Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 17. September 2015 tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu einer öffentlichen  Sitzung zusammen.  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

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Inhalt

01 Bauanträge
a)    BA 29/2015 – Errichtung eines Kälberstalls, Gem. Bieswang
b)   BA 30/2015 – Neubau Bioputenstall, Nutzungsänderung Maschinenhalle, Gem. Osterdorf
02 Infrastrukturmaßnahmen:
Antrag von StR Gallus auf „Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Umgehungsstraße/ Gewerbegebietsanbindung an die ST 2387“ in Bieswang
03 Verkehrsrecht:
Beschluss der Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung der Widmung als öffentl. Ortsstraße des südlichen Teils (ca. 150 m) des „Übermatzhofener Weges“
04 Bauangelegenheiten:
a) Antrag von StR Satzinger vom 12.07.15 auf Erwerb von Baulandflächen auf der Stöß II
b) Vorstellung und Beschluss der Erschließungsplanung des Büros VNI für das Baugebiet „Am Schlägle“ in Geislohe
05 Ortsrecht:
a) Erlass einer Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der St. Pappenheim
b) Korrektur des Beschlusses vom 25.03.14 hinsichtlich des Erlasszeitpunktes der Änderungssatzung der BGS-EWS vom 05.05.14
06 Bildungseinrichtung EHP:
Vorstellung und Beschlussfassung des neuen Projekts im Europäischen Haus Pappenheim

 




Verschärfte Maßnahmen gegen Täter häuslicher Gewalt gefordert

(Büro MdL Schmitt-Bussinger) Im Rahmen ihrer Frauenpolitischen-Tour informierten sich die SPD-Landtagsabgeordneten Helga Schmitt-Bussinger, Ruth Müller und Dr. Simone Strohmayr bei der mittelfränkischen Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK)

Ein wichtiges Mittel nach häuslicher Gewalt ist das polizeiliche Kontakt- und Näherungsverbot, das gegen den Täter ausgesprochen wird, um das Opfer zu schützen. Ein Problem, so Steiger, sei, dass es nicht mit einem Bußgeld belegt würde. Helga Schmitt-Bussinger: „Wir werden diese Möglichkeit prüfen. Denn ein deutliches Stopp für einen Täter wirkt besser, wenn bei Missachtung Konsequenzen folgen. Da kann ein Bußgeld oder der Führerscheinentzug ein gutes Mittel sein.“ Momentan wird die Einführung eines Fahrverbotes als Hauptstrafe von SPD-Justizminister Heiko Maas geprüft.

Insbesondere nach häuslicher Gewalt sei derzeit das Problem des Stalkings groß, so Steiger. Die Täter wollten die Kontrolle über das Opfer behalten. 95 Fälle gab es in diesem Kontext letztes Jahr in Mittelfranken. Das Internet mache es heute viel leichter, Kontakt zum Opfer zu halten, als früher. Dr. Simone Strohmayr: „Gerade junge Menschen nehmen Stalking, anders als Mobbing, leider zu wenig wahr. Hier muss mehr Sensibilität entstehen.“

Abgeordnete Ruth Müller wies in diesem Zusammenhang auf eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion hin, mit der die Staatsregierung aufgefordert werden soll, ein Konzept mit dem Ziel zu erstellen, Opfern von Stalking eine Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung an die Seite zu stellen. „Bisher gibt es in Bayern keine speziellen Anlaufstellen für Stalking-Opfer“, so Müller. „Es fehlen eine zentrale Telefon-Hotline und Anlaufstellen in jedem Regierungsbezirk. In den USA ist das Thema viel mehr in der Öffentlichkeit bekannt und das Hilfsangebot besser.“

Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder, die seit 1987 beim Polizeipräsidium Mittelfranken tätig sind, hatten im letzten Jahr rund 400 Beratungsgespräche, vornehmlich im Städteviereck Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach. Frau Steiger lobte außerdem die gute Zusammenarbeit mit den mittelfränkischen Frauenhäusern. Diese sei auch dringend notwendig, um ein entsprechendes Netzwerk bilden zu können. Probleme gäbe es allerdings im ländlichen Raum. Hier gäbe es zu wenig Angebote für Opfer von häuslicher Gewalt.

