Bereitschaft des Standesamtes an den Feiertagen

Beim Standesamt der Stadt Pappenheim gibt es an Heiligabend und Silvester einen Bereitschaftsdienst für dringende Beurkundungen bei Sterbefällen. Dazu teilt die Stadt Pappenheim mit:

Das Standesamt Pappenheim ist am
Montag, den 24. Dezember 2018, von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr und am
Montag, den 31. Dezember 2018, von 11.30 Uhr bıs 12.30 Uhı
für dringende Falle bzw. zur Beurkundung von Sterbefallen besetzt.

In dieser Zeit Telefonisch ist der Standesbeamte unter 09143/606-14 erreichbar.

Unabhängig davon können sich Betroffene auch außerhalb dieser Zeiten, wegen Sterbefällen auch an das für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen zuständige

Bestattungsinstitut Schöner,
Östlicher Postweg,
91799 Langenaltheım,
Tel. 09145/1694
oder jedes andere Bestattungsinstitut wenden.

 




Kommandant Schober im Stadtrat verabschiedet

Ottto Schober, der am 05.12.2018 von seinem Amt als Kommandant  der Freiwilligen Feuerwehr zurückgetreten ist, wurde jetzt im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung offiziell verabschiedet.

Mit einer Laudatio ehrte ‚Bürgermeister Uwe Sinn den scheidenden Kommandanten, der fast drei Jahrzehnte lang die Pappenheimer Wehr im Einsatz führte.

Als 19-jähriger trat Otto Schober im Jahre 1979 in der Pappenheimer Feuerwehr ein. Schon sieben Jahre später wurde er Stellvertreter des damaligen Kommandanten Karl Rummel. Da Karl Rummel Kreisbrandinspektor war, ist sein Stellvertreter schnell in die Aufgaben eines Ersten Kommandanten hineingewachsen und wurde demzufolge am 15.04.1989 mit diesem Amt betraut. Kreisbrandmeister der Brandkreises 7 ist Otto Schober seit 1993 und er  will dieses Amt noch bis zum Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2023 ausüben. Der Brandkreis 7 umfasst die Feuerwehren Pappenheim, Bieswang, Büttelbronn, Eßlingen, Geislohe, Göhren, Hochholz, Langenaltheim, Neudorf, Ochsenhart, Osterdorf, Rehlingen, Solnhofen, Übermatzhofen, Zimmern.

Als Angehöriger der Pappenheimer Feuerwehr ist Otto Schober 1.123 mal zu ganz verschiedenen Einsätzen ausgerückt. Immer in Erinnerung bleiben wird ihm Verkehrsunfall, bei dem im Jahre 2002 ein Feuerwehrkamerad und Arbeitskollege ums Leben gekommen ist.

Bei seinen Einsätzen zeigte Otto Schober immer beherztes Handeln und Zivilcourage. Etwa als er bei einem Wohnwagenbrand auf dem Campingplatz, seinem damaligen Bürgermeister Josef Nachtmann wegen dessen lautstarken und hochgradig erregten Auftritts einen Platzverweis erteilte.

Pappenheim muss „dran bleiben“, so sieht Otto Schober die Zukunft der Feuerwehr. Der Ausbildungsstand muss auf hohem Niveau gehalten werden, die Mitgliederwerbung und die  Nachwuchsarbeit müssen weiterhin aktiv betrieben werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wünscht Otto Schober der neuen Feuerwehrführung unter Kommandanten  Martin Veitengruber und Michele Eckerlein eine glückliche Hand und eine stets unverletzte Rückkehr aller Kameraden von den Einsätzen.

An den  Bürgermeister und die Stadträte äußerte der Kommandant bei seiner Verabschiedung die Bitte: „Stärken Sie wo es geht das Ehrenamt, um alle Beteiligten bei Laune zu halten. Stellen Sie die erforderlichen Mittel ohne zu große Diskussionen zur Verfügung. Dann ist eine erfolgreiche Zukunft der Feuerwehren in Pappenheim und auf den Ortsteilen gesichert.“




Landrat will Kreisumlage deutlich senken

Landrat Gerhard Wägemann wird dem Kreistag in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert für 2019 einen Umlagesatz in Höhe von 44,4 Prozent vorschlagen. Grund für diese starke Senkung um 3,5 Prozentpunkte ist vor allem der verzögerte Baufortschritt an der Senefelder-Schule Treuchtlingen.

 (LRA) Da sich die Baumaßnahmen an der Senefelder-Schule Treuchtlingen verzögern, muss der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in seinem Haushalt 2019 für diese Schulbaumaßnahme keine Investitionsumlage veranschlagen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation muss für finanzielle Rücklagen allerdings ab einer bestimmten Höhe Verwahrentgelt an Banken und Sparkassen bezahlt werden, daher schlägt Landrat Gerhard Wägemann in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert im Entwurf des Kreishaushaltes 2019 vor, den Kreisumlagehebesatz um 3,5 Prozentpunkte auf dann 44,4 Prozent zu senken. Landrat Wägemann weist aber zugleich darauf hin, dass der Hebesatz voraussichtlich im Jahr 2020 wieder steigen wird, da dann wieder eine Investitionsumlage an den Zweckverband Senefelder-Schule zu entrichten sein wird. Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 den Kreishaushalt und die Höhe des Kreisumlagehebesatzes beschließen.

Die Kreisumlage ist die wichtigste Einnahmequelle des Landkreises, die durch die kreisangehörigen Gemeinden zu leisten ist. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft sowie den Schlüsselzuweisungen der Gemeinden, der sogenannten Umlagekraft. Der Kreisumlagehebesatz wird jährlich vom Kreistag beschlossen, im Jahr 2018 lag er nach einer neuerlichen Senkung bei 47,9 Prozent. Mit der Kreisumlage werden zum Beispiel Schulgebäude und Kreisstraßen saniert oder die Sozialausgaben im Landkreis gedeckt.

Im Jahr 2019 soll der Kreisumlagehebesatz nun aufgrund der besonderen Situation um 3,5 Prozentpunkte mit dann 44,4 Prozent auf den niedrigsten Hebesatz in der Geschichte des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen gesenkt werden. „Unsere Kreisumlagezahler werden damit 2019 massiv entlastet und können verstärkt in eigene Maßnahmen investieren oder Darlehensaufnahmen reduzieren“, so Landrat Gerhard Wägemann. „Die Städte und Gemeinden sollten allerdings in ihrer Finanzplanung berücksichtigen, dass wir 2020 wieder einen höheren Umlagesatz erheben müssen und diesen außergewöhnlich niedrigen Hebesatz kaum beibehalten können“, mahnen der Landrat und sein Kreiskämmerer.

Noch 2012 betrug der Hebesatz für die Kreisumlage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 53,5 Prozentpunkte. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden waren in den Jahren zuvor seit 2009 bereit, die angespannte finanzielle Situation des Landkreises zu verbessern. Seither wurde der Hebesatz immer wieder reduziert und ist mit aktuell 47,9 Prozentpunkten auf einem so niedrigen Wert, wie er vor Jahren noch nicht denkbar war.




Keine Strafverschärfung für das Abbrennen von Pyrotechnik

Wolfgang Hauber, der  innenpolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion der Freien Wähler, hat Zweifel ob die geplante Strafverschärfung für das Abbrennen von Pyrotechnik der richtige Weg ist.

Auf der Innenministerkonferenz wurde diskutiert, ob das Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien und bei Demonstrationen zur Straftat aufgewertet werden soll, anstatt diese Handlungen wie bisher als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

„Ich halte diesen Schritt für unangemessen“, so der Abgeordnete aus Weißenburg.  „Unzweifelhaft geht von Pyrotechnik, gerade wenn sie innerhalb einer Mengenmenge gezündet wird, eine nicht unerhebliche Gefahr aus.

Dieses Verhalten, wenn es nicht zu Verletzungen von Personen kommt, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verfolgungsbehörden haben die Möglichkeit, die Geldbußen dementsprechend hoch anzusetzen.
Kommt eine Person zu Schaden, dann liegt ohnehin der Straftatbestand eines Körperverletzungsdeliktes, von der fahrlässigen bis zur gefährlichen Körperverletzung, vor.

Ein reines Ordnungsunrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu ahnden scheint nach Haubers Meinung in diesem Fall überzogen.“

Überlegen könnte man – so Hauber – ob bei wiederholten Verstößen (Beharrlichkeit) der Tatbestand zur Straftat angehoben werden soll. „Damit könnte ich leben“, meint Hauber

Kritik an den Überlegungen zur Strafverschärfung kommt nicht nur von den Fangruppen, -vertretern und -organisationen sondern auch aus Polizeikreisen, die sich im Konflikt mit dem Legalitätsprinzip sehen. Die Polizei muss bei Straftaten grundsätzlich tätig werden. Bei Ordnungswidrigkeiten hat sie nach dem Opportunitätsprinzip eine Wahlmöglichkeit zum Einschreiten. Diese Wahlmöglichkeit möchte Wolfgang Hauber allen polizeilichen Einsatzleitern erhalten.“

Mit Hans Martin Grötsch, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der  FREIEN WÄHLER, der zugleich im Fanbeirat des 1.FC Nürnberg vertreten ist, hat Hauber diese Thematik sehr lange und ausführlich besprochen. Beide sind sich darin einig, dass hier ein Dialog seitens der Politik mit den Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fanvertretern geführt werden muss. „Dieser Dialog ist mir sehr wichtig und ich werde mich mit allen Beteiligten gerne an einen Tisch setzen um zielführend eine Lösung zu erarbeiten, “ verspricht Hauber.




Freie Fahrt über Weichnachten

Zur Umgestaltung der Pappenheimer Deisingerstraße im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK), gibt es von Ingenieurbüro VNI mehrere wichtige Informationen über den Fortgang der Baumaßnahme. Demnach soll vor den Weihnachtsfeiertