SAB abschaffen – geht das so einfach?

Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!

Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.

Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).

Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf  Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.

Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.

Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.

Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion




Die gesplittete Abwassergebühr

Das Abwassersplitting ist derzeit für alle Hausbesitzer in Pappenheim und den Ortsteilen ein wichtiges Thema. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurde das System und das praktische Vorgehen von Amtsleiter Eberle erklärt. Bürger-Informationsbüro wird im Dezember eingerichtet.

Die neue Abrechnung der Abwassergebühren, die ja bekanntlich für Anschlussteilnehmer im Pappenheimer Gemeindegebiet harmonisiert wurden, bringen schon in allernächster Zukunft Änderungen für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit sich.

Gesplittet – was ist das?
Die Erhebung der Abwassergebühren war bisher eine einfache Sache. Denn bei der Berechnung wurde die verbrauchte Trinkwassermenge, die mit der Wasseruhr gemessen wird, zugrundegelegt. Aus rechtlichen Gründen wird nun ein neuer Modus für die Berechnung der Einleitungsgebühren erforderlich.

wasseruhrGleich bleibt zunächst, dass die nach Wasseruhr verbrauchte Trinkwassermenge auch als Einleitungsmenge zur Berechnung herangezogen wird.

Neu allerdings ist, dass auch die Wassermenge, die über Dach- oder Pflasterflächen in den Kanal fließen, zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden. Allerdings ist es hier so, dass nur die Flächen in Ansatz kommen, von denen auch tatsächlich Wasser in den Kanal gelangt. Flächen, deren Oberflächenwasser nicht in den Kanal eingeleitet werden, kommen nicht zum Ansatz.

Die Beweispflicht liegt hier beim Grundstückseigentümer, der nachweisen muss, dass das Oberflächenwasser tatsächlich auf dem Grundstück versickert.

Ein spezieller Fall, so erklärte Amtsleiter Eberle, sind die Dachflächen, für die grundsätzlich ein Anschlusszwang an den Kanal besteht. Allerdings sieht er hier die Möglichkeit, dass auf Antrag eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann.

Das praktische Vorgehen
In den nächsten Wochen sind im Rathaus abendliche Bürgersprechstunden geplant, bei denen die Bürger die Berechnung der Abwassergebühren mit dem Sachbearbeiter besprechen können. Dabei ist es möglich, die Entwässerung der einzelnen Nebengebäude und versiegelten Flächen zu besprechen.wasser-01

Grundlage für die Berechnung der Flächen von Dächern und Versiegelungsflächen ist das Luftbild aus dem Bayernatlas, der übrigens jedermann online zur Verfügung steht. So können Sie die relevanten Flächen von Dächern und versiegelten Böden überschlägig selbst vermessen und berechnen.

Im Dezember wird ein Bürger-Informationsbüro eingerichtet, in dem die Anschlussteilnehme die Berechnungsgrundlage für Ihr Grundstück abgleichen können..

Sobald die Termine für die Öffungszeiten der Infoeinrichtung bekannt sind, werden wir wieder berichten.

[Im Bayernatlas finden Sis die Stadt Pappenheim hier … ]




Neuer BOKI für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim schafft für den Bauhof ein neues Fahrzeug an. Dabei handelt es sich um das Merzweckfahrzeug, das für Sommer- und Winterarbeiten eingesetzt werden kann.

Das Multifunktionsfahrzeug des städtischen Bauhofs ist in die Jahre gekommen und nach den Feststellungen der Fachleute würden die Reparaturkosten der vorhandenen Schäden den Zeitwert des Fahrzeuges deutlich übersteigen. Deshalb hat sich der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September dafür ausgesprochen ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Zur Entscheidung über die Neuanschaffung hab sich der Bau- und Bauhofausschuss, die Fahrer des Mehrzweckfahrzeuges und einige interessierte Stadträte von den Anbietern im Freibad in Zimmern und in Göhren Geräte vorführen lassen.

Entschieden wurde, dass das neue Mehrzweckfahrzeug auch wieder ein BOKI sein wird. Bei der Entscheidung floss auch die Meinung der Bauhofmitarbeiter ein, die das neue Fahrzeug für bedienerfreundlicher und geräumiger eingestuft haben. Vorteil der Anschaffung ist, so Stadtrat und Bauhofreferent Karl Satzinger, dass alle vorhandenen Geräte wie Schneeräumschild, Mähwerk und Absaugcontainer an dem neuen Fahrzeug weiterhin verwendet werden können.




