Ergebnis der Europawahl in den Pappenheimer Wahlbezirken

Am 09. Juni 2024 fand die Europawahl statt, und auch in den Wahlbezirken von Pappenheim gaben die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen ab. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine tabellarische Übersicht der Ergebnisse, die wir sorgfältig übernommen haben. Bitte beachten Sie, dass die Angaben ohne Gewähr sind, da sie visuell übernommen wurden.

Der Briefwahlbezirk 1 stellt Pappenheim, Übermatzhofen und Zimmern das; der Briefwahlbezirk 2 die Ortsteile Bieswang/Ochsenhart, Göhren, Geislohe, Neudorf, Osterdorf , Zimmern




Pappenheim entscheidet über die Auswertung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pappenheim, mit elf Teilflächen, geht in die nächste Runde. Nach der ersten Beteiligungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen in einer Sitzung des Stadtrates ausgewertet und abgewogen. In der jüngsten Sitzung wurde über private Einwendungen und fachliche Hinweise von Behörden und Träger öffentlicher Belange für jede der elf Änderungsbereiche in Pappenheim Bieswang, Geislohe, Neudorf, Göhren und Übermatzhofen die Abwägungsvorschläge mit Beschlüssen des Stadtrats entschieden.

Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung für das gesamte Pappenheimer Gemeindegebiet festlegt. Er ist die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und umfasst die Nutzungsarten wie etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen und Verkehrsflächen.

Die Stadt Pappenheim plant die 8. Änderung ihres Flächennutzungsplans. Vom 6. Oktober 2023 bis zum 10. November 2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

In dieser Zeit konnten Bürger und Behörden ihre Stellungnahmen zum geplanten Flächennutzungsplan abgeben. Diese Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro „VNI“ aus Pleinfeld gesammelt und zusammen mit der Stadtverwaltung bewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen nun als Beschlussvorschläge vor, über die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden wird.

Die Stellungnahmen wurden nach den elf Änderungsbereichen des Plans geordnet, sodass der Stadtrat nach den Einzelberatungen für jeden Bereich ein gesonderter Abwägungsbeschluss gefasst werden musste.

In einem weiteren Schritt hat der Stadtrat in seinem Auslegungs- und Billigungsbeschluss die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen sobald die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.

Titelbild:  Stadt Pappenheim

Kurzübersicht mit den Entscheidungen über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans

  1. Geislohe: Nördlich Baugebiet „Am Schlägle“

– Fläche: ca. 10.000 m²

– Lage: Nördlich von Geislohe

– Aktuelle Nutzung: Teilweise gewerblich, Baumschule

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 160

– Ziel: Schaffung der Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Bgm.-Rukwid-Straße

– Fläche: ca. 1.800 m²

– Lage: Westlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1024

– Ziel: Schaffung der Grundlage für eine gewerbliche Baufläche

Die Ausweisung der gewerblichen Baufläche wird zurückgenommen.

  1. Übermatzhofen: Bestehender Gewerbebetrieb

– Fläche: ca. 12.000 m²

– Lage: Nord-östlich von Übermatzhofen

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 109

– Ziel: Erhalt und Fortbestand des gewerblichen Betriebs

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Weinberggärten

– Fläche: ca. 1.500 m²

– Lage: Östlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Westlicher Teil des Flurstücks 692

– Ziel: Umstufung zur Wohnbaufläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Areal „Pappenheim Nord“, nördlich der Friedhofsmauer:

– Fläche: ca. 2.500 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Gemischte Baufläche

– Flurstück: Flurstücke 715 und 510/2

– Ziel: Grundlage für ein Misch- bzw. Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Weinberg, Südwesthang

– Fläche: ca. 3.800 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 701, 702, 703, 704, 705, 706, 709, 711/2 und 716/2

– Ziel: Darstellung der vorhandenen Wohnbebauung im Altbestand

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Reiterhof Rosengasse

– Fläche: ca. 20.000 m²

– Lage: Nördlich von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Sonderfläche „Reiterhof“

– Flurstück: Flurstücke 567 und 568

– Ziel: Umwidmung zur Sonderfläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim BauhofErweiterung Richtung Göhren

– Fläche: ca. 2.000 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim – Fortsetzung der Bauhofareals Richtung Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gemeinbedarfsfläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 750/2

