Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 13.November 2014, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Sitzungssaal im Rathaus. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt

Die Themen der öffentlichen Stadtratssitzung
vom Donnerstag, 13. November 19:00 Uhr
Sitzungssaal Rathaus

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Baumaßnahmen der Dorferneuerung können beginnen

Die Umsetzung der Dorferneuerung in Osterdorf kann beginnen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat nach Vorlage der Gesamtplanung durch die Stadt Pappenheim die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Meilensteinplan wird erstellt.

Wie mehrfach berichtet hat sich der Stadtrat der Stadt Pappenheim in einer kurzen Zeitspanne mehrere Beschlüsse gefasst um die Dorferneuerung in Osterdorf schnell auf die Zielgerade zu bringen. Eine zügige Umsetzung aller Erfordernisse konnte durch eine konsequente Koordination, und eine gesellschaftliche Geschlossenheit in dem Pappenheimer Ortsteil innerhalb rekordverdächtiger Zeit erreicht werden. In dem Verfahren wurde mehrfach die Zielstrebigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW) deutlich, der allerding auch stets eine 11-Stimmenmehrheit der Ratsmitglieder hinter sich wusste. Im Falle der Dorferneuerung Osterdorf musste dieses Instrument allerdings nicht angewendet werden, weil alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Osterdorfer Dorferneuerung einstimmig gefasst wurden.

Auch im Falle der Dorferneuerung Osterdorf war es so, dass belastbare Angaben zur Höhe der Zuschüsse erst dann möglich waren, als die fertigen, vom Stadtrat per Beschluss bestätigten Planungen auf dem Tisch lagen. Diese bestehen im Falle der Dorferneuerung Osterdorf aus dem Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus, für den es Fördermittel in Höhe von 46% aber nicht mehr als 150.000 Euro gibt. Die Gestaltung der Außenanlagen werden mit 55 % aber maximal 30.250 Euro bezuschusst.

Beschlossen wurde vom Stadtrat auch, dass das Dorfgemeinschaftshaus, nach der Fertigstellung dem Verein „Die Osterdorfer“ überlassen wird. Hierbei handelt es sich wie berichtet um einen Dachverein in dem alle Osterdorfer Ortsvereine zusammengeschlossen sind. In dem Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen dem Dachverein und der Stadt Pappenheim der einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde, verpflichten sich „Die Osterdorfer“ beim Bau des Hauses Eigenleistung im Wert von 145.000 Euro einzubringen, das Inventar zu beschaffen und zu unterhalten und zur Übernahme der Betriebskosten für das Gebäude. Die Stadt Pappenheim, der festgeschriebene Nutzungsrechte zustehen, beteiligt sich anteilig an den laufenden Kosten und auch den Versicherungen. Der Gebrauchsüberlassungsvertrag hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Mit den ersten Bautätigkeiten ist schon bald zu rechnen. „Aktuell haben wir noch mit keinen Arbeiten begonnen. Wir müssen noch auf den Förderbescheid warten“, teilt FW Fraktionschef Walter Otters, der auch Vorsitzende des Dachvereins „die Osterdorfer“ ist, auf unsere Anfrage mit. Einen Meilensteinplan wollen „Die Osterdorfer“ zusammen mit ihrem Architekten in der nächsten Woche erarbeiten.




Hier ist die Politik gefordert

Zur Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat uns Joachim Lottner aus Langenaltheim einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird:

„Die sogenannten Straßenausbaubeiträge werden in Bayern auf der Grundlage des „ Bayrischen Kommunalabgabengesetzes“ erhoben. Dabei sollen einerseits die Gemeinden finanziell entlasten werden, allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass dadurch die Bürger zusätzlich belastet werden.

In einer Zeit der steigenden sozialen Armut und damit der zukünftigen Altersarmut sollte sich die Staatsregierung überlegen, ob sie dieses Gesetz neu verfassen oder noch besser eine Aufhebung veranlasst. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der die Leiharbeitsplätze und die Werksverträge immer mehr zunehmen, die Löhne und die Renten klein sind und die Kaufkraft in Zukunft abnehmen wird, nicht so finanzkräftige Bürger noch mehr belastet werden. Die Alterspyramide und damit auch die Altersarmut steigt in der nächsten Zeit dramatisch an. Die „Alten“ haben diese Reserven nicht, sollen die wenigen „Jungen“ in den ländlichen Kommunen diese Leistungen auch noch übernehmen? Achtung, im Moment haben wir eine Landflucht! Immer weniger junge Leute bleiben auf dem Land.

Wo soll dies noch hinführen. Der Bürger wird gezwungen, sich noch weiter einzuschränken. Doch dies geht in den meisten Fällen nicht mehr. Jeder muss, wenn er noch kann, auf Ausgaben verzichten.

Dies alles wird auch die Wirtschaft zusätzlich treffen und sich somit ebenfalls auf die Arbeitsplätze auswirken. Sicherlich könnte lt. Gesetz dem „Armen“ die Zahlungen erlassen oder gestundet werden, wo liegen hier jedoch die Grenzen?

Der Verzicht würde zu Mehrbelastungen bei den anderen Bürgern führen und somit deren Belastung weiter ansteigen lassen. Auch dies ist unsozial! Die Stundung würde das Problem des Bürgers nur aufschieben, wie soll er denn die zusätzlichen Zahlungen leisten, wenn fast kein Geld vorhanden ist.

Die Straßenausbaubeiträge gibt es nicht in jedem Bundesland und somit kann dies in Bayern ein zusätzlicher politischer Schritt in die zukünftig noch größere Armut der einzelnen Bürger sein. Dies haben einige wenige Bundesländer wohl begriffen.

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin das Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben. Man sieht, dieses Land hat auf die Situation seiner Bürger reagiert.

Die Schuld an den Satzungsdiskussionen im Landkreis liegt nicht bei den Bürgermeistern und ihren Räten. Die Kommunen im Landkreis wurden von der Rechtsabteilung des Landratsamtes aufgefordert, die fehlenden Satzungen in ihren Gemeinden zu beschließen, einzuführen und damit auch umzusetzen. Dazu schickte das Amt den Gemeinden auch gleich den Gesetzestext zu, mit der Bitte, dies an alle Räte zu verteilen. In diesem Brief wiesen sie zusätzlich auch auf die Strafen für die Gemeinden und jeden einzelnen Rat hin.

In den letzten Perioden haben die betroffenen Bürgermeister mit ihren Räten diese Umsetzung immer wieder, im Interesse der Bürger, vor sich her geschoben. Denn die Aufgabe der Kommunen sollte es auch sein, sich für die Bürger zu entscheiden.

Dies scheint jetzt wohl nicht mehr geduldet zu werden.

Da es lt. Landratsamt ein „MUSS“ ist, die bestehenden Gesetze umzusetzen und auch einzuhalten, sollte man sich vorher überlegen, wie solche Gesetze von den Kommunen, im Interesse der Bürger, geändert, abgeschafft, aber auch ganz ausgehebelt werden könnten. Denn wenn diese Satzungen eingeführt sind, wird es sehr schwer werden, diese wieder abzuschaffen.

Hierzu fordere ich alle Fraktionsvorsitzenden, egal welcher Parteirichtung, auf, über ihre Partei Lösungen zu finden .Dies gilt auch für die Bürgermeister, Kreisräte und die Bezirksräte in ihren jeweiligen Gremien.

In anderen Bundesländern, die diese Satzungen nicht haben, klappt es doch auch!

Nur alle zusammen können einen gemeinsamen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben. Eine einzelne Kommune hat hier keine Chance.

Es darf nicht sein, dass die verschiedenen Bundesregierungen immer wieder versuchen Kosten auf die Länder, die Länder auf die Kommunen und die Kommunen auf die einzelnen Bürger abzuwälzen, um selber für andere Vorhaben Gelder zu haben. Denn Einschränken heißt nicht die Kosten weiterzureichen!!

Der Bürger zahlt bereits Steuern, diese müssen reichen. Es ist nur eine Frage des Verzichts und der Verteilung.

Hier ist die Politik gefordert!“

Joachim Lottner, Langenaltheim




Sportförderung wurde wieder eingeführt.

Einstimmig hat der Stadtrat die im Jahre 2004 abgeschaffte Sportförderung nun wieder eingeführt. Nachdem der der erste Versuch von Stadttrat und SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Februar 2014 gescheitert war wurden die Richtlinien jetzt von einem Arbeitskreis vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Gut einen Monat vor der Kommunalwahl, Anfang Februar 2014 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer einen Antrag auf Wiederbelebung der Sportförderung gestellt. Diese war von der Stadt Pappenheim im Rahmen zahlreicher Sparbeschlüsse im Jahr 2004 abgeschafft worden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und auch wegen inhaltlicher Änderungswünsche wurde dieser Antrag auf Wiedereinführung der Sportförderung damals von Stadtrat Walter Otters gestoppt und im allseitigen Einvernehmen vertagt.

Nun hat sich ein Arbeitskreis erneut mit dem Thema beschäftigt und im städtischen Haushalt 12.000 Euro für die Förderung des Sports in Pappenheim vorgesehen.

Demnach soll dieses Geld für drei Bereiche verausgabt werden. Diese wurden festgelegt mit Anschaffungen und Reparaturen, der Jugendförderung und einer Entschädigung für Vereine, die ihre Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Bei letzterem geht es im Wesentlichen um die B-Plätze der drei Pappenheimer Fußballvereine.

Drei Sportvereine haben in diesem Jahr Anträge für eine Förderung gestellt. Dabei handelt es sich um den SV Übermatzhofen, der 6.400 Euro in einen Rasenmäher investiert hat, den TV Pappenheim, bei dem 2.500 Euro für Bodenreparaturen angefallen sind und der SV Osterdorf, der Zuschüsse für zwei Tischtennisplatten im Wert von 1.400 Euro haben möchte.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises Sportförderung beschloss der Stadtrat einstimmig, jeden der gestellten Vereine mit der Hälfte des beantragten Betrages finanziell zu unterstützen.

Von den verbleibenden 6.850 Euro der Sportförderung werden 500 Euro an den Turnverein Pappenheim für den Hallenunterhalt bezahlt. Je 500 Euro werden an die Sportfreunde Bieswang, die TSG Pappenheim und den SV Übermatzhofen für den Unterhalt ihrer Spielfelder überwiesen und die TSG Pappenheim bekommt noch 200 Euro für die Nutzung ihrer Sportanlagen durch den Schulsport und den Tauziehwettbewerb beim Volksfest. Der Restbetrag von 4.650 Euro soll im Rahmen der Jugendförderung an alle Vereine mit Jugendarbeit fließen.




Antrag auf SEK-Zuwendungen noch 2014 geplant

Mit seiner einstimmigen Zustimmung zu wesentlichen Komponenten der Vorplanungen für Innenstadtsanierung hat der Stadtrat ein deutliches und positives Zeichen für die Zukunft der Stadt Pappenheim gesetzt. Die Wünsche und Anregungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung (BISP) und des SEK-Umsetzungsrates wurden dabei in Teilen berücksichtigt.

Mit dem Ratsbeschluss [den Beschlusstext finden Sie hier … ] haben wohl nur ganz wenige der rund 50 Zuhörer im Bürgersaal des EHP gerechnet. Zu ungewöhnlicher Zeit, am Dienstagabend nämlich hatte sich der Stadtrat zusammengefunden um darüber zu entscheiden, ob das Städtebauliche Entwicklungskonzept nun in die Tat umgesetzt werden soll oder nicht.

Die entscheidende Frage war, ob der Stadtrat den im SEK-Umsetzungsrat durch Mehrheitsbeschlüsse erarbeiteten Vorschlägen zur Innenstadtsanierung zustimmt. Stadtrat und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus hatte ursprünglich beantragt, das Paket der SEK Umsetzungsrat vorgeschlagenen -Planungsempfehlungen aufzuschnüren und im Stadtrat über alle einzelnen Punkte zu beraten und zu entscheiden. Im öffentlichen Teil der Sitzung des SEK-Umsetzungsrates lenkte Gallus ein und beschränkte die Beratungen auf 10 bis 15 Punkte. Mit seinem 14-Punkte Papier beschäftigten sich die Fraktionen in nichtöffentlicher Sitzung am Tag vor der mit Spannung erwarteten Stadtratssitzung.

Bei dieser Vorbesprechung haben sich die Fraktionen auf wesentliche Punkte der Vorplanungen des Architekturbüros Frosch einigen können. Dazu gehören der ebenengleiche Ausbau der Marktplatzes und der Deisingerstraße, die Gestaltung des Marktplatzes, einschließlich Fahrbahnverlauf und zweier Fußgängerüberwege, die Ausbaubreite der Deisingerstraße. Der einstimmige Beschluss, besiegelt nun, dass die genannten Punkte weitgehend so übernommen werden, wie sie Clemens Frosch in seiner Planung auch vorgesehen hatte.

In anderen Punkten, zu denen der Fahrbahnbelag, die Radwegeplanung und ein Tempolimit in der Deisingerstraße, das Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz und die Verkehrsbeschilderung gehören, besteht weiterer Verhandlungsbedarf. Diese Punkte werden im nichtöffentlichen Bereich beraten und voraussichtlich noch in diesem Jahr in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Bei den Ausführungen zu seinen Planung erläuterte Architekt Clemens Frosch dem Stadtrat erneut die Fahrbahnbreite (mit Zweizeilereinfassung 4,30 m), und die Anordnung der 41 Parkplätze in der Deisingerstraße. Wenn sich auch der SEK-Umsetzungsrat mehrheitlich für eine Fahrbahneingrenzung mit Niederbordsteinen ausgesprochen habe, favorisiere er trotzdem einen ebenengleichen Ausbau, sowohl auf dem Marktplatz als auch in der Deisingerstraße.

121129_sek-07-bauAuf dem Marktplatz wird die Fahrbahnbreite 7 m betragen, weil sie für den Begegnungsverkehr vorgesehen ist. Sie wird eine andere Linienführung erhalten und damit von der Altmühlbrücke kommend weiter in den Marktplatz hineinführen.

Änderungsbedarf scheint es auch bei den Planungen des Platzes zwischen dem Jugendzentrum und der vormaligen Bäckerei Held zu geben. Dort sind Stufen zu einem erhöhten Platz vorgesehen.

Stadtrat Friedrich Obernöder fragte diesbezüglich an, ob es denn nicht möglich sei, den Höhenunterschied mit einer Rampe für Rollstuhlfahrer zu planen. Dies sei planerisch problematisch, so führte Frosch aus.

Stadtrat Friedrich Hönig (FW) fragte nach, ob und inwieweit die Vorstellungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) in den vorliegenden Beschlüssen berücksichtigt wurden. „Die Punkte wurden mit der Bürgerinitiative zwei Stunden lang besprochen“, erklärte Bürgermeister Sinn auf die Anfrage. Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) führte ergänzend aus, dass einige Punkte berücksichtigt wurden und einige nicht genommen wurden, wodurch sich ein Kompromiss ergeben habe.

140000_sek-schlossCSU-Fraktionsvorsitzender Gallus verwies auf das Informationsdefizit der neuen Stadträte und auf sein 14-Punkte Papier, auf dem noch immer Punkte stehen, zu denen es Gesprächsbedarf gebe. Dazu gehöre auch das Thema Radweg in der Deisingerstraße. Gallus regte an die Themen zu bündeln und umfassende Informationen einzuholen. Sitzungen sollten nicht mehr als zwei Stunden dauern.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW verwies darauf, dass man bei den Entscheidungen die Ängste und Sorgen der betroffenen Bürger immer im Hintergrund gesehen habe. Es gebe ja noch Planungspunkte die offen sind. Dabei gelte es Kompromisse zu finden. Denn, so Otters,  „man kann nicht jedem Recht tun“.

Dr. Markus Weiß vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in München lobte den Ratsbeschluss in Sachen Städtebauliche Entwicklung als den Beginn eines guten Weges, der fortgesetzt werden müsse. Aus seiner Sicht gehe es darum, dass Pappenheim der bauhistorischen Sonderstellung der Stadt gerecht wird. In der Stadt müsse Aufenthaltsqualität entwickelt werden, die es bislang nicht gibt. Als wertvolle Grundlage seien bedeutsame Häuser mit besonderer Bedeutung bereits vorhanden. Es sei wichtig, dass man sich in der Stadt angenehm bewegt, erklärte Dr. Weiß. Das vom Stadtrat auf den Weg gebrachte Konzept sei sehr gut geeignet, dies alles umzusetzen. Für den Fahrbahnbelag der Deisingerstraße empfahl Dr. Weiß einen Pflasterbelag. Man sollte vermeiden, den Verkehr durch eine Asphaltierung der Fahrbahn besonders hervorheben, erläuterte Dr. Weiß dem Pappenheimer Ratsgremium.

Sobald die bestehenden Detailfragen in den Gesprächen zwischen den Fraktionen geklärt sind, kann eine konkrete Planung vorgelegt werden. Erst dann ist es möglich einen Zuschussantrag zu stellen. Auf Grund dieses Antrages wird letztlich die Höhe der Zuschussgelder in Aussicht gestellt. Dieser Verfahrensweg ist auch im neuen Stadtrat schon bekannt. Denn von der Systematik her ist der Weg so wie beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf. Nur mit anderen Beteiligten.




SEK-Umsetzung auf den Weg gebracht

In seiner Sitzung am 21.10.2014 hat der Stadtrat die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten und vom Architekturbüro Clemens Frosch geplanten Komponenten der Innenstadtsanierung in wesentlichen Bereichen einstimmig beschlossen. Der Fahrbahnbelag der Deisingerstraße, das Wasserspiel auf dem Marktplatz und das Podest vor dem Hirschen werden auf Antrag aus dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit neu beraten und entschieden.
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung einstimmig vor rund 50 Zuhörern das Architekturbüro Frosch mit der Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße beauftragt. Mit dem Beschluss wurden entscheidende Arbeitsergebnisse des SEK- Umsetzungsrates vom Stadtrat ohne Gegenstimmen gebilligt.

Der Stadtratsbeschluss im Wortlaut:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Architekturbüro Fraoch, Pappenheim zu beauftragen, den Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße bis Fußgängerüberweg neben den Anwesen Gampl, sowie Graf-Carl-Straße für den Bereich von der Sparkasse bis zur Evangelischen Stadtkirche gemäß den nachfolgenden Ergänzungen zu beschließen.

  • Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau , Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
  • Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
  • Die festgelegten Parkflächen
  • Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
  • 2-Zeiler-Rinnen
  • Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
  • Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
  • Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
  • Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz

Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:

  • Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
  • Wasser spiel Marktplatz,
  • Podest vor dem Hirschen

Dr. Markus Weiß, vom Landesamt für Denkmalpflege in München bescheinigte dem Stadtrat mit dem Beschluss einen Guten Weg eingeschlagen zu haben und forderte das Gremium auf, diesen Weg weiterzugehen.

Weiterer Bericht folgt.




Feuerwehren auf dem Prüfstand

Vom Stadtrat wurde jetzt einstimmig beschlossen, dass für die Feuerwehren des Gemeindebereichs Pappenheim ein Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben wird. Auflösungen von Ortsteilfeuerwehren werden vorerst nicht in Erwägung gezogen auch wenn das im Bedarfsplan vorgeschlagen werden sollte.

Bei den Pappenheimer Feuerwehren ist ein Investitionsstau seit langem erkannt. Fahrzeug und Geräte sind in die Jahre gekommen und müssen neu beschafft werden. Bereits im Februar gab es deshalb ein Gespräch mit einigen Feuerwehrkommandanten, in dem Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren in Pappenheim, Neudorf, Übermatzhofen und Göhren als erforderlich angesehen wurden. Während für die Pappenheimer Stützpunktfeuerwehr die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs ansteht, sollen die Tragkraftspritzenanhänger der Feuerwehren in Göhren, Neudorf und Übermatzhofen durch Tragkraftspritzenfahrzeuge ersetzt werden.

Bei den Überlegungen über die Ausstattung und den Zeitpunkt der Anschaffungen wurde die Idee geboren, einen Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zu erstellen oder von einer Fachfirma erstellen zu lassen.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober wurde das Erfordernis eines solchen Bedarfsplanes nicht in Frage gestellt. Diskutiert wurde lediglich darüber, ob so ein Plan in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommandanten, oder von einer externen Fachfirma erstellt werden soll. Infrage kommen zwei Anbieter, die für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zwischen 15.000 und 20.000 Euro berechnen. „Das ist ein halbes Feuerwehrauto“ sagte Bürgermeister Uwe Sinn bei den Beratungen und zeigte sich wenig begeistert von dem Gedanken, für das Gutachten so viel Geld zu investieren. Aus seiner Sicht spricht auch die Tatsache, dass der Bedarfsplan erst Ende 2015 oder noch später vorliegen könnte und damit die Anschaffung von Feuerwehreinrichtungen verzögert werden. „Ich meine halt wir sollten den Bedarfsplan mit den eigenen Leuten machen“, schlug der Bürgermeister vor.

Amtsleiter Stefan Eberle führte aus, dass die Erfahrungen bei anderen Kommunen gezeigt hätten, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Hauptfeuerwehr stärkt und die kleineren Wehren eher schwächt und im Extremfall sogar ihre Auflösung empfiehlt.

„Inwieweit ist die Stadt daran gebunden?“ stellte Feuerwehrreferent und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Frage, die er auch gleich selbst beantwortete. Das aktuelle Bespiel in Eichstätt zeige deutlich, dass der Bedarfsplan nur eine Empfehlung an die Kommune ist. In Eichstätt nämlich habe die Stadt nicht alle Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen und umgesetzt. In seinem Vortrag machte Gallus deutlich, dass er sehr wohl den Kostenfaktor sehe und auch eine mögliche Verzögerung in der Anschaffung. Aber Gallus stellte dem Stadtrat ein deutliches Übergewicht der positiven Punkte für einen professionellen Bedarfsplan vor. Man habe durch eine neutral, fachmännische Beratung die Gewissheit, dass Fahrzeuge und Gerätschaften nicht „blind“ gekauft werden und auch die rechtliche Absicherung hinsichtlich der kommunalen Pflichtaufgabe „Brandschutz“ sei mit einem professionelle Bedarfsplan besser gewährleistet. Diese Pflichtaufgabe der Kommune wird, so Gallus, von hoch motivierten ehrenamtlichen Kräften umgesetzt, die es verdient haben, für ihre Tätigkeit eine fachliche und unabhängige Bewertung ihres Ausrüstungsbedarfs zu bekommen. Die Gefahr der Auflösung von Ortsteilfeuerwehren sieht Gallus derzeit nicht, weil dies gesetzlich gar nicht möglich sei, solange sie ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen. „Die Ortsfeuerwehren sind grundsätzlich zu erhalten“, führte Gallus aus.

„Im Vorfeld muss klar sein, dass bestehenden Ortsteilfeuerwehren erhalten bleiben“, stellte auch Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters fest. Für die Freien Wähler trat auch er für die Erstellung eines Bedarfsplanes durch eine externe Fachfirma ein.

Stadtrat Karl Satzinger (BGL) unterstrich den Wert einer unabhängige Bewertung der Feuerwehren von außen.

