Neue Hecken für den Friedhof

Rechtzeitig vor dem großen Feuerwehrjubiläum in Geislohe soll im Friedhof die Einfriedung ausgetauscht werden. Der Stadtrat beschloss an der nördlichen und südlichen Grenze die Hecken nach Rodung zu erneuern. Stadtrat Hönig fordert eine Einfriedung mit Mauer. Stadträtin Brunnenmeier (SPD) weist auf die Giftigkeit von Eiben hin.“ Man muss in die Gänge kommen“, argumentiert Ortssprecher Erich Neulinger.

160117_geislohe-heckeDie Hecken an der Nord- und Südseite des Geisloher Friedhofs sind auf der gesamten Länge von etwa 110 m zu einem unansehnlichen Wildwuchs ausgewuchert. Deshalb gibt es seit einigen Jahren schon die Bestrebungen diese Hecke zu beseitigen und zu ersetzen. Eine zunächst angedachte Einfriedung mittels Mauer scheiterte am Kostenfaktor. Denn 80.000 Euro würde so eine Mauer kosten. Diese Kosten würd nicht zu Lasten der Stadtkasse gehen, sondern müssten auf die Beitragszahler umgelegt werden, was zu nicht vertretbaren finanziellen Belastung führen würde. So jedenfalls wurde bei den Beratungen der öffentlichen Stadtratssitzung bekannt.

Nach einer Besprechung mit den Anliegern und den Vertretern der Kirche konnte man sich einigen, dass die unansehnlichen Thujahecken zunächst von der Dorfgemeinschaft in Eigenleistung gerodet werden. Danach soll zur Einfriedung wieder eine Hecke, bestehend aus Hainbuche und Eibe angepflanzt werden.

Die Wortbeiträge im Stadtrat wurden von Stadträtin Pia Brunnenmeier eröffnet, die nachfragte, ob den bei der Auswahl der Neuanpflanzungen daran gedacht wurde, dass die Eibe in hohem Grade giftig und 2011 sogar „Giftpflanze des Jahres“ gewesen sei.

Erich Neulinger, Ostsprecher von Geislohe erwiderte darauf, dass man die Hecke „nicht zerreden“ solle. Es gehe eben auch um den Kostenfaktor und im Hinblick auf das Feuerwehrfest im Jahre 2017 meinte Neulinger: „Wir sollten schon schauen, dass wir in die Gänge kommen“

Friedrich Hönig (FW) bemängelte das Zustandekommen der Entscheidung. Dass die Entscheidung für eine Hecke von den Friedhofsnachbarn und den Vertretern der Kirche getroffen werde, halte er für „wenig demokratisch“. „Um einen Friedhof gehört eine Mauer. Die kann man doch nicht mit einer Hecke abspeisen“, argumentierte Hönig.

Für unbezahlbar hält Stadtrat und Friedhofsreferent Alexius Lämmerer (BGL) eine Mauereinfriedung und weist darauf hin, dass es viele Friedhöfe gibt, die mit einer Begrünung umfriedet sind.

Mit den Gegenstimmen der Stadträte Friedrich Hönig (FW) und Friedrich Obernöder (CSU) beschloss der Stadtrat, die beiden Hecken von der Dorfgemeinschaft roden zu lassen und danach für eine Ersatzpflanzung zu sorgen, für die 25.000 Euro eingeplant werden. Die Neuanpflanzung soll aus 80% Hainbuche und 20 % Eibe bestehen.




Zebrastreifen werden nicht zum Hemmschuh

Im Genehmigungsverfahren für die Vorplanung zur Sanierung und Neugestaltung der Deisingerstraße hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Weißenburg Gunzenhausen ihr Veto eingelegt. Die durch den Bürgerentscheid vom 26. 4. 2015 nachträglich eingeplanten Fußgängerüberwege sind nach derzeitiger Rechtsauffassung des Landkreises nicht genehmigungsfähig. CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus schlägt die vorübergehende Entfernung der Zebrastreifen aus den Planungen vor und scheint damit den zügigen Fortgang der städtebaulichen Maßnahme gesichert zu haben. Zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) hatte Neuplanungen für die Genehmigungsfähigkeit der Fußgängerüberwege gefordert. Stadtrat beschließt einstimmig die Entfernung der Zebrastreifen aus den Vorplanungen mit der Option einer nachträglichen Wiederaufnahme.

