BISP informiert per Hauswurfsendung

Mit einem Informationsblatt, wendet sich die BISP an die Haushalte in Pappenheim und den Ortsteilen. Darin werden im Wesentlichen die Punkte dargestellt, die schon im Schreiben an Bürgermeister und Stadträte niedergeschrieben sind. Nachfragen zu den Darstellungen des Infoblatts werden angeboten.

141128_bisp-info01

141128_bisp-info02




Werden bestehende SEK-Ratsbeschlüsse gekippt?

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat jetzt in einem Schreiben an Bürgermeister Sinn und alle Stadträte neun Bedingungen genannt unter denen sie bereit ist, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen mitzutragen. Sollte auf alle Bedingungen eingegangen werden, müssten bestehende Ratsbeschlüsse rückgängig gemacht und die städtebauliche Gesamtplanung neu begonnen werden. Bauhofstraße soll zuerst und der Marktplatz zu allerletzt saniert werden. Bürgerliste sieht akuten Handlungsbedarf.

Die zentralen Bedingungen der BISP
In dem mehrseitigen Schreiben der BISP wird wie bei vorherigen Äußerungen der Bürgerinitiative auch, größter Wert auf die Feststellung gelegt, „dass sie dem Grundsatz nach das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) auß140000_sek-marktplerordentlich begrüßt. Allerdings wird gleich im nächsten Satz ein Feuerwerk von Einschränkungen angekündigt.

Diese werden in einem Neunpunkteprogramm ausgeführt, das mit der Forderung beginnt, dass der Sanierungsbeginn mit „unabwendbarer Dringlichkeit“ in der Bauhofstraße stattfinden soll, weil sich dort der gefährlichste Engpass der Innenstadt befinde und „der unbefriedigendste Fassadenzustand einer ganzen Straße“ bestehe.

Kristallisationspunkt des Schreibens ist der Marktplatz, der „am Besten im Zustand“ sei und nur einer Gehwegsanierung, kleiner Pflasterreparaturen und einer maßvollen Verbesserung der Möblierung bedürfe. „Andere neue Zutaten zu dem bereits bestehenden sind überflüssig und unangebracht.071211_falanier-04 Darüber hinaus gebe es laut BISP für den Marktplatz bisher noch kein akzeptables Parkkonzept. Man wolle kein Podium vor dem Hirschen und das in der Vorplanung vorgesehene Wasserspiel sei viel zu groß.

In einer Aufzählung mehrerer zukünftiger Kostenschwerpunkte, weist das Schreiben der BISP auf Ausgaben wie das Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf, die Dorferneuerung ein Bieswang und Ochsenhart, Zusatzkosten für Breitbandausbau in Osterdorf und Göhren (wir haben berichtet), barriererfreier Zugang zu den Bahnsteigen, Brandschutz Grundschulhaus (wir haben berichtet), Übernahme des Stromnetzes hin. Man müsse – so die BISP – zuerst einmal diese hohen und bereits beschlossenen oder unabwendbaren Belastungen finanzieren.

Was sagen die Entscheidungsträger?