„Wir geben 20.000 Euro aus für ein Gutachten an das wir uns dann nicht halten müssen“, stellte Stadträtin Christa Seuberth fest und stellen die Frage „Wollen oder sollen wir uns daran halten?“

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer stellte heraus, dass es um eine Analyse des Ist- und des Sollzustandes für die Feuerwehren gehen und dass es auch nach seiner Auffassung keine Diskussion über den Bestand der Ortsfeuerwehren geben dürfe. Gerne hätte er zu diesem Thema noch die Meinung des Kreisbrandrates und des Kreisbrandinspektors eingeholt. Wichtig sei ihm auch dass der Feuerwehrbedarfsplan nicht von einer Firma erstellt wird, die dann von den Fahrzeug- und Geräteanschaffungen profitiert.

In öffentlicher Sitzung erfolgte schließlich der einstimmige Grundsatzbeschluss, dass ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden soll, wobei die Frage nach der internen oder externen Art offen blieb. Diese Frage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter beraten. Nach unseren Informationen wurde vom Stadtrat beschlossen einen Feuerwehrbedarfsplan von einer Fachfirma erstellen zu lassen.




Aufenthaltsqualität verbessern

In der Deisingerstraße soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht werden; bauliche Änderungen sind unumgänglich: Erprobungsphase dauert an; Befreiung von Parkplätzen und die Dauerparker, Bedenken der Bürger zur Kenntnis genommen; Anlieger werden zur Kasse gebeten.

071211_falanier-03ACHTUNG – Dieser Artikel wurde bereits am 11.12.2007 beim Pappenheimer Skribent veröffentlicht!
Es waren mehr als 40 Pappenheimer, die sich am Montagabend bei der Informationsveranstaltung für die Ausführungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung interessiert haben. Dabei bot sich für die betroffenen Anlieger auch die Möglichkeit ihre Anregungen und Beschwerden bezüglich der derzeitigen Gestaltung der Deisingerstraße vorzubringen.

Es wurde deutlich, dass die Situation von den Anwohnern, Geschäftsleuten und dem Arbeitskreis in Teilbereichen vollkommen unterschiedlich beurteilt werden. Während aus den Reihen der Gewerbetreibenden beklagt wurde, dass manche Pappenheimer prinzipiell nicht bereit seien notwendige Veränderungen zu akzeptieren, mussten diese sich den Vorwurf gefallen lassen, gleich mit mehreren Fahrzeugen im Umgriff ihrer Geschäftslokale die Parkplätze für die eigenen Kunden zu blockieren. Diese seit vielen Jahren vorherrschende Problematik nahm wie schon oft, breiten Raum in den verschiedensten Ausführungen ein. Auch Bürgermeister Krauß gab zu, dass sich seine Rathausmitarbeiter bezüglich der Parkmoral nicht immer an seine Anordnungen halten.071211_falanier-05 „Wir werden die Deisingerstraße noch von einigen Parkplätzen befreien müssen“ führte Walter Engeler, Stadtrat und Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung zum Thema Parkplatzanzahl aus, was den sichtlichen Unwillen einiger Versammlungsteilnehmer hervorrief. Ausgeführt wurde dazu vonseiten der Gewerbetreibenden, dass es schädlich für die Entwicklung des Gewerbes und auch der Wohnqualität sei, noch mehr Parkplätze zu entfernen. Schon jetzt sei zu beobachten, dass potentielle Kunden im Rahmen des Parksuchverkehrs höchstens eine Runde um die Innenstadt drehen um sich dann zum Einkauf aus Pappenheim entfernen, wenn sie keinen Parkplatz finden. Sechs Parkplätze wurden laut Walter Engeler mit der Umgestaltung der Parkordnung bisher in der Deisingerstraße eingebüßt.

Thematisiert wurden vonseiten der Versammlungsteilnehmer auch der erschwerte Zugang zur Post, die beengten Verhältnisse durch die auf dem Gehweg abgestellten Blumentöpfe und auch die Anordnung der Parkplätze, wurde unterschiedlich bewertet. 071211_falanier-04Auch die Anlieferung von Heizöl werde in der Deisingerstraße mancher Orten wegen der Raumnot zum Problem. Einem Anwohner sei als Lösungsansatz im Pappenheimer Rathaus vorgeschlagen worden, für die Dauer der Öllieferung eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Ausführlich wurde auch das Verhalten der Radfahrer, welche die Pappenheimer Hauptgeschäfts-Einbahnstraße verbotenerweise in die falsche Richtung befahren, erörtert. Anstelle beklagenswerter pöbelhaften Ausdrucksweisen vonseiten der Falschfahrer und auch der Pappenheimer Bürger, sieht Engeler die Möglichkeit, diese Falschfahrer zu tolerieren oder gar die Möglichkeit, das Befahren der Deisingerstraße für Radfahrer in beide Richtungen zu legalisieren, es gäbe in Deutschland viele Städte in denen das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt sei. Allerdings so wurde von Zuhörerseite zu bedenken gegeben, sei das Befahren von Einbahnstraße in beide Richtungen nur in Städten mit einer wesentlich höheren Radlerfrequenz wie sie beispielsweise Universitätsstädten umgesetzt. Zudem sei die Engstelle an der Stadtvogteigasse ein permanenter und akuter Gefahrenpunkt für die Radfahrer, welche die Einbahnstraße in die Gegenrichtung befahren. Letztlich wurde auch aus der Zuhörerschaft darauf hingewiesen, dass es sich bei der Deisingerstraße um eine Kreisstraße handle. Schon deshalb erscheine ein Befahren in beide Richtungen undenkbar.

