Stadtrat signalisiert Verkaufsbereitschaft für das Georg Nestler Haus in Pappenheim
Mit einem weiteren Grundsatzbeschluss hat der Pappenheimer Stadtrat den nächsten Schritt für die Zukunft des Georg-Nestler-Hauses eingeleitet. Nachdem im Juni das von der LandLiving GmbH entwickelte Konzept „Georg-Nestler-Haus 2030“ grundsätzlich auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden soll, erklärte der Stadtrat nun seine grundsätzliche Bereitschaft, die städtische Immobilie zur Realisierung des Projekts auch zu verkaufen. Eine endgültige Entscheidung über den Verkauf ist damit jedoch ausdrücklich noch nicht verbunden.
Was bisher geschah
Bereits in der Sitzung vom 18. Juni hatte LandLiving ein völlig neues Nutzungskonzept vorgestellt. Anders als die zuvor diskutierten Ansätze soll in dem ehemaligen Krankenhaus und späteren Seniorenheim keine klassische Pflegeeinrichtung entstehen. Vorgesehen ist vielmehr ein generationenübergreifendes Wohn- und Gemeinschaftsprojekt, das Wohnen, Begegnung und gesellschaftliches Leben miteinander verbindet. Geplant sind barrierefreie Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, ein öffentlich zugängliches Café sowie Räume für Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten. Ziel ist es, dem seit 2021 leerstehenden Gebäude nach mehreren erfolglosen Anläufen wieder eine dauerhafte Perspektive zu geben.
Verkauf oder Erbpacht?
Nach den Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und Projektinitiator Dr. Carsten Witt wurde deutlich, dass dieses Konzept nach Einschätzung der Projektgesellschaft nur dann wirtschaftlich umgesetzt werden kann, wenn das Gebäude in das Eigentum der Projektgesellschaft übergeht. Die Finanzierung soll auf privaten Investoren, Fördermitteln, Bewohnerbeteiligungen und langfristigen Nutzungserlösen beruhen. Für die Gewinnung der erforderlichen Investoren sei der Eigentumserwerb Voraussetzung. Die Varianten Erbbaurecht oder langfristige Verpachtung böten hierfür nach Angaben der Projektgesellschaft keine ausreichende Finanzierungssicherheit.
Für die Stadt hätte ein Verkauf ebenfalls Vorteile. Sie würde einen Verkaufserlös erzielen und wäre künftig nicht mehr für die erheblichen Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen verantwortlich. Gleichzeitig würden klare Eigentumsverhältnisse geschaffen, die dem Investor die notwendige Planungssicherheit geben. Dem steht gegenüber, dass die Stadt ihr Eigentum dauerhaft aufgibt und ihre Einflussmöglichkeiten auf die spätere Nutzung deutlich geringer werden. Zwar könnten vertragliche Sicherungen, etwa eine Zweckbindung oder Rückfallregelungen, vereinbart werden, dennoch verliert die Kommune einen Teil ihrer Steuerungsmöglichkeiten. Auch im Insolvenzfall ergeben sich unterschiedliche Risiken, je nachdem ob verkauft, verpachtet oder ein Erbbaurecht bestellt wird. Gerade diese Punkte hatte die Verwaltung dem Stadtrat im Vorfeld ausführlich gegenübergestellt.
Bürgermeister Florian Gallus machte deshalb während der Beratung deutlich, dass die aktuelle Entscheidung noch keinen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses bedeutet. „Die heutige Beschlussfassung stellt ausdrücklich noch keine Entscheidung über den Verkauf der Immobilie dar.“ Der Stadtrat entscheide derzeit ausschließlich über die Fortführung des Projekts, die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft und die Einholung eines Verkehrswertgutachtens. Erst nach Vorliegen aller Entscheidungsgrundlagen werde über Kaufpreis, Vertragsbedingungen und den notariellen Kaufvertrag gesondert beschlossen.
Der Zeitplan
Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Zunächst soll im August oder September ein aktuelles Verkehrswertgutachten erstellt werden, das als Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen dient. Diese sind nach den Planungen der Stadt für den Herbst vorgesehen. Ebenfalls im Herbst soll der Stadtrat dann über den ausgearbeiteten Kaufvertrag und einen möglichen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses endgültig entscheiden. Kommt es zu einer Zustimmung, könnte der notarielle Vertragsabschluss nach derzeitiger Planung im Frühjahr 2027 erfolgen.
Zwei Meinungen
Carola Lämmerer von der Bürgerliste begrüßte das gewählte Verfahren. Sie freue sich auf das Konzept von LandLiving.
Eine andere Reihenfolge der Entscheidungen hätten sich dagegen die Grünen gewünscht. Dabei machten sowohl Lisa Pfister als auch Astrid Weddige deutlich, dass sich ihre Kritik nicht gegen einen möglichen Verkauf oder gegen das Projekt selbst richtet, sondern gegen den Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Nach den Ausführungen von Lisa Pfister von den Grünen sei es „zu früh für diesen Beschluss“. Man habe noch keine Idee, ob das Projekt angenommen werde. Sie könne sich die Beschlussfassung eher vorstellen, wenn man diesbezüglich bereits mehr wisse.
Astrid Weddige teilte diese Einschätzung. Aus ihrer Sicht müsse zunächst das Verkehrswertgutachten vorliegen, bevor ein so weitreichender Grundsatzbeschluss gefasst werde. „Wir würden nichts verlieren, wenn wir den Verkauf erst nach Vorliegen des Gutachtens beschließen“, erklärte Weddige im Stadtrat.
Am Ende folgte die Mehrheit des Stadtrates jedoch der Empfehlung des Bürgermeisters. Der Grundsatzbeschluss zur Verkaufsbereitschaft wurde gegen die beiden Stimmen der Grünen gefasst. Mit der Entscheidung ist der Weg für die weiteren Verhandlungen geebnet. Zunächst soll nun das Verkehrswertgutachten erstellt werden. Erst danach wird der Stadtrat über Kaufpreis, Vertragsbedingungen und einen möglichen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses endgültig entscheiden.