[Im Bild (vlnr.): MdL Ruth Müller, Kriminaloberkommissarin Annegret Steiger, MdL Helga Schmitt-Bussinger, MdL Dr. Simone Strohmayr]




289 Mio. Euro für finanzschwache Gemeinden

(MdL Manuel Westphal) Der Freistaat Bayern kann zukünftig 289 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz investieren Das Sondervermögen wird zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 errichtet. Die Fördermittel werden in allen Regierungsbezirken für Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zur Verfügung gestellt.

Manuel Westphal MdL „Durch dieses Programm werden wichtige politische Schwerpunkte durch die Bayerische Staatsregierung aufgegriffen. Von dieser Förderung werden gerade auch Kommunen in unserer ländlichen Region profitieren und bei wichtigen und kostenintensiven Vorhaben unterstützt“, so der Abgeordnete.

 Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte. Der Eigenanteil kann auch etwa durch die im Rahmen des FAG ausgereichte Investitionspauschale erbracht werden.

 Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände. In Bayern wird vorrangig auf die Finanzkraft abgestellt werden. Es wird die Verschuldung pro Einwohner sowie der Anteil der Kommunaleinnahmen nach Abzug der laufenden Ausgaben und ordentlichen Kredittilgungen in die Betrachtung einbezogen. Außerdem werden Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, regelmäßig als antragsberechtigt eingestuft.

 Bundesweit beträgt das Sondervermögen, welches eingesetzt werden kann rund 3,5 Mrd. Euro. Etwa 289 Mio. Euro entfallen dabei auf Bayern. Nach einer baldigen Erarbeitung der Förderrichtlinien wird die Antragsstellung bei der Regierung von Mittelfranken bis Anfang 2016 möglich sein.




Die Bauphase hat begonnen

150830_abraum-01An der Baustelle für den Erweiterungsbau des Hotels „Zur Sonne“ in der Pappenheimer Innenstadt beginnen nach dem Abbruch der Hübnerhäuser und Sicherungsarbeiten an der Felswand jetzt die eigentlichen Bauarbeiten. Nach den Abbrucharbeiten und den Hangsicherungsarbeiten im oberen Bereich wurde in der vergangenen Woche von dem Bauunternehmen FHG Bau der Bauschutt aus dem Baubereich entfernt. Letzterer hatte als Arbeitsplattform für Sicherung der Standfestigkeit des über der Baustelle liegenden Anwesens und für die Hangsicherungsarbeiten im oberen Bereich gedient.

150830_hangsicherung-02Von dem Geisloher Bauunternehmen FHG-Bau, das den Auftrag für die Hochbau erhalten hat wird jetzt, nach der Beseitigung des Bauschutts und dem Säubern der Felswand an der Erweiterung der bestehenden Terrasse weitergearbeitet. Inzwischen setzt die Firma Königl, eine Würzburger Spezialfirma für Felssicherung, ihre Arbeiten fort, die voraussichtlich noch 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen werden.

Die eigentlichen Bauarbeiten, – so erklärt Sabrina Dorner die Projektleiterin des Pappenheimer Architekturbüros Frosch – werden nach dem Ausheben des Fundamentes und dem Aufbau der Baustelleneinrichtung mit Umbaumaßnahmen in der bestehenden Garage und der Stützmauer an der Terrasse beginnen.




Der Haushalt 2015 und die Stadtfinanzen

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Pappenheimer Stadtrat am 30. Juli 2015 den Haushalt für das Jahr 2015 einstimmig beschossen. Das Haushaltsvolumen und die allgemeinen Rücklagen sind angestiegen, die Schulden und die Personalkosten zeigen rückläufige Werte. Die pro Kopf Verschuldung liegt bei 478 € (Vorjahr 510 €).

Hinweis: Zahlen in Klammern sind Vorjahreszahlen.

