Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 07.02.2019, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:


Top


Thema

1

Erklärung des Ersten Bürgermeisters zur Tagesordnung.

2

Bauanträge
2.1 BA 04/2019 – Neubau Kälberstall, Göhren2.2 BA 02/2019 – BImSchG-Verfahren – Wesentliche Änderung best. Steinbruch-Erweiterung DK 0 Deponie2.3 BA 3/2018 – Errichtung Einfamilienhaus Neudorf – Befreiuungen.
3 Antrag der BGL/ StR Mitglied Satzinger auf Errichtung Spielplatz „An der Stöß/Buchauer Platz“, Pappenheim.
4 Bauleitplanung: Antrag von Frau Ute Rottler auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Zimmern von Grünfläche zu künftig gemischter Baufläche.
5 Alleeunterhalt Beckstraße Pappenheim – Zustimmung des Stadtrates zur Auftragsvergabe.

 




Artenvielfalt erhalten – aber gemeinsam!

Ab Donnerstag 31.Januar bis 13. Februar gibt es die Möglichkeit in den zuständigen Rathäusern für das Volksbegehren Artenvielfalt Unterschrift zu leisten. Dafür wird es auch im Pappenheimer Rathaus Sonderöffnungszeiten geben. Der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal erläutert, weshalb er dem Volksbegehren aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber seht.

 (MdB M.Westphal) Verschiedene Organisationen haben das Volksbegehren zur Artenvielfalt eingebracht, das in Kürze starten wird. Grundsätzlich begrüßt der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal Initiativen, um die Artenvielfalt zu erhalten. Schließlich hat Westphal im vergangenen Jahr selbst einen Bienenpakt für den Landkreis ins Leben gerufen, der ebendies zum Ziel hat. Allerdings steht Westphal dem Volksbegehren aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber.

 „Basisdemokratische Initiativen sind eine gute und wichtige Sache! Mich freut es sehr, dass sich so viele Menschen für den Artenschutz engagieren wollen! Um die Artenvielfalt zu erhalten, ist ein Umdenken notwendig. Doch hängt das Fortbestehen unserer reichhaltigen Kulturlandschaft von vielen verschiedenen Faktoren ab, weshalb ein ganzheitlicher Ansatz notwendig wäre. Die Frage sollte sein, was kann jeder Einzelne von uns für den Erhalt der Artenvielfalt beitragen.

Das Volksbegehren ‚Rettet die Bienen! Für die gesamte Artenvielfalt in Bayern‘ greift meiner Meinung nach zu kurz und wird vor allem enorme Einschränkungen für unsere Landwirtschaft zur Folge haben. Die Diffamierung der Landwirte, die teilweise durch das Volksbegehren betrieben wird, kann ich so keinesfalls hinnehmen: Bestes Beispiel dafür ist das Video, das sich derzeit über die sozialen Medien stark verbreitet: Man sieht Insekten auf einer Wiese herumfliegen, bis ein Landwirt mit einer komisch anmutenden Maschine kommt und die Wiese mäht, woraufhin die Insekten verschwinden. Eine solche ‚Werbung‘ für ein Volksbegehren finde ich geschmacklos und gegenüber der für den Umweltschutz so wichtigen Landwirtschaft keinesfalls tragbar!

Das Volksbegehren setzt nicht auf gemeinsame freiwillige Lösungen, sondern auf Verbote und Regelungen, die einen enormen Eingriff in das Eigentumsrecht der Landwirte bedeuten. Der Ökolandbau entwickelt sich in Bayern sehr gut. Nun müsste die Nachfrage nach regionalen Bioprodukten nachziehen, denn Molkereien führen bei Biomilch bereits lange Wartelisten. Besonders fatal schätze ich in diesem Zusammenhang eine gesetzlich festgeschriebene Ausdehnung des Öko-Landbaus auf zwanzig bis dreißig Prozent ein. Bereits jetzt gibt es knapp über 10.000 Öko-Betriebe in Bayern.

