Fällige Vorauszahlungen vorerst nicht bezahlen
Wegen der Rückführung des Eigenbetriebs Abwasser an die Kämmerei der Stadt Pappenheim ergeben sich wichtige Änderungen die in einer Bekanntmachung mitgeteilt werden. Demnach brauchen die zum 15. Februar fälligen Vorauszahlungen von den Grundstückseigentümern bis zum Erlass eines neuen Bescheides nicht bezahlt werden.
Bürgerentscheid oder Ratsentscheidung – beides ist noch möglich
Die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid über die Gestaltung des Marktplatzes und der Deisingerstraße liegen jetzt vor. Mehr als 500 Unterschriften haben die die Genossinnen und Genossen des Pappenheimer SPD-Ortsvereins im Rahmen ihres Bürgerbegehrens gesammelt. Damit ist die geforderte Anzahl von rund 320 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren mehr als erfüllt. Wie berichtet wurde das Bürgerbegehren vom SPD Ortsverein mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Bürger (alle Wahlberechtigten) über die Vorplanungen zum Ausbau des Marktplatzes und der Deisingerstaße entscheiden zu lassen. (Entscheidungstext im nebenstehenden Kasten).
Bürgerentscheid
Text des Bürgerbegehrens „Soll das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt werden? In beiden Bereichen sollen Plätze, Gehwege und Fahrbahnen einheitlich in gesägtem ebenengleichen Granit (kein Kopfsteinpflaster!) gestaltet werden.“ |
Mit den vorliegenden Unterschriften könnten die Initiatoren das Bürgerbegehren nun bei der Stadtverwaltung einreichen. Danach hätte der Stadtrat innerhalb eines Monats zu beschließen, ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Begehrens erfüllt sind und das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung zulässig ist. Nach einer positiven Ratsentscheidung ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen.
Die Mehrheitsentscheidung der Bürger hätte die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Stadtrates und kann innerhalb eines Jahres nur mit einem neuen Bürgerentscheid rückgängig gemacht oder verändert werden.
Allerdings sieht die Gemeindeordnung auch die Möglichkeit vor, dass der Bürgerentscheid entfallen kann. Diese Möglichkeit ist dann vorgesehen, „wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt“, heißt es hierzu in der Gemeindeordnung.
Durch die Bürgerschaft beauftragt
„Wir sehen uns durch die Bürgerinnen und Bürger beauftragt, eine rasche und abschließende Entscheidung dazu herbeizuführen“ schreibt Gerhard Gronauer, SPD Fraktionsvorsitzender im Pappenheimer Stadtrat. Allerdings soll nicht unversucht bleiben, die Entscheidung über den Ausbau der beiden Pappenheimer Innenstadtbereiche doch noch im Ratsgremium herbeizuführen. Dazu sind am Montag, 09.02. die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Dabei soll ausgelotet werden, wo die Positionen der Bürgerliste, der CSU und der Freien Wähler liegen. Insbesondere Stadtrat Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler hatte beklagt, dass die SPD ein Bürgerbegehren auf den Weg brachte, ohne mit den anderen Fraktionen den Konsens zu suchen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hingegen setzen eine zielführende Diskussionsbereitschaft der Elfer-Stadtratsopposition als eine unabdingbare Voraussetzung um Verhandlungen über die drei noch offenen Punkte zu führen. „Eine klare Position ist uns nicht bekannt“ schreibt SPD Fraktionschef Gronauer.
„Der Wille der Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben“. Das sei die oberste Prämisse der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Sollten die Verhandlungen mit Bürgerliste, der CSU und den Freien Wählern scheitern, dann will der SPD Ortsverein das Bürgerbegehren einreichen und eine Entscheidung bis Ende April herbeiführen. Dann müssten sich für eine rechtsgültige Entscheidung mindestens 20 Prozent der Pappenheimer Wahlberechtigten (ca. 640) zur Wahlurne begeben und sich am Bürgerentscheid beteiligen. Für eine Ja- oder Nein-Entscheidung, wäre dann eine einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit wäre der Bürgerentscheid mit Nein entschieden.