Applaus für den Staatspreis 2014

Zusammen mit 27 Kommunen, die Landkreisweit bei der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) zusammenarbeiten, ist die Stadt Pappenheim mit dem Staatspreis 2014 ausgezeichnet worden. Bürgermeister Uwe Sinn präsentierte die Urkunde bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung und erhielt dafür fraktionsübergreifenden Applaus.

141117_staatspreis03Die Urkunde war noch ganz frisch, denn erst am Nachmittag vor der Stadtratssitzung hatte Bürgermeister Sinn die Urkunde von Helmut Brunner, dem Bayerischen Staatsminister für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in der Münchner Residenz entgegengenommen.

Die Urkunde ist namens der Bayerischen Staatsregierung ausgestellt und lobt die hervorragenden Leistungen zum Gestaltung der demografischen Entwicklung und Stärkung der gemeinsamen Entwicklung der 28 zusammengeschlossenen Kommunen. Diese Urkunde erhielten auch die Große Kreisstadt Weißenburg und zusammen mit Pappenheim die südlichen Landkreisgemeinden Langenaltheim, Solnhofen und Treuchtlingen.

Mit dem Staatspreis wurden Gemeinden ausgezeichnet die zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit sind und mit Hilfe des ILEK die Zukunft ihrer Heimat stärken. Dabei wurden für Pappenheim die Dorferneuerungen in Bieswang und Ochsenhart sowie in Osterdorf bewertet. Auch bei Bau des Dekanats in Pappenheim wurden über ILEK hohe Fördermittel ausgeschüttet.




Schnelle Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule

Ein mangelhafter Brandschutz wurde im Pappenheimer Grundschulhaus nun auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Für Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes werden enge zeitliche Grenzen gesetzt. Bei der Stadtratssitzung erhebt CSU Fraktionschef Gallus schwere Vorwürfe wegen Zeitverzugs. Architekt Jochen Radegast erläutert die Sofortmaßnahmen und das mögliche Brandschutzkonzept, das nach vorsichtigen Schätzungen etwa 300.000 Euro kosten wird.

Schlechte Nachrichten
141115_schule-brandsch-03„Ich habe Ihnen heute schlechte Nachrichten für die Pappenheimer Schule zu übermitteln“. So begann Jochen Radegast seine Ausführungen, die sich mit dem Brandschutz im Pappenheimer Grundschulhaus beschäftigten. Im Grunde geht es darum, dass für das in dem vor 60 Jahren gebauten und 1955 eingeweihten Pappenheimer Grundschulhaus die Situation der Rettungswege nach heutigem Maßstab völlig unzureichend ist. Statt zwei vorgeschriebener Rettungswege gibt es nur einen und dieser ist aus brandtechnischer Sicht im Brandfall voraussichtlich nicht nutzbar. Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil im unteren Bereich der 2004 eingebauten Fenster Querriegel eingebaut wurden (sieh Foto). Wie Stadtrat Obernöder (CSU) anmerkte, sei dies damals zur Absturzsicherung notwendig gewesen. In Brandschutztechnischer Hinsicht tut sich aber jetzt das Problem auf, dass bei allen Klassenzimmerfenstern die für einen Fluchtweg erforderliche Brüstungshöhe um 30 cm überschritten ist.

141115_schule-brandsch-04Der Stein rollt
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Elternbeirat der Grundschule Pappenheim-Solnhofen, der sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt hat. Schon fünf Tage nach Eingang des Schreibens gab es im Grundschulhaus am Helmut – Gollwitzer –Weg eine Brandschutzbegehung und eine gute Woche später forderte das Landratsamt die Stadt Pappenheim auf, bis Mitte Dezember ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Nach den Worten von Architekt Radegast ist schon bis zum nächsten Montag, nämlich dem 17.11. ein zweiter Rettungsweg zu schaffen, über den im Brandfall die Klassenzimmer verlassen werden können, wenn dies durch das vorhandene Treppenhaus nicht mehr möglich sein sollte.