– Ziel: Schaffung von Gemeinbedarfsflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Göhren Verlängerung Neubaugebiet

– Fläche: ca. 3.200 m²

– Lage: Süd-westlich von Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstück 701/1

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Neudorf Erweiterung Neubaugebiet Richtung Osten:

– Fläche: ca. 3.000 m²

– Lage: Südlich von Neudorf

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 187/11 und 187/0

– Ziel: Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Fuchsenweg

– Fläche: ca. 11.000 m²

– Lage: Nördlich der Hauptstraße von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft, teilweise Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstücke 576 und 117/3

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen




Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 13. Juni 2024

Am Donnerstag, 13.06.2024, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 01/2024 – Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 555, Gem. Pappenheim, Beckstraße
1.2 BA 15/2024 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / Carport und PV-Anlage, Fl.-Nr. 149/5, Gemarkung Osterdorf, Osterdorf 143

2 Bauleitplanung:

2.1 Bauleitplanung – Erlass Einbeziehungssatzung „Weißenburger Straße II“ Bieswang  Satzungsbeschluss

2.2 Bauleitplanung – Erlass Einbeziehungssatzung „Weißenburger Straße II“ Bieswang – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der formellen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

3 Antrag des „Militärverein und Reservistengesellschaft 1856 Pappenheim“ auf Nutzung städtischer Grundstücke anlässlich des 170. Gründungsfestes/ Gelöbnis mit Marsch im Jahr 2026

4 Straßenunterhalt: Grundsatzbeschluss und Ausbauvariante für die Straße Bieswang Hutgasse 23+25

5 Vergaben

5.1 Feuerwehrwesen: Auftragsvergabe für Beschaffung von Funkmeldeempfängern (Pagern) im Rahmen des Sonderförderprogrammes Digitalfunk

5.2 Kläranlage Bieswang: Auftragsvergabe Klärschlammräumung/ -Entsorgung Becken 1

6 Breitbandausbau – Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis BayGibitR-Förderung Geislohe, Neudorf, Göhren und Teile Pappenheims und Beschluss der Vergabe

7 Bekanntgaben




Windkraft-Bürgerversammlungen für Bieswang, Neudorf und Göhren

Die Stadt Pappenheim lädt zum Thema Windkraft für den Gemeindebereich Bieswang und den Gemeindebereich Göhren / Neudorf zu Bürgerversammlungen ein. Für den Gemeindebereich Göhren / Neudorf nach Osterdorf in das Dorfgemeinschaftshaus (17.06.) und für Bieswang in das „Wirtshaus zur Huck“ (18.06).


Einladung zur Windkraft-Bürgerversammlung für Göhren
Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim herzlich zur Bürgerversammlung im Schulhaus Göhren ein. Thema der Veranstaltung ist die Windkraft in den Gemeindebereichen Göhren und Neudorf.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an die betroffenen Grundstückseigentümer sowie an interessierte Bürger aus Göhren.

Für die Bürger aus Neudorf wird es eine separate Bürgerversammlung geben. Die entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.


Einladung zur Windkraft-Bürgerversammlung in Bieswang

Am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerversammlung im Wirtshaus „Zur Huck“ in Bieswang ein. Thema der Veranstaltung ist die Windkraft.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an die betroffenen Grundstückseigentümer sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Bieswang und Ochsenhart.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

 




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 06.06.2024, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal im Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Auslegungs- und Billigungsbeschluss

*** ENDE der öffentlichen Tagesordnung ***




Widmung des „Lämmermannplatzes“ in Pappenheim vom Stadtrat beschlossen

Die Stadt Pappenheim hat den „Lämmermannplatz“ fertiggestellt und diesen in der jüngsten Sitzung des Stadtrates gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. Diese Widmung verleiht dem Platz den rechtlichen Status einer öffentlichen Verkehrsfläche und wird im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pappenheim eingetragen.

Der Lämmermannplatz in Pappenheim ist ein beschränkt-öffentlicher Weg, der an der Einmündung in die Herrenschmiedgasse beginnt und an der Nordseite der Flur-Nummer 20 endet. Die Straße erstreckt sich über eine Länge von 20 Metern und umfasst eine Grundfläche von 319 Quadratmetern.