Worum geht es eigentlich genau?
Diskussionsgegenstand in der ganzen Angelegenheit sind Vorplanungen des Pappenheimer Architekturbüros Frosch, die vom SEK-Umsetzungsrat seit Anfang 2011 erarbeitet wurden. Grundlage der Planungsarbeiten waren eine öffentliche Vorstellung von drei Planungsvorschlägen im November 2009 und etwa 100 Planungsvorschläge. Diese waren aus der Bürgerschaft schriftlich eingereicht worden und bestanden auch aus den Ergebnissen von drei Arbeitskreisen, die sich aus der Bürgerschaft und den Geschäftsleuten zusammengesetzt haben. Die jeweiligen Vorsitzenden dieser Arbeitskreise fungierten später auch mit Sitz und Stimme im SEK-Umsetzungsrat als Bürgervertreter.
Der Beauftragung des Architekturbüros Frosch und der Abgrenzung des Sanierungsgebietes für Marktplatz und Deisingerstraße liegen einstimmige Stadtrastbeschlüsse zugrunde. (Wir haben berichtet).
Da in dem SEK-Umsetzungsrat auch Vertreter aller Parteien als Fraktionsmultiplikatoren vertreten waren, ist man im Umsetzungsrat davon ausgegangen, dass das vom SEK Umsetzungsrat erarbeitete Planungspaket dem Stadtrat in seiner Gesamtheit zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
Der Wähler hat bei der Kommunalwahl am 16. März 2014 entschieden, dass vier Neustadträte und ein nach Rücktritt wiedergewählter Stadtrat in das Stadtratsgremium einzogen. Da die Neulinge mit den doch recht umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen und deren Zustandekommen zunächst nicht vertraut waren, zeigten sich erst einmal Ressentiments dagegen, dass über das aus vielen Einzelpunkten bestehende Planungspaket a Block abgestimmt werden soll.
Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2014 zum SEK (Beschlusstext) Vom Stadtrat einstimmig beschlossen sind:
Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:
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Schließlich ist es gelungen, sich auf ganz elementare Planungskomponenten zu einigen und am 21.10.2014 einen einstimmigen Beschluss herbeizuführen. Einerseits sprießte aufgrund dieses Beschlusses die SEK-Hoffnung, andererseits machte sich Skepsis breit, weil in eben diesem Beschluss die Entscheidung zum Fahrbahnbelag der Deisingerstraße, das Wasserspiel auf dem Marktplatz und das Podest bei der Pension Zum Goldenen Hirschen nicht beinhaltet waren.
Und um diese drei Punkte dreht sich nun alles. Der Versuch in der Dezembersitzung des Stadtrates eine Entscheidung zu diesen Punkten herbeizuführen wurde wegen der Aussichtslosigkeit von Kompromissen abgebrochen und vertagt.
Während nun das Bürgerbegehren vorsieht, über diese Punkte die Bürger entscheiden zu lassen, wollen die drei Fraktionen der Elfer-Ratsgemeinschaft eine Entscheidung des Stadtrates darüber herbeiführen.
Während im Stadtrat zumindest Einigkeit über wesentliche Punkte des Ausbaus besteht, stellt die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) in ihrem jüngsten Positionspapier vom 26.01.2015 das Gesamtkonzept der vorliegenden Planungen infrage. Wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge, beziehen sich unter anderem auf eine Erweiterung des Sanierungsgebietes, eine höhere Kostenbeteiligung des Landkreises beim Ausbau der Deisingerstraße, die Ausbauart der Deisingerstraße und des Marktplatzes, den Kostenfaktor, die Parkplatzsituation und den Zeitdruck bei der Planung. Letzterer scheint für den Sprecherkreis der BISP eine besondere nachvollziehbare Rolle zu spielen. Wie kürzlich berichtet, verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die Straßenausbaubeitragssatzung nun auch in Bayern auf den Prüfstand kommt. Da wäre es für die Betroffenen fatal, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft würde, wenn die Straßenausbaubeiträge in Pappenheim schon bezahlt sind. Für die Darstellung ihrer Positionen im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung und der Straßenausbaubeitragssatzung will die BISP am 19. Februar zu einer Informationsveranstaltung einladen.