sinn-uweBürgermeister Uwe Sinn
führt auf unsere Anfrage aus, dass er die Argumentation in dem genannten Schreiben nicht nachvollziehen könne. Die Vorplanungen für Marktplatz und Deisingerstraße seien lange bekannt und stünden auf der Grundlage einer vielschichtigen Bürgerbeteiligung. Schon bei der Auftaktveranstaltung im Jahr 2009 hatten alle Bürger die Möglichkeit ihre Ideen und Vorschläge in den Arbeitskreisen einzubringen. „Damals musste ich die Leute betteln, sich in den Ideen und Vorschlagsprozess einzubringen“, erinnert sich Sinn. Im November 2011 gab es eine Vorstellung von drei verschiedenen Städteplanern, die zuerst dem Stadtrat und dann den Bürgern vorgestellt wurde. Danach waren die Planungen mehrere Monate im Rathaus öffentlich ausgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger waren nochmals aufgefordert nach der Vorstellung dieser Pläne, Vorschläge und Bedenken vorzubringen. „Die rund 50 schriftlich eingegangenen Bürgeranregungen wurden im SEK Umsetzungsrat alle aufgelistet und abgearbeitet“, teilt der Bürgermeister mit. Alle Themen und Argumente, die in dem aktuellen Schreiben der Bürgerinitiative zur Sprache kommen, wurden nach Sinns Darstellung bei den Sitzungen des SEK Umsetzungsrates in Zusammenarbeit mit Fachgremien und Fachbehörden abgeprüft. Durch eine ständige Präsenz eines sehr aktiven Vertreters der Werbegemeinschaft im SEK Umsetzungsrat wurden bei den Vorplanungen nach Meinung des Bürgermeisters die Belange der Pappenheimer Geschäftsleute in den Vorplanungen besonders berücksichtigt. Eine ständige Information des Stadtrates sei nach Sinns Worten dadurch gewährleistet, dass aus allen Fraktionen Stadträte Sitz und Stimme im SEK Umsetzungsrat hatten, um an der Gestaltung mitzuwirken und ihre Fraktionskollegen zu informieren.
„In letzter Sekunde soll jetzt alles über den Haufen geworfen werden“, befürchtet Bürgermeister Sinn. Dabei sei man kurz vor dem Ziel. Bis der Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden kann, müssten nur noch das Programm der Baumaßnahmen und die Prioritätenliste von Stadtrat beschlossen werden.
Wie hoch er die Möglichkeit einschätzt, dass die in Sachen SEK einstimmig gefassten Beschlüsse aufgrund des Schreibens der BISP rückgängig gemacht werden, dazu will sich der Bürgermeister nicht äußern.

otters-walter_PHF5162Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler
glaubt nicht, „dass die bereits beschlossenen Punkte annulliert werden müssen.“ Aktuell gehe es ja erst um die Vorplanung die als Grundlage für eine konkrete Kostenplanung und Ermittlung der Fördersätze diene. Des halb sei es wichtig, diese Vorplanung so aufzustellen, dass eine spätere Realisierung möglich auch tatsächlich möglich ist.
Bezügliche des finanziellen Aspektes fordert Otters vor einer Umsetzung eine mittel- und langfristige Finanzplanung für alle anstehenden Projekte. Otters begrüßt die Forderung der BISP, dass „in der Bauhofstraße etwas geschehen muss“. Bezüglich der Bürgerinformation befürwortet Walter Otters eine Behandlung der SEK-Themen in öffentlichen Sitzungen, was aber interne Besprechungen im Einzelfall nicht ausschließen dürfe.

gronauer-gerhrd_PHF5184Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD
kann sich nicht vorstellen, dass eine Aufhebung der gefassten Beschlüsse ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Denn aus dem Schreiben der BISP würden sich keine Erkenntnisse ergeben, die jedem interessierten Ratsmitglied ohnehin schon bekannt sei.
Gronauer blickt auf einen 11-jährigen SEK Entwicklungsprozess zurück, der mit ehrenamtlichem Bürgerengagement begonnen habe und dann vom Stadtrat auf professionelle Beine gestellt wurde. Gronauer zeigte sich überrascht von dem Antrag der BISP, weil bei Bestrebungen der Ausgestaltung immer die Bereiche Marktplatz und Deisingerstraße im vordringlich im Focus hatten.
Natürlich sah man die Engstelle an der Bauhofstraße immer schon als gestaltungsbedürftig an, wobei sich hier erst im Jahre 2011 nach dem Kauf des Schinnererhauses Gestaltungsmöglichkeiten ergeben hätten.
Eine geradezu historische Chance sei nach den Worten des SPD-Fraktionsvorsitzenden die Innenstadtsanierung so wie sie jetzt in der Vorplanung und den Beschlüssen des Stadtrates bestehe. Eine in Aussicht gestellte Förderhöhe von 80 % wird es nach der Einschätzung Gronauers nie wieder geben. Wenn diese Zuschüsse durch ständiges Hin und Her verspielt werden, werde eine dringend notwendige Sanierung der Pappenheimer Innenstadt für alle Beteiligten erst richtig teuer.
„Eine historische Stadt wird entsprechend ihrer historischen Dimension gestaltet. Diese Entscheidung hat eine Tragweite mindestens für das nächste halbe Jahrhundert.   Die zukünftige Generation wird uns vorwerfen, dass wir damals eine einmalige Chance verspielt haben“, führt Gerhard Gronauer aus.