Die Widmung des „Lämmermannplatzes“ ist ein wichtiger Schritt, um diesen Platz offiziell als öffentlichen Raum zu deklarieren. Damit wird sichergestellt, dass er rechtlich als öffentliche Verkehrsfläche anerkannt ist und ausschließlich Fußgängern zur Verfügung steht. Die Stadt Pappenheim übernimmt die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege des Platzes.
Eine Widmung dieser Art blieb den wohl berühmtesten vier Quadratmetern Deutschlands verwehrt – jenen auf der Zufahrt zu den Städtischen Werken, von der Klosterstraße zur Stadtwerkeinsel. Aufgrund der fehlenden Widmung stellte sich die Frage der öffentlichen Nutzung, die letztendlich gerichtlich geklärt werden musste.

Warum „Lämmermannplatz“?
Hier stand einst das „Café Lämmermann“, ein zentraler gesellschaftlicher Treffpunkt in Pappenheim. Seit 1823 prägte das Gebäude das Stadtbild und war Wohn- sowie Geschäftshaus für verschiedene namhafte Persönlichkeiten.

Ab 1919 entwickelte sich das Café Lämmermann zu einem beliebten Ort, an dem sich die Pappenheimer aller gesellschaftlicher Schichten zum geselligen Beisammensein trafen. Besonders in den Jahren 1968 bis 1983 erlebte das Café seine Blütezeit.
Nach dem Tod des letzten Eigentümers 2010 und dem darauffolgenden Leerstand wurden die Gebäude von der Stadt Pappenheim erworben und abgerissen, um Raum für einen neuen, modernen Platz zur Aufwertung der Innenstadt zu schaffen. Der Name des Platzes soll an die historische und besondere gesellschaftliche Bedeutung des ehemaligen Cafés erinnern.




Pappenheim erweitert Fassadenprogramm

Die Stadt Pappenheim bietet den Bürgern innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes seit über 30 Jahren eine Bezuschussung im Rahmen des bestehenden „Fassadenprogramms“ an. Eigentümer können aktuell bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt erhalten, wobei der Zuschuss auf maximal 20.000 Euro für die Sanierung der Fassade, Fenster und Dachflächen gedeckelt ist.

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage und der damit verbundenen Abnahme der Sanierung entsprechender Fassaden sowie der wiederholten Notwendigkeit, sich mit der Ausübung und Durchsetzung von Vorkaufsrechten bei stark vernachlässigten Gebäuden zu beschäftigen, wurde die Idee entwickelt, die maximale Fördersumme zu erhöhen. Die neue Regelung sieht vor, dass die gedeckelte Förderung auf bis zu 40.000 Euro pro Einzelobjekt angehoben wird, während der Fördersatz von maximal 30 % der förderfähigen Kosten beibehalten wird.

Die Stadt Pappenheim erhält über die Städtebauförderung 60 % der Ausgaben erstattet, während die verbleibenden 40 % aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

Dieses erweiterte Förderprogramm soll dazu beitragen, die Sanierungstätigkeit im Sanierungsgebiet zu beleben und den Zustand der Bausubstanz zu verbessern. Eigentümer haben somit die Möglichkeit, umfassendere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Qualität und den Erhalt ihrer Gebäude langfristig zu sichern.

Zur Stadtsanierung hat die Stadt Pappenheim im Jahre 2017 eine Broschüre „30 Jahre Stadtsanierung in Pappenheim herausgegeben, die bei der Stadtverwaltung und im Touristikbüro kostenlos bezogen werden kann.

Die Merkmale des Förderprogramm in Kürze:

Geltungsbereich:
   Das Förderprogramm gilt für das durch Satzung festgelegte Sanierungsgebiet in Pappenheim.

Zweck der Förderung:
   Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu erhalten und zu beleben, das Stadtbild aufzuwerten sowie das Wohn-, Geschäfts- und Arbeitsumfeld zu verbessern. Die städtebauliche Entwicklung und die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum sollen durch Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Grundsätze der Förderung:
   – Die Maßnahmen müssen die bauzeitliche Gestaltung des Gebäudes einhalten und den Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege entsprechen.
   – Die Stadt Pappenheim entscheidet in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken über die Förderung.

Förderfähige Maßnahmen:
   – Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden: Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Treppenanlagen und zur Barrierefreiheit.

   – Vorgärten und Hofräume: Hofbegrünung, Entsiegelung, altstadtgerechte Bodenbeläge und Maßnahmen an Einfriedungen.

Art und Umfang der Förderung:
   – Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 40.000 Euro.

   – Doppelförderung aus anderen Programmen ist nicht möglich.
   – Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragsverfahren:
   – Eigentümer beantragen eine Beratung bei der Stadt Pappenheim.

   – Ein Sanierungstreuhänder prüft die Förderfähigkeit und erstellt ein Beratungsprotokoll.
   – Der Sanierungsvertrag wird nach Vorlage von Angeboten oder einer Kostenschätzung erstellt.

Durchführung der Maßnahme:
   – Nach Abschluss des Vertrages oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die Arbeiten beginnen.

   – Notwendige Genehmigungen, z. B. von der Denkmalschutzbehörde, müssen eingeholt werden.
   – Die Förderung muss öffentlichkeitswirksam angezeigt werden.

Auszahlung:
   – Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und Überprüfung durch die Regierung von Mittelfranken.

   – Kostenmehrungen werden nicht durch eine Erhöhung des Zuschusses abgedeckt.

Vertragsverstöße:
   – Bei Verstößen gegen den Sanierungsvertrag oder zweckfremder Verwendung der Mittel sind die Zuschüsse zurückzuzahlen.

 




Pappenheim investiert in die Ausstattung der Feuerwehr Neudorf

Die Freiwillige Feuerwehr Neudorf wird in Kürze mit neuer Atemschutzausrüstung ausgestattet, um die Einsatzsicherheit im Bereich der Grafendörfer zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung des im Oktober 2014 von der Stadt Pappenheim in Auftrag gegebenen Feuerwehrbedarfsplanes und erfolgt im Zuge der Anschaffung eines neuen „Tragkraftspritzenfahrzeuges / Wasser“ (TSF-W).

Der Stadtrat hat der Anschaffung einstimmig zugestimmt. Insgesamt werden 26 Atemschutzgeräteträger mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, die Überjacken, Überhosen, Stiefel, Helme mit Nackenleder und Handschuhe umfasst.

Die Verwaltung hat Angebote von vier Fachfirmen eingeholt. Nach sorgfältiger Prüfung der Angebote wurde beschlossen, den Auftrag an die Firma Jahn aus Nürnberg zu vergeben. Die Firma Jahn hat ein vollumfängliches Angebot zu einem Preis von 47.603,05 Euro brutto vorgelegt, das als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Die Lieferung der Ausrüstung wird für Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet, wobei die finanzielle Abwicklung erst im Januar 2025 erfolgen soll, um im Haushaltsrahmen zu bleiben.

Die neuen Ausrüstungen sind entscheidend für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Neudorf. Sie ermöglichen den Atemschutzgeräteträgern, ihre Einsätze sicher und effektiv durchzuführen. Diese Investition unterstreicht das Engagement der Stadt Pappenheim, die Sicherheit und Effizienz ihrer Feuerwehren kontinuierlich zu verbessern und den Bürgern zuverlässigen Schutz zu bieten.




Grünes Licht für neues Abwasserprojekt in Pappenheim

Die Malzfabrik Wurm in der Beckstraße, plant für die Abwasserbehandlung einen Misch-Ausgleich-Behälter  mit dazugehörigem Betriebsraum zu bauen. Der Stadtrat hat dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt und als Träger öffentlicher Belange keine Einwände als geltend gemacht.

Der der Mischwasserbehälter soll zur besseren Handhabung und Aufbereitung des bei der Produktion des anfallenden Abwassers beitragen. Mit dem Bau des Behälters soll erreicht werden, Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung auszugleichen und eine konstante Qualität des behandelten Abwassers sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen und den Auflagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu entsprechen.

Der Betriebsraum, der gemeinsam mit dem Behälter errichtet wird, dient der Überwachung und Steuerung der Abwasserbehandlungsprozesse. Hier werden die notwendigen technischen Geräte und Steuerungseinheiten untergebracht.




Stadtrat beschließt Eckdaten für das Volksfest 2024 in Pappenheim

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 16. Mai 2024 stand das Thema „Volksfest 2024“ auf der Tagesordnung. Im Mittelpunkt standen die Programmgestaltung, finanzielle und organisatorische Aspekte. Der Kostenrahmen wurde auf 21.000 Euro festgelegt. Die Bewirtung der Gäste im Bierzelt übernimmt wieder die Festbewirtung Albrecht.

Der Volksfestausschuss hat das Programm für dieses Jahr Jahres leicht modifiziert. Wegen zu geringer Beteiligung in den vergangenen Jahren wird das Standkonzert vor dem Aufzug des Festwirts mit Freibierabgebe nicht mehr stattfinden und der Abschuss des Feuerwerks von der Bürg mit dem berühmten „Burgbrand“ ist wohl nach dem aktuellen Stand der Dinge Geschichte. Das überarbeitete Programm sieht wie folgt aus:

Freitag :
19:00 Uhr: Volksfesteröffnung und Abend der Betriebe mit der Musikgruppe „Jura Blech“.

Samstag :
14:00 Uhr: Beginn des Volksfestbetriebs am Festplatz.
16:00 Uhr: Aufzug des Festwirtes und der Vereine.
17:30 Uhr: Bambini Lauf des TV am Bolzplatz.
18:30 Uhr: Tauziehen und Abend der Vereine.
20:00 Uhr: Ehrenamtstag mit „Aeroplane“ .

Sonntag :
10:30 Uhr: Boxvergleich im Festzelt mit Frühschoppen.
12:00 Uhr: Mittagessen im Festzelt mit Familienangeboten.
13:00 Uhr: Fußballspiel.
15:00 Uhr: Pokalspiel der TSG Pappenheim.
17:00 Uhr: Backtrogrennen des Feuerwehrvereins.
18:00 Uhr: Bunter Abend mit den „Ziach duo“.

Montag :
15:00 Uhr: Senioren  und Kindernachmittag mit Live Musik und Busdienst.
17:00 Uhr: Hammeltanz auf dem Festplatz.
18:30 Uhr: Empfang der Gäste der Stadt mit der „Feuerwehrkapelle Langenaltheim“.
20:30 Uhr: Sauverlosung.
22:15 Uhr: Feuerwerk.

Die Tourist Information hat eine Vereinsliste erstellt, um die Vereinsvorstände zur Teilnahme am Festzug, zum Tauziehwettbewerb und zum Ehrenamtstag einladen zu können. Trotz intensiver Bemühungen konnte in diesem Jahr kein großes Fahrgeschäft organisiert werden, was auf die Coronapandemie und strengere TÜV-Auflagen zurückzuführen ist.

Voraussichtlich kein Feuerwerk auf der Burg
Die Kosten für die Nutzung der Burg zum Abschuss des Feuerwerks haben sich von 500 € auf 3.800 € erhöht. Als Grund für die Preiserhöhung wurde die Einstufung der Burg als „Liebhaberei“ durch das Finanzamt genannt. Deshalb wird das Feuerwerk in diesem Jahr nach dem derzeitigen Stand nicht von der Burg abgeschossen.

Alternativ könnte das Feuerwerk am Schloßberg abgeschossen werden, wofür bereits Kontakt zur Firma Sauer aufgenommen wurde. Allerdings musste Amtsleiter Eberle die Hoffnungen für diesen Abschussort bei der Sitzung dämpfen, denn verschiedene Aspekte wie die Nähe von Wohnhäusern lassen den Schloßberg außerhalb der Burg als ungeeignet erscheinen. Als weitere Abschussorte waren bei der Sitzung des Stadtrates auch die Weise zwischen Altmühl und Fußballplatz und der Weinberg im Gespräch.

Stadträtin Sophie Wurm, die Vorsitzende des CSU-Fraktion regte an, für die Struktur des Pappenheimer Volkfestes alternative Wege einzuschlagen und das Fest möglichst mit einem Alleinstellungsmerkmal zu versehen. Es sei für das Pappenheimer Volksfest ein immer geringerer Zulauf festzustellen weshalb sie den Festausschuss aufgefordert sieht dem Volksfest ein attraktiveres Gewand zu geben.

 

 

 




Der Stadtrat der Stadt Pappenheim tagt

Am Donnerstag, 16.05.2024, um 19:30 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine  Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 nichtöffentlicher Teil der Sitzung bis 19:30 Uhr

Öffentlicher Teil der Sitzung:

2 Bauanträge

2.1 BA 27/2023 – BImSchG – Errichtung Misch-Ausgleich-Behälter mit Betriebsraum zur Abwasserbehandlung
2.2 BA 09/2024 – Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Katzenbügel“,
Übermatzhofen: Errichtung eines Sichtschutzes, Höhe 2 m, Fl.-Nr. 103/7, Gem. Übermatzhofen, Übermatzhofen 85

3 Bauleitplanung – TÖB-Beteiligung

31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 6.2.2 Windenergie – Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange

4 Erweiterung des kommunalen Förderprogramms für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet

5 Straßenunterhalt: Auftragsvergabe für Oberflächenbehandlung GVS Geislohe – Göhren

6 Straßen- u. Wegerecht: Widmung Lämmermannplatz Pappenheim zum beschränkt-öffentlichen Weg

7 Feuerwehrwesen: Vergabe Auftrag Erstausstattung von Atemschutzgeräteträgern der FFW Neudorf

8 Feuerwehrkommandantenwahl Göhren: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl

9 Städtische Veranstaltung – Volksfest 2024

10 Bekanntgaben




Pappenheim setzt wieder auf Windenergie

In Pappenheim nimmt die Thematik der Windenergie erneut Fahrt auf. Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat kürzlich in einem Entwurf für das Beteiligungsverfahren erste Details zur 31. Änderung des Regionalplans präsentiert, die eine Neugestaltung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorsieht. Bereits seit Februar dieses Jahres rückt das Thema, nach einer längeren Pause seit 2007, wieder in den kommunalen Fokus.

In vertraulichem Rahmen führte die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten Informationsveranstaltungen durch, zu denen ausschließlich Grundstückseigentümer der potenziell betroffenen Gebiete in den Ortsteilen Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf geladen waren. Die genaue Lage der Windkraftflächen blieb zunächst für die Öffentlichkeit ein Rätsel.

Nun hat der Planungsverband in einem detaillierten Tekturplan die künftigen Windkraft-Vorranggebiete ausgewiesen, die eine klare Linie in die Landschaft der Region bringen sollen. Drei ausgewählte Gebiete stehen im Mittelpunkt der Neuplanung innerhalb der Gemeindegrenzen Pappenheims.

Östlich von Göhren (WK312)
Links und rechts der Staatsstraße 2724 Richtung Rothenstein zwischen der Einfahrt Göhren und der Einfahrt Neudorf ist ein Bereich von insgesamt 140 Hektar ausgewiesen.

Langer Berg Bieswang (WK 313)
Das zweite Gebiet befindet sich mit 60 Hektar im auf dem Gebiet Bieswangs und zwar auf der Flurbezeichnung „Langer Berg“.  Das Vorranggebiet reicht bis 100 m an die Staatsstraßen St 2724 (Bieswang Rothenstein) und die Staatsstraße 2387 (Bieswang Zimmern) heran.

Nordöstlich von Ochsenhart (WK 314)
Das dritte Vorangebet für Windkraftanlagen misst 55 Hektar und befindet sich in dem Waldgebiet nordöstlich von Ochsenhart an der Regierungsbezirksgrenze zu Oberbayern. Dieses Gebiet wird im nördlichen Bereich von der Staatsstraße 2387 (Bieswang/Schönau) durchschnitten.

Zusätzlich ist die Windkonzentrationszone im Flächennutzungsplan der oberbayerischen Gemeinde Schernfeld, unweit von Bieswang, mit 145 Hektar vorgesehen. Der Pappenheimer Stadtrat hat bereits im September des Vorjahres positiv zu diesen Planungen Stellung bezogen und mit 10:4 Stimmen keine Einwände gegen die nahe der Bieswanger Grenze geplante Windkonzentrationszone erhoben.

Weitere Informationen zum Verfahren und eine detaillierte Tekturkarte sind auf der Webseite des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken unter dem Link zur 31. Änderung des Regionalplans zugänglich gemacht worden, um den Bürgern eine Möglichkeit zur Beteiligung und Einsichtnahme zu bieten.

Weitere Informationen und Tekturkarte zum Entwurf für das Beteiligungsverfahren zur 31. Änderung des Regionalplans finden Sie unter:
https://www.region-westmittelfranken.de/Regionalplan/Regionalplan-Aenderungen.html