Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

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Weitere Informationsschrift zum Bürgerbegehren

Der SPD-Ortsverein Pappenheim hat in einem Informationsblatt, das ab dem heutigen 14.April an alle Haushalte verteilt wird weitere Gründe für das Bürgerbegehren veröffentlicht.

[Das Informationsblatt ist hier abrufbar … ]

[Gesammelte Beiträge in der Übersich auf der
Facebooseite Stadtentwicklung Pappenheim … ]



Ratsbegehren wird vorgestellt

In einer Informationsschrift stellt die Fraktionsgemeinschaft der CSU, FW und BGL ihren Informationsflyer zum Ratsbegehren vor. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen in Bieswang, Geislohe und Neudorf angeboten.

Die Termine sind:
Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 Uhr Bieswang, Gasthaus Rachinger
Freitag, 17. 04. 2015, 20:30 Uhr Geislohe Hirtenhaus
Donnerstag, 23.04.2015, 20:00 Uhr Neudorf, Gasthaus Felleiter

[Den Informationsflyer zum Ratsbegehren finden Sie hier … ]




Rotstift informiert über das Bürgerbegehren

Mit einer vierseitigen Ausgabe des Rotstifts informiert der SPD Ortsverein Pappenheim über sein Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“, über das am 26. April 2015 in einem Bürgerentscheid entschieden werden soll. Der Rotstift wird derzeit an alle Haushalte in Pappenheim und den Ortsteilen verteilt.

[Die aktuelle Ausgabe des Rotstifts kann hier gelesen und ausgedruckt werden … ]




Bürgerentscheid- so sieht der Stimmzettel aus

Die Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 26. April sind im Wahlamt der Stadt Pappenheim eingegangen. Zu Ihrer Information wird dieser als Muster hier dargestellt.

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Themenschau und Finanzen in Pappenheim

Bei den Bürgerversammlungen in Pappenheim und den Ortsteilen hat Bürgermeister Uwe Sinn wieder eine ganze Reihe von Pappenheimer Themen präsentiert von denen wohl die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt, der Breitbandausbau und die Stromnetzübernahme die größte Ausstrahlung auf die Zukunft haben werden. In seinem Vortag stellte Sinn eine positive Finanzentwicklung dar.

Im Bereich der laufenden Maßnahmen stellt Sinn die Brandschutzmaßnahmen im Grundschulgebäude dar, die inzwischen auf eine Bausumme von 500.000 Euro angewachsen sind, wovon allerdings 50 % Zuschüsse in Aussicht gestellt sind. Angesprochen wurde auch die Dorferneuerung in Ochsenhart, wo die Ortsdurchfahrt und Etterwege saniert werden sollen. Das Kernprojekt der Dorferneuerung in Osterdorf ist der Bau des Dorfgemeinschaftshauses bei dem die Ortsvereine Eigenleistung in Höhe von rund 150.000 Euro einbringen.
Weitere angegangene Großprojekte, die in der Bürgerversammlungen kontrovers diskutiert wurden sind das Städtebauliche Entwicklungskonzept in der Kernstadt sowie und der Breitbandausbau in den Ortsteilen.
Ein Großprojekt wird in den kommenden Jahren auch die Zusammenführung der Kläranlagen Neudorf, Geislohe und Göhren sein. Weil die Genehmigungen dieser Ortskläranlagen auslaufen, bzw. schon ausgelaufen sind, wurde nach einer neuen Lösung der Abwasserbeseitigung gesucht. Dabei laufen laut Sinn die Planungen darauf hinaus, dass das Abwasser von Geislohe und Neudorf nach Göhren gepumpt und von dort über eine Druckleitung durch das Göhrener Tal zur Kläranlage Pappenheim gepumpt wird.
Der von Stadtrat beschlossene Feuerwehrbedarfsplan für die Wehren im Pappenheimer Gemeindegebiet wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr vorliegen. Weiter erörterte der Bürgermeister die Sanierung der historisch sehr wertvollen Epitaphien, die aus der westlichen Friedhofsmauer bei der Galluskirche zur Sanierung entnommen worden sind. Bei dieser Gelegenheit soll demnächst die gesamte Friedhofsmauer saniert werden.
Der Eichwiesensteg ist seit einigen Wochen dauerhaft gesperrt und wird in dieser Form nicht mehr begehbar gemacht werden können. Derzeit laufen die Kostenerhebungen für einen neuen Steg an dieser Stelle und man darf gespannt sein, ob die derzeitige Stadtratsmehrheit bereit ist, einem neuen Steg über die Altmühl zu den Eichwiesen in der Fischerleite zuzustimmen

