Die Straßenausbausatzung lauert

Zur Erhaltung und  Sanierung der Pappenheimer Ortsstraße hat der Stadtrat jetzt eine Bestandsliste mit drei unterschiedlichen Schadensklassen beschlossen. Dabei stellte sich heraus dass es von den 96 aufgelisteten Straßen 14 (14,6%) der Kategorie 3 angehören, die komplett neu hergestellt werden müssen und damit die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) von den Anliegern mitzufinanzieren sind.

Anfang April dieses Jahres hatte der Stadtrat per Beschluss den Auftrag erteilt einen Katalog über alle Straßen und Wege im Pappenheimer Gemeindebereich Pappenheim zu erstellen. In diesem Katalog sollten der jeweilige Straßenzustand in drei Kategorien eingeteilt werden.

Kategorie 1:
Straße überwiegend in Ordnung, kann längerfristig (länger als 10 Jahre) mit kleinen Ausbesserungen erhalten werden

Kategorie 2:
Straße sanierungsbedürftig, kann durch abfräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltschicht längerfristig erhalten werden. Die Arbeiten sind innerhalb von maximal 5 Jahren umzusetzen. Es entsteht für die Anlieger keine Beitragspflicht nach der SAB. Die Rangfolge einer Sanierung dieser Straßen soll durch einen Gutachter und einen Beschluss durch den Stadtrat erfolgen.

Kategorie 3:
Straßen dieser Kategorie sind nicht mehr ohne Eingriffe in den Unterbau, die Rinnen oder Borde, zu sanieren. Diese Straßen müssen komplett neu hergestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Anlieger über die SAB an den Baukosten beteiligt werden. Soweit es sich dabei um reine Anliegerstraßen handelt, kann der Kostenanteil für die Anlieger bei bis zu 80 % liegen.

Dieser Pappenheimer Straßenzustands-Katalog wurde jetzt von dem Pappenheimer Ingenieur Emil Zapp in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Straßenreferenten Stadtrat Herbert Halbmeyer vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Besonders für das Engagement von Stadtrat Herbert Halbmeyer bedankte sich Bürgermeister Uwe Sinn Im Vorfeld der Beratungen.

„Das Konzept passt“, stellte Walter Otters für die Fraktion der Freien Wähler fest. Allerdings müsse man jetzt auch beherzt weiter gehen und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Mit den jährlich veranschlagten 70.000 Euro werde man nicht weit kommen. Die 70.000 Euro müssen ein nach oben offener Mindestbetrag sein. So sieht es auch Florian Gallus (CSU), der eine deutliche Anhebung des Betrages forderte. „Sonst werden wir von den Tatschen überrollt“.

Richtig wäre, so meint Otters, einen gewissen Prozentanteil des Haushalts für die Straßensanierung freizuhalten. „Wenn´s uns gut geht ist es mehr, wenn´s uns schlecht geht ist es weniger“, erklärte Otters seinen Ratskollegen.

Für die Bürgerliste führte Karl Satzinger aus, dass man darauf achten müsse, dass die Straßen der Kategorie 2 nicht in die Kategorie 3 abrutschen und damit für die Anlieger beitragspflichtig werden.

Als nächsten Schritt, so schlug Anette Pappler für die SPD-Fraktion vor, soll vom Straßenreferenten (Stadtrat Halbmeyer (CSU) und dem Fachmann (Ingenieur Zapp) eine Prioritätenliste erstellt werden. Über die jährlichen Finanzierungsbeiträge könne man dann in der nächsten Sitzung reden, meinte Gerhard Gronauer (SPD).

In dem Straßenzustandskatalog sind 96 Straßen im gesamten Gemeindegebiet Pappenheim erfasst. Davon sind 47 (49%) der Straßen weitgehend in Ordnung (Kategorie 1). Mit der Kategorie 2 sind 32 Straßen (33,3%) aufgelistet und der SAB-pflichtigen Kategorie 3 sind 14 (14,6%) der erfassten Straßen zugeordnet. Drei weitere Straßen sind nicht kategorisiert, weil sie entweder Schotterstraßen oder aus sonstigen Gründen nicht zugeordnet worden sind. Von den 14 Straßen der Kategorie 3 sind 5 für Bieswang, eine für Geislohe und 8 im Pappenheimer Kernstadtbereich erfasst. Allerdings befinden sich darunter vier Altstadtstraßen, die im Rahmen der Umgestaltung der Pappenheimer Innenstadt ohnehin zur Erneuerung vorgesehen sind.