Pappenheim Stadtrat stellt Weichen für das „Frühlingserwachen“
In seiner öffentlichen Sitzung am 20. November 2025 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Pappenheim auch im kommenden Jahr als Veranstalter des Pappenheimer „Frühlingserwachens“ auftritt. Die Entscheidung umfasst konkrete Zuständigkeiten und finanzielle Rahmenbedingungen.
Der Termin der Veranstaltung wurde für Sonntag, den 15. März 2026, von 11 bis 17 Uhr angesetzt. Wie in den Vorjahren sollen in der Deisingerstraße neben dem Einzelhandel auch externe Marktbeschicker vertreten sein. Die Organisation liegt erneut in den Händen der beiden Geschäftsfrauen Christine Schindler und Sieglinde Halbmeyer, die beide langjährige Erfahrung mit der Durchführung von Märkten gesammelt haben.
Die Stadt übernimmt formell die Veranstaltereigenschaft und damit auch verschiedene logistische Aufgaben. Der städtische Bauhof wird wieder den Auf- und Abbau der Verkehrszeichen sowie der Sperrung der Deisingerstraße übernehmen und auch die Aktivierung und Deaktivierung der Verkehrsführung am Veranstaltungswochenende. Eine Verrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht. Für die rechtlich notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird die Stadt beim Landkreis eine entsprechende Genehmigung einholen.
Zur Stromversorgung der Aussteller wird auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen. Die Nutzung vorhandener Senk-Elelektroverteilerkästen auf der linken Straßenseite sowie Lichtstrom über Straßenlampen auf der rechten Seite ist vorgesehen. Die Stadt legt fest, dass zusätzliche Stromkästen durch die Stadtwerke und damit verbundene Kosten zu vermeiden sind. Die Stromkosten für die Nutzung bestehender Anschlüsse trägt die Stadt.
Für Werbemaßnahmen wird ein Budget von bis zu 1.000 Euro bereitgestellt. Rechtlich verbindliche Erklärungen im Namen der Stadt, insbesondere solche mit finanziellen Auswirkungen, bleiben dem Bürgermeister oder der Stadtverwaltung vorbehalten.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob die Veranstaltung über die städtische Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Mit dem Beschluss schafft der Stadtrat die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung – unter klar definierten Zuständigkeiten und einem begrenzten finanziellen Rahmen.