Stellplatzpflicht soll in Pappenheim ab Oktober wieder gelten

Die Bayerische Bauordnung sieht zum 1. Oktober 2025 eine grundlegende Änderung vor. Die bislang verpflichtende Vorgabe, beim Bau oder bei Änderungen von Gebäuden auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen, entfällt künftig, soweit keine kommunale Regelung vorliegt. Damit es in Pappenheim nicht zu einer solchen Regelungslücke kommt, hat der Stadtrat rechtzeitig gegengesteuert.

Der Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung liegt inzwischen auf dem Tisch. Darin wird geregelt, dass künftig wieder für Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet Pappenheims die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen gilt. Dies jedoch mit einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen. Etwa dann, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden.

Maßgeblich für die Anzahl der Stellplätze ist weiterhin die sogenannte GaStellV, also die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats. Diese wird zum Stichtag ebenfalls überarbeitet und sieht für Wohngebäude künftig zwei statt bislang einem Stellplatz pro Einheit vor. Um auf spätere Änderungen flexibel reagieren zu können, verzichtet die Stadt auf eigene Zahlenangaben in der Satzung.

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit, sich von der Stellplatzpflicht durch eine sogenannte Ablösezahlung zu befreien. Die ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Bauherr den Stellplatz nicht realisieren kann. Es genügt nicht, dass er nur keinen Stellplatz schaffen will. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, über solche Fälle individuell zu entscheiden. Der Erlös aus der Ablöse muss von der Stadt zweckgebunden eingesetzt werden und etwa für Parkeinrichtungen, Radwege, Fahrradstellplätze oder Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden.

Die Stadtverwaltung schlug hierfür gestaffelte Ablösebeträge vor. Im genau begrenzten Sanierungsgebiet der Kernstadt sollen 3.500 Euro pro Stellplatz fällig werden, außerhalb dieser Zone, also in den Pappenheimer Außenbereichen und in den Ortsteile 5.000 Euro. Im Vergleich zu den Sätzen benachbarter Kommunen, die zwischen 3.000 und 9.000 Euro erheben, liegt Pappenheim damit im unteren bis mittleren Bereich für die Stellplatzablöse.

Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Sitzung des Stadtrates wegen der geminderten Ablösesumme im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheimer. Die Fraktion der Bürgerliste und auch Stadtrat Loy von der CSU hielten es für ungerecht, dass man in den Dörfern für die Stellplatzablöse 1.500 Euro mehr bezahlen müsse als im Sanierungsgebiet der Altstadt. Sie sehen in der vorgeschlagenen Regelung ein einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung, und betonen, dass man auf dem Land die gleichen Platzprobleme habe wie auch im Sanierungsgebiet der Pappenheimer Innenstadt. Mit dieser Regelung seien die Häuslebauer in der Stadt Pappenheim bevorzugt.

Dem widersprachen Anette Pappler (SPD) und Bettina Balz von den Grünen. Das Argument für eine Milderung der Stellplatzablöse, die nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für das Sanierungsgebiet der Innenstadt gilt, seien nach ihrer Meinung gerechtfertigt. Insbesondere gehe es um kleine Grundstücke und die Besondere Enge in diesem Bereich. Zudem stehe auch im Focus, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen „Die Argumente sind eindeutig“, betonte Anette Pappler.

Letztlich hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 bei drei Gegenstimmen beschlossen, die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Fassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten zu lassen.

 




Straßensanierung in Bieswang wird gemeinschaftlich gelöst

Im Zuge der Dorferneuerung in Bieswang steht die Wiederherstellung der während der Bauarbeiten an der Hauptstraße genutzten Umleitungsstrecken an. Bereits im März 2023 hatte eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Jagdgenossenschaft Bieswang stattgefunden, bei der die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung festgelegt wurden.

Im Raum stehen nun Gesamtkosten in Höhe von rund 24.000 Euro – aufgeteilt in etwa 10.000 Euro für die Arbeiten durch die Firma Lindert und rund 14.000 Euro für das benötigte Material. Wegen der zeitlichen Überschneidung von Straßenausbau und dem parallelen Aufbau des Nahwärmenetzes ist im Nachhinein nicht exakt nachvollziehbar, welche Maßnahme welchen Abschnitt der Wege in Mitleidenschaft gezogen hat.

Der Vorschlag der Verwaltung war nun, dass die Kosten solidarisch auf alle beteiligten Kostenträger verteilt werden sollen. Dazu zählen die Stadt Pappenheim, das Staatliche Bauamt, die Nahwärmenetz Bieswang eG, der Wasserzweckverband links der Altmühl sowie die Jagdgenossenschaft Bieswang. Jeder dieser fünf Partner würde einen Anteil von rund 5.000 Euro tragen – abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Aufwand.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Mai 2025, den Auftrag an die Firma Lindert zu vergeben. Damit ist ein weiterer Schritt in der Dorferneuerung Bieswang getan.




Bieswang bekommt neuen Gehweg in der Stelzergasse

Nach wiederholten Hinweisen aus der Bürgerschaft beschloss der Stadtrat Pappenheim in seiner Sitzung am 17. April 2025, den Gehweg in der Stelzergasse in Bieswang zu erweitern. Zunächst abschnittsweise zwischen Hausnummer 19 und der Einmündung Krautgarten.

Seit Jahren wird der unzureichende Ausbau des Gehwegs entlang der Stelzergasse kritisiert. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die auf dem Weg zur Bushaltestelle am Krautgarten bislang ein Stück der Fahrbahn mitbenutzen müssen – eine Gefahrenstelle, die sich trotz bestehender Tempo-30-Zone und Sperrung für Fahrzeuge über 6 Tonnen als problematisch erwiesen hat. In jüngerer Zeit kam es vermehrt zu Beinaheunfällen.

Ein vollständiger Ausbau scheiterte bisher an technischen Herausforderungen, denn in manchen Bereichen liegt das Gelände deutlich höher als die Straße, was umfangreiche Erd- und Stützmaßnahmen notwendig machen würde. Eine Lösung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Nahwärmenetz oder der Dorferneuerung ließ sich nicht realisieren.

Daher schlug die Verwaltung nun vor, zunächst den leichter umsetzbaren. 40 m langen Abschnitt im oberen Bereich der Stelzergasse, zwischen Hausnummer 19 und der Bushaltestelle herzustellen. Die Flächen sind seht geeignet, weil vorhandene Flossensteine genutzt werden können. Zusätzliche Abgrenzungen sind wegen der angrenzenden Grundstücksmauern nicht erforderlich. Der Gehwegbau soll in Eigenregie durch den städtischen Bauhof erfolgen.

Die Materialkosten für die rund 60 m² Gehwegfläche belaufen sich auf knapp unter 10.000 Euro brutto. Eine Fremdvergabe wäre mit etwa doppeltem Aufwand verbunden. Obwohl im Haushalt 2025 keine Mittel speziell für diesen Zweck eingeplant sind, kann der Betrag voraussichtlich aus Restmitteln im Bereich Dorferneuerung gedeckt werden, da sich dort Maßnahmen verzögern.




Neue Parkregelungen in Pappenheim beschildert

Im Bereich des Volksfestplatzes, der Katholischen Pfarrwiese sowie der Stadtwerke-Insel hat die Stadt Pappenheim Ende April 2025 neue verkehrsregelnde Maßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, die Parksituation künftig übersichtlicher und geordneter zu gestalten.
Am Volksfestplatz und auf der Stadtwerke-Insel ist das Abstellen von Wohnmobilen ab sofort nur noch zwischen 9 und 22 Uhr erlaubt. Außerdem dürfen auf diesen Flächen ausschließlich PKW geparkt werden. Das Abstellen von Anhängern ist an beiden Standorten nicht mehr gestattet.
Für die Katholische Pfarrwiese wurde eine Schranke installiert, die den Zugang reguliert. Künftig darf dort nur noch bei besonderen Anlässen mit erhöhtem Parkbedarf geparkt werden. Auch hier sind ausschließlich PKW zugelassen.
Die Einhaltung der neuen Regelungen wird von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert. Die Stadt Pappenheim bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Beschilderung und bedankt sich für das Verständnis.

Wohnmobile können für die Übernachtung auf einer gesondert ausgewiesenen Fläche am Natur-Campingplatz, Badweg 1 abgestellt werden.

Die normative Kraft des Faktischen auf der Lach
Trotz der neuen Regelungen zeigt sich in den ersten Maitagen ein vertrautes Bild: Wohnmobile säumen dicht an dicht den schattigen Bereich unter den Bäumen auf der Pappenheimer Lach. Offenbar wirkt hier die sogenannte „normative Kraft des Faktischen“, denn der Stellplatz auf der Lach ist unter Wohnmobilreisenden nach wie vor beliebt – möglicherweise auch deshalb, weil er noch immer in einschlägigen Campingführern als Übernachtungsmöglichkeit verzeichnet ist.

 




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 08.05.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche  Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 05/2025 – Anbau an eine Maschinenhalle, Fl.-Nr. 123, Gem. Geislohe

2 Dorferneuerung Bieswang

Vergabe der Arbeiten zur Wiederherstellung der Umleitungsstrecken

3 Ortsrecht

Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

4 Feuerwehrwesen

Vergabe Auftrag Jahresbestellung 2025

5 Bekanntgaben




Zwischen Geschichte und Zukunft – der Abbruch in Pappenheim Nord

Wo einst rege Betriebsamkeit rund um Landwirtschaft und Gastwirtschaft herrschte, entsteht ein neues Kapitel in der Geschichte Pappenheims. Seit Anfang März ist die Firma Schutt Karl aus Pfraunfeld mit dem sensiblen Abbruch der Anwesen Bürgermeister-Rukwid-Straße 6 und 8 beschäftigt. Mit Bedacht wird hier Raum geschaffen für das neue urbane Baugebiet „Pappenheim Nord“.

Wer die Baustelle dieser Tage beobachtet, erkennt schnell: Hier wird nicht einfach abgerissen – hier wird mit großer Sorgfalt gearbeitet. Die Entrümpelung und Entkernung der Gebäude zu Beginn der Maßnahme haben den die Häuser in den Rohbauzustand zurückgesetzt, sodass nun seit dem 28. April 2025 die gezielten Abbrucharbeiten erfolgen können. Besonders deutlich zeigt sich das umsichtige Vorgehen in der akkuraten Trennung der Abfälle. „Wir legen höchsten Wert darauf, die Materialien sortenrein zu trennen, damit möglichst viel recycelt werden kann“, erklärt Johannes Karl, Geschäftsführer des Unternehmens.

So wird insbesondere das anfallende Mauerwerk sorgfältig vor Ort untersucht und aufbereitet. Nach dem Brechen des Steinmaterials werden sogenannte Haufwerke gebildet, die nochmals geprüft werden, bevor sie als Recyclingmaterial einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein Ansatz, der nicht nur ökologische Verantwortung beweist, sondern auch Ressourcen schont.

Ein erster wichtiger Schritt im Ablauf war der Abbruch des Stalls und der Scheune des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens. Hier schaffen die Arbeiten Platz für das mineralische Abbruchmaterial und die mobile Brecheranlage. Schon am zweiten Arbeitstag wurde mit dem Abbruch an den Hauptgebäuden begonnen.

Aktuell baut die Firma Karl alle Gebäude zunächst oberirdisch zurück und belässt dabei vorerst die Bodenplatten und Fundamente. Sobald auch diese entfernt werden, wird ein Archäologe die Arbeiten begleiten und ein wachsames Auge auf mögliche historische Funde haben. Die archäologische Begleitung der Maßnahme ist für etwa Mitte Mai vorgesehen.

Der Abschluss der Arbeiten ist für Ende Mai oder Anfang Juni geplant. Bis dahin bleiben der Parkplatz gegenüber dem Anwesen Nr. 5 sowie der Parkstreifen gegenüber der Arztpraxis voraussichtlich gesperrt. Stadtverwaltung und Baufirma bitten um Verständnis für die Einschränkungen, die zur Sicherung der Arbeiten und für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind.




Pappenheim beschließt Entwurf für das Baugebiet Neudorf II

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Stadtrat von Pappenheim grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorf II“ gegeben. Mit dem neuen Planungsgebiet, das einen integrierten Grünordnungsplan beinhaltet, verfolgt die Stadt das Ziel, Wohnraum für die Entwicklung der Bevölkerung bereitzustellen und zugleich der anhaltenden Nachfrage nach Bauflächen zu begegnen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Baugebiet Neudorf II, das östlich an das Neubaugebiet im Süden des Ortes anschließt, wurden vom Pleinfelder Ingenieurbüro VNI erarbeitet. Diese Festsetzungen erläuterte Reinhard Vulpius in der Sitzung. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wie aus dem Bedarfsnachweis hervorgeht, bleibt die Bevölkerungszahl laut Prognosen stabil. Dennoch verfolgt die Stadt das klare Ziel, das Wohnraumangebot zu erweitern – sowohl für ortsansässige Haushaltsgründer als auch für interessierte Bauwillige aus dem Umland. Auch der Aspekt des bezahlbaren Wohnraums bleibt dabei im Blick. Pappenheim möchte mit dem Plan einem „sanften Wachstum“ den Weg bereiten.

Im Rahmen der Planung wurde eine artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme eingeholt. Diese kommt zu dem Schluss, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Beeinträchtigungen streng geschützter Arten zu erwarten sind. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt erhalten – ein Punkt, der gerade im ländlichen Umfeld von zentraler Bedeutung ist.

Kleine Parzellen und klare Regeln
Das Baugebiet sieht überwiegend Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vor. Die maximale Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse beschränkt. Auch für Stellplätze und Nebengebäude gelten klare Vorgaben: Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das neue Baugebiet umfasst insgesamt neun Baugrundstücke, wobei die beiden südlichen Parzellen teilbar sind. Die vorgesehene Grundstücksgröße liegt bei 650 bis 700 m²; im Falle einer Teilung bei etwa 350 m².

Bei der Gestaltung der Grundstücke und Gebäude wurde besonderer Wert auf eine naturnahe Ausführung gelegt. Versiegelungsarme Flächenbefestigungen und Zisternen zur Gartenbewässerung sind verpflichtend vorgesehen. Schottergärten sind ausdrücklich ausgeschlossen – zugunsten heimischer Bepflanzung. Pro Grundstück ist mindestens ein Obst- oder Laubbaum aus einer eigens zusammengestellten Artenliste zu pflanzen. Zudem ist an den östlichen Grundstücksgrenzen eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen vorgeschrieben.

In Bezug auf Gestaltung und Dachformen orientiert sich die Festsetzung an bewährten örtlichen Standards, wie sie etwa im Baugebiet in Osterdorf angewendet wurden. Ziel ist eine harmonische Einbindung in das bestehende Ortsbild.

Das Thema „Jurahaus“ mit einem etwas höheren Kniestock und sehr flachem Dach brachte Stadträtin Weddige (Grüne) in die Diskussion ein. Auch der Neudorfer Stadtrat Heiko Loy sprach sich dafür aus, die Gestaltungsvorgaben des Jurahauses in den Bebauungsplan aufzunehmen. Loy zeigte sich zudem hoch erfreut, dass der Bebauungsplan Neudorf II nach langem Warten noch in seiner Amtszeit auf die Zielgerade kommt.

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschloss den Vorentwurf mit Planblatt, Begründung samt Bedarfsnachweis, artenschutzrechtlichem Gutachten und Artenauswahlliste einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Titelbild: Planzeichnung VNI




Pappenheim bereitet sich auf die kommunale Wärmeplanung vor

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Pappenheimer Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss die kommunalen Wärmeplanung in Pappenheim auf den Weg gebracht. Dabei geht es um eine Pflichtaufgabe, die seit Anfang dieses Jahres alle bayerischen Kommunen betrifft.

Seit dem 2. Januar 2025 gilt für alle Städte und Gemeinden in Bayern – unabhängig von ihrer Größe – das neue Landesrecht zur kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, wie Pappenheim, ist dabei ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Planungen sollen bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen im Rahmen sogenannter „Konvois“. Hierbei haben sich bereits erste Anknüpfungspunkte ergeben: Die Gemeinde Langenaltheim hat ihr Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung signalisiert. Durch solche Zusammenschlüsse lassen sich Synergien nutzen und die Planung wirtschaftlicher gestalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen nicht nur inhaltlich mit einem Leitfaden und einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, sondern auch finanziell. Für Pappenheim steht ein Konnexitätsausgleich (finanzieller Ausgleich für die übertragene Aufgabe) in Höhe von insgesamt 41.000 Euro bereit. Dieser Betrag setzt sich aus einer Verwaltungspauschale von 9.600 Euro und 31.400 Euro für Planungsleistungen zusammen. Ein besonderer Vorteilbesteht darin, dass die Gemeinde keine Einzelabrechnungen einreichen muss. Für den Fall, dass Geld übrigbleibt, kann es an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung Angebote auf Grundlage des bayerischen Muster-Leistungsverzeichnisses einholen.

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss hat der Stadtrat nun den Grundstein gelegt. Die Vergabe der konkreten Planungsleistungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Gremium.

 




Weichenstellung in Bieswang – Stadtrat beschließt einstimmig den Verkauf zweier Immobilien

Zwei Immobilien mit viel Geschichte und großem Sanierungsstau standen im Mittelpunkt der jüngsten Stadtratssitzung am 17. April 2025. Einstimmig haben die Stadträte die Weichen gestellt – sowohl für das geschichtsträchtige Pfisteranwesen in der Meiergasse 3 als auch für das Wohngebäude in der Neusiedlerstraße 12 und 14. Beide Beschlüsse fielen unter sorgfältiger Abwägung zwischen wirtschaftlichen Zwängen und kommunaler Verantwortung.

Zwei Anträge aus Bieswang setzen Prozesse in Gang
Bereits im Januar 2024 hatten die Bieswanger Stadträte Friedrich Hönig (FW), Roland Kiermeyer (BGL) und Astrid Weddige (GRÜNE) zwei Anträge gestellt, die nun öffentlich im Stadtrat behandelt wurden. Ziel der Initiative war es, mit dem Verkauf des leerstehenden Pfisteranwesens finanzielle Mittel freizumachen, um damit die dringend notwendige Sanierung des städtischen Wohnblocks in der Neusiedlerstraße zu realisieren. Mit diesen Anträgen brachten die drei Stadträte die Diskussion um zwei lange stagnierende Objekte wieder in Bewegung und erreichten damit konkrete Beschlüsse.

Abschied vom Pfisteranwesen in der Meiergasse
Das Pfisteranwesen, ein seit Jahren leerstehendes Gebäude aus dem Nachlass der 2008 verstorbenen Marie Pfister, wird verkauft. Trotz zahlreicher Versuche, dem testamentarischen Wunsch der Erblasserin – der Erhalt und Ausbau des Hauses – gerecht zu werden, zeigte sich, dass die finanziellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen. Der bauliche Zustand der Immobilie und die damit verbundenen Kosten übersteigen das verbliebene Vermögen und die geringen Pachteinnahmen deutlich.
Schon 2015 hatte das Landratsamt deutlich gemacht, dass ein Verkauf juristisch möglich sei. Nun wurde diese Möglichkeit Realität: Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Anwesen Meiergasse 3 (Flurstück Nr. 94 der Gemarkung Bieswang) zu veräußern. Dabei soll ein Makler mit dem Verkaufsprozess betraut werden. Ziel ist es, einen Preis in Höhe des ermittelten Verkehrswertes zu erzielen. Interessenten, die ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Über die Verwendung des Verkaufserlöses entscheidet der Stadtrat nach Abschluss des Verfahrens.

Neue Perspektiven für die Neusiedlerstraße
Auch für die seit Langem leerstehenden Wohnblöcke in der Neusiedlerstraße 12 und 14 wurde eine Entscheidung getroffen. Der zweite Antrag aus Bieswang, der die Sanierung des Gebäudes mit den Mitteln aus dem Pfisterverkauf anregte, wurde inhaltlich zwar aufgegriffen – jedoch mit einer Anpassung. Das von der Firma Stark aus Auhausen vorgelegte Sanierungsangebot beläuft sich auf rund eine Million Euro – eine Summe, die sich über Mieteinnahmen nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die Verwaltung schätzt, dass rund 800.000 Euro über Kredite finanziert werden müssten – eine Belastung, die für den städtischen Haushalt kaum tragbar ist.
Stattdessen votierte der Stadtrat einstimmig für den Verkauf der Immobilie – jedoch unter klaren Vorgaben: Der zukünftige Käufer muss sich zur vollständigen Sanierung des Gebäudes verpflichten, wobei der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden muss. Die Einhaltung dieses Sanierungsstandards soll verbindlich abgesichert werden. Zudem ist ein alternatives Eigentümermodell denkbar – etwa in Form einer Gemeinschaft oder Genossenschaft. Auch hier wird der Verkehrswert durch einen Makler auf Basis eines bestehenden Gutachtens und städtischer Vorgaben ermittelt.

Ein gemeinsames Ziel
Die beiden Beschlüsse stehen in engem Zusammenhang und zeigen eine klare Linie. Der Stadtrat folgt den Vorschlägen der Bieswanger Mitglieder Hönig, Kiermeyer und Weddige, die mit Nachdruck für eine pragmatische und zukunftsorientierte Lösung plädiert hatten. Deshalb zeigte sich Roland Kiermeyer auch froh, dass das Thema Leerstand endlich beseitigt wird. Man hätte vor 15 Jahren das Wohnhaus in der Neusiedlerstraße sanieren sollen. Astrid Weddige meinte, dass es zwar besser gewesen wäre, wenn die Stadt das Wohnhaus behalten hätte, aber letztlich zeigten sich die drei Antragsteller bereit, die Entscheidung mitzutragen.

 




Parkflächen wegen Abbrucharbeiten Pappenheim Nord gesperrt

Ab Montag, 28. April 2025, ab den frühen Morgenstunden um 6:00 Uhr, ist im Pappenheimer Norden mit erheblichen Einschränkungen bei den Parkmöglichkeiten zu rechnen. Betroffen ist der Bereich rund um die Arztpraxis Dr. Hamulka in der Bürgermeister-Rukwid-Straße.

Ab diesem Zeitpunkt ein absolutes Haltverbot sowohl für den Parkstreifen gegenüber der Praxis als auch für den Parkplatz gegenüber des Wohnhauses mit der Hausnummer 5. Hintergrund der Maßnahme ist der bevorstehende Abbruch der Anwesen mit den Hausnummern 6 und 8 in unmittelbarer Nachbarschaft.

Wie lange die Sperrung andauern wird, ist derzeit noch offen. Sobald belastbare Informationen zur Dauer der Maßnahme vorliegen, werden diese zeitnah hier veröffentlicht. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des betroffenen Bereichs werden gebeten, sich auf die veränderte Verkehrssituation einzustellen.




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 17.04.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Hauses des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 03/2025 – Tektur zu 04/2023 – Aufstellen von Containern für Sozialräume und Büroräume; hier: Erweiterung einer Containeranlage, Steinbruch Rothenstein, Fl.-Nr. 1238/2, Gem. Neudorf

1.2 BA 09/2025 – Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Katzenbügel“, Übermatzhofen: Errichtung eines Holzgartenzaunes mit 1,75 m Höhe und 3 Blechmotivfeldern, Fl.-Nr. 68/1, Gem. Übermatzhofen, Übermatzhofen 94

2 Bauleitplanung

2.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2.1.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung eines Sondergebietes Reiterhof auf Fl.-Nr. 567, 568 sowie Ausweisung einer gem. Baufläche auf Fl.-Nr. 576, 117/3, Gem. Bieswang

2.1.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.3 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.4 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.5 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.6 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf TF der Fl.-Nr. 187/11 und 187, Gem. Neudorf

2.1.7 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.8 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.9 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 692, Gem. Pappenheim

2.1.10 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.11 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.12 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf den Fl.-Nr. 715 und 510/2, Gem. Pappenheim

2.1.13 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.1. 14 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Feststellungsbeschluss

2.3 Bauleitplanung – Bebauungsplan „Neudorf II“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf

3 Kommunale Wärmeplanung – Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Beschluss über Konvoi

4 Städtische Beteiligungen – Zustimmungsbeschluss der Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Mittelfranken-Süd-1

5 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim für die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbandes der Sparkasse Mittelfranken Süd

6 Gehweg Stelzergasse Bieswang: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des best. Gehwegs vom Krautgarten bis zur Stelzergasse 19

7 Brückenunterhalt: Erneuerung des Brückengeländer am Fußgängersteg im Campingplatz

8 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang zum Verkauf des Anwesens Meiergasse 3 in Bieswang

9 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang auf schrittweise Sanierung des Wohngebäudes Neusiedlerstraße 12 und 14 in Bieswang

10 Bekanntgaben




Vitalitätscheck Pappenheim – Drei Werkstätten für lebendige Ortskerne

Im Rahmen des laufenden Vitalitätschecks der Stadt Pappenheim finden im Mai drei sogenannte Vitalitätswerkstätten statt. Hierbei sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich aktiv an der Zukunft ihrer Ortsteile zu beteiligen.

In Zusammenarbeit mit der Planerin Franziska Burlefinger werden die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Bestandserhebungen vorgestellt. Gemeinsam sollen anschließend Ideen entwickelt, Chancen ausgelotet und Herausforderungen benannt werden – immer mit dem Ziel, leerstehende Gebäude sinnvoll zu nutzen und die Ortskerne lebendig zu gestalten. Auch über mögliche Förderungen für private Eigentümer wird informiert.

Die Stadt Pappenheim lädt zu folgenden Terminen ein:

Veranstaltungsorte der Vitalitätswerkstätten

        • Osterdorf Dorfgemeinschaftshaus
          für die Ortsteile Geislohe, Göhren, Neudorf & Osterdorf

          Montag, 19. Mai 2025, 19.00 Uhr
        • Bieswang Wirtshaus „Zur Huck“
          für die Ortsteile Ochsenhart & Bieswang
          Mittwoch, 21. Mai 2025, 19.00 Uhr
        • Pappenheim Bürgersaal im Haus des Gastes, Pappenheim
          für die Ortsteile Zimmern, Übermatzhofen & Stadt Pappenheim
          Montag, 26. Mai 2025, 19.00 Uhr

Die Stadt Pappenheim hofft auf rege Teilnahme und viele gute Ideen zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pappenheimer Ortsteile.