Im Klartext bedeutet das nach den Ausführungen Radegasts, dass am Montagmorgen an den Außenwänden der Schule an vier Stellen Türme mit Treppengerüsten aufgestellt werden müssten. Allerdings stellte Radegast nach einem Gespräch mit dem Kreisbaumeister in Aussicht, dass eventuell eine Terminverschiebung bis in die Weihnachtsferien erreicht werden könne. Dann sollen nach den Plänen Radegasts die Klassenzimmer mit Durchgängen verbunden werden. Dadurch könnte man mit nur zwei Treppengerüsten an den beiden Flügelgebäuden der Schule zurechtkommen. Eine Kostenanfrage des Amtsleiters Stefan Eberle für eine Gerüstmiete für die beiden Treppentürme ergab, dass diese für eine angenommen Dauer von 6 Monaten rund 30.000 Euro kosten.

„Das Schulhaus haben mein Opa und mein Papa gebaut und es ist heute noch ein schönes Bauwerk“, freute sich Radegast. Allerdings hätten sich die Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere den Brandschutz grundlegend geändert. Die großzügige Offenheit zwischen dem als Aula genutzten Zwischenbau und den beiden Seitenflügeln ist heute wegen eines ungehinderten Rauchdurchzugs im Brandfall nicht mehr erlaubt und müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes geschossen und mit Brandschutztüren versehen werden. „Alles was bunt ist muss neu gemacht werden“, erklärte Radegast den Stadträten, als er eine überarbeitete Kopie des Bauplanes aus dem Jahre 1954 zeigte. Das alles wird Gegenstand des Brandschutzkonzeptes sein, für dessen Vorlage vom Landratsamt Mitte Dezember als Termin gesetzt ist. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Treppenhaus baulich von der Aula und auch zwischen den einzelnen Geschossen zu trennen. Ein zweiter Brocken dieses Konzeptes wird der zweite, vom Treppenhaus unabhängige Rettungsweg sein. Hier wurden Außenbalkone mit Treppenabgängen oder Treppenabgänge im Außenbereich im hinteren Bereich des Schulgebäudes als Lösungsansätze vorgestellt.

141115_schule-brandsch-02„Es muss schnell was getan werden“, stellte Radegast fest. Dieses Handeln geschieht auf zwei Gleisen. Da sind zunächst die Sofortmaßnahmen, durch die zunächst ein provisorischer zweiter Rettungsweg geschaffen werden muss und dann das Gesamtkonzept für die Brandschutzmaßnahmen, das Mitte Dezember 2014 schon vorliegen muss.

Schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe wegen eines unverständlichen Zeitverzugs äußerte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus in Richtung Bürgermeister Uwe Sinn. Seit dem Jahr2011, so Gallus, seien immer wieder bei der Stadt Brandschutzmängel an der Grundschule gemeldet worden. Aus diesem Jahr liege ihm ein Schreiben des damaligen Rektors Brumm vor, aus welchem hervorgehe, dass Brumm zum wiederholten Male darauf hinwies, dass die Brandschutzvorschriften im Schulhaus nicht eingehalten sind. Nach seiner Auffassung seien „seit 2011 die Kinder aus Nachlässigkeit einer abstrakten Gefahr ausgesetzt worden“, stellte Gallus bei seinem Redebeitrag im Stadtrat fest. Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, „wie man derartig Warnhinweise unbeachtet lassen kann“.

Wie geht es jetzt weiter?
Durch den Zeitdruck bei der Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes besteht auch das Problem wann die damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten wurde darüber, ob etwa, wie Stadtrat Karl Satzinger (BGL) vorschlug einzelne Klassen vorübergehend in das stillgelegte Schulhaus in Bieswang ausgelagert werden könnten. Aber die Nägel mit den entscheidenden Köpfen wurden letztlich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Einstimmig beschlossen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, dass das Brandschutzkonzept und die Sofortmaßnahmen unverzüglich angegangen werden und dass hierfür 300.000 Euro im Haushalt 2015 einzustellen sind.




Führungswechsel beim SPD Ortsverein

(Manfred Kreißl) Nach einer 14-jährigen Amtszeit als 1. Vorsitzender der Pappenheimer SPD hat Andreas Widmann sein Amt an Pia Brunnenmeier abgegeben. Auch das Amt des 2. Vorsitzenden wurde neu besetzt.

Nach 28- jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft – davon 14 Jahre 1. Vorstand – bat Andres Widmann um Verständnis, für eine erneute Kandidatur nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Widmann zeigte sich stolz, dass in seiner Amtszeit das Pappenheimer Stadtoberhaupt stets von einem SPD-Mitglied (Krauß) bzw. einem SPD-Unterstützer (Sinn) gestellt wurde.

