Änderungen am „Lämmermannplatz“

An dem bereits beschlossenen Bebauungsplan für das Areal des Lämmermannhauses wurde jetzt im Stadtrat eine Änderungen beschlossen. Das Gebäude, das im Rückraum des geplanten Platzes entstehen soll, wird kleiner dimensioniert sein als ursprünglich vorgesehen.

141009_laemmermann-01Eine neue Baulinie gibt es jetzt im Bebauungsplan für das Lämmermannareal. Wie mehrfach berichtet, sollen das denkmalgeschützte Lämmermannhaus und zwei Gebäude im Rückraum zur Herrenschmiedgasse hin abgebrochen werden. Damit soll ein Platz zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Altstadt entstehen. Wie jetzt bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gibt es neue Planungen für das Gebäude, das im Rückraum des neuen Platzes entstehen soll. An der Deisingerstraße zugewandten Seite soll die Baulinie des Gebäudes um etwa 2 m zurückgesetzt werden, damit der Bau nicht mehr auf der Grundfläche des abgebrochenen denkmalgeschützten Lämmermannhauses steht. Wie es in der öffentlichen Sitzung hieß, sind die Wünsche des Investors und förderrechtliche Aspekte Grund für diese Änderung.




SAB – Gesetzespflicht oder besiegbares Ungetüm

Beim Informationsabend der Bürgerinitiative Sadtentwicklung Pappenheim (BISP) kam auch Jürgen Jordan zu Wort, der in einem halbstündigen Vortrag mehrere Gründe vortrug, weshalb die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abgeschafft werden muss. „Ihr müsst Euch wehren – nicht auf den scheiß Gesetzen herumreiten“, rief er den anwesenden Stadträten zu.

Seit es die SAB gibt, sorgt sie für Unruhe und Verdruss bei der Bevölkerung. Das ist nicht nur in Pappenheim, sondern in der gesamten Republik so. Durch die Aktivitäten der BISP wurde nun erstmals ein Referent mit Kompetenz, Erfahrung und Verbindungen bis in das Bayerische Innenministerium nach Pappenheim geholt. Jürgen Jordan von den Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat (VerBiB) referierte mit deutlichen bis deftigen Worten über das ungerechte Ärgernis SAB.
Auch wenn auch die Ausführungen Jordans sicherlich nicht angenehm waren für die gewählten Volksvertreter unserer Stadt, so hätten sie beim Ratsgremium auf jeden Fall zu einer Erweiterung des Gedankenspektrums zur SAB geführt. Aber es waren eben von 16 Stadträten nur 6 da. Die Stadträte sind es, die über den Antrag der BISP zu entscheiden haben. Diese hatte Anfang August beantragt, die SAB in Pappenheim abzuschaffen.

[Unseren Artikel finden Sie hier … ]

Nach unseren Informationen ging in diesem Zusammenhang allen Ratsmitgliedern eine topaktuelle Abhandlung aus den Bayerischen Verwaltungsblättern (Ausgabe 8/2014 vom 15.04.2014) zu, die auch uns vorliegt. Dr. Simon Bulla, seines Zeichens Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Universität Augsburg und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Schwaben lässt in dieser Abhandlung nur einen minimalen Spielraum für eine Aussetzung der SAB in eng begrenzten Einzelfällen zu. Ob so ein Einzelfall bei einem qualifizierten Ausbau der Pappenheimer Innenstadt vorliegt wäre sicherlich eine intensive Prüfung wert. Nach der Abhandlung Dr. Bullas führt aber in Pappenheim offenbar kein Weg zu einer vollständigen Abschaffung der SAB. In der Abhandlung sind Fallkonstellationen und Praxisbeispiele ausführlich und verständlich ausgeführt, die davon sprechen, dass sich die Stadträte, sollten Sie eine Abschaffung der SAB beschließen, einer haftungsrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung aussetzen.

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“Wir sind zwar Laien – aber wir sind nicht blöd”; Jürgen Jordan fesselte die Zuhörer mit seinen deutlichen Worten

