Ratsbegehren soll schnell umgesetzt werden

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 07. Mai 2015 mehrere Beschlüsse zur Konkretisierung der Forderungen des Ratsbegehrens gefasst. Ungeklärt bleibt aber zunächst die Frage, ob der Planungsauftrag, der nun auf alle Straßen des Innenstadtrings ausgeweitet werden soll erneut und europaweit ausgeschrieben werden muss.

text-ratsbegehrenAnforderungen konkretisieren
Wie mehrfach berichtet hatten die Bürger Pappenheims am 26. April in zwei Bürgerentscheiden über das Bürgerbegehren und das Ratsbegehren zu entscheiden. Dabei hat sich die Bürgerschaft mit einer großen Mehrheit für das Ratsbegehren entschieden. Zwar sehen die Forderungen des Ratsbegehrens auch die Vorplanungen des Pappenheimer Architekturbüros Frosch als Grundlage für eine umgehend umzusetzende Sanierung der Pappenheimer Innenstadt. Aber es wurden eben in dem Ratsbegehren auch acht Veränderungen gefordert.
Es ist üblich, so weiß man bei der Stadtverwaltung in Pappenheim, dass Bürgerentscheide meist weitgehend abstrakt formuliert sind. Deshalb galt es in der jüngsten Stadtratssitzung zu jeder einzelnen Forderung des Ratsbegehrens einen Beschluss zur Konkretisierung dieser Forderungen zu fassen. „Die Verwaltung und ich wollen das Ratsbegehren so schnell wie möglich umsetzen“ versicherte Bürgermeister Uwe Sinn zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung. „Eigentlich wäre nach der Entscheidung für das Ratsbegehren kein Ratsbeschluss mehr nötig“, so erläuterte Geschäftsleiter Eberle dem Stadtrat die Situation. Allerdings halte er es für sinnvoll, dass die acht zum Teil interpretierbaren Anforderungen des Ratsbegehrens durch Beschlüsse konkretisiert werden.

Planungen fortsetzen oder Neubeginn?
Der dickste Brocken in diesem Beschlussreigen ist wohl die Frage, ob aufgrund der neuen Vorgaben durch das Ratsbegehren der gesamte Prozess der Stadtentwicklung bei null beginnen und neu aufgesetzt werden muss. Grund für diesbezügliche Überprüfungen sind die Vorschriften sek_gesamtplan-innenstadtder Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Dort nämlich ist festgelegt, dass Baumaßnahmen, deren Planungskosten (Leistungsphasen 1-9) 207.000 Euro übersteigen, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Im bisherigen Planungsverfahren waren diese Kosten für alle 9 Planungsphasen mit 198.000 Euro angegeben worden. Davon waren die Leistungsphase 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) per Ratsbeschluss am 29.03.2012 bereits an das Architekturbüro Frosch vergeben. Erreicht wurde bei den bisherigen Planungen die Vorplanung, also die Leistungsphase 2. Die Leistungsphasen 4 bis 9 hatte der Stadtrat hatte im Zusammenhang mit den bisherigen SEK-Planungen beschlossen, wobei aber noch keine Vergabe erfolgt ist.
Derzeit tut sich das Problem auf, dass niemand zuverlässig sagen kann, wie es mit den Planungen weitergehen soll, die nun auch die Bauhofstraße, die Graf-Carl-Straße, einen Teil der Deisingerstraße und die Herrenschmied- und Stadtvogteigasse in die Planungen einbeziehen sollen. Bei der VOB-Stelle der Regierung von Mittelfranken neigt man zwar zu der Auffassung, dass aufgrund der Verdoppelung der Flächenausdehnung des Ausbaugebietes ein Neubeginn des Verfahrens mit einer europaweiten Ausschreibung nötig ist, hat aber bisher noch keine konkrete Aussage getroffen.
Maßgeblich wird die Aussage der Abteilung Städtebau bei der Regierung von Mittelfranken sein, wo die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse fällt. Dort konnte der zuständige Sachbearbeiter bisher nicht erreicht werden.
Sollte eine europaweite Ausschreibung erforderlich werden so stellt sich die Frage, ob diese Ausschreibung von der Stadtverwaltung aufgestellt werden kann. Geschäftsleiter Eberle vertat aufgrund seiner Recherchen die Auffassung, dass für eine derart umfang- und facettenreiche Ausschreibung ein Fachunternehmen beauftragt werden müsste.
In einem Beschluss beauftragte der Stadtrat die Verwaltung durch Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken abzuklären, ob die Ausbaumaßnahmen in der Pappenheimer Innenstadt im Sinne des Ratsbegehrens fortgesetzt oder neu begonnen werden müssen.

