Stadtwerke Pappenheim informieren über Anpassung der PV-Abschlagszahlungen

Die Stadtwerke Pappenheim informieren derzeit die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) über eine vorübergehende Anpassung der Abschlagszahlungen. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, werden für die Monate Januar und Februar 2025 keine Abschlagszahlungen an die PV-Einspeiser geleistet.

Grund für diese Maßnahme ist eine Abweichung zwischen der prognostizierten und der tatsächlich erzeugten PV-Energie im Jahr 2024. Aufgrund einer geringeren Erzeugung wurden im vergangenen Jahr höhere Abschläge ausgezahlt, als es der tatsächlichen Einspeisung entsprach. Die Aussetzung der Abschläge im Januar und Februar, in denen die Erzeugung erfahrungsgemäß niedrig ist, dient dazu, diese Differenz auszugleichen.

Die Stadtwerke Pappenheim betonen, dass dies lediglich eine vorübergehende Maßnahme ist. Selbstverständlich wird eine abschließende Abrechnung erfolgen, bei der etwaige Abweichungen berücksichtigt werden. Sollte sich dabei ein offener Betrag zugunsten der Einspeiser ergeben, wird dieser selbstverständlich ausgezahlt – jedoch möglicherweise etwas später als in den vergangenen Jahren.

Die Stadtwerke danken ihren Kundinnen und Kunden für das Verständnis und stehen bei Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Diese Anpassung soll langfristig dazu beitragen, die Abschlagszahlungen weiterhin auf einer verlässlichen und gerechten Grundlage zu berechnen.

 




Bürgerstiftung Pappenheim ruft zur Unterstützung für Turnverein auf

Die Bürgerstiftung Pappenheim will den Turnverein 1861 Pappenheim finanziell bei der dringend notwendigen Sanierung des Daches seiner denkmalgeschützten Turnhalle unterstützen. Um dieses wichtige Projekt zu ermöglichen, bittet die Stiftung alle Bürgerinnen und Bürger um Spenden.

Das Dach der denkmalgeschützten Turnhalle des Turnvereins 1861 Pappenheim steht vor einer dringenden Sanierung. Das 1907 im Jugendstil errichtete Gebäude, das seit über einem Jahrhundert ein fester Bestandteil des Vereinslebens und der Pappenheimer Gemeinschaft ist, wurde kürzlich aufgrund akuter Einsturzgefahr gesperrt. Diese Entwicklung trifft den Turnverein, der auf eine über 160-jährige Geschichte zurückblickt, schwer – nicht nur als Ort sportlicher Aktivitäten, sondern auch als kultureller und sozialer Mittelpunkt der Stadt.

Die plötzliche Sperrung stellt den Verein vor eine immense Herausforderung. Ein umfangreicher Sanierungsbedarf und hohe Kosten, die nur zu einem Teil durch Förderungen abgedeckt werden können, belasten den Verein erheblich. Trotz vorübergehender Ersatzlösungen kann das volle Angebot, das bislang 45 Prozent Kinder erreichte und ehrenamtlich organisiert wird, nicht wie gewohnt weitergeführt werden.

Um den Fortbestand des Vereins und seiner wertvollen Arbeit zu sichern, hat die Bürgerstiftung Pappenheim beschlossen, bei der Finanzierung der Sanierung mitzuwirken. In diesem Zusammenhang ruft die Stiftung alle Bürgerinnen und Bürger aus Pappenheim und den umliegenden Ortsteilen sowie weitere Unterstützer dazu auf, durch eine zweckgebundene Spende zu helfen.

Die Bürgerstiftung hat dafür ein Spendenkonto eingerichtet:

IBAN: DE 67 7645 0000 0232 2919 22
Bank: Sparkasse Mittelfranken Süd

Alle Spenden werden vollständig an den Turnverein weitergeleitet, und Spendenquittungen können auf Wunsch für die Steuererklärung ausgestellt werden.

Der Turnverein und die Bürgerstiftung betonen die Bedeutung des Projekts für die Gemeinschaft und danken bereits jetzt allen, die bereit sind, mit ihrem Beitrag die Wiederaufnahme des regulären Vereinsbetriebs zu ermöglichen.




Stadtwerke Pappenheim starten Zählerablesung im Dezember

Die Stadtwerke Pappenheim beginnen Anfang Dezember erneut mit der jährlichen Ablesung der Strom- und Wasserzähler in den Haushalten. In diesem Jahr setzt die Stadtwerke Pappenheim GmbH wieder auf den Einsatz von Ablesekarten, die an alle Haushalte im Strom- und Wassernetz sowie im Netzgebiet der Stadtwerke versandt werden.

Je nach Anschlussart erhalten die Haushalte jeweils eine oder mehrere Ablesekarten – für Strom, Wasser und gegebenenfalls Einspeisung. Die Zählerstände können unkompliziert auf den Karten eingetragen und anschließend entweder per Post zurückgeschickt oder direkt in den Briefkasten der Stadtwerke in Pappenheim eingeworfen werden.

Für alle, die den digitalen Weg bevorzugen, steht eine Online-Eingabe zur Verfügung. Die entsprechenden Zählerstände können unter folgendem Link eingetragen werden:

[ Online-Eingabe für Zählerstände hier … ].

Wichtiger Hinweis:
Ablesekarten des Wasserzweckverbandes „Links der Altmühl“ werden von den Stadtwerken Pappenheim nicht bearbeitet. Diese sind direkt an die Hauptgeschäftsstelle in Bieswang zu senden:
Wasserzweckverband „Links der Altmühl“
Am Wasserturm 1
91805 Pappenheim-Bieswang

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Pappenheim gerne zur Verfügung. Die Stadtwerke danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe und freuen sich auf eine zügige Abwicklung der Zählerablesung.




Pappenheim verbschiedet Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

Die Stadt Pappenheim hat einen umfassenden Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, dabei jedoch die Belange von Umwelt, Landwirtschaft und Anwohnern zu berücksichtigen.

Der Katalog wurde in fünf intensiven Arbeitssitzungen des „Arbeitskreises PV-Kriterienkatalog“ entwickelt, der von Experten des Instituts für Energietechnik begleitet wurde. In einem offenen und konstruktiven Austausch entstand ein Leitfaden, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen von PV-Anlagen im Gemeindegebiet berücksichtigt.

Besonderes Augenmerk lag darauf, die Konflikte zwischen der Energiewende und dem Schutz der Kulturlandschaft im Naturpark Altmühltal zu vermeiden. Der Kriterienkatalog soll nun als Entscheidungshilfe bei zukünftigen Anträgen auf PV-Freiflächenanlagen dienen.

Schwerpunkte des Katalogs
Der Leitfaden setzt klare Prioritäten und Bedingungen für die Zulassung von Anlagen. Unter anderem gelten folgende Grundsätze:

– Maximale Anlagengröße: Anlagen dürfen nicht größer als 10 Hektar sein.

– Flächenvorgaben: Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Überschwemmungsflächen sind tabu.

– Abstandsregelungen: Anlagen müssen mindestens 300 Meter von Siedlungsgebieten entfernt sein, sofern nicht spezielle Einverständniserklärungen der Anwohner vorliegen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass Projekte mit lokaler Wertschöpfung bevorzugt werden. Initiativen, die durch Bürgergenossenschaften oder heimische Unternehmen getragen werden, erhalten besonderen Rückhalt.

 Veröffentlichung und Umsetzung
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat wird der Kriterienkatalog veröffentlicht. Interessierte Vorhabenträger können bis zum 30. September 2025 Anträge einreichen. Ab dem 1. Oktober 2025 beginnt der Stadtrat mit der Prüfung der eingegangenen Konzepte.

