Zum Jahreswechsel wurden bei der Stadt Pappenheim wieder die aktuellen Einwohnerzahlen ermittelt. Dabei stellte sich heraus, dass im Gemeindegebiet Pappenheim zum Jahreswechsel 3993 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Damit liegt die Einwohnerzahl Pappenheims im zweiten Jahr in Folge unter der 4000er Marke. Die Anzahl der Einwohner ist im Bereich der Kernstadt um 34 Einwohner angestiegen, was mit dem Zuzug der 40 Asylsuchenden Neupappenheimer in Niederpappenheim im Zusammenhang steht. Zum Jahreswechsel waren in den Pappenheimer Ortsteilen insgesamt vier Personen weniger mit Hauptwohnsitz gemeldet als noch im Vorjahr. Bemerkenswert erscheint die Feststellung, dass noch Mitte September die Einwohnerzahl bei 4.020 lag.
Weitere Einzelheiten sind aus den nachfolgenden Diagrammen ersichtlich.
Sachlichkeit und Eitelkeit
Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:
Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten. (Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014)
Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung?
Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“
In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren.
Das waren z. B.:
Die Anregung der Regierung Mittelfrankens zu einem runden Tisch mit Bgm. Sinn, den Fraktionsvorsitzendenund der BISP. Auf Nachfrage von Stadtrat Otters wurde vom Bürgermeister bestätigt, dass es diese Anregungengegeben habe.
Das Thema Ausbau der Bauhofstraße wurde das erste Mal von der BISP am 15.09.2014 angesprochen.Sie erhielt darauf keine Antwort.
Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts.
Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“
In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen.
Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird.
Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier?
Philipp Schneider
Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.
Autowaschen jetzt auch am Sonntag
Seit dem Jahresbeginn 2015 dürfen Autowaschanlagen die im Gemeindegebiet der Stadt Pappenheim liegen, nach einer neuen Ortssatzungsatzung auch an Sonn und Feiertagen betrieben werden. An den durch das Feiertagsgesetz geschützten Sonn und Feiertagen dürfen von 12:00 bis 20:00 Uhr Autos gewaschen werden. Schon am nächsten Sonntag, so teilt Christof Steil von der einzigen Autowaschanlage auf Pappenheimer Gemeindegebiet mit, wird die Waschanlage an seiner Tankstelle am Lachgartenweg geöffnet sein.
Er hatte die erweiterten Öffnungszeiten beantragt, weil seine Kunden dies immer wieder gefordert haben und in den umliegenden Städten der Betrieb von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen gestattet ist, teilte Christof Steil mit.
Die am 19. Dezember erlassene Verordnung basiert auf einem Stadtratsbeschluss der am 18.September 2014 erlassen wurde.
Bürgerantrag ist zulässig
Mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hatte sich der Stadtrat kürzlich zu beschäftigen. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Antragspunkte bereits erfüllt. Dennoch wurde der Bürgerantrag nach heftigem Wortwechsel vom Stadtrat einstimmig als zulässig bewertet.
Unterstützt von 70 Bürgerinnen und Bürgern, die für einen förmlichen Bürgerantrag der BISP mit ihrem Namen eingetreten sind, beantragte die BISP, dass die noch offenen Punkte wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Hintergrund dieses Antrags war der Stadtratsbeschluss vom 21.10.12014 in dem einstimmig beschlossen worden war, dass die genannte Teile der Vorplanung für die Pappenheimer Innenstadtsanierung in nichtöffentlichen Zusammenkünften des Stadtrates beschlossen werden sollen.
Zwischenzeitlich ist jedoch entschieden, dass die Beratungen des Stadtrates zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung stattfinden werden. Der Anfang wurde mit dem Thema Podest vor dem Hirschen in der Sitzung am 18.12.2014 bereits gemacht. Dem ersten Antragspunkt des Bürgerantrags ist demnach bereits stattgegeben.
„Wir erachten es darüber hinaus als sinnvoll, bei den Beratungen in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme der Bürgerinitiative anzuhören und bitten hierzu um Gelegenheit.“ So lautet der zweite Antragspunkt im Bürgerantrag der BISP. Zu diesem Ansinnen der BISP, in öffentlicher Stadtratssitzung mit Redebeiträgen aufzutreten, stehen sich im Stadtrat zwei Fronten gegenüber. Bürgermeister Sinn, die Verwaltung und die SPD vertritt die Meinung, dass die Bürgerinitiative in einer nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2014 ausreichend Gelegenheit hatte, dem Stadtrat ihre Gesichtspunkte und Argumente darzustellen und deshalb auch schon im Sinne Ihres Bürgerantrags angehört wurde.