071211_falanier-06Der für den gesamten Landkreis zuständige Verkehrssicherheitsexperte Polizeihauptkommissar Heinz Fellinghauer hält eine Befahrung der Deisingerstraße durch Radfahrer in beiden Richtungen durchaus für denkbar. „Das haben wir in Weißenburg und Gunzenhausen auch“ Allerdings müssen mit einer Öffnung der Gegenrichtung bauliche Maßnahmen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung einher gehen. Der Landkreis sperrt sich als Straßenbaulastträger nach den Ausführungen des Arbeitskreises und des Bürgermeisters derzeit vehement gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Deisingerstraße, was sich aber schon nach der Kommunalwahl 2008 ändern kann.

„Es ist alles nur ein Versuch“ gab der Bürgermeister den Zuhörern bekannt. Und stellte fest „Wir kommen nicht ohne bauliche Veränderungen aus“. Zu diesem Stichwort wusste der Neupappenheimer und Architekt Clemens Frosch interessante Ausführungen zu machen. Seit 2006 ist er Mitglied im Arbeitskreis und habe den Vorzug, die Sache als vormals Unbeteiligter aus einer neutralen Warte betrachten zu können. Aus seiner Sicht sei es durchaus möglich, die Deisingerstraße derart umzugestalten, dass sich die Aufenthaltsqualität steigert. Damit verbunden sei ein Zuspruch von Passanten, und damit Kunden für die Geschäfte und Gasthäuser in der Innenstadt, was sicher zu einer Belebung der Pappenheimer Geschäftswelt führen wird.

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071211_falanier-07Allerdings komme man dabei um verschiedene Eckpunkte nicht herum. Bauliche Veränderungen seien hierzu genauso erforderlich wie die zahlenmäßige Beschneidung der Parkplätze in der Deisingerstraße. Das gesamte Projekt der Umgestaltung berge unzählige Probleme in sich. Es sei aber zu einer gestalterischen Neuorientierung erforderlich, dass Anwohner, Geschäftsleute und Kunden von liebgewonnenen Gegebenheiten und Ansprüchen los lassen. Derzeit rühre man in einem Topf voller Probleme, bei dem durch das Herumrühren im Wechsel immer wieder andere Probleme an die Oberfläche befördert werden.

Zu seinen Vorstellungen einer Neugestaltung wusste Frosch auszuführen, dass es dazu erforderlich sei, die Hochbord-Gehwegkanten abzusenken damit der Straßenverlauf optisch nicht an den Gehwegkanten, sondern an der Häuserflucht festgemacht wird.

Dabei müsse man neuzeitliche städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen die gewölbte Gehweg- und Fahrbahnoberflächen vorsehen. Keinesfalls dürfe die Deisingerstraße gestalterisch so kaputt gemacht werden wie die Weißenburger Innenstadt im Bereich der Luitpoldstraße.

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Vorgesehen ist in seinem Gesamtkonzept auch, das Parken auch an Stellen zu tolerieren, die von ihrer Bestimmung her nicht für das Parken vorgesehen sind. Die Auswirkungen dieser Praxis auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Rollstuhlfahrer u.a. wurden nicht erörtert.

071211_falanier-02Auf die Frage nach den Kosten konnten keine Angaben gemacht werden. Man werde wieder das Gespräch mit den Beteiligten suchen, wenn es so weit ist, führte Walter Engeler dazu aus. Eingebettet in wortreiche Ausführungen die sich vorwiegend mit dem Ausbau der Klosterstraße und der Stöbergasse, der Kanalbefahrung und den unterirdischen Versorgungsleitungen beschäftigten, hat der Bürgermeister den Zuhörern mitgeteilt, dass die anliegenden Grundstücksbesitzer 55 Prozent der Umbaukosten zu begleichen haben. Das gilt aber nur die Kosten die den Umbau des Gehweges betreffen. Besondere Bauausführungen und die Auswahl hochwertiger Materialien sollen die Anlieger aber nicht zusätzlich belasten. Allerdings so wusste der Rathauschef auch mitzuteilen, dass für Baumaßnahmen an der Kreisstraße im Bereich der Pappenheimer Deisingerstraße in den Jahren 2008 und 2009 keine Baumaßnahmen vom Straßenbaulastträger vorgesehen sind.

Gekennzeichnet war dieser Informationsabend von dem Bemühen, den betroffenen Bürgern die Gedankenwelt, die Arbeit und die Leitlinien des Arbeitskreises Stadtentwicklung näher zu bringen. Dabei sind in allen Richtungen nachvollziehbare Ansätze erkennbar gewesen, die allerdings im Wesentlichen über allgemeine Aussagen und Absichtserklärungen nicht hinaus gingen.




Heftiger Streit um die Galluskirche

Schon zum zweiten Mal kam es in einer öffentlichen Stadtratssitzung zu einem heftigen Streit um die Nutzung der Galluskirche. Nun sollen Konzerte bis 21:00 Uhr wieder zugelassen werden. Die Gemüter erhitzten sich an der Debatte, ob die Nutzungsdauer auf 22:00 Uhr ausgedehnt werden soll. Offenbar waren Kommunikationsdefizite Ursache für den neuerlichen Eklat.

141018_gallusk-07Was hätte St. Gallus wohl dem Pappenheimer Stadtrat gesagt? Gemeint ist der Heilige St. Gallus, der im 6. Jahrhundert lebte und dem berühmten Ort St. Gallen, dem dortigen Kloster in der Schweiz und auch unserer Galluskirche als Namensgebe diente. Mit der Galluskirche hat Pappenheim die älteste Kirche in Mittelfranken, die auch der historische Grundstein für die erste urkundliche Erwähnung unserer Stadt im Jahr 802 ist. Auch wer nur ganz wenig Kulturempfinden hat, weiß, dass es in Pappenheim keinen Raum gibt, der über auch nur eine annähernd gleichartig gute Akustik verfügt. Aus historischer Sicht ist von einer Überlieferung zu berichten, wonach ein irrer Wärter des damaligen Turmes den Sohn der edlen Pappenheimer Frau Reginsind vor den Räubern schützte und diese mutige Tat mit seinem Leben bezahlte. Aus Dankbarkeit stiftete die edle Frau ihre Pappenheimer Besitzungen an das Kloster St. Gallen, womit die Existenz Pappenheims erstmals nachweislich niedergeschrieben wurde.

Nach langem hin und her zwischen Pappenheim und dem Weißenburger Bezirksamt wurde das nördliche Seitenschiff der St. Galluskirche im Juni 1898 seiner Bestimmung als Leichenhalle übergeben.

141018_gallusk-04Als Veranstaltungsraum für musikalische Darbietungen wurde das Gotteshaus wohl im Jahre 2002 entdeckt, als Pappenheim sein 1200-jähriges Jubiläum feierte. Nach den vielen Veranstaltungen im Hauptschiff der St. Galluskirche im Jubiläumsjahr setzte sich die Praxis fort, dort Konzerte abzuhalten. Darüber hinaus bot das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) seinen Kursteilnehmern seit 2010 auch spät abends Andachten in der St. Galluskirche an. Dieser Praxis lag seit September 2012 ein Vertrag zwischen der Stadt Pappenheim und dem EBZ zu grunde , der auch eine bedingte Schlüsselgewalt für das EBZ beinhaltete.

Die Vergangenheitsform deshalb, weil dieser Vertrag nach einem Ratsbeschluss vom 24.07.2014 mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL aufgekündigt und der Schlüssel wieder eingezogen wurde.

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit Stadtrat und Friedhofsreferent Alexius Lämmerer (BGL), der ursprünglich schriftlich beantragt hatte, die Galluskirchen-Vereinbarung mit dem EBZ aufzuheben und die Galluskirche ausnahmslos nur noch als Friedhofskirche für Beisetzungsfeierlichkeiten zuzulassen. Versicherungs- und Haftungsfragen, führte der Antragsteller ebenso ins Feld, wie Pietätsgründe, Interessenkonflikte und Probleme die eine Nutzungszeit von 22:00 bis 23:00 Uhr mit sich bringen.141018_gallusk-05 Dies verstoße gegen die Friedhofs- und Totenruhe. Als pietätlos erkannte Stadtrat Lämmerer einen Plakatanschlag für ein Konzert im Friedhofsinnenbereich an der Eingangstüre der Galluskirche.

Bei einer hitzigen Debatte in der legendären Sitzung vom 24.07.2014 wurde überdeutlich, dass dieser Antrag von der SPD-Minderheit nicht mitgetragen werden wird. Bei der damals aufgeheizten Situation bot Alexius Lämmerer einen Kompromiss an, in dem er sich einverstanden erklärte, kirchliche Konzerte und auch Andachten des EBZ zu den Friedhofsöffnungszeiten längstens bis 21:00 Uhr zuzulassen. In der damaligen Sitzung hat man es- aus welchen Gründen auch immer – nicht zuwege gebracht, diesen Kompromiss in einen geänderten Beschlusstext zu fassen, weshalb am 24.07.2014 über den ursprünglichen Antrag Lämmerers abgestimmt wurde. Eigentlich bedarf es keiner Ausführung, wie diese Abstimmung endete. Seit dieser Zeit dient die St. Galluskirche kraft Stadtratsbeschlusses ausschließlich als Friedhofskirche.

141018_gallusk-02In der Folgezeit hat man vonseiten des EBZ und der Stadt Pappenheim an einem Kompromiss gearbeitet, wobei jetzt die Freien Wähler die Stabführung hatten. In einem Schreiben zu dem ursprünglichen Antrag Lämmerers und auch bei einem Gespräch mit den Ratsmitgliedern in den Räumen des EBZ wurde der Wunsch und das Erfordernis einer weiterführenden Nutzung der St Galluskirche aus Sicht des EBZ deutlich gemacht, mit dem Wunsch, die St. Galluskirche bis 22:00 Uhr für Andachten nutzen zu dürfen.

Nun stand das Thema Galluskirche knapp drei Monate später erneut auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei schlugen erneut die Wellen hoch. Die Stimmung wechselte von Wut, Kompromisswunsch und Ratlosigkeit. Auslöser der Kontroversen war die Veränderung des Antrages, den der FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters eingebracht hatte. In der Sitzungsvorlage, so beklagte Otters mit Zornesmine sei sein 21:00 Uhr-Antrag von Bürgermeister Sinn auf 22:00 Uhr erweitert worden. Nach heftigem Schlagabtausch 141018_gallusk-08(verbal) und gegenseitigen Vorwürfen der SPD auf der einen und Bürgerblock auf der anderen Seite wurde zunächst die 22:00 Uhr Regelung mit den Stimmen der Mehrheitsführerschaft weggestimmt. Zugestimmt wurden im gleichen Mehrheitsverhältnis dem Antrag von FW-Fraktionschef Walter Otters, kirchliche Veranstaltungen bis längstens 21:00 Uhr zuzulassen.

Wie unsere Recherchen ergaben, wäre dieser Streit überhaupt nicht nötig gewesen. Denn am Mittwoch, einen Tag vor der Sitzung, hat EBZ-Chef Gerhard Schleier dem 21:00 Uhr Kompromiss schriftlich zugestimmt. Ungeklärt ist allerdings, ob alle Stadträte von dieser Zustimmung wussten. Damit hätte man viel Ärger vermeiden können. Wie blank die Nerven lagen, zeigt die Tatsache, dass Bürgermeister Sinn dem CSU Fraktionschef die Wortmeldung mit der Bemerkung verweigerte: „Das führt doch zu nichts – das sind doch immer dieselben die reden“.




Stadtrat entscheidet über die Zukunft der Stadt

Am Dienstag, 21.10. wird wohl eine richtungsweisende öffentliche Sitzung des Pappenheimer Stadtrates stattfinden. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr und hat nur einen Tagesordnungspunkt. Sitzungsort ist wiederum der Bürgersaal im EHP.

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BISP gibt Eckpunkte bekannt

Zu ihrer Versammlung am 1. Oktober dieses Jahres hat die Bürgerinitiativer Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) jetzt ihre Argumente und Planungsvorschläge in einer Zusammenstellung zur Veröffentlichung bereitgestellt. Diese wurden, so wie nachfolgend veröffentlich,t den Besuchern der Versammlung präsentiert und vom Walter Engeler und Philipp Schneider ausführlich erklärt.

[Unseren Artikel zu dieser Versammlung finden Sie hier … ]

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Energiegenossenschaft „Regionalstrom Franken“ gründet sich

(MdB Josef Göppel) In Mittelfranken entsteht eine Energiegenossenschaft, die regional erzeugten Ökostrom über die Stadtwerke direkt zu den Endkunden bringt. Damit entfällt der Umweg über die Leipziger Strombörse.
Örtlich erzeugter Strom versorgt dann die nächstgelegenen Betriebe und Haushalte über das vorhandene Netz. Die Gründungsversammlung der Genossenschaft „Regionalstrom Franken eG“ findet am Freitag, 10. Oktober 2014 ab 19:00 Uhr im Landgasthof Bergwirt in Herrieden/Schernberg statt.
In Mittelfranken wird seit längerem an der Umsetzung der Idee gearbeitet, das Stromangebot zahlreicher Kleinerzeuger zu bündeln und gemeinsam bedarfsgerecht über die Stadtwerke direkt an Endkunden zu liefern. Ein Initiatorenkreis aus Bürgermeistern, Landwirten, Unternehmern und Bankfachleuten unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Josef Göppel aus Herrieden (64) legt nun zusammen mit der N-ergie Nürnberg und dem Verbund der mittelfränkischen Stadtwerke ein tragfähiges Geschäftsmodell dazu vor. Satzungsziel der neuen Genossenschaft ist der Aufbau einer regionalen Energiewirtschaft in solidarischer Gemeinschaft zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie zwischen ländlichen und städtischen Räumen in Franken.
Für den Initiator Josef Göppel ist besonders wichtig: „Die gebündelte Einspeisung sichert den Kleinerzeugern auch nach der 20jährigen EEG-Frist einen verlässlichen Absatzmarkt. Für die Kunden bringt der regionale Energiepool vor der eigenen Haustür Versorgungssicherheit und langfristige Ersparnisse bei den Netzkosten.“ Göppel betont, dass mit diesem Modell die Energiewende in den Händen der Bürger bleibe und nicht an Großkonzerne mit anonymen Aktieneignern zurückfalle. Die regionale Versorgung über Stadtwerke sei auch deshalb so wichtig, weil diese ihre Kunden dazu motivieren könnten, den Verbrauch teilweise am Angebot auszurichten. Zusätzliche Kraft-Wärme-Kopplung, dezentrale Speicher und Einspar-contracting seien Teil der regionalen Wertschöpfungstrategie. Eine solche Stromwirtschaft werde für die Kunden transparent und nachvollziehbar, der Strom bekomme ein Gesicht.
Mit dem Geschäftsbetrieb der Regionalstrom Franken eG würde erstmals die Grundidee landwirtschaftlicher Vermarktungsgenossenschaften auf den Energiebereich übertragen. Es gilt das bewährte Genossenschaftsprinzip, wonach jedes Mitglied eine Stimme hat. Mit einer Einlage von 100 Euro erwerben Kleinerzeuger das Recht, ihre Strommenge in der Gemeinschaft zu verkaufen. Das Modell „Strom aus der Region – für die Region“ will einen dauerhaften regionalen Wirtschaftskreislauf in Gang setzen und zu einer neuen Stadt-Land-Partnerschaft führen. Es entsteht ein regionales Kombikraftwerk, das nur in geringem Maße auf Ausgleichsenergie aus anderen Quellen angewiesen ist.

Der Nürnberger Umweltreferent Dr. Peter Pluschke hatte es jüngst auf den Punkt gebracht: „Ihr Angebot und unsere Erwartungen treffen sich.“ Nach der städtischen Energiestrategie 2050 erwarte man einen bis zu 50 % aufwachsenden Anteil des Nürnberger Stroms aus dem Umland. Der Großstadtverbrauch liege bei rund 4500 Gigawattstunden pro Jahr. Die 27000 Ökostromanlagen in Westmittelfranken produzierten 2013 rund 1600 Gigawattstunden.

Hintergrund

Grundlage des Vermarktungsmodells ist die 2012 im EEG eröffnete Möglichkeit des Direktverkaufs von Strom mit einer Marktprämie. Stromgroßhändler nehmen dabei Erzeugungsanlagen direkt unter Vertrag. Die gesetzlich garantierte Marktprämie gleicht den anlagenindividuellen Kostennachteil gegenüber dem durchschnittlichen Börsenstrompreis aus. Der Stromgroßhändler ist so in der Lage, dem Anlagenbetreiber einen auskömmlichen Vergütungssatz zu zahlen und den Strom trotzdem zum marktüblichen Preis zu liefern. Auf diese Weise entsteht ein regionales Kombikraftwerk, das nur in geringem Maße auf Ausgleichsenergie aus anderen Quellen angewiesen ist. Die regionalen Stadt- und Gemeindewerke bieten Endkunden aus den in der Genossenschaft organisierten Anlagen ein spezielles Regionalstromprodukt an – ein Wunsch vieler Verbraucher.

Das EEG 2014 eröffnet die Möglichkeit, erneuerbaren Strom ohne Preisstützung aber auch ohne Belastung mit der EEG-Umlage zu verkaufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss allerdings noch eine Durchführungsverordnung erlassen, damit ein gesetzlicher Herkunftsnachweis als Verkaufsargument verwendet werden kann. Für Josef Göppel ist das der nächste Schritt, um die erneuerbaren Energien in den freien Markt zu entlassen. Entscheidend sei dabei die Beteiligung möglichst aller Bürger. Nur so führe die Energiewende zu Verhaltensänderungen und einem sorgsameren Umgang mit Energie.