Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Eine Galerie für Begegnungsverkehr

Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.

In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten 140324_bahn-04 Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.

Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.

Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.

Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.

Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.

Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.

}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.

Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.

Bahnquerschnitt mit Galerie

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Wegführung (grüne Linie) als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt




Erschließung „Am Schlägle“ vorerst abgelehnt

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mit einer 6:7 Mehrheit die Erschließung eines zweiten Baugebietes in Geislohe abgelehnt. Die Erschließungskosten sollen zuerst durch Grundstücksverkäufe gedeckt werden. SPD sprach sich für die Erschließung aus. CSU und FW sehen keine Eilbedürfnis.

Die in Geislohe durch den Abbruch des Rabus-Anwesens entstandene Baulücke wird wohl so schnell nicht geschlossen. Das wurde bei der Abstimmung in der jüngsten Stadtratssitzung deutlich. Denn wie in der öffentlichen Sitzung zur Sprache kam ist dieses Baugebiet, das den Namen „Am Schlägle“ trägt ein teures Pflaster. 90.000 Euro soll die Erschließung für das 5.000 Quadratmeter große Baugebiet kosten, auf dem nur drei Bauplätze ausgewiesen sind.

Wurde anfänglich von  zwei einheimischen Bauwerbern gesprochen, so lag bis zur öffentlichen Stadtratssitzung nur ein konkreter Kaufantrag für eines der drei Grundstücke vor.

In einer Sitzung des Bauausschusses die im  Juni diese Jahres stattfand, war davon die Rede, dass die Erschließungskosten, für das Baugebiet, das zwischen den drei Baugrundstücken eine großzügige Grünfläche vorsieht, durch den Verkauf der drei Baugrundstücke gedeckt werden soll. So wurde auch bei der öffentlichen Sitzung von CSU Fraktionschef Friedrich Obernöder zur Sprache gebracht, dass er die „plötzliche Eile“ nicht verstehe. Sein Vorschlag war, mit der Erschließung zu warten, bis zumindest zwei Baugrundstücke verkauft sind. Ganz ähnlich äußerte sich Stadtrat Walter Otters von den Freien Wählern, der in der Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr sieht, dass der Druck und die Intensität der Bauwerbersuche nachlassen könnte.

Ganz anders sah man das bei der SPD. Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer plädierte für eine Erschließung, damit der „Innerortsring“ in Geislohe baulich wieder geschlossen werde. Auch Stadtrat Manfred Kreißl trat für die baldige Erschließung ein und appellierte an den Stadtrat „Wir müssen in die Offensive gehen“.

131112_geisloh-02Beim Blick in die Zukunft ist die Möglichkeit erkennbar, nach  einer Änderung des Flächennutzungs-planes, 12 weitere Baugrundstücke durch eine Erweiterung des Baugebietes „Am Schlägle“  auszuweisen. Könnte man diese Grundstücke alle verkaufen wären sicherlich die Erschließungskosten gedeckt und auch ein Teil der Abbruchkosten der alten Fabrik- und Wohngebäude, die knapp 200.000 Euro gekostet haben. Darüber hinaus bestehen auch noch Lasten aus der Erschließung des Geisloher Baugebietes „Gründlein“. Bei einer Erschließung des neuen Baugebietes und wenn man gar den Gedanken einer Erweiterung bewegt, steht zu befürchten, dass dann die noch unverkauften Baugrundstücke im „Gründlein“ bis in alle Ewigkeit auf Käufer warten..

Bei der Abstimmung stimmte die gesamte SPD Fraktion (5), Bürgermeister Uwe Sinn (1) für eine Erschließung des neuen Geisloher Baugebietes. Die anwesenden Räte der CSU-Fraktion (4) und die der FW (3) stimmten dagegen.

Möglicherweise trägt auch diese Ratsentscheidung dazu bei, dass im Stadtrat das Personalkarussell wieder in Bewegung kommt. Noch ist nichts entschieden und zu gegebener Zeit werden Sie hier lesen wie sich die Dinge weiter entwickeln.




Mehr Attraktivität für die Insel

Die sogenannte Stadtwerke-Insel soll im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) mit Mitteln aus der Städtebauförderung attraktiver gestaltet werden. Der Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Grundplanungen der Umgestaltung gegeben. Inselspitze soll öffentlich zugänglich werden. Zufahrt bleibt unverändert.

130412_insel-05Die Sanierung der Stadtwerke-Insel ist im Rahmen des SEK in einem engen Zusammenhang mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt zu sehen. Deshalb ist die Befestigung der Parkflächen sowie die Steigerung der Attraktivität auch im SEK-Programm mit hoher Priorität versehen. Insbesondere die Befestigung der Insel-Parkflächen ist wichtig, weil durch den künftigen Wegfall von Parkplätzen in der Deisingerstraße die Abstellflächen für Pkw auf der Insel dringend benötigt werden.