„Beide Bedingungen sind erfüllt“, argumentierte Stadtrat Manfred Kreißl(SPD) der auf die Exklusivanhörung der BISP am 24.11.2014 hinwies. Stadtrat und zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass zu dieser Sitzung ursprünglich nur die drei Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Erst auf seine Intervention hin seien auch die weiteren Stadträte zu dieser Sitzung eingeladen worden. Die Themen seien noch nicht ausdiskutiert und noch nicht abgearbeitet, meinte Stadtrat Friedrich Hönig (FW).
Die BISP verlange in ihrem Antrag angehört zu werden und das sei geschehen, stellte Stadtrat Kreißl (SPD) daraufhin fest. Sichtlich verärgert beklagte er, dass über Sachthemen überhaupt nicht mehr gesprochen werde.
Dies sah auch Bürgermeister Sinn so, der beklagte, dass Rundschreiben von der BISP an die Stadträte aber nicht an ihn verschickt werden. „Ich kriege das immer erst im zweiten Schritt mit. Und da spricht man immer von Offenheit und Transparenz“, ärgerte sich Sinn. Weiter wetterte Sinn: „Es werden immer Fragen gestellt und dadurch den Bürgern Angst eingejagt. Das ist unrecht, das tut man nicht“.
Florian Gallus der Fraktionsvorsitzende der CSU, vertrat die Meinung, dass es die Aufgabe des Stadtrates sei, die Bürger anzuhören und auch 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) meinte man könne die Sprecher der BISP bei der Stadtratssitzung zu Wort kommen lassen. Stadträtin Anette Pappler (SPD) hingegen vertrat die Auffassung, dass man sich die Entscheidung von der BISP nicht aus der Hand nehmen lassen solle. Im Übrigen sei darauf zu achten, dass der Rahmen der Stadtratssitzung gewahrt bleibe.
Bei der weiteren Diskussion, die sich teilweise der Qualität, der im Saal befindlichen Atemluft anglich, wurde deutlich, dass es im Pappenheimer Stadtrat ein weit auseinanderklaffendes Meinungsspektrum ohne einen erkennbaren Hinweis zu Kompromissen gibt.
Die Schere der Argumente reicht im Ratsgremium von einer kritischen Betrachtung der BISP-Publikationen bis hin zu einer populistischen Schmiegsamkeit.
Aber zunächst herrschte im Stadtrat Einstimmigkeit dass der Bürgerantrag zulässig ist und dass die Punkte Fahrbahnbelag Deisingerstraße, Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Ob die Vertreter der BISP im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung zu Wort kommen bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung über den Inhalt des Bürgerantrages muss innerhalb der nächsten drei Monate fallen.
Trinkwasser von hoher Qualität
In diesen Zeiten ist es wohltuend auch einmal etwas durchwegs positives aus der Pappenheimer Stadtratssitzung berichten zu können. Stadtrat Günther Rusam, der auch der technische Geschäftsführer der Pappenheimer Wassergewinnungs- und -versorgungs GmbH ist, konnte optimale Bedingungen für die Wasserkunden aufzeigen.
Die Wassergewinnungs- und -versorgungs GmbH Pappenheim und Umgebung besteht aus den drei Gesellschaftern Wasserzweckverband links und Wasserzweckverband rechts der Altmühl und der Stadt Pappenheim. Die GmbH versorgt rund 10.000 Menschen in der Region mit Trinkwasser Wasser aus zwei Brunnen beim Pappenheimer Wasserwerk und dem Brunnen in Esslingen.
Im Vergleich zum Jahr 2012 hat die Pappenheimer „Wasser -GmbH“ im Jahr 2013 rund 60.100 Kubikmeter mehr Wasser an die Kunden abgegeben. Hierzu wurden aus den beiden Brunnen am Pappenheimer Wasserwerk 498.848 Kubikmeter und aus dem Esslinger Brunnen 129844 Kubikmeter Trinkwasser gefördert. Zur Verteilung des Trinkwassers unterhalten die Wasserversorger in Pappenheim vier Hochbehälter (Weinberg, Stöß, Zimmerner Berg und Mühlberg). Die Wassergruppe links der Altmühl unterhält in Bieswang, Rothenstein und Osterdorf Wassertürme und einen Hochbehälter bei Dietfurt. Die Gruppe rechts der Altmühl hat Hochbehälter in Solnhofen und Langenaltheim.
Für den Fall technischer Störungen ist auch eine Notversorgung mit Trinkwasser sichergestellt. In Pappenheim ist die Notversorgung durch eine Ringleitung sichergestellt und die Wasserzweckverbände haben einen Anschluss an den Brunnen in Esslingen bzw. an die Wasserversorgung der Stadt Monheim.
Bei regelmäßigen Untersuchungen durch das Wasserwirtschaftsamt wird die Trinkwasserqualität ständig kontrolliert und kann einen außerordentlich hohen Qualitätsstandart ausweisen. Und nach wie vor kann das Pappenheimer Trinkwasser so genossen werden wie es gefördert wird. Es bedarf also keine Aufbereitung durch Chlor oder ähnliche Zusatzstoffe.
Für reichlich Ärger hat im Pappenheimer Stadtrat die Ankündigung geführt, weil die „Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B soweit der Gewerbesteuer“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung stand. SPD-Stadträte und Bürgermeister zeigten sich ungehalten über unberechtigte Anwürfe der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP).
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben in Pappenheim im Haushaltsjahr 2015 unverändert. „Die finanzielle Situation der Stadt Pappenheim erfordert keine Erhöhung der Hebesätze, lässt aber auch keinen Spielraum für eine Senkung“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim. Mit dieser Erkenntnis wäre eine Rundmail der BISP im Vorfeld der Sitzung nicht nötig gewesen. Die ist auf der Internetpräsenz der BISP veröffentlicht und an alle Stadträte versandt worden, nicht aber an den Bürgermeister.
In dem Schreiben glaubt man anhand der Formulierung des Tagesordnungspunktes erkennen zu können, dass eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ins Haus steht. Seitens der BISP beklagt man sich, es sei so wörtlich „diese Alternative (die Grundsteuer zu erhöhen) noch nirgends wirklich diskutiert, geschweige denn für mehrheitsfähig befunden worden.“ Man stellt in dem Schreiben die Frage, ob Anwohner und Grundstückseigentümer doppelt und dreifach belastet werden sollen. Die Ausführungen gipfeln in der Frage: „Will der Bürgermeister damit die restlichen Gewerbetreibenden aus der Stadt verjagen und die ehedem schon verunsicherten Hausbesitzer noch endgültig zum Verkauf animieren?“
„Das Vertrauen in die Politik in unserer Stadt nimmt unter den Bürgern immer mehr ab! Wir erleben Verunsicherung, Angst, Sorge und blankes Entsetzen“, heißt es weiterhin in diesem Schreiben. [Den gesamten Wortlaut finden Sie hier …]
Angesichts dieser Vorhaltungen reagierte Bürgermeister Sinn höchst verärgert. „Was die da machen ist Politik nicht Stadtentwicklung. Mich hat keiner angerufen und nachgefragt um was es geht. So etwas ist unredlich. So geht das nicht“, reagierte Bürgermeister sehr ungehalten. Von einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung sprach Stadträtin Christa Seuberth (SPD) und Stadtrat Kreißl zitierte aus einen Schreiben der BISP vom 09.08.2014, in dem sie zu einer Grundsteuer geradezu anregte.
„Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher, dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen“, so hatte die BISP damals in Ihrem Informationsblatt argumentiert.
Vorwärts Freunde – wir rudern zurück
Der vor Jahresfrist vom Stadtrat beschlossene städtische Eigenbetrieb Abwasser wird seine Buchführung nicht wie vorgesehen von der Stadtwerke GmbH durchführen lassen. Das hat die 11er Ratsgemeinschaft im Pappenheimer Stadtrat jetzt gegen 6 Stimmen aus dem SPD-Lager durchgedrückt. Die Buchführung, so der Beschluss, soll von der Stadtkämmerei durchgeführt werden. Obwohl letzteres ursprünglich von Stadtrat Karl Satzinger (BGL), dem Initiator des Beschlusses nicht gewollt war, kam es zu der Machtdemonstration weil Anträge Satzingers vier Monate lang nicht zur Behandlung auf die Tagesordnung kamen.
Wie alles begann
Der Eigenbetrieb Abwasser ist ein städtisches Unternehmen, das außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen geführt wird. Die Gründung eines solchen Eigenbetriebs hat der „Stadtrat 2008“ am 19. Dezember 2013 mit Wirksamkeit zum 01.01.2014 beschlossen. Die Buchführung für diesen Eigenbetrieb wurde seit seiner Gründung von der Pappenheimer Stadtwerke GmbH durchgeführt, ohne dass dafür ein Dienstleistungsvertrag bestanden hätte.
Stadtrat Karl Satzinger: „Mir ist gesagt worden, dass die Buchführung durch die Stadtkämmerei ein Vorteil ist und wir mehr Einsicht haben.“
Ein solcher Dienstleistungsertrag sollte nun nach der Konstituierung des „Stadtrates 2014“ in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses „Eigenbetrieb Abwasser“ beschlossen werden. Da aber unmittelbar vor der Sitzung ein modifizierter Vertragsentwurf vorgelegt wurde, legte Stadtrat Karl Satzinger (BGL) Veto ein und lies so die Beschlussfassung zum Dienstleistungsvertrag platzen.
Am 30. Juni 2014 kam bei der Stadt Pappenheim ein schriftlicher Antrag Satzingers in Einlauf, der zwei Antragspunkte enthielt. Zum einen forderte er, die im Entwurf des Dienstleistungsvertrages ausgewiesenen Kosten für die Leistungen der Stadtwerke GmbH überprüfen zu lassen. Zum Preisvergleich sollen Angebote von mindestens zwei Anbietern eingeholt werden. Satzinger weist in diesem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass er es sehr begrüße, wenn die Stadtwerke GmbH die Dienstleistung für den Eigenbetrieb übernimmt. Ein weiterer Antragspunkt war die Streichung eines im Vertragsentwurf vorgesehenen jährlichen Kostenaufschlags um 5 Prozent.