gallus-florian_PHF5160Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU
denkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass der zuletzt gefasste Beschluss zur Vorplanung des Innenstadtausbaus aufgehoben werden muss. Vielmehr sollen die Vorplanung vorangetrieben werden, damit die Zuschussanträge bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden können. Erst wenn man wisse, wie viel Fördermittel es gibt, könne über die Umsetzung von Baumaßnahmen entschieden werden. „Die Anregungen und Wünsche der BISP werden zum gegebenen Zeitpunkt mit in die Planungen einfließen“, teilt der CSU Fraktionsvorsitzende mit. Auch Gallus will den finanziellen Aspekt bei der Vorplanung berücksichtigt wissen und verweist wie auch Walter Otters auf bereits geplante Ausgaben in den nächsten Jahren. Aus diesem Grund habe man einen Finanzierungsplan für die nächsten 5 Jahre gefordert. „Und zwar bevor das SEK Projekt für die Stadt finanzwirksam wird“, teilt Florian Gallus mit.

Bürgerliste sieht akuten Handlungsbedarf in der Bauhofstraße
Nach unseren Informationen hat Stadtrat Karl Satzinger für die Bürgerliste bei der Stadt Pappenheim den Antrag gestellt bei der kommenden Stadtratssitzung, die Bauhofstraße in die aktuelle SEK-Planung einzubinden. Die Bürgerliste sehe einen akuten Handlungsbedarf. Der Straßenabschnitt soll nach dem Antrag der BGL in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen werden. Gleichzeitig soll auch die Vergabe der Tiefbauplanungen erfolgen.

Können Stadtratsbeschlüsse gekippt werden?

Die Geschäftsordnung, die sich der Stadtrat zu Beginn seiner Legislaturperiode gegeben hat, lässt eine Neubehandlung beschlossener Sachverhalte insbesondere dann zu, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen.
Es gibt zwei Wege zu einer neuen Beschlussfassung, wie Klaus Geyer von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf unsere Anfrage mitteilt.
Einer dieser Wege ist ein Bürgerantrag, der mit rund 40 Bürgerunterschriften eingebracht werden könnte. Der zweite Weg zu einer Neuauflage der Beratungen in Sachen SEK Vorplanungen ist die Antragstellung eines Stadtrates, die Beratungen erneut aufzugreifen und zu beschließen.




Granitpflaster in der Deisingerstraße?

Für die Vorplanungen der Innenstadtsanierung im Rahmen des SEK ist durch Stadtratsbeschluss die Pflasterung des gesamten Marktplatzes und die Gehwege in der Deisingerstraße vorgesehen. In einem Lesebrief tritt Stadtrat Manfred Kreißl, der auch Mitglied im SEK Umsetzungsrat ist, dafür ein, dass auch die Fahrbahn der Deisingerstraße gepflastert werden soll.

(Von Manfred Kreißl) In der Sitzung vom 21.10.2014 hat der Stadtrat mit 16:0 Stimmen beschlossen:

  • „Pflastermaterial im gesamten Platz- und Verkehrsbereich des Marktplatzes“
  • „Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße“.

Dabei handelt es sich nicht um Kopfsteinpflaster wie in der Klosterstraße und Stöbergasse, sondern um gesägten Granit – und somit ebener Oberfläche und geringer Geräuschemission.

Warum bevorzugt die SPD-Fraktion eine gut begehbare und befahrbare (auto-, rollstuhl- rolllatorengerechte) Pflasterung des gesamten Bereichs der Deisingerstraße im Sanierungsgebiet?

