Laienrichter für das Verwaltungsgericht gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht Personen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht bewerben möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 11. August 2019.

(LRA) Die Verwaltungsgerichte entscheiden in den klassischen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben. Dies kann z.B. bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten.

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens entscheiden, wirken ehrenamtliche Richter, sogenannte Laienrichter, neben den Berufsrichtern an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung.

Die Laienrichter werden Anfang 2020 von einem Wahlausschuss neu gewählt. Die Amtsperiode geht von 01. April 2020 bis 31. März 2025.

Ablauf der Wahl
Die Wahl läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. Zunächst erstellt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Kreistag in der Sitzung am 23. September gefasst. Aus der vom Kreistag beschlossenen Vorschlagsliste werden in einem zweiten Schritt insgesamt acht Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Ansbach bestellt.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter 25 Jahre zu Beginn der Amtsperiode, d. h. vor dem 01.04.1995 geboren
  • Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken
  • Gesundheitliche Eignung
  • Kein Vermögensverfall, z. B. Privatinsolvenz
  • Keine Ausschlussgründe nach § 21 und 22 Verwaltungsgerichtsordnung

Nicht berufen werden können Personen, die nach §21 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgeschlossen sind. Dies trifft gleichermaßen auch auf Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, Richter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Soldaten sowie Rechtsanwälte und Notare zu (§22 VwGO).

Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Laienrichter nicht erforderlich, Ein gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung sind hingegen unerlässlich. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie Zeit und Energie. Interessierte müssen damit rechnen, im Falle ihrer Wahl zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen zu werden. Die Sitzungen finden im Verwaltungsgericht in Ansbach statt.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Laienrichter eine Entschädigung von Nachteilen, die durch das Ehrenamt entstehen. So erhalten sie zum Beispiel eine Entschädigung für den Verdienstausfall, Zeitversäumnis oder die Fahrtkosten.

Interessierte Personen können sich bis 11. August 2019 beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bewerben. Der Bewerbungsbogen und weitere Informationen sind online unter www.landkreis-wug.de/ehrenamtliche-richter/ zu finden. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet Elisabeth Margraf vom Büro des Landrats telefonisch unter 09141 902-201 oder per Mail an elisabeth.margraf@landkreis-wug.de.