Ersatzbebauung für vormalige Schinnererhäuser

Den Plänen für die Ersatzbebauung anstelle der vormaligen Schinnererhäuser ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine genehmigte Ersatzbebauung ist Voraussetzung für die Abbruchgenehmigung für die einstigen Geschäftsgebäude.  Durch die Beseitigung der Gebäude soll auch die Engstelle in der Bauhofstraße entschärft werden. Die Planungen wurden im Vorfeld mit dem Kreisbauamt abgestimmt.

Wie mehrfach berichtet, hat die Stadt Pappenheim das Areal der früheren Eisen- und Haushaltswarenhandlung Schinnerer mit der Absicht erworben, dieses im Rahmen der Umgestaltung der Innenstadt zu beseitigen. bauhof-schinnerer-01Als ein erster Schritt in Richtung Abbruch kann wohl die Tatsache gewertet werden, dass seit Februar 2011 die Gebäude vom Landesamt für Denkmalpflege nicht mehr als Einzeldenkmäler eingestuft sind (wir haben berichtet). Aus denkmalpflegerischer Sicht unterliegen die Gebäude allerdings immer noch dem Schutz für das Ensemble „Historische Altstadt Pappenheim“. Deshalb  kann einem Abbruch vom Kreisbauamt erst dann zugestimmt werden, wenn ein genehmigter Bauplan für eine Ersatzbebauung vorliegt.

Seit dem vergangenen Jahr bemüht sich nun ein Pappenheimer Investor, um eine angemessene Bebauung. Jetzt waren seine Planungen im Pappenheimer Stadtrat Thema bei einer öffentlichen Sitzung. Zu entscheiden war über die Frage, ob dem Bauvorhaben das  gemeindlichen Einvernehmen erteilt werden kann.

160620_schinnerer-neu02Nach den Planungen des Investors sollen auf einem Teilbereich des Areals ein Garagentrakt mit gewinkeltem Giebeldach und zwei Stellplätzen im Innenhof entstehen. Der Grundstücksteil in  Richtung Graf-Carl-Straße wird zur Entschärfung der Engstellensituation von einer Bebauung frei gehalten. Die nach dem Abbruch unbebaute Fläche sollzur Verbreiterung der Straße und zur Verlegung des bestehenden Gehweges von der Stadt Pappenheim und dem Landkreis genutzt werden. Von der Südseite – also aus Blickrichtung Bauhofstraße – soll eine Mauer die Sicht auf den Innenhof des dahinterliegenden Gebäudes einschränken.

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlas 1. Bürgermeister  Sinn (SPD) das Ergebnis eines Ortstermins mit dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Kreisbaumeister und der Kreisheimatpflegerin.

bauhof-schinnerer-04Demnach kam es offenbar zu kritischen Betrachtungsweisen der vorgelegten Planung. Aus denkmalpflegerischer Sicht wurde die aktuelle Engstelle zwischen Bauhof und dem vormaligen Schinnereranwesen als eine Stelle mit Stadttorambiente bewertet und die neue Bebauung für zu klein dimensioniert  erachtet.  Auch die Giebelständigkeit des Garagenneubaus wurde bemängelt. Durch die niedrige Bebauung werde zudem zu viel  Sicht auf das dahinterliegende Wohn- und  Lagerhaus freigegeben (Siehe Planbild oben).

Zu dieser Bewertung konnte vom Investor und der Stadtverwaltung argumentiert werden, dass die geplante Bebauung mit dem Kreisbauamt als Kompromisslösung so abgesprochen ist.  Man habe in der Planungsphase eine zweigeschossige Bebauung zwar geprüft, aber wegen des Schattenwurfs und der nicht einhaltbaren Mindestabstände auf das Nachbarhaus wieder verworfen.

141128_bauhofstrasseBei der Sitzung kam im Stadtrat auch zur Sprache, dass die Entscheidung über die Baugenehmigung und damit den Abbruch der Gebäude allein das Kreisbauamt zu treffen hat.

Im Stadtrat ging man bei den Wortmeldungen mehrfach darauf ein, dass das Stadtbild durch die Umgestaltung nicht „verschandelt“ werden darf.

Letztlich hat der Stadtrat dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.