Der Haushalt der Stadt Pappenheim für das laufende Jahr wurde jetzt vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Das Gesamtvolumen von 12.395.423 ( Euro ist eine Rekordsumme und setzt sich aus dem Verwaltungshaushalt mit 7.932.080 (6.467-166) und dem Vermögenshaushalt in Höhe von 4.463.343 (2.643.200) zusammen. Während sich im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben für die laufenden Verwaltung der Stadt widerspiegeln, findet sich im Vermögenshaushalt die Darstellung des städtischen Vermögens und der Investitionen. Waren es im Haushalt 2014 noch 218.547 Euro, die vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt überführt wurden so hat sich der der Zuführungsbetrag im Haushalt 2015 mit 733.831 Euro um gut eine halbe Million Euro erhöht.

Verwaltungshaushalt (7.932.080)
Auch im Jahr 2015 ist die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit 1,8 (1,57) Millionen Euro der dickste Brocken auf der Einnahmeseite, gefolgt von den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb mit 1,55 Millionen (793.590) Euro und den angestiegenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.176 Millionen (970.292) Euro.

Auf der Ausgabenseite ist beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 1,93 (1,36) Millionen Euro ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, wogegen die Personalkosten mit 1,90 (2,16) Millionen Euro um 231.248 Euro gesunken sind. Mit 1.56 (1.55) Millionen Euro ist auf der Ausgabenseite die Kreisumlage geringfügig angestiegen.

Die Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen können Sie aus dem nachfolgenden Diagramm entnehmen.

150829_vwh_ausgaben 150829_vwh_einnahmenVermögenshaushalt (4.463.343)
Der Vermögenshaushalt weist einen Betrag von 4.463.343 (2.643.200) Euro aus und wurde im Vergleich zum Vorjahr um 1.820.143 Euro aufgestockt. Diese Erhöhung entspricht in etwa der geplanten Kreditaufnahme, die im Haushalt 2015 mit 1,65 Millionen Euro angegeben ist (2014 keine Kreditaufnahme). Diese Kreditaufnahme ist vorgesehen für anstehende und begonnene Baumaßnahmen, wie z.B. den Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Osterdorf, Kosten für Breitbandausbau und Straßenbau in den Pappenheimer Ortsteilen, die Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart und Baumaßnahmen in der Pappenheimer Kernstadt im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.

Weitere Zuführungen an den Vermögenshaushalt sind u.a. erwartete Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen, die man mit 1,05 Millionen Euro eingeplant hat. Aus den Rücklagen die zum Jahresbeginn rund 3,77 Millionen Euro betragen haben soll in diesem Jahr ein Betrag von 650.000 (928.124) Euro an den Vermögenshaushalt fließen.

Auf der Ausgabenseite weist der Vermögenshaushalt für Baumaßnahmen einen Betrag von rund 2,68 (1,09)Millionen Euro aus. Die Kapitaleinlage für die Stadtwerke GmbH belastet die Stadtkasse mit 650.000 Euro.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen können Sie aus dem nachfolgenden Diagramm entnehmen.

150829_vmh_ausgaben 150829_vmh_einnahmen

Schulden und Rücklagen

Der Schuldenstand der der Stadt Pappenheim betrug zum 01.01.2015 insgesamt rund 1,6 (1,9) Millionen Euro. Davon entfallen 842.065 (1.092.734)Euro auf die rein Städtische Finanzwirtschaft und 756.292 (816.053) Euro auf den Bereich Abwasser.

Die Pro-Kopf Verschuldung ist von 510 Euro zum 31.12.2013 auf 478 Euro zum 31.12.2014 gesunken.

Erneut zeigt zum 01.01.2015 die Kurve der Rücklagen nach oben. Betrugen die Rücklagen zum Jahresbeginn des Vorjahres 2.695.040 Euro so waren sie zum 1.1.2015 um 1.076.685Euro auf 3.771.725 Euro angestiegen.

150829_schulden08-15 150829_ruecklagen08-15

 




Warten auf den Einsatzfahrer

Bange Minuten hat es bei der Freiwilligen Feuerwehr Pappenheim im Vorfeld der Einsatzfahrt zum Verkehrsunfall im Wolfstal gegeben, weil kein eingewiesener Fahrer für die Einsatzfahrzeuge vorhanden war.