Ein Höhepunkt war für Widmann der Besuch des ehem. SPD-Oppositionsführers im Bayerischen Landtag Franz Maget in Zimmern – beide verbindet nicht nur die Liebe zur SPD, sondern auch zu 1860 München.

Der bisherige 2. Vorsitzende Stefan Burzler kann aufgrund beruflicher Veränderungen sein Amt in der von ihm gewünschten Weise zeitlich nicht mehr ausüben – stellt sich aber für eine weitere Mitarbeit, wie auch Andreas Widmann, zur Verfügung

Mit Dankesreden der Mitglieder und Beifall wurden beide aus ihren bisherigen Ämtern verabschiedet.

Die turnusgemäßen Wahlen zeigten die Geschlossenheit der SPD Mitglieder. Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimme gewählt!

Dem neuen Vorsitzendenduo wurde von allen Anwesenden volle Unterstützung bei der Ausübung ihrer neuen Ämter versprochen!

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Alle Fotos: SPD Ortsverein Pappenheim

Pia Brunnenmeier – sie kandidierte erstmals 2014 zum Pappenheim Stadtrat und ist erste Nachrückerin auf der SPD-Stadtratskandidatenliste – bedankte sich für das Vertrauen, das ihr von Seiten des SPD-Ortsverband als Neuling entgegengebracht wird.

Anette Pappler – Bundestagskandidatin für Ansbach/Weißenburg bei der letzten Wahl und stellv. Vorsitzende des SPD-Kreisverbands – gehört dem SPD-Ortsverein bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen an, zuletzt als Beisitzerin.

 Die Führungsspitze des SPD-Ortsvereins Pappenheim wurde neu gewählt:

  1. Vorsitzende: Pia Brunnenmeier (neu)
  2. Vorsitzende: Anette Pappler (neu)
    Kassier: Uwe Horsmann (wie bisher)
    Schriftführer: Manfred Kreißl (wie bisher)

Als Beisitzer wurden jeweils einstimmig gewählt:
Stefan Burzler,
Jürgen Porsch,
Andreas Widmann




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 13.November 2014, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Sitzungssaal im Rathaus. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt

Die Themen der öffentlichen Stadtratssitzung
vom Donnerstag, 13. November 19:00 Uhr
Sitzungssaal Rathaus

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Baumaßnahmen der Dorferneuerung können beginnen

Die Umsetzung der Dorferneuerung in Osterdorf kann beginnen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat nach Vorlage der Gesamtplanung durch die Stadt Pappenheim die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Meilensteinplan wird erstellt.

Wie mehrfach berichtet hat sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim in einer kurzen Zeitspanne mehrere Beschlüsse gefasst um die Dorferneuerung in Osterdorf schnell auf die Zielgerade zu bringen. Eine zügige Umsetzung aller Erfordernisse konnte durch eine konsequente Koordination, und eine gesellschaftliche Geschlossenheit in dem Pappenheimer Ortsteil innerhalb rekordverdächtiger Zeit erreicht werden. In dem Verfahren wurde mehrfach die Zielstrebigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW) deutlich, der allerding auch stets eine 11-Stimmenmehrheit der Ratsmitglieder hinter sich wusste. Im Falle der Dorferneuerung Osterdorf musste dieses Instrument allerdings nicht angewendet werden, weil alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Osterdorfer Dorferneuerung einstimmig gefasst wurden.

Auch im Falle der Dorferneuerung Osterdorf war es so, dass belastbare Angaben zur Höhe der Zuschüsse erst dann möglich waren, als die fertigen, vom Stadtrat per Beschluss bestätigten Planungen auf dem Tisch lagen. Diese bestehen im Falle der Dorferneuerung Osterdorf aus dem Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus, für den es Fördermittel in Höhe von 46% aber nicht mehr als 150.000 Euro gibt. Die Gestaltung der Außenanlagen werden mit 55 % aber maximal 30.250 Euro bezuschusst.

Beschlossen wurde vom Stadtrat auch, dass das Dorfgemeinschaftshaus, nach der Fertigstellung dem Verein „Die Osterdorfer“ überlassen wird. Hierbei handelt es sich wie berichtet um einen Dachverein in dem alle Osterdorfer Ortsvereine zusammengeschlossen sind. In dem Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen dem Dachverein und der Stadt Pappenheim der einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, verpflichten sich „Die Osterdorfer“ beim Bau des Hauses Eigenleistung im Wert von 145.000 Euro einzubringen, das Inventar zu beschaffen und zu unterhalten und zur Übernahme der Betriebskosten für das Gebäude. Die Stadt Pappenheim, der festgeschriebene Nutzungsrechte zustehen, beteiligt sich anteilig an den laufenden Kosten und auch den Versicherungen. Der Gebrauchsüberlassungsvertrag hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Mit den ersten Bautätigkeiten ist schon bald zu rechnen. „Aktuell haben wir noch mit keinen Arbeiten begonnen. Wir müssen noch auf den Förderbescheid warten“, teilt FW Fraktionschef Walter Otters, der auch Vorsitzende des Dachvereins „die Osterdorfer“ ist, auf unsere Anfrage mit. Einen Meilensteinplan wollen „Die Osterdorfer“ zusammen mit ihrem Architekten in der nächsten Woche erarbeiten.




Hier ist die Politik gefordert

Zur Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat uns Joachim Lottner aus Langenaltheim einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird:

„Die sogenannten Straßenausbaubeiträge werden in Bayern auf der Grundlage des „ Bayrischen Kommunalabgabengesetzes“ erhoben. Dabei sollen einerseits die Gemeinden finanziell entlasten werden, allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass dadurch die Bürger zusätzlich belastet werden.

In einer Zeit der steigenden sozialen Armut und damit der zukünftigen Altersarmut sollte sich die Staatsregierung überlegen, ob sie dieses Gesetz neu verfassen oder noch besser eine Aufhebung veranlasst. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der die Leiharbeitsplätze und die Werksverträge immer mehr zunehmen, die Löhne und die Renten klein sind und die Kaufkraft in Zukunft abnehmen wird, nicht so finanzkräftige Bürger noch mehr belastet werden. Die Alterspyramide und damit auch die Altersarmut steigt in der nächsten Zeit dramatisch an. Die „Alten“ haben diese Reserven nicht, sollen die wenigen „Jungen“ in den ländlichen Kommunen diese Leistungen auch noch übernehmen? Achtung, im Moment haben wir eine Landflucht! Immer weniger junge Leute bleiben auf dem Land.

Wo soll dies noch hinführen. Der Bürger wird gezwungen, sich noch weiter einzuschränken. Doch dies geht in den meisten Fällen nicht mehr. Jeder muss, wenn er noch kann, auf Ausgaben verzichten.

Dies alles wird auch die Wirtschaft zusätzlich treffen und sich somit ebenfalls auf die Arbeitsplätze auswirken. Sicherlich könnte lt. Gesetz dem „Armen“ die Zahlungen erlassen oder gestundet werden, wo liegen hier jedoch die Grenzen?

Der Verzicht würde zu Mehrbelastungen bei den anderen Bürgern führen und somit deren Belastung weiter ansteigen lassen. Auch dies ist unsozial! Die Stundung würde das Problem des Bürgers nur aufschieben, wie soll er denn die zusätzlichen Zahlungen leisten, wenn fast kein Geld vorhanden ist.

Die Straßenausbaubeiträge gibt es nicht in jedem Bundesland und somit kann dies in Bayern ein zusätzlicher politischer Schritt in die zukünftig noch größere Armut der einzelnen Bürger sein. Dies haben einige wenige Bundesländer wohl begriffen.

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin das Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben. Man sieht, dieses Land hat auf die Situation seiner Bürger reagiert.

Die Schuld an den Satzungsdiskussionen im Landkreis liegt nicht bei den Bürgermeistern und ihren Räten. Die Kommunen im Landkreis wurden von der Rechtsabteilung des Landratsamtes aufgefordert, die fehlenden Satzungen in ihren Gemeinden zu beschließen, einzuführen und damit auch umzusetzen. Dazu schickte das Amt den Gemeinden auch gleich den Gesetzestext zu, mit der Bitte, dies an alle Räte zu verteilen. In diesem Brief wiesen sie zusätzlich auch auf die Strafen für die Gemeinden und jeden einzelnen Rat hin.

In den letzten Perioden haben die betroffenen Bürgermeister mit ihren Räten diese Umsetzung immer wieder, im Interesse der Bürger, vor sich her geschoben. Denn die Aufgabe der Kommunen sollte es auch sein, sich für die Bürger zu entscheiden.

Dies scheint jetzt wohl nicht mehr geduldet zu werden.

Da es lt. Landratsamt ein „MUSS“ ist, die bestehenden Gesetze umzusetzen und auch einzuhalten, sollte man sich vorher überlegen, wie solche Gesetze von den Kommunen, im Interesse der Bürger, geändert, abgeschafft, aber auch ganz ausgehebelt werden könnten. Denn wenn diese Satzungen eingeführt sind, wird es sehr schwer werden, diese wieder abzuschaffen.

Hierzu fordere ich alle Fraktionsvorsitzenden, egal welcher Parteirichtung, auf, über ihre Partei Lösungen zu finden .Dies gilt auch für die Bürgermeister, Kreisräte und die Bezirksräte in ihren jeweiligen Gremien.

In anderen Bundesländern, die diese Satzungen nicht haben, klappt es doch auch!

Nur alle zusammen können einen gemeinsamen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben. Eine einzelne Kommune hat hier keine Chance.

Es darf nicht sein, dass die verschiedenen Bundesregierungen immer wieder versuchen Kosten auf die Länder, die Länder auf die Kommunen und die Kommunen auf die einzelnen Bürger abzuwälzen, um selber für andere Vorhaben Gelder zu haben. Denn Einschränken heißt nicht die Kosten weiterzureichen!!

Der Bürger zahlt bereits Steuern, diese müssen reichen. Es ist nur eine Frage des Verzichts und der Verteilung.

Hier ist die Politik gefordert!“

Joachim Lottner, Langenaltheim




Sportförderung wurde wieder eingeführt.

Einstimmig hat der Stadtrat die im Jahre 2004 abgeschaffte Sportförderung nun wieder eingeführt. Nachdem der der erste Versuch von Stadttrat und SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Februar 2014 gescheitert war wurden die Richtlinien jetzt von einem Arbeitskreis vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Gut einen Monat vor der Kommunalwahl, Anfang Februar 2014 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer einen Antrag auf Wiederbelebung der Sportförderung gestellt. Diese war von der Stadt Pappenheim im Rahmen zahlreicher Sparbeschlüsse im Jahr 2004 abgeschafft worden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und auch wegen inhaltlicher Änderungswünsche wurde dieser Antrag auf Wiedereinführung der Sportförderung damals von Stadtrat Walter Otters gestoppt und im allseitigen Einvernehmen vertagt.

Nun hat sich ein Arbeitskreis erneut mit dem Thema beschäftigt und im städtischen Haushalt 12.000 Euro für die Förderung des Sports in Pappenheim vorgesehen.

Demnach soll dieses Geld für drei Bereiche verausgabt werden. Diese wurden festgelegt mit Anschaffungen und Reparaturen, der Jugendförderung und einer Entschädigung für Vereine, die ihre Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Bei letzterem geht es im Wesentlichen um die B-Plätze der drei Pappenheimer Fußballvereine.

Drei Sportvereine haben in diesem Jahr Anträge für eine Förderung gestellt. Dabei handelt es sich um den SV Übermatzhofen, der 6.400 Euro in einen Rasenmäher investiert hat, den TV Pappenheim, bei dem 2.500 Euro für Bodenreparaturen angefallen sind und der SV Osterdorf, der Zuschüsse für zwei Tischtennisplatten im Wert von 1.400 Euro haben möchte.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises Sportförderung beschloss der Stadtrat einstimmig, jeden der gestellten Vereine mit der Hälfte des beantragten Betrages finanziell zu unterstützen.

Von den verbleibenden 6.850 Euro der Sportförderung werden 500 Euro an den Turnverein Pappenheim für den Hallenunterhalt bezahlt. Je 500 Euro werden an die Sportfreunde Bieswang, die TSG Pappenheim und den SV Übermatzhofen für den Unterhalt ihrer Spielfelder überwiesen und die TSG Pappenheim bekommt noch 200 Euro für die Nutzung ihrer Sportanlagen durch den Schulsport und den Tauziehwettbewerb beim Volksfest. Der Restbetrag von 4.650 Euro soll im Rahmen der Jugendförderung an alle Vereine mit Jugendarbeit fließen.




