Chronologie der Baumaßnahmen

Der Zimmereibetreib Gegg in Bieswang stand und steht wegen verschiedener Baumaßnahmen in der öffentlichen Kritik. Nun hat uns der Betriebseigentümer Markus Gegg einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er die Chronologie der Entwicklung seines Betriebes darstellt.

Foto: Zimmerei Gegg

Zu den Vorwürfen gegen die Zimmerei Gegg GmbH

Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit Klarstellen.

Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:
// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002
// genehmigt vom LRA 14.01.2008
genehmigt LRA 25.01.2010
genehmigt LRA 07.12.2016 (zwei Anwohner aus Bieswang haben Klage gegen den Freistaat Bayern, vertr. durch das LRA Weißenburg-Gunzenhausen, wegen der genehmigten Überdachung eingereicht; hier steht das Urteil des VGH München noch aus). Zu allen von mir getätigten Bauvorhaben lagen also sowohl das Einvernehmen der Gemeinde als auch schlussendlich eine Genehmigung des Landratsamtes vor.

Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich eine Bürgerinitiative (Liebenswertes Bieswang), die die Verhinderung der Betriebserweiterung zum Ziel hatte. Ein von mir organisierter Informationsabend über meine Beweggründe der Erweiterung konnte kein Ergebnis erzielen. In der Folge zog ich meinen Antrag am 23.01.2017 zurück, auch u.a. weil ich die Errichtung der am 07.12.2016 genehmigten Überdachung voranbringen wollte. Im Übrigen wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes von mir zukünftig auch nicht weiterverfolgt.

Am 14.01.2016 fand in meinem Büro ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Uwe Sinn sowie den Stadträten Gerhard Gronauer, Fritz Hönig, Florian Gallus sowie Werner Hüttinger statt, der u.a. den von mir geplanten Erwerb des kleinen städtischen Grundstücks Fl.Nr. 557/1 zum Thema hatte. Bei diesem Grundstück mit der Größe von 644 m² handelte es sich um eine Hutungsfläche, die von der Stadt nicht mehr bewirtschaftet wurde. Diese Fläche war auch der Grund, warum die von mir ursprünglich eingereichte Überdachung nicht rechteckig geplant, sondern an einer Ecke „abgeschnitten“ war, um überhaupt die fälligen Abstandsflächen einhalten zu können und nicht auf fremden Grund zu bauen. Durch den Erwerb dieser Fläche wollte ich sicherstellen, dass ich infolge dessen eine gerade Überdachung errichten kann. Im Übrigen hatte ich den Gesprächsteilnehmern an diesem Termin bereits wissen lassen, dass ich dieses Grundstück nach einem Erwerb als Lagerplatz nutzen möchte. Jetzt so zu tun, als käme diese Entwicklung überraschend, verwundert doch sehr. Im Dezember 2016 schließlich wurde der Kauf dieses Grundstücks notariell vollzogen. Um es im Sinne des Gesprächstermins vom 14.01.2016 nutzen zu können, wurde von mir ein Tekturantrag am 19.09.2017 für die bereits genehmigte Überdachung (genehmigt vom LRA am 07.12.2016) bei der Stadt Pappenheim eingereicht. Für die notwendige Geländeauffüllung wurden 8 Baggerschürfen (max. 20 Meter Raster) am 18.10.2016 (auf unserem bestehenden Grundstück) durchgeführt. Zitat aus dem Bericht des Wasserwirtschaftsamts Ansbach: Auffälligkeiten, die auf eine anthropogene Verunreinigung hinweisen, wurden nicht festgestellt. Für eine zwischenzeitlich gelagerten Schotter (Fl.Nr.557/1) wurde mir ein Bußgeld verhängt, was ich mittlerweile auch entrichtet habe.