„Bei meinem Antrag hatte ich immer die Kostenbelastung für die Anschlussteilnehmer, also unserer Bürger im Auge“, erklärt Karl Satzinger im Gespräch. Als Kaufmann seien ihm die Kosten für gut 1.500 Buchungen pro Jahr reichlich hoch vorgekommen. Deshalb wollte er auch den Vergleich mit externen Anbietern. „Niemals habe ich in der Phase der Antragstellung daran gedacht, die Buchführung des Eigenbetriebs an die Kämmerei zurückzuführen“, versichert Satzinger.
Nach mehr als einem viertel Jahr hat Satzinger am 16. Oktober im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung an seine beiden Anträge erinnert. „Die Zeit drängt- wir müssen handeln“, mahnte er bei der Sitzung.
Vier Monate nach Antragstellung
Nachdem die Bemühungen Satzingers, eine Bearbeitung seines Antrages zu erreichen bis Anfang November erfolglos geblieben waren wendete er sich mit einer Rundmail an den Bürgermeister, das Stadtratskollegium und die Rechtsaufsicht. Diesmal forderte Stadtrat Satzinger ultimativ, die Mitte November anstehende Sitzung des Ausschusses Eigenbetrieb Abwasser um seine beiden Anträge zu erweitern, was letztlich auch geschah. Was in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung alles abgelaufen ist, wissen wir nicht genau. Jedenfalls stellte Stadtrat Karl Satzinger am 10.11. 2014 bei der Stadt Pappenheim einen Dringlichkeitsantrag, in dem er seine ursprünglichen Anträge dergestalt erweiterte, dass er nun einen Stadtratsbeschluss forderte. In diesem Beschluss – so die Antragserweiterung – sollte nun die gesamte Buchführung für den Eigenbetreib Abwasser weg von der Stadtwerke GmbH und hin zur Stadtkämmerei überführt werden.
Diskussion und Entscheidung im Stadtrat
Bei der Aufarbeitung der Thematik in öffentlicher Stadtratssitzung stellte Stadtrat Satzinger (BGL) seinen Standpunkt dar. „Mir ist gesagt worden, dass die Buchführung durch die Stadtkämmerei ein Vorteil ist und wir mehr Einsicht haben.“ Bürgermeister Sinn stellte heraus, dass er es als deutlichen Nachteil sehe, wenn nach einem Jahr die kaufmännische Buchführung der Stadtwerke GmbH in eine kameralistische Buchführung der Kämmerei zurückgeführt wird. „Das kostest wieder Geld und bringt zusätzliche Kosten“, beklagte Sinn. Darüber hinaus arbeite man in der Verwaltung und in der Kämmerei „am Anschlag„ und für die neue Aufgabe sei zusätzliches Personal von Nöten, weil die neue Aufgabe mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu leisten sei.
Stadtkämmerer Günther Roth: „Es ist eine Kostenfrage“
Interims-Stadtkämmerer Roth stellte fest, dass eine Buchführung für den Eigenbetreib auf jeden Fall mit der kameralistischen Buchführung abgearbeitet werde. Ohne die Beweggründe zu der anstehenden Entscheidung zu bewerten stellte Roth fest: „Es ist eine Kostenfrage“. Die Kosten hat Roth in drei Varianten dargestellt, die je nach Variante von 9.000 bis 14.000 Euro ausgehen. In den von Roth dargestellten Kosten – so argumentierte Stadtrat Satzinger – seien viele Einmalkosten wie die Beschaffung eines Buchungsprogramms und Schulungen des Personals eingerechnet, die ohnehin angefallen wären. Der Kämmerer machte neben der Kostenthematik auch deutlich, dass eine kameralistische Buchführung im Gegensatz zu einer kaufmännischen keine Aussagekraft habe und deshalb auch weniger transparent sei.
Aus einem brandneuen Schreiben des Städtetages konnte Roth bekanntgeben, dass bis zum Jahr 2018 die Rechnungsführung in den Bayerischen Gemeinden und Landkreisen auf die kaufmännische Buchführung umgestellt werden sollen. Zumindest so lange, empfahl Roth sollte man mit der Verlagerung der Buchführung noch warten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass 2018 wieder alles umgestellt werden muss. „Dann müssen wir Unterlagen neu erarbeiten, die jetzt schon da sind“, erklärte Roth. Stadtkämmerer Roth ließ keinen Zweifel daran, dass nach seiner Sicht der Dinge bei einer Umstellung zusätzliche Arbeitskräfte in der Kämmerei notwendig werden.
