Die Dauberschmidts kommen zurück

Der Baustellenbetrieb in der Deisingerstraße wird am kommenden Montag, 13.02.2017 wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass der Durchgangsverkehr wieder wie schon vor Weihnachten über die Bauhofstraße und die Graf-Carl-Straße umgeleitet wird. Mit der bewährten Baustellenbesetzung wird dann der Kanal und die Hauptleitung für das Trinkwasser weiter in Richtung Marktplatz verlegt und dort mit dem von der Klosterstraße kommenden Kanal verbunden.

Voraussichtlich wird am Montag die Baustelle wieder eingerichtet werden. Das bedeutet, dass ab Montag die Ortsdurchfahrt wie bereits im Dezember 2016 per Ampelverkehr über die Bauhofstraße und Graf-Carl-Straße geleitet wird. Am Dienstagmorgen wird der weitere Verlauf der Kanaltrasse gefräst, sodass am Dienstagnachmittag oder am Mittwochmorgen die Grabungen auf Höhe des Lämmermannhauses wieder aufgenommen und Richtung Marktplatz fortgesetzt werden. Die Grabungen werden auch weiterhin archäologisch begleitet.

Wir werden uns bemühen unsere Leser wieder mit einer Baustelleninfo auf dem Laufenden zu halten. Ab Montag finden Sie hier  auch wieder einen aktuellen Baustellenplan, mit Anfahrtsmöglichkeiten für die Pappenheimer Geschäfte.




Die Ufergrenze wird vermessen

Mit einem einstimmigen Stadtratsbeschluss ist festgelegt worden, dass an den beiden Ufern der Stadtwerkeinsel ein Uferlinienfestsetztungsverfahren durchgeführt wird. Die Verfahrenskosten dürften bei rund 1.200 Euro liegen.

Der strittig gemachte Grenzverlauf im Bereich der Stadtwerkeinsel hat mit dazu beigetragen, dass sich der Beginn der Maßnahmen zur Umgestaltung und Sanierung der Stadtwerkeinselverzögert. (wir haben mehrfach berichtet) Dabei musste die Stadt für die Vermessung in diesem Bereich im Junli 2016 schon einmal rund 2.300 Euro berappen. Damals ging man davon aus, dass die sogenannten „historischen Grenzen“ als gültige Grenzlinien von beiden Grundstücksnachbarn anerkannt werden. Da aber dieser Grenzverlauf von gräflicher Seite nicht anerkannt wurde, hat die Stadtratsmehrheit für den Beginn der Bauausführung die Reißleine gezogen. Schon damals war die Rede von einem Uferlinienfestsetztungsverfahren, von dem aber niemand genau wusste wie das geht und was es kostet. Stadtrat Walter Otters (FW) hatte damals beantragt, die Kosten für ein solches Verfahren zu ermitteln.

Bei der Lichtmesssitzung 2017 im Pappenheimer Stadtrat kam jetzt zur Sprache, dass das Wasserwirtschaftsamt die Durchführung eines solchen Verfahrens von Amts wegen ablehnt und auch keine Aussage zu den Kosten und zur Dauer eines Uferlinienfestsetztungsverfahrens trifft.

Das Bedeutet, dass die Vermessung zur Feststellung der Ufergrenze von der Stadt beim Landratsamt beantragt werden muss. Darüber hatte nun der Stadtrat zu entscheiden.

Wie schon im Oktober 2016 wiederholte Walter Otters die Bedeutung eines rechtlich gesicherten Grenzverlaufs schon vor dem Baubeginn. Die Kosten dürften – so Otters – bei 1.000 bis 1.200 Euro liegen. „Es wäre ein Unding es nicht zu machen“, meinte Otters. Denn durch das Uferlinienfestsetztungsverfahren gewinne man Klarheit und Rechtssicherheit.