Antrag auf SEK-Zuwendungen noch 2014 geplant

Mit seiner einstimmigen Zustimmung zu wesentlichen Komponenten der Vorplanungen für Innenstadtsanierung hat der Stadtrat ein deutliches und positives Zeichen für die Zukunft der Stadt Pappenheim gesetzt. Die Wünsche und Anregungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung (BISP) und des SEK-Umsetzungsrates wurden dabei in Teilen berücksichtigt.

Mit dem Ratsbeschluss [den Beschlusstext finden Sie hier … ] haben wohl nur ganz wenige der rund 50 Zuhörer im Bürgersaal des EHP gerechnet. Zu ungewöhnlicher Zeit, am Dienstagabend nämlich hatte sich der Stadtrat zusammengefunden um darüber zu entscheiden, ob das Städtebauliche Entwicklungskonzept nun in die Tat umgesetzt werden soll oder nicht.

Die entscheidende Frage war, ob der Stadtrat den im SEK-Umsetzungsrat durch Mehrheitsbeschlüsse erarbeiteten Vorschlägen zur Innenstadtsanierung zustimmt. Stadtrat und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus hatte ursprünglich beantragt, das Paket der SEK Umsetzungsrat vorgeschlagenen -Planungsempfehlungen aufzuschnüren und im Stadtrat über alle einzelnen Punkte zu beraten und zu entscheiden. Im öffentlichen Teil der Sitzung des SEK-Umsetzungsrates lenkte Gallus ein und beschränkte die Beratungen auf 10 bis 15 Punkte. Mit seinem 14-Punkte Papier beschäftigten sich die Fraktionen in nichtöffentlicher Sitzung am Tag vor der mit Spannung erwarteten Stadtratssitzung.

Bei dieser Vorbesprechung haben sich die Fraktionen auf wesentliche Punkte der Vorplanungen des Architekturbüros Frosch einigen können. Dazu gehören der ebenengleiche Ausbau der Marktplatzes und der Deisingerstraße, die Gestaltung des Marktplatzes, einschließlich Fahrbahnverlauf und zweier Fußgängerüberwege, die Ausbaubreite der Deisingerstraße. Der einstimmige Beschluss, besiegelt nun, dass die genannten Punkte weitgehend so übernommen werden, wie sie Clemens Frosch in seiner Planung auch vorgesehen hatte.

In anderen Punkten, zu denen der Fahrbahnbelag, die Radwegeplanung und ein Tempolimit in der Deisingerstraße, das Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz und die Verkehrsbeschilderung gehören, besteht weiterer Verhandlungsbedarf. Diese Punkte werden im nichtöffentlichen Bereich beraten und voraussichtlich noch in diesem Jahr in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Bei den Ausführungen zu seinen Planung erläuterte Architekt Clemens Frosch dem Stadtrat erneut die Fahrbahnbreite (mit Zweizeilereinfassung 4,30 m), und die Anordnung der 41 Parkplätze in der Deisingerstraße. Wenn sich auch der SEK-Umsetzungsrat mehrheitlich für eine Fahrbahneingrenzung mit Niederbordsteinen ausgesprochen habe, favorisiere er trotzdem einen ebenengleichen Ausbau, sowohl auf dem Marktplatz als auch in der Deisingerstraße.

121129_sek-07-bauAuf dem Marktplatz wird die Fahrbahnbreite 7 m betragen, weil sie für den Begegnungsverkehr vorgesehen ist. Sie wird eine andere Linienführung erhalten und damit von der Altmühlbrücke kommend weiter in den Marktplatz hineinführen.

Änderungsbedarf scheint es auch bei den Planungen des Platzes zwischen dem Jugendzentrum und der vormaligen Bäckerei Held zu geben. Dort sind Stufen zu einem erhöhten Platz vorgesehen.

Stadtrat Friedrich Obernöder fragte diesbezüglich an, ob es denn nicht möglich sei, den Höhenunterschied mit einer Rampe für Rollstuhlfahrer zu planen. Dies sei planerisch problematisch, so führte Frosch aus.