Im Bereich der Anschaffungen wurde bei den Bürgerversammlungen über eine neue Heizung im katholischen Kindergarten berichtet, über die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Bieswanger Wehr (wir haben berichtet), das Mehrzweckfahrzeug für den städtischen Bauhof, Bänke für die Galluskirche und die Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich des Grundschulhauses.

Mit viel Lob bedachte Bürgermeister Sinn die Pappenheimer Leihbücherei, die über modernen Lesestoff in allen Bereichen verfüge und von Ina Strunz in ganz hervorragender Weise geführt werde. Für die Leseecke der Bücherei haben die Städtischen Werke zwei Sitzsäcke angeschafft.

 

Positive Finanzentwicklung aufgezeigt
finanzen_ruecklEs versteht sich, dass es auch Erläuterungen darüber geben muss, ob denn genügend Geld da ist um die Vorhaben auch finanzieren zu können. Für die Stadtfinanzen konnte Bürgermeister Sinn eine positive Bilanz darstellen. Das Steuernettoeinkommen der Stadt Pappenheim betrug im Jahr 2014 rund 2,7 Millionen Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 381.000 Euro gestiegen. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der höheren Einkommensteuerbeteiligung die im Vergleich zum Vorjahr um 152.410 auf 1,45 Millionen angestiegen ist. An Schlüsselzuweisungen (wir haben berichtet) hat die Pappenheimer Stadtkasse im Jahr 2014rund 970.000 Euro überwiesen bekommen. Das sind 147.000 Euro mehr als im Vorjahr. Allerdings sind schlagen auf der Ausgabenseite die Kreisumlage mit 1,5 Millionen(+69.824) und die Gewerbesteuerumlage hat sich auf 209.000 (+11.895)Euro auf.

finanzen_schuldenDie Verbindlichkeiten der Stadt Pappenheim, die im Jahr 2008 noch rund 3,2 Millionen Euro betrugen haben sich im vergangenen Jahr von 2,4 Millionen um 300.434 Euro auf 2,1 Millionen verringert.

Von dieser Schuldensummen entfallen auf die Stadt selbst rund 842.000Euro. Der Abwasserbereich ist mit 765.000 Euro belastet und auf die Stadtwerke tragen 462.000 Euro der Gesamschulden.

finanzen_rueck_entw.-02Die Höhe der Rücklagen beträgt bei der Stadt Pappenheim zum Jahresbeginn 5 Millionen Euro. Das bedeutet, eine Anstieg der Gesamtrücklagen um fast eine Million Euro (995.062 €). Die Sonderrücklangen zu der die Sonderrücklage Altenheim sowie mehrere Stiftungen und Nachlässe gehören, betragen 1.4 Millionen Euro. Davon sind die Nestlerstiftung und der Nachlass von Marie Pfister aus Bieswang die beiden größten Posten. Die Allgemeine Rücklagen, also der Betrag der zur Finanzierung von städtischen Maßnahmen zur Verfügung steht beträgt 3,6 Millionen Euro.




Stromnetzübernahme ist beschlossen

Mit einer Gegenstimme hat der Pappenheimer Stadtrat den Beschluss gefasst, das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile von der N-ERGIE zu kaufen. Kapitalrücklage von 650.000 wurde schon vor der Erstellung eines Haushalts- und mittelfristigen Finanzplans beschlossen.

Das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gehört derzeit dem Stromanbieter N-ERGIE. Vonseiten der Stadt Pappenheim, und den Stadtwerken sind seit dem Jahr 2011 Bestrebungen im Gange dieses Stromnetz innerhalb des Pappenheimer Gemeindegebiets selbst zu betreiben. Zur Vorbereitung der Stromnetzübernahme hat die Stadt Pappenheim damals eine 20 KV-Leitung zwischen Pappenheim und Göhren verlegt um so eine Verbindung zwischen dem bestehenden städtischen Stromnetz und dem Stromnetz für die Ortsteile herzustellen.

Nach einer Informationsveranstaltung für den Stadtrat im Dezember 2014 bei einem Fachbüro in München, nach mehreren Beratungen im Stadtrat und auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH lag es nun am Stadtrat zu entscheiden, ob das Stromnetz für die Pappenheimer Ortsteile gekauft oder bei dem vorherigen Netzbetreiber verbleiben soll. Vom Aufsichtsrat der Stadtwerke war schon die einstimmige Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, dem Kauf des Stromnetzes zuzustimmen. Zentrale Frage in diesem ganzen Verfahren ist, ob die Stromnetzübernahme, die rund eine Million Euro kosten soll aufgrund der vorliegenden Verhandlungsergebnisse wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für den Kauf des Stromnetzes, der mit dem Jahr 2016 wirksam werden soll, muss die Stadt Pappenheim die Kapitalrücklage der Stadtwerke GmbH um 650.00 Euro erhöhen. Dieser Betrag soll aus den Allgemeinen Rücklagen entnommen werden, die derzeit rund 3,6 Millionen Euro betragen. Damit tut sich das Problem auf, dass ein so hoher Betrag üblicherweise nicht ohne Haushalts- und Finanzplan aus den Rücklagen entnommen werden kann. Zudem weist die Kämmerei der Stadt Pappenheim darauf hin, dass bei der Entnahme von 650.000 Euro aus den Rücklagen die Umsetzung anderer Projekte beeinträchtigt oder gar verhindert werden könnten. Deshalb wurde bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Zustimmung nachgefragt. .

Von dort kam die Nachricht, dass man bereit wäre, die Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Kauf des Stromnetzes auch ohne Haushalts- und Finanzplan mitzutragen, wenn der Stadtrat hierzu einen nahezu einstimmigen Grundsatzbeschluss zugunsten der Kapitalrücklagen der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt fassen würde.

„Wir stürzen uns ohne Not in ein finanzielles Abenteuer“, mahnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) bei der Diskussion im Stadtrat, während sich 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) für den Kauf des Stromnetzes aussprach. Seinen Worten schloss sich SPD-Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer an, der von einer Entscheidung für die Zukunft sprach. „Wenn die Stadtwerke, die den Strom liefern auch Netzbetreiber sind, dann ist das im Sinn des Bürgerauftrags“, argumentierte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU). Im Sinne der Versorgungssicherheit für die Bürger, so argumentierte Stadträtin Anette Pappeler (SPD), sei es nur Folgerichtig, dass neben dem Trinkwasser nun auch die Stromversorgung in kommunale Hand komme. Walter Otters Fraktionsvorsitzender der FW wies auch auf die Möglichkeit und Herausforderung hin, Synergieeffekte zur Stärkung der Infrastruktur zu nutzen.

Bei einer Gegenstimme wurde letztlich sowohl dem Ankauf des Stromnetzes und der Erhöhung der Kapitalrücklage der Stadtwerke aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt zugestimmt.