Einstimmig votierte der Stadtrat dafür, ein Uferlinienfestsetztungsverfahren zu beantragen. Abzuwarten bleibt, ob nach der Vermessung der Grenzverlauf von beiden Nachbarn anerkannt wird.




Höhere Grundstückpreise ab Juli 2017

Der Quadratmeterpreis für Bauland im gesamten Pappenheimer Gemeindegebiet wird ab dem 1. Juli 2017 von 23,- auf 27,- Euro angehoben. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung bei einer Gegenstimme beschlossen. Karl Satzinger forderte abgestufte Preise für Stadt und Land.

Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, in Pappenheim oder in den Ortsteilen Bauland von der Stadt Pappenheim zu erwerben, der sollte schnell, spätestens aber bis zum 1. Juli dieses Jahres zugreifen. Ab Juli nämlich steigt der Quadratmeterpreis in Stadt und Land von derzeit 23,- auf 27,- Euro. Denn, so hat die Stadtverwaltung festgestellt, die  Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen sind mit dem derzeitigen Grundstückspreis nicht mehr zu decken. Zudem habe der Gutachterausschuss beim Landratsamt darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim im Vergleich zu den Nachbargemeinden einen relativ hohen Preis beim Ankauf von Bauland bezahlt. Der Kaufpreis für städtisches Bauland  soll für die Bauwerber in der Kernstadt und in den Dörfern in gleicher Höhe bezahlt werden.

Bei den Beratungen im Stadtrat machte Friedrich Hönig (FW) klar,  dass er es nicht für angemessen halte, wenn in der Kernstadt und z.B. in Ochsenhart der gleiche Grundstückspreis verlangt wird.
So sieht es auch Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BL) der argumentierte, dass man diese Preisgleichheit nur dann machen könne, wenn man in der Kernstadt und auf dem Land gleiche Preise für den Ankauf zahlen würde. Er hielte es für angemessen, wenn die Grundstücke in der Kernstadt um drei Euro teurer wären. Schließlich zahle die Stadt beim Ankauf in der Kernstadt auch höhere Preise als in den Dörfern. „Der Unterschied muss sich auch im Verkaufspreis niederschlagen“, argumentiert der BL-Fraktionsvorsitzende. Zum wiederholten Mal wies Satzinger darauf hin, dass seit Juni 2015 ein Antrag von ihm mit einem nachfolgenden Ratsbeschluss laufe, wonach von der Stadt auf der Stöß Bauland erworben werden soll (wir haben mehrfach berichtet). In dieser Sache tue sich nach seinen Feststellungen nichts. „Hier wird aktiv ein Vorankommen und eine Entwicklung Pappenheims behindert“, machte Satzinger seinem Unmut in einer Mitteilung Luft.
Friedrich Obernöder sieht in der Preiserhöhung einen Anreiz für Häuslebauer noch vor dem 1. Juli Bauland zu erwerben.

Durch Stadtratsbeschluss wurde letztlich gegen die Stimme von Karl Satzinger beschlossen, den Kaufpreis für Bauland von 23,- Euro auf 27,-Euro zu erhöhen.




Provisorische Gehwegverlegung in der Bauhofstraße

Ein neuer Gehweg bei den vormaligen Schinnererhäusern in der Bauhofstraße wird vorerst provisorisch angelegt. Endausbau folgt nach der Kanalsanierung und Bebauung der Restfläche frühestens im Jahr 2018.

An der Engstelle in der Bauhofstraße wird jetzt der bisherige Gehweg aufgelassen und etwa um 1,5 m weiter nach Norden verlegt. Der bisherige Gehweg wird danach Teil der Fahrbahn sein. Vorher müssen aber noch verschiedene Versorgungsleitungen von dem jetzigen Gehweg unter dem neuen Gehwegbereich verlegt werden. Ist dies geschehen, soll der neu gewonnene Fahrbahnbereich der Kreisstraße mit einer provisorischen Asphaltschicht versehen werden.