130412_insel-02Darüber hinaus soll an der Altmühl entlang eine Uferpromenade entstehen, wobei für Rad- und Fußweg getrennte Trassenführungen vorgesehen sind. Auch die Inselspitze , die derzeit nur über den nichtöffentlichen Betriebsbereich der Stadtwerke erreichbar ist, soll öffentlich zugänglichgemacht werden, erörterte Bürgermeister Uwe Sinn vor dem Stadtrat.

Allerdings bleibt die enge Zufahrt zur „Insel“ derzeit unangetastet. Denn diese Zufahrt kann nur mit komplexen Baumaßnahmen verbreitert werden. Wie Amtsleiter Stefan Eberle vor dem Stadtrat ausführte, wäre dazu ein Umbau der relativ neu sanierten Klosterstraße, eine Tieferlegung des Kanals und der damit verbundener Einbau eines Hebewerkes notwendig. Weil das alles zu umfangreich und zu teuer ist, bleibt vorerst die enge Inselzufahrt von den Inselplanungen unberücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Pleinfelder Planungsbüro VNI einstimmig den Auftrag für die Erstellung von Planunterlagen erteilt. Die Planunterlagen sind erforderlich, um bei der Regierung von Mittelfranken die Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen zu können.




Sorgen der Bürger wegen Unklarheit

Bei einer Informationsveranstaltung im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts konnten die brennenden Fragen der Hauseigentümer in der Innenstadt nicht beantwortet werden. Bürger formulieren scharfe Vorwürfe gegen die Stadtverantwortlichen. Verwaltungschef erläutert das Abgabenwesen und die Straßenausbausatzung der Stadt.

„Es ist noch zu früh für die Kostenfrage“ konstatierte 2. Bürgermeister Friedrich Obernöder gegen Ende einer Versammlung mit emotionsgeladener Stimmung. Die Versammlung war auf Initiative von Bürgern zustande gekommen.

121129_sek-02-einsteinBemerkenswerte Umstände
Im September 2012 hatte eine Hauseigentümerin der Deisingerstraße einen Brief an die Stadt Pappenheim gerichtet, in dem sie nähere Angaben zu den Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung der Deisingerstraße forderte. Dabei startete die Briefschreiberin keinen Alleingang, sondern hatte Rückhalt von 40  Anwohnern und Hauseigentümern  der Pappenheimer Innenstadt, 40 die den Brief mit ihrer Unterschrift den Inhalt des Briefes unterstützten.

Für Unsicherheit  hatte der Umstand gesorgt, dass einer Hauseigentümerin in der Stöbergasse im Jahr ein Anteil an den Sanierungskosten von bis zu 5.000 € pro Anwesen vorhergesagt worden sind, die sich bis zum Jahr 2012 in der Endabrechnung auf 23.000 € gesteigert hatten. Dem Brief ist auch zu entnehmen, dass es im Zusammenhang mit der Sanierung der Deisingerstraße eine deutliche Differenz in den Aussagen zur Kostenfrage zwischen dem Amtsleiter Stefan Eberle und dem Bürgermeister gibt.

Während Stefan Eberle einen erklecklichen Kostenanteil der Haus- und Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Sanierung erklärt hatte soll  Bürgermeister Sinn – so steht es in dem Brief – beteuert haben, dass auf die Anlieger im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept keine Kosten zukommen.

Dritter Punkt in dem förmlichen Brief  an die Stadt Pappenheim ist das Thema Straßenausbausatzung der Stadt Pappenheim. Die Anwohner hatten um Überprüfung gebeten, ob diese Satzung ausgesetzt werden kann, weil die Sanierung der Innenstadt einen Nutzen nicht nur für die Anwohner und Hauseigentümer  sondern in gleichem Maße für alle Pappenheimer bringe .

Eigentlich hatten alle Unterzeichner des Briefes an die Stadt Pappenheim mit einer Antwort in Form eines Briefes gerechnet. Stattdessen bekam die Briefverfasserin, wie auch die anderen Anwohner in der Innenstadt die Kopie eines öffentlichen Aushangs, in dem zu einer Versammlung am 13. November eingeladen wurde und auf dem von wilden Gerüchten zu lesen war.

Diese Versammlung konnte aus organisatorischen Gründen, wie es heißt, nicht stattfinden und wurde auf Initiative der Bürgervertreter im SEK-Umsetzungsrat auf den 27.November neu terminiert.

 Die Satzung ist zu kurz gekommen

Jeder der Betroffenen in der Deisingerstraße will eine zukunftsorientierte Entwicklung in Pappenheim. Aber wenn man die Erfahrungen mit der Kostenabrechnung in der Stöbergasse betrachtet, ist die Angst der Bürger verständlich. Seit dem 8. Mai 2008 mussten es mehrere Bürger erkennen, dass sie als Bürgerprotestler, als Lügner und Verbreiter von Halbwahrheiten bezeichnet werden, wenn sie Fragen stellen oder sich gar zu einer Kritik versteigen. Warum soll es den Leuten in der Deisingerstraße da anders gehen? Ich glaube, dass man viel schneller viel mehr erreichen könnte, wenn man die Bedenken der Bürger nicht immer als Protest sondern als das was sie sind – nämlich Sorgen um die Zukunft – ernst nehmen würde.

Aus meiner Sicht wäre es bei der Versammlung wichtig gewesen, die Grundlage der Straßenausbausatzung zu beleuchten. Dabei finden sich durchaus Ansätze dafür, dass diese ausgehebelt werden kann. Allerdings ist der Hebel derzeit noch kurz und es bedarf schon einiger kräftiger Leute wenn etwas bewegt werden soll.

Rechtliche Grundlage für die Straßenausbausatzung ist der Artikel 5 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in dem zu lesen steht, dass der Kostenanteil nur den Grundstückseigentümern auferlegt werden kann,  denen „die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“.

Und genau das ist der Punkt, der diskussionswürdig ist. Denn es ist fragwürdig, ob die Betroffenen durch die Sanierung diesen gesetzlich geforderten besonderen Vorteil haben. Für die Stöbergasse oder jedes andere Wohngebiet liegt dieser Vorteil auf der Hand. Aber im Falle der Pappenheimer Innenstadt könnte man durchaus die Meinung vertreten, dass die Nutzung einer runderneuerten Innenstadt  allen anderen Pappenheimern die gleichen Möglichkeiten bietet, diese Vorteile zu nutzen. Sollte es durch den beabsichtigten Plattenbelag auf der Fahrbahn gar zu höheren Fahrgeräuschen kommen, kann sogar aus dem Sanierungsvorteil ein Sanierungsnachteil werden.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt auf meine Anfrage, dass zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von Straßenausbausatzungen auf der Grundlage des KAG zur Entscheidung vorliegen. Auch die Aktenzeichen und der Eingang der Klagen werden mitgeteilt. Wäre es nicht sinnvoll abzuwarten, ob die Verfassungskonformität von dem Bundesgericht bestätigt oder verneint wird. Nach Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings noch nicht abzusehen wann eine Entscheidung fallen wird.

Wenn auch keine der beiden Verfassungsbeschwerden aus Bayern kommt, so hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts immer bundesweite Auswirkungen.

In der Bundeshauptstadt wurde kürzlich erst die Straßenausbausatzung gekippt und gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Bei ihren Bemühungen  würden die Pappenheimer nicht alleine stehen, denn es gibt den Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland (AVgKD), der nicht nur über seine Internetpräsenz

http://www.avgkd.de/

eine umfassende Informationsplattform bietet, sondern gegen einen Beitrag von einem Euro im Monat auch Hilfe leistet. Ich habe es schon ausprobiert und war sehr angenehm überrascht.

Peter Prusakow

Harte und weiche Fakten
Hoch über der Deisingerstraße im Saal des EHP fand nun am Dienstag diese Versammlung statt, bei der gut 50 Personen von Ersten Bürgermeister Uwe Sinn begrüßt wurden. Bei dem Informationsabend begrüßte Sinn ganz besonders Jörg Schwarz, der von der Stadt Pappenheim als Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH beauftragt ist. Ebenso waren der mit der Sanierung der Innenstadt beauftragte Architekt Clemens Frosch, der SEK-Koordinator Helmut Selzer, der Chef der Stadtverwaltung Stefan Eberle und einige Stadträte gekommen.

Bürgermeister Sinn erläuterte bei seiner Begrüßung kurz den bisherigen Geschehensablauf, der mit einer Informationsveranstaltung im November 2009 begann und sich mit der Erstellung eines Leitbildes, der Vorstellungen von Projektplanungen bis zur Vergabe an das hiesige Architekturbüro Frosch fortsetzte. Sinn machte deutlich, dass für das Projekt SEK Pappenheim auf eine Dauer von  10-15 Jahre vorgesehen sind.

In einem halbstündigen Vortrag stellte Stefan Eberle die Beitragspflichten der Grundstückseigentümer an den Kommunalen Maßnahmen vor, wobei deutlich wurde, dass es neben den Abgaben, die sich aus der Straßenausbausatzung ergeben, auch noch Beiträge für die Kanalsanierung auf die Bürger in der Deisingerstraße zukommen können.

Die Straßenausbausatzung der Stadt Pappenheim vom 7. April 2004 wird für die Hauseigentümer der Deisingerstraße  nach den Ausführungen Eberles unzweifelhaft zum Tragen kommen. Da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, sieht die Satzung eine Anliegerbeteiligung für Geh- und Radwege für Beleuchtung und Oberflächenwässerung in Höhe von 55 Prozent der Herstellungskosten vor. Für diese Einrichtungen haben die Anlieger mit einem Anteil von 45 Prozent aufzukommen Das gilt aber nur für die Deisingerstraße, denn die Stadtvogteigasse und die Herrenschmiedgasse sind Ortsstraßen bei deren Sanierung die Gesamtkosten mit einem 80-Prozent-Anteil auf die Anlieger umgelegt werden.