Der Neubau kann beginnen

Der Aufbau beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf kann jetzt beginnen. In der vergangenen Woche wurde der Erweiterungsbau des neuen Schulhauses abgebrochen und die Kellerdecke fachgerecht entfernt. Durch das schonende Abheben der Betondecke wurde es möglich dass die Mauern der bestehende Kellerräume erhalten bleiben. Die nächsten Arbeiten werden die Fundamentarbeiten für den Neubau und der Höhenausgleich des bestehenden Kellers werden. Wie mehrfach berichtet baut die Stadt Pappenheim im Rahmen der Dorferneuerung in Osterdorf ein Dorfgemeinschaftshaus. In dem Neubau der als Anbau zum alten Schulhaus errichtet wird können 200 Personen Platz finden. Bei der Baumaßnahme wird der Dachverein aller Osterdorfer Vereine „Die Osterdorfer“ eine Eigenleistung im Wert von rund 150.000 Euro einbringen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme sind mit 408.000 Euro angesetzt.

Weitere Fotos vom Abbruch finden Sie auf der [facebook-Seite von Pappenheimfoto]




SEK-Bürgerentscheid vom Stadtrat beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Bürgerbegehren als zulässig bewertet und das Ratsbegehren beschlossen. Die Entscheidung über die beiden Begehren wird am Sonntag, 26.04.2015 fallen. Beide Begehren und eine Stichfrage werden sich auf dem Wahlschein befinden.

Angesicht der turbulenten Vorgeschichte um die städtebauliche Sanierung des Marktplatzes und der Deisingerstraße verliefen die Beratungen im Pappenheimer Stadtrat zu Bürgerbegehren und Ratsbegehren in auffallend sachlicher Atmosphäre ab. Geschäftsleiter Eberle hatte die schwere Aufgabe, in die zum Teil recht unübersichtliche und facettenreiche Thematik rund um die beiden Begehren Ordnung und vor allem Rechtssicherheit zu bringen. Da die Textvorlagen beider Begehren mit redaktionellen Mängeln behaftet waren, galt es diese redaktionell umzugestalten (wir haben berichtet).

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens des SPD-Ortsvereins Pappenheim hatte der Gemeindetag nach einer eingehenden Überprüfung für grundsätzlich zulässig erachtet. Kritikpunkte waren u.a. dass der Begriff „Städtebauliches Entwicklungskonzept„ zu wenig konkret ist und besser den Begriff “Vorplanungen“ hätte verwenden sollen. Allerdings war eine Änderung auch nicht notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder weiß welches Konzept gemeint ist. Unklar sei auch ob die Neugestaltung des Lämmermannareals Teil der aktuellen Vorplanungen zur Innenstadtsanierung ist. Planer Clemens Frosch erklärte zwar bei der Bürgerversammlung in Pappenheim dazu, dass dies nicht der Fall sei, wie er hierzu keinen Planungsauftrag habe, aber in dem Plan auf den sich das Bürgerbegehren bezieht, ist anstelle des Lämmermannhauses ein Platz eingezeichnet. Nach unseren Informationen ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit ohnehin nicht bereit das Einzeldenkmal Lämmermannhaus abreißen zu lassen.

Stadtrat Hönig (FW) brachte bei den Beratungen den Bürgerantrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) mit dem Bürgerbegehen in Zusammenhang. Dieser war am 18. 12.2014 per Beschluss vom Stadtrat als zulässig erklärt worden. In dem Bürgerantrag hatte die BISP gefordert, dass die noch offenen Punkte im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. „Der Antrag sollte schriftlich beschieden werden – oder verläuft das alles im Sand dann?“ fragte Stadtrat Hönig. Bürgermeister Sinn vertrat die Meinung, dass am gleichen Tag die genannten Punkte auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung standen, allerdings ohne Beschluss geendet haben. Die Behandlung in öffentlicher Sitzung habe somit stattgefunden.

Stadträtin Pappler erkannte keinen Zusammenhang zwischen dem Bürgerantrag und dem Bürgerbegehren. Allerdings wird noch abzuklären sein ob dieser Zusammenhang besteht und ob dieser dann Auswirkungen auf das Bürgerbegehren haben kann.

Letztlich wurde das Bürgerbegehren vom Stadtrat mit einer Gegenstimme als zulässig gewertet. Per Beschluss wurde auch festgelegt, dass der Bürgerentscheid am Sonntag den 26.04.2014 stattfinden soll.

Auch beim Ratsbegehren wurden geringfügige Textänderungen vorgenommen. So wurde ein Fragezeichen von oben nach unten versetzt und bei den Kosten des Straßenbelags wurde der Begriff „zum Teil“ ergänzt.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler forderte, dass am Tag des Bürgerentscheids alle Wahllokale im Pappenheimer Gemeindegebiet besetzt werden. Er wünsche nicht, dass es wie bei der Europawahl in einigen Ortsteilen keine Wahllokale gibt. Dem wurde von Bürgermeister Sinn zugestimmt und auch in einem Ratsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tag der Bürgerentscheids in allen Ortsteilen mit Ausnahme von Ochsenhart die Wahllokale besetzt sind.

Die Stichfrage
Eine gültige Entscheidung des Bürgerbegehrens oder des Ratsbegehrens ist dann getroffen, wenn sich 20 Prozent (ca. 620 Stimmen)der Gemeindebürger (Wahlberechtigte) an der Abstimmung für das jeweilige Begehren beteiligt haben. Sollte eines der beiden Begehren weniger als 620 Stimmen (Summe der Ja- und Neinstimmen) bekommen, gilt das Begehren als abgelehnt.

Als angenommen gilt das Begehren, das die Absolute Mehrheit erreicht. Werden beispielsweise beide Begehren mehrheitlich mit JA abgestimmt so liegt eine widersprechende Entscheidung vor, die mit einer Stichfrage aufgelöst werden muss. Deshalb werden sich auf dem Wahlschein für den Bürgerentscheid neben dem Text zu Bürger- und Ratsbegehren auch noch eine Stichfrage finden in der sich die Wähler im Falle einer Pattsituation für das Bürgerbegehren oder das Ratsbegehren entscheiden können.

Die Gegenüberstellung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren und auch die Stichfrage finden Sie im Artikel  [Bürgerbegehren und Ratsbegehren im Vergleich …]




Bürgerentscheid und Ratsbegehren im Vergleich

Der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“ und das Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“ wird am Sonntag den 26. April 2015 stattfinden. Hier finden sie eine Gegenüberstellung der beiden Begehren und die Formulierung der Stichfrage.

Bürgerbegehren Ratsbegehren
„JA zu Pappenheim“

„Soll das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept (präsentiert am 24.07.2014) der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt und somit in beiden Bereichen Plätze, Gehwege und Fahrbahnen einheitlich in gesägtem ebenengleichen Granit (kein Kopfsteinpflaster!) gestaltet werden?“

Begründung:

Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept stützt sich auf Ideen und Vorschläge mehrerer Bürgerarbeitskreise. Seit 2004 wurde es in jahrelanger und mühevoller Arbeit ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt.

Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept bietet uns bei einer umgehenden und vorrangigen Umsetzung die Chance einer großzügigen Bezuschussung.

Mit diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wird eine historische Entscheidung getroffen, die das Stadtbild bis zum Ende dieses Jahrhunderts prägt. Deshalb sollte die gesamte Bevölkerung über die Gestaltung der Innenstadt entscheiden.

Beschlusstext des Stadtrates:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt den Antrag dauf Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“ der Personen Brunnenmeier, Kreißl und Gronauer gem. Art. 18aAbs 8 Satz 1 GO als zulässig zu werten.