Unter dem Gesichtspunkt des Erscheinungsbildes ist eine Pflasterung zu bevorzugen.

  • Ein Asphaltband zerschneidet die Deisingerstraße und schafft drei Streifen, die visuelle Geschlossenheit der Fläche geht verloren und der Innenstadt wird ihr Charakter genommen.
  • Asphaltierte Flächen werden bei notwendigen Arbeiten im Untergrund schnell zum „Flickerlteppich“ – Straßenaufgrabungen bei Pflasterung hinterlassen keinerlei Spuren.

Ein niveaugleicher, homogener und durchgängiger Granitpflasterbelag

  • bewirkt eine intuitive Verlangsamung der Verkehrsgeschwindigkeit
  • ist ein Mosaikstein des Zieles der gesamten Sanierungsmaßnahme: Gestalterische Aufwertung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und dadurch Belebung der Innenstadt.

Verlegung nach dem neuesten Stand der Technik (verbunden, 2 mm breite Fugen, qualitätsvolles Fundament, ausgefüllte Fugen), richtige Bearbeitung der Steine (z.B. gesägt) und 16 cm Höhe

  • sorgen für zusätzliche Stabilität
  • verhindern Beschädigungen
  • vermindern Abrollgeräusche.

„Selbst Panzer bringen ein Pflaster nicht durcheinander, wenn es engfugig sitzt und die Steine nicht unterschlagen sind“,(Sachverständiger Vogel – Badische Zeitung.-21.11.2012)

Der Bodenbelag wird erst ab einer Geschwindigkeit von ca. 40km/h bei Personenwagen gegenüber dem Motorengeräusch maßgebend (LKW 60 km/h). Der unterschiedliche Geräuschpegel verschiedener Straßenbeläge wirkt sich daher in der Deisingerstraße nicht aus.

Untersuchungen der TU Dresden haben gezeigt, dass auf asphaltierten Flächen schneller gefahren wird als auf gepflasterten.

Wirtschaftlich gesehen ist Pflaster auf lange Sicht die richtige Entscheidung, Es wird am längsten einer Beanspruchung standhalten.

Natürlich sind – wie bei anderen Belägen auch – Pflegemaßnahmen nötig (intakte Fugenfüllungen, Kehren – nicht Saugkehren!, jährliche Reinigung). Natürlich werden sich auch hier nach Jahren Gebrauchsspuren einstellen – wie es eben in einer belebten Innenstadt der Fall ist.

Bei der erwarteten Förderung der Pflasterung durch den Staat fallen für die Stadt (also die Einwohner) Kosten in Höhe von 50.000 Euro an. Bei ca. 4000 Einwohnern sind das ca. 12,50 Euro für den einzelnen Bürger – das sollten einem Luftkurort seine Bürger und Gäste Wert sein!

Manfred Kreißl, Pappenheim

 

 




Stadt Pappenheim informiert über die getrennte Abwassergebühr

Zu einer Informationsveranstaltung, am Dienstag, 02. Dezember um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen in das evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) ein. Dort findet die Veranstaltung im Helbich-Saal statt.

Bei diesem Infoabend wird die Neuberechnung der Abwassergebühr nach Schmutz- und Niederschlagwasser in allen Details erklärt.

Es gibt Erläuterungen zum Verfahren der Flächenermittlung, Antragsmöglichkeiten und praktische Berechnungsbeispiele.

[Bisher bekannte Grundsätze der gesplitteten Abwassergebühr
lesen Sie in unserem Artikel hier …]




Öffentlichen Sitzung des SEK-U-Rates

Am Mittwoch, 03. Dezember um 17:00 Uhr findet im Bürgersaal der Stadt Pappenheim (vormals Haus des Gastes) eine öffentliche Sitzung des SEK-Umsetzungsrates statt bei der neben Informationen zur Innenstadtsanierung auch Anfragen und Aussprache auf der Tagesordnung stehen.

