Pappenheim und die neue Grundsteuer
Die Anpassung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 hat in den vergangenen Wochen für zahlreiche Rückfragen und Gesprächsbedarf gesorgt. Auf mehrfachen Wunsch aus der Bürgerschaft erfolgt die Veröffentlichung der Hintergründe nun nachträglich auch im Pappenheimer Skribent, um die Entscheidungsfindung des Stadtrates transparent nachzuzeichnen.
Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, deren Umsetzung auch die Stadt Pappenheim vor erhebliche Herausforderungen stellt. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 hatte der Stadtrat die Hebesätze so angepasst, dass das Steueraufkommen insgesamt möglichst aufkommensneutral bleibt. Diese Zielsetzung erwies sich jedoch als schwierig, da die vom Finanzamt neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge teils stark von den bisherigen Werten abweichen und bis heute noch nicht für alle Grundstücke vorliegen.
Die Stadtverwaltung ist bei der Erhebung der Grundsteuer strikt an diese Messbescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf die individuelle Bewertung einzelner Grundstücke. Infolge der Anpassung der Hebesätze im Jahr 2025 sanken die Grundsteuereinnahmen der Stadt von ursprünglich rund 600.000 Euro auf etwa 500.000 Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, gegenzusteuern, um weitere Einnahmeausfälle zu vermeiden.
Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 einstimmig die neuen Hebesätze für das Jahr 2026. Diese sehen für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 600 Prozent vor, bislang lag dieser bei 450 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 180 auf 215 Prozent angehoben. Sollte sich in den kommenden Jahren durch noch ausstehende Bewertungen wieder ein höheres Steueraufkommen ergeben, schloss der Stadtrat eine erneute Anpassung ausdrücklich nicht aus.
In der Sitzung wurde zudem betont, dass die vielfach empfundene Unzufriedenheit nicht auf kommunale Entscheidungen zurückzuführen sei. Als Ursache für die aktuelle Situation wurde vielmehr die Finanzverwaltung des Landes benannt. Aufkommensneutralität bedeute dabei nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer gleich belastet werde, sondern dass die Gesamteinnahmen der Kommune stabil bleiben.