Der Landkreis hat das Sagen
Die bestehenden Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) in der Deisingerstraße und in der der Bauhofstraße zebrastreifen-02bestehen seit etwa 50 Jahren und werden täglich stark frequentiert. Insbesondere zur Schulwegsicherheit tragen diese Zebrastreifen der Innenstadt entscheidend bei. Allerdings handelt es sich bei der Deisingerstraße und der Bauhofstraße bekanntermaßen um die Kreisstraße WUG 5, deren Straßenbaulastträger der Landkreis ist. Somit hat dieser auch zu entscheiden, ob auf diesen Straßen nach der Sanierung und Neugestaltung Zebrastreifen angelegt werden dürfen. Da nützt es auch nichts, dass der Bürgerentscheid sich mit einer deutlichen Mehrheit für die Beibehaltung dieser Fußgängerüberwege entschieden hat.

Während die Regierung von Mittelfranken die Vorplanungen genehmigt und auch schon Fördermittel in Höhe von einer halben Million Euro zur Verfügung gestellt hat, hält der Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die Planungen mit den Zebrastreifen nicht für genehmigungsfähig. Seine Rechtsauffassung stützt er auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung(VwV-StVO) und auf die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Beide Regelwerke sind Handlungsanleitungen für den §26 der StVO, der das Thema Fußgängerüberwege regelt.

Zentrales Hindernis ist bei der Entscheidung des Landkreises der höhengleiche Ausbau und die angestrebte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Soll heißen, dass die Deisingerstraße zwar weitgehend barrierefrei gestaltet wird, dadurch aber keine Gehwege im rechtlichen Sinne mehr hat. Das Vorhandensein von Gehwegen ist aber im Regelfall eine Grundvoraussetzung für die Anlage von Fußgängerüberwegen. Darüber hinaus sieht die Straßenbaubehörde die Gefährdung der Fußgänger beim EHP, weil die Fahrzeuge bei einem niveaugleichen Ausbau den Gehwegbereich befahren könnten. Jedenfalls hat der Landkreis als Straßenbaulastträger auch bei einer Besprechung mit Landrat Gerhard Wägemann festgelegt, dass er die Zebrastreifen nach einer Umgestaltung der Deisingerstraße nicht mehr zulassen wird.

Als Alternative hat der Landkreis eine Pflasterung der Bereiche angeregt in denen die Zebrastreifen entfernt werden. Allerdings gingen diese Pflasterungen zu finanziellen Lasten der Stadt, liefen der Anforderung des Bürgerbegehrens auf Asphaltierung der Fahrbahnen zuwider und würden auch keinen Schutzraum im rechtlichen Sinne wie ein Fußgängerüberweg bieten.

Stadt darf abweichen
Zu dieser Entscheidung des Landkreises steht nun die Vorgabe aus dem Bürgerentscheid in einem klaren Widerspruch. Allerdings kann der Bürgerentscheid in diesem Punkt von der Stadt Pappenheim außer Acht gelassen werden, weil aus rechtlichen Gründen die Entscheidung der Pappenheimer Bürger nur gegenüber der Stadt Pappenheim, nicht aber gegenüber dem Landkries Wirkung entfalten kann. Obwohl die Stadt Pappenheim an die Vorgaben des Bürgerentscheids mindestens ein Jahr lang gebunden ist, wäre es in diesem konkreten Fall rechtlich korrekt, die Fußgängerüberwege aus den Vorplanungen wieder zu entfernen.

 … deshalb müssen die Zebrastreifen raus
An die Zebrastreifen gebunden sieht 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) die Stadt Pappenheim bei seinem Redebeitrag. Bei einem ebenengleichen Ausbau der Engstelle zwischen EHP und Schloßapotheke erkenne er eine Gefährdung der Fußgänger. Für ein gefahrloses Miteinander von Fahrzeugen und Fußgängern beantragte Dietz die Vorplanung insgesamt zu überarbeiten und bauliche Veränderungen so einzuplanen, dass die Zebrastreifen genehmigungsfähig werden.