Übersehen wird in der aktuellen Diskussion völlig, was wir heute schon durch die Initiativen der Landwirtschaft geschaffen haben: Fast vierzig Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns werden nach Richtlinien des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) bzw. des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) bewirtschaftet. In Altmühlfranken sind es etwa 3.100 Hektar Weide, die extensiv genutzt werden. Gerade kleinere Betriebe hätten enorme Schwierigkeiten, die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Bewirtschaftungsmethoden einzuhalten.

Im Koalitionsvertrag ist geregelt, VNP und KULAP weiter auszuweiten und zu flexibilisieren. Damit werden die Programme für die Landwirte noch attraktiver und es wird ein großer Beitrag geleistet, unsere einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und zu schützen.

Auch neben rein landwirtschaftlichen Maßnahmen haben wir in den vergangenen Jahren schon viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. Wichtig ist allerdings ein ganzheitlicher Ansatz – jeder muss mitgenommen werden vom Landwirt, über die Kommunen und Privatpersonen bis hin zu Unternehmen! Dieser Ansatz findet sich wieder im ‚Blühpakt Bayern‘, der im vergangenen Jahr gestartet wurde. Bevölkerung, Landwirtschaft, Naturexperten, Wirtschaft und öffentliche Stellen sind dabei gefordert, beispielsweise Nahrungsquellen für Bienen und Insekten auf öffentlichen Flächen zu schaffen, aber auch durch den Wettbewerb ‚Blühender Betrieb‘ Gewerbeflächen zum Blühen zu bringen. Außerdem gibt es in Bayern deutschlandweit die erste Wildlebensraumberatung und wir beteiligen uns am Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes, worüber ab 2020 100 Millionen Euro für den Insektenschutz bereitstehen. Die Naturparke und Landschaftspflegeverbände werden mit den Maßnahmen des Koalitionsvertrages gestärkt. Der BBV hat durch die Aktion ‚Bayern blüht auf‘ viele Blühflächen in Bayern gefördert. Auch in Altmühlfranken gibt es schon rund 218 Hektar Blühflächen.

Doch auch wir sehen regional Aufholbedarf, weshalb wir im vergangenen Jahr auf meine Initiative hin zusammen mit Imkern, Landwirten und dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege den Bienenpakt gegründet haben. Auch der Landkreis und die Kommunen sind dabei im Boot. Der Bienenpakt sieht Maßnahmen vor, wie wir die Artenvielfalt gemeinsam schützen und erhalten können. Im Februar wird beispielsweise der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege gemeinsam mit dem Imkerverband bei einem seiner Gartenbauseminare über bienenfreundliche Gärten referieren. Denn jeder kann etwas zur Artenvielfalt beitragen! Diese Woche treffe ich mich zudem mit unserer Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, um über weitere Maßnahmen unseres Bienenpakts zur Biodiversität zu sprechen.

Der Landkreis hat neben dem Bienenpakt 2018 noch ein Biodiversitätsprojekt ‚Vielfalt.Erleben.Altmühlfranken – Biodiversität auf öffentlichen Flächen‘ gestartet, das eine modellhafte Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie auf Landkreis- sowie kommunalen Flächen zum Ziel hat.

Es wird ganz deutlich: Wir sind nicht untätig! Das Volksbegehren sieht zu viele unnötige und auf lange Sicht zweifelhafte Regelungen vor. Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und kooperativer Umweltschutz stehen vor staatlicher Regulierung. Bestehende MdL Manuel Westphal Seite 3

Kooperationen zwischen Landwirten und Imkern wie bei uns durch den Bienenpakt dürfen nicht ausgehebelt, sondern müssen unterstützt werden. Ziel soll sein, gemeinsam unsere Schöpfung zu bewahren und zeitgleich die bäuerliche Kultur im Land zu stärken!“




Beckstraße im Alleebereich total gesperrt

Die Alexander-Beck-Straße (Beckstraße) in Pappenheim wird ab Dienstag, 29.Januar 2019 auf dem gesamten Teilstück, auf dem sich die Alleebäume befinden eine Woche lang für den Verkehr total gesperrt. Umleitung im Zweirichtungsverkehr über die Bürgermeister-Oppel-Straße.

Witterungsbedingt kann es eine Verschiebung um eine Woche (04.02.2019 bis 08.02.2019) geben.

Die mehr als 100 Jahre alten Alleebäume entlang der Alexander-Back-Straße bedürfen aus Sicherheitsgründen der Pflege. Die Baumpflege durch eine Fachfirma und den Städtischen Bauhof, bei der auch starkes Astholz entfernt wird kann nur bei gesperrter Fahrbahn durchgeführt werden.

Die Umleitung erfolgt über die Stadtparkstraße und die Bgm.-Oppel-Straße, die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben. Die Anwohner der Bgm. -Oppel-Straße werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst auf Privatflächen abzustellen, um einen ungehinderten Verkehrsfluss entlang der Umleitungsstrecke sicherzustellen. „Optional behält sich die Stadt Pappenheim vor, im Bereich der Bgm.-Oppel-Straße ein beidseitiges Halteverbot zu erlassen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim.

 




Fördermittel für die Innenentwicklung der Kommunen

Die Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden ist ein zentrales Thema sowohl für die Bevölkerung als auch für Kommunalverantwortliche. Verwaiste Dorfkerne und leer stehende Anwesen sind ein Bild, das kein Bürgermeister gerne in seinem Ort sehen möchte.

(Büro Westphal) Um diesem Trend entgegenzuwirken, unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen. Der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal nahm diese Entwicklung auf und hat die Bürgermeister aus dem Landkreis zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Innen statt Außen“ eingeladen.

Im vergangenen Jahr ist Westphal bei vielen Gesprächen mit Bürgermeistern auf das Thema Innenentwicklung angesprochen worden. Auch während des Besuchs von der damals zuständigen Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Ilse Aigner war der sparsame Umgang mit Flächen und die Möglichkeiten der Kommunen dazu beizutragen ein großes Thema. Westphal nahm dies als Anlass eine Veranstaltung zusammen mit der für die Städtebauförderung zuständigen Regierung von Mittelfranken sowie dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, das die Dorferneuerung betreut, zu organisieren.

Während der Informationsveranstaltung am Araunerskeller in Weißenburg erklärte Gerhard Jörg, Behördenleiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, dass bereits bisher im Rahmen der Dorferneuerung die Innenentwicklung vorangetrieben werde.
In den 27 Kommunen in Altmühlfranken laufen derzeit 32 Verfahren der Ländlichen Entwicklung. In 26 Verfahren und zwei gemeindlichen Vorhaben ist die Dorferneuerung anhängig. Mit der Dorferneuerung könne man beides bewerkstelligen, erklärte Jörg: Flächen sparen und die Ortskerne weiterentwickeln.

Die neue Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ergänzen die bestehenden Möglichkeiten noch. Damit möchte man den auch auf den Bevölkerungszuwachs zurückzuführenden steigenden Flächenverbrauch eindämmen und mehr auf Innenentwicklung setzen. Das Ziel sei, den Flächenverbrauch soweit wie möglich zu reduzieren.

„Wir müssen die Möglichkeiten der Innenentwicklung nutzen und auf die veränderten Bedürfnisse in der Bevölkerung reagieren. Junge Paare und Singles benötigen ebenso Wohnraum wie Senioren, die gegebenenfalls auf Unterstützung angewiesen sind. Wir brauchen somit künftig auch kleinere Wohnungen im Ortskern“, machte Jörg deutlich. Dabei sollen die Potenziale, die im Ort liegen, aufgedeckt und genutzt werden. Weg von den „Donuts-Dörfern“ hin zu „Krapfen-Dörfern“, mit dem Besten in der Mitte, sei seine Devise.

Auch Annette Willmann-Hohmann von der Regierung von Mittelfranken, bei der die Städtebauförderung angesiedelt ist, bläst ins selbe Horn: „Die wachsende Bevölkerung hat einen steigenden Wohnflächenbedarf zur Folge. Die steigende Flächennutzung in Bayern kann nicht unreflektiert fortschreiten, weshalb der Freistaat die Kommunen fachlich unterstützt und finanzielle Anreize zur Innenentwicklung bietet“, erklärte Willmann-Hohmann und gab dazu zwei Beispiele: die Umnutzung eines alten Sägewerks in Uehlfeld (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) sowie einer alten Brauereifläche in Lichtenau (Landkreis Ansbach) zu einem Wohngebiet mit unterschiedlichen Wohnformen.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die zahlreich anwesenden Bürgermeister die Innenentwicklung sehr ernst nehmen und in ihren Kommunen die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung nutzen wollen. „Mein Eindruck aus zahlreichen Gesprächen hat sich heute noch verfestigt und ich hoffe, dass viele Kommunen in unserer Region die Chance nutzen und ihre Ortskerne mit Hilfe der unterschiedlichen Programme vitalisieren. Bei verschiedenen Besuchen zum Beispiel in Absberg konnte ich mich bereits von erfolgreichen Projekten der Innenentwicklung überzeugen. Die beiden Behörden stehen den Kommunen bei ihren Vorhaben mit Rat und Tat zur Seite“, verdeutlichte Westphal abschließend.

Foto: Büro M. Westphal




Ein Kinderspielplatz für den Ortsteil Stöß

Seit Juli 2018 beschäftigte sich der Pappenheimer Stadtrat jetzt schon in der dritten Sitzung mit der Frage ob er zustimmen kann, dass im  Ortsteil Stöß, ein städtischer Kinderspielplatz errichtet wird. Der Bedarf ist einstimmig beschlossen; die Entscheidung wird im Februar erwartet.

Wie alles begann
In Pappenheim gibt es zwei öffentliche Kinderspielplätze, die sich im Siechenfeld in der Nähe des Schulgeländes und in der Unteren Vorstadt am „Brünnlein“ neben dem Bahnweg auf Höhe des Freibades befinden.
Nun hat sich eine spannende Geschichte mit zentraler Bedarfsfrage um einen Spielplatz entwickelt, der nach einem Antrag des Spielplatzreferenten und 2. Bürgermeisters Claus Dietz im Baugebiet Stöß II auf dem Buchauer Platz  eingerichtet werden soll.
Sein Ende Mai 2018 verfasster Antrag stand am 26.07.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Stadtrates. Ein Kinderspielplatz mit Rutsche, Schaukel und Federwippe schlug Dietz bei den Beratungen im Stadtrat vor. Seinen Antrag stellte Dietz auf Anregung von Stadtrat Stephan Lauterbach (BGL), der auch selbst auf der Stöß wohnt. Lauterbach hatte eine Liste mit Unterschriftsliste mit 45 Befürwortern in den Antrag eingebracht und eine Aufstellung mit den Kindern, die aktuell diesen Spielplatz nutzen könnten. Aus dieser Aufstellung, die uns vorliegt, ergibt sich, dass im unmittelbaren Umfeld des geplanten Spielplatzes 13 Kinder im Alter von einen halben Jahr bis 12 Jahre wohnen. Weitere 5 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren wohnen nach dieser Aufstellung auf der Stöß etwas weiter weg von dem geplanten Spielplatz.

Ganz anders sieht die Kinderzählung auf der Stöß aus, die von der Stadtverwaltung eingebracht wurde. Demzufolge kämen als Spielplatznutzer 14 Kinder infrage, von denen auch noch zwei Kinder demnächst wegziehen.

Die Diskussion in der öffentlichen Stadtratssitzung enthielt neben mehreren anderen Aspekten die wichtige Frage, ob für die Errichtung eines Kinderspielplatzes der derzeit gültige Bebauungsplan geändert werden muss, was alleine schon Kosten in Höhe von 5.000 Euro verschlingen würde.

Am 26.07.2018 hat der Stadtrat letztlich einstimmig den Bedarf eines Kinderspielplatzes in dem Bereich des Baugebietes Stöß II anerkannt. Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass geprüft werden soll ob der Bebauungsplan geändert werden muss, und wenn ja, was das kostet. Zudem sieht der Beschluss vor, dass  mit dem Grundstückseigentümer wegen des Verkaufs Kontakt aufzunehmen ist.

Es wird empfohlen ……
Am 11.10.2018 stand der Kinderspielplatz wieder auf der Tagesordnung. Bei dieser Sitzung machte Bürgermeister Uwe Sinn zunächst seinem Ärger Luft. Was war geschehen? Claus Dietz hatte beim Bauamt des Landratsamtes wegen des Bebauungsplanes nachgefragt und seine Anfrag mit seinem Namen und seiner Amtsbezeichnung – nämlich 2. Bürgermeister – unterschrieben. Prompt erhielt er auch eine Antwort aus dem Bauamt, die mit der Anrede „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dietz“ überschrieben ist. Als die Verwaltung in gleicher Sache nachfragte, erhielt sie die Antwort, dass die Frage längst beantwortet sei und zwar an Herrn 2. Bürgermeister Dietz.
Bei der öffentlichen Sitzung musste sich Claus Dietz den Vorwurf anhören, dass er unzulässiger Weise als Bürgermeister der Stadt Pappenheim gehandelt und darüber hinaus, die vom Bauamt mitgeteilte Erkenntnis nicht an die Verwaltung weitergegeben habe.
Claus Dietz selbst führte aus, dass er die Anfrage deshalb selbständig abgeschickt habe, weil ihm das Vertrauen in die Leitung der Verwaltung fehle. Im Übrigen sei seine Amtsbezeichnung „2. Bürgermeister“, und deshalb dürfe er diese Bezeichnung  auch bei Anfragen an das Landratsamt Schreiben führen.

Zum Ergebnis seiner Anfrage erörtert Dietz, dass das Landratsamt die Änderung des Bebauungsplanes lediglich empfohlen habe, denn in dem Schreiben heißt es: (Auszug)

Aus hiesiger Sicht kann eine Bebauungsplanänderung aufgrund der dadurch zu generierenden Rechtssicherheit empfohlen werden. ……….. Zudem müsste sich die Stadt ohne Bebauungsplanänderung die isolierte Befreiung für den verfahrensfrei errichtbaren Spielplatz selbst erteilen.“

Bekanntgegeben wurde bei der Sitzung auch, dass der Grundstückseigentümer des geplanten Spielplatzgeländes auf schriftliche Anfrage der Stadtverwaltung nicht reagiert habe.

Amtsleiter Eberle schlug letztlich vor, auf den derzeit noch leeren Bauplatz gegenüber provisorisch einen Spielplatz einzurichten.
Nach einigen  weiteren Wortmeldungen beendete Bürgermeister Sinn die Diskussion mit dem HInweis, dass der Beschluss vom 26.07.2018 umgesetzt sei.

Neuer Antrag
Am 31.10.2018 stellte der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste Karl Satzinger erneut einen Antrag auf Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß.

In seinem Antrag geht Satzinger von einer Änderung des Bebauungsplanes aus und schlägt in seinem Antrag vor, in die anstehende Bebauungsplanänderung für das gegenüberliegende freie, in mehrere Streifen eingeteilte Baugrundstück  die Fläche für den Kinderspielplatz an dem ursprünglich beantragten Grundstück in der Platzmitte einzuarbeiten. Dann nämlich würde die Änderung für den Kinderspielplatz nicht mehr 5.000 sondern noch 1.500 Euro kosten.
„Das muss es uns wert sein“, meinte Satzinger bei der jüngsten Stadtratssitzung. Außerdem gab er bekannt, dass bereits Planungen einer Spielgerätefirma für die fragliche Fläche vorliegen.

Es gebe keinen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in diesem Wohngebiet, wo es immer Bedarf für einen Kinderspielplatz geben wird. Es sei eine Investition für die Jugend, appellierte Satzinger an das Ratskollegium und schlug vor, die Spielgeräte einfach hinzustellen.

„Warum machen wir so einen Aufstand“, ließ sich Stadtrat Friedrich Hönig (FW) vernehmen. Auch er schlug vor, den Spielplatz ohne Änderung des Bebauungsplanes einzurichten.

Auch Walter Otters (FW) schloss sich dieser Meinung an und fügte hinzu, dass die Spielgeräte im Bedarfsfall schnell an einen anderen Standort umgesetzt werden können.

Ein Problem sieht der SPD Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer, darin, dass aktuell so wenige Kinder  im Gebiet des Spielplatzes wohnen. „Wenn wir aber sagen, wir stellen ein bissel Geräte auf – damit hätte ich kein Problem,“ meinte Gronauer. Es solle jedenfalls kein „großer, richtiger“ Kinderspielplatz werden.

„Der Bedarf ist nicht gegeben“, meinte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD).

„Die Stöß ist ein eigener Ortsteil“, stellte Friedrich Obernöder (CSU) fest. Es schlug vor eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erwirken, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll. So wurde es dann auch in einem Stadtratsbeschluss festgelegt.

Fortsetzung folgt




Mehrkosten bei der Kanalsanierung

Die Erneuerung des Kanals in der Pappenheimer Deisingerstraße ist abgeschlossen. Jetzt hatte sich der Pappenheimer Stadtrat mit Mehrkosten für die Baumaßnahme in Höhe von rund 26 Prozent zu beschäftigen.  

Bei der Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung des Hauptkanals und der Hausanschlüsse lautete die Vergabesumme auf 374.226 Euro brutto. Nachdem die im Herbst 2016 begonnenen Bauarbeiten im Frühjahr 2018 abgeschlossen waren, übermittelte die ausführende Firma im August 2018 an das zuständige Ingenieurbüro die Schlussrechnung zur Überprüfung. Danach ging diese Schlussrechnung Mitte Dezember 2018 bei der Stadt Pappenheim mit einem Endbetrag in Höhe von 471.300 Euro ein. Damit liegt der Endbetrag um 94.000 Euro über jenem der Ausschreibungssumme.

Diese Kostenmehrung wurden vom Ingenieurbüro wenige Tage vor der Stadtratssitzung unter anderem mit einer verlängerten Bauzeit, einer Massemehrung des Aushubs und Kanalabbruchs, einer Notversorgung für die Wasserleitung und verschiedener Rohrquerungen begründet. Während der Bauzeit sind bei der Stadt zwei Nachträge mit einem Kostenvolumen von 14.200 Euro eingegangen.

Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU) meinte bei den Beratungen im Stadtrat, dass er die Kostenmehrung insbesondere für die Verlegung der Wasserleitung nicht ganz nachvollziehen  könne. Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste sieht Versäumnisse, weil nach seinem Verständnis Nachträge bei der Stadt gemeldet und abgezeichnet werden müssten. Und auch Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler meinte:“ Ich hätte es auch gerne erklärt bekommen, wie das zustande gekommen ist“. Auf die Empfehlung von Stadtrat Holger Wenzel (BGL) beschoss letztlich der Stadtrat einstimmig, dass ein „großer Batzen“ der Forderung bezahlt werden soll. Vor der Restzahlung will sich der Stadtrat aber genau erklären lassen, wie sich die Mehrkosten im Detail zusammensetzen.




Wohnbauflächen für Bieswang

Die Stadt Pappenheim will in Bieswang neue Wohnbauflächen erschließen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Bedarf festgestellt und die vier Bieswanger Stadträte mit der Sondierung beauftragt.  

Für Bieswang gibt es einen Bedarf für Wohnbauflächen. Immer wieder melden sich Interessenten, die in Bieswang bauen möchten. Nachdem kürzlich der letzte städtische Bauplatz in Bieswang einen Käufer gefunden hat, gilt es nun neue Wohnbauflächen zu erschließen. Der Flächennutzungsplan sieht in dem Pappenheimer Ortsteil drei mögliche Stellen für eine künftige Wohnbebauung vor. Diese Flächen befinden sich alle im östlichen Teil des Ortes und haben Flächen von 6.000 bis 32.000 m².  Für keine der Flächen ist bisher ein Bebauungsplan aufgestellt.

Bei einer Erweiterung des Baugebietes „Am Wasserturm“ nach Westen hin gäbe es Platz für sechs Bauplätze und ganz in der Nähe nördlich des Fuchsweges auf der Fläche in Richtung Zimmerei Gegg stünde eine Fläche von 32.000 m² zur Verfügung, die aber wegen des Zimmereibetriebes deutlich ein gekürzt werden müsste.

Die dritte mögliche Wohnbaufläche liegt mit 10.000 m² in dem Dreieck zwischen Sportplatzweg und der Staatsstraße Richtung Schönau. Wegen der Nähe zum Sportplatz sind hier die Abstände nach dem Immissionsschutzgesetz zu beachten.

Im Stadtrat war man sich gleich über den Bedarf für neue Wohnbauflächen in Bieswang einig und hat den Bedarf auch einstimmig beschlossen. Welche der drei infrage kommenden Flächen nun bebaut werden soll, das werden die vier örtlichen Stadträte sondieren. Dabei geht es in erster Linie um die Frage ob die Grundstückseigentümer Verkaufsbereitschaft zeigen. „Das müssen wir alles intern klären, wir dürfen die Leute nicht verrückt machen“, meinte Stadtrat Friedrich Hönig von den Freien Wählern. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer unterstrich, dass alle drei Varianten im Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung vorgesehen sind. Er selbst favorisiere die Fläche zwischen Sportplatzweg und Staatsstraße, weil hier die Stadt Pappenheim teilweise selbst Grundstückseigentümer ist. Man müsse aber zunächst alle drei Möglichkeiten offen lassen und das Gespräch mit den Grundstückeigentümern suchen.




Durchfahrt bis Anfang März möglich

Die Ortsdurchfahrt in der Pappenheimer Innenstadt soll noch bis Anfang März möglich sein. Wenn die Bauarbeiten auch am 17. 01. wieder anlaufen sollten, bleibt der Bereich zwischen Einmündung Bahnhofstraße und Einmündung Bauhofstraße vorerst weiterhin uneingeschränkt befahrbar. Die Bauarbeiten zum Jahresbeginn 2019 sehen Arbeiten am JUZ, in der Stöbergasse und im Bereich der Metzgereifiliale Wörlein vor.

Wie geht es weiter mit dem Ausbau der Deisingerstraße? Diese Frage beantwortet jetzt das Ingenieurbüro VNI in seinem aktuellen Infobrief.

Nachdem der Winter eingezogen ist, hat die Bauleitung die Wiederaufnahme der Arbeiten vorerst vom 10.01.2019 auf den 17.01.2019 verschoben.

Wenn die Witterungsbedingungen es zulassen, ist beabsichtigt im Bereich der Metzgerei Wörlein die Pflanzscheiben für die Bäume herzustellen und den Drainbeton – das Fundament für das Pflaster – einzubauen.

Weitere geplante Arbeitsschritte sind die Neugestaltung des Platzes beim JUZ und die Grabarbeiten zum Einbau von Stromleitungen und Beleuchtungseinrichtungen in der Stöbergasse. Auch die Neugestaltung der Fläche zwischen dem Anwesen Engeler und Betten Gampl ist vorgesehen.

Je nach Arbeitsort muss die Verkehrsregelung immer wieder neu angepasst werden. Während der Arbeiten am JUZ-Platz ist eine Umleitung über die Herrenschmiedgasse erforderlich. Die Arbeiten zwischen der Bauhofstraße und der katholischen Kirche werden vorerst noch nicht weitergeführt, da das Risiko für witterungsbedingte Unterbrechungen zu hoch ist und im Januar und Februar viele Anlieferungen von der Fa. Schindler erwartet werden.

Bis etwa Anfang März soll sich an der uneingeschränkten Durchfahrt in diesem Bereich nichts ändern.

Soweit dieser  vorläufige Zeitplan aus welchen Gründen auch immer angepasst werden muss, wird es schnellstmögliche aktuelle Informationen geben.




Stadtrat tagt um 18:00 Uhr

Am Donnerstag, 17.01.2019, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge
1.1 BA 01/2019 – Umbau und Umnutzung eines bestehenden Stalles zum Kräuterladen mit Behandlungsräumen, Bieswang
2 Bauleitplannung: Ausweisung / Ankauf von Baulandflächen im OT Bieswang
3 Werkvertrag über die Umsetzungsbegleitung des ILE Konzeptes Altmühltal (nachträglicher Beschluss)
4 Antrag der Fraktion Bürgerliste/ StR Satzinger zur Umsetzung bzw. Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß
5 Feuerwehr Neudorf: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl
6 Feuerwehr Zimmern: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl
7 Kläranlage Pappenheim: Antrag von Stadtrat Friedrich Obernöder – Anschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers
8 Kanalsanierung Deisingerstraße Pappenheim: Zustimmung zu Nachträgen
9 Vergaben: Abschluss eines HOAI Vertrages mit dem AB Frosch zur Planung eines 2 gruppigen Kinderhorts mit 1-gruppigem Kindergarten
10 Bauhofausstattung: Grundsatzentscheidung und Kauf eines Teleladers
11 Beteiligungen – Jahresabschluss 2017 Stadtwerke Pappenheim GmbH
12 Baumaßnahme Rampe Bahnhof: Nachtragsangebot für Geländerarbeiten
13 EDV: Erweiterung Zeiterfassungsprogramm
14 Straßenunterhalt: Sanierung Graf-Carl-Straße – Antrag an den Landkreis für Deckenerneuerung im Zusammenhang mit der Sanierung der Bauhofstraße
15 Straßenunterhalt: Entscheidung über Ausbauart der Parkflächen in der Graf-Carl-Straße (nur Deckenerneuerung mit Landkreis oder Stadtsanierungsmaßnahme mit Erneuerung Pflaster i. V. m. Gehweg)



Fördermittel gegen Wirtshaussterben

Ab Anfang 2019 startet ein Wirtshausmodernisierungsprogramm der Bayerischen Staatsregierung.

Manuel Westphal MdL
„Auch für unsere Region ist es wichtig, dass wir unsere Wirtshäuser erhalten“ sagt Mdl Manuel Westphal

(MW) Von diesem Programm sollen besonders kleine Speise- und Schankwirtschaften profitieren. „Auch für unsere Region ist es wichtig, dass wir unsere Wirtshäuser erhalten, die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität darstellen. Die Förderung durch den Freistaat Bayern ist dabei eine große Hilfe“, erläutert der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal.

Seit 2006 haben rund ein Viertel der Gasthäuser in Bayern geschlossen, so dass mittlerweile rund 500 Gemeinden in Bayern kein eigenes Wirtshaus mehr haben. Aufgrund dessen hatte sich die Bayerische Staatsregierung mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Frühjahr auf ein Förderprogramm für Wirtshäuser verständigt. Der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal weist nun darauf hin, dass ab Anfang 2019 mit einem Programm der Bayerischen Staatsregierung Wirtshäuser, Landgasthöfe und kleine Speise- und Schankwirtschaften gefördert werden. „Damit können wir nachhaltig Lebensqualität und Nahversorgung im ländlichen Raum steigern“, erläutert Westphal.

Der Fördersatz soll je nach Größe des Betriebs zwischen 30-40 Prozent der Investitionskosten liegen, maximal aber 200.000 Euro betragen. Dabei werden zum einen Umbauten, aber auch Erweiterungen ebenso wie Sanierungen und die Kosten von Brandschutzauflagen unterstützt.

Um die Versorgungssituation aber noch weiter zu verbessern, ist in der Staatsregierung auch eine Unterstützung von kleinen Bäckereien und Metzgereien geplant. Derzeit ist hier ein Förderprogramm in Vorbereitung.

„In den vergangenen Jahren haben leider bei uns in der Region immer wieder Gasthäuser schließen müssen. Häufig muss eine Menge Geld in die Modernisierung investiert werden. Die nächste Generation schreckt davor oft zurück und das Gasthaus wird geschlossen. Durch das Förderprogramm kann es gelingen, zum Weitermachen zu motivieren und finanzielle Hilfestellung zu geben. Von einer vielfältigen Struktur bei Wirtshäusern, Bäckereien und Metzgereien profitieren dabei sowohl unsere Bürgerinnen und Bürger, als auch die vielen Gäste, die als Touristen zu uns kommen. Ich hoffe, dass möglichst viele Betriebe diese Chance nutzen und sich für die Zukunft fit machen“, so der Abgeordnete Westphal.




Stellenauschreibung für die Finanzverwaltung

Die Stadt Pappenheim,  sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Arbeitskraft für die Finanzverwaltung. Die Merkmale der Arbeitsstelle ergeben sich aus der nachfolgenden Ausschreibung.




Rathaus geschlossen

Die Stadtverwaltung Pappenheim ist am Donnerstag, den 20.12.2018 nachmittags geschlossen. Am Freitag ist das Rathaus wieder wie gewohnt geöffnet.