Kommandantenwahl in Übermatzhofen

Zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters lädt die Stadt Pappenheim nach Übermatzhofen in das Gemeindehaus ein. Die Wahl findet am Samstag, 26. März 2022 um 20:00 Uhr statt.

Die Einladung ergeht an alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder,  die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu teilt die Stadt Pappenheim mit:
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat (ausnahmsweise genügt es auch, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird).

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt Pappenheim.

Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.