Ganz anders die bewertete CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Situation. Die Regelwerke VwV-StVO und R-FGÜ 2001 auf die sich Ralf Enzenhöfer als Leiter der Straßenverkehrsbehörde bezieht, seien als Vollzugsbekanntmachungen lediglich Handlungsanleitungen, die dem Entscheider schon eine gewisse Auslegungs- und Entscheidungsfreiheit einräumen. Im Kern gehe es um Lenkung des Fußgängerverkehrs und die Erkennbarkeit der Fußgängerüberwege. „Der Fußgänger muss erkennen, wo der Gehweg und wo die Fahrbahn ist“, erklärte Gallus. Dies sei schon durch die unterschiedlichen Beläge von Seitenstreifen und Fahrbahn gewährleistet. Bei der Argumentation des Landratsamtes würde es ja in barrierefreien Straßenräumen überhaupt keine Zebrastreifen mehr geben. Er habe bereits mit dem Entscheidungsträger beim Landratsamt gesprochen, der bereits eine gewisse Kompromissbereitschaft bei der Auslegung Vollzugsbekanntmachungen erkennen lies. Weitere Gespräche mit der Verkehrsbehörde will Gallus demnächst noch führen.

„Wir wollen mit der Baumaßnahme beginnen, deshalb müssen die Zebrastreifen raus. Es wäre falsch, diesen Beschluss nicht zu fassen“, appellierte Gallus an das Ratskollegium.

Auch Geschäftsleiter Eberle stellte fest, dass die Auslegung der Vorschriften seitens des Landratsamtes sich zwischenzeitlich etwas großzügiger darstellen. Die Lenkungs- und Sicherungswirkung für die Fußgängerüberwege könne auch mit Pollern und Ketten erzielt werden.

„Es muss losgehen. Wenn wir jetzt noch rummachen, fangen wir nie an“, rief Christa Seuberth (SPD) in die Runde. Und auch SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer meinte, man soll nicht noch einmal bei null anfangen, sondern soll die Maßnahme zügig umsetzen.

Auch Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW trat dafür ein, die Zebrastreifen vorerst per Beschluss aus den Planungen zu entfernen. Allerdings müsse erkennbar bleiben, dass man die Zebrastreifen wolle. „Wir können anfangen und weiterplanen und dann die Zebrastreifen wieder mit reinnehmen,“ empfahl Otters dem Stadtrat.

Der Stadtrat fasste schließlich folgenden einstimmigen Beschluss:

„Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt das Planungsbüro Frosch zu beauftragen, die Fußgängerüberwege aus der Planung ersatzlos zu entfernen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Planung dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Im weiteren Verlauf ist anzustreben, dass die Zebrastreifen mit möglich sind.“




Landkreis-CSU vergibt „Ernst Lechner Preis“

(MdL Manuael Westphal) Der CSU-Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen will künftig den „Ernst Lechner Preis“ vergeben. Um das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement in der Region zu würdigen, wird der CSU-Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen in Zukunft den „Ernst Lechner Preis“ vergeben. Mit diesem Preis sollen Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise bürgerschaftlich, ehrenamtlich, sozial oder kulturell engagieren. Der Preis wird jährlich vergeben und ist darüber hinaus mit 500 € dotiert.

 „Der Einsatz für Kultur und Soziales ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Nur durch derartiges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist das gesellschaftliche Leben in unserer Region in der vorhandenen Form möglich. Die aktiven Personen bleiben dabei aber oft im Hintergrund und stehen eher weniger „im Rampenlicht“. Doch gerade sie sind es, die unsere Region so lebens- und liebenswert machen“, so der CSU-Kreisvorsitzende Manuel Westphal.

Mit dem „Ernst Lechner Preis“ will der CSU-Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen die Aktivitäten gerade dieser Personen würdigen und auszeichnen. Durch ihr Vorbild sollen auch andere Menschen motiviert werden, sich zu engagieren.

Der Namensgeber des Preises, Ernst Lechner, hat die Region jahrzehntelang auf kommunaler sowie Landesebene politisch vertreten und nachhaltig geprägt. Nicht zuletzt geht die Idee für das Fränkische Seenland auf ihn zurück, dessen Umsetzung er auch tatkräftig vorantrieb. Ernst Lechner gilt somit zu Recht auch heute noch als Vater des Fränkischen Seenlands.

„Die Menschen in der Region waren stets der Mittelpunkt seines politischen Wirkens, wodurch Ernst Lechner auch über Parteigrenzen hinweg eine geachtete Persönlichkeit war. Gerade das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement war für Ernst Lechner von besonderer Bedeutung. Aufgrund dessen war es uns wichtig, Ernst Lechner als Namensgeber für diesen Preis zu haben. Wir freuen uns daher sehr, dass seine Familie mit diesem Vorschlag einverstanden war“, so Manuel Westphal.

Der Preis kann zukünftig an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Institutionen vergeben werden, die ihren Wohnsitz, Sitz oder Wirkungsbereich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben.