Es lässt sich denken, dass Jürgen Jordan von VerBiB dies völlig anders bewertete. „Straße saniert –Bürger ruiniert“ war das Leitthema seines Vortrages in dem er ein Feuerwerk von Argumenten gegen die SAB abbrannte. Ausgehend von der Aussage, dass Straßen Allgemeingut seien, zog Jordan den in der SAB manifestierten Begriff des „besonderen Nutzens“ in Zweifel. Jordan erklärte, dass die Bürger denen durch den Straßenausbau ein besonderer Nutzen untergeschoben wird vorher einen besonderen Nachteil gehabt haben müssen, der nicht abgegolten wurde.
Rechtliche Grundlage der SAB ist Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in dem zu lesen steht, dass die Gemeinden von den Bürgern Beiträge erheben sollen „denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“.
deisinger-02-hDabei hat das Wort „sollen“ eine besondere Bedeutung. Verwaltungsgerichtlich ist entschieden, dass dieses Wort „sollen“ als „müssen“ zu werten ist. Und damit scheinen die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die SAB anzuwenden. Aber „Es gibt Wege aus der SAB“ führte Jordan aus, der diese „Mussregelung“ als einen „Missbrauch der deutschen Sprache zu Lasten der Bürger“ bewertete.
„In Pappenheim wurde gut über die aktuelle Gesetzeslage informiert“ verteilte Jordan auch Lob. Allerdings sei es wichtig, politischen Druck auszuüben. VerBiB habe mittlerweile 5000 Unterstützer in dem Bemühen den Artikel 5 des KAG abzuschaffen.
Auch die Gesetzesstellen der Gemeindeordnung interpretierte Jordan anders als die Verwaltungsgerichte. Denn wenn, wie im Artikel 61/1 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, die Stadt es nicht schafft ihre Finanzen zu konsolidieren, könne man die Verantwortung dafür nicht den Hausbesitzern aufbürden. Jordan berichtete von Beispielen wo Hauseigentümer in den Ruin getrieben wurden und forderte die anwesenden Stadträte auf, sich nicht von der Rechtsaufsichtsbehörde einschüchtern zu lassen. „Ihr müsst Euch wehren – nicht auf den scheiß Gesetzen herumreiten“, fordert Jordan die Stadträte auf. Der Ertrag aus der SAB stehe in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Verdruss. „Wir werden dieses Ungeheuer KAG und SAB kippen“, schloss Jordan.

Stadtrat und FW Fraktionsvorsitzender Walter Otters stellte bei seiner Wortmeldung heraus, dass ehrenamtliche Stadträte nicht die Politiker seien, die eine SAB kippen können. Es stelle sich auch die Frage, ob sich bei einer Abschaffung der SAB sich Nachteile für die Zuschussgewährung durch staatliche Stellen auswirke. Es sei wichtig bei den Entscheidungen über das SEK verschiedene Varianten, mit und ohne SAB gegenüberzustellen.
Auch Stadtrat Florian Gallus, Vorsitzender der CSU Fraktion meldete sich zu Wort und wies darauf hin, dass man von der Rechtsaufsicht die oben beschriebene Abhandlung bekommen habe. Aus dieser gehe hervor, dass man die SAB nicht so ohne Weiteres abschaffen kann.

„Es herrscht totaler Nebel“ beschrieb Graf von und zu Egloffstein die Situation. Informationen die man sich wünsche erfolgten nicht – auch nicht für die Stadträte. Bezüglich der Zuschussfrage im Zusammenhang mit der SAB vertrat Graf Egloffstein die Meinung, dass weniger Zuschüsse manchmal mehr sein könne. Abzuklären sei die Frage um welchen Betrag die erhöhten Zuschüsse den Eigenanteil der Stadt Pappenheim in die Höhe treiben.




BISP – Wir sind nicht die, die dagegen sind

Bei einem Infoabend im EBZ hat die Bürgerinitiative Stadtsanierung Pappenheim (BISP) ihre Haltung zu dem seit 2009 laufenden Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) deutlich gemacht. Dabei spielte umfassende Aufklärung und ein Mitspracherecht der Bürger die zentrale Rolle. Erste Erfolge der Initiative wurden vorgestellt. SEK soll konstruktiv begleitet werden.

Die Besprechungspunkte der BISP mit den SEK-Verantwortlichen
Die Besprechungspunkte der BISP mit den SEK-Verantwortlichen

„Das wichtigste sind die Stadträte“ stellte Walter Engeler, der Sprecher der BISP im Laufe seiner Rede während der Informationsveranstaltung fest und hat damit 6 von 16 Ratsmitgliedern direkt erreicht. Unter den rund 40 Zuhörern, die vorwiegend Anlieger und Grundstücksbesitzer aus der Deisingerstraße waren, freute sich Engeler über die Anwesenheit der Stadträte Florian Gallus und Herbert Halbmeyer (CSU), Walter Otters und Friedrich Hönig von den FW genauso wie über Karl Satzinger und Holger Wenzel von der BGL.
Bei der Vorstellung der BISP stellte ihr Sprecher fest, dass die Anfang Juli dieses Jahres gegründete Bürgerinitiative aus einer Situation der Unsicherheit wegen unzureichender Informationen gegründet worden sei. Mit dem Rückenwind von inzwischen 220 Unterschriften wolle die BISP den Informationsfluss wieder herstellen und in Sachen SEK mitdenken und mitreden. Man wolle das SEK-Verfahren konstruktiv begleiten. „Wir sind nicht die, die dagegen sind“, betonte Engeler. Aber – „Wir wollen Bescheid wissen ob es finanzierbar ist. Wir wollen die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung ernst nehmen“.
Erste Erfolge sind auf Grund des Wirkens der BISP bereits zu verzeichnen. Zum einen ist die Kostenbelastung der Anwohner im Sanierungsgebiet, wenn auch unter Vorbehalt bekannt gegeben worden und auch eine öffentliche Infoveranstaltung hat der Kunst- und Kulturverein im Büchelehaus veranstaltet. Der weiteren gab mit den führenden Köpfen des SEK kürzlich ein Gespräch, bei dem die BISP ihre Vorschläge und Bedenken vorbringen konnte.

SEK-Aussage zum Thema Radweg Deisingerstraße
SEK-Aussage zum Thema Radweg Deisingerstraße

Dabei ging es zunächst um die Fahrbahnbreite in der Deisingerstraße, die von ursprünglichen 7 m Breite auf 3,60 m verschmälert werden soll. Diese Zahlen sind für die Kostenbeteiligung der Anlieger bedeutsam, denn für Baumaßnahmen im Bereich der Fahrbahnfläche brauchen die Anlieger keine Straßenausbaubeiträge bezahlen. „Wir kommen da nicht mit“, so Engeler, der den Landkreis in der Pflicht sieht, sich für Pappenheim, als ein Zugpferd des Tourismus in Altmühlfranken finanziell zu engagieren. Jedenfalls spreche sich die BISP ganz klar gegen eine Verschmälerung der Fahrbahn aus.
Weitere Fragen der BISP wirft die vom Stadtrat im Februar 2013 beschlossene Abgrenzung des SEK-Sanierungsgebietes im Süden der Deisingerstraße auf. „Warum endet das Sanierungsgebiet am Zebrastreifen?“ fragt die BISP und stellt heraus, dass die Abgrenzung in Ermangelung zwingender Gründe willkürlich erfolgt sei. Man wolle der Deisingerstraße einen Platzcharakter geben, sei bei vonseiten der SEK-Verantwortlichen argumentiert worden. Die BISP vertritt die Meinung, dass man die Realität des Durchgangsstraßencharakters in der Deisingerstraße im Auge behalten solle.

Aussage Landratsamt zum Thema Radweg in der Deisingerstraße
Aussage Landratsamt zum Thema Radweg in der Deisingerstraße

Auch die Radfahrer sieht die BISP als Kapital für Pappenheim und möchte erreichen, dass die Radler Pappenheim als Aufenthaltspunkt und nicht nur als Durchfahrtsstrecke bewerten. Deshalb möchte man verschiedene Lösungsansätze diskutieren, die aber bei dem Gespräch im Rathaus als unerwünscht abgelehnt wurden. Den Vorschlag von Philipp Schneider, der seine Idee für einen Radweg in beide Richtungen vorstellte [finden Sie hier …]. Zugänglich hingegen zeigte sich in Sachen Radwegeplanung in Pappenheim das Tiefbauamt beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Von dort wurde die Auskunft erteilt, dass es möglich wäre auf dem Grund und die Kosten des Landkreises einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. (Siehe nebenstehenden Kasten).
Bei der Pflasterfrage weist die BISP auf die Kosten beim Einbau und auch beim Unterhalt sowie den erhöhten Schallpegel beim Befahren hin. Darüber ob bei den Sanierungskosten von ca. 3 Millionen Euro der Unterbau für die Pflasterung mit eingerechnet ist, konnte die BISP keine eindeutige Antwort erhalten.
141002_bisp_info-02Die Planungen zu der Sanierung des Marktplatzes stellte Philipp Schneider in seinem Referat in Frage. Er könne bei der bestehenden Planung keine klare Verkehrsführung erkennen und sieht die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Das Notwendigkeit des Podiums vor dem Gasthof Zum Hirschen fraglich und die bestehenden Pflasterung auf dem Marktplatz soll erhalten bleiben. Dies allerdings hängt mit der Förderung zusammen, die nur dann möglich ist, wenn durch die Sanierung eine Verbesserung erreicht wird. Nach den Ausführungen Schneiders könne man eine Verbesserung auch dadurch erreichen, wenn man auf dem bestehenden Pflaster beispielsweise ein „Steincafe“ einrichtet wie es kürzlich vor dem Lämmermannhaus präsentiert wurde.
Weitere Themen des Infoabends waren die Kanalsanierung, die Situation und Fördermöglichkeiten des Handels, die Parkplatzsituation und Härtefälle, die sich in den Grenzbereichen des SEK-Gebietes abzeichnen.
Solange über die Planung Sanierungsmaßnahmen kein Stadtratsbeschluss vorliegt, befindet sich das SEK in einer unklaren Fördersituation. Erst mit beschlossenen Sanierungsmaßnahmen können die entsprechenden Förderanträge geschreiben und den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden. Insoweit bestehe in dem seit 2009 laufenden SEK Verfahren ein gewisser Zeitdruck, den die BISP für künstlich erzeugt und hält. „Es geht nichts über eine gescheite Planung“, so die Haltung der BISP. Auf keinen Fall sei man bereit faule Kompromisse mitzutragen.
Die BISP will weiterhin die Anregungen und Meinungen der Bürger bündeln und konstruktiv in den SEK Prozess einbringen. Weitere Informationsveranstaltungen sind geplant dabei wäre es aus Sicht der BISP zu begrüßen dass die Stadt Pappenheim für solche Infoveranstaltungen die Ferderführung übernimmt.

Selbstverständlich stand auch die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) im Kreuzfeuer der Kritik. Die in Pappenheim vor 10 Jahren beschlossene Satzung ist es, die bei Straßenbaumaßnahmen eine finanzielle Anliegerbeteiligung vorschreibt. Zu diesem Thema hatte die BISP Jürgen Jordan von der Interessengemeinschaft für gerechte Kommunalabgaben aus Nürnberg Fischbach/Altenfurt eingeladen. In seinem Vortrag forderte Jordan die anwesenden Stadträte auf sich von der Rechtsaufsichtbehörde nicht einschüchtern zu lassen und „das Monster Straßenausbaubeitragssatzung“ abzuschaffen. (Weiterer Bericht folgt).




BISP stellt bestehende SEK-Vorplanung in Frage

(BISP) Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat zur Planung eines Radweges für den Verkehr in beide Fahrtrichtungen in der Deisingerstraße zur Veröffentlichung übersandt. Zudem stellt die Bürgerinitiative eine Möglichkeit vor, die Zufahrt zur E-Werk Insel zu entschärfen. Die bestehende Vorplanung für den Marktplatz wird in Frage gestellt.

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Vorschlag bzgl. Radwegführung in der Innenstadt
Gefahrenentschärfung an der Zufahrt Parkplatz „Insel“ (E-Werk)

140923_stadtplan1 Radweg:
Man könnte in die Planung der Deisingerstraße evtl. einen Radweg in beiden Richtungen mit einbeziehen.

Siehe: Stadtplan I
Sollte man eine Möglichkeit dafür finden, wird der Anteil der Kreisstraße wieder größer und die Kosten, die die Bürger zu tragen haben, würden sich dadurch reduzieren. In den Innenstädten werden außerdem Radwege extra gefördert.

Die zweite Möglichkeit wäre – wie in vielen Universitätsstädten bereits praktiziert – den Radfahrer zu erlauben, auch entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Dazu müsste die Beschilderung (Deisingerstraße, Graf-Carl-Straße und Bauhofstraße) geändert werden – mit dem Hinweis für die Autofahrer „Radfahrer im Gegenverkehr“. Solche Schilder sind woanders bereits im Einsatz. (s. Stadtplan II gelbe Markierung)

Unserer Meinung nach hat sich die Anzahl der Radfahrer seit der letzten Studie ca. verfünffacht!

 

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Zufahrt Parkplatz „Insel“:

Um die Gefahrensituation an der Abbiegung zum (90°) und vom (270°) Parkplatz zu entschärfen, wäre eine vollautomatische Ampelanlage sinnvoll wie sie z. B. in Großstädten in Hotelgaragen eingesetzt wird. Die Ampel in der Klosterstraße zeigt normalerweise grün, weil dort die Straße sehr beengt ist, die Ampel am E-Werk zeigt normalerweise rot und bei Bedarf wird umgeschaltet. (s. Stadtplan II, rote Punkte)

Siehe: Stadtplan II

 

 

 

 

 

 

140923_Marktplatz

 




BISP lädt zur Info-Veranstaltung ein

(BISP) Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept SEK am Mittwoch, 01. Oktober 2014 in das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum ein.

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Einladung zur Informationsveranstaltung

am

Mittwoch, 1. Oktober 2014

um 19.00 Uhr im

Evangelischen Bildungszentrum Pappenheim

  1. Die Bürgerinitiative möchte Ihnen bekannt geben, was seit ihrer Gründung geschehen ist: Veranstaltungen, Gespräche, Ergebnisse.
  1. Die Bürgerinitiative möchte auch weiterhin die Meinung der Bürgerinnen und Bürger bündeln und konstruktiv in den Prozess des SEK einbringen: Was halten Sie von den aktuellen Planungsergebnissen?
    Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Wir wollen die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung ernst nehmen.

Informieren Sie sich, denn die Kosten betreffen alle Bürgerinnen und Bürger Pappenheims (inkl. Ortsteile)!




BISP nimmt Stellung

(BISP) In einer Gegenüberstellung der Argumente nimmt die Bürgerinitiativer Stadtentwicklung Pappenheim BISP Stellung zu den Argumenten, die Stadtrat Kreißl zum Thema Städtebauliches Entwicklungskonzept zusammengestellt hat. Nachfolgend finden Sie eine direkte Gegenüberstellung der Argumente.

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Infostand der BISP

(Redaktion BISP) Wie die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mitteilt, wird sie am Sonntag 21. 09. auf dem Marktlatz einen Informationsstand errichten. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, den Infostand zu besuchen.

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Förderung auch ohne Pflaster ! – ?

