzt mit einem Zirkusprojekt in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein Projekt umgesetzt, dass Kinder und Eltern gleichermaßen stolz und glücklich gemacht hat. Bei der Premiere im voll besetzten Zirkuszelt auf der Pappenheimer Pfarrwiese am Bahnweg boten 170 Grundschulkinder ein tolles Zirkusprogramm.

Für das Zirkusprojekt hatte sich die Grundschule Pappenheim-Solnhofen schon lange angemeldet. Noch der vormalige Schulleiter Jens Nienaber hatte dieses Schul-Event beantragt und für den Sommer 2020 die Zusage bekommen. Wie so vieles musste wegen Corona auch der Schulzirkus ausfallen.

Umso mehr waren Lehrer und Schulkinder gleichermaßen begeistert, dass es nach zwei Jahren endlich losgehen konnte.
In einem zweistündigen Feuerwerk der Zirkuskunst verwandelten sich die Grundschüler in Clowns, Fakire, Akrobaten, Zauberer, Tänzer, Trapezartisten und Jongleure.

Schon eine ganze Weile hat man sich an der Schule auf dieses Zirkusprojekt vorbereitet und in den letzten beiden Tagen vor der Premiere gab es mit der Unterstützung der professionellen Zirkusartisten das Finale Training.

Im voll besetzten Zirkuszeit war die Anspannung und Vorfreude deutlich zu spüren bevor die Reise ins Traumland der Zirkuswelt begann. Bei ihrem zweistündigen Programm konnten die kleinen Stars in der Mange das Publikum so richtig begeistern und auf ihre Reise ins Traumland mitnehmen.

So war es auch verständlich, dass Schulleiterin Eva Pohl bei ihren Dankesworten nach dem großen Finale sehr bewegt war. Sie dankte den kleinen und großen Artisten, den Eltern und der Stadt Pappenheim für das Entgegenkommen und die gute Zusammenarbeit. Sie bedankte sich auch beim Elternbeirat, der in der Pause und nach der Vorstellung kleine Speisen und Getränke vorbereitet hatte.  Auch Zirkusdirektor Helmut Roser lobte das gute Miteinander und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die im Zirkus-Traumland zu Stars geworden seien.

Finanziert wird das Zirkusprojekt neben den Eintrittsgeldern von einem Pauschalbetrag pro Schulkind. Wie berichtet ist aus dem Ertrag des Benefizlaufes der Schule im Mai dieses Jahres ein Teilbetrag für dieses Schulzirkus-Projekt hergenommen worden um den Teilnehmerbeitrag der Kinder auf einen verträglichen Betrag zu mindern.

 




Motorradunfall auf der Wolfstalstrecke

Zimmern – Ein 24-jähriger Oberpfälzer befuhr am Samstagnachmittag mit seinem Motorrad die Wolfstalstecke auf der Staatsstraße Zimmern – Bieswang. In einer der Kurven kam der Fahrer zu Sturz, bleib aber glücklicherweise unverletzt. Allerdings war sein Krad war nicht mehr fahrbereit, und musste abgeschleppt werden.




Sperrung der Bahnhofstraße West ab Mittwoch

Pappenheim – Die Kreisstraße WUG 9 wird im Bereich der Bahnhofstraße in Pappenheim von der Auffahrt zur Staatsstraße St 2230 bis zum Parkplatz am Bahnhof im Zuge von Deckenerneuerungsarbeiten voll gesperrt.
Die Vorbereitungsarbeiten beginnen bereits teilweise mit laufendem Verkehr ab Montag, den 11. Juli 2022, Eine Vollsperrung gibt es voraussichtlich ab Mittwoch, den 13. Juli 2022 für die Dauer von drei Tagen.
Die Sperrung erstreckt sich von der Bushaltestelle im Bereich des Park & Ride-Parkplatzes am Bahnhof Pappenheim bis zu den Ab- und Anfahrtsrampen der Staatsstraße St 2230 im Bereich der Brücke über der Bahnhofstraße.
Die Zufahrt nach Niederpappenheim sowie des Lachgartenweges sind über die Staatsstraße St
2230 ungehindert nutzbar.
Die Umleitung erfolgt örtlich über die Staatsstraße St 2230. Der Lachgartenweg ist in der Zeit der Sperrung ausschließlich als Sackgasse nutzbar. Die Zufahrt zur Pappenheimer Innenstadt von der
Staatsstraße St 2230 ist ausschließlich aus Richtung Zimmern möglich.
Die Anwohnenden und Gewerbeanlieger werden gebeten für die Dauer der Vollsperrung die Fahrzeuge außerhalb der Vollsperrung zu parken. Für die Dauer der Asphaltierungsarbeiten ist der Parkplatz am Bahnhof gesperrt.
Die Arbeiten erfolgen witterungsabhängig und sind nur bei trockenem Wetter möglich. Sollten Niederschläge eintreten, verschieben sich die Arbeiten um die Dauer der Regentage.

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige halbseitige Sperrung und die sich daraus ergebenden Behinderungen sowie die Berücksichtigung von längeren Fahrtzeiten.




Das Niederlandt kann ungehindert marschieren

Pünktlich zur Feier des 150-jährigen Bestehens des Niederlandts und pünktlich zur Maienfahrt 2022 „Bis gen Pappinhaimb“ ist auch in Pappenheims Innenstadt einiges geschehen. Die Vollsperrung der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße ist seit Donnerstagabend, 19.Mai 2022 aufgehoben. Damit ist die Altstadt wieder ohne Einschränkungen befahrbar. Die Maßnahmen zur Innenstadtsanierung „laufen auf Hochtouren“, wie die Stadt Pappenheim mitteilt. Auf dem Lämmermannplatz und in der Bauhofstraße sind inzwischen Stadtbäume gepflanzt. Die Baumaßnahmen sollen noch im Sommer 2022 abgeschlossen werden. Weitere Verkehrseinschränkungen wegen dieser Maßnahme sind voraussichtlich nicht mehr nötig.




Kein Sirenenalarm im Landkreis

Landkreis – Am 12. Mai 2022 um 11.00 Uhr wird in weiten Teilen Bayerns das Sirenenwarnsystem getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es, so wie in anderen bayerischen Landkreisen, keine Sirenensignale mehr zur Warnung der Bevölkerung, weshalb auch kein Probealarm erfolgen wird.

 In Bayern gibt es in Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial die Möglichkeit, die Bevölkerung auch durch Sirenensignale zu warnen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist dies nicht der Fall, weshalb auch kein Alarm am 12. Mai über Sirenen erfolgen wird.

Während des Probealarms werden auch andere Warnmittel, wie zum Beispiel Warn-Apps getestet. Wer also beispielsweise die NINA- oder KATWARN-App installiert hat, bekommt dann auch eine entsprechende Meldung auf das Smartphone.

Zur Warnung der Bevölkerung würden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bei einer konkreten Gefahrensituation Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren oder anderen Organisationen eingesetzt. Auch die Installation einer der oben genannten Warn-Apps ist eine Möglichkeit, vor Risiken, wie zum Beispiel die Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen, informiert zu werden.