Vorschläge können seitens des CSU-Kreisverbandes, der CSU-Ortsverbände oder einzelner CSU-Mitgliedern gemacht werden. Über die Vergabe entscheidet dann die Vorstandschaft des CSU-Kreisverbandes.

Der CSU-Kreisverband wird den Preis jährlich vergeben und dotiert diesen zusätzlich mit 500 Euro. Die erstmalige Verleihung soll im Frühjahr 2016 erfolgen.




Gewinner des SPD Schafkopfturniers

160110_spd-schafk_kaufmann-
Hans Kaufmann aus Bieswang freut sich über den 1. Preis beim SPD-Schafkoptturnier

(SPD Ortsverein) Die SPD Ortsvereinsvorsitzende Pia Brunnenmeier konnte am Drei-Königs-Tag zahlreiche schafkopfbegeisterte Gäste aus Pappenheim und den umliegenden Gemeinden im Gasthaus „Goldener Löwe“ in Pappenheim begrüßen.

Unter den Mitspielern der insgesamt 13 Partien befand sich auch Bürgermeister Uwe Sinn, der in seinem Grußwort allen Spielern ein gutes neues Jahr und viel Erfolg wünschte.

Den ersten Platz mit 126 Punkten und neun gespielten Soli erreichte Hans Kaufmann aus Bieswang. Sein Preis war ein Gutschein für die Metzgerei Wörlein. Auf Platz zwei folgte mit 113 Punkten Adolf Mürl sowie auf dem dritten Platz mit 87 Punkten Herbert Starzel, beide aus Pappenheim. Den Sonderpreis, einen Presssack, erhielt Josef Bauer mit einem Punkt.




Einwohnerzahlen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2015/16 hat es in Pappenheim 62 Einwohner mehr gegeben als noch vor einem Jahr. In Pappenheim und den dazugehörigen Ortsteilen waren 4055 Einwohner mit Erstwohnsitz und einziger Wohnung gemeldet. Damit ist die Einwohnerzahl in Gesamtpappenheim wieder auf über 4.000 Einwohner angestiegen.

162 Menschen waren zum 31.12.2015 in den sozialen Einrichtungen der Kernstadt gemeldet. Davon fallen auf die Sammelunterkunft für Asylsuchende in Niederpappenheim 26 Personen. 13 Bewohner dieser Einrichtung sind im Dezember in den Raum Gunzenhausen weggezogen. Im Georg-Nestler-Haus sind 44 Senioren mit Wohnsitz gemeldet und im Haus Altmühltal wohnten zum Jahreswechsel 82 Personen. Der Dachsbau in der Alexander-Beck-Straße, die Außenwohngruppe des Hauses Altmühltal zählt mit 10 Einwohnern.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen seit 1996 ist aus den nachfolgenden Diagrammen ersichtlich.

150110_einwohner-01150110_einwohner-1a150110_einwohner-02150110_einwohner-03-bie 150110_einwohner-03-gei 150110_einwohner-03-goe150110_einwohner-03-neu150110_einwohner-03-och 150110_einwohner-03-ost150110_einwohner-03-ueb150110_einwohner-03-zim




Stadtrat tagt schon um 18:00 Uhr

ACHTUNG der Beginn der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 14. Januar 2016hat sich geändert! Die Sitzung beginnt schon um 18:00 Uhr.

Am Donnerstag, 14.01.2016, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauanträge
1.1 BA 44/2015 – Anbau Balkon, Pappenheim

2  Änderung der Geschäftsordnung
– Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen

3 Feuerwehrwesen
– Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Göhren (Grundsatzbeschluss)

4 Innenstadtsanierung
4.1 Änderung der Planung der Innenstadtsanierung auf Grund von Vorgaben des         Straßenbaulastträgers

5 Friedhofsangelegenheiten
5.1 Friedhof Geislohe – Rodung alte Hecke und Ersatzpflanzung dafür
5.2 Friedhof Pappenheim – Anlage eines anonymen Grabes




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 14.01.2016, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauanträge
1.1 BA 44/2015 – Anbau Balkon, Pappenheim

2  Änderung der Geschäftsordnung
– Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen

3 Feuerwehrwesen
– Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Göhren (Grundsatzbeschluss)

4 Innenstadtsanierung
4.1 Änderung der Planung der Innenstadtsanierung auf Grund von Vorgaben des         Straßenbaulastträgers

5 Friedhofsangelegenheiten
5.1 Friedhof Geislohe – Rodung alte Hecke und Ersatzpflanzung dafür
5.2 Friedhof Pappenheim – Anlage eines anonymen Grabes




Traditioneller Preisschafkopf am Dreikönigstag

Zu seinem traditionellen Preisschafkopf am Mittwoch, 6. Januar 2016  lädt der der SPD-Ortsverband Pappenheim in das Gasthaus zum Goldenen Löwen ein. Bei der Traditionsveranstaltung gibt es einen Wertgutschein für ein halbes Schwein und viele Fleisch- und Sachpreise zu gewinnen.