Auch ohne eine Pflasterung der Fahrbahn in der Deisingerstraße gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für das SEK und an den Grundfesten der Straßenausbaubeitragssatzung kann aus rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht gerüttelt werden. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrats vom 10.September.

„Heute gibt es nichts Neues – heute ist kein Informationstag“ stellte Helmut Selzer, Koordinator für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK), fest. Nachgefragt hatte Dekan Wolfgang Popp, der die dargebotenen Ausführungen der in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates schon am 30. 07. Im Haus der Bürger gehört und gesehen hatte. So war es auch bei den anderen 10 Zuhörern, die gekommen waren um Neues zu erfahren über den Fortgang in Sachen SEK.

140914_sek-04Nachdem Erster Bürgermeister Uwe Sinn die Öffentlichkeit der vorher nicht öffentlichen Sitzung hergestellt hatte, begann er seine Erklärungen mit der Exkursion nach Gaimersheim, Dietfurt an der Altmühl und Beilngries am 02. Juli.

[unseren Artikel zu dieser Exkursion finden Sie hier … ]

Kosten für die Anlieger
Zweites Thema seiner Erklärungen waren die Kosten, die bei einer Umsetzung der Innenstadtsanierung wohl unumstößlich auf die Anwohner insbesondere in der Deisingerstraße zukommen werden. Sinn erinnerte an die Informationsveranstaltung am 05.08. in der die Grundlagen für die Beitragsbemessung eingehend erläutert wurden und bei der jedem Anlieger die voraussichtlichen Kosten genannt wurden die für sein Grundstück im Rahmen der SAB fällig werden. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass sich die Grundlage für diese Kosten nicht verändert, ganz egal wie aufwendig der Innenstadtausbau auch geplant wird.

140914_sek-06Festgestellt hat Bürgermeister Sinn auch, dass die Kosten für den Unterbau, die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals werden die Anlieger in der Deisingerstraße nicht besonders belasten, weil diese Kosten über die Benutzungsgebühren abgerechnet und so von der Gemeinschaft aller Anschlussinhaber getragen werden. Ergänzungsbeiträge kommen nach Sinns Worten auf die Anwohner nicht zu.

Gesetzliches Fundament für SAB
So wie es derzeit aussieht, wird es aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit geben die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abzuschaffen oder für die Innenstadtsanierung auszusetzen. Nach den Ausführungen in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 vom 15. 04.2014 kommt das Ratsgremium – würde es die SAB in Pappenheim durch Beschluss abschaffen – in die Gefahr einer zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung. Im Klartext bedeutet das, dass jeder Stadtrat persönlich für die rechtlichen Folgen geradestehen müsste, die sich aus der Abschaffung des SAB ergeben. In dem Beitrag des Verwaltungsrechtsexperten Dr. Simon Bulla ist in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 für jedermann verständlich und ausführlich die gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden dargestellt eine SAB zu beschließen und auch umzusetzen.

Die Causa Gaimersheim
Einzig denkbare Ausnahme für eine Anwendung der SAB ist der Umstand, dass die betreffende Gemeinde Schuldenfrei ist und die Ausgaben im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen auch nicht zu einer Gefährdung einer soliden Haushaltslage oder gar einer Schuldenaufnahme führt.
In dieser glücklichen Lage scheint die Gemeinde Gaimersheim zu sein. Denn für die Sanierungsmaßnahmen des innerörtlichen Bereichs wurde die auch in Gaimersheim erlassene SAB ausgesetzt.
Wie in der Sitzung vom Mitglied des SEK-Umsetzungsrates Gerhard Sippekamp erläutert wurde, habe es nach seiner Kenntnis in Gaimersheim nur für die Gestaltung einer Bushaltestelle und die Schaffung der Barrierefreiheit Zuschüsse gegeben.

140914_sek-02Die Verkehrslage und das Verkehrsaufkommen
Nach SEK-Koordinator Helmut Selzer sind die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen in den besuchten Städten durchaus mit denen in der Pappenheimer Deisingerstraße vergleichbar. Das jedoch wurde von einigen der Zuhörer, die mitdiskutieren durften, in Frage gestellt. Zum einen sei ein Pappenheimer Bürger bei eigenen Zählungen auf andere Ergebnisse gekommen und auch wegen des LKW-Verkehrs zur Mälzerei Wurm gebe es in Pappenheim eine besondere Verkehrsbelastung.

Hier hakte Stadtrat Florian Gallus (Mitglied im SEK Umsetzungsrat) ein und stellte heraus, dass bei einem höhengleichen Ausbau des Straßenraumes nach seiner Meinung potentielle Aufenthaltsflächen für Fußgänger und Radfahrer und damit die Aufenthaltsqualität schlechthin infrage gestellt werden. Das Beispiel Gaimersheim habe gezeigt, dass es bei einer höhengleichen Gestaltung des Verkehrsraumes die für Fußgänger vorgesehenen Aufenthaltsräume zugeparkt wurden. Deshalb habe man beispielsweise in Gaimersheim mit Abgrenzungen zum Zwecke der Verkehrsregulierung nacharbeiten müssen. Gallus forderte eine klare Abgrenzung von Aufenthaltsflächen und Fahrbahn.