Die Forderung von 2. Bürgermeister Claus Dietz(FW), jetzt schon eine Komplettplanung für den gesamten Gehwegbereich vorzulegen, kann derzeit noch nicht umgesetzt werden. Dazu führte Amtsleiter Eberle aus, dass der neue Gehwegverlauf zunächst provisorisch angelegt werden muss, damit im zweiten Schritt die Vermessung und der Eigentumsübergang an den Investor Lothar Dengler erfolgen kann. Dieser bebaut das Grundstück mit einem Garagengebäude (wir haben berichtet).

Erst nach der Kanalsanierung, frühestens im Jahr 2018 wird der Landkreis die Fahrbahn neu asphaltieren. Im Zug dieser Maßnahme wird dann auch der Gehweg neu und endgültig gestaltet.

Strittig war bei den Beratungen im Stadtrat wie die Oberfläche des provisorischen Gehweges gestaltet werden soll. Von einer wassergebundenen Schotteroberfläche über Verlegung gebrauchten Betonsteinpflasters bis zu einer dünnen Asphaltschicht war alles im Gespräch. Strittig war auch ob das Provisorium mit einem Hochbordstein zur Fahrbahn hin abgegrenzt werden soll.

Einstimmig beschlossen wurde letztlich, dass der neue Gehweg wie beschrieben im Bereich der abgebrochenen Gebäude provisorisch angelegt wirdl. Alles Weitere, wie die Gestaltung der provisorischen Oberfläche und die Art der Abgrenzung zur Fahrbahn wird sich finden.




Neues Licht für die neue Straße

Der Stadtrat hat jetzt das Beleuchtungskonzept für die Umgestaltung der Deisingerstraße bei einer Gegenstimme beschlossen. Das Konzept ist der „Schlussstein“ für die Vorentwurfsplanung. Damit sind die Voraussetzungen für die nun folgende Ausführungsplanung geschaffen.

Mit der Umgestaltung der Deisingerstraße im Zuge des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts  wird auch eine neue Straßenbeleuchtung notwendig. Denn die momentanen Leuchten an den Hauswänden sind zwar dekorativ, aber von einer normgerechten Beleuchtung weit entfernt.
So erklärte es  Walter Bamberger, Chef des gleichnamigen Ingenieurbüros in Pfünz dem Pappenheimer Stadtrat. Die derzeit installierten Lampen leuchten den Straßenraum nicht genügend aus und es gibt auch keine technische Möglichkeit das in dem erforderlichen Maße zu ändern.
Es sei kein leichter Ansatz gewesen, für die Deisingerstraße ein Beleuchtungskonzept zu entwickeln das der europäischen Norm entspricht. Das liege daran, dass die Häuserfont in der Deisingerstraße immer wieder von Hausvorsprüngen, Gassen und Lücken verschiedener Größe sich recht unregelmäßig darstellt.

Man habe sich für das Lichtkonzept letztlich für zylinderförmige 4,50 m hohe Mastleuchten entschieden, die in einem Abstand von 40 m versetzt aufgestellt werden sollen.
Die zylindrischen LED-Leuchten selbst sind 70 cm hoch und haben einen Durchmesser von 22 cm. Mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin ist das Licht als „warm weiß“ zu bezeichnen und das Licht entspricht damit etwa der Farbtemperatur des Mondlichts.

Über die normgerechte Ausleuchtung des Straßenraums hat Walter Bamberger auch noch lichttechnische Möglichkeiten vorgestellt, in der nächtlichen Deisingerstraße Lebensraum zu schaffen. Eine beleuchtungstechnische Aufwertung sieht sein Lichtkonzept vor, im Bereich der Einmündung Herrenschmiedgasse/ Arkade, im Bereich des „Lämmermannplatzes“ und im Bereich der Trinkwasserstation an der Einmündung Bauhofstraße. Diese zusätzlichen Beleuchtungskomponenten sind zwar in den Preis von 106.000 Euro, einschließlich Steuerung mit eingerechnet, können aber nur umgesetzt werden, wenn die Anwohner sich damit identifizieren und die jeweiligen Hauseigentümer damit einverstanden sind. „Die Eigentümer müssen dahinterstehen, sonst bringt das alles nichts“, betonte Bamberger. Er schlug vor, zu gegebener Zeit einen Lichttest mit den Anwohnern und den betroffenen Hauseigentümern anzusetzen.

In einer Präsentation stellte Bamberger die Wirkungsweisen der neuen Straßenbeleuchtung optisch dar und betonte, dass der Darstellung nicht eine Bildbearbeitung, sondern eine genaue ortsspezifische Berechnung der Lichtwerte zugrunde liegt.
Bei der anschließenden Diskussion im Stadtrat stellte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) in Zweifel, dass man den Preis von 106.000 Euro für das Lichtkonzept dem Bürger vermitteln könne. Amtsleiter Eberle wies darauf hin, dass es für das Beleuchtungskonzept eine Förderung von 60 % gibt.
Walter Otters, Referent für Straßenbeleuchtung (FW), lies sich noch zusichern, dass man nach einer Beschlussfassung vor der Umsetzung noch in einzelne Komponenten des Konzepts eingreifen kann. Zu denken sei an das Lämmermannareal, wo ja derzeit das Gebäude noch steht.

Letztlich stimmte der Stadtrat bei einer Gegenstimme dem Beleuchtungskonzept des Ingenieurbüros Bamberger zu.




Ehrenamtlicher Mitarbeiter für Göhren gesucht

Ein(e) Mitarbeiter(in) für die ehrenamtliche Gemeindearbeit in Göhrenwird von der Stdt Pappenheim gesucht.




Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 02.02.2017, um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

Nr: Thema
1 Bauanträge
1.1 BA 02/2017 – Errichtung Wohnhaus und Doppelgarage, Am Krautgarten, Bieswang
2 Innenstadtsanierung
2.1 Beschluss für das Beleuchtungskonzept des IB Bamberger
2.2 Neuerrichtung Gehweg Bauhofstraße – Grundsatzentscheidung
3 Baumaßnahme Stadtwerkeinsel – Antrag von Hr. StR Otters auf Information über die Kosten und die Dauer einer Vermessung mittels Uferlinienfestsetztungsverfahrens der Altmühl im Bereich der SW Insel
4 Bauleitplanung
4.1 Beschluss über eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pappenheim
4.1.1 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen in Bieswang
4.1.2 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Antrag der Firma Gerstner auf Ausweisung von Gewerbe-/ Mischgebietsflächen in Geislohe
4.1.3 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – 1. Antrag von Herrn Heinrich Herzner auf Ausweisung einer Gewerbefläche in Pappenheim
4.1.4 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – 2. Antrag von Herrn Heinrich Herzner auf Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche in Pappenheim
4.1.5 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Antrag der Bürgerliste auf Ausweisung von Gewerbegebietsflächen in Pappenheim
4.1.6 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen im Ortsteil Geislohe
4.2 Bauleitplanung – Antrag der Firma Gegg GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bieswang – Rücknahme des Antrages
5 Straßenunterhalt:
Bekanntgabe der erarbeiteten Sanierungsabsicht/-Übersicht
6 Straßenunterhalt:
Sanierung der GV-Straße Osterdorf – Geislohe auf der gesamten Länge im Jahr 2017
7 Verkauf von Bauplätzen:
Erhöhung des Kaufpreises für städt. Bauplätze zum 01.07.17
8 Vergaben
8.1 Innenstadtsanierung
– Vergabe der Planung für Gehwegneuerrichtung Bauhofstraße
8.2 Straßenunterhalt:
– Vergabe Planungsauftrag an ein Ingenieur-Büro für Bahnhofstraße Pappenheim i. V. m. Deckenerneuerung durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
8.3 Straßenunterhalt:
– Vergabe Planungsauftrag an ein Ingenieur-Büro für Sanierung Charlotte-Nestler-Straße Pappenheim
8.4 Beschaffung von Stühlen
für die Grundschule Pappenheim



Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine

(MdL Westphal) „115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region“, freut sich der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal, der auch Mitglied im Landessportbeirat ist. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.

„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutert der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal und ergänzt: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und

Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“

Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“ so Westphal. „Das ist mir als örtlichem Abgeordneten und Mitglied im Landessportbeirat ein großes Anliegen.“




Konzept für Baukindergeld beschlossen

Die Bayerische Staatsregierung hat die Forderung nach der Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal begrüßt dieses Vorhaben, da davon gerade auch Familien im ländlichen Raum profitieren könnten.

Bei dem bayerischen Konzept eines Baukindergeldes soll pro steuerlich berücksichtigungsfähigem Kind, das im Haushalt der Eltern wohnt, in einem 10-jährigen Begünstigungszeitraum jährlich 1.200 Euro als Zulage bezahlt werden, wenn selbstgenutztes Wohneigentum im gesamten Bundesgebiet gebaut oder erworben wird. Das Baukindergeld wird aus dem Einkommensteueraufkommen finanziert wie früher die Eigenheimzulage.

Im Gegensatz zum Vorschlag der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vom November des vergangenen Jahres beinhaltet der Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung ein deutlich höheres Förderniveau und berücksichtigt mit dem 10-jährigen Förderzeitraum unterschiedliche Lebenspläne.

„Eine Familie mit drei Kindern würde nach dem bayerischen Konzept ein Baukindergeld von bis zu 36.000 Euro erhalten. Beim Vorschlag der Bundesbauministerin gäbe es nur einen Zuschuss von 20.000 Euro“, verdeutlicht der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Manuel Westphal.

Westphal weiter: „Außerdem würde der Fördervorschlag der Staatsregierung flächendeckend gelten und nicht nur für Ballungsräume. Auch der ländliche Raum würde also nachhaltig von einem derartigen Programm profitieren! Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat schätzt, dass mit Hilfe des Baukindergeldes von 2019 bis 2021 allein in Bayern der Bau beziehungsweise der Erwerb von mehr als 100.000 Wohnungen gefördert werden könnte.“

 




Leuchtturm weiter ohne Leuchtfeuer

Für das Europäische Haus gibt es auch weiterhin kein Nutzungskonzept. Stattdessen gibt es mehr Verwirrung und Unklarheit als je zuvor. Es ist von Rückzahlungsforderungen der Zuschussgeber die Rede,  von denen der Bürgermeister nichts weiß. Angeblich vorhandene Konzeptvorschläge sollen nicht an die Öffentlichkeit gelangen und man will vor einer Konzeptionierung wissen, wer was mit welchen Fristen von der Stadt verlangt.

Wie wäre es wohl mit dem Stadtrat der Jahre 2008 bis 2014 mit dem Europäischen Haus Pappenheim gelaufen? Dieser hatte nämlich mit großer Mehrheit und fraktionsübergreifender Begeisterung das Europäische Haus Pappenheim (EHP) als europäische Bildungseinrichtung und Leuchtturmprojekt mit Strahlkraft weit über die Grenzen der Region hinaus beschlossen. Es ist richtig, dass dies eine müßige Frage ist, denn die normative Kraft des Faktischen, führt uns die  heutigen Realitäten vor Augen, die in der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrats wieder einmal zelebriert wurden.

Aus der Geschichte
Im Februar des vergangenen Jahres hat der Stadtrat mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen CSU, FW, BGL das von der SPD unterstützte Nutzungskonzept von Professor Dr. Joachim Grzega abgelehnt.

Einen Monat später fand sich das EHP wieder auf der Tagesordnung. Die Fraktionen sollten ihre neuen Nutzungskonzepte vorstellen.

Damals hat FW Fraktionsführer Walter Otters vorgebracht „ dass eine Fortführung angestrebt wird und die Einrichtung weiter beibehalten werden soll“. Stadtrat Alexius Lämmerer (BGL) allerdings meinte, dass es nicht die Aufgabe eines ehrenamtlichen Stadtrates sei, einen Projektvorschlag auszuarbeiten.

SEMPER IDEM
Einen weiteren Anlauf, das Pappenheimer Leuchtturmprojekt wieder mit einem Leuchtfeuer, nämlich einem Nutzungskonzept, zu versehen, gab es kürzlich, am Donnerstag, den 12. Januar 2017. Immerhin stecken in dem Projekt 1.4 Millionen Euro Fördergelder, die eine Zweckbindung bis zu 25 Jahre zur Bedingung haben. Wegen eines derzeit fehlenden Nutzungskonzepts hat dieser Fristlauf bisher noch gar nicht begonnen.

Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU meinte, dass im Rahmen einer neuen Konzeption an Vorträge mit europäischem Bezug sowie Dauerausstellungen zu denken sei. Allerdings sei vorher abzuklären welche Ideen genau notwendig sind, damit die Zuwendungen erhalten bleiben. Dazu erwarte er eine klare Aussage der Fördergeber. Allerdings sollen Vorschläge zum neuen EHP-Projekt jetzt noch nicht an die Öffentlichkeit gelangen, „damit die Fördergeber nicht aus der Zeitung erfahren was wir vorhaben“, so Gallus.

Ein ganz anderes Problem treibt Karl Satzinger, den Fraktionschef der Bürgerliste (BGL) um. „Ich befürchte, dass wir wieder einmal den 2. Schritt vor dem Ersten machen“, ließ er sich vernehmen. Ihn beschäftigt die Frage, wie hoch die Rückforderung von Fördergeldern ist, die Stadtkämmerer Valentin Mindrean in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 27.10.2016 angekündigt hatte.

Nach der Darstellung Satzingers habe der Kämmerer in dieser Sitzung erklärt, „dass ihm seitens der Regierung eine Frist gesetzt wurde ein Folgekonzept vorzulegen. – Frist hierfür 2 Monate“. Dies sei dem Kämmerer bereits seit Mai 2016 bekannt. Nach Satzingers Ausführungen sei es ein Unding, dass der Stadtrat hierüber nicht informiert worden ist. Nachdem eine Vielzahl von Anfragen, deren Chronologie uns vorliegt, konnte der BGL-Fraktionschef noch immer keine Klarheit darüber erhalten, wer welche Forderungen mit welchen Fristen an die Stadt Pappenheim geltend gemacht hat. Deshalb hat er sich mit einem Schreiben an Landrat Wägemann gewandt, der die Angelegenheit  der Rechtsaufsicht übergeben hat. Eine Antwort – so Satzinger –  steht noch aus.

Bei einer Einsicht in das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.10.2016, das Satzinger am 03.01.2017 gewährt wurde,  musste  Karl Satzinger dann feststellen, dass dort nichts von einer konkreten Rückforderung von Fördergeldern steht. „Kämmerer Mindrean weist auf mögliche Rückzahlungen EHP hin“, ist nach Mitteilung Karl Satzingers dort vermerkt. Dies steht im Widerspruch zu Satzingers Ausführungen, der den Kämmerer mit einer konkreten Rückforderung mit einer Zweimonatsfrist zitiert. Deshalb vertritt  Satzinger auch die Meinung, dass man zuerst die Umstände abklären müsse, bevor man Konzepte entwickeln könne. „Ich möchte über Fakten reden, nicht über Vermutungen“, meinte Satzinger im Stadtrat.

„Von einer Rückforderung weiß ich nichts, die Regierung will nur ein Nutzungskonzept“, erklärte Erster Bürgermeister Uwe Sinn zum Vorbringen Satzingers in der Sitzung. Seit Februar sei 2016 in allen öffentlichen Sitzungen mit EHP-Beratungen die Gefährdung der Fördermittel ein Thema gewesen, argumentierte der Bürgermeister.