151230_spd-schafkopf03




Anette Pappler beim SPD- Bundesparteitag

Anette Pappler sprach sich zusammen mit den SPD-Kreisvorsitzenden Halrald Dösel beim Bundesparteitag der SPD gegen das Handelsabkommen TTIP aus.

(SPD Kriesverband) Die Rednerliste zum Initiativantrag des Parteivorstandes zum Thema TTIP war lang und kontrovers. Dabei reichten die Redebeiträge von der Forderung, die Verhandlungen sofort einzustellen, bis hin zur Zustimmung zum Leitantrag des Parteivorstandes.

Die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Antrag zum umstrittenen Handelsabkommen führte zu einigen Änderungen im ursprünglichen Antrag, was auch Harald Dösel, SPD-Kreisvorsitzender und Anette Pappler, seine Stellvertreterin, die beide als Delegierte am Bundesparteitag der SPD in Berlin teilnahmen, in einer aktuellen Pressemitteilung der Kreis-SPD begrüßen.

SPD-Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel hob auf dem Parteitag hervor, dass eine sofortige Beendigung der Verhandlungen zur Folge haben würde, dass dann andere die Standards im internationalen Handel setzen würden. Es sei sein Ansinnen, soziale, arbeitsrechtliche und ökologische Standards in einem Abkommen festzuschreiben, welche sozialdemokratischen Ansprüchen genügen würden. Ein Optimismus, welchen Dösel und Pappler so nicht teilen wollen. Beide sind nach wie vor skeptisch, ob sich durch die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA am Ende wirklich ein fairer Handel erreichen ließe.

Der heikelste Punkt für einige Genossen sind dabei die Überlegungen in Richtung internationaler Handelsgerichtshöfe, die statt privater Schiedsgerichte als Kompromiss vorgeschlagen wurden. Harald Dösel stellt hierzu fest: „Wir haben bereits eine Gerichtsbarkeit, weshalb es aus unserer Sicht überflüssig ist, Handelsgerichtshöfe einzuführen, deren rechtliche Grundlage bisher noch unklar ist.“ Vor allem wegen dieses strittigen Punktes im Leitantrag des Parteivorstandes konnten die beiden SPD-Delegierten aus dem Landkreis diesem nicht zustimmen.

Erfreulich ist aus Sicht Dösels und Papplers aber in jedem Fall, dass die „roten Linien“, welche der Parteikonvent bereits 2014 beschlossen hat, erneut klar nun auch vom Bundesparteitag bestätigt wurden. Gleichzeitig weisen die beiden Sozialdemokraten darauf hin, dass die entsprechenden Bedingungen ebenfalls für das bereits verhandelte CETA-Abkommen gelten müssen: „Wenn ein Abkommen noch nicht unterzeichnet ist, kann man auch noch Änderungen verhandeln“, fordert Anette Pappler mit Blick auf das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen mit Kanada. „Sollte es nicht mehr gelingen, Änderungen herbeizuführen, oder sollten die Änderungen nicht weitreichend genug sein, dann muss auch CETA abgelehnt werden.“

Insgesamt sind Dösel und Pappler mit der ausführlichen und kontrovers geführten Debatte auf dem SPD-Bundesparteitag zufrieden und sehen den Beschluss nicht zuletzt als einen Erfolg des beharrlichen Bürgerprotests.




Abwassergebühren mit Zukunftsperspektive

Im Stadtrat wurden jetzt die gesplitteten Abwassergebühren für die nächsten vier Jahre festgelegt. Dabei wurde eine Berechnungsmethode zugrundegelegt, die höhere Rücklagen möglich macht. Ab Januar 2016 sind für den Kubikmeter Schmutzwasser 2,31 € statt bisher 2,32 € zu bezahlen. Die Gebühren für das Niederschlagswasser sind von 0,12 auf 0,21 € angestiegen.

Bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühren zum Jahresbeginn 2015 hatte der Stadtrat die neuen Gebühren bewusst für nur ein Jahr festgelegt, um auf der Grundlage der Erfahrungen die Gebühren für die nächsten vier Jahre angemessen kalkulieren zu können. Für die Berechnung der neuen Gebühren hat Stadtkämmerer Valentin Mindrean dem Stadtrat zwei Berechnungsmethoden vorgestellt.

Die Berechnungsmethode mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) wird auf Grundlage der bisherigen Kosten die Gebühren für die Zukunft berechnet. Das ermöglicht zwar kurzfristig gesehen günstigere Abwassergebühren, würde aber bei den anstehenden Baumaßnahmen für den Kanal und die Kläranlagen zu hohen Ergänzungsbeiträgen führen. Dies führt nach Einschätzung des Stadtkämmerers dazu, dass viele Beitragszahler Kredite aufnehmen müssen.

Kosten für die Abwasserbeseitigung sind in naher Zukunft reichlich zu erwarten. Man denke beispielsweise nur an die aktuell laufende Erneuerung des Abwassersystems in Ochsenhart, die anstehenden Ableitung der Kläranlagen Geislohe, Göhren und Neudorf zur Kläranlage Pappenheim und die Kanalerneuerung in der Pappenheimer Innenstadt.

Um die punktuelle Finanzbelastung durch hohe Verbesserungsbeiträge der Anschlussteilnehmer in Grenzen zu halten schlug Stadtkämmerer Midrean dem Stadtrat die Berechnungsmethode nach der Wiederbeschaffungszeit (WBZ) vor. Hier wird der Wiederbeschaffungswert für das vorhandene Anlagevermögen und der Wiederbeschaffungswert mit aktuellem Kostenansatz zugrunde gelegt. „Man könnte von einer Betrachtung der Gegenwart und teilweise der Zukunft sprechen“, führte der Stadtkämmerer aus.Die Gebühren sind zwar etwas höher, aber bei den anstehenden Investitionen sind die Verbesserungsbeiträge deutlich geringer oder können im Idealfall sogar ganz entfallen.

Bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrats schlug auch Amtsleiter Eberle vor, bei den höheren Beträgen zu bleiben. Man könne so voraussichtlich 3 Millionen Euro für Investitionen ansparen. Sollte nicht investiert werden, wird der Betrag an die Anschlussteilnehmer wieder ausbezahlt, erklärte Eberle.

„Wir müssen bei den hohen Gebühren bleiben“, meinte auch Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU), der auf die Erneuerung des Abwassersystems in Ochsenhart im nächsten Jahr hinwies. Die Erhöhung der Gebühren für Niederschlagswasser sei dem Umstand geschuldet, dass die Bürger ihre Entwässerungsflächen für das Niederschlagswasser so stark „zurückfahren“ konnten. Man müsse mit den Abwassergebühren auf diesem Level weiterfahren, erklärte Obernöder.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Gebühren ab 1. Januar 2016 bis 2019 für das Schmutzwasser (verbrauchtes Leitungswasser) auf 2,31 Euro pro m³ und die Gebühren für das Niederschlagswasser auf 0,21 Euro festzulegen

 

 




Parkplatz der Sportfreunde wird asphaltiert

Der Parkplatz vor dem Sportgelände der Sportfreunde Bieswang wird asphaltiert. Das hat der Pappenheimer Stadtrat nach einer mehr als siebenjährigen Laufzeit eines Antrages der Sportfreunde Bieswang einstimmig beschlossen. Auch der an den Parkplatz grenzende Weg wird in die Maßnahme einbezogen.

Die Sportfreunde Bieswang hatten im September 2008 bei der Stadt Pappenheim schriftlich beantragt, den Parkplatz vor ihrem Sportgelände zu asphaltieren. Dieser Antrag war nun in der Dezembersitzung 2015 erstmals auf der Tagesordnung des Stadtrates. Die Verzögerung war eingetreten, weil man zunächst versucht hatte die Aufbesserung des Parkplatzes in einer Maßnahme der Dorferneuerung Bieswang unterzubringen. Dies wurde aber, wie Stadtrat Hönig (FW) dem Kollegium erklärte, abgelehnt.

