Exkursion durch das Strafgesetzbuch

Quer durch das Strafgesetzbuch bewegte sich am späten Freitagabend ein 46jähriger Pappenheimer.
Zunächst entwendete er aus der Wohnung einer Bekannten 340.- Euro Bargeld. Die 24jährige Treuchtlingerin hatte ihm einen Nachschlüssel zu ihrer Wohnung gegeben, damit er in dieser, während der Arbeitswoche übernachten konnte. Ein nochmaliges Betreten hatte sie ihm jedoch nach einem Streit ausdrücklich verboten. Da er die Wohnung aber trotzdem betrat, erstattete die Wohnungsmieterinn Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem bedrohte der Pappenheimer die Frau via WhatsApp.
Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, erschien der 46jährige am Arbeitsplatz der Frau in einer Treuchtlinger Gaststätte. Dort schlug er ihr mit der Faust auf den Hinterkopf. Dieser Schlag führte, laut Angaben der Frau, zu Schmerzen.

Als Folge seiner Exkursion durch das Strafgesetzbuch, muss sich der Pappenheimer nun wegen Diebstahl, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung verantworten.