Die Mannschaft steht im Feuerwehrhof aber keines der Einsatzfahrzeuge fährt, wie es sonst bei Sirenenalarm der Fall ist, aus der Garage. „Was ist los? “ wird gefragt. „Wir haben niemanden der das Einsatzfahrzeug fahren kann“, ist die Antwort. Die Situation bringt den Kommandanten der Pappenheimer Stützpunktfeuerwehr auf die Palme. Denn seit vielen Jahren und schon bei drei amtierenden Bürgermeistern habe er gebetsmühlenartig gefordert, dass mehr Einsatzfahrer für die Feuerwehrfahrzeuge ausgebildet werden müssen. Derzeit wird zwar ein junger Pappenheimer zum Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges ausgebildet, „aber das ist viel zu wenig beklagt Kommandant Otto Schober. Aber er will nicht nachlassen, sein Anliegen immer wieder bei der Stadt Pappenheim vorzubringen.

Letztlich hat Thomas Kraft, der 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Geislohe die Situation gerettet, sich hinter das Steuer des Einsatzfahrzeuges gesetzt und die Mannschaft sicher zum Einsatzort gebracht.




Besuch im Bundeskanzleramt

(Büro Christa Naaß) Die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete und jetzige Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten Christa Naaß und der ehemalige CSU-Landtagsabgeordnete Rudolf Klinger sind Mitglieder in der Vereinigung ehemaliger Landtagsabgeordneter, einer parteiübergreifenden Organisation. Sie besuchten zusammen mit einer großen Zahl ehemaliger die Bundeshauptstadt.

Ein besonderes Highlight war natürlich der Besuch des Kanzleramtes. Die Kanzlerin höchstpersönlich nahm sich Zeit, die Besuchergruppe aus Bayern zu empfangen. Dann ging es weiter in den Reichstag, wo die Gruppe von Bundestagsvizepräsident Singhammer begrüßt wurde.

Christa Naaß nutzte dabei die Möglichkeit, ein Gespräch mit ihrem Nachfolger, den SPD-Bezirksvorsitzenden und Betreuungsabgeordneten für Weißenburg-Gunzenhausen, Carsten Träger, zu führen.

Ein weiteres Ziel war die Bayerische Landesvertretung. Dort wurde die Gruppe von Herrn Ministerialdirektor Hofmann im Bierkeller, dem früheren Tresorraum der Notenbank der DDR, begrüßt. Christa Naaß führte wenige Wochen später dort in ihrer Eigenschaft als Generalsekretärin des Sudetendeutschen Rates einen Parlamentarischen Abend durch.

Den Abschluss bildete ein Besuch des Landtages in Brandenburg, der im alten Stadtschloss in Potsdam seinen Platz gefunden hatte. Das Gebäude ist so gestaltet, dass jederzeit eine Fusion mit dem Berliner Landtag möglich wäre, erfuhren die ehemaligen Abgeordneten von der Landtagspräsidentin Brigitta Stark.

Auch Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) mischte sich unter die Gruppe. Als ehemaliger Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hatte er vielfältige Kontakte nach Bayern. „Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren“, dieser politische Leitgedanke prägte die Arbeitsmarktpolitik im Land Brandenburg seit der Wende vor 25 Jahren bis heute, erläuterte Dr. Woidke dem SPD-Präsidiumsmitglied Christa Naaß auf Nachfrage.




Kein öffentlicher Parkplatz mehr

Die Parkflächen gegenüber dem Gasthaus „Zum Stern“ stehen ab sofort nicht mehr als öffentliche Parkflächen zur Verfügung. Für das Grundstück das sich im Eigentum der gräflichen Familie befindet bestand bis 1999 ein Pachtvertrag mit der Stadt Pappenheim, der nicht verlängert wurde. Parkflächen werden als Gästeparkplätze für die Pension „Zum Hirschen“ genutzt und sind teilweise an Pappenheimer Geschäftsleute vermietet. Zwei Parkplätze können noch angemietet werden.

Die zahlreiche Anfragen, weshalb auf dem Parkplatzareal hinter der Mauer in der Deisingerstraße gegenüber dem Gasthaus Stern Pfosten aufgestellt werden, können nun beantwortet werden. Das genannte Areal steht als öffentlicher Parkplatz nicht mehr zur Verfügung.