Wie bei den Beratungen im Stadtrat deutlich wurde, gibt es im Zusammenhang mit der Asphaltierung allerlei zu bedenken und zu beachten. Unproblematisch ist der eigentliche Parkplatz, den man nur mit einer Asphaltschicht überziehen muss. Bei dem öffentlichen Feld- und Waldweg allerdings, der am Sportgelände vorbeiführt und an die Parkfläche grenzt gibt es Probleme mit dem Untergrund. Wie ein Ingenieurbüro durch Schürfungen festgestellt hat, würde man die Investition in Frage stellen, wenn man den bestehenden wassergebundenen Weg einfach asphaltieren würde. Weil dort schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehren, ist nach Einschätzung des Ingenieurbüros der Einbau eines tragfähigen Unterbaus erforderlich. Letzteres allerdings ruft Themen wie Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge auf den Plan. „Straßenausbaubeiträge dürfen auf keinen Fall passieren“, forderte Stadtrat Hönig. „Ich meine schon, dass das erschließungsbeitragspflichtig ist“, stellte Geschäftsleiter Stefan Eberle zum Thema Verbesserung des Unterbaus fest.

Vertreter der Freien Wähler und der BGL traten entschlossen für eine Gesamtlösung ein, bei der die 380 m² große Gesamtfläche von Weg und Parkplatz ohne Aufbesserung des Unterbaus mit einer Asphaltschicht überzogen wird. „Da sind wir schon lange nicht mehr, dann gibt es dieses Straße noch“, meinte Karl Satzinger. „Eine Teerdecke mit 8-10 cm drüberziehen, dann ist die Sache erledigt“, forderte Friedrich Hönig. Es gebe ein Restrisiko, das wir tragen sollten, riet Alexius Lämmerer dem Ratskollegium. Und auch SPD-Fraktionschef Gerhard Gronauer zeigte sich letztlich mit der „großen Lösung einverstanden.

So wurde einstimmig beschlossen, den Parkplatz und den angrenzenden Weg vor dem Bieswanger Sportplatz im Jahr 2016 zu asphaltieren, so wie es dem Antrag der Sportfreunde entspricht. Die Kosten sind mit 15.000 Euro im städtischen Haushalt vorgesehen.




Einstimmiges Votum für Ambulante Wohngemeinschaft

Zur zukünftige Nutzung des vormaligen Bieswanger Schulhauses hat sich jetzt der Stadtrat einstimmig für das Konzept der Diakonie und damit für die Schaffung einer ambulanten Wohngemeinschaft für Senioren entschieden.

Erneut war das vormalige Bieswanger Schulhaus Gegenstand der Beratungen im Pappenheimer Stadtrat. CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus, hatte Antrag auf die Fassung eines Grundsatzbeschlusses gestellt. In diesem Beschluss wollte Gallus festgelegt haben, dass das Gebäude künftig als Einrichtung für Senioren genutzt werden soll. Wie berichtet, hatte der Landkreis bereits im Juli das Schulhaus anmieten wollen, um in dem Gebäude unbegleitete jugendliche Flüchtlinge unterzubringen. Dieses Ansinnen hat der Stadtrat schon wenige Tage nach Eingang des Mietgesuchs in einer nichtöffentlichen Sitzung per Beschluss abgelehnt.

Da das Gebäude auch aus Gründen des Brandschutzes wohl nicht mehr als Schulhaus verwendet werden kann und die aufwändige Reparatur oder der Austausch der Heizung kurzfristig ansteht, könne die Stadt nur verkaufen oder anderweitig nutzen, wurde beim Themenvortrag im Stadtrat deutlich. (Siehe auch unsere früheren Artikel zum Bieswanger Schulhaus)

Nachdem die Diakonie, das BRK und die Lebenshilfe Weißenburg ihre Konzepte für eine zukünftige Nutzung des Bieswanger Schulhauses dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung vorgestellt hatten (wir haben berichtet), befasste sich der Bauausschuss in zwei Sitzungen mit der Thematik. Vom Bauausschuss wurde dem Stadtrat das Nutzungskonzept der Diakonie empfohlen, das eine ambulante Wohngemeinschaft für Senioren vorsieht. Entscheidendes Merkmal dieses Konzeptes ist die Betreuung der Senioren tagsüber von etwa 08:00 bis 17:00 Uhr in einer Seniorentagesstätte, wie sie von CSU Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus von vornherein favorisiert wurde. Entsprechend zufrieden zeigte sich Gallus deshalb auch bei seinen Ausführungen. Mit der Empfehlung des Bauausschusses sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Wohnen im Alter gemacht, was Gallus als eine gute Investition erkennt. Gleichzeitig – so Gallus – stärke man mit dem Projekt die Standortfaktoren im ländlichen Raum deshalb, weil „die Menschen im Alter dort wohnen bleiben können, wo sie sich niedergelassen und ihr Leben lang gewohnt haben“, meinte der CSU-Fraktionsvorsitzende. Zur Finanzierung des Projektes gebe es laut Gallus nicht nur eine Förderung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) sondern auch das Pfistererbe stehe zur Verfügung, weil die geplante Maßnahme dem letzen Willen der Erblasserin zu einhundert Prozent Rechnung trage. Es gebe viele gute Gründe, den Umbau des Schulhauses zielstrebig voranzutreiben. Gallus erinnerte auch an die Wahlprogramme in denen sich alle Parteien und Wählergruppen auf die Fahnen geschrieben hatten, für die Senioren etwas zu tun.