Der Bürgerentscheid über den Bürgerantrag ist am Sonntag, den 26.04.2015 durchzuführen

,,Miteinander für Pappenheim“

Bezahlbare StadtentwicklungDas Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) des Architekten Frosch ist auch für uns Grundlage derInnenstadtsanierung. Darüber hinaus fordern wir jedoch ein Gesamtkonzept, das die Neugestaltung der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße einschließt.

Wollen Sie, dass die Planungen zur Innenstadtsanierung vom Planungsbüro Frosch, auf Basis des letzen
im Stadtrat vorgestellten Planungsstandes vom 20.05.14, mit nachfolgenden Änderungen umgesetzt werden:

  • Aufnahme der Bauhofstraße, Graf-Carl-Straße, Stadtvogteigasse sowie der Herrenschmiedgasse und der Deisingerstraße in voller Länge in das Gesamtkonzept
  • Straßenbelag der Kreisstraße in Asphalt: Keine Kosten für die Herstellung, auch der
    Unterhalt bleibt dauerhaft beim Landkreis, sonst müsste beides zum Teil die Stadt tragen.
  •  Beibehaltung der Zebrastreifen in der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße
  •  Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße und in den Gassen zwischen der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße
  •  Treppenabstufung in Verlängerung der Fuchsbergtreppe vor dem Hirschen anstatt einem teueren Podest.
  •  Wasser am Marktplatz ja, aber nur wenn der natürliche Wasserdruck des Brunnmühlbaches zum Betrieb eines Brunnens ausreicht. Ist das nicht möglich, soll der bestehende Brunnen am Rathaus restauriert und wieder in Betrieb genommen werden.
  •  Schlüssiges und durchdachtes Park- und Haltekonzept, welches grundsätzlich einen autofreien Marktplatz schafft (kein Dauerparken mehr), jedoch sollte auch weiterhin einkurzzeitiges Halten am Marktplatz möglich sein.
  •  Umgehende Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten.

Die Fraktionen der CSU, Freie Wähler und der Bürgerliste stehen für:

Einheitlichen Sanierung der Innenstadt im Rahmen der finanziellen Machbarkeit anstatt Luxusausbau nur in der Deisingerstraße und dem Marktplatz.

Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität im Einklang mit höchstmöglicher Förderung, damit unser Pappenheim auch morgen noch eine Zukunft hat.

 

Stichfrage

Werden die beim Bürgerentscheid „JA zu Pappenheim“ (u.a. Deisingerstraße in Pflaster) und Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“ (u.a. Deisingerstraße in Asphalt) zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweisl mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet:

 Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben eine Stimme

O    Bürgerbegehren „JA zu Pappenhei
O   Ratsbegehren „Miteinander für Pappenheim“

 




Auch Bürgerbegehren wird textlich modifiziert

Der SPD Ortsverein Pappenheim teilt mit, dass den Fragetext des Bürgerbegehrens eine Konkretisierung eingearbeitet wurde. Die neue Textversion wurde der Stadtverwaltung bereits zugeleitet. Der Text des Bürgerbegehrens lautet nun:

„Soll das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept (präsentiert am 24.07.2014) der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt und somit in beiden Bereichen Plätze, Gehwege und Fahrbahnen einheitlich in gesägtem ebenengleichen Granit (kein Kopfsteinpflaster!) gestaltet werden?“

 




Ratsbegehren wurde modifiziert

Die Pappenheimer Fraktionsgemeinschaft von CSU, FW und BGL hat jetzt eine Neufassung ihres Ratsbegehrens bei der Stadtverwaltung Pappenheim eingereicht. „Bei der ersten Version des Ratsbegehren hat sich leider ein formeller Fehler eingeschlichen“, teilt CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus mit. Dabei handelte es sich um nicht klar definierte Begriffe und um die Anforderung, dass das Begehren nach den gesetzlichen Vorgaben in einer Fragestellung formuliert sein muss, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Der neue Text des Ratsbegehrens ist nachfolgend abgedruckt.

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