 

Für die interne Verwaltung wurde zudem eine Karte erstellt, die potenziell geeignete Flächen kennzeichnet. Diese Karte dient lediglich der Orientierung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

 

Die Stadt Pappenheim will mit diesem Leitfaden ein Zeichen für eine nachhaltige und zugleich zukunftsorientierte Energiepolitik setzen.

 

Durch die transparente Ausarbeitung und klare Vorgaben erhofft sich die Stadt, sowohl innovative Projekte zu fördern als auch den Schutz ihrer einzigartigen Landschaft zu gewährleisten.




Schnelles Handeln der Stadtwerke Pappenheim behebt Stromausfall in der Deisingerstraße

Am Samstagvormittag, den 17. August 2024, kam es in Teilen der Deisingerstraße in Pappenheim zu einem unerwarteten Stromausfall. Betroffen waren die Hausnummern 19 bis 35, darunter auch die Arztpraxis Filipski und die Metzgerei Wörlein. Dank des schnellen und engagierten Einsatzes der Stadtwerke Pappenheim konnte die Stromversorgung innerhalb kurzer Zeit wiederhergestellt werden.

Die sofortige Fehlersuche führte die Fachleute der Städtischen Werke zur Ursache des Ausfalls, die sich im Bereich der Hausnummer 21 befand. In Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Hüttinger aus Geislohe (FHG) begannen noch am Samstagnachmittag die notwendigen Grabungsarbeiten. Bis in die Abendstunden hinein wurde mit Hochdruck gearbeitet, um das Problem zu beheben.

Der Fehler konnte schließlich in einer beschädigten Muffe lokalisiert werden, wie Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke, mitteilte. Noch am Samstagabend gelang es den Mitarbeitern, eine provisorische Stromversorgung für die betroffenen Gebäude zu gewährleisten, sodass zumindest über Nacht wieder Elektrizität zur Verfügung stand.

Am Sonntagmorgen nahm das Team der Stadtwerke die Arbeiten erneut auf, um eine dauerhafte Lösung sicherzustellen. Der Graben auf dem östlichen Gehweg wurde schließlich wegen eines weiteren Kurzschlusses auf eine Länge von fast 15 Metern ausgeweitet. Besonders im Hinblick auf die Arztpraxis und die Metzgerei war das Ziel, bis spätestens Sonntagabend eine stabile Stromversorgung wiederherzustellen.

Kurz vor 13:00 Uhr am Sonntag konnten die Mitarbeiter der Stadtwerke schließlich eine weitere defekte Muffe freilegen, die einen Kurzschluss verursacht hatte. Dank des engagierten und kompetenten Einsatzes der Fachkräfte konnte der Schaden vollständig behoben und die Stromversorgung zuverlässig wiederhergestellt werden.

Die Stadtwerke Pappenheim haben mit ihrem schnellen und entschlossenen Handeln gezeigt, dass sie auch in unvorhersehbaren Situationen die Versorgungssicherheit in der Stadt aufrechterhalten können. Das Lob für die Mitarbeiter, die teilweise bis in die Nachtstunden arbeiteten, ist mehr als verdient. Durch ihre Bemühungen wurde eine längere Unterbrechung der Stromversorgung erfolgreich verhindert – ein positiver Ausgang, der von den Betroffenen und der gesamten Stadt sehr geschätzt wird.

Stromausfall in Teilen der Deisingerstraße in Pappenheim

Am Vormittag des Samstags, 17.08.2024 hat es in Teilen der Deisingerstraße einen Stromausfall gegeben. Betroffen waren die Hausnummern 19 bis 35 einschließlich der Arztpraxis Filipski und er Metzgerei Wörlein. Die sofortige Fehlersuche der Stadtwerke Pappenheim konnte bei Messungen den Fehler im Bereich der Hausnummern 21 orten. In Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Hüttinger aus Geislohe (FHG) wurde umgehend mit den Grabarbeiten begonnen, die bis in die Abendstunden andauerten.

Am Abend konnte der Fehler in einer Muffe festgestellt werden, die „nachgegeben“ hatte, wie Steffen Petrenz der Leiter der Städtischen Werke erklärte.

Noch am gleichen Abend konnten die Mitarbeiter der Städtischen Werke die betroffenen Anwesen über Nacht provisorisch mit Strom versorgt werden. Provisorisch deshalb, weil bei Messungen einen Weiter Feherstelle festgestellt wurde. Am Sonntagmorgen ginge der Bagger von FHG und drei Mitarbeiter der Städtischen Werke wieder zu Werke, um den östlichen Gehweg weiter aufzugraben. Der Graben betrug letztendliche eine Länge von fast 15 Metern.

Insbesondere weil eine Arztpraxis und das Metzgereigeschäft Wörlein an dem stromlosen Strang hängen, war es das Bestreben der Städtischen bis spätestens Sonntagabend eine sichere und dauerhafte Stromversorgung wieder herzustellen.

Kurz vor 13:00 Uhr haben die Fachleute der Städtischen Werke letztlich eine weiter Muffe freigelegt, die einen Kurzschluss verursacht hatte. Nach den Reparaturarbeiten, um 15:30 uhr hatten allen wieder Strom und konnten noch ihren Sonntag-Nachmittag-Kaffee kochen.

 




Bieswang und Nachbardörfer setzen Zeichen gegen Umzingelung mit Windkraftanlagen

Die Bürgerinnen und Bürger von Bieswang und den umliegenden Dörfern haben unmissverständlich gezeigt, was sie von der geplanten Umzingelung durch riesige Windkraftanlagen halten. Die rechtliche Möglichkeit, Einwendungen gegen die 31. Aktualisierung des Regionalplanes 8 der Region Westmittelfranken vorzubringen, wurde von einer überwältigenden Zahl an Betroffenen genutzt.

Am Mittwochabend, den 26. Juni 2024, wurden die gesammelten Einwendungen gezählt. Die hohe Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sorgte für große Freude. Insgesamt 198 Briefe mit Einwendungsschreiben wurden abgegeben, wobei die meisten Briefe Einwendungen von zwei oder mehr Familienmitgliedern enthielten. Dies bedeutet, dass rund 450 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger allein durch diese Aktion zum Ausdruck bringen, „dass sie sich gegen diese Umzingelung mit Windkraftanlagen zur Wehr setzen“, heißt es in einer Mitteilung der Bürgerinitiative

Zusätzlich zu diesen Briefen wurden zahlreiche Einwendungen direkt per Post oder E-Mail an den Regionalen Planungsverband nach Ansbach gesendet. Diese konnten jedoch nicht in die Zählung einbezogen werden.

Mit Zuversicht und Freude
wurde der ansehnliche Berg an Briefen symbolisch auf die Reise nach zum regionalen Planungsverband nach Ansbach geschickt. Am Donnerstagvormittag wurde ein bis zum Rand gefüllte Wäschekorb mit den Briefen persönlich an Dr. Rainer Fugmann, den Regionalen Planer übergeben. In einem anschließenden Gespräch bei der Regierung von Mittelfranken wurden Dr. Fugmann nochmals die wesentlichen Argumente gegen die unverhältnismäßige Umzingelung von Bieswang und den Nachbardörfern mit Windkraftanlagen dargelegt. Dr. Fugmann zeigte sich beeindruckt von der großen Anzahl der Einwendungen.
Die Verteter der BI Bieswang betonten, dass hinter jedem dieser Schreiben menschliche Schicksale und fundamentale Rechte stehen.

Verhältnismäßigkeit bei regionalen Planungen
Die Bürgerinnen und Bürger der Region Bieswang fordern Verhältnismäßigkeit bei regionalen Planungen, Gesundheit, Schutz der beruflichen und finanziellen Existenz, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen sowie die Beachtung jahrelanger Anstrengungen zur dörflichen Entwicklung im Rahmen des Projekts Dorferneuerung in Bieswang.

Vetorecht der Kommunen abgeschafft
Wie die Bürgerinitiative weiter mitteilt, wurde seit gestern das Vetorecht der Kommunen gegen Windkraftanlagen im Staatsforst durch Wirtschaftsminister Aiwanger und Ministerpräsident Söder abgeschafft. Dies bedeute, dass die Möglichkeiten für bürgerliche oder kommunale Einflussnahme stark eingeschränkt sind. Eine Verbandsklage, die ebenfalls zur Abschaffung vorgesehen ist, scheint die einzige verbleibende Option zu sein.

Angesichts dieser Entwicklungen messen die Verantwortlichen der Bürgerinitiative dieser Aktion der Einwohner von Bieswang und den Nachbardörfern eine besondere Bedeutung zu. Sie hoffen, dass der Planungsverband der Region 8, Westmittelfranken, die zahlreichen Einwendungen ernst nimmt und Bieswang nicht von Windkraftanlagen umzingelt wird.

Fotos: BI Bieswang




Solarpotenzial – auch für Pappenheim ist eine gebäudegenaue Analyse jetzt verfügbar

Im Zuge des digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde ein umfassendes Solarpotenzialkataster erstellt. Dieses neue Instrument ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob ihre Dachfläche für Solar- und Photovoltaikanlagen geeignet ist. Besonders erfreulich ist, dass auch für Pappenheim und seine Ortsteile für jedes einzelne Gebäude die Eignung für eine Photovoltaikanlage dargestellt wird. Damit haben auch die Bürgerinnen und Bürger im Pappenheimer Land die Möglichkeit, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und ihr Dachpotenzial optimal zu nutzen

[Direkt zum Solarpotenzialkataster geht’s hier lang … ]

Das Kataster berücksichtigt spezifische Eigenschaften wie Dachneigung, Ausrichtung und das Umfeld des Gebäudes, um die Eignung für die Installation von Solaranlagen zu bestimmen. Dabei können sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen analysiert werden. Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ist das Kataster ein zentraler Bestandteil des landkreisweiten Energienutzungsplans und steht nun auf der Homepage des Landkreises unter

[www.altmuehlfranken.de/energienutzungsplan] zur Verfügung.

„Für jedes Gebäude kann mithilfe der interaktiven Karten bereits eine erste Einschätzung zur Anlagengröße abgerufen sowie verschiedene Szenarien durchgespielt werden. Darüber hinaus kann auch gleich für jedes Szenario eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Dachanlagen ermittelt werden“, erklärt Landrat Manuel Westphal.

„Bei der Konfiguration einer Photovoltaikanlage kann beispielsweise der individuelle jährliche Strombedarf eingegeben werden, um herauszufinden, ob die Anlage voll einspeisen oder vor allem für den Haushaltsstrom genutzt werden sollte“, ergänzt die Klimaschutzmanagerin Eva-Maria Raab. Zusätzlich können Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher berücksichtigt werden.

Das Solarpotenzialkataster basiert auf einem automatisierten Verfahren und dient als Erstinformation für die Bürgerinnen und Bürger. Es ersetzt jedoch nicht die fachliche Beratung durch einen qualifizierten Planer oder Installateur. Wenden Sie sich daher an Fachberater, um weiterführende Fragen zur Umsetzung von Solaranlagen zu klären.

 

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https://solare-stadt.de/landkreis-weissenburg-gunzenhausen/spk?lat=49.030061831&lon=10.971696517




Stromabschaltung in Göhren, Mittelmarter und Bieswang

Die Städtischen Werke Pappenheim informieren darüber, dass aufgrund betriebsnotwendiger Arbeiten der Strom in den folgenden Ortsteilen abgeschaltet werden muss:

  •  Göhren und Mittelmarter am Donnerstag, 20.06.2024, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Bieswang (nördlich der Hauptstraße), Donnerstag, 20.06.2024, von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Dauer: 2 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag

Die Städtischen Werke empfehlen allen Anwohnern, während der Unterbrechung empfindliche Geräte vom Stromnetz zu trennen, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Diese Geräte sollten erst nach der Wiederherstellung der Stromversorgung wieder in Betrieb genommen werden.

Darüber hinaus können Stromerzeugungsanlagen während dieser Zeit nicht in das Netz der Stadtwerke Pappenheim GmbH einspeisen.

Die Städtischen Werke bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme




Informationsveranstaltung zur Windkraft – Änderungen für Göhren beachten!

Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr, lädt die Stadt Pappenheim zu einer wichtigen Bürgerversammlung für die Bürger Göhrens in das Schulhaus nach Göhren zum Thema Windkraft ein.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an die betroffenen Grundstückseigentümer und interessierte Bürger aus Göhren.

Für die Bürger aus Neudorf wird es eine separate Bürgerversammlung geben. Die entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 




Sicherheitsinspektion der Stromleitungen rund um Pappenheim

Ab Montag, dem 3. Juni 2024, wird die N-ERGIE Netz GmbH zwei Wochen lang mit einem Helikopter die Hochspannungsleitungen in ihrem Netzgebiet überprüfen. Auch der Raum Pappenheim wird dabei im Fokus stehen. Die täglichen Flüge, die zwischen 8:00 und 17:00 Uhr stattfinden, dienen der Dokumentation und Identifikation möglicher Schwachstellen auf der insgesamt rund 800 Kilometer langen Freileitung.

Kontrollen aus der Luft
Um eine detaillierte Inspektion zu gewährleisten, wird der Helikopter in einer niedrigen Höhe von etwa 35 Metern fliegen und dabei teils bis auf 15 Meter an Masten und Leitungen herankommen. Diese Perspektive ermöglicht es, Schäden an Masten, Isolatoren und Leiterseilen frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird überprüft, ob Sicherheitsabstände eingehalten werden, zum Beispiel, ob Bäume zu nahe an die Leitungen herangewachsen sind.

Mögliche Verzögerungen und Lärmbelästigung
Die Inspektionen können sich wetterbedingt verzögern, da klare Sicht für die Kontrolle notwendig ist. Die N-ERGIE Netz GmbH bittet die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für den entstehenden Lärm und Abwind durch den Helikoptereinsatz. Um Tiere nicht zu verschrecken, werden Bereiche mit Pferden, Rindern oder Wildtieren umflogen.

Die regelmäßigen Inspektionen sind wichtig, um eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. 2022 mussten die Menschen im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH aufgrund ungeplanter Ereignisse durchschnittlich nur knapp sieben Minuten ohne Strom auskommen – rund fünf Minuten weniger als im Bundesdurchschnitt.

Titelfoto: N-ERGIE




Pappenheim will zwei Vorrangflächen für Windkraft bei Bieswang ersatzlos streichen

Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats in Pappenheim waren seit dem denkwürdigen 14. September 2006 wieder einmal Windenergieanlagen (WEA) ein Thema. Wie berichtet, hat der regionale Planungsverband Westmittelfranken in seiner 31. Änderung zum Regionalplan im Raum Bieswang, Göhren und Neudorf drei Vorrangflächen für WEA eingeplant. Vor gut 40 Zuhörern, vorwiegend aus den genannten Orten, erklärte Bürgermeister Florian Gallus die Windkraft-Thematik souverän und umfassend. Die Entscheidung des Stadtrats, in seiner Stellungnahme bestimmte Vorrangflächen zu verschieben und andere ganz zu streichen, verspricht neue Spannung in der Diskussion um die Windenergie in unserer Region.

Im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung ist das Thema Windkraft insbesondere in Bieswang heiß diskutiert worden. Dem Aufruf, vor Sitzungsbeginn vor dem Rathaus Präsenz zu zeigen, sind denn auch etwa 20 Personen gefolgt, die diskutierten und ihre Erkenntnisse austauschten. Und das war nicht viel Erkenntnisse, soweit sie die Dinge in Sachen Windkraft im Gemeindegebiet Pappenheim betrafen. Denn bisher war über das Thema ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich gesprochen worden. Im Sitzungsraum im Haus des Gastes waren es dann mehr als 40 Zuhörer, die sehr diszipliniert und gespannt die Ausführungen von Bürgermeister Florian Gallus erwarteten.