Auch der neue Fraktionsvorsitzende der BGL, Karl Satzinger, zeigte sich mit dem Beschlussvorschlag zufrieden. Satzinger war es, der die Soziale Nutzung des Bieswanger Schulhauses im Juni 2015 erstmals dem Stadtrat vorgeschlagen hatte. Jetzt freue er sich, dass das Schulhaus nicht verkauft wird. Im Bauausschuss sei mit dem geplanten Nutzungskonzept ein guter Weg begonnen worden, der nun weitergeführt werden müsse.

Den Zeitfaktor wollte Walter Otters, Fraktionsführer der FW bei der weiteren Entwicklung des Projektes berücksichtigt wissen. Erste Ergebnisse solle man im April oder Mai dem Stadtrat vorlegen. Da nicht klar ist, ob zu dieser Zeit schon vorzeigbare Ergebnisse vorliegen einigte man sich darauf, dass im April 2016 einen Sachstandbericht vorgelegt wird.

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer machte zunächst deutlich, dass von Stadtrat Karl Satzinger die Initiative für das Projekt ausging, wofür er ihm dankte. Zudem sei es auch aus seiner Sicht eine gute Sache, dass die Maßnahme über das Pfistererbe finanziert werden kann.

In der Bieswanger Gesellschaft sei das Projekt gut angekommen, stellte Stadtrat Friedrich Hönig fest. Er zeigte sich überzeugt, dass die Einrichtung in Bieswang positiv aufgenommen wird.

Einstimmig sprach sich der Pappenheimer Stadtrat per Beschluss, für das Konzept der Diakonie Weißenburg aus. Schon bald soll es zu Verhandlungen mit dem Träger kommen um die Umsetzung des Konzeptes voranzubringen.

  pfister_grabinschriftDas Erbe der Marie Pfister
Das Erbe der 2006 verstorbenen Marie Pfister beziffert sich derzeit auf rund 600.000 Euro Barmittel. Hinzu kommen jährliche Erträge aus Verpachtungen. Gegenstand des Erbes ist auch ein landwirtschaftliches Anwesen in Bieswang.

Im Testament vom 27.04.2000 heißt es, dass die Stadt Pappenheim als Erbe eingesetzt wird. Weiter ist in dem Testament ausgeführt:

pfister_marie-01….. Es ist mein Wunsch, dass die Stadt mit meinem Erbe wie folgt verfährt:
Mein Anwesen in Pappenheim Bieswang, Meiergasse 3, samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen, für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden, die landwirtschaftlichen Grundstücke sollen verpachtet werden.
Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten …….“

pfister_anwesenEntscheidend in diesem Testament ist das Wörtchen „soll“. Es gab nämlich schon ein Testament vom 19.02.1985, in dem ausgeführt war, „ Mein Anwesen Pappenheim/ Bieswang, Maiergasse 3 samt landwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht veräußert werden. …….“. Der damalige Bürgermeister Peter Krauß hat, wie er uns erklärt, Marie Pfister damals davon überzeugen können die Formulierung „darf nicht“ in „soll nicht“ abzuändern.

Der Nachlassverwalter, gleichzeitig Pappenheims vormaliger Bürgermeister Peter Krauß ist mit dem Ratsbeschluss nicht recht zufrieden „Von der Umwandlung des Schulhauses in eine Seniorenbetreuungsstätte bin ich persönlich nicht überzeugt. Hier wäre ein Erweiterungsbau des Georg Nestlerhauses sinnvoller“, teilt er auf unsere Anfrage mit. Krauß fügt sich aber notgedrungen dem Ratsbeschluss. „nun ja, der Stadtrat hat entschieden, das muss man akzeptieren“ meint schließlich.