Hinweise der Polizei zur Walpurgisnacht

In diesem Jahr wird es eine Walpurgisnacht der eher traurigen Art geben. Um Missverständnissen vorzubeugen, gibt die Polizei Hinweise zum Verhalten in der Walpurgisnacht in den Zeiten der Corona-Pandemie.

Nachdem das Aufstellen eines Maibaumes nicht grundsätzlich verboten ist, wenn die derzeit geltenden Abstandsregeln eingehalten werden, das Feiern am Maibaum, beziehungsweise das Zusammensitzen um den Baum, aber in diesem Jahr untersagt sind, werden wohl nur wenige Maibäume aufgestellt.

In diesem Zusammenhang möchten die Polizei darauf hinweisen, dass auch die Bräuche um die Walpurgisnacht (Nacht vom 30.04 auf den 01.05.) heuer ebenfalls nicht zulässig sind, da sie nach den gültigen Ausgangsbeschränkungen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen.

Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist hier gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände der Nachbarn an den Maibaumplatz oder einen zentralen Platz zu schaffen.

Die sogenannten „Freinachtscherze“, die gegen Strafgesetze (Schabeschädigung, Diebstahl o. ä.) verstoßen, wurden auch bislang schon konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht. Hier wird sich auch in diesem Jahr nichts ändern, allerdings kommt, wie oben angeführt, noch hinzu, dass die straf- und ordnungsrechtlich grundsätzlich nicht relevanten Verstöße („Unsinn machen“) gegen die erlassenen Ausgangsbeschränkungen verstoßen und somit nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet werden können. Die Polizei bittet alle sich im ureigensten Interesse, an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu halten.