[Unseren Artikel Bewegung bei Straßenausbaubeiträgen finden Sie hier …]
40 Jahre Weiberfasching im Pappenheimer Rathaus
Der Weiberfasching im Pappenheimer Rathaus blickt in diesem Jahr auf eine 40-jährige Tradition zurück. In diesem Jahr werden die Weiberfaschingsfrauen um Marianne Pappler am Unsinnigen Donnerstag, den 12.02.15 um 19:00 Uhr zum 40sten Mal das Rathaus stürmen und für den Rest des Abends das Regiment im Sitzungssaal übernehmen.
Am Unsinnigen Donnerstag des Jahres 1975 stürmten erstmals eine Gruppe maskierter Frauen während einer laufenden Sitzung in den Pappenheimer Rathaussaal. Damals waren die Stadträtinnen und Stadträte völlig unvorbereitet und hatten damals alle Hände voll zu tun ihre Sitzungsunterlagen in Sicherheit zu bringen. Aus den anfänglich teilweise recht rustikalen Auftritten der sogenannten „Närrischen Weiber von Pappenheim“ ist im Laufe der Jahre ein relativ geordneter Ablauf mit einem richten Programm geworden. Der Rathauschef wird von seinem Bürgermeisterstuhl vertrieben, der für die Büttenrede gebracht wird. Danach gibt es ein buntes Programm, mit viel Musik, Gesang und Aufgabenstellungen für die Ratsmitglieder.
Es ist in jedem Jahr ein streng gehütetes Geheimnis in welchen Kostümen die Stadträte im Rathaussaal überrascht werden. Man darf gespannt sein in welcher Eigenschaft das Regiment der Frauen in diesem Jahr einfallen wird. Die in wochenlanger Fleißarbeit selbstgenähten Kostüme zeichnen sich in jedem Jahr durch viel Phantasie aus und werden alle Jahre von Stadträten und Besuchern gleichermaßen bestaunt und bewundert. Immer passen die Kostüme thematisch auch zu der mitreißenden Rede, in der Marianne Pappler vor dem Ratsgremium das Wort ergreift. Ihr Vortrag beschäftigt sich mit den Geschehnissen im vergangenen Jahr und so manches Mal wird auch der Finger in die Wunde gelegt. Auch Protokollchefin ist Marianne Pappler bei dem rund 90minüteigen bunten Treiben im Rathaussaal, was ihr in den vergangenen Jahren mit ihrer liebenswerten bis resoluten Art und sehr viel Übersicht immer sehr gut gelungen ist.
Auch in diesem Jahr hält die Schar der Weiberfaschingsfrauen wieder viele Überraschungen für das Ratsgremium und den Bürgermeister bereit. Hierauf darf man wie jedes Jahr sehr gespannt sein.
Sehr freuen würden sich die Weiberfaschingsfrauen über eine rege Zuschauerbeteiligung aus der Bevölkerung und auch über den Besuch der ausgeschiedenen Stadträtinnen und Stadträte.
Gegen 21.00 Uhr wird sich die närrische Gesellschaft dann in Richtung Gasthaus „Goldener Löwe“ in Bewegung setzen, um dort noch viele Stunden zu feiern und zu tanzen, „denn immerhin ist Weiberfasching!“ teilen die Weiberfaschingsfrauen mit.
Sitzung des Stadtrates am unsinnigen Donnerstag
Am Donnerstag, 12.02.2015 tritt der Stadtrat um 18:30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Rathaussaal. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.