Faktoren noch nicht bekannt
Man könne noch nicht über Zahlen sprechen machte Stefan Eberle deutlich, weil entscheidende Faktoren für die Beitragserhebung noch nicht festgelegt sind. Wenn auch schon konkrete Planungen vorliegen, so ist nach den Ausführungen des Verwaltungschefs die Dimension des Sanierungsgebietes noch nicht beschlossen. Es ist auch noch unklar, ob bei den Baumaßnahmen eine Abrechnung nach Abschnitten oder einer Gesamteinheit bemessen wird. Ebenso ist noch nicht festgelegt welche Fahrbahnbreite letztlich vom Landkreis übernommen wird. Sind es derzeit sieben Meter, so hat der Kreis signalisiert, dass er bei einer Sanierung nur noch vier Meter übernehmen will.

Bezüglich des Gehweg- und Parkplatzbelages ist auch noch zu klären, ob – wie im Falle der Stöbergasse – nicht die Kosten für den tatsächlichen, teureren  Belag, sondern lediglich für eine standardmäßige Schwarzdecke abgerechnet werden.

Und wenn ihr alles vergoldet ….
Bei den Wortbeiträgen der Betroffenen kam es zu heftigen Angriffen auf die Stadtverantwortlichen. Dabei wurde erneut angesprochen, dass Bürgermeister Sinn im Zusammenhang mit dem SEK gesagt haben soll, dass die Bürger „nichts oder nur ganz wenig“ bezahlen müssen. „So habe ich das nicht gesagt“ erklärte der Bürgermeister kurz und bündig zu dem Vorwurf. Vorwürfe an die Stadt wurden auch laut, weil kürzlich im Stadtanzeiger unter der Rubrik Wahr und Unwahr zu lesen  war: „Wahr ist, dass in der Stadt Pappenheim durch einzelne Bürger vielversprechende Maßnahmen der Stadtentwicklung zu scheitern drohen, wie gezielt Gerüchte verbreitet werden. Unwahr ist, dass diesen Bürgern das Wohl der Stadt Pappenheim am Herzen liege“
„Der Stadtanzeiger ist alleine vom Bürgermeister herausgegeben worden, da kann die Verwaltung nichts dafür“ erklärte Stefan Eberle spontan zu diesem Vorwurf.

Breiten Raum in der Aussprache nahmen die Vorgänge im Zusammenhang mit der Abrechnung für den Straßenausbau in der Stöbergasse ein. Wie aus einen Brief der Stadt Pappenheim vom Dezember 2007 hervorgeht, ist damals einer Grundstückseigentümerin in der Stöbergasse ein „grob geschätzter Beitrag zwischen 3.000 und 5.000 € für die Straßenkosten“ prognostiziert worden. Tatsächlich sieht sich die Betroffene derzeit einen Beitragsbescheid in Höhe von 23.000 Euro gegenüber. Ganz ähnliches bringen Betroffene aus der Stöbergasse vor, die mit Straßenausbaubeträgen in Höhe von 8.000 und 12.000 Euro betroffen sind.

Den erstgenannten Fall hatte Verwaltungsleiter Eberle schon bei seinem Fachvortag zur Sprache gebracht und dazu erklärt, dass sich der Beitrag wegen der enormen Grundfläche erhöht habe.

„Sie haben mich belogen“ äußerte ein Betroffener und löste Applaus bei den Anwesenden aus als er sagte, „Diejenigen, die die Straße saniert haben wollen sollen sie auch bezahlen“. Da sein Grundstück sowohl an die Stöbergasse als auch an die Deisingerstraße grenzt, habe er jetzt Bedenken, den Beitrag für die SEK-Sanierung aufbringen zu können. Diese Sorge scheinen mehrere Betroffene zu haben, denn es wurde weiter ausgeführt, dass in der Deisingerstraße 26 alte Menschen als Hauseigentümer leben, die nicht in der Lage sind hohe Kosten aufzubringen. „Schämt Ihr euch denn nicht?“ fragte der Bürger in die Richtung der SEK-Protagonisten, was den beherzt auftretenden Pappenheimer an den Rand eines Saalverweises brachte. „Sagen Sie mir doch, was ich verkehrt gesagt habe?“ wollte der couragierte Bürger wissen.

„Das grenzt an Enteignung“ lies sich ein betroffener auswärtiger Grundstückseigentümer vernehmen, der den Vorwurf erhob man würde mit einer Kostenlawine auf die Bürger zurollen, von der niemand weiß wie groß sie wird.

