Stadtrat beschließt über „Holzrecht“ in Göhren und Ochsenhart

In öffentlicher Sitzung hat sich der Pappenheimer Stadtrat am 25. September 2025 erneut mit den historischen Nutzungsrechten an den ehemaligen Gemeindewäldern der Ortsteile Göhren und Ochsenhart befasst. In zwei getrennten Beschlussvorlagen wurden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, Rechtsgrundlagen und Regelungen behandelt. Dabei wurden die unterschiedlichen Entwicklungen und Ausgangslagen der beiden Ortsteile gesondert dargestellt.

Göhren
In Göhren geht die Stadtverwaltung von einem seit mindestens 1922 ununterbrochen ausgeübten Brennholzrecht aus, das auf einem sogenannten Herkommensrecht nach der Gemeindeordnung (GO) basiert. Die Verwaltung sieht Hinweise darauf sowohl im Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim als auch in wiederholten Stadtratsbeschlüssen.

Eine eindeutige, schriftliche Rechtsbeschreibung liegt allerdings nicht vor. Die Verwaltung schlug daher vor, sich an einem internen Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle aus dem Jahr 1976 zu orientieren. Dort ist das Nutzungsrecht je Berechtigten mit vier Ster Brennholz sowie vier großen Asthaufen beschrieben.

Zur Lastenbeteiligung nach der GO wurde eine Reduzierung der Brennholzmenge von vier auf drei Ster jährlich sowie der Verzicht auf Astholz, Reiser und Wedel vorgesehen. Zudem erfolgt die Ausgabe künftig als Fichtenspanholz in langer Aushaltung.

Ein in früheren Jahren ins Gespräch gebrachte Bauholzrecht wird durch die Nutzungsberechtigten nicht mehr beansprucht. Ein entsprechender schriftlicher Verzicht aller Beteiligten ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses und Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Sollte der Verzicht nicht einhellig erklärt werden, tritt der gesamte Beschluss nicht in Kraft. So hat es der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Der Göhrener Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der selbst keine Wald- und Holzrechte hat, hat die 33 Nutzungsberechtigten bereits im Vorfeld über den Beschlusstext für die Beschlussvorlage informiert. In einer Zusammenkunft mit den Nutzungsberechtigten, die bereits vor der Sitzung des Stadtrates stattfand, haben alle 33 Rechtler dem Vorschlag der Stadtverwaltung und damit dem Stadtratsbeschluss schon im Vorfeld unterschriftlich zugestimmt. Die Zustimmungserklärung mit allen Unterschriften hat Stadtrat Satzinger noch bei der Sitzung des Stadtrates an Bürgermeister Gallus übergeben.

Ochsenhart
Für Ochsenhart wurde ebenfalls die Existenz eines historischen Nutzungsrechts anerkannt. Auch hier geht die Verwaltung von einem Herkommensrecht nach der  GO aus. Zwar existiert kein Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim, jedoch wurden nachweislich auch nach dem 1. Mai 1978 fortlaufend Holzrechte gewährt. Die Stadt hatte bis dato keinen anderslautenden Stadtratsbeschluss gefasst.

Die frühere Eingliederung Ochsenharts in die damalige Gemeinde Bieswang ist dokumentiert. In dem entsprechenden Vertrag aus dem Jahr 1972 wird ein Umfang von durchschnittlich fünf Ster Brennholz pro Jahr und Recht, zur Hälfte Hartholz und Weichholz, erwähnt.

Eine abschließende Klärung zur Kostenbeteiligung konnte bislang nicht erfolgen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Berechtigten an den Ausgaben beteiligt haben. Die Verwaltung schlägt eine Beteiligung vor, die auf einer veränderten Form der Holzausgabe beruht. Die Zuteilung erfolgt nicht mehr in aufgesetztem Stermaß, sondern als Industrie- und Spanholz in langer Aushaltung, auf einem Polter je Nutzungsrecht. Auf die Ausgabe von Astholz wurde verzichtet.

Unterscheidung der Regelungen
Die Regelungen für Göhren und Ochsenhart unterscheiden sich im Detail insbesondere in folgenden Punkten:
Rechtsgrundlage: In Göhren ist das Herkommensrecht durch frühere Stadtratsbeschlüsse und einen Eingemeindungsvertrag dokumentiert, in Ochsenhart stützt sich die Anerkennung auf fortgesetzte Übung und einen älteren Vertrag mit Bieswang.

Holzmenge: In Göhren wird die Holzmenge auf drei Ster reduziert, in Ochsenhart gelten fünf Ster jährlich als Grundlage.
Holzart und Ausgabeform: In beiden Ortsteilen erfolgt die Ausgabe künftig in Form von Industrie- bzw. Spanholz in langer Aushaltung. In Göhren zusätzlich unter Verzicht auf Bauholzrechte.
Die Verwaltung weist in beiden Fällen darauf hin, dass Prüfungen durch übergeordnete Stellen nicht ausgeschlossen sind.




Pappenheim beschließt Bebauungsplan Neudorf II

Der Weg für ein neues Baugebiet in Neudorf ist frei. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Bebauungsplan „Neudorf II“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten, das nun mit Inkrafttreten des Plans abgeschlossen ist.

Vom Entwurf zur Satzung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans folgt klaren rechtlichen Vorgaben. Zunächst hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst und diesen ortsüblich bekannt gemacht. Danach folgte die Erstellung eines Vorentwurfs, über den ebenfalls abgestimmt wurde. Bereits in einer frühen Phase wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf konkretisiert und öffentlich ausgelegt. Während dieser letzten Phase – der sogenannten förmlichen Beteiligung – konnten erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden nun vom Stadtrat abgewogen.

Keine Einwände, keine Planänderungen
Wie aus bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, die eine Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten. Lediglich die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung über ein Ökokonto musste konkretisiert werden – dies ist inzwischen erfolgt.

Was bedeutet der Satzungsbeschluss?
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Damit besteht planungsrechtlich gesichertes Baurecht für das neue Wohngebiet „Neudorf II“. Die Erschließung – also der Bau von Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen – ist dabei nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird in einem gesonderten Beschluss behandelt.

Durch die neue Wohnbaufläche soll die Entwicklung des Ortsteils Neudorf weiter gestärkt und jungen Familien wie auch Rückkehrern eine Perspektive im ländlichen Raum geboten werden.

 




Pappenheim trauert um Peter Krauß

Am 26. September 2025 ist der frühere Bürgermeister der Stadt Pappenheim, Peter Krauß, im Alter von 81 Jahren in seiner Heimatstadt verstorben. Mit ihm verliert Pappenheim eine prägende Persönlichkeit, die über Jahrzehnte das kommunale Leben und die politische Kultur der Stadt entscheidend mitgestaltet hat.

Peter Krauß trat 1978 als 35-jähriger Finanzbeamter in den Pappenheimer Stadtrat ein. 18 Jahre später, 1996, wählten ihn die Bürgerinnen und Bürger zum Bürgermeister. In seiner zwölfjährigen Amtszeit musste er die Stadt durch eine Zeit knapper Kassen führen. Mehr als 60 Sparbeschlüsse wurden in dieser Zeit gefasst, stets mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Trotz dieser strikten Haushaltsdisziplin gelang es ihm, wichtige Projekte umzusetzen, wie etwa die Abwasserleitung von Bieswang zur Altmühl, den Neubau des Wasserwerks, den Bau des Feuerwehrhauses in Zimmern, die Dorferneuerung in Übermatzhofen, Investitionen bei den Stadtwerken sowie die Überführung des Touristikbüros in die Verantwortung des damaligen Fremdenverkehrsvereins.

Sein Wirken war geprägt von Beharrlichkeit, Sachlichkeit und einem ausgeprägten Sinn für das Verbindende. Krauß suchte das Gespräch, hörte zu und setzte auf Argumente statt auf Lautstärke. Nicht zuletzt dadurch verbesserte sich während seiner Amtszeit das Verhältnis zwischen der Kernstadt und den eingemeindeten Ortsteilen spürbar. Bei der Feier zur 1200-Jahr-Feier Pappenheims im Jahr 2002 beteiligten sich alle Stadtteile – ein Zeichen für den gewachsenen Zusammenhalt.

Auch über Pappenheim hinaus war Krauß engagiert. Als Kreisrat, stellvertretender Landrat und langjähriges Mitglied in wichtigen Ausschüssen des Kreistags brachte er sich in die Entwicklung des Landkreises ein. Wiederholt setzte er Akzente, wenn es um Infrastruktur, Verkehrsprojekte oder die Interessen der Region ging. Für seine Verdienste erhielt er 2008 die Kommunale Verdienstmedaille in Bronze.

Neben der Politik war Krauß auch im Vereinsleben stark verwurzelt. Er engagierte sich beim Tennisclub Pappenheim, erhielt 2002 die silberne Verdienstmedaille des Bayerischen Landessportverbandes und arbeitete viele Jahre im Altenheimverein mit, zuletzt auch in verantwortlicher Funktion bei den Finanzen. Große Leidenschaft verband ihn mit der Vereinigung Allniederlandt, wo er bis ins Jahr 2023 als Riksquartiermeister eine zentrale Rolle bei den jährlichen Groszweltumbsegelungen in Pappenheim spielte.

Sein Wesen beschreiben Weggefährten als gradlinig, standhaft und zugleich verbindlich. Krauß verstand es, Konflikte mit Geduld auszuhalten, ohne seine Haltung aufzugeben. Er trat für seine Überzeugungen ein, blieb dabei aber stets gesprächsbereit und fair im Umgang.

Erster Bürgermeister Florian Gallus zeigte sich tief betroffen vom Tod des ehemaligen Bürgermeisters. Er ordnete Trauerbeflaggung am Rathaus mit der Stadtfahne sowie mit der Fahne Allniederlandts an.

Mit Peter Krauß verliert Pappenheim einen ehemaligen Bürgermeister, der die Stadt durch schwierige Zeiten geführt und dabei bleibende Spuren hinterlassen hat. Seine Familie und Angehörigen dürfen sich der Anteilnahme vieler Bürgerinnen und Bürger sicher sein.




Sanierungsgebiet in Pappenheim um weitere 15 Jahre verlängert

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2025 einstimmig beschlossen, die bestehende Sanierungssatzung aus dem Jahr 2010 um weitere 15 Jahre zu verlängern. Damit bekennt sich die Stadt erneut zur städtebaulichen Erneuerung im historisch geprägten Stadtkern.

Das Sanierungsgebiet, wie ursprünglich festgelegt

Grundlage für die Entscheidung ist eine rechtliche Neubewertung. Sanierungssatzungen dieser Art gelten inzwischen in der Regel nur noch für maximal 15 Jahre. Die aktuelle Satzung, die kein Datum für die Laufzeit vermerkt ist, wäre somit demnächst abgelaufen – die baulichen Herausforderungen im Sanierungsgebiet aber bestehen vielerorts fort.

Wie den Ausführungen der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, liegen sowohl im öffentlichen Raum – insbesondere rund um den Marktplatz – als auch bei zahlreichen privaten Anwesen weiterhin sichtbare bauliche Missstände vor. Gerade der Fassadenzustand mancher Gebäude lässt zu wünschen übrig. Die Stadt will daher in einem ersten Schritt selbst aktiv werden und den Marktplatz samt direktem Umgriff baulich angehen.

Im Rahmen der Städtebauförderung bleibt damit auch künftig die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen im Sanierungsgebiet mit bis zu 60 Prozent Fördermitteln zu bezuschussen. Dies gilt unter anderem für das Fassadenprogramm sowie für denkmalgerechte Einzelmaßnahmen, bei denen der finanzielle Mehraufwand besonders hoch ist.

SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler begrüßte die Verlängerung der Satzung ausdrücklich. Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits einige städtebauliche Erfolge sichtbar geworden seien. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass man sich nicht auf Erreichtem ausruhen dürfe: „Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin mit der baulichen Situation auseinandersetzen und uns aktiv darum kümmern, bestehende Missstände Schritt für Schritt zu beseitigen“, so Pappler.

Mit dem einstimmigen Beschluss erkennt der Stadtrat die städtebauliche Entwicklung Pappenheims weiterhin als ein zentrales Anliegen an. Damit soll der historische Stadtkern nicht nur ein Ort mit Geschichte, sondern auch mit Zukunft sein.

 




Bürgerversammlungen in Stadt und Land

Bürgerversammlungen in Stadt und Land

Auch in diesem Jahr informiert Bürgermeister Florian Gallus die Bevölkerung im Rahmen von Bürgerversammlungen in Pappenheim und den Ortsteilen über die Entwicklungen in Stadt und Land. Die Termine werden nachfolgend in chronologischer Reihenfolge bekanntgegeben. Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 19:00 Uhr:

Bieswang           Montag, 20.10.25       Wirtshaus „Zur Huck“

Geislohe             Donnerstag, 06.11.25 Hirtenhaus

Göhren              Donnerstag, 30.10.25  Ehemaliges Schulhaus

Neudorf             Montag, 03.11.25         Gasthaus Zagelmeyer

Osterdorf           Montag, 27.10.25        Dorfgemeinschaftshaus

Pappenheim     Mittwoch, 12.11.25      Bürgersaal im Haus des Gastes  

Übermatzhofen Montag, 10.11.25       Altes Schulhaus

Zimmern            Mittwoch, 29.10.25     Gasthaus Hollerstein




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 25.09.2025, um 19:00 Uhr  findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1  Bauanträge

2  Bauleitplanung

 2.1  Bauleitplanung – Aufstellung Bebauungsplan „Neudorf II“ – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

 2.2  Bauleitplanung – Aufstellung Bebauungsplan „Neudorf II“ – Satzungsbeschluss

 3  Breitbandausbau – Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis BayGibitR-Förderung Geislohe, Neudorf, Göhren und Teile Pappenheims und Beschluss der Vergabe

4  Ortsrecht – Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

5  Mischwasserbehandlung Bieswang, Auftragsvergabe für das Gewerk Elektrotechnik

6  Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Anbaugeräten für den Bauhof

7  Nutzungsrechte am ehemaligen Gemeindewald Göhren

8  Nutzungsrechte am ehemaligen Gemeindewald Ochsenhart

9  Bekanntgaben

 




Vitalitätscheck Pappenheim geht in die letzte Runde

Die Stadt Pappenheim lädt ein zu den Abschlussveranstaltungen des sogenannten Vitalitätschecks – einem Instrument, das die Lebensqualität und Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortsteilen unter die Lupe nimmt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ergebnisse der bisherigen Erhebungen sowie konkrete Vorschläge, wie es nun weitergehen kann.

In einer Zeit, in der vielerorts von Stillstand oder gar Rückgang die Rede ist, setzt Pappenheim bewusst auf Beteiligung und Dialog. Die Abschlussveranstaltungen bieten die Gelegenheit, sich umfassend über das Verfahren und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu informieren.

Drei Termine für die ganze Stadt

Dienstag, 07. Oktober 2025, 19:00 Uhr, Bürgersaal im Haus des Gastes in Pappenheim
Für die Ortsteile Pappenheim, Zimmern und Übermatzhofen

Montag, 13. Oktober 2025, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf
Für die Ortsteile Geislohe, Göhren, Neudorf und Osterdorf

Donnerstag, 16. Oktober 2025, 19:00 Uhr, Wirtshaus „Zur Huck“ in Bieswang
Für die Ortsteile Ochsenhart und Bieswang

Zukunft mitgestalten statt nur mitreden
Neben der Vorstellung des Vitalitätschecks und seiner Erkenntnisse sollen bei den Veranstaltungen auch die Innenentwicklungspotentiale, konkrete Maßnahmenvorschläge, Fördermöglichkeiten sowie das weitere Vorgehen erläutert und diskutiert werden. Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Perspektiven einzubringen und so aktiv an der Zukunft ihrer Heimat mitzuarbeiten.

Die Stadt Pappenheim freut sich auf zahlreiches Erscheinen und lebendigen Austausch.

 




Moderne Technik für Ausweisfotos bei der Stadt Pappenheim

Im Bürgerbüro der Stadt Pappenheim gibt es ab sofort einen neuen Service. Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, kann sein Passfoto direkt vor Ort aufnehmen lassen – schnell, digital und in hoher Qualität.

Möglich macht das das neue Aufnahmesystem PointID®, das neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst. Der gesamte Antragsprozess läuft damit volldigital – ein Ausdruck auf Fotopapier und anschließendes Einscannen entfällt. Das spart Zeit und erhöht die Sicherheit, weil die Daten direkt und ohne Umwege verarbeitet werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Kein zusätzlicher Gang mehr zum Fotografen, wenn man möchte. Das Foto wird gleich bei der Beantragung erstellt, geprüft und bei Bedarf sofort neu aufgenommen, falls es nicht den biometrischen Vorgaben entspricht. Die Zusatzgebühr für den Fotodienst im Bürgerbüro beträgt bundesweit 6 Euro.

Wichtig zu wissen:

Ausgedruckte Passbilder können künftig nicht mehr angenommen werden. Wer sein Foto weiterhin bei einem externen Fotodienstleister machen lässt, muss dafür sorgen, dass es digital an die Behörde übermittelt wird.

Das neue Verfahren sorgt nicht nur für einheitliche, sichere Fotos, sondern beugt auch Problemen etwa bei Grenzkontrollen vor.

Für Fragen steht das Bürgerbüro unter Tel. 09143/606-14, -24 oder -36 sowie per E-Mail an stadtpappenheim@pappenheim.de zur Verfügung.

 




Pappenheim Nord auf neuen Wegen

Ein städtebaulicher Entwurf für das Quartier Pappenheim Nord soll Klarheit schaffen. Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats vom 31. Juli 2025 wird der Grundstein für die weitere Entwicklung eines sensiblen Stadtbereichs gelegt: Für das neu entstandene Areal Pappenheim Nord, gelegen zwischen Bürgermeister-Rukwid-Straße und dem städtischen Friedhof an der Galluskirche, soll ein städtebaulicher Entwurf in Auftrag gegeben werden.

Auf dem Gelände standen bis vor Kurzem die traditionsreiche Gaststätte „Zum Goldenen Löwen“ sowie ein großes landwirtschaftliches Anwesen – beides inzwischen abgerissen. Doch anstatt vorschnell mit einem Bebauungsplan voranzuschreiten, will die Stadt nun in einem wohldurchdachten Verfahren mit Fingerspitzengefühl agieren. Zunächst soll ein städtebaulicher Entwurf durch ein Fachbüro erarbeitet werden.

Planung mit Weitblick
Architekt Clemens Frosch, stellte die Planungsüberlegungen dem Stadtrat vor. Aus seiner Sicht bietet ein städtebaulicher Entwurf entscheidende Vorteile. Er liefert Investoren und Bauträgern ein klares Bild davon, wie sich Gebäude, Freiflächen und Wege künftig zu einem stimmigen Ganzen fügen könnten. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Planung“, so Frosch. Erst vor Kurzem habe ein Gutachten bestätigt, dass auf dem Gelände keine archäologischen Funde zu erwarten seien – eine wichtige Voraussetzung für die weiteren Schritte.

In Pappenheim hat es zuletzt Anfang der 1990er Jahre ein Projekt in vergleichbarer Größenordnung gegeben habe: Damals entstand auf dem Gelände der ehemaligen Möbelschreinerei Gruco mit dem heutige Wohnquartier „Auf der Lach“ ein Areal, das sich bis heute als attraktiver Wohnstandort bewährt hat. Mit Pappenheim Nord kann nun eine ähnlich qualitätsvolle Entwicklung in die Wege geleitet werden.

Drei Varianten für das neue Quartier
In seiner Präsentation stellte der Architekt drei unterschiedliche Entwurfsvarianten für die mögliche Bebauung vor, wobei jeweils drei Mehrfamilienhäuser mit einem Obergeschoss vorgesehen sind.

Die erste Variante orientiert sich eng an der westlichen Friedhofsmauer. Zwischen Mauer und Gebäuden würde ein überdachter Laubengang entstehen, zudem wären ausreichend Stellplätze für Anwohner und Friedhofsbesucher eingeplant.

Die zweite Variante sieht zwei Häuser direkt an der Bürgermeister-Rukwid-Straße vor, während ein weiteres Gebäude zurückgesetzt im nördlichen Teil des Areals geplant ist. Hier würde eine Tiefgarage für die Fahrzeuge der Bewohner entstehen.

Variante drei ähnelt in ihrer Gebäudestellung der zweiten, legt aber besonderen Wert auf großzügigere Freiflächen. Carports könnten dezent in die Gestaltung integriert werden, ohne den offenen Charakter des Areals zu beeinträchtigen.

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Ein besonderes Augenmerk legt Frosch auch auf die Erschließung, bei der eine fußläufige Verbindung zur Dr.-Dr.-Bertha-Kipfmüller-Straße künftig für Entlastung an der derzeit engen und wenig einladenden Engstelle sorgen könnte. Auch der angrenzende Friedhof könnte städtebaulich eine neue Rolle übernehmen – etwa in Form einer kleinen öffentlichen Parkanlage.

Zustimmung aus allen Fraktionen
Die Stadträtinnen und Stadträte zeigten sich fraktionsübergreifend offen für das gewählte Vorgehen. Anette Pappler (SPD) lobte den Entwurfsansatz als wichtigen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums, der auch an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sein solle. Sie regte an, interessierte Wohnungskäufer frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Bettina Balz (Grüne) betonte, wie wichtig es sei, im Vorfeld klare Vorstellungen zur künftigen Bebauung zu entwickeln: „Wir haben dann etwas in der Hand, mit dem wir auf Investoren zugehen können“, sagte sie.

Auch Walter Otter (Freie Wähler) plädierte für einen behutsamen und transparenten Weg: „Wir wollen die Bürger mitnehmen“, betonte er – eine Haltung, die auch Architekt Frosch teilte. Für ihn wären kleinere Workshops zur Bürgerbeteiligung ein denkbarer Rahmen.

CSU-Stadtrat Marcus Wurm lobte die zügige Vorarbeit, die unmittelbar nach dem Abriss der Altgebäude erfolgte. Sein Fraktionskollege Heiko Loy schloss sich dem positiven Votum an.

Der nächste Schritt
Nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats ist nun zunächst die Ausschreibung an Fachplaner vorgesehen. Im weiteren Verfahren müssen die Angebote geprüft und die konkrete Vergabe beschlossen werden. Parallel will man sich bei der Regierung von Mittelfranken um Fördermittel bemühen, die im Idealfall bis zu 80 Prozent betragen könnten.

 Fotos: Planzeichnungen Architekturbüro Frosch




ACHTUNG – Parkregelung zum Pappenheimer Altmühfest geändert

Wegen der anhaltenden Regenfälle können die ursprünglich vorgesehenen Wiesenparkplätze an der Schützenstraße – darunter auch die Katholische Pfarrwiese sowie die angrenzende gräfliche Fläche – derzeit nicht als Parkplatz genutzt werden. Die Stadt Pappenheim bittet Besucherinnen und Besucher des Almühlfestes daher um Beachtung der geänderten Parkregelung.

Als alternative Abstellflächen stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:

  • der befestigte Kundenparkplatz bei Edeka Pfaller in der Bahnhofstraße,
  • der Großparkplatz an der Galluskirche.

Der Parkplatz bei Edeka Pfaller liegt nur wenige hundert Meter vom Festgelände entfernt und ist bequem zu Fuß über den Bahnweg erreichbar. Ergänzend dazu können auch die bekannten Stellplätze im Innenstadtbereich genutzt werden – etwa auf der Stadtwerkeinsel, in der Altstadt, entlang der Bahnhofstraße sowie am ehemaligen Gasthof „Goldener Löwe“ in der Bürgermeister-Rukwid-Straße.

Die Stadt Pappenheim dankt für das Verständnis und bittet um Beachtung der Hinweise zur geordneten Anreise.

Großparklatz an der Bürgermeister-Ruckwid-Straße steht für Besucher des Altmühlfestes zur Verfügung.




Das Höhenfeuerwerk kehrt auf die Burg Pappenheim zurück

Dank des Einsatzes der Militärverein und Reservistenkameradschaft 1856 Pappenheim (MRK) dürfen sich die Gäste des 1. Pappenheimer Altmühlfestes in diesem Jahr wieder auf ein ganz besonderes Highlight freuen: Das seit 1936 dokumentierte Höhenfeuerwerk mit dem stimmungsvollen „Burgbrand“ kehrt zurück auf die Pappenheimer Burg. Der MRK hat dafür die Burg eigens für dieses Ereignis angemietet. Dazu richtet der Vereinsvorstand folgende Worte an die Festbesucher:

„Der Militärverein 1856 Pappenheim wünscht allen Besuchern des Altmühlfestes unbeschwerte und fröhliche Tage in Pappenheim.
Wir freuen uns, den Pappenheimern eine alte Tradition zurückgeben zu können.

Wir haben für das am Montag stattfindende Feuerwerk die Burg angemietet und stellen sie für dieses Event zur Verfügung.

Durch konstruktive und freundliche Gespräche mit der gräflichen Familie und der Festwirtfamilie Ferber war eine Einigung und die Wiederbelebung des Höhenfeuerwerks in Pappenheim möglich.

Wir wünschen allen Besuchern viel Vergnügen.

-In Treue fest-

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Christian Schöppl
Vorstand“




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 31.07.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauleitplanung

1.1 Areal „Pappenheim Nord“ – Bebauungsplan / städtebaulicher Entwurf – Diskussion
1.2 Bauleitplanung – Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ Geislohe
1.3 Bauleitplanung – Aufstellung Bebauungsplan „Neudorf II“ – Billigungs- und
Auslegungsbeschluss zum Entwurf
1.4 Bauleitplanung – Aufstellung Bebauungsplan „Neudorf II“ – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung
1.5 Bauleitplanung – TÖB-Beteiligung 33. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

2 Bauanträge

2.1 BA 15/2025 – Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Einhausung, Bgm.-Rachinger-Str. 5, Bieswang
2.2 BA 17/2025 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Geislohe 83
2.3 BA 18/2025 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 215/8, Gemarkung Geislohe, Geislohe 90
2.4 BA 19/2025 – Überdachung für eine zusätzliche Heizeinheit, Fl.-Nr. 237, GemarkungNeudorf

3 Abwasserrecht

3.1 Mischwasserbehandlung Bieswang: Auftragsvergabe für das Gewerk Bautechnik
3.2 Mischwasserbehandlung Bieswang: Auftragsvergabe für das Gewerk Maschinentechnik
3.3 Kläranlage Pappenheim – Unterhaltsmaßnahmen im Betriebsgebäude – Grundsatzbeschluss
3.4 Kläranlage Pappenheim – Unterhaltsmaßnahmen im Betriebsgebäude – Vergabe + Ermächtigungsbeschluss

4 Vergaben:

4.1 Straßenunterhalt 2025: Auftragsvergabe für Sanierung der GV-Straße Bieswang-Ochsenhart
4.2 Neubau einer Bauhofhalle: Auftragsvergabe für die Aushub- und Erdarbeiten
4.3 Kommunale Wärmeplanung – Vergabe der Begleitung der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit der Gemeinde Langenaltheim

5 Historisches Stadtfest 2027 – Antrag des Organisationsteams auf Übernahme der Trägerschaft und der Kosten

6 Breitbandausbau – Beschluss zum vorläufigen Förderantrag

7 Bekanntgaben