Pappenheim bleibt Luftkurort

(StPA) In Pappenheim stand die Überprüfung der Luftqualität zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ an. Die Stadt Pappenheim ließ in Pappenheim einjährige Messungen nach den Richtlinien des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. durchführen. Im jetzt vorliegenden amtlichen Gutachten des Deutschen Wetterdienstes wird bestätigt, dass die lufthygienischen Voraussetzungen für diese Auszeichnung weiterhin erfüllt sind. Pappenheim als Tourismusort darf sich somit weiter Luftkurort nennen.

 Zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ ließ die Stadt Pappenheim die Luft in Pappenheim ana­lysieren. Gemessen wurde über ein Jahr lang an zwei vom Deutschen Wetterdienst bestimmten Standorten. Durch die Auswahl der Messorte (Bahnhofstraße als „verkehrsbezogene Stelle“ und Freibadwiese als „Kurgebiet“) wurden die lufthygienischen Ver­hältnisse im gesamten Aufenthaltsbereich der Kurgäste und Erholung suchenden Urlauber erfasst. Die Luftproben wurden auf grobe Staub­teilchen (gesamter Grob­staub ohne Blütenpollen), auf opake Grobstaubpartikel, auf Feinstaub und Ruß im Feinstaub, auf Blütenpollen sowie auf den Gehalt an Stick­stoff­dioxid untersucht. Der opake Grobstaub entsteht vorwiegend durch den Kraftfahr­zeug­verkehr (vor allem durch den Abrieb der Kfz-Reifen und des Fahrbahnasphalts) sowie beim Heizen mit Holz und Kohle. Feinstaub und Stick­stoff­dioxid gelangen hauptsächlich durch die Abgase des Verkehrs und im Winter auch durch die Heizungen in die Luft. Beide Luftbeimengungen können in höheren Konzen­tra­tionen den Atemwegen schaden.

Die in Pappenheim gemessenen groben Staubteilchen bestanden zum größten Teil aus mineralischen Bodenpartikeln, die vom Wind und durch die Kraftfahr­zeuge vom Erdboden bzw. von den Straßenoberflächen aufgewirbelt wurden. Im Frühjahr wurden in den Messgeräten auch viele Blütenpollen gefunden. Die Konzentration der opaken Grobstaubteilchen war an der Messstelle Bahnhofstraße etwas höher als am Standort im Kurgebiet ohne unmittelbaren Verkehrseinfluss. Der maximal zulässige Belastungswert wurde am verkehrsbezogenen Standort zu geringen 31 % ausgeschöpft.

Die Konzentrationen des Feinstaubs und des Ruß im Fein­staub an der Messstelle Bahnhofstraße weist einen kurortüblichen Wert auf.

Die Belastung durch Stickstoffdioxid lässt erkennen, dass die für den jeweiligen Ortsbereich geltenden Richtwerte an beiden Standorten eingehalten wurden.