Dass die Stöbergasse bei den Diskussionen außen vor gelassen werden muss, forderte ein Pappenheimer Geschäftsmann. Und er forderte ein Ende der Kritik. Er wolle mit seinem Geschäft in der Deisingerstraße bleiben und gab den Slogan aus: „Wir wollen nach vorne gehen und die Innenstadt attraktiv gestalten, damit wir wieder Mieter hereinkriegen“

Walter Engeler, der als Stadtrat das SEK selbst noch mit auf den Weg gebracht hat und auch schon lange vor Erfindung des Pappenhemer SEK Erfahrungen mit einer Umgestaltung der Deisingerstraße sammeln konnte, zeigte Verständnis für die emotional vorgetragenen Wortbeiträge. Dabei äußerte er die Meinung, dass der Bürgermeister selbst das Thema emotionalisiert habe. In dem vom Bürgermeister herausgegebenen Stadtanzeiger sei sinngemäß formuliert, dass denen die Fragen stellen oder gar Kritik einbringen das Wohl der Stadt nicht am Herzen liege. Walter Engeler sei selbst  entsetzt weil man einfach nicht wisse was auf einen zukommt. Er sei der Meinung, dass es ähnlich wie bei Kanalsanierungen möglich sein muss eine vorläufige Kostenermittlung zu erstellen. Er forderte die Verantwortlichen auf die Bürger mit ins Boot zu holen und nur das anzuschaffen was man sich auch leisten könne. Transparenz sei gefragt und die Ängste der Bürger müssen ernst genommen werden forderte Engeler.

„Und wenn ihr die Deisingerstraße vergolden, bekommt ihr auch nicht mehr Leute in die Häuser“ äußerte sich ein Pappenheimer Geschäftsmann, der als Alternative Zuschüsse zur Wohnungssanierung und Mitzuschüsse für junge Familien vorschlug. Der gleiche Geschäftsmann äußerte auch die Meinung, dass die Sanierung der Deisingerstraße keine zusätzlichen Bürger nach Pappenheim bringen wird.

Dekan Wolfgang Popp, der derzeit mit der Sanierung des Dekanatsgebäudes selbst ein Millionenprojekt in die Tat umsetzt, mahnte bei den Berechnungen die Kostensteigerungen einzukalkulieren. Mit solchen habe er auch bei seiner derzeitigen Bauherrenpraxis leidvolle Erfahrungen machen müssen. Unabdingbar sei es,  dass der Stadtrat über Sanierungsmaßnahmen entscheidet, wenn eine nachvollziehbare und transparente Kostenaufstellung vorliegt.

… dann können wir zumachen
Bei der Aussprache mit den Bürgern gab es natürlich auch Erwiderungen der SEK-Verantwortlichen. So erklärte Pappenheims SEK-Koordinator Helmut Selzer, dass man einen Prozess von 10 bis 15 Jahren vor sich sehe und dass es eine lange Phase gegeben habe in der man sich mit den Bürgern der Deisingerstraße beschäftigt habe. „Wir versuchen im Gleichklang mit dem Bürger zu handeln“ beteuerte der Koordinator.

Amtsleiter Eberle erklärte zu den Kosten, dass man mit dem Kostenniveau einer ganz normalen Gehwegsanierung mit Schwarzdecke zu rechnen habe. Das führte zu dem Einwurf eines Bürgers, dass dann aber doch die Kosten vorab zu errechnen sein müssten. Zudem entstehen zu dieser Aussage weitere Fragen, wenn man Clemens Frosch zugehört hat, der von einer vielschichtigen Kostenermittlung wegen der Unwägbarkeit des „Pappenheimer Untergrundes“ gesprochen hat. Gemeint hat er damit die aufgelassenen Klärgruben, Brunnen und die historischen „Deichtelleitungen“ der vormaligen Pappenheimer Wasserversorgung.

Stadträtin Christa Seuberth wiederholte wortreich, dass die Bürger Bedenken haben und stellte erneut die Frage nach den Gesamtkosten.
2. Bürgermeister Friedrich Obernöder stellte fest, dass es für die Kostenfrage zu früh sei. Aber er regte an, zunächst die Abrechnungsräume festzulegen.

Jörg Schwarz Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH erweckte bei seinem Redebeitrag den Anschein der Verärgerung. Seine Ausführungen zu den Wortbeiträgen der Betroffenen gipfelten in der Feststellung: „Wir haben eine Stunde lang nur über Schmarren gesprochen“.

Im sachlichen Teil seiner Ausführungen erklärte Schwarz, bezüglich der Stöbergasse, dass die Bescheide auf einer gesetzlichen Grundlage stünden und jeder die Möglichkeit habe, diese rechtlich prüfen zu lassen.