Wie sich im Gespräch mit Désirée von und zu Egloffstein, der Leiterin der gräflichen Verwaltung herausstellte, handelt es sich bei dem bisher öffentlich genutzten Parkplatz um gräflichen Grund. Durch einen Pachtvertrag mit der Stadt Pappenheim war es bisher möglich diese Fläche als Parkplatz ca. 20 Pkw zu nutzen. Im Jahre 1999 – so Désirée von und zu Egloffstein – ist dieser Pachtvertrag ausgelaufen und wurde bisher nicht verlängert.

Die Stellplätze links der Einfahrt sind für Gäste der Pension „Zum Hirschen“ reserviert. Die Parkplätze auf der rechten Seite sind zum Teil schon an Pappenheimer Geschäftsleute verpachtet. Die gräfliche Verwaltung weist darauf hin, dass zwei Parkplätze noch angemietet werden können. Interessenten möchten sich an die gräfliche Verwaltung wenden.

Gräfliche Verwaltung
Marktplatz 5
91788 Pappenheim.
Telefon: +49 (0) 9143 – 83890.
Telefax: +49 (0) 9143 – 6445




Die Sicherungsarbeiten haben begonnen

Die Vorbereitungen für den Erweiterungsbau des Hotels Sonne schreiten voran. Derzeit sind die Sicherungsarbeiten in vollem Gange.
Wie mehrfach berichtet setzt das Hotel „Sonne“ mit einem Anbau und Modernisierungsmaßnahmen einen deutlichen städtebaulichen Akzent in der Pappenheimer Innenstadt. Auf den Abbruch der bestehenden Gebäude der vormaligen Metzgerei Hübner folgten die Vermessungsarbeiten und die Sondierung der Beschaffenheit des Felshanges.
Derzeit ist die Firma Königl aus Würzburg, die auf Felssicherungen spezialisiert ist, mit der Absicherung der Mauer des über dem Felsenhang gelegenen Anwesens beschäftigt (siehe Foto). Hierzu werden abschnittsweise Fundamente per Handarbeit ausgegraben und mit Beton verfüllt. Rund 25 Tonnen Beton ( circa 15 Kubikmeter) werden für das Stützfundamten verarbeitet.
Im Anschluss daran gilt es die Erdschicht über der Felswand zu sichern, bevor die eigentliche Felssicherung angegangen werden kann.
Dazu werden in einem Rasterabstand von 2,5 m Bohrungen von 28mm bis 32 mm Stärke und 4 – 6 m Länge in das Gestein eingebracht. In diese Bohrungen werden 4 – 6-m lange Stahlanker eingeführt und mit Beton verpresst. An diesen Ankern wird letztlich das Sicherungsgitter befestigt, das herabfallendes Kleingestein auffangen soll.
Die gesamten Sicherungsarbeiten sollen 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.

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Richtfest für das Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf

(EKG) Unter großer Anteilnahme der Osterdorfer Bevölkerung und vielen Ehrengästen wurde das kürzlich Richtfest des Gemeinschaftshauses Osterdorf gefeiert.
Der Vorsitzende des Dachvereins „Die Osterdorfer“ e.V. Walter Otters begrüßte die zahlreichen Zuschauer und insbesondere Bürgermeister Uwe Sinn, die Stadträte und Angehörige der Verwaltung als Bauherren. Als Ehrengäste begrüßte Otters auch Architekten Karl Herzner, Herrn Faber vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie die bisher beteiligten Firmen. Sein besonderer Gruß galt den vielen Helfern und Unterstützern des Projektes.
„Mit Stolz blicken wir auf das bisher geleistete“, so Otters, „seit Start der Arbeiten im Februar wurden mehr als 3.000 Stunden in Eigenleistung erbracht. Alleine im Juli wurden mehr als 600 Stunden von hochmotivierten Helfern samstags und abends, teilweise bis spät nachts geleistet.“
Ein besonderer Dank gilt allen, die diese herausragende Leistung vollbracht haben, aber auch denen die in vielfältiger Weise dieses Projekt materiell oder auch finanziell unterstützt haben.
Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stand natürlich der Richtspruch, der vom Zimmerer Florian Burggraf gehalten wurde. Er war es auch der federführend den kompletten Dachstuhl mit der Unterstützung der Fa. Treiber und den örtlichen Helfern in Eigenleistung errichtet hat. In seinem Richtspruch hob er traditionell die Handwerkskunst hervor und bat um den Schutz Gottes für dieses Haus.
Wie auf dem Dorf bei Richtfesten üblich, wurde anschließend das Lied „Nun danket alle Gott“ gesungen. Mit dem Verteilen von Süßigkeiten und kleinen Küchlein wurde der Festakt beschlossen.
In seinem Grußwort bedankte sich der Bauherr Bürgermeister Uwe Sinn bei allen Helfern und lud diese zu einem Essen in die Osterdorfer Schutzhütte ein. Auch wenn die Osterdorfer Ihr Richtfest gebührend gefeiert haben, war doch am nächsten Tag wieder eine große Anzahl von Helfern auf der Baustelle.