Gesamte Fahrbahn der WUG 9 in Asphalt
Es stellte sich bei den Beratungen auch die Frage, ob das Architekturbüro Frosch bereit ist unter den Bedingungen des Ratsbegehrens seine Planungstätigkeit fortzusetzen. Hierzu erklärte Clemens Frosch in der Sitzung, dass er sich mit als Architekt mit einer asphaltierten der Fahrbahn auf dem Marktplatz schwer tue. „Das bringt keine Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, erklärte er dem Stadtrat.
140000_sek-marktplCSU Fraktionschef Florian Gallus sieht hier allerding keinen Verhandlungsspielraum. Der Bürgerauftrag sei klar. Der wolle, wie im Ratsbegehren gefordert einen Straßenbelag der Kreisstraße in Asphalt. Dabei gehe es um die gesamte Länge der WUG 9 im Sanierungsgebiet. „Ich will die Asphaltierung der WUG 9 und ich will die Entscheidung vom Herrn Frosch, ob er mit der Entscheidung leben kann oder nicht“, stellt Gallus nachdrücklich seinen Standpunkt klar. Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW forderte eine förmliche Anfrage  an das Architekturbüro Frosch, ob dieses mit den Anforderungen des Ratsbegehrens weiterplanen wird.
Einen Beschluss in der Asphaltierungsfrage hielt Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD für entbehrlich, weil es ja bereits beschlossen sei, dass die Fahrbahnen von Marktplatz und Deisingerstraße asphaltiert werden.
Schließlich erging ein einstimmiger Beschluss des Stadtrates, dass bei einer Sanierung die Fahrbahnen des Marktplatzes und der Deisingerstraße asphaltiert werden.

Zebrastreifen gegen rechtliche Vorgaben planen
Eine der acht Vorgaben des Ratsbegehrens sieht auch die Beibehaltung der 140803_sek-06-marktFußgängerüberwege (Zebrastreifen) in der Graf-Carl-Straße und in der Deisingerstraße vor. Dies ist, wie Clemens Frosch zum wiederholten Male vortrug, bei einem ebenen gleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehwegen rechtlich nicht zulässig. Nun stellte sich die Frage, ob trotz der rechtlichen Unmöglichkeit Zebrastreifen wie gehabt auch in den Sanierungsplanungen eingearbeitet werden sollen. „Die Zebrastreifen sind Bürgerauftrag, deshalb sind sie auch mit zu planen“, trug 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL)vor. Und CSU Fraktionschef Florian Gallus wusste aus einer Stadt zu berichten, wo es Zebrastreifen trotz ebenen gleichen Ausbaus der Verkehrsflächen gebe.
Letztlich wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, dass die Zebrastreifen in die Planungen mit aufzunehmen sind.

140914_sek-01Pflaster in den Gassen
Für die Pflasterung der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse wurde ebenfalls ein gesonderter Beschluss gefasst. Wie FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters ausführte, war es der Wille des Ratsbegehrens die Oberfläche der Gassen zu pflastern, damit sie mit den Gehwegen der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße eine Einheit bilden. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Umlaufende Treppe statt teurem Podest
Wie bekannt, soll mit Umsetzung des Ratsbegehrens das bisher geplante Podest vor dem Hirschen durch eine umlaufende Treppe ersetzt werden. Eine entsprechende Planskizze fürsek_umlaufende-treppe die Sitzungsunterlagen hatte CSU Fraktionsvorsitzender Gallus bereits eingereicht. Diese Planskizze sei Grundlage für die Detailabstimmungen mit dem Planer. Da stellte Gerhard Gronauer, Führer der SPD Fraktion, die Frage, inwieweit denn diese bauliche Lösung kostengünstiger sei als das immer beklagte teure Podest. Es gehe nicht um Kosten, stellte Walter Otters fest. Es gehe darum ob dieser Entwurf dem Planer gegeben wird. Das wiederum brachte Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) auf die Palme. „Jetzt spielt der Preis keine Rolle mehr“ beklagte er sich bei der Stadtratsmehrheit, die im Ratsbegehren anstatt „einem teueren Podest“ Treppenstufen in Verlängerung der Fuchsbergtreppe und vor den Hirschen gefordert hatte. Mit der Gegenstimme von Anette Pappler (SPD) wurde letztlich vom Stadtrat beschlossen, dass die vorgeschlagenen Treppenstufen das vormals geplante Podest ersetzen sollen.