„Wir stehen in Pappenheim ganz schlecht da. Wenn wir alles verkommen lassen, können wir zumachen.“ erläuterte Schwarz in der Versammlung, Denn, noch gibt es die Städtebauförderung. Wie lange die öffentlichen Fördermittel allerdings zur Verfügung stehen, „das weiß kein Mensch“, erklärte Schwarz.

Ab 20:45 Uhr waurden trotz mehrerer Wortmeldungen keine Redebeiträge mehr zugelassen. Bürgermeister Sinn erklärte zum Schluss der Veranstaltung, dass durch die Sanierung der Deisingerstraße die Anwesen eine Wertsteigerung erfahren würden und versprach weiterhin eine Transparenz so wie sie in den letzten drei Jahren auch war. Hier habe die Stadt Pappenheim eine  Transparenz geschaffen, “die hat es in dieser Form bisher noch nicht gegeben“ führte der Bürgermeister aus.

Die Frage eines Geschäftsmannes, ob und wann man sich zu einer weiteren Informationsveranstaltung treffen wolle blieb unbeantwortet.




Gehweg und breitere Fahrbahn

Samstag, 10. November 2007

Die Zufahrt zum Bieswanger Industriegebiet wird eine breitere Fahrbahn, einen Gehweg und eine Beleuchtung erhalten. Vorgestellt wurden drei Varianten. Zuschuss bis zu 60% möglich, Spange von der Umgehungsstraße im Gespräch. Anregung aus der Bürgerversammlung. Baukosten rund 150.000 €.

Aufgegriffen wurde das Thema Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Bieswang erstmals in der Bürgerversammlung am 19. März dieses Jahres.
Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat damals berichtet:
“Ein ständiger Gefahrenzustand sei der enge Solnhofer Weg, der von der Stelzergasse aus etwa 500 m weit in das Bieswanger Industriegebiet führt. Diese nur etwa 5 m breite Straße erweise sich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als eine ständige Gefahrenquelle, wenn die Beschäftigten aus den dortigen Firmen zu Fuß oder mit dem Rad auf dem Weg von oder zu ihrer Arbeitstelle befinden. Diese Straße in das Industriegebiet habe keinen Gehweg und auch keine Straßenbeleuchtung.

„Aus dem Industriegebiet fällt doch auch etwas für die Stadt Pappenheim ab“ gab ein betroffener Unternehmer zu bedenken. Man habe tatsächlich Angst, dass etwas passiert, denn die Straße wird außer den Lieferfahrzeugen täglich von mehr als 200 Beschäftigten frequentiert.”

In der Stadtratssitzung am 8. November wurden nun die ersten Planentwürfe und Kostenschätzungen vorgestellt. Diplomingenieur Reinhard Vulpius Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte in öffentlicher Sitzung drei Planentwürfe und Kostenaufstellungen vor. Die Kosten für die vorgestellten Varianten reichen einschließlich Beleuchtung von 140.000 bis 170.000 €.

Während sich die Varianten 1 und 2 vorsehen, dass der Gehweg in Richtung Industriegebiet gesehen rechtsseitig der Fahrbahn verlaufen sieht die Variante 3 einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn vor.

151031_solnhofer-wegUnmittelbar neben der Fahrbahn würde der etwa 2 m breite Gehweg nach den Plänen der Variante 1 verlaufen. Nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt.

Der Planvorschlag 2 sieht zwischen der Fahrbahn und dem an deren Nordwestseite verlaufenden Gehweg einen Grünstreifen von etwa 2m Breite vor, der auch zur Sicherheit der Passanten einen wesentlichen Beitrag leisten würde. Gleiches gilt für Planvorschlag 3, der den Gehwegverlauf allerdings an der Südostseite der Fahrbahn vorsieht.

Neben der Schaffung eines Gehweges ist auch die Verbreiterung der jetzt 4,50m breiten Fahrbahn um einen Meter vorgesehen. Dazu soll noch einen Bankette von ebenfalls einem Meter geschüttet werden.

Bei jeder der vorgestellten Möglichkeiten ist ein Grunderwerb für den Bau des Gehweges notwendig. Die Kosten hierfür werden für die Varianten 1 und 2 mit 4.000 und für die Variante 3 mit 6.000 € geschätzt. Die Beleuchtung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 € angegeben.

151031_solnhofer-weg-03Bei den Beratungen im Stadtrat kam deutlich zur Sprache, dass nur die Variante 2 oder 3 in Frage kommen können. In die Überlegungen wurde auch die angedachte Verlängerung der Umgehungsstraße einbezogen, die vom Norden, also von der Umgehungsstraße her als Westspange auf den Solnhofer Weg münden soll. Wenn diese Straße gebaut würde, wäre es besser den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite (in Richtung Industriegebiet gesehen) zu führen wurde argumentiert, weil die Passanten die Umgehungsstraße nicht überqueren müssten um auf den Gehweg zu kommen, der in das Industriegebiet führt. Andererseits sei völlig unsicher ob dieser Direktanschluss der Staatsstraße an das Bieswanger Industriegebiet kommt. Deshalb sei es besser, den Gehweg, wie in Variante 2 vorgesehen rechtsseitig zu bauen.