Stadtrat Friedrich Hönig (FW) fragte nach, ob und inwieweit die Vorstellungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) in den vorliegenden Beschlüssen berücksichtigt wurden. „Die Punkte wurden mit der Bürgerinitiative zwei Stunden lang besprochen“, erklärte Bürgermeister Sinn auf die Anfrage. Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) führte ergänzend aus, dass einige Punkte berücksichtigt wurden und einige nicht genommen wurden, wodurch sich ein Kompromiss ergeben habe.

140000_sek-schlossCSU-Fraktionsvorsitzender Gallus verwies auf das Informationsdefizit der neuen Stadträte und auf sein 14-Punkte Papier, auf dem noch immer Punkte stehen, zu denen es Gesprächsbedarf gebe. Dazu gehöre auch das Thema Radweg in der Deisingerstraße. Gallus regte an die Themen zu bündeln und umfassende Informationen einzuholen. Sitzungen sollten nicht mehr als zwei Stunden dauern.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW verwies darauf, dass man bei den Entscheidungen die Ängste und Sorgen der betroffenen Bürger immer im Hintergrund gesehen habe. Es gebe ja noch Planungspunkte die offen sind. Dabei gelte es Kompromisse zu finden. Denn, so Otters,  „man kann nicht jedem Recht tun“.

Dr. Markus Weiß vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in München lobte den Ratsbeschluss in Sachen Städtebauliche Entwicklung als den Beginn eines guten Weges, der fortgesetzt werden müsse. Aus seiner Sicht gehe es darum, dass Pappenheim der bauhistorischen Sonderstellung der Stadt gerecht wird. In der Stadt müsse Aufenthaltsqualität entwickelt werden, die es bislang nicht gibt. Als wertvolle Grundlage seien bedeutsame Häuser mit besonderer Bedeutung bereits vorhanden. Es sei wichtig, dass man sich in der Stadt angenehm bewegt, erklärte Dr. Weiß. Das vom Stadtrat auf den Weg gebrachte Konzept sei sehr gut geeignet, dies alles umzusetzen. Für den Fahrbahnbelag der Deisingerstraße empfahl Dr. Weiß einen Pflasterbelag. Man sollte vermeiden, den Verkehr durch eine Asphaltierung der Fahrbahn besonders hervorheben, erläuterte Dr. Weiß dem Pappenheimer Ratsgremium.

Sobald die bestehenden Detailfragen in den Gesprächen zwischen den Fraktionen geklärt sind, kann eine konkrete Planung vorgelegt werden. Erst dann ist es möglich einen Zuschussantrag zu stellen. Auf Grund dieses Antrages wird letztlich die Höhe der Zuschussgelder in Aussicht gestellt. Dieser Verfahrensweg ist auch im neuen Stadtrat schon bekannt. Denn von der Systematik her ist der Weg so wie beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf. Nur mit anderen Beteiligten.




SEK-Umsetzung auf den Weg gebracht

In seiner Sitzung am 21.10.2014 hat der Stadtrat die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten und vom Architekturbüro Clemens Frosch geplanten Komponenten der Innenstadtsanierung in wesentlichen Bereichen einstimmig beschlossen. Der Fahrbahnbelag der Deisingerstraße, das Wasserspiel auf dem Marktplatz und das Podest vor dem Hirschen werden auf Antrag aus dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit neu beraten und entschieden.
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung einstimmig vor rund 50 Zuhörern das Architekturbüro Frosch mit der Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße beauftragt. Mit dem Beschluss wurden entscheidende Arbeitsergebnisse des SEK- Umsetzungsrates vom Stadtrat ohne Gegenstimmen gebilligt.

Der Stadtratsbeschluss im Wortlaut:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Architekturbüro Fraoch, Pappenheim zu beauftragen, den Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße bis Fußgängerüberweg neben den Anwesen Gampl, sowie Graf-Carl-Straße für den Bereich von der Sparkasse bis zur Evangelischen Stadtkirche gemäß den nachfolgenden Ergänzungen zu beschließen.

  • Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau , Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
  • Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
  • Die festgelegten Parkflächen
  • Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
  • 2-Zeiler-Rinnen
  • Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
  • Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
  • Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
  • Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz

Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:

  • Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
  • Wasser spiel Marktplatz,
  • Podest vor dem Hirschen

Dr. Markus Weiß, vom Landesamt für Denkmalpflege in München bescheinigte dem Stadtrat mit dem Beschluss einen Guten Weg eingeschlagen zu haben und forderte das Gremium auf, diesen Weg weiterzugehen.

Weiterer Bericht folgt.