Wasserdruck und Wassermenge
140707_sek_infofahrt-12Das in den Vorplanungen enthaltene Wasserspiel auf dem Marktplatz soll nach den Forderungen des Ratsbegehrens nur dann realisiert werden, wenn der Wasserdruck vom Brunnmühlbrach her für den Betrieb ausreichend ist. Hierfür – so die Ansicht der Verwaltung – müsste zuerst eine Planung vorliegen, aus der ersichtlich ist, welcher Wasserdruck und welche Wassermenge für das Wasserspiel von Nöten ist. „Was geht auf dem Marktplatz mit dem natürlichen Wasserdruck?“ Das sei zunächst festzustellen, „dann können wir planen oder nicht“, meinte Gallus zu diesem Thema. „Der Wasserdruck kann mit dem Höhenunterschied ganz einfach errechnet werden“ meinte Stadtrat Otters. „Dazu brauchen wir keinen europäischen Planer“.
Beschlossen hierzu wurde, dass in Ingolstadt nachgefragt werden soll, welcher Druck für das dortige Wasserspiel benötigt wird. Zusätzlich soll der in Pappenheim erreichbare Wasserdruck anhand des Höhenunterschieds von Brunnmühlbach und Marktplatz errechnet werden.

Wir brauchen sowieso ein Verkehrskonzept
Das Ratsbegehren enthält die Forderung durch ein schlüssiges Park- und Haltekonzept 140914_sek-02einen grundsätzlich autofreien Marktplatz zu schaffen. Jedoch soll weiterhin „ein kurzzeitiges Halten am Marktplatz möglich sein“. Nach Auffassung der Verwaltung gibt es für diese Forderung keine rechtlich umsetzbare Lösung. Grundlage der Betrachtung ist die Tatsache, dass wohl gewollt ist, dass die Fahrzeugführer für kurze Erledigungen in der Sparkasse, dem Rathaus der Tourist-Information oder der Apotheke ihr Fahrzeug verlassen können. Dann allerdings liegt nicht ein Halten sondern ein Parken vor, denn es parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten stehen bleibt. Und hier scheint sich die Katze in den Schwanz zu beißen. Denn wenn der Marktplatz zum Parken freigegeben wird kann er nicht autofrei sein. Wenn er aber autofrei sein soll, darf dort nicht geparkt – sprich das Fahrzeug vom Fahrer verlassen werden. Sichtlich genervt von den umfassenden und klaren Ausführungen der Verwaltung zeigte sich 3. Bürgermeister Holger Wenzel, indem er der Verwaltung vorhielt, die Thematik zu verkomplizieren. „Um einen Verkehrsplaner werden wir sowieso nicht herumkommen“, stellte Wenzel fest. Stadträtin Anette Pappler (SPD) mahnte man solle jetzt noch keine Vorbedingungen schaffen die „uns dann im Weg stehen, wenn wir europaweit ausschreiben müssen“. „Wir werden um einen Verkehrsplaner nicht herumkommen“ meinte auch CSU Fraktionschef Gallus. Letztlich ging man bei dem Beschluss auf den Vorschlag von Walter Otters ein. Nur bei Bedarf soll ein Verkehrsplaner der ca. 12.000 Euro kosten wird beauftragt werden, wenn die Gespräche bei der Regierung eine Verkehrsplanung als geboten erscheinen lassen.

Finanzierbare Bauabschnitte
sek-bauhofstr_PHF3018Schwierig gestalteten sich die Beratungen zu der im Ratsbegehren geforderten „umgehenden Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten“. Die Verwaltung wünschte sich hier eine Konkretisierung, wie denn die Finanzierbarkeit definiert und an welchen messbaren Kriterien die Finanzierbarkeit und die Bauabschnitte festgemacht werden sollen.
Walter Otters erklärte, es sei vorgesehen, jeweils ganze Straßenzüge als einzelne Bauabschnitte zu planen. Die Entscheidung über die Finanzierbarkeit wolle man an der Höhe der Zuschüsse und der mittelfristigen Finanzplanung festmachen. „Ohne Kostenschätzung kann ich nichts beantragen; förderfähige Kosten können erst ermittelt werden, wenn ein konkreter Plan vorliegt“, erklärte Stadtkämmerer Valentin Mindrean dem Stadtrat. Auch Geschäftsleiter Eberle erklärte dem Stadtrat, dass ein Bewilligungsantrag erst eingereicht werden kann, wenn die Planung vom Stadtrat beschlossen ist. Erst dann könne ermittelt werden, welche Kosten den städtischen Haushalt belasten.

 




BISP bedankt sich

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung bedankt sich wegen des Ausgangs der Bürgerentscheide in einem offenen Dankschreiben an die Bürgerinnen und Bürger.

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Öffentliche Sitzung über die Umsetzung des Ratsbegehrens

Am Donnerstag, 07. Mai 2015, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Als zentraler Tagesordnungspunkt steht die Umsetzung des Ratsbegehrens auf dem Programm. Als Sitzungsort ist der Rathaussaal vorgesehen .  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

 ÖFFENTLICHER Teil der Stadtratssitzung

TOP

Inhalt

01 Bauanträge
 02  Innenstadtsanierung Pappenheim:
Umsetzung des Ratsbegehrens vom 26.04.15
a)  Erweiterung des Planungsgebietes um die Straßen Bauhofstraße, restl. Graf-Carl-Str., restl. Deisingerstraße, Stadtvogteigasse, Herrenschmiedgasseb)  Erweiterung des Planungsauftrages um die Straßen Bauhofstraße, restl. Graf-Carl-Str., restl. Deisingerstraße, Stadtvogteigasse, Herrenschmiedgassec)  Festlegung von Detailfragen der Vorplanung: Podest, Fahrbahnbelag, Wasserspiel
03 Straßenbeleuchtungswesen:
a) Antrag von 3. Bgm. Wenzel auf Wiedereinführung der durchgehenden nächtlichen Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilenb) Antrag von StR Gronauer auf Wiedereinführung der durchgehenden nächtlichen Straßenbeleuchtung in Pappenheim

 




Innovatives Zukunftsprojekt in der Innenstadt

In der Pappenheimer Stöbergasse werden derzeit die beiden Gebäude der vormaligen Metzgerei Hübner abgebrochen. An gleicher Stelle bauen Stefanie und Swen Glück als Betreiber des Hotels und Restaurants Zur Sonne eine Erweiterung des Hotel- und Gastronomie Bereichs. Derzeit sind die Abbrucharbeiten in vollem Gange. Vor dem Neubau ist eine aufwändige Sicherung der Felswand erforderlich. Auch der Bereich der Außengastronomie wird erweitert.

Schon vor Jahresfrist am 28. April 2014 hatte sich der Pappenheimer Stadtrat mit den Plänen für eine Erweiterung des Gasthofes Sonne zu beschäftigen. Einstimmig wurde damals in öffentlicher Sitzung das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch der Hübnerhäuser und Neubauten für die Erweiterung des Restaurants und des Hotels Zur Sonne erteilt.

[Unseren Beitrag vom Mai 2014 finden Sie hier …]

In diesen Tagen ist und der Startschuss für das mutige städtebauliche Zukunftsprojekt der Familie Glück gefallen, die in Nachfolge der Familie Fallenbacher die Sonne seit mehr als 5 Jahren sehr erfolgreich betreiben. Nach dem Abbruch der beiden Hübnergebäude, bei dem es sich um ein Wohnhaus mit der vormaligen Metzgerei und einen Stadel mit Stallungen, Heuboden, Garagen und Einliegerwohnung handelt, wird an gleicher Stelle der Hotel- und Gastronomie Betrieb erweitert. Anstelle des jetzigen Stadels, wird eine neue Hotelrezeption, Fahrzeugstellplätze, sechs weitere Gästezimmer und einen Saal mit 120 Plätzen entstehen. Ein Wohnhaus für die Familie Glück wird dort gebaut, wo derzeit noch das alte Wohn – und Geschäftshaus des Metzgermeisters Hübner stand. Durch die Baumaßnahme wird die Betriebsfläche der Sonne etwa verdoppelt, wobei sowohl die Küche, der Gastronomie- und der Hotelbereich profitieren. Auch soll es künftig einen eigenen Frühstücksbereich für die Hotelgäste geben. Erweitert wird auch die Außengastronomie, die eine großzügige Terrasse erhalten soll. Allerdings wird es in diesem Jahr wegen der Bauarbeiten für die Gastronomie der Sonne keinen Außenbereich geben.

Nach den derzeitigen Planungen soll der Rohbau noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Für das Projekt mit städtebaulicher Bedeutung ist eine maximale Bauzeit von fünf Jahren veranschlagt.

Laufend neue Fotos vom Abbruch und vom Baufortschritt finden Sie auf der

[Facebookseite von Stadtentwicklung Pappenheim… ]

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Bürgerentscheidung über die Städtebauliche Zukunft ist gefallen

Die Pappenheimer haben in den zwei ersten Bürgerentscheiden in der Geschichte der Stadt entschieden.
Bei der Entscheidung über die städtebauliche Zukunft in der Pappenheimer Innenstadt hat sich die Mehrheit für das Ratsbegehren der Elfermehrheit aus CSU, FW und BGL) ausgesprochen. Das Quorum vom 630 JA-Stimmen wurde nur vom Ratsbegehren mit 876 Ja-Stimmen deutlich erreicht.Das Bürgerbegehren scheiterte mit 560 JA-Stimmen am Quorum

Von den 3148 Wahlberechtigten haben 1.490Wähler von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. In der Pappenheimer Kernstadt erreichte das Ratsbegehren 232 JA-Stimmen und 180Wähler stimmten mit Nein. In den Ortsteilen stimmten 446Gemeindebürger für das Ratsbegehren und 200 stimmten dagegen. Das Bürgerbegehren erhielt 234 JA-Stimmen und 185 NEIN Stimmen in der Kernstadt und in den Ortsteilen 233 JA- und 396 Nein-Stimmen.

Eine umfassende Auswertung finden Sie am Ende des Textes

Das Ratsbegehren will:
Ein Gesamtkonzept, das bei der Sanierung neben Marktplatz und Deisingerstraße auch die Bauhofstraße, die Graf-Carl-Straße, die Herrenschmiedgasse und die Stadtvogteigasse mit einbezieht.

  • Asphaltierung der Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstaße
  • Beibehaltung der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) vor der Apotheke, in Deisingerstraße und Graf-Carl-Straße.
  • Pflasterung der Gehwege und der Herrenschmiedgasse und Stadtvogteigasse
  • Kein Podest vor der Pension Hirschen; stattdessen eine Treppenabstufung
  • Wasserspiel auf dem Marktplatz nur, wenn Druck vom Brunnmühlbach zum Betrieb ausreicht, ansonsten Reaktivierung des bestehenden Rathausbrunnens.
  • Grundsätzlich autofreien Marktplatz, jedoch Kurzzeitparker zulassen.
  • Eine umgehende Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten.

Eine Zusammenstellung von Beiträgen über das Städtebauliche Entwicklungskonzept ab Januar 2015 finden Sie bei : https://www.facebook.com/Stadtentwicklung.Pappenheim

[Die Druckversion der Auswertliste finden Sie hier … ]

 

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Hier erfahren Sie es zuerst

Bürgerbegehren oder Ratsbegehren – wie entscheiden sich die Pappenheimer? Alleine rund 350 ausgegebene Briefwahlunterlagen lassen vermuten, dass die erforderlichen 640 Stimmen für die beiden Bürgerentscheide abgegeben werden. Wie sich die Pappenheimer entscheiden haben erfahren sie beim Pappenheimer Skribent direkt aus dem Rathaus ab 18:00 Uhr.




Kostenfreies Seminar über Straßenausbaubeitragssatzung

Alfred Rathsam bittet uns die nachfolgende Einladung zu einem kostenfreien Seminar des BKB-Bayern e. V. zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung zu veröffentlichen.

„Am Donnerstag, 7. Mai 2015, um 19:00 Uhr findet eine vom Freistaat Bayern geförderte Veranstaltung des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Bayern e.V. (BKB) im

Feuerwehrhaus
Flurstraße 4, 91126 Kammerstein (OT Volkersgau)

Zu diesem Seminar sind neben Kommunalpolitikern auch interessierte Bürger herzlich eingeladen.
Inhalt des Seminars ist die Straßenausbaubeitragssatzung
Referent: Rüdiger Neubauer, Dipl. Verw. Wirt, Dozent FHVR

In dem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dargestellt. Dabei geht es sowohl um die Notwendigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung als solcher wie auch um die konkrete Anwendung im Einzelfall.

Wegen der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bittet das BKB, bis spätestens Mittwoch vor dem Veranstaltungstag, um eine Anmeldung. Es wird gebeten, die Anmeldung so schnell wie möglich, direkt an den Bildungsbeauftragten zu übermitteln.

Benutzen Sie bitte zur Anmeldung unsere Homepage unter http://bkb-bayern.de/mfr.html#anmeldung. Sie erhalten dabei eine Anmeldebestätigung.“




Expertenanhörung zu Straßenausbaubeiträgen im Landtag

Wie berichtet hatte die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag zur Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) die Anhörung einer Expertenkommission beantragt. Diese Expertenanhörung findet am 15. Juli 2015 statt. MdL Harry Scheuenstuhl bietet allen Bürgerinnen und Bürger an, ihre eigenen Fragen und Erfahrungen an ihn mitzuteilen.

Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl teilt in einer Presseerklärung mit:
Immer wieder kommt es wegen Straßenausbaubeiträgen in Gemeinden und Städten zu Meinungsverschiedenheiten. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann für eine Gemeinde und Stadt von weitreichender Bedeutung sein, hat die Erhebung nicht nur Einfluss auf die Verwirklichung von Straßenausbauten, sondern auch auf die finanzielle Situation, aber auch auf die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zuletzt hat der Verzicht der Stadt München auf die Erhebung von Straßenausbau­beiträgen für erhebliche Diskussionen geführt.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat daher, insbesondere auch wegen der Tatsache, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen bestehen, einen Antrag in den Innenausschuss des Landtages eingebracht, wonach die Staatsregierung eine Expertenanhörung durchführen soll, um den bisherigen Status zu ermitteln und beantworten zu können, ob an der bisherigen Regelung festzuhalten sei, oder Änderungen des Art 5 KAG sinnvoll sind. Diesem Antrag wurde im Innenausschuss dem Grunde nach entsprochen.

Die Expertenanhörung wird am 15.07.2015 stattfinden, zu der bereits einige Experten unter anderem auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurden.

Der für den Stimmkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Fürth-Land zuständige Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl, hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen des Stimmkreisbezirkes sowie seines Betreuungsstimmkreises Ansbach-Nord gewandt. In seinem Schreiben nannte Scheuenstuhl unter anderem die bereits geladenen Experten und gab auch die bisherigen Fragestellungen bekannt.

Zusätzlich bat Scheuenstuhl darum mitzuteilen, ob in den Gemeinden und Städten eine Straßenausbaubeitragssatzung bestehe und ob diese auch angewendet werde und welche Erfahrungen bei deren Anwendung gemacht wurden bzw. werden. Auch wurde von Scheuenstuhl noch darum gebeten, die eigene Meinung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mitzuteilen und auch eigene Fragen zu stellen.

Wie Scheuenstuhl abschließend mitteilt, stoße die Thematik auf große Resonanz bei den Gemeinden und Städten, da auf sein Anschreiben hin bereits erste Reaktionen hierauf noch am selben Tag erfolgten. Dies zeige einmal mehr, dass die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag kommunalpolitische Themen aufgreife, die für die Gemeinden und Städte von großem Interesse und Brisanz sind. Scheuenstuhl bedanke sich daher bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für deren reges Interesse und deren Mitarbeit.

Scheuenstuhl bittet auf diesem Wege auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich an ihn zu wenden und eigene Erfahrungen oder auch Fragen mitzuteilen.




Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

laemmermannaus




Weitere Informationsschrift zum Bürgerbegehren

Der SPD-Ortsverein Pappenheim hat in einem Informationsblatt, das ab dem heutigen 14.April an alle Haushalte verteilt wird weitere Gründe für das Bürgerbegehren veröffentlicht.

[Das Informationsblatt ist hier abrufbar … ]

[Gesammelte Beiträge in der Übersich auf der
Facebooseite Stadtentwicklung Pappenheim … ]



Ratsbegehren wird vorgestellt

In einer Informationsschrift stellt die Fraktionsgemeinschaft der CSU, FW und BGL ihren Informationsflyer zum Ratsbegehren vor. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen in Bieswang, Geislohe und Neudorf angeboten.

Die Termine sind:
Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 Uhr Bieswang, Gasthaus Rachinger
Freitag, 17. 04. 2015, 20:30 Uhr Geislohe Hirtenhaus
Donnerstag, 23.04.2015, 20:00 Uhr Neudorf, Gasthaus Felleiter

[Den Informationsflyer zum Ratsbegehren finden Sie hier … ]




Rotstift informiert über das Bürgerbegehren

Mit einer vierseitigen Ausgabe des Rotstifts informiert der SPD Ortsverein Pappenheim über sein Bürgerbegehren „JA zu Pappenheim“, über das am 26. April 2015 in einem Bürgerentscheid entschieden werden soll. Der Rotstift wird derzeit an alle Haushalte in Pappenheim und den Ortsteilen verteilt.

[Die aktuelle Ausgabe des Rotstifts kann hier gelesen und ausgedruckt werden … ]