„Die Parkplätze sind klar definiert“ konterte Jörg Schwarz, der als Treuhänder der BayernGrund GmbH das SEK in Pappenheim federführend begleitet.

Grundsätzliches zum SEK
„Das SEK ist nicht nur Marktplatz und Deisingerstraße“, stellte Jörg Schwarz fest. Dazu gehöre auch ein breiter Gürtel, des sich um die Innenstadt erstreckt. Insbesondere nannte Schwarz die Bauhofstraße mit dem Schinnererhaus, die Engstelle in der Bürgermeister-Rukwid-Straße und das Lämmermannanwesen. Im Übrigen, so betonte Schwarz, beteilige keine Gemeinde in Mittelfranken „die Bevölkerung so wie in Pappenheim“ stellte Schwarz fest. Es gebe jetzt einen Grobentwurf für die Sanierung von Marktplatz und Deisingerstraße der nun fachlich geprüft und dann im Stadtrat beraten und beschlossen werden soll. Die Bürgerschaft sei über die Planungen informiert worden und wie Bürgermeister Sinn ergänzte: „wir geben die Sachen weiter sobald wir sie wissen“.

140914_sek-03Unnötige Verzögerungen verhindern
In einer Grundsatzerklärung führte Stadtrat Florian Gallus aus, dass er nicht möchte, dass das SEK Projekt zu einem politischen Kräftemessen unter den Fraktionen mutiert, in dem es nur noch darum geht, wer es besser verstehe seine eigenen Vorstellungen besser durzusetzen.
In einem Antrag, den Gallus als Fraktionsvorsitzender der CSU im Stadtrat eingebracht hatte (wir haben berichtet) beantragte er Einzelabstimmungen über alle Empfehlungen des Umsetzungsrates (mehr als200 Stück) und hat dies mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL gegen die Stimmen der SPD Fraktion durchgesetzt.
Mit seinem Antrag so betonte Gallus habe er erreichen wollen, „dass der Stadtrat mehr Mitspracherecht bekommt und das Projekt SEK mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird.“
Nun schlug Gallus vor, im Kreis der Fraktionsvorsitzenden und des Bürgermeisters ca. 10 – 15 maßgebliche Eckpunkte aus den Einzelempfehlungen zur Innenstadtsanierung auszuarbeiten, die dann im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden sollen.
Mit diesem Vorschlag will Gallus – so seine Ausführungen – signalisieren, dass er an einem politischen Kräftemessen nicht interessiert ist. Vielmehr soll sein aktueller Vorschlag dazu beitragen, dass Projekt weiterzubringen und unnötige Verzögerungen verhindern.

Das Pflaster und der Zuschuss
Zitiert hat Stadtrat Florian Gallus einen Zeitungsartikel des Weißenburger Tagblatts, wonach es Zuschüsse für das Pappenheimer SEK nur dann gibt, wenn die Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstraße mit Pflaster ausgebaut wird. Hierzu war nach mehrfachen Nachfragen zu erfahren: „Die Aussage ist so nicht richtig“.

140914_sek-05Baudirektor Eberhard Pickel von der Regierung von Mittelfranken führte hierzu aus, dass es beim SEK von Grundsatz her darum gehe, zielgerichtet und sinnvoll an der Entwicklung einer Stadt zu arbeiten. Für Sanierungsmaßnahmen die den Förderrichtlinien entsprechen gibt es staatliche Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe an der Qualität des Ausbaus orientieren. Wenn man in Pappenheim entgegen der Empfehlung aller mit dem Projekt befassten Planer die Straßen asphaltieren, statt pflastern wolle, „da frage ich mich natürlich schon warum man überhaupt was macht.“ Die Interpretierbarkeit dieser Grundaussage nutzen sowohl die Pflasterbefürworter als auch die Pflastergegner für die Bestätigung ihrer Linie. „Die Zuschüsse gibt es also auch ohne Pflasterung der Fahrbahn“ ,sagen die einen.
Ein Gefährdung des Zuschusses sieht die andere Seite in der Aussage Pickels, der über die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht und maßgeblich an der Entscheidung über die Zuschussgelder für Pappenheim mitwirkt. Die Förderung ist je nach Qualität der Sanierungsmaßnahme abgestuft.
Bürgermeister Sinn erläuterte dazu: „Wir versuchen durch die Pflasterung der Deisingerstraße in eine Sonderförderung zu kommen, die sich auf die gesamte Altstadtsanierung auswirkt.”
Nochmals erfolgte – diesmal von Graf von und zu Egloffstein – der Hinweis, dass durch die erhöhten Ausbaukosten die Anlieger nicht höher belastet werden als mit einer Asphaltierung der Fahrbahn.
Die erhöhten Kosten würden dann von erhöhten Zuschüssen und der Allgemeinheit finanziert.




BISP – nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt

In einem Schreiben an Bürgermeister Uwe Sinn und alle Stadträte hat die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) betont, nicht gegen den Ausbau der Innenstadt zu sein. Allerdings hält die BISP die Straßenausbaubeitragssatzung für nicht richtig. Das Schreiben der BISP ist nachfolgend abgedruckt.

BISP Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim

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Die Bürgerinitiative ist nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt, wie teilweise immer wieder behauptet wird.

Wir sind für einen maßvollen Ausbau und verlangen Information über die anfallenden Kosten. Die Kosten für den Oberbau wurden mit 2,7 bis 3 Mio. € bekannt gegeben. Allerdings wurden noch keine Kosten genannt für die Veränderung des Unterbaus (und Kanalvergrößerung?), die ja auch in den städtischen Haushalt einfließen und somit auch von den Bürgern bezahlt werden müssen.

Straßenausbausatzung
Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbausatzung zu erlassen. Pappenheim hat eine Satzung und die soll für den Ausbau der Innenstadt (und auch für die einzelnen Ortsteile) herangezogen werden. Von der Straßenausbausatzung kann abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist. Was ist besonders günstig? Nach Genehmigung des Haushaltes ist der Schuldenstand am 01.01.2014 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung i. H. v. 272,00 € angegeben. Ist dieser Schuldenstand im unteren Bereich? Unter Kommunalschulden Freistaat Bayern (31.12.2012)1 sind für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beispielsweise folgende Schuldenstände ausgewiesen:

Treuchtlingen 2.385,00 €

Solnhofen 1.805,00 €

Weißenburg 1.285,00 €

Ob diese Zahlen für 2014 noch zutreffen, ist uns nicht bekannt. Im Verhältnis zu diesen Zahlen ist der Schuldenstand in Pappenheim relativ niedrig. Darum könnte unserer Meinung nach die Straßenausbausatzung ausgesetzt werden. Um die Schuldenstände der Gemeinden im Einzugsbereich der Sparkasse Mittelfranken Süd zu verringern, war am 31.12.2012 ein Betrag von ca. 20.000.000,00 € zur Ausschüttung verfügbar.2

Kommunalvertreter vertreten die Interessen der Gemeinden und nicht die der Sparkasse. Sie bilden auch in der Regel die Mehrheit im Verwaltungsrat (Hr. Bgm. Sinn sitzt, soweit uns bekannt ist, auch im Verwaltungsrat und könnte eine Ausschüttung beantragen) und der Verwaltungsrat hat demzufolge für eine Ausschüttung zu stimmen.

Die BISP hält die Finanzierung des Ausbaus der Innenstadt über die Straßenausbausatzung für nicht richtig:

Der Unterhalt und die Modernisierung / Verschönerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger.

Nur den jeweiligen Grundstück / Hausbesitzer für die Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zu diesem

werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch ein

Zeitpunkt an dieser Straße Grundbesitz haben, ist nicht gerecht und auch unsozial. Wer Glück hat, lebt seit vielen Jahren an einer Straße und braucht niemals zahlen. Wer Pech hat, muss einige Monate nach dem Zuzug zahlen – und zwar nicht knapp. Z. B. betragen die voraussichtlichen Kosten 14,30 €/m² für die Deisingerstraße. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Über die unvermeidlichen Härten für die Anwohner hinaus ist die Straßenausbausatzung auch für die

Gemeindeverwaltung ein bürokratisches Monster. Die genaue Abrechnung der Baumaßnahmen sowie der korrekten Beträge wird Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen, die man sich sparen könnte. Wie kann der Zahlende seine Kosten prüfen? Zusätzlich ist ein Streit zwischen den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert. Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch eine erhöhte Grundsteuer wäre auch deshalb naheliegend, da für die Beitragshöhe bzw. Steuer ähnliche Bemessungsgrundlagen gelten.

Quellenangaben:

1 Kommunalschulden Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/kommunalschulden/gemeinden-nach-lk-undregbezirk/

regierungsbezirk-mittelfranken/weissenburg-gunzenhausen.html

2 Sparkassen in Mittelfranken: Möglicher Ausschüttungsbetrag an Gewährträger (Mio. Euro) 31.12.2012:

http://www.forum-landsberg.eu/index.php/sparkassen/71-sparkassen/mittelfranken.html

3 Bündnis für Karlsfeld

http://www.bündnis-für-karlsfeld.de/Meinung_20100325.htm

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Für die Bürgerinitiative Stadtentwicklung der Sprecherkreis

Walter Engeler, Dieter Felsner, Christel Müller, Christa Schmid, Philipp Schneider

 

 




Unterschriftslisten für konstruktive Begleitung

Die Bürger der Stadt Pappenheim und der Ortsteile haben derzeit die Möglichketi sich in den Geschäften der Innenstadt auf Unterschriftslisten einzutragen. Der Einleitungstext auf den Listen spricht sich für eine konstruktive Begleitung einer maßvollen Innenstadtsanierung durch die und für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) aus.Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung bittet um Unterstützung durch Unterschriften. Seit dieser Woche liegen in mehreren Geschäften der Stadt Unterschriftslisten aus, auf denen sich die Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen eintragen können.

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An dem SEK-Projekt, das nach den Vorgaben von der Bürgerbeteiligung leben soll nehmen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun verstärkt Anteil. Waren sie auch bei Projektbeginn in keinem der drei Arbeitskreise vertreten, so haben sie sich jetzt, erfolgreich dafür eingesetzt, dass konkrete Planungen öffentlich gemacht werden und dass die voraussichtlichen Kosten für die Anlieger des SEK-Gebietes bekannt gegeben werden. Derzeit läuft ein dritter Antrag der Initiative in dem der Stadtrat aufgefordert wird die in Pappenheim 2004 eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung wieder abzuschaffen.

[Unseren Artikel zu dem Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung finden Sie hier … ]




Für nachfolgende Generationen erhalten

Während sich Landtagsabgeordneter Manuel Westphal über die Bereitstellung hoher Fördermittel aus dem-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ freut, steht man in Pappenheim kraftvoll und mehrheitsgesichert auf der SEK-Bremse. Derweil stellt der Freistaat für die Stadt Pappenheim mit 350.000 Euro die höchste Fördersumme aller Teilnehmergemeinden im Bereich Südwestmittelfranken in Aussicht.

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Landtagsabgeordneter Manuel Westphal jedenfalls freut sich über die Fördersumme für Pappenheim.

Aus dem Bayerischen Landtag teilt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal mit, dass die Stadt Pappenheim mit 350.00 Euro aus dem Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz gefördert werden soll. Westphal sieht in der Fördermaßnahme neben einer Steigerung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger den Erhalt historisch sehr wertvoller Besonderheiten für nachfolgende Generationen.

Wie schon gestern berichtet, investiert das Bundesland Bayern in diesem Jahr aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Sicherung, Modernisierung und Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mehr als 24,7 Millionen Euro. Zusammen mit den Investitionen der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 40,6 Millionen Euro. Dazu erklärt Abgeordneter Westphal:

„Durch das Programm fließen insgesamt 3,4 Millionen Euro nach Mittelfranken. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro. In diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt auf der Revitalisierung alter Bausubstanz durch Sanierung und Umnutzung sowie der barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums.“

In Stimmkreis von Manuel Westphal dem Bereich Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen werden Dinkelsbühl mit 150.000 Euro, Ellingen mit 120.000 Euro, Pappenheim mit 350.000 Euro und Wolframs-Eschenbach mit 210.000 Euro gefördert.

Dies ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Region, um die Städte und Gemeinden an die Erfordernisse des demografischen Wandels unter Berücksichtigung und Wahrung des historischen Baubestandes anpassen zu können. So wird nicht nur die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöht, sondern auch unsere regionalen und insbesondere historisch sehr wertvollen Besonderheiten bleiben dadurch auch für nachfolgende Generationen erhalten.




Pappenheim mit 350.000 Euro dabei

MdB Artur Auernhammer
Mdb Artur Auernhammer zusammen mit Friedrich Obernöder, dem Vorsitzenden des CSU Ortsverbandes Pappenheim

Aus dem Bund-Länder-Programm ‘Städtebaulicher Denkmalschutz’ profitieren in Mittelfranken 19 historische Stadt- und Ortskerne. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Für die Stadt Pappenheim sind Zuschußgeldern in Höhe von 350.000 Euro bereit gestellt“In Mittelfranken können wir heuer 19 historische Stadt- und Ortskerne mit rund 3,4 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm ‘Städtebaulicher Denkmalschutz’ unterstützen”, gab Innen-und Bauminister Joachim Herrmann bekannt. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro

MdB Artur Auernhammer zusammen mit Friedrich Obernöder, dem Vorsitzenden des CSU-Ortsverbandes Pappenheim

 

„Ich freue mich sehr, dass viele Gemeinden bzw. Städte aus dem Landkreis Ansbach und dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen dabei sind“ teilt MdB Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Dabei handelt es sich um die Städte.

Dinkelsbühl, Altstadt 150.000 Euro
Ellingen, Altstadt 120.000 Euro
Feuchtwangen, Altstadt 120.000 Euro
Heilsbronn, Altstadt 150.000 Euro
Leutershausen, Altstadt 120.000 Euro
Pappenheim, Altstadt 350.000 Euro
Wolframs-Eschenbach, Altstadt 210.000 Euro

Ob diese Fördergelder zur Auszahlung kommen wird eine spannende Geschichte. Denn die jüngsten Szenarien auf der kommunalpolitischen Bühne in Pappenheim lassen doch Zweifel aufkommen ob man dieser Gelder zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt will.