Friedhöfe werden einheitlich veranlagt

In seiner jüngsten Sitzung hat der Pappenheimer Stadtrat beschlossen, die Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Stadt und Land einheitlich zu veranlagen.

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren in Pappenheim und den Ortsteilen muss neu durchgeführt werden. Ähnlich wie bei anderen kommunalen Einrichtungen dürfen die städtischen Friedhöfe keinen Gewinn abwerfen, müssen aber kostendeckend betrieben werden.

Da die derzeit gültige Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe und ihre Einrichtungen noch aus einer Zeit stammt zu der man noch mit D-Mark bezahlt hat, ist eine Neukalkulation dringend angesagt.

Der Stadtrat hatte nun über die Frage zu entscheiden, ob alle städtischen Friedhöfe mit ihren Leichenräumen in Stadt und Land als sogenannte „Einrichtungseinheit“ kalkuliert werden, oder ob für die Friedhöfe in den Ortsteilen je eine gesonderte Kalkulation durchgeführt werden soll. Letzteres, so erklärte Kämmerin Katharina Krach dem Stadtrat würde einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand erfordern.

Deshalb entschied der Stadtrat einstimmig, alle städtischen Friedhofsanlagen samt ihren Ausstattungen einheitlich zu veranlagen.
Das Ergebnis in Form eine neuen Gebührensatzung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2023 dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.