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Straßenausbaubeiträge sind unverzichtbares Finanzierungsmittel

Der Bayerische Städtetag tritt nach wie vor deutlich für Straßenausbaubeiträge ein. Das hat jetzt eine Anhörung im Bayerischen Landtag ergeben. Die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages ist nachfolgend ungekürzt abgedruckt.

„Die Straßenausbaubeiträge bleiben ein unverzichtbares Finanzierungsmittel – das hat die Anhörung am 15. Juli im Bayerischen Landtag gezeigt. Die Straßenausbau-beitragssatzung muss im Kommunalabgabengesetz als ,Soll-Bestimmung‘ aufrecht erhalten bleiben“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: „Die Straßenausbaubeiträge sind für die Erhaltung und Entwicklung eines sicheren und intakten Straßennetzes von herausragender Bedeutung und sind alternativlos. Wir müssen die Verkehrssicherheit der Menschen gewährleisten – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger brauchen sichere Wege, sie wünschen gute Straßenbeleuchtung für ihr Sicherheitsgefühl.“

Der Straßenunterhalt muss so finanziert werden, dass ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet ist. Ein beträchtlicher Teil des kommunalen Straßennetzes ist älter als dreißig Jahre und die angespannte Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden lassen keine Möglichkeit für eine kommunale Vollfinanzierung über die Steuereinkünfte.

Alternative nachhaltige Finanzierungsformen sind für Kommunen nicht in Sicht. Das Straßenausbaubeitragsrecht zieht bewusst diejenigen heran, die als Anlieger einer Straße einen Vorteil haben; nicht zuletzt die Güte der Verkehrsanschließung bestimmt den Wert des Eigentums und erlaubt dessen wirtschaftliche Nutzung etwa durch Vermietung.

Gribl: „Der Bayerische Städtetag ist für die Beibehaltung der Soll-Bestimmung für Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgabengesetz und für einen gleichmäßigen Vollzug.

Die Option wiederkehrender Beitragserhebung ist kritisch zu sehen, so haben sich durchaus administrative Schwierigkeiten in Rheinland-Pfalz gezeigt. Der Städtetag ist offen für Änderungen, die dazu beitragen, die Akzeptanz zu steigern und die Rechtssicherheit zu stärken – es darf aber keinen erhöhten Verwaltungsaufwand geben.“

 




10.000 Euro für St. Martin in Bieswang

10.000 Euro für St. Martin in Bieswang

 

„Die Bayerische Landesstiftung fördert die Sanierung der Pfarrkirche in Bieswang mit 10.000 Euro“. Das teilt Landtagsabgeordneter Manuel Westphal mit. Damit wird die Sanierung des Kirchengebäudes in Bieswang aus Mitteln aus der Landesstiftung gesichert.

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal freut sich über die Förderung aus der Bayerischen Landesstiftung

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Westphal: „Ich freue mich sehr über die Förderung durch die Bayerische Landesstiftung. Mit diesen Geldern werden ehrwürdige kulturelle Denkmäler erhalten und unsere Region wird erneut gestärkt. Als Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ist mir der Erhalt unserer historischen Substanz besonders wichtig.“

Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat in seiner heutigen Sitzung den beantragten Zuschuss freigegeben. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Mio. Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben, viele davon auch in unserer Region, finanziell unterstützt.

Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden, können Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gewährt werden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und natürlich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Es werden nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen.