Wertstoffhof am Mittwoch geschlossen
Der Wertstoffhof Pappenheim ist am Mittwoch, 21. Dezember 2016, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen.
Der Wertstoffhof Pappenheim ist am Mittwoch, 21. Dezember 2016, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Pappenheim ist am Montag, den 19.12.2016 wegen EDV-Wartungsarbeiten ganztägig geschlossen.
Die Stadt Pappenheim bittet um Ihr Verständnis.
Ab Dienstag ist das Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie erreichbar.
Die Umgestaltung der Pappenheimer Stadtwerkeinsel war einen Monat vor Heiligabend erneut auf der Tageordnung der Pappenheimer Stadtratssitzung. Nach der Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde von Stadtrat Otters bemängelt, dass die beschlossenen Baumaßnahmen die im Juli beginnen sollten, noch gar nicht genehmigt sind. Unmut gab es bei der Sitzung auch wegen der Darstellung der Folgekosten an die Baufirma, für den Fall der Auftragsrücknahme.
Mit drei Unterpunkten stand das Projekt Stadtwerkeinsel am 24.11.2016 auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Aber einer der Punkte wurde schon vor dem Eintritt in die Tagesordnung gestrichen. Stadtrat Walter Otters (FW) hatte in der vorangegangenen Sitzung im Zusammenhang mit der Grenzfeststellung beantragt, die Kosten für ein Uferlinienfeststellungsverfahren zu ermitteln und mitzuteilen. In dem Tagesordnungspunkt war jedoch davon die Rede, dass Stadtrat Otters die Durchführung eines solchen Verfahrens beantragt hätte.
Bei den beiden anderen Inselthemen kam es im Stadtrat erneut zu dem traditionellen verbalen Kampfgetümmel. Zunächst aber konnte Rainer Brahm vom Landschafts-Planungsbüro Ermisch und Partner dem Stadtrat den landschaftspflegerischen Begleitplan vorstellen, den der Stadtrat auch einstimmig annahm. Erst durch die Zustimmung des Stadtrats kann der besagte Plan, der die Neubepflanzung der Stadtwerkeinsel im Randbereich regelt, der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Und erst nach der Genehmigung komplettiert der landschaftspflegerische Begleitplan als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens die Baugenehmigung für den Inselumbau.
„Wir diskutieren seit drei Sitzungen über eine Sache, die noch gar nicht genehmigt ist. Es war doch niemals relevant, die Maßnahme im Sommer zu bauen“, monierte FW-Fraktionsführer Walter Otters.
„Es geht um die Rodung“ stellte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD) fest. Diese sei frühestens im November möglich. Es sei nicht so ohne weiteres nachvollziehbar, dass man einen landschaftspflegerischen Begleitplan braucht wenn man drei Bäume abschneidet und fünf neu pflanzt, war das Argument der Verwaltung. Dazu konnte der Experte Rainer Brahm anmerken, dass man im Bereich von Gewässern mit dem Naturschutz immer etwas sensibler umginge.
Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BL) erinnerte daran, dass der Inselumbau schon vor dem Baubeginn in der Deisingerstraße im Juni erfolgen sollte. „Das wäre niemals gegangen“, stellte Satzinger fest.
Die nächsten Auseinandersetzungen gab es dann nachdem Bürgermeister Sinn die Kosten vorgetragen hatte, die durch eine Verzögerung des Baubeginns entstehen könnten. Sinn stellte dar, dass man nun aus verschiedenen Gründen frühestens im Jahr 2020 mit dem Inselumbau beginnen könne. Deshalb müsste der Bauauftrag komplett aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Das könne die Stadt verpflichten der beauftragten Baufirma den entgangenen Gewinn in einem mittleren fünfstelligen Betrag zu erstatten.
„Haben wir konkrete Forderungen von der Firma? Ja oder Nein? Haben Sie einen Anruf von der Firma erhalten, “ forschte 2. Bürgermeister Claus Dietz sehr aufgebracht in Richtung seines Bürgermeisterkollegen und der Verwaltung. Wir sind nicht in einem Verhör; ich lasse mich hier nicht vernehmen“, wehrte sich Amtsleiter Eberle, der schließlich einräumte am Nachmittag einen Anruf von der beauftragten Firma erhalten zu haben. Der Inhalt dieses Telefonat wurde nicht bekannt.
Man habe in der Sitzungsvorlage lediglich die rechtliche Situation vor Augen führen wollen. Niemand will Druck aufbauen wehrte man sich gegen entsprechende Vorwürfe des 2. Bürgermeisters.
Unterschwellig werde der Stadtrat aber bezichtigt die Maßnahme verzögert und dadurch Kosten verursacht zu haben, hielt auch CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus der Verwaltung vor.
Und Karl Satzinger meinte, dass das nicht die erste Ausschreibung wäre, die von der Stadt Pappenheim gestoppt worden ist.
Die Maßnahme Stadtwerkeinsel sei noch keinen Tag verzögert worden, stellte Walter Otters (FW) fest. Man solle sich jetzt nicht „rein treiben“ lassen. Zuerst müsse man aber die Grundstücksgrenzen festlegen und das Gutachten zum Landschaftspflegerischen Begleitplan genehmigen lassen.
Otters stellte schließlich fest:„Wir wollen bauen, aber wir haben alle Zeit der Welt, nehmt die Luft raus.“
Eine neue Ortsdurchfahrt, ein sanierter Stichweg zur südlichen Ortsumfahrung, ein neuer Etterweg im Norden und eine 300 m lange Asphaltierung in Richtung Osten, das sind die wichtigsten Maßnahmen, im Rahmen der Dorferneuerung Bieswang 2 in Ochsenhart. Saniert sind jetzt auch Kanal und Wasserleitung sowie der Breitbandausbau. Baudirektor Stefan Faber vom Amt für ländliche Entwicklung (ALE) zeigt sich als Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit dem Verlauf der Arbeiten hoch zufrieden und blickt nun voller Zuversicht auf die nächsten Dorferneuerungsmaßnahmen in Bieswang.
Nachdem im November 2011 die Urkunde über die Einleitung der Dorferneuerung Bieswang 2 feierlich überreicht war, hat der Stadtrat im Mai 2013dem Dorferneuerungsplan für Ochsenhart zugestimmt. Die ersten Baumaßnahmen gab es dann vor gut einem Jahr im September 2015. Jetzt freut man sich allenthalben über eine gelungene Dorferneuerungsmaßnahme bei der alle Beteiligten zusammen mehr als 1,5 Millionen Euro in den Pappenheimer Ortsteil investiert haben.
Den größten Maßnahmenanteil hat der Straßen- und Wegebau. Dabei ist das Kernstück die 500 m lange Ortsdurchfahrt mit einer Breite von 5 Metern. Zu dieser Maßnahme gehört auch der 90 m lange Stichweg, als Verbindung zum bestehenden südlichen Etterweg.
Zugunsten einer optimalen Linienführung der Ortsstraße wurde am Ortsbeginn ein leer stehendes Gebäude abgerissen. Im Bereich der monumentalen Bäume, die das Ortsbild Ochsenharts prägen ist die Straße etwas schmäler ausgeführt, um den Bäumen mehr Lebensrum zukommen zu lassen. Für ein gefälliges Ortsbild sorgt ein Band öffentlicher Grünflächen das im gesamten Ortsbereich die Straße säumt.
Für die Straßenbaumaßnahme sind Kosten in Höhe von 590.000 Euro zu erwarten, die zu 75% (442.000 €) vom Amt für ländliche Entwicklung und zu 25% (148.000) von der Stadt Pappenheim getragen werden. An dem Kostenanteil der Stadt werden nach dem Vorliegen der genauen Kosten die Anlieger im Rahmen der Straßenbaubeitragssatzung beteiligt.
Und auch im Untergrund der Ortsdurchfahrt hat sich allerhand getan. So wurde ein neuer Schmutzwasserkanal eingebaut. Der bestehende Kanal bleibt als Ableitung für das Oberflächenwasser erhalten. Mit der Verlegung einer Schmutzwasserleitung zur Kläranlage in Bieswang sind die Voraussetzungen geschaffen, dass das Schmutzwasser ab Frühjahr 2017 in der Kläranlage Bieswang behandelt werden kann. In der Kläranlage Ochsenhart wird dann nur noch das Oberflächenwasser gereinigt. Die Wasserversorger haben auch die Trinkwasserleitungen soweit erforderlich erneuert und die Telekom hat durch den Anschluss von Speednetrohren den Anschluss an das schnelle Internet geschaffen. „Jedes Haus hat einen Anschluss für das schnelle Internet“, konnte Reinhard Vulpius verkünden. Er hatte mit seinem Pleinfelder Tiefbaubüro VNI die Bauleitung bei den Dorferneuerungsmaßnahmen.
Der nördliche Etterweg ist jetzt in einer Länge von 590 m auf eine Breite von 3,50 m asphaltiert. Sein massiv angelegter Unterbau soll gewährleisten, dass er auch den großen Lasten der modernen landwirtschaftlichen Fahrzeuge standhalten kann. Von den Gesamtkosten in Höhe von 220.000 € übernimmt das ALE 65% (143.000 €) und der Kostenanteil der Stadt Pappenheim beträgt 77.000 Euro. Auch hier beteiligen sich die Anlieger im Rahmen einer Kostenvereinbarung an den Baukosten.
Baukosten in Höhe 60.000 € sind von der Stadt Pappenheim für ein rund 300 m langes Teilstück im Osten Ochsenharts zu bezahlen. Diese Straßensanierung konnte nicht als Dorferneuerungsmaßnahme aufgenommen werden, weshalb es auch keine Fördermittel hierfür gibt.
„Es ist alles rund gelaufen freute“ sich Baudirektor Stefan Faber, der den Maßnahmenverlauf bei einem Abschlusstreffen in der Dorfmitte noch einmal revuepassieren ließ. Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft, der örtliche Stadtrat Werner Hüttinger, Bürgermeister Uwe Sinn, Christiana Jakob als zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung, sowie Vertreter der Bauleitung und der Baufirma Grillenberger waren zu diesem Treffen gekommen. Sie alle teilten Fabers Meinung, der dann meinte: „So könnte es weitergehen“. Damit sprach Faber natürlich die Dorferneuerung in Bieswang selbst an, für die derzeit erste Maßnahmen in der Planungsphase sind. Begonnen werden soll im nächsten Jahr mit der Erneuerung der Hauptstraße, die mit einer Erneuerung des 750 m langen sanierungsbedürftigen Kanals beginnen wird. Sicherlich wird es noch Jahre dauern bis man sich auch in Bieswang zur Abschlussbesprechung der Dorferneuerungsmaßnahmen treffen kann, prognostizierte Stefan Faber.
Für Ochsenhart selbst stehen noch Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus in der Ortsmitte an. Diese, so sagte Stadtrat Hüttinger, sollen aber weitgehend in Eigenleistung durchgeführt werden.
Alle Bürger und Gewerbetreibenden der Stadt Pappenheim können sich sofort aktiv an der Innenstadtentwicklung beteiligen. Dies ist mit einem eigenen Projekt oder auch mit finanzieller Unterstützung möglich. Die Vorreiterrolle hat jetzt die Werbegemeinschaft Pappenheim mit einem Baustellenplakat übernommen.
In der Stadtratssitzung am 24. 11. 2014 wurde der „Projektfonds Pappenheim“ über eine Gesamthöhe von jährlich 10.000 Euro einstimmig beschlossen. Vorgesehen ist, dass die Hälfte dieses Betrages von Gewerbetreibenden oder auch von Privatpersonen in den Fonds eingebracht wird. Die andere Hälfte bestreitet die Stadt Pappenheim mit 2.000 Euro und 3.000 Euro kommen aus staatlichen Fördergeldern der Städtebauförderung. Verwalter werden die Finanzmittel von der Bayerngrund GmbH.
Ziel des Projektfonds ist es „privates Engagement und private Finanzressourcen zu aktivieren“. Damit soll eine strukturelle Verbesserung des Projektgebietes und das private Engagement gefördert werden.
Als mögliche Maßnahmen stehen nach den Förderrichtlinien Maßnahmen für Begrünung, Mobiliar und Beleuchtung genauso im Raum wie Werbematerial und Informationsveranstaltungen.
Über vorgeschlagene Projekte und die Mittelvergabe entscheidet eine Lenkungsgruppe die aus Bürgermeister, Stadtkämmerer, und je einem Vertreter von Werbegemeinschaft und Touristikverein zusammengesetzt ist.
Aus Sicht der Stadt Pappenheim wurde mit dem Projektfonds Pappenheim für jeden einzelnen Bürger die Möglichkeit geschaffen zur Steigerung der Attraktivität in Pappenheim beizutragen. In einer Verlautbarung heißt es: „Die Stadt und die Gewerbetreibenden können diese große Aufgabe nicht alleine schultern, daher starten wir diesen Aufruf an alle, die hier leben und sich für den Ort engagieren möchten“.
Als erste Maßnahme dieses neu geschaffenen „Projektfonds Pappenheim“ ist jetzt von der Werbegemeinschaft Pappenheim der SEK-Baustellenzaun vorgestellt worden. „Wir Pappenheimer bauen für Sie – Die Geschäfte bleiben für Sie erreichbar“ heißt es auf dem großformatigen Plakat, das an der Innenstadtbaustelle aufgestellt ist.
„Ich hoffe, dass sich die Pappenheimer finanziell an dem Projektfond beteiligen“, sagt Karin Spanagel, die Vorsitzende der Werbegemeinschaft Pappenheim. Denn die Projektsumme ist von der Einzahlung durch Privat- und Geschäftsleute abhängig. Gelder der Stadt Pappenheim und die Städtebauförderung fließen nämlich nur in gleicher Höhe, in der Privat- und Geschäftsleute in Vorleistung gehen.
„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern als stiller
Tag als grundgesetzwidrig angesehen hat. Unter Berücksichtigung des Urteils werden wir aber auch weiterhin dem Schutz der stillen Tage Vorrang einräumen, der Charakter dieser Tage muss auch zukünftig gewahrt bleiben“, so der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Bis auf den Tag der Deutschen Einheit sind alle Feiertage in Deutschland durch den Landesgesetzgeber geregelt worden. Besonderen Schutz genießen dabei die stillen Tage, wie etwa Allerheiligen oder der Karfreitag. An derartigen „stillen Tagen“ sind entsprechend dem bayerischen Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt bleibt.
In besonderer Weise ist der Karfreitag in Bayern geschützt, da hier darüber hinaus auch Sportveranstaltungen und „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.
Dieses Verbot an Karfreitag sieht dabei bislang keine Ausnahmen vor. An den übrigen stillen Tagen sind dagegen Ausnahmegenehmigungen aus wichtigen Gründen möglich. Genau dieser ausnahmslose Schutz des Karfreitags wurde aber nun seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des bayerischen Feiertagsgesetzes geändert werden muss.
„Aus der Entscheidung ergibt sich aber auch“, so Westphal, „dass der Karfreitag als stiller Tag hohe Bedeutung genießt. Aufgrund dessen gilt auch zukünftig die Maßgabe, den Charakter des Karfreitags und der übrigen stillen Tage beizubehalten und nicht in ihrem Kern anzutasten. Dieser hohe christliche Feiertag hat für uns als Christen besondere Bedeutung, was auch herausgestellt werden muss. Dies ist auch zukünftig möglich und notwendig, da seitens des Bundesverfassungsgerichts lediglich festgestellt worden ist, dass es unverhältnismäßig ist, jede Befreiungsmöglichkeit und Ausnahme von dem Verbot von Tanz und Musikveranstaltungen von vorneherein auszuschließen.“
Westphal weiter: „Eine Gesetzesänderung muss daher umfassend abgewogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausnahmefälle auch zukünftig sorgfältig geprüft, einschränkend gehandhabt und nur erteilt werden, wenn alle maßgeblichen Umstände sorgsam in Erwägung gezogen wurden.“
In einem offenen Brief an Bürgermeister Sinn vom 10. 11.2016 hatte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) Einsicht in das Protokoll einer nichtöffentlichen Sondersitzung vom 27.01.2015 gefordert. Zwischenzeitlich ging der BISP ein Antwortschreiben zu, das sie ihrerseits beantwortet hat. Beide Briefe bittet die BISP zu veröffentlichen.
Die Vorentwurfsplanung für die städtebauliche Umgestaltung der Deisingerstraße ist jetzt von Stadtrat einstimmig beschlossen worden. In der Endfassung gibt es jetzt beim JUZ eine Rampe und im Verlauf der Deisingerstraße zwei Fahrradständer mit Ladestation für E-Bikes. Engstelle sorgte erneut für Diskussionen.
Schon mehrfach hat Architekt Clemens Frosch seine Planungen zur Umgestaltung und Aufwertung der Deisingerstraße im Stadtrat vorgestellt. Diesmal hat der Stadtrat die Vorentwurfsplanung nun endgültig und einstimmig beschlossen. Demnach wird es von der Schlossapotheke beginnend bis in die Bahnhofstraße Höhe Abschluss der Gartenmauer beim Stern einen Ebenen gleichen Ausbau der Deisingerstraße geben. Die Fahrbahn wird asphaltiert und die Parkflächen und Gehwege werden gepflastert.
Änderungen gibt es auf dem Platz vor dem JUZ, wo jetzt eine 1,50 m breite Rampe mit 20% Gefälle anstatt einer umlaufenden Treppe für das Podest entstehen soll. Der ursprünglich geplante Baum und der Trinkwasserspender auf dem Podest beim JUZ werden entfallen. Jeweils auf Höhe des Ateliers „Frauensache“ und der Hoechstetterapotheke werden Fahrradständer mit Ladestation für E-Bikes eingebaut. Unverändert ist der Rastplatz mit vier Bäumen und Trinkwasserspender vor dem Einmündungsbereich in die Bauhofstraße.
Vor der Beschlussfassung gab es jedoch noch eine intensive Diskussion um die Engstelle auf Höhe der Arkade. Dort ist nämlich eine Fahrbahnbreite von 2,47 m ausgewiesen. „Das ist brandgefährlich“, stellte 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) fest. Jeder Lkw habe heute eine Breite von 2,55m bis 2,60m Bei einem Ebenen gleichen Ausbau sei im Engstellenbereich die Gefahr für die Fußgänger zu groß. Sicherheit würden hier Bordsteine bringen wie sie derzeit vorhanden sind. Dietz forderte die Planungen mit Hinweis auf das Sicherheitsrisiko vom Landkreis überprüfen zu lassen. Und Stadtrat Karl Deffner (CSU) wies darauf hin, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge mit eine Breite von 3 m die Engstelle passieren müssen.
„Das ist bereits geprüft“ stellte Amtsleiter Eberle fest. „Dann ruf ich den nochmal an, vielleicht hat er das gar nicht gesehen“, erwiderte Dietz und forderte erneut, auf die Sicherheit der Fußgänger mehr Augenmerk zu legen.
Die Situation an der Engestelle sei schon immer bekannt und die Pläne seien auch schon oft in den Sitzungen gewesen stellte der Amtsleiter fest. Er stellte die Möglichkeit in den Raum, von der Schloßapotheke bis zur Engstelle alles so zu lassen wie es ist und erst ab der Arkade mit der Umgestaltung zu beginnen.
Architekt Clemens Frosch sieht in der geplanten Engstellensituation keine besondere Gefährdung. Man könne an der Stelle auch Poller setzen. Es gebe auch die Möglichkeit den Fußgängerverkehr von der Apotheke bis zur Engstelle auszuschließen. Aber das sei nicht seine Philosophie. „Entweder wir schließen die Fußgänger aus oder wir leben miteinander“, argumentierte Frosch.
Auch CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus erkennt in der Engstelle einen Gefahrenpunkt „den wir versuchen sollten sicher zu machen“. Allerdings forderte er auch dazu auf, die Planungen nicht weiter zu verzögern.
Die Vorplanungen wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Pappenheimer Stadtrat musste sich in seiner öffentlichen Sitzung kürzlich mit einer sich neigendem Mauer auseinandersetzen wobei die Meinungen und Einschätzungen hart aufeinander prallten. Solle keine Lösung gefunden werden, steht eine Sperrung des Dr.- Wilhelm-Kraft-Weges im Raum.
High Noon
Wieder einmal „High Noon“ im Pappenheimer Rathaussaal. 2. Bürgermeister Claus Dietz ist außer sich und sieht die gräfliche Familie durch Verlautbarungen von Bürgermeister Sinn und der Stadtverwaltung verunglimpft. Mit hohem Erregungsgrad beklagt der 2. Bürgermeister, dass Verwaltung und Bürgermeister von einem durch die Grafschaft illegal auf städtischen Grund errichteten Zaun sprechen und deshalb zum Instrument der Ersatzvornahme greifen wollen. „Sie sind vom Landrat beauftragt zu schlichten, stattdessen gießen Sie Öl ins Feuer, Sie fahren Pappenheim an die Wand“, donnerte der hochgradig erregte Vertreter des Bürgermeisters dem Rathauschef kürzlich bei der öffentlichen Sitzung entgegen. Illegalen, wenn auch verhaltenen Applaus gab es dann aus der Zuhörerschaft als SPD-Fraktionsführer Gerhard Gronauer zu Mäßigung und Sachlichkeit aufforderte.
Was war geschehen?
Schon im April 2008 war unter dem damaligen Bürgermeister Peter Krauß festgestellt worden, dass sich die rund 120m lange Stützmauer entlang des Dr. Wilhelm-Kraft-Weges in Richtung Fahrbahn neigt. Deshalb wurde das Pappenheimer Statikbüro Hildebrand mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt und hat auf einem Plan dargestellt, wie weit sich die Mauer von August 2008 bis Juli 2015 in Richtung Fahrbahn geneigt hat. Jetzt ist es so, dass diese Mauer im unteren Teil der Stadt Pappenheim und um oberen Teil der Grafschaft gehört. Festgestellt ist auch, dass sich die der Grafschaft gehörende Mauer weniger in Richtung Fahrbahn geneigt hat als das Mauerstück, das der Stadt Pappenheim gehört.
Da soll die Stadt die Mauer halt richten, wird der geneigte Leser sagen. Aber wie so oft, wenn die beiden genannten Nachbarn sich in an der Grenze treffen sind Spannungen vorprogrammiert. Um überhaupt feststellen zu können wie die Mauer beschaffen ist, und welche Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Mauer zielführend sind, müsste zu zuerst ein Zaun, eine Hecke und die hinter der Mauer befindliche Aufschüttung entfernt werden. Der Grund hinter dem städtischen Mauerteil gehört zwar der Stadt Pappenheim ist aber von der Nachbarschaft mit einem Zaun, einer Hecke und einer Aufschüttung versehen worden. Für Schüttung, Zaun und Hecke liegt zwar eine Baugenehmigung vor, diese aber – so Amtsleiter Eberle in der öffentlichen Sitzung – sei aber unter Vernachlässigung des schon damals bestehenden Grenzverlaufs geschehen.
Um nun ihr Mauerstück sichern zu können hat die Stadt die Beseitigung des Zaunes, der Hecke und der Aufschüttung vom Nachbarn verlangt. Dieser hat aber bisher nicht geantwortet. Deshalb schlug die Verwaltung vor, dass die aus ihrer Sicht illegal auf dem städtische Grundstück errichtete Zaunanlage, Hecke und Aufschüttung auf Kosten des Nachbarn zu entfernen sind, damit die Mauer saniert werden kann. Was den Mauerteil auf dem Grundstück des Nachbarn betrifft, so wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dies als Sicherheitsbörde in einem Bescheid unter Androhung von Zwangsgeld anzuordnen.
Als Alternative stünde eine Sperrung des Dr. Wilhelm-Kraft-Weges im Raum.
Wie dringend ist die Sache?
Im etwas ruhigeren Teil der Beratungen wurde dem Bürgermeister und seiner Verwaltung vorgehalten zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt erneut ein Fass im Streit mit der gräflichen Familie aufzumachen. BL-Fraktionsvorsitzender Karl Satzinger unterstellte gar, man habe das Thema jetzt auf die Tagesordnung gebracht damit „es die Leute am Samstag in der Zeitung lesen können“. Auch Stadtrat Alexius Lämmerer (BL) hat die Dringlichkeit der Sicherungsmaßnahme nicht sehr hoch eingestuft. Der Statiker sage seit 12 Jahren schon „es muss etwas gemacht werden„ und bis jetzt sei nichts in Angriff genommen worden.
„Ihr müsst auf jeden Fall handeln“ so zitiert Verwaltungsleiter Eberle den beauftragten Statiker, während Karl Satzinger, Fraktionschef der Bürgerleiste (BL) nach einem Telefonat mit dem Statikbüro Hildebrand zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Der gräfliche Teil der Mauer ist noch nicht hochgradig sanierungsbedürftig „Die wird noch länger stehen“, zitierte Satzinger den Statiker. Auch im Falle des städtischen Mauerteils habe der Statiker Hildebrand gesagt: „Ihr braucht nicht sofort anfangen“. Man baue also vonseiten der Verwaltung unnötig Druck auf – so Satzinger.
Die Aussage, dass die Sanierung der Mauer dringend geboten sei komme nicht von ihm und Eberle, betonte Bürgermeister Sinn , sondern es ist eine einstimmige Empfehlung des Bauausschusses.
CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus schlug vor, zuerst einen Sanierungs- und einen Vergabebeschluss zu fassen und erst dann Aufschüttung Zaun und Hecke entfernen zu lassen. Bevor die Schäden an der Mauer nicht umfassend untersucht sind könne man nicht ausschreiben, erwiderte Bürgermeister Sinn. Man brauche etwas Schriftliches vom Statiker, es soll ein neutraler Statiker nochmal untersuchen, das alles waren weitere Beratungsthemen.
„Wir kommen nicht weiter“ brachte Walter Otters (FW) schließlich die Sache auf den Punkt. Er beklagte, dass nun wieder eine Baustelle mit der gräflichen Familie aufgemacht werde und erhob auch den Vorwurf, dass diejenigen die sich als Schlichter zwischen Stadt und Grafschaft versucht hätten an den Pranger gestellt worden seien. „Den harten Weg müssen wir gehen“, meinte Otters.
Letztlich folgte der Stadtrat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 9:4 Stimmen.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die Abbrucharbeiten für die ehemaligen Schinnererhäuser in der Pappenheimer Bauhofstraße vergeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Schutt-Karl aus Pfraunfeld. Hauptkriterium für die Entscheidung war die Abbruchzeit innerhalb von drei Tagen. Der geplante Tag der offenen Tür vor dem Abbruch wird von einigen Stadträten nicht gewünscht.
Wie mehrfach berichtet sollen die Schinnererhäuser in der Bauhofstraße von der Stadt Pappenheim abgebrochen werden. Ein Teil der dadurch frei werdenden Fläche soll zur Entschärfung der dortigen Engstelle Verwendung finden. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche, die vom Eigentümer des Nachbargrundstücks erworben wurde, entsteht ein Garagengebäude als Ersatzbau. Nachdem die Abbruchgenehmigung für die Häuser vorlag, bekamen acht Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Von sieben Firmen gingen Angebote ein. Alleine interessant blieben zwei Angebote, die sich um 4.000 Euro unterscheiden. Das Kriterium, das den Stadtrat
dazu bewogen hat, sich nicht für das preislich günstigste Angebot zu entscheiden, war letztlich die anberaumte Zeit der Abbrucharbeiten. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot hätte für seine Arbeiten 10 Arbeitstage in Anspruch genommen, wogegen der um rund 4.000 Euro teurere Anbieter für den Abbruch der Häuser laut Angebot nur 3 Werktage braucht.
Weil die Abbrucharbeiten zwangsläufig die Sperrung der Bauhofstraße mit sich bringen, erlangt der Zeitfaktor eine besondere Bedeutung. Über die Parteigrenzen hinweg war man sich schließlich einig die Abbrucharbeiten an den Bieter Nr. 2, nämlich die Firma Schutt-Karl aus Pfraunfeld zu vergeben. Festgeschrieben ist auch dass die Bauarbeiten erst beginnen können, wenn die Kanalbaustelle in der Deisingerstraße eingewintert ist. Dann soll an den Tagen der Abbrucharbeiten ein ampelgeregelter Durchgangsverkehr in der Deisingerstraße eingerichtet werden. Bedingung der Vergabe soll auch sein, dass die Dauer von drei Arbeitstagen bei den Abbrucharbeiten nicht überschritten wird. Im Falle einer Überschreitung soll dann eine Konventionalstrafe fällig werden.
Tag der offenen Tür ausgeklammert
Geht es nach dem Willen der Verwaltung, so soll den Pappenheimer Bürgern mit einem Tag der offenen Tür Gelegenheit gegeben werden, kurz vor den Abbrucharbeiten Abschied von einen Stück Pappenheim zu nehmen. Dabei sollte es Gelegenheit geben Gegenstände und Gebäudeteile gegen einen Anerkennungspreis als Andenken mitzunehmen. Dieser Tag der offenen Tür solle auch in den Vergabebeschluss des Stadtrates festgeschrieben werden.
„Mir gefällt das mit dem Tag der offenen Tür nicht“, stellt Stadtrat Karl Deffner (CSU) fest. Und auch Stadtrat Halbmeyer zeigte sich gegenüber dem Angebot für die Bürger eher kritisch indem er die Haftungsfrage stellte.
„Das Haus hat als Wohn- und Geschäftshaus seine eigenen Geschichte“, stellte Stadträtin Anette Pappler (SPD) fest. Man solle den Leuten die Gelegenheit geben sich bei einem Tag der offenen Tür mit ihren Erinnerungen noch einmal auseinanderzusetzen. Letztlich kam man zu der klugen Entscheidung, das Thema „Tag der offenen Tür“ aus dem Beschlusstext wegzulassen. Eine Entscheidung ob interessierte Bürger das Haus noch einmal betreten dürfen soll später fallen.
Die Bahnunterführung in Niederpappenheim wird in der kommenden Woche am Donnerstag 01.12.2016 und Freitag 02.12.2016 gesperrt. Die Sperrung lässt aber eine Nutzung durch Fußgänger zu. Grund für die Sperrung sind Erkundungsbohrungen, die auf Antrag der Deutschen Bahn im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung der Bahnunterführung durchgeführt werden.
Die Umleitung ist über die Staatsstraße Richtung 2230 (Richtung B2), die B2 und die Staatsstraße 2217 Richtung Langenaltheim und von dort über die Kreisstraße Wug 9 nach Niederpappenheim vorgesehen und entsprechend ausgeschildert.
Am Donnerstag, 24.11.2016, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:
TOP | THEMA |
1 | Bauanträge 1.1 BA 36/2016 – Errichtung Gartenhäuschen, Bieswang – Isolierte Befreiung |
2 | Infrastrukturmaßnahme – Vorstellung der Rummelsberger Anstalten der geplanten Umbau-/ Erweiterungsmaßnahme des Seniorenheims |
3 | Baurecht – Beschluss der Höhe des Ablösebetrages für Stellplätze |
4 | Sanierung der Innenstadt – Genehmigung der Gesamtplanung der Deisingerstraße |
5 | Baumaßnahme Sanierung der SW-Insel 5.1 Genehmigung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes 5.2 Antrag von Hr. StR Otters auf Durchführung einer Vermessung mittels Uferlinienfestsetzungsverfahrens der Altmühl im Bereich der SW Insel 5.3 Information über die Kosten die durch die Verzögerung der Baumaßnahme eintreten |
6 | Vergaben 6.1 Kanalsanierung Deisingerstr. – archäologische Baubegleitung 6.2 Abbrucharbeiten für die Anwesen Bauhofstraße 3+5 6.3 Abwasseranlage Bieswang – Kanalsanierung Hauptstr. – Vergabe Ing. Planungen |
7 | Sicherheitsrecht – Mauern Dr. W.-Kraft Weg Entscheidung über Ersatzvornahme der Entfernung des Zaunes der Eigentümerin des Nachbargrundstücks |
8 | Bauleitplanung – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Bieswang |
9 | Bauleitplanung – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bieswang |
10 | Straßenbaumaßnahmen – Sanierung der GV Straße Osterdorf – Geislohe – Information |
11 | Städtebauförderung -Beschluss des Jahresprogramms 2017 ff. |