Bevor aber eine Entscheidung gefällt werden kann, muss bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt werden, wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Bis zu 60 % sind drin, meinte Reinhard Vulpius. Allerdings muss man bei der Regierung vorsprechen und anhand der bestehenden Planunterlagen die Zuschussbedingungen abklären. Eventuell können sich dabei noch Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht berücksichtigt wurden.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.




Straßenausbaubeitragssatzung am unsinnigen Donnerstag

Februar 2004 –

Die Straßenausbaubeitragssatzung – Hinter diesem  Wortungetüm verbirgt sich die Tatsache, dass die Anwohner von Gemeindestraßen künftig die Sanierung und den Ausbau ihrer Straßen und Gehwege in der Höhe von 30 bis 70 % mitfinanzieren müssen.

Am Rande vermerkt

Eigentlich wollten der Heinrich Herzner und ich unsere Dauerkarten für die Stadtratssitzung diesmal gar nicht ausnützen und der Sitzung am unsinnigen Donnerstag fern bleiben. Aber die Entscheidung zum Thema Straßenausbausatzung ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit solch gravierenden Auswirkungen verbunden, dass wir es schon miterleben wollten, wie diese Entscheidung zustande kommt.
Fast zehn Zuhörer waren wir insgesamt und wir haben es sicher nicht bereut. Gleich der erste Eindruck war positiv. Nicht wie es sonst öfters der Fall ist, hat der Bürgermeister den Eindruck vermittelt, die Entscheidung nach seinen Vorstellungen „durchpeitschen“ zu wollen,  sondern hat eine fast zweistündige Debatte zugelassen.

Die Diskussion selbst war geprägt von Sachlichkeit und augenscheinlichem Bemühen, der Stadt Bestes zu suchen. Ich habe auch keinerlei parteipolitische oder sonstige, sachfremden Anspielungen bemerken können. Selten hatte ich so sehr das Gefühl, dass die Stadträte, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sich ernsthaft und ausschließlich mit den belangen der Stadt auseinandersetzen.

Ich bin sicher, die Straßenausbausatzung wird erlassen und es wird viele Anlieger finanziell hart treffen. Aber ausgerechnet die Diskussion am unsinnigen Donnerstag hat mich von dem ernsthaften Bemühen des Stadtrates überzeugt Alternativen zu suchen. „Wir wollen heute keine Entscheindung unter der Narrenkappe treffen“ beschloss Stadtrat Kleber die Debatte.

Satzung zur Anliegerfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen könnte man dieses Werk deutlicher und zutreffender beschreiben.

Zur Vorgeschichte:

Eigentlich  sollte die Grundsatzentscheidung, ob für Pappenheim eine solche „Bürger-Straßenbezahl-Satzung“ erlassen wird,  bereits Ende November im Stadtrat beschlossen werden. Fast wäre es ja auch so gekommen und die zu erwartenden Wogen der Entrüstung hätten sich bis zu den Bürgerversammlungen wieder geglättet gehabt.

In der damaligen Sitzung (Der Skribent hat berichtet) war neben dem Bürgermeister ganz offenbar Stadtrat Rathsam der einzige, der die Tragweite und die Bedeutung der anstehenden Entscheidung für die Bürger unserer Stadt überblickt hat. Schon damals hatte er angeregt, nach Möglichkeit eine andere, gerechtere Art der Straßenfinanzierung anzustreben und beantragt, die Entscheidung zu vertagen. So wurde in der damaligen Sitzung beschlossen, man werde die Beratungen zu diesem Thema am unsinnigen Donnerstag fortsetzen.

Ziel der Beratungen:

In dieser Sitzung berieten die Stadträte nicht über den Inhalt der Straßenausbausatzung, sondern es ging, wie oben schon erwähnt um die Grundsatzfrage, ob diese Satzung überhaupt erlassen werden soll.

Der Bürgermeister

wies einleitend auf die Problematik und den Diskussions- und Klärungsbedarf hin. Er wünsche zu dieser für die Bevölkerung wichtigen und weitreichenden Entscheidung keine Kampfabstimmung sondern einen breiten Mehrheitsbeschluss. Es werde ganz sicher eine schwere Entscheidung werden, aber im Hinblick auf die Finanznot der Stadt sehe er keinen Weg, der an der unseligen Satzung vorbeiführt.

Zur Sache selbst führte er aus, das der Erlass einer Straßenausbausatzung schon seit über 20 Jahren in Pappenheim ein Thema ist und 1995 unter seinem Amtsvorgänger schon einmal ernsthaft im Gespräch war. Auch wies er unter anderem darauf hin, dass man nicht warten solle bis es „brennt“ und die Baumaßnahmen unmittelbar bevorstehen. Im übrigen gehe es nicht um den Inhalt der Satzung sondern nur darum, ob überhaupt eine derartige Satzung erlassen werden soll.

Der 2. Bürgermeister Obernöder

eröffnete die Diskussion mit der Anmerkung, dass er bei dieser Grundsatzentscheidung schon wissen möchte um was es genau geht und in welcher Höhe genau der einzelne Bürger belastet wird. Man solle  für einen konkreten Fall  beispielhaft berechnen, welchen Betrag ein Anlieger zu zahlen hat. (Berechnungsbeispiel weiter unten). sek-06Gleichzeitig machte er, wie einige Nachredner auch, seiner Verärgerung darüber Luft, dass Kfz- Mineralöl- und sonstige Steuern dem Bürger mit der Begründung abverlangt würden die Straßen zu finanzieren. Nun sei aber wieder kein Geld für die Gemeinden da. Der Bürger werde also für den Straßenbau mehrfach abkassiert.

Stadtrat Kleber

meinte, dass der Text der vorliegenden Mustersatzung sehr kompliziert abgefasst sei. In einer späteren Wortmeldung beklagte er, wie fast alle Redner, die große Ungerechtigkeit, die diese Satzung in sich birgt. Außerdem sei die Problematik wieder einmal so, dass der Stadtrat eine Entscheidung treffen soll die von der Regierung und dem Landkreis schon längst getroffen und diktiert ist.

Stadträtin Seuberth

äußerte die Befürchtung, dass es wegen dieser Satzung zu einer Flut von Einsprüchen und Rechtsstreitigkeiten auf die Stadt zukommen könne. Außerdem sprach sie die Problematik der  Hausbesitzer an, die finanziell nicht in der Lage sind die Straßenbauumlage zu bezahlen.
Dazu meinte der Bürgermeister, dass Eigentum verpflichte und dass das Geld von der Stadt dann eben mit dem Gerichtsvollzieher oder durch eine Grundschuld (Hypothek) eingetrieben werden müsse. Es sei nicht möglich Sonderregelungen zu schaffen. Alle werden gleich behandelt.

sek-07 Stadtrat Engeler

schlug vor, man solle sich vonseiten der Stadt nicht alles gefallen lassen und einmal versuchen dagegen vorzugehen, dass von der Kommune bei ständiger Kürzung der finanziellen Zuwendungen immer mehr verlangt werde.

Stadtrat Lämmerer

meinte, dass man sich seitens der Stadt schon seit etwa 20 Jahren um eine solche Satzung gedrückt habe. Eine solche Satzung wäre in früheren Zeiten dem Bürger viel leichter vermittelbar gewesen. Bevor die Anordnung von „oben“ kommt, solle man aber den Erlass einer solchen Satzung beschließen und den geringfügigen Spielraum bei der Ausgestaltung des Satzungstextes nutzen.

Stadtrat Rathsam

sprach auch von einer eklatanten Ungerechtigkeit, die man den Bürgern zumute. Während sich die Anlieger von Kreis- und Staatsstraßen beim Ausbau nur am Gehwegausbau finanziell beteiligen müssen, werden die Anlieger von Gemeindestraßen mit 30 bis 70 % an den Gesamtbaukosten beteiligt.
Andererseits wusste er zu berichten, dass in Bayern schon fast 90 % aller Gemeinden eine solche Satzung haben.
Es bestehe auch die Gefahr, dass der Stadt enorme entwicklungspolitische und finanzielle Nachteile entstehen, wenn die Satzung nicht erlassen wird.
Die Wirksamkeit der Satzung solle man im Falle eines positiven Beschlusses aber auf alle Fälle auf einen Zeitpunkt legen, wenn alle laufenden Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen sind.

Stadtrat im Februar 2004
Stadtrat im Februar 2004

Stadtrat und Straßenreferent Halbmeyer

stellte einen Katalog von ausbaubedürftigen Straßen vor. Auch er meinte, dass an der Ausbausatzung kein Weg vorbeiführen könne.

Stadtrat Kreißl

führte in seinen Ausführungen mit dem Ausschlussverfahren auf die Notwendigkeit der Satzung hin. Eine Finanzierung durch Erhöhung der Grundsteuer und Streichung von freiwilligen Leistungen der Stadt  sei nicht mehr möglich. Die dritte Variante, die Straßen einfach verkommen zu lassen sei nicht seriös, also führt an der Satzung kein Weg vorbei.

Entscheidung vertagt:

Wegen der großen Tragweite für die Bevölkerung wollte man sich den Entscheidungsprozess bei den Stadträten noch bis zur übernächsten Sitzung, das ist am

Donnerstag, der 25. März 2004.

Gleicher Saal – gleiche Räte – gleiches Thema – gleiche Zuhörer – so würde man bei der Sitzung  in Veitshöchheim gesagt haben.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.