Wenn der städtische Einzelbetrieb Abwasser in seinem Bestand erhalten bleibt sind die gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Das bedeutet, dass jährlich ein nach kaufmännischer Buchführung erstellter Jahresabschluss vorgelegt werden muss. Darauf wies Dr. Peter Storg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel&Storg hin. Dies nutzte CSU Fraktionsvorsitzender Florin Gallus als Vorlage um festzustellen, dass die Auflösung des Eigenbetriebs für die Verwaltung die einfachste Lösung wäre. Dann könne man sich auch die Kosten für die Rechnungsprüfung sparen.
Stadtrat Satzinger machte nochmals seinen Standpunkt und die Entstehungsgeschichte der Entscheidung deutlich und forderte zur Abstimmung auf.
„Das war so nicht gewollt“ sprang Stadtrat und Fraktionsführer der FW Walter Otters dem Antragsteller bei. Der Vertrauensbruch sei entstanden weil klar wurde, dass man sich nicht in die Karten schauen lassen will. Als Dienstleistungsunternehmen müsste sich die Stadtwerke GmbH auf Konkurrenzfähigkeit überprüfen lassen. „Warum soll das nicht kaufmännisch in der Kämmerei gebucht werden können?“ frage er sich. Nach wie vor – so Otters- sei er der Meinung, dass beide Buchungsarten möglich sind.
Der Verweis von Stadträtin Christa Seuberth (SPD) auf die hohen Kosten der Umstellung und der Vorschlag von Stadtrat Günther Rusam (SPD) ,die Buchführung wenigstens ein weiteres Jahr bei den Stadtwerken zu belassen, prallten an der hinter dem Antragsteller aufgestellten Front förmlich ab.Das Ergebnis der Abstimmung ist bereits oben angeführt (11:6).
Stadtrat Günther Rusam: ….“als wenn man während eines laufenden Fußballspiels die Regeln ändern würde.“
Zu einem hitzigen Wortgefecht kam es dann noch als Bürgermeister Sinn nach der Abstimmung verkündete, jegliche Verantwortung für diese Entscheidung abzulehnen. „Die Abrechnungen werden sich verzögern, weil wir nicht das Personal haben“, so Sinn. „Hätten Sie reagiert“ konterte Stadtrat Friedrich Hönig (FW). Alexius Lämmerer, der Fraktionsführer der BGL hielt dem Bürgermeister vor, dass er die Verantwortung in der Form nicht von sich weisen könne. „Das werden wir sehr genau zu beobachten haben“, meinte der BGL-Fraktionschef.
Regeländerung während des laufenden Spiels
Stadtrat Günther Rausam (SPD), der Einblick in die Geschehnisse hat, ist bestürzt über die Entscheidung im Stadtrat. Vor allem versteht er den Vorwurf nicht, dass man sich nicht in die Karten schauen lasse. Stadtrat Satzinger – so argumentiert Rusam – ist im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH und auch Mitglied im Ausschuss Eigenbetreib Abwasser. In dieser Funktion hat er alle Möglichkeiten der Einsichtnahme und Kontrolle. „warum er seine Möglichkeiten nicht nützt, weiß ich auch nicht“ wundert sich Rusam. Für ihn ist die Auflösung des Eigenbetriebs Abwasser eine unabwendbare Angelegenheit. Er meint, man hätte den Eigenbetrieb mindestens noch ein zwei Jahre laufen lassen sollen. Dann hätte man sagen können ob das so funktioniert oder nicht. Die jetzige Situation komme ihm so vor, „als wenn man während eines laufenden Fußballspiels die Regeln ändern würde.“
Mehr Einsicht und Einflussnahme
Wenn auch Initiator Stadtrat Karl Satzinger ( BGL) das Ergebnis ursprünglich so nicht im Sinn hatte, ist er doch mit der jetzigen Situation zufrieden. Als Wirtschaftsunternehmen muss die Stadtwerke GmbH – so erklärt Satzinger – eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Das ist bei der Kämmerei nicht der Fall. Durch den jetzt gefassten Beschluss erkennt Satzinger mehr Einsicht und mehr Einflussnahme durch die Stadträte in der Buchführung des Eigenbetriebs Abwasser. Damit sieht er auch seine ursprüngliche Intension verwirklicht, dass Kosten für den Abwasserkunden möglichst günstig bleiben. Nach Satzingers Einschätzung muss durch die Überleitung der Buchführung an die Stadtkämmerei der Eigenbetreib Abwasser nicht zwangsläufig aufgelöst werden. „Das wäre aber sinnvoll“, meint Satzinger „weil man sich dann weitere Kosten spart.“
Stadtrat beschließt neue Abwassergebühren
Der Pappenheimer Stadtrat hat jetzt die Höhe der ab 2015 geltenden Abwassergebühren beschlossen. Die Grundlage der Berechnungen basiert auf den bisher bekannten Einleitungsflächen, die durch das Anhörungsverfahren in den vergangenen zwei Wochen ermittelt wurden. Von 1587 an die Bürgerschaft versandten Erhebungsbögen wurden 437 Anträge auf Umstufung bearbeitet.