 
Zur öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzung-Rates lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger ein,  am Mittwoch, 03.12.2014 um 17:00 Uhr Bürger-Saal der Stadt Pappenheim, Stadtvogteigasse 1, (Dachgeschoß, Aufzug vorhanden)

Tagesordnung:

1. Informationen zum SEK-Stand / zur Innenstadt-Sanierung ::
Bericht Bgm. U. Sinn und Treuhänder J. Schwarz

2. Anfragen und Aussprache

 




30 Megabit für alle?

Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.

141120-breitband-odorfSchon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.

Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.

140216_breiband_goehrenMit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.

Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.

So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.

Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.

Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.




SAB abschaffen – geht das so einfach?

Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!

Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.

Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).

Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf  Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.

Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.

Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.

Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion




Die gesplittete Abwassergebühr

Das Abwassersplitting ist derzeit für alle Hausbesitzer in Pappenheim und den Ortsteilen ein wichtiges Thema. In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurde das System und das praktische Vorgehen von Amtsleiter Eberle erklärt. Bürger-Informationsbüro wird im Dezember eingerichtet.

Die neue Abrechnung der Abwassergebühren, die ja bekanntlich für Anschlussteilnehmer im Pappenheimer Gemeindegebiet harmonisiert wurden, bringen schon in allernächster Zukunft Änderungen für alle Haus- und Grundstückseigentümer mit sich.

Gesplittet – was ist das?
Die Erhebung der Abwassergebühren war bisher eine einfache Sache. Denn bei der Berechnung wurde die verbrauchte Trinkwassermenge, die mit der Wasseruhr gemessen wird, zugrundegelegt. Aus rechtlichen Gründen wird nun ein neuer Modus für die Berechnung der Einleitungsgebühren erforderlich.

wasseruhrGleich bleibt zunächst, dass die nach Wasseruhr verbrauchte Trinkwassermenge auch als Einleitungsmenge zur Berechnung herangezogen wird.

Neu allerdings ist, dass auch die Wassermenge, die über Dach- oder Pflasterflächen in den Kanal fließen, zur Berechnung der Abwassermenge herangezogen werden. Allerdings ist es hier so, dass nur die Flächen in Ansatz kommen, von denen auch tatsächlich Wasser in den Kanal gelangt. Flächen, deren Oberflächenwasser nicht in den Kanal eingeleitet werden, kommen nicht zum Ansatz.

Die Beweispflicht liegt hier beim Grundstückseigentümer, der nachweisen muss, dass das Oberflächenwasser tatsächlich auf dem Grundstück versickert.

Ein spezieller Fall, so erklärte Amtsleiter Eberle, sind die Dachflächen, für die grundsätzlich ein Anschlusszwang an den Kanal besteht. Allerdings sieht er hier die Möglichkeit, dass auf Antrag eine Befreiung von der Anschlusspflicht erteilt werden kann.

Das praktische Vorgehen
In den nächsten Wochen sind im Rathaus abendliche Bürgersprechstunden geplant, bei denen die Bürger die Berechnung der Abwassergebühren mit dem Sachbearbeiter besprechen können. Dabei ist es möglich, die Entwässerung der einzelnen Nebengebäude und versiegelten Flächen zu besprechen.wasser-01

Grundlage für die Berechnung der Flächen von Dächern und Versiegelungsflächen ist das Luftbild aus dem Bayernatlas, der übrigens jedermann online zur Verfügung steht. So können Sie die relevanten Flächen von Dächern und versiegelten Böden überschlägig selbst vermessen und berechnen.

Im Dezember wird ein Bürger-Informationsbüro eingerichtet, in dem die Anschlussteilnehme die Berechnungsgrundlage für Ihr Grundstück abgleichen können..

Sobald die Termine für die Öffungszeiten der Infoeinrichtung bekannt sind, werden wir wieder berichten.

[Im Bayernatlas finden Sis die Stadt Pappenheim hier … ]




Neuer BOKI für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim schafft für den Bauhof ein neues Fahrzeug an. Dabei handelt es sich um das Merzweckfahrzeug, das für Sommer- und Winterarbeiten eingesetzt werden kann.

