Ehrenzeichen für 50-jährigen Feuerwehrdienst geplant

Hubert 12.00

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:"Normale Tabelle";
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-qformat:yes;
mso-style-parent:"";
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin-top:0cm;
mso-para-margin-right:0cm;
mso-para-margin-bottom:10.0pt;
mso-para-margin-left:0cm;
line-height:115%;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:11.0pt;

mso-ascii-
mso-ascii-theme-
mso-hansi-
mso-hansi-theme-
mso-ansi-language:EN-US;
mso-fareast-language:EN-US;
mso-bidi-language:EN-US;}

Für die Feuerwehren in Bayern soll ein Ehrenzeichen für den 50-jährigen Feuerwehrdienst eingeführt werden. Das teilt MdL Maunel Westphal mit.

(MdL Westphal) Die bayerischen Feuerwehren sorgen maßgeblich für unsere Sicherheit. Dieser Dienst erfolgt überwiegend ehrenamtlich. Von 320.000 Feuerwehrdienstleistenden insgesamt, sind 310.000 Feuerwehrmitglieder ehrenamtlich im Einsatz! Zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung bemüht sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag daher, die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren fortlaufend zu optimieren! Ganz aktuell soll ein Ehrenzeichen für den 50-jährigen Feuerwehrdienst eingeführt werden.

Rein rechnerisch bewältigen die Feuerwehrmänner und –frauen in Bayern alle zweieinhalb Minuten einen Einsatz. Es ist dabei besonders wichtig, dass genügend Einsatzkräfte mit einer qualitativ hochwertigen Ausrüstung bereit stehen und die Feuerwehrleute gut ausgebildet sind. Aus diesem Grund hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei geht es zum einen vor allem darum, die Rahmenbedingungen den sich wandelnden Begebenheiten anzupassen, zum anderen aber auch die Gemeinden dahingehend zu unterstützen, den abwehrenden Brandschutz und einen ausreichenden technischen Hilfsdienst mit Feuerwehren sicherzustellen.

So regeln die Feuerwehrzuwendungsrichtlinien die Förderung von Fahrzeugen, Geräten und den Bau von Feuerwehrgerätehäusern. Die dort festgelegten Festbeträge für die Förderung werden regelmäßig erhöht, zuletzt zum 1. März 2015. Dabei wurden die Beträge um durchschnittlich 20 Prozent angehoben. Für Räume mit besonderem Handlungsbedarf liegen die Förderfestbeträge seit kurzem sogar noch um fünf Prozent höher.

„Das ist besonders für Kommunen in unserer Region von Vorteil, denn der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde als Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingestuft“, erklärt der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal.

Ergänzt wird diese Förderung noch durch einige Sonderprogramme, die flexibel dem aktuellen Bedarf Rechnung tragen. In den letzten Jahren konnten so mehr als 216 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer für die Feuerwehr-Förderung eingesetzt werden.

Die jüngsten Änderungen betreffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt sind. „Damit auch jemand kommt, wenn es brennt, haben wir im vergangenen Jahr Möglichkeiten geschaffen, das ehrenamtliche Einsatzkräftepotential nachhaltig zu sichern. So gibt es nun erweiterte Möglichkeiten für kommunale Zusammenarbeit sowie für die Einrichtung von Kinderfeuerwehren. Außerdem haben wir die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren angehoben. Damit tragen wir den Auswirkungen des demographischen und gesellschaftlichen Wandels Rechnung“, so Westphal.

Der Abgeordnete weiter: „Als Folge der Anhebung der Altersgrenze kann es in Zukunft auch Feuerwehrleute geben, die auf eine 50-jährige Dienstzeit zurückblicken können. Da wir aktuell aber nur Ehrenzeichen vergeben, die eine 25- oder 40-jährige Dienstzeit ehren, hat die Staatsregierung einen Gesetzesentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht, mit dem Ziel, ein Großes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz einzuführen! Ich begrüße diese Entscheidung sehr. So können wir den aktiven Frauen und Männern in der Feuerwehr die verdiente Anerkennung für ihren oft schweren Dienst zuteilwerden lassen.“

Neben diesen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Bayern viele weitere Maßnahmen, die den Feuerwehren direkt zukommen. So hat der Freistaat für die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrleute an den drei Staatlichen Feuerwehrschulen in Geretsried, Regensburg und Würzburg in den Jahren 2008 bis 2017 über 228 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2009 wurde außerdem ein mehrjähriges bayerisches Investitions- und Beschaffungsprogramm für den Katastrophenschutz mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro aufgelegt. Auch im Doppelhaushalt 2017/18 wird dieses Programm mit insgesamt 7,5 Millionen Euro konsequent fortgeführt.

„Durch die Unterstützung des Freistaats können die Feuerwehren, Rettungsdienste und der Katastrophenschutz den hohen Sicherheitsstandard, den wir in Bayern genießen, erhalten. Viele weitere Programme unterstützen die Feuerwehren über die genannten hinaus. Auch zukünftig werde ich mich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrleute auf neue Herausforderungen jederzeit gut vorbereitet sind. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, sie hier weiterhin zu unterstützen“, bekräftigt Westphal