Solarparks bei Bieswang und Ochsenhart gehen in die nächste Planungsrunde
Die geplanten Solarparks bei Bieswang und Ochsenhart haben einen weiteren Schritt im vorgeschriebenen Planungsverfahren genommen. Der Pappenheimer Stadtrat fasste dazu in seiner jüngsten Sitzung die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Über die Pläne des Unternehmens Südwerk für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei Bieswang und Ochsenhart wurde bereits mehrfach berichtet. Schon im Juni hatte der Stadtrat grundsätzlich zugestimmt, die Planungen weiterzuverfolgen. Mit den jetzt gefassten Beschlüssen werden die dafür notwendigen Bauleitplanverfahren offiziell eingeleitet.
Dabei handelt es sich rechtlich um drei getrennte, aber miteinander verbundene Verfahren. Für den geplanten Solarpark bei Bieswang wird ein eigener Bebauungsplan aufgestellt. Gleiches gilt für die vorgesehenen Flächen bei Ochsenhart. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan der Stadt Pappenheim für sämtliche betroffenen Grundstücke geändert werden.
Der Hintergrund ist, dass die vorgesehenen Grundstücke bislang als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Damit dort später überhaupt Solarparks genehmigt werden können, sollen sie im Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Photovoltaik dargestellt werden. Parallel dazu legen die Bebauungspläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beiden konkreten Projekte fest.
Der Aufstellungsbeschluss bedeutet allerdings noch nicht, dass die Solarparks damit bereits genehmigt sind oder gebaut werden können. Vielmehr beginnt jetzt das eigentliche Bauleitplanverfahren. Dazu gehören unter anderem die Ausarbeitung der Planungen, notwendige Gutachten sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden. Eingehende Stellungnahmen müssen anschließend ausgewertet und vom Stadtrat behandelt werden.
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. Die Firma Südwerk hat die entsprechende Vereinbarung inzwischen unterzeichnet. Nach Angaben in den Sitzungsunterlagen sollen große Teile der weiteren Planung durch eine firmeneigene Planungsgesellschaft erledigt werden. Ein externes Planungsbüro muss deshalb von der Stadt dafür voraussichtlich nicht beauftragt werden.
Mit den einstimmigen Aufstellungsbeschlüssen für die Solarparks Bieswang und Ochsenhart sowie für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans hat der Stadtrat nun den formellen Weg für die weitere Prüfung und Planung der beiden Vorhaben freigemacht.