Alle Hände voll zu tun hatten die Sachbearbeiter bei der Stadt Pappenheim in den vergangen beiden Wochen. Wegen der Einführung der geteilten Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser wurden an die Haus- und Grundstückseigentümer 1587 Informationsschriften zusammen mit einer Aufstellung des Grundstücksflächenanteils, der als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. In einem eigens eigerichteten Bürgerbüro und zeitweise auch in zwei Büros im Rathaus wurden 437 Anträge auf Umstufung entgegengenommen, und abgearbeitet. Für diese Energieleistung in der Vorweihnachtszeit sprach Bürgermeister Sinn den bei der „Abwasseraktion“ beteiligten Mitarbeitern in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Dank und Anerkennung aus.
Durch die 437 Umstufungsanträge verminderte sich die ursprünglich mit fast1 Million Quadratmeter (100 Haktar) angenommene Einleitungsfläche auf rund 831.000 m² (83,1 Hektar). Dieser neue Flächenansatz war Grundlage für die Berechnung der neuen Abwassergebühren, die mit dem Beginn des Neuen Jahres erhoben werden. Eigentlich war geplant, die Kosten erst im Januar oder Februar zu kalkulieren und die neue Entwässerungs- und Beitragssatzung im laufenden Jahr 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 zu erlassen. Im November hatte der Stadtrat zu diesem Zweck einen sogenannten Bevorratungsbeschluss gefasst, der aber von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen nicht akzeptiert wurde. Deshalb musste das Beratungsunternehmen Schneider & Zajontz noch vor Jahresschluss auf der Grundlage der bisher bekannten und bereinigten Einleitungsflächen die zukünftigen Abwassergebühren kalkulieren.
Das Ergebnis wurde von Klaus Spahn in der letzten Stadtratssitzung des Jahres vorgestellt. Nach seiner Kalkulation kommen für die Schmutzwassergebühren (verbrauchtes Wasser nach Wasseruhr) 2,32 Euro pro Kubikmeter in Ansatz und die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 12 Eurocent.
Vorgestellt wurde auch die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus bei dem die gesplittete Abwassergebühr mit zu einer Kostenersparnis von 33,25 Euro führt. Die genannten Gebührensätze gelten für ein Jahr und werden für die kommenden Jahre dann neu berechnet.
Einstimmig hat der Stadtrat die Höhe der Gebührensätze, die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.
Förderantrag wird gestellt
Der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2014 im Wortlaut:
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, das Architekturbüro Frosch, Pappenheim zu beauftragen, den Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Innenstadtbereiche Marktplatz und Deisingerstraße bis Fußgängerüberweg neben den Anwesen Gampl, sowie Graf-Carl-Straße für den Bereich von der Sparkasse bis zur Evangelischen Stadtkirche gemäß den nachfolgenden Ergänzungen zu beschließen.
Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau , Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
Die festgelegten Parkflächen
Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
2-Zeiler-Rinnen
Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz
Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:
Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
Wasserspiel Marktplatz,
Podest vor dem Hirschen
Der Förderantrag für eine städtebauliche Aufwertung des Pappenheimer Marktplatzes und der Deisingerstraße wird noch in diesem Jahr bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Das gab Bürgermeister Uwe Sinn bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 18.12.2014 bekannt. Grundlage des Antrages ist der Stadtratsbeschluss vom 21.10.2014, in dem die wesentlichen Grundlagen der Vorplanung beschlossen wurden (siehe nebenstehender Kasten).
Ob und wie die noch strittigen Punkte Podest vor dem Hirschen, Wasserspiel auf dem Marktplatz und Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße in den Förderantrag aufgenommen werden wurde bei der Sitzung nicht eindeutig erörtert. Jedenfalls soll der Antrag so gestellt werden, dass möglichst eine 80prozentige Förderung in Aussicht gestellt wird.
„Der Förderantrag verpflichtet uns zu gar nichts. Was und wie letztlich gebaut wird ist die Entscheidung des Stadtrates“, erklärte Jörg Schwarz, Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH. Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters hatte nämlich geargwöhnt, dass man die Stadt mit diesem Antrag in die Pflicht bringen könnte, Dinge zu bauen die vom Stadtrat noch gar nicht beschlossen sind.
Schwarz erklärte dem Stadtrat, dass Pappenheim derzeit auf der Liste der finanzschwachen Gemeinden nicht an einer Position stehe, für die es eine 80prozentige Förderung gibt. Die Chance für Pappenheim ergibt sich laut Schwarz einzig aus der Tatsache, dass andere Gemeinden keine Maßnahmen am Laufen haben. „Das heißt aber auch“, betonte Schwarz, „ dass wir den Antrag noch 2014 stellen müssen“.
Protest gegen Podest
Die Herbeiführung einer Entscheidung der noch offenen Teile der Vorplanung scheiterte an den verschiedenen Betrachtungsweisen von Elfermehrheit (CSU, BGL, FW) auf der einen und Fachplaner und SPD auf der anderen Seite. Fortsetzung folgt im nächsten Jahr.
Holger Wenzel (BGL): „Wo sollen die Autos stehen? die lösen sich nicht in Luft auf“
Kein Kompromiss in Sicht
Mit einem Vorlauf von mehr als drei Stunden in aufgeheizter Luft und Stimmung (Einzelberichte folgen) wurde in der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates der Tagesordnungspunkt 6a aufgerufen, bei dem es um die Sanierung der Pappenheimer Innenstadt ging.
Im Detail war beabsichtigt eine Entscheidung herbeizuführen über das Podest auf dem Marktplatz vor dem Hirschen, die Wasserspiele vor der Sparkasse und den Fahrbahnbelag der Deisingerstraße. Das nämlich sind zusammen mit der Platzgestaltung vor der ehemaligen Bäckerei Held die Planungspunkte, die bei dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zu den Vorplanungen der Sanierungsmaßnahmen zur späteren Entscheidung ausgeklammert wurden. Aber der Versuch eine Entscheidung oder gar eine Einigung hinzubekommen scheiterte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kläglich. Mit einem Austausch von immer gleichen Argumenten die allseits bekannt sind, wurde eine Diskussion geführt, die Bürgermeiser Uwe Sinn beendete und auf eine Sondersitzung im Januar oder Februar des nächsten Jahres vertagt hat.
Planzeichnung Architekturbüro Frosch
Wie bekannt, ist geplant die schräge Fläche, die vor dem Gebäude der Schlossapotheke bis zur Pension „Zum Goldenen Hirschen“ verläuft begradigt werden. Geplant ist ein Podest, das im Laufe der dreijährigen Planungen deutlich verkleinert wurde. Waren zuerst keine Parkplätze vor der Schlossapotheke vorgesehen, sind jetzt, wie der nebenstehende Plan zeigt, vier Parkplätze vor der Apotheke vorgesehen. Zwei weitere Parkplätze sehen die Planungen bei der Sparkasse vor. Angesichts der 21 Parkplätze, die es derzeit auf dem Marktplatz gibt, sind diese sechs Parkplätze dem 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) deutlich zu wenig. Durch den Wegfall des geplanten Podestes könnten vor seiner Apotheke doppelt so viele Fahrzeuge parken, als die Planungen vorsehen. Für die Aufenthaltsqualität habe man „genug andere Plätze“. Man brauche auf dem Marktplatz deutlich mehr Parkplätze, weil es im unmittelbaren Umgriff des Marktplatzes – so Wenzel- 14 Anlaufstellen für Kunden, bzw. Parteiverkehr gebe. „Wo sollen denn die Autos hin? Die lösen sich nicht in Luft auf“ rief er sichtlich erregt ins Ratskollegium. Als Kompromiss schlug Wenzel vor 12 bis 15 Fahrzeugstellplätze einzuplanen. „Dann können Sie das Konzept in die Mülltonne treten. Dann bekommen Sie keine Steigerung der Aufenthaltsqualität hin “, so bewertete Kreisbaumeister Wolfgang Kissling die Ausführungen Wenzels. Moderne Planungsgrundsätze seien darauf ausgerichtet die attraktiven Plätze der Stadt nicht als Parkraum zu planen, sondern zum Aufenthalt für die Bürger zu gestalten.
Der oft zitierte Begriff der Aufenthaltsqualität ist entscheidend für die Zuschussfrage, die je nach Qualität bis zu maximal 80 Prozent betragen kann. Um einen Verlust der Zuschüsse fürchtet offenbar auch SEK-Treuhänder Jörg Schwarz, der zum Parkplatzthema genervt vorbrachte: „Dann können wir das Licht ausmachen und heimgehen, dann gibt es nie eine Förderung, dann können Sie das nicht bauen.“
„Wir brauchen hier einen städtebaulichen Übergang der wichtig ist an dieser Stelle. Wir haben hier einen Notwendigkeit“, argumentierte Architekt Clemens Frosch. Er wies auch darauf hin, dass man die schräge Fläche mit16 Prozent Steigung nicht bestuhlen und auch keine Marktbuden aufstellen kann.
Man sollte die die Leute mehr zum Verweilen in der Nähe der Geschäfte einladen, führte Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU ins Feld. Gallus stellte auch die Überlegung an, ob man mit der Reduzierung der Parkplätze den Geschäftsleuten nicht mehr Schaden als Nutzen bringe.
Bude, Stühle Tische – im Jahr 2002 auch ohne Podest
„Wir fangen bei Adam und Eva an“ echauffierte sich Gerhard Gronauer Fraktionsvorsitzender der SPD. Man hat zwar alles schon diskutiert- aber noch nicht heute, so empfinde er die künstlich am Leben gehaltene Debatte der Gegenseite. Gronauer zitierte ein Schreiben des 3. Bürgermeisters, aus den Anfangszeiten der konkreten SEK-Planungen im Jahre 2011. Demnach habe Wenzel damals erklärt, dass er drei Parkplätze vor seine Apotheke für ausreichend erachte.
Kreisbaumeister Wolgang Kissling: „Wenn Sie aus sechs Parkplätzen 12 oder 15 machen, dann können Sie die Pläne in die Tonne treten.“
Auch Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) hatte die Parkplatzdebatte als längst abgehakt erachtet. Kreißl erinnerte das Ratskollegium, dass man die Stadt für die Zukunft entwickeln wolle.
Die sechs Parkplätze auf dem Marktplatz seien ohnehin schon ein Kompromiss führte Stadträtin Anette Pappler (SPD) ins Feld. Denn in den ursprünglichen Planungen seien auf dem Marktplatz überhaupt keine Parkplätze vorgesehen gewesen.
Fortsetzung folgt
In der aufgeheizten Stimmung, die zum großen Unwillen einiger Stadträte teilweise auch noch von lautem Applaus aus dem Publikum begleitet war, kam man schnell zu der Einsicht, dass eine Einigung in weiter Ferne liegt. Deshalb wurde auch die Entscheidung zu den Punkten Podest vor dem Hirschen, Wasserspiel und Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße auf eine Sondersitzung vertagt, die im Januar 2015 vorgesehen ist. Bis dahin hat Bürgermeister Sinn seinen Stadträten die Hausaufgabe gegeben, sich Gedanken über alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu machen. Eine Parkplatzmehrung scheint in den Kompromissvorstellungen der Planer und der SPD nicht vorzukommen. Allerdings gibt es da immer noch die normative Schlagkraft der „Pappenheimer Fakten“ die möglicherweise darüber ganz alleine entscheiden wird, ob in Sachen Stadtentwicklung der Daumen nach unten oder nach oben gerichtet wird.
BISP-Informationen jetzt auch online
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hält ihre Informationen jetzt auch online bereit.
Im dritten Jahr in Folge gibt es für die Stadt Pappenheim eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Damit stehen der Stadt mehr Mittel zur Verfügung über die im Rahmen kommunaler Aufgaben frei – also ohne Zweckbindung – verfügt werden kann. 1.176.068 Euro werden die Schüsselzuweisungen für die Stadt Pappenheim betragen. Sie liegen damit um 205.776 Euro oder 21,21 Prozent über der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2014.
Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden jedoch die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2015 deutlich sinken.
Stefan Schuster, der SPD-Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Bayerischen Landtag bringt diesbezüglich schlechte Nachrichten für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Schlüsselzuweisungen werden landkreisweit im Jahr 2015 sinken
Mit den am15.12.2014 vom bayerischen Finanzministerium in München dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Jahr 2015 gegenüber dem laufenden Jahr um 308.820 Euro auf 13.605.460 Euro sinken, so der Abgeordnete. Das ist ein Minus von 2,2 Prozent.
„Weniger Schlüsselzuweisungen schränken den finanziellem Handlungsspielraum und damit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis ein“, erläutert der Abgeordnete Schuster die negative Entwicklung: „Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen reduziert somit die frei verfügbaren Mittel der Kommune.“
Die Gemeinden des Landkreises bekommen insgesamt 265.840 Euro weniger Schlüsselzuweisungen.
Unterschiedlich ist dagegen die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden des Landkreises im kommenden Jahr:
Gunzenhausen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.943.464 Euro, das ist ein Minus von 1.021.132 Euro (34,4 Prozent).
Weißenburg erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 880.992 Euro, das ist ein Minus von 406.624 Euro (31,6 Prozent).
Die Gemeinde Pleinfeld erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.232.008 Euro, das ist ein Plus von 527.992 Euro (75 Prozent).
Die Gemeinde Dittenheim, die im laufenden Jahr gar keine Schlüsselweisungen erhalten hatte, bekommt nächstes Jahr 124.632 Euro (2013: 295.088)
Die SPD-Landtagsfraktion und die kommunalen Spitzenverbände, so Stefan Schuster, fordern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Landkreisen und Gemeinden. Dafür muss aber der kommunale Anteil an den staatlichen Steuereinnahmen, die sogenannte Verbundquote, erhöht werden.
Schuster: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell 12,75 Prozent auf 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Der Abgeordnete weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.
Die Schlüsselzuweisungen werden mit fast 3,2 Milliarden Euro in 2015 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs sein, der nahezu 8,3 Milliarden Euro betragen wird. Die Schlüsselzuweisungen steigen 2015 gegenüber dem laufenden Jahr um 210 Millionen Euro. Das liegt aber, wie Schuster betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats deutlich angestiegen sind. Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.