Das Multifunktionsfahrzeug des städtischen Bauhofs ist in die Jahre gekommen und nach den Feststellungen der Fachleute würden die Reparaturkosten der vorhandenen Schäden den Zeitwert des Fahrzeuges deutlich übersteigen. Deshalb hat sich der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September dafür ausgesprochen ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Zur Entscheidung über die Neuanschaffung hab sich der Bau- und Bauhofausschuss, die Fahrer des Mehrzweckfahrzeuges und einige interessierte Stadträte von den Anbietern im Freibad in Zimmern und in Göhren Geräte vorführen lassen.

Entschieden wurde, dass das neue Mehrzweckfahrzeug auch wieder ein BOKI sein wird. Bei der Entscheidung floss auch die Meinung der Bauhofmitarbeiter ein, die das neue Fahrzeug für bedienerfreundlicher und geräumiger eingestuft haben. Vorteil der Anschaffung ist, so Stadtrat und Bauhofreferent Karl Satzinger, dass alle vorhandenen Geräte wie Schneeräumschild, Mähwerk und Absaugcontainer an dem neuen Fahrzeug weiterhin verwendet werden können.




Applaus für den Staatspreis 2014

Zusammen mit 27 Kommunen, die Landkreisweit bei der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) zusammenarbeiten, ist die Stadt Pappenheim mit dem Staatspreis 2014 ausgezeichnet worden. Bürgermeister Uwe Sinn präsentierte die Urkunde bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung und erhielt dafür fraktionsübergreifenden Applaus.

141117_staatspreis03Die Urkunde war noch ganz frisch, denn erst am Nachmittag vor der Stadtratssitzung hatte Bürgermeister Sinn die Urkunde von Helmut Brunner, dem Bayerischen Staatsminister für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in der Münchner Residenz entgegengenommen.

Die Urkunde ist namens der Bayerischen Staatsregierung ausgestellt und lobt die hervorragenden Leistungen zum Gestaltung der demografischen Entwicklung und Stärkung der gemeinsamen Entwicklung der 28 zusammengeschlossenen Kommunen. Diese Urkunde erhielten auch die Große Kreisstadt Weißenburg und zusammen mit Pappenheim die südlichen Landkreisgemeinden Langenaltheim, Solnhofen und Treuchtlingen.

Mit dem Staatspreis wurden Gemeinden ausgezeichnet die zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit sind und mit Hilfe des ILEK die Zukunft ihrer Heimat stärken. Dabei wurden für Pappenheim die Dorferneuerungen in Bieswang und Ochsenhart sowie in Osterdorf bewertet. Auch bei Bau des Dekanats in Pappenheim wurden über ILEK hohe Fördermittel ausgeschüttet.




Schnelle Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule

Ein mangelhafter Brandschutz wurde im Pappenheimer Grundschulhaus nun auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Für Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes werden enge zeitliche Grenzen gesetzt. Bei der Stadtratssitzung erhebt CSU Fraktionschef Gallus schwere Vorwürfe wegen Zeitverzugs. Architekt Jochen Radegast erläutert die Sofortmaßnahmen und das mögliche Brandschutzkonzept, das nach vorsichtigen Schätzungen etwa 300.000 Euro kosten wird.

Schlechte Nachrichten
141115_schule-brandsch-03„Ich habe Ihnen heute schlechte Nachrichten für die Pappenheimer Schule zu übermitteln“. So begann Jochen Radegast seine Ausführungen, die sich mit dem Brandschutz im Pappenheimer Grundschulhaus beschäftigten. Im Grunde geht es darum, dass für das in dem vor 60 Jahren gebauten und 1955 eingeweihten Pappenheimer Grundschulhaus die Situation der Rettungswege nach heutigem Maßstab völlig unzureichend ist. Statt zwei vorgeschriebener Rettungswege gibt es nur einen und dieser ist aus brandtechnischer Sicht im Brandfall voraussichtlich nicht nutzbar. Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil im unteren Bereich der 2004 eingebauten Fenster Querriegel eingebaut wurden (sieh Foto). Wie Stadtrat Obernöder (CSU) anmerkte, sei dies damals zur Absturzsicherung notwendig gewesen. In Brandschutztechnischer Hinsicht tut sich aber jetzt das Problem auf, dass bei allen Klassenzimmerfenstern die für einen Fluchtweg erforderliche Brüstungshöhe um 30 cm überschritten ist.

