Erbverantwortung und „tote Hütte“

Die Stadt Pappenheim hat im Jahre 2008 das Vermögen der damals verstorbenen Maria Pfister geerbt. In dem Nachlass befanden sich landwirtschaftliche Nutzflächen, gut 600.000 Euro Bargeld und eben auch das Anwesen Meiergasse 3 in Bieswang, das seit dem Tod der Erblasserin leer steht. Wegen fehlender Obdachlosenunterkünfte in Pappenheim hat die Verwaltung vorgeschlagen, das jetzt städtische Gebäude zu sanieren um dort Wohnungen für sozial schwache Menschen einzurichten. Obwohl für derartige Baumaßnahmen die hinterlassene Barschaft Maria Pfisters und hohe Fördermittel in Aussicht stehen, regte sich gegen die beabsichtigte Vergabe der Vorplanung massiver Widerstand.

Sanierung möglich?
„Das Haus ist tot“ ließ sich Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BGL) bei den Beratungen gegen die beabsichtigten Vorplanungen aus. Das habe er aus berufenem Munde eines Fachmanns gehört. Man wolle das alles prüfen lassen meinte Bürgermeister Sinn und nicht nach dem Hörensagen entscheiden. „Warum soll so die Hütte noch gerichtet werden? Warum soll man einen Toten zum Leben erwecken“, fragte Satzinger daraufhin in das Stadtratsrund.
Stadtrat Friedrich Hönig (FW) forderte, zuerst das Seniorenprojekt in Bieswang durchzuziehen. Dann könne man weitersehen. Es komme ohnehin nur ein Neubau infrage, meinte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU).
Ein Neubau könnte wegen der Abstandsflächenvorgaben nie mehr an der jetzigen Stelle gebaut werden, stellte Amtsleiter Eberle fest. Er erwähnte auch einen bestehenden Bauplan, der nach unseren Recherchen im Jahre 2001, also noch zu Lebzeiten der Erblasserin gefertigt wurde. Dieser sieht einen Ausbau mit Wohnungen und einen Garagenneubau vor.

„Wir bringen nichts fertig“ mahnte Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU. Man habe so viele Projekte am Laufen und solle jetzt nicht schon wieder eine Baustelle aufmachen. Für die Unterbringung der Obdachlosen schlug der CSU-Fraktionschef vor, die freien Kapazitäten in den Pappenheimer Flüchtlingsunterkünften zu nutzen.

Angesichts eines aktuellen Förderprogramms, das bis zu 90 % Förderung in Aussicht stellt, wolle man die Möglichkeit einer Sanierung zunächst von einem Architekten prüfen lassen, machte  Bürgermester Sinn klar.
Auf Vorschlag Karl Satzingers soll zunächst der Bauausschuss das Sanierungsobjekt begutachten, danach soll eine Prüfung der Bausubstanz erfolgen.
Einen Vorschlag zur Güte machte SPD Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer, auf dessen Anregung hin die Vorprüfung der Baumöglichkeit ohne Architektenbeauftragung erfolgen sollen. Bei drei Gegenstimmen wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt zu prüfen, ob das Anwesen Meiergasse 3 im Rahmen eines Zuwendungsprogramms als Wohngebäude umgebaut werden kann.Die Kämmerei wird beauftragt die maximale Förderung für ein solches Vorhaben zu ermitteln.

Moralische Komponente
Empört zeigte sich Stadträtin Pia Brunnenmeier, die darauf hinwies, dass es sich bei dem Erbe um ein solches mit Verfügungen und einem deutlich formulierten letzten Willen handle. „Das war der Erblasserin wichtig“ stellte Brunnenmeier deutlich heraus. „Dda können wir nicht sagen, das ist alles Wurst“.

Tatsächlich ist es so, dass die Barschaft aus dem Erbe in Höhe von 600.000 Euro zweckgebunden ist und deshalb für den Bau der ambulanten Wohngemeinschaft im Bieswanger Schulhaus nicht zur Verfügung steht.

In dem Testament, das übrigens noch am 19.02.1985 zugunsten der evangelisch-lutherischen  Kirchstiftung Bieswang geschrieben war, wurde mit Wirkung am 27.04.2000 die Stadt Pappenheim als Alleinerbe eingesetzt.

Auszug aus dem Testament der Maria Pfister vom 27.04.2000:

“….. Mein Anwesen in Pappenheim-Bieswang, Meiergasse 3 samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden. Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Ein Teil der Ersparnisse ist dazu zu verwenden, dass das Hausdach soweit erforderlich neu gedeckt werden kann.

Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten. Ich will nicht, dass im Anwesen Groß- oder Kleinvieh, auch keine Hunde gehalten werden.

Das Anwesen ist ausreichend zu versichern (Brand, Haftpflicht, Glas, Hausrat, Unfall). …….“