Gegen 19.00 Uhr wird die Schar der Weiberfaschingsfrauen um Marianne Pappler zum 40sten Mal das Rathaus in Pappenheim stürmen und für diesen Abend das Regiment übernehmen. Siehe hierzu gesonderten Bericht
Die Themen der öfffentlichen Sitzung
05 | Bauanträge Strobl GmbH Zimmern |
06 | Raumordnungsverfahren: Geplante Errichtung einer 110 kV Hochspannungsleitung von Wassertr. nach Eßlingen mit Umspannwerk bei Ursheim |
07 | Beitritt der Stadt Pappenheim zum Netzwerk Stein |
08 | Dorferneuerung Bieswang + Ochsenhart: – Antrag von Hr. StR Hüttinger auf Sanierung eines GV-Straßenteils |
09 | Dorferneuerung Osterdorf – Generalermächtigung des Bgm. zur Auftragsvergabe |
Der Eichwiesensteg wird dauerhaft gesperrt
Mit dem gesperrten Eichwiesensteg wird in Pappenheim ein viel genutzter Rundweg, eine schnelle Verbindung zur Wintersonne in der Fischerleite und eine schnelle Verbindung von der Wehrwiesenstraße zum Bahnhof nicht mehr möglich sein. Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Pappenheimer Brücken wurde jetzt das endgültige Aus für den Steg besiegelt. Die Beschaffung eines neuen Steges scheint nach Äußerungen von maßgeblichen Ratsmitgliedern fraglich.
Schon seit den 1990 Jahren ist bekannt, dass der in den 1930iger Jahren gebaute Eisensteg für Fußgänger marode ist und entweder grundlegend saniert oder ersetzt werden muss. Jetzt wurde bei der turnusmäßigen statischen Überprüfung festgestellt, dass der Eichwiesensteg endgültig zum Sicherheitsrisiko für die Benutzer geworden ist. Wie bei der jüngsten Bauausschusssitzung zu erfahren war, kommt nach Einschätzung des Ingenieurbüros Hildebrand eine Reparatur des Steges nicht mehr in Frage. Vielmehr muss dieser Steg abgetragen werden, weil nicht nur die Widerlager auf Dauer nicht mehr tragfähig, sondern weil auch die Eisenträger in der Mitte der Brücke vom Rost sehr geschwächt sind.
Deshalb wird der Steg gesperrt und wohl auch bis zu seiner Beseitigung nicht mehr für den Fußgängerverkehr zugelassen werden. Derzeit ist ein Ingenieurbüro beauftragt eine Kostenermittlung für mögliche Varianten der Altmühlüberquerung an dieser Stelle zu erarbeiten.
Für alle Pappenheimer, die diesen Steg regelmäßig oder auch nur sporadisch benutzt haben steht außer Frage, dass dieser Altmühlübergang in absehbarer Zeit wieder ermöglicht werden muss. Aber so sicher erscheint die Erneuerung der Altmühlüberganges zu den Unteren Eichwiesen nicht. Denn es gibt bereits jetzt sind Stimmen aus maßgebenden Stadtratskreisen, die das ersatzlose Entfernen des Eichwiesensteges fordern.
Am heutigen 03. Februar haben in den sonnigen Nachmittagsstunden auffallend viele Spaziergänger die wohl letzte Möglichkeit genutzt auf dem Eichwiesensteg die Altmühl zu überqueren.
Die Stadt Pappenheim hat insgesamt sieben Brücken zu erhalten, die mit Ausnahme des Eichwiesensteges in guten Zustand sind und wohl die derzeitige Leglisturperiode bis 2020 überstehen werden.
