Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer

(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.

Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Manuel Westphal MdL„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.

Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.

„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.