Fördermittel werden noch 2015 bereitgestellt

Für die Umgestaltung der Deisingerstraße in Pappenheim will die Regierung von Mittelfranken noch im Jahr 2015 Mittel aus dem „Bund-Länder -Städtebauförderprogramm V – Städtebaulicher Denkmalschutz“ bereitstellen. Die Vorgaben für einen entsprechenden Bewilligungsbescheid wurden jetzt im Rahmen einer Besprechung in der Abteilung für Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt.

Von Seiten der Stadt Pappenheim ist nur noch eine leicht lösbare Auflage zu erfüllen, dann kann die erste Rate der Zuwendung für die Umgestaltung der Deisingerstraße in Pappenheim bereitgestellt werden. Bei den Aufgaben handelt es sich um eine Aufstellung, die von der Stadt innerhalb von Wochenfrist übermittelt werden kann. Damit ist schließlich für die Regierung von Mittelfranken der Weg für die Erstellung des Bewilligungsbescheides geebnet.

Das ist das Ergebnis einer Besprechung bei der Regierung von Mittelfranken die am Donnerstag, 15.10.2015 stattgefunden hat. An dieser hatten Bürgermeister Sinn, Geschäftsleiter Eberle und Stadtkämmerer Mindrean teilgenommen. Vonseiten der Regierung konnten Regierungsrat Haller und Baudirektor Pickel die noch anstehenden Fragen mit den Vertretern der Stadt Pappenheim abklären.

Wie Regierungsrat Haller, der als Sachbearbeiter für den Bewilligungsbescheid zuständig ist, bei einer Besprechung bei der Regierung in Ansbach mehrfach unterstrich, gebe es die „Brisanz der Mittelbindung“ für die Pappenheimer Maßnahme.
Die Mittel aus dem Härtefonds in erklecklicher Höhe stehen wie mehrfach berichtet im Bund- Länder-Städtebauförderprogramm V – Städtebaulicher Denkmalschutz für Pappenheim mit einer Förderquote von 80% der zuwendungsfähigen Kosten zunächst einmal nur für das Jahr 2015 bereit. Diese Mittel gelte es noch im Jahr 2015 mit einem Bewilligungsbescheid für Pappenheim zu binden, betont Baudirektor Pickel, stellvertretender Leiter der Abteilung Städtebauförderung. Dabei weist Pickel darauf hin, dass die Aufnahme Pappenheims in den Härtefonds 2016 zwar möglich, aber keineswegs gesichert ist. Ohne die Aufnahme in den Härtefonds würde die Förderquote für die städtebaulichen Maßnahmen in Pappenheim 60% anstatt 80 % betragen. Mit dem Bewilligungsbescheid ist die darin mitgeteilte Fördersumme für entsprechende Baumaßnahmen in der Pappenheimer Innenstadt verfügbar.
Wenn die noch erforderlichen Unterlagen von der Stadt Pappenheim in der vereinbarten Zeit die Regierung von Mittelfranken erreichen, wird voraussichtlich  Anfang November der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Pappenheim eingehen.

Mit einem Baubeginn in der Deisingerstraße kann dann im Frühjahr 2016 gerechnet werden.