Hohe Hygieneschutzmaßnahmen auf den Recycling- und Wertstoffhöfen

Inzwischen sind neben den beiden Recyclinghöfen in Weißenburg und Gunzenhausen auch alle gemeindlichen Wertstoffhöfe wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die beiden Gebrauchtwarenmärkte an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg bleiben jedoch wegen der Corona-Pandemie auch bis auf Weiteres geschlossen.

(LRA) Wie vor der Wiedereröffnung befürchtet, bilden sich derzeit vor allem an den großen Recycling- und Wertstoffhöfen lange Warteschlangen. Dies ist in Zeiten der Corona-Pandemie auf die hohen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen zurückzuführen, die auch bei diesen Einrichtungen eingehalten werden müssen.

Den Besuch an einem Recycling- bzw. Wertstoffhof kann man sich vorstellen wie das Einkaufen in Zeiten der Corona-Pandemie – nur rückwärts. Deshalb ist auch beim Entsorgen Geduld und Abstand gefordert. Die bereits bisher gültigen Vorsichtsmaßnahmen sollen weiterhin unbedingt eingehalten werden: Einfahren in die Recycling- und Wertstoffhöfe dürfen Besucherinnen und Besucher jeweils nur nach Aufforderung durch das Wertstoffhof-Personal. Während der Wartezeiten vor der Entladung soll nicht ausgestiegen werden, zudem müssen Kinder unter zwölf Jahren auch beim Entladen im Auto sitzenbleiben. Ein Mindestabstand von zwei Metern zum Personal und anderen Kunden ist dabei stets einzuhalten. Das Entladen der Wertstoffe und Abfälle soll zügig und selbständig durch die Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden, da das Wertstoffhofpersonal wegen der Einhaltung der Mindestabstände nicht wie gewohnt mithelfen kann. Für das Entladen schwerer Gegenstände empfiehlt es sich, eine eigene Hilfsperson dafür mitzubringen.

„Als Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wollen wir die Recyclinghöfe geöffnet halten. Entsprechend hoffen wir auf das Verständnis und die Solidarität der Wertstoffhofbesucher“, appelliert Michael Hufnagel, Leiter der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises. „Deshalb empfehlen wir für unsere Besucherinnen und Besucher auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dazu zählen auch selbstgenähte einfache Mund-Nase-Bedeckungen, nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.“