141115_schule-brandsch-04Der Stein rollt
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Elternbeirat der Grundschule Pappenheim-Solnhofen, der sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt hat. Schon fünf Tage nach Eingang des Schreibens gab es im Grundschulhaus am Helmut – Gollwitzer –Weg eine Brandschutzbegehung und eine gute Woche später forderte das Landratsamt die Stadt Pappenheim auf, bis Mitte Dezember ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Nach den Worten von Architekt Radegast ist schon bis zum nächsten Montag, nämlich dem 17.11. ein zweiter Rettungsweg zu schaffen, über den im Brandfall die Klassenzimmer verlassen werden können, wenn dies durch das vorhandene Treppenhaus nicht mehr möglich sein sollte.

Im Klartext bedeutet das nach den Ausführungen Radegasts, dass am Montagmorgen an den Außenwänden der Schule an vier Stellen Türme mit Treppengerüsten aufgestellt werden müssten. Allerdings stellte Radegast nach einem Gespräch mit dem Kreisbaumeister in Aussicht, dass eventuell eine Terminverschiebung bis in die Weihnachtsferien erreicht werden könne. Dann sollen nach den Plänen Radegasts die Klassenzimmer mit Durchgängen verbunden werden. Dadurch könnte man mit nur zwei Treppengerüsten an den beiden Flügelgebäuden der Schule zurechtkommen. Eine Kostenanfrage des Amtsleiters Stefan Eberle für eine Gerüstmiete für die beiden Treppentürme ergab, dass diese für eine angenommen Dauer von 6 Monaten rund 30.000 Euro kosten.

„Das Schulhaus haben mein Opa und mein Papa gebaut und es ist heute noch ein schönes Bauwerk“, freute sich Radegast. Allerdings hätten sich die Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere den Brandschutz grundlegend geändert. Die großzügige Offenheit zwischen dem als Aula genutzten Zwischenbau und den beiden Seitenflügeln ist heute wegen eines ungehinderten Rauchdurchzugs im Brandfall nicht mehr erlaubt und müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes geschossen und mit Brandschutztüren versehen werden. „Alles was bunt ist muss neu gemacht werden“, erklärte Radegast den Stadträten, als er eine überarbeitete Kopie des Bauplanes aus dem Jahre 1954 zeigte. Das alles wird Gegenstand des Brandschutzkonzeptes sein, für dessen Vorlage vom Landratsamt Mitte Dezember als Termin gesetzt ist. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Treppenhaus baulich von der Aula und auch zwischen den einzelnen Geschossen zu trennen. Ein zweiter Brocken dieses Konzeptes wird der zweite, vom Treppenhaus unabhängige Rettungsweg sein. Hier wurden Außenbalkone mit Treppenabgängen oder Treppenabgänge im Außenbereich im hinteren Bereich des Schulgebäudes als Lösungsansätze vorgestellt.

141115_schule-brandsch-02„Es muss schnell was getan werden“, stellte Radegast fest. Dieses Handeln geschieht auf zwei Gleisen. Da sind zunächst die Sofortmaßnahmen, durch die zunächst ein provisorischer zweiter Rettungsweg geschaffen werden muss und dann das Gesamtkonzept für die Brandschutzmaßnahmen, das Mitte Dezember 2014 schon vorliegen muss.

Schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe wegen eines unverständlichen Zeitverzugs äußerte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus in Richtung Bürgermeister Uwe Sinn. Seit dem Jahr2011, so Gallus, seien immer wieder bei der Stadt Brandschutzmängel an der Grundschule gemeldet worden. Aus diesem Jahr liege ihm ein Schreiben des damaligen Rektors Brumm vor, aus welchem hervorgehe, dass Brumm zum wiederholten Male darauf hinwies, dass die Brandschutzvorschriften im Schulhaus nicht eingehalten sind. Nach seiner Auffassung seien „seit 2011 die Kinder aus Nachlässigkeit einer abstrakten Gefahr ausgesetzt worden“, stellte Gallus bei seinem Redebeitrag im Stadtrat fest. Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, „wie man derartig Warnhinweise unbeachtet lassen kann“.

Wie geht es jetzt weiter?
Durch den Zeitdruck bei der Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes besteht auch das Problem wann die damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten wurde darüber, ob etwa, wie Stadtrat Karl Satzinger (BGL) vorschlug einzelne Klassen vorübergehend in das stillgelegte Schulhaus in Bieswang ausgelagert werden könnten. Aber die Nägel mit den entscheidenden Köpfen wurden letztlich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Einstimmig beschlossen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, dass das Brandschutzkonzept und die Sofortmaßnahmen unverzüglich angegangen werden und dass hierfür 300.000 Euro im Haushalt 2015 einzustellen sind.




Führungswechsel beim SPD Ortsverein

(Manfred Kreißl) Nach einer 14-jährigen Amtszeit als 1. Vorsitzender der Pappenheimer SPD hat Andreas Widmann sein Amt an Pia Brunnenmeier abgegeben. Auch das Amt des 2. Vorsitzenden wurde neu besetzt.

Nach 28- jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft – davon 14 Jahre 1. Vorstand – bat Andres Widmann um Verständnis, für eine erneute Kandidatur nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Widmann zeigte sich stolz, dass in seiner Amtszeit das Pappenheimer Stadtoberhaupt stets von einem SPD-Mitglied (Krauß) bzw. einem SPD-Unterstützer (Sinn) gestellt wurde.

Ein Höhepunkt war für Widmann der Besuch des ehem. SPD-Oppositionsführers im Bayerischen Landtag Franz Maget in Zimmern – beide verbindet nicht nur die Liebe zur SPD, sondern auch zu 1860 München.

Der bisherige 2. Vorsitzende Stefan Burzler kann aufgrund beruflicher Veränderungen sein Amt in der von ihm gewünschten Weise zeitlich nicht mehr ausüben – stellt sich aber für eine weitere Mitarbeit, wie auch Andreas Widmann, zur Verfügung

Mit Dankesreden der Mitglieder und Beifall wurden beide aus ihren bisherigen Ämtern verabschiedet.

Die turnusgemäßen Wahlen zeigten die Geschlossenheit der SPD Mitglieder. Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimme gewählt!

Dem neuen Vorsitzendenduo wurde von allen Anwesenden volle Unterstützung bei der Ausübung ihrer neuen Ämter versprochen!

141107_spd-jhv-02
Alle Fotos: SPD Ortsverein Pappenheim

Pia Brunnenmeier – sie kandidierte erstmals 2014 zum Pappenheim Stadtrat und ist erste Nachrückerin auf der SPD-Stadtratskandidatenliste – bedankte sich für das Vertrauen, das ihr von Seiten des SPD-Ortsverband als Neuling entgegengebracht wird.

Anette Pappler – Bundestagskandidatin für Ansbach/Weißenburg bei der letzten Wahl und stellv. Vorsitzende des SPD-Kreisverbands – gehört dem SPD-Ortsverein bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen an, zuletzt als Beisitzerin.

 Die Führungsspitze des SPD-Ortsvereins Pappenheim wurde neu gewählt:

  1. Vorsitzende: Pia Brunnenmeier (neu)
  2. Vorsitzende: Anette Pappler (neu)
    Kassier: Uwe Horsmann (wie bisher)
    Schriftführer: Manfred Kreißl (wie bisher)

Als Beisitzer wurden jeweils einstimmig gewählt:
Stefan Burzler,
Jürgen Porsch,
Andreas Widmann