Dieser erklärte zunächst die Vorgaben des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, wonach in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Gesamtfläche für den Bau von WEA zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen sollen bayernweit bis 2032 auf 1,8 Prozent erweitert werden. Für die Planungsregion 8 mit 123 Städten und Gemeinden hat sich der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf die Suche nach möglichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen gemacht, wobei die Windhäufigkeit eine entscheidende Rolle spielte. Die Auswahl erfolgte, so Gallus, aber auch nach Ausschlusskriterien und einem Katalog in dem Artenschutz, Wasserschutz, Militär, Naturschutz, Denkmalschutz und dergleichen eine Rolle spielten. So erläuterte der Bürgermeister auch, dass ursprünglich 500 ha Vorrangflächen im Wald rund um Bieswang in der Änderung des Regionalplans vorgesehen waren.

Werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt, dann können außerhalb der Vorrangflächen keine Windkraftanlagen gebaut werden, womit eine Steuerung der Standorte möglich wäre. Sollten die Ziele aber verfehlt werden, dann erfolgt eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Das würde bedeuten, dass WEA überall dort im Außenbereich gebaut werden könnten, wo sich der Grundstückseigentümer und der Betreiber der WEA einig sind, soweit die vorgeschriebenen Abstände zur Ortsbebauung eingehalten werden.

Planungshoheit durch Flächensicherung
Aber auch, wenn Vorrangflächen für den Bau von WEA ausgewiesen sind, droht den Kommunen, in unserem Falle der Stadt Pappenheim, die Planungshoheit zu entgleiten. Denn jeder Privatmann, der ein Grundstück auf der Vorrangfläche hat, kann ohne Einflussmöglichkeiten der Stadt eine WEA bauen oder bauen lassen, so erklärte es Bürgermeister Gallus im voll besetzten Sitzungsraum. Dann gäbe es auch keine Möglichkeit der Stadt oder der Bürgerschaft, sich an den WEA zu beteiligen. Damit können Windparks in allen Vorbehalts- und Vorranggebieten ohne Beteiligungsmöglichkeit durch die Stadt entstehen.

Um mit der Planungshoheit das Gesetz des Handelns nicht zu verlieren, will Gallus die Flächen privater Eigentümer in den Vorranggebieten mit einem Nutzungsvertrag an die Stadt Pappenheim binden. Nur so könne die Stadt die Spielregeln festlegen und bestimmen, wer, wo, wie und wann baut. Mit Bürgerstrommodellen und Bürgerwindkraftanlagen will der Bürgermeister letztlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die WEA beflügeln.

Wie berichtet, gab es bereits zwei nichtöffentliche Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel war es, den Eigentümern einen Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen für ihr jeweiliges Grundstück nahezubringen. Mit dem 30-seitigen Vertragswerk soll vom Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstücks an die Stadt Pappenheim übertragen werden, die dann als Betreiberin der Windenergieanlagen (WEA) auftritt und damit auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten wahrnimmt. Damit, so erklärte Bürgermeister Florian Gallus bei der öffentlichen Sitzung im Stadtrat, behalte die Stadt Pappenheim die Planungshoheit und könne bestimmen, wo und wie viele WEA auf der Vorrangfläche gebaut werden.

Gallus erklärte auch, dass die bisherigen nichtöffentlichen Versammlungen deshalb notwendig waren, weil bis zur Veröffentlichung der Pläne durch den regionalen Planungsverband Westmittelfranken sich die Grenzen der Vorrangflächen immer wieder verschoben haben. Aus diesem Grund sollten die konkret infrage kommenden Grundstücke noch geheim gehalten werden, um Unruhe unter den Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Der Bürgermeister kündigte auch noch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.

Zur Fläche WK 312: Anpassung der Fläche WK 312 wie dem Lageplan zu entnehmen ist: Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.

Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
Das eigentliche Thema der Stadtratssitzung jedoch war die Stellungnahme der Stadt Pappenheim zu den im Entwurfsplan ausgewiesenen drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Zu dieser Stellungnahme war die Stadt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Einstimmig beschlossen wurde vom Stadtrat ohne jede Wortmeldung von dem Stadtratsgremium folgende Stellungnahme: Für die Fläche WK 312, gelegen links und rechts der Staatsstraße 2724 zwischen der Abzweigung Göhren und der Abzweigung Neudorf, wird eine Anpassung vorgeschlagen: Teile der Fläche sollen entfallen, während eine neue Ersatzfläche weiter entfernt von Wohngebieten Richtung Rothenstein vorgesehen ist. Hier sollen alle Flächenbereiche gestrichen werden, die sich in einem Waldgebiet befinden.
Die beiden Flächen WK 313 und WK 314 im Bereich Bieswang sollen nach dem Willen des Pappenheimer Stadtrats ersatzlos gestrichen werden. Hauptgründe sind der Schutz wertvoller Forstflächen und Kulturgüter, die Entlastung des Ortsbildes sowie der Vorsorgeabstand zu Wohnsiedlungen und denkmalgeschützten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen das Landschaftsbild schonen und die Einwohner entlasten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die oberbayerische Nachbargemeinde Schernfeld an der Grenze zu Bieswang eine Windkonzentrationszone mit 145 Hektar im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat.

Dieser Beschluss des Stadtrats ist aber wohl eher eine Wunschvorstellung als eine Garantie dafür, dass die in der Stellungnahme formulierten Änderungen auch in der Planung zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken so umgesetzt werden. Auch darauf hat Bürgermeister Gallus bei der Sitzung hingewiesen. Deshalb ist er auch weiterhin bestrebt, die Flächensicherung für alle im Entwurfsplan ausgewiesenen Vorrangflächen mit einem Nutzungsvertrag unter städtische Kontrolle zu bringen.

Bis zum 28. Juni 2024 kann sich jeder schriftlich oder elektronisch äußern
Das Wichtigste hierzu findet sich in folgendem Auszug aus dem Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2024, Seite 53

„Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (8) hat am 09.04.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans (inhaltliche Fortschreibung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie) beschlossen.
Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.

Bei der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde -, Promenade 27, 91522 Ansbach, Zi. 442 liegt der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG vom 06.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 zur Einsicht für jedermann aus.
Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.

Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ und www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“ eingesehen werden.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach oder unter rpv@landratsamt-ansbach.de gegeben.

Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.regionwestmittelfranken.de) unter Regionalplan – Regionalplan-Änderungen – 31. Änderung – Datenschutzhinweis.“

 

Zur Fläche WK 312:
Anpassung der Fläche WK 312 wie folgendem Lageplan zu entnehmen ist.
Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.




Stromabschaltung in Bieswang

Die Stadtwerke Pappenheim informieren über geplante Wartungsarbeiten am Stromnetz in Bieswang. Am Samstag, den 11. Mai 2024, wird zwischen 07:30 Uhr und 18:00 Uhr in Teilen von Bieswang der Strom aufgrund dieser Arbeiten zeitweise abgeschaltet. Die Anschlussteilnehmer werden gebeten, empfindliche Geräte, die durch die Stromunterbrechung beeinträchtigt werden könnten, vorsorglich vom Netz zu trennen und erst nach Beendigung der Maßnahmen wieder in Betrieb zu nehmen.
Des Weiteren ist während der Abschaltung keine Einspeisung von Strom aus privaten Stromerzeugungsanlagen ins Netz der Stadtwerke möglich. Die Stadtwerke Pappenheim bitten um Verständnis für die notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stromversorgungsinfrastruktur.