Bei der eingereichten Tektur handelte es sich im Übrigen nur um eine Vergrößerung von ca. 20 m² Grundfläche. Dieser Tekturantrag vom 19.09.2017 wurde mir daraufhin wieder zurückgegeben. Bis heute steht eine Entscheidung aus, ich habe Herrn Bürgermeister Sinn und auch den Bauausschuss (nach Vorschlag des SR Dietz) dazu eingeladen, sich vor Ort die Gegebenheiten anzusehen, um sich selbst ein Bild der Überdachung zu machen. Leider waren bisher nur drei Stadträte dazu bereit. Dass ich schlussendlich die kleine Lücke gegenüber der ursprünglichen Genehmigung geschlossen habe, möge man mir hier bitte nachsehen. Dadurch entsteht für niemanden irgendein Nachteil. Auch die Holzverschalung der Überdachung –die ursprünglich nicht geplant war- schadet niemandem und ist im Übrigen im Sinne der Bauvorschriften verfahrensfrei. Dass dies zudem noch für die Anwohner eine lärmmindernde Maßnahme darstellt, sei hier noch erwähnt. Im Übrigen bin ich durch den Verzicht auf das „Gewerbegebiet Gegg“ der Bürgerinitiative entgegen gekommen, konzentrieren sich die Fahrbewegungen doch jetzt auf mein Bestandsgelände. Dieses Gelände ist im Übrigen über ein Geh- und Fahrtrecht zweifelsfrei erschlossen.

Den Vorschlag seitens der Stadt Pappenheim sowie der Bürgerinitiative, ich solle in das bestehende Gewerbegebiet umsiedeln, muss ich entschieden ablehnen, da mein Betrieb mittlerweile eine Größe besitzt, dessen Verlagerung mir eine siebenstellige Summe kosten würde und für mich finanziell nicht stemmbar wäre, ohne mich in den Ruin zu treiben. An dieser Stelle möchte ich zudem feststellen –und hier spreche ich sicher im Namen vieler Bieswanger- dass das „Gewerbegebiet“ nach jetziger Lage keinerlei zusätzlichen Betrieb verkraften kann. Das Gebiet ist im klassischen Sinn nicht mal voll erschlossen, ich müsste mir von privat Flächen hinzu zukaufen, da die Stadt es seit geraumer Zeit versäumt hat, das Gewerbegebiet Bieswang zu vergrößern und ihrerseits Flächen von den Anliegern zuzukaufen. Das Angebot der Stadt geht daher völlig ins Leere, vielmehr sollte die Gemeinde erstmal für eine anständige verkehrsmäßige Erschließung sorgen (keine Geh- bzw.

Fahrradwege ins Gewerbegebiet, keine entsprechende Beleuchtung), die immer wieder ins Gespräch gebrachte „Entlastungsspanne“ ist nach gegenwärtigem Ermessen für drei oder vier Betriebe völlig unrealistisch und auch nicht bezahlbar. Man sollte hier der Bevölkerung endlich reinen Wein einschenken.

Mir ist es wichtig, mit dieser Darstellung darauf hinzuweisen, dass ich mich keines Vergehens schuldig gemacht habe und die Vorwürfe des ständigen Schwarzbauens entschieden von mir weise, diese entbehren jeglicher Grundlage. Ich habe mir diesbezüglich also nichts vorzuwerfen. Es ist richtig und wichtig, auch die Belange der Bürgerinitiative und der Anwohner zu prüfen, mein Eindruck aber ist, dass die Stadt bzw. Verwaltung in Pappenheim das wirtschaftliche Wachstum in Pappenheim und insbesondere den dazugehörigen Ortsteilen blockiert bzw. nicht ernst genug nimmt. Darüber hinaus gibt es in vielen anderen Bereichen Mißstände, die Liste unglücklicher und immer wieder vertagten Entscheidungen alleine in Bieswang (Pfister-Erbe, Seniorenanlage Altes Schulhaus, seit über einem Jahrzehnt anstehende und notwendige Kanalsanierung etc.) ließe sich noch beliebig fortsetzen, gipfelnd in einer bisher völlig dilettantisch umgesetzten Dorferneuerung. Es ist mir schier unbegreiflich, warum hier nichts Konstruktives auf die Reihe gebracht wird.

Markus Gegg
Bieswang

 

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.