Bewegung bei den Straßenausbaubeiträgen
Eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion führt zu parteiübergreifender Expertenanhörung. Es soll geprüft werden ob die Regelung der Straßeanausbaubeiträge durch eine andere ersetzt werden kann.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, freut sich, dass auf Antrag ihrer Fraktion der Innenausschuss des Landtags beschlossen hat, eine Expertenanhörung zu den Straßenausbaubeiträgen durchzuführen, um Alternativen zur bishe-rigen Erhebung der Beiträge zu finden:
Seit Längerem ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stark in der Kritik, da es sich teils um große Summen handelt, die auf Anlieger umgelegt werden müssen. Eine Expertenanhörung soll nun Bewegung in diese Praxis bringen.
Schmitt-Bussinger: „Wir wollen prüfen, ob die bestehende Regelung durch eine andere ersetzt werden kann, wie das beispielsweise in Rheinland-Pfalz geschieht. Hier zahlen alle Bürger einer Gemeinde einen jährlichen Betrag; von der Ge-samtsumme werden alle Straßenbaumaßnahmen gezahlt.“
Der Freistaat Bayern hingegen verpflichtet derzeit im Kommunalabgabengesetz finanzschwache Städte und Gemeinden eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und somit die Anlieger an den Ausbau-kosten ihrer Straße zu beteiligen. Die Kosten können pro Grundstücksbesitzer mehrere tausend Euro betragen. Leider sind Städte und Gemeinden auf diese Beiträge angewiesen, um dringend notwendige Straßensanierungen überhaupt durchführen zu können.
„Wir brauchen endlich einen Ausweg aus diesem Dilemma, deswegen wollen wir die bisherige Regelung auf den Prüfstand stellen. Schön, dass sich nun auch die CSU in dieser Sache bewegt“, freut sich Schmitt-Bussinger.
Diskussionsveranstaltung zur Inklusion
Diskussionsveranstaltung am 03.02.2015 im Cafe Lebenskunst. Das Thema Inklusion ist in aller Munde. Häufig wird es sehr eindimensional auf die gemischte Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung verstanden.
Inklusion betrifft aber viel mehr Lebensbereiche, wie Arbeit, Wohnen, Freizeit und vieles mehr. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung.
Am Dienstag, 3. Februar, um 19:00 Uhr
lädt der SPD-Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen zusammen mit dem Ortsverein Gunzenhausen daher zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema
„Herausforderung Inklusion“
ins Cafe Lebenskunst, Marktplatz 26A.
Die Bezirksrätin Amelie Weis wird mit einem Impulsreferat den Einstieg in den Abend gestalten und anschließend mit Dr. Soyer, dem Leiter von Regens Wagner in Absberg, Josef Ferschl , dem Schuleiter der Mittelschule in Markt Berolzheim, Diana Leickert, Leiterin des Familienzentrums Wilhelm Lohe in Gunzenhausen und Hans-Christian Pfaller, dem Leiter des Leiter des Förderzentrums Weißenburg, diskutieren.
Ergänzend wird Anette Pappler mit einem Teilnehmer des Lokalen Teilhabekreises berichten, wie Menschen mit Behinderung selbst versuchen am Gemeinwesen teilzunehmen und auf ihre Bedürfnisse aufmerksam machen.
Die Moderation übernimmt der SPD-Kreisvorsitzende Harald Dosel. Der
SPD-Kreisverband freut sich auf zahlreiche Besucher und Mit-Diskutierer!
Gebührenerlass bei Wasserrohrbruch
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat eine Verwaltungsanweisung verabschiedet, wonach bei einem Wasserrohrbruch unter bestimmten Voraussetzungen die Abwassergebühren zu erlassen sind.
Wer es mit einem Rohrbruch der Wasserleitung zu tun hat, muss sich in den allermeisten Fällen hinterher mit einer Schadensregulierung beschäftigen. Neben den Wasserschäden im Gebäudebereich, muss auch das von der Wasseruhr gemessene Wasser bezahlt werden. Genauso verhält es sich grundsätzlich mit dem Anteil der Abwassergebühren, die nach dem Frischwasserverbrauch bemessen werden. Für solche Härtefälle, die beim Austritt von großen Wassermengen entstehen, wurde nun vom Stadtrat eine Regelung beschlossen, durch welche die Abwassergebühren erlassen werden können.
Für den Erlass der anteiligen Abwassergebühren ist ein schriftlicher Antrag an die Stadtverwaltung erforderlich. Es muss sichergestellt sein, dass das ausgetretene Wasser nicht in die Kanalisation gelangt ist. Hierfür ist die schriftliche Bestätigung eines Installationsbetriebes und die Hinzuziehung des Klärwärters erforderlich. Die Abwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch der letzten 5 Jahre, wobei Veränderungen bei der Personenzahl im Haushalt berücksichtigt und hochgerechnet werden. Zu dem errechneten durchschnittlichen Jahresbetrag wird dann noch ein Aufschlag in Höhe von 10 Prozent hinzugerechnet.
Versicherung für 212 Helfer beschlossen
Mehr als 200 ehrenamtliche Helfer die am geplanten Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf Eigenleistung erbringen sollen, wurden jetzt von der Stadt Pappenheim offiziell beauftragt und sind damit bei Schadensfällen über die kommunale Unfallversicherung abgesichert.
Für diese Beauftragung bedurfte es eines Stadtratsbeschlusses, der ohne Wortmeldungen einstimmig gefasst wurde.
Die in einer Aufstellung namentlich benannten Personen werden nach dem Beschluss beauftragt, ehrenamtlich und unentgeltlich an dem Projekt Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf mitzuwirken. Wie berichtet hat sich der Dachverein „Die Osterdorfer“ bereit erklärt, sich mit einer hohen Eigenleistung an dem Großprojekt zu beteiligen.
[Unseren Artikel zum Thema finden Sie hier … ]
„Aktuell haben wir alle in den Osterdorer Vereinen gemeldeten Mitglieder in die Helferliste aufgenommen. Dies sind 212 Mitglieder aller Altersgruppen“, teilt Walter Otters, der Vorsitzende des Dachvereins mit. Benannt sind damit auch 50 Personen, die nicht in Osterdorf ihren Wohnsitz haben.
Legt man die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner Osterdorfs zum Jahreswechsel zugrunde, so stellt sich bei 162 in Osterdorf wohnenden Helfern mit gut 65 Prozent eine erstaunlich hohe Quote dar.
Allerdings verpflichtet die Beauftragung per Stadtratsbeschluss niemanden auch tatsächlich bei dem Osterdorfer Großprojekt Hand anzulegen.
Mit dem Beginn des Abbruchs der Gebäude um das Osterdorfer Schulhaus ist in Kürze zu rechnen. „Aktuell läuft die Planung der Abbrucharbeiten und die Einteilung der Arbeitsgruppe“ teilt der Projektkoordinator Walter Otters mit.
Eigenbetrieb wird aufgelöst
Mit einem 11: 5 Beschluss hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim den Eigenbetrieb Abwasser aufgelöst. Die Abwicklung Abwasserangelegenheiten, wird nun wieder von der Stadtverwaltung übernommen. Diese Entscheidung ist eine logische Folge aus dem Beschluss vom 18.12.2014, mit dem die Abrechnung von der Stadtwerke GmbH zurück zur Kämmerei der Stadt übertragen wurde. Die Entscheidung vom Dezember 2013, den Eigenbetrieb zu gründen, sei nach Darstellung von Walter Otters (FW) durch irreführende Beratung zustande gekommen.
In der letzten Sitzung des Jahres 2014 hatte der Stadtrat mit den Stimmen von CSU, Bürgerliste und Freien Wählern beschlossen, die Buchführung des Eigenbetriebs Abwasser von der Stadtwerke GmbH zurück an die Kämmerei zurückzuführen.
