Notunterkunft in Treuchtlingen

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wird das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in der Turnhalle der Senefelder-Schule in Treuchtlingen eine Notunterkunft einrichten. Die Notunterkunft steht ab 11. März 2022 zur Verfügung.

Derzeit kommen zahlreiche Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen an. Um die kurzfristige Unterbringung der Menschen sicherzustellen, muss auch im Landkreis eine Notunterkunft errichtet werden. Nach der Erstunterkunft in Treuchtlingen können die Personen dann innerhalb weniger Tage an Unterkünfte, die das Landratsamt hauptsächlich über Beherbergungsbetriebe zur Verfügung stellt, weitervermittelt werden beziehungsweise private Wohnangebote genutzt werden. Die Notunterkunft in der Turnhalle der Senefelder-Schule bietet Platz für rund 120 Personen. Es wird damit gerechnet, dass schon am Wochenende erste Menschen dort vorübergehend untergebracht werden müssen.

In der Notunterkunft wird auch die Erstanmeldung der Geflüchteten erfolgen. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes wird sich dann bei den Personen wegen der Registrierung und der Beantragung des Aufenthaltstitels melden.

Die Versorgung der geflüchteten Menschen ist durch das Bayerische Rote Kreuz beziehungsweise Privatunternehmen sichergestellt. Das Landratsamt steht zudem auch in engem Kontakt mit den Kirchen, der Flüchtlings- und Integrationsberatung der Diakonie sowie der psychosozialen Notfallversorgung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die ebenfalls bei der Betreuung der Menschen unterstützen werden.

Es ist auch damit zu rechnen, dass viele unbegleitete Minderjährige in den Landkreis kommen. Das Jugendamt bereitet hier die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen vor. Die Unterbringungsmöglichkeiten müssen natürlich gerade bei Kindern und Jugendlichen sehr streng geprüft werden und unterstehen strengen Regularien. Das Jugendamt erreichen viele private Angebote, diese werden registriert und gegebenenfalls auch kontaktiert. Vorzugsweise werden für unbegleitete Minderjährige allerdings aufgrund der sensiblen Situation zentrale Unterkünfte vorgesehen. Unbegleitete Kinder und Jugendliche, die zu Verwandten in den Landkreis kommen, sollen mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. Das Jugendamt unterstützt dann bei allen Anliegen, damit das Kind oder der Jugendliche in dem Familienverband bleiben kann.

Bis zum 10. März sind in der Ausländerbehörde rund 250 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, registriert worden. Alle Personen, die sich bislang noch nicht bei der Ausländerbehörde gemeldet haben, sollen dies bitte zeitnah erledigen. Zunächst reicht es, wenn die Ausländerbehörde ein Foto des Passes erhält, die Anschrift der Unterkunft im Landkreis sowie eine Telefonnummer einer Kontaktperson im Landkreis. Diese Unterlagen sollten schnellstmöglich nach der Ankunft an ausland@landkreis-wug.de geschickt werden. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde melden sich dann wegen eines Termins zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Zweck der ersten Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, ob eine Unterkunft benötigt wird und wenn nicht, wo die private Unterkunft erfolgt. Außerdem kann so der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz registriert werden.