Stadtkämmerer Mindrean erklärt auf unsere Anfrage, dass er nie von einer konkreten Rückforderung von Fördergeldern gesprochen habe, vielmehr habe er den Stadtrat informiert, dass die Regierung von Mittelfranken im Mai 2016 als Fördergeber im Bereich Städtebauförderung für das beendete EHP-Nutzungskonzept ein Nachfolgekonzept angefordert habe. Bei diesem Gespräch, so der Stadtkämmerer, habe es keine konkrete Fristsetzung gegeben. Allerdings habe die Regierung zu verstehen gegeben, dass sie das neue Nutzungskonzept für das EHP innerhalb der nächsten zwei Monate erwarte. Mindrean habe dem Stadtrat am 27.10.2016 zwar erklärt, dass es ohne Nachfolgekonzept zur Rückforderung von Fördergeldern kommen kann. Von einer konkreten Rückforderung sei aber nie die Rede gewesen. Derzeit stehen von den Fördermitteln aus der Städtebauförderung noch 69.000 Euro aus.

Letzteres deckt sich mit den Ausführungen von Walter Otters, der als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss feststellen konnte, dass die Regierung von Mittelfranken 69.000 Euro aus den Mitteln der Städtebauförderung noch nicht freigegeben hat, weil eben derzeit kein Nutzungskonzept für das EHP besteht. Die Ideen und Vorschläge für die von allen gewünschte Fortführung des EHP müssen gemeinsam erarbeitet werden, meinte Otters. Man habe sich mit der SPD-Fraktion nach anfänglichen Schuldzuweisungen zu einem Miteinander in der Sache durchgerungen.

„Wir brauchen einen professionellen Leiter für das EHP“ stellte Stadträtin Christa Seuberth (SPD) fest. Sie erinnerte an die gemeinsamen Bestrebungen und Absichten im Stadtrat vergangener Zeiten aus dem EHP eine Bildungsstätte mit professioneller Leitung zu schaffen. „Ich stelle in Frage, ob wir das können“, meinte Seuberth. Ein bisschen Dies und ein bisschen Das sei nicht für ein anspruchsvolles Konzept geeignet.

Letztlich blieb die von Stadträtin Anette Pappler (SPD) vorgebrachte Anregung, das Thema zusammen mit den Fördergebern im Hauptausschuss aufzubereiten, damit im Frühjahr das Leuchtturmprojekt EHP eventuell wieder befeuert werden kann.




Die Straßenausbausatzung lauert

Zur Erhaltung und  Sanierung der Pappenheimer Ortsstraße hat der Stadtrat jetzt eine Bestandsliste mit drei unterschiedlichen Schadensklassen beschlossen. Dabei stellte sich heraus dass es von den 96 aufgelisteten Straßen 14 (14,6%) der Kategorie 3 angehören, die komplett neu hergestellt werden müssen und damit die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) von den Anliegern mitzufinanzieren sind.

Anfang April dieses Jahres hatte der Stadtrat per Beschluss den Auftrag erteilt einen Katalog über alle Straßen und Wege im Pappenheimer Gemeindebereich Pappenheim zu erstellen. In diesem Katalog sollten der jeweilige Straßenzustand in drei Kategorien eingeteilt werden.

Kategorie 1:
Straße überwiegend in Ordnung, kann längerfristig (länger als 10 Jahre) mit kleinen Ausbesserungen erhalten werden

Kategorie 2:
Straße sanierungsbedürftig, kann durch abfräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltschicht längerfristig erhalten werden. Die Arbeiten sind innerhalb von maximal 5 Jahren umzusetzen. Es entsteht für die Anlieger keine Beitragspflicht nach der SAB. Die Rangfolge einer Sanierung dieser Straßen soll durch einen Gutachter und einen Beschluss durch den Stadtrat erfolgen.

Kategorie 3:
Straßen dieser Kategorie sind nicht mehr ohne Eingriffe in den Unterbau, die Rinnen oder Borde, zu sanieren. Diese Straßen müssen komplett neu hergestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Anlieger über die SAB an den Baukosten beteiligt werden. Soweit es sich dabei um reine Anliegerstraßen handelt, kann der Kostenanteil für die Anlieger bei bis zu 80 % liegen.

Dieser Pappenheimer Straßenzustands-Katalog wurde jetzt von dem Pappenheimer Ingenieur Emil Zapp in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Straßenreferenten Stadtrat Herbert Halbmeyer vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Besonders für das Engagement von Stadtrat Herbert Halbmeyer bedankte sich Bürgermeister Uwe Sinn Im Vorfeld der Beratungen.

„Das Konzept passt“, stellte Walter Otters für die Fraktion der Freien Wähler fest. Allerdings müsse man jetzt auch beherzt weiter gehen und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Mit den jährlich veranschlagten 70.000 Euro werde man nicht weit kommen. Die 70.000 Euro müssen ein nach oben offener Mindestbetrag sein. So sieht es auch Florian Gallus (CSU), der eine deutliche Anhebung des Betrages forderte. „Sonst werden wir von den Tatschen überrollt“.

Richtig wäre, so meint Otters, einen gewissen Prozentanteil des Haushalts für die Straßensanierung freizuhalten. „Wenn´s uns gut geht ist es mehr, wenn´s uns schlecht geht ist es weniger“, erklärte Otters seinen Ratskollegen.

Für die Bürgerliste führte Karl Satzinger aus, dass man darauf achten müsse, dass die Straßen der Kategorie 2 nicht in die Kategorie 3 abrutschen und damit für die Anlieger beitragspflichtig werden.

Als nächsten Schritt, so schlug Anette Pappler für die SPD-Fraktion vor, soll vom Straßenreferenten (Stadtrat Halbmeyer (CSU) und dem Fachmann (Ingenieur Zapp) eine Prioritätenliste erstellt werden. Über die jährlichen Finanzierungsbeiträge könne man dann in der nächsten Sitzung reden, meinte Gerhard Gronauer (SPD).

In dem Straßenzustandskatalog sind 96 Straßen im gesamten Gemeindegebiet Pappenheim erfasst. Davon sind 47 (49%) der Straßen weitgehend in Ordnung (Kategorie 1). Mit der Kategorie 2 sind 32 Straßen (33,3%) aufgelistet und der SAB-pflichtigen Kategorie 3 sind 14 (14,6%) der erfassten Straßen zugeordnet. Drei weitere Straßen sind nicht kategorisiert, weil sie entweder Schotterstraßen oder aus sonstigen Gründen nicht zugeordnet worden sind. Von den 14 Straßen der Kategorie 3 sind 5 für Bieswang, eine für Geislohe und 8 im Pappenheimer Kernstadtbereich erfasst. Allerdings befinden sich darunter vier Altstadtstraßen, die im Rahmen der Umgestaltung der Pappenheimer Innenstadt ohnehin zur Erneuerung vorgesehen sind.




Zeitplan wird locker eingehalten

Innerhalb eines Tages wurden die ehemaligen Schinnererhäuser in der Pappenheimer Bauhofstraße von der Firma Schutt Karl aus Pfraunfeld abgebrochen. Zur Mittagszeit also ein Tag nach dem Beginn der Abbrucharbeiten waren nur noch kleinere Mauerreste zu beseitigen. Am Ende des Zweiten Arbeitstages ist nur noch wenig Bauschutt übrig, der morgen abgefahren wird. Nach der Beseitigung des Bauschutts wird die Firma Karl aus Pfraunfeld auch noch eine Saubere, wassergebundene Fläche an der Stelle der abgebrochenen Häuser einbauen. Die Fotos zeigen den  Ablauf des zweiten Abbruchtages.

Dienstag, 01.01.2017, 10:15 Uhr