[unseren Artikel finden Sie hier … ]
Schon bei der damaligen Debatte zeichnete sich die Auflösung des Eigenbetriebs ab, weil dieser einen kaufmännisch gebuchten Jahresabschluss braucht, der gesondert erstellt werden müsste und demzufolge Kosten verursacht. Den Antrag zur Auflösung des Eigenbetriebs stellte der CSU Fraktionsvorsitzende Florian Gallus Mitte Januar 2015 in dringlicher Form.
„Es ist vernünftig den Eigenbetrieb Abwasser aufzulösen“, führte Gallus zu seinem Antrag vor dem Stadtrat aus. Das schwer wiegende Argument, dass nur bei einem Eigenbetrieb Rücklagen für anstehende Investitionen (Kläranlagen- und Kanalbau) gebildet werden können, habe sich als unrichtig erwiesen. Sehr wohl – so Gallus – können diese Rücklagen auch bei einer kameralen Buchführung in der Kämmerei gebildet werden. Zudem sei von der Rechtsaufsicht die Auskunft erteilt worden, dass ein kommunaler Eigenbetrieb nur zur Erledigung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ die Ausnahme darstellen würde. Pappenheim sei die einzige Gemeinde im Landkreis die so einen Eigenbetrieb hat. Als Beispiele für die Einsparungen nannte Gallus die Kosten für den Jahresabschluss, die Kosen für die Dienstleistung durch die Stadtwerke und die Kosten für die Sitzungen des Werkausschusses Abwasser.
Wo war der neue Kämmerer? |
Seit dem Jahresbeginn hat bei der Stadt Pappenheim ein neuer Kämmerer seinen Dienst angetreten. Valentin Mindrean heißt der neue Chef der Pappenheimer Finanzverwaltung. Er wohnt im Raum Roth und war vorher in der Kämmerei der Stadt Roth beschäftigt. Bei den Beratungen zur Auflösung des Eigenbetriebes Abwasser wurde es von den Fraktionsvorsitzenden der CSU und der FW gleichermaßen bemängelt, dass der neue Kämmerer in der ersten Sitzung des neuen Jahres nicht vorgestellt wurde. Wie Gallus und Otters unisono betonten, hätten sie gerne auch seine Meinung zur Auflösung des Eigenbetriebs Abwasser gehört. |
Mit Walter Otters meldete sich zu dem Thema ein Stadtrat zu Wort, der im Dezember 2013 der Gründung des Eigenbetriebes Abwasser zugestimmt hatte. Allerdings sei diese Zustimmung nur unter der Prämisse erfolgt, dass eine Rücklagenbildung bei einer kameralen Buchführung in der Stadtkämmerei nicht möglich sei. „Wir sind damals falsch beraten worden“, sagte der FW Fraktionsführer.
„Für die Bürger wird es deutlich billiger durch die Abrechnung in der Kämmerei.“ Dies erklärte Stadtrat Friedrich Hönig(FW) dem Ratskollegium und den rund 25 Zuhörern.
„Es ist keine Gegenüberstellung da“, entgegnete Bürgermeister Uwe Sinn, der die Auflösung des Eigenbetriebs als einen Nachteil für Pappenheim bewertet. Man habe in einem Eigenbetrieb das höchste Maß an Transparenz und Finanzsicherheit, weil dieser von externen Fachleuten komplett durchgeprüft werde. „Das ist das höchste was man haben kann“, erklärte Sinn. In einer kameralen Buchführung sei das alles, wenn überhaupt nur schwierig darzustellen, weil in der Kameralistik nur das allgemeine Deckungsprinzip gelte und die Vermögenslage nicht nachvollziehbar sei.
Im Hinblick auf eine Umstellung der Buchungsart bei den bayerischen Gemeindekämmereien seien in absehbarer Zeit wiederum erhöhte Kosten für den Bereich Abwasserabrechnung zu erwarten, argumentierte Sinn. Man spare sich die Kosten für die externe Rechnungsprüfung, weil das alles in der Kämmerei erledigt werde; der Kämmerer werde schließlich dafür bezahlt, konterte Gallus.
Alexius Lämmerer, Fraktionsführer der Bürgerliste schloss sich den Argumenten von Florina Gallus an und wetterte, dass der Beschluss über die Buchführung längst gefasst sei und man einmal gefasste Beschlüsse nicht nochmal diskutieren solle. „Das ist abgehakt“. Im Übrigen, – so Lämmerer – ist es Jahrzehnte lang so gelaufen, dass die Abwasserwirtschaft innerhalb der Verwaltung durchgeführt worden ist. „Das hat hervorragend geklappt“, erinnerte sich Alexius Lämmerer.
Letztlich wurde mit einer Stimmenmehrheit von 11:5 Stimmen eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, die notwendig waren, um den Eigenbetrieb Abwasser rechtsverbindlich aufzulösen. Bemerkenswert dabei war, dass eine Stimme aus der 11er-Ratsgemeinschaft wegen der entschuldigten Abwesenheit eines BGL-Stadtrates fehlte. Diese wurde jedoch aus den Reihen der SPD ersetzt, sodass bei der Abstimmung wieder die Zahl 11 stehen konnte.
BISP hält Bürgerbegehren für unseriös
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) richtet sich mit einer neuen Informationsschrift an die Bürgerschaft. Gleichzeitig wurde an den Stadtrat erneut ein Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) gestellt. Das Bürgerbegehren der SPD hält die BISP zum jetzigen Zeitpunkt für unseriös.
Der zweite Informationsbrief der BISP, datiert vom 20.01.2015 und will mit seinem Inhalt die Bürgerinnen und Bürger „über die über die aktuellen Ereignisse zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) in Pappenheim informieren“.
Einer der Kernpunkte der Informationsschrift ist erneut die Straßenausbaubeitragssatzung. Hierzu hat die BISP in einem erneuten Antrag an den Stadtrat die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) beantragt. Grund für diesen erneuten Antrag sei, dass zum Jahresbeginn 2015 in München diese ungeliebte Satzung abgeschafft wurde. „Wir fordern diesem Beispiel zu folgen …“ heißt es in dem Antrag der BISP an den Stadtrat.
Weiterhin informiert die BISP über ein bevorstehendes Gespräch zu dem Vertreter der Regierung von Mittelfranken, der gesamte Stadtrat, der SEK Umsetzungsrat und alle Mitglieder des BISP Sprecherrates eingeladen sind. Dieses Treffen ist für 27. Januar 2015 anberaumt. Über das Ergebnis dieses Gespräches, das in nichtöffentlichem sein wird, will die BISP im Rahmen einer Veranstaltung am 19. Februar im evangelischen Gemeindehaus informieren.
Auch das vom SPD Ortsverein Pappenheim initiierte Bürgerbegehren ist Thema des Infobriefes.
[Unseren Artikel zum Bürgerbegehren finden Sie hier … ]
„Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir ein Bürgerbegehren für unseriös“, heißt es in dem Infobrief der BISP, die ein solches offenbar selbst starten will. Aber erst nachdem das Gespräch mit dem Vertreter der Regierung am 27. 01.2015 stattgefunden hat. „Sollte das Gespräch mit der Regierung am 27. Januar ergeben, dass wir in Pappenheim ein Bürgerbegehren zum SEK brauchen, dann wird die BISP dieses anschließend starten“, teilt die BISP den Bürgerinnen und Bürgern Pappenheims mit.
Am Ende des Infobriefes wird der Anschein erweckt, dass der SPD mit einer subtilen Fragestellung unterstellt werden soll, sie wolle mit dem Bürgerbegehren „.Diskussionen und neue Beschlüssen im Stadtrat vermeiden und die Wünsche einiger weniger am Stadtrat vorbei auf jeden Fall durchsetzen.“
Den Antrag auf Abschaffung der SAB und den Infobrief finden Sie auf der
[Internetseite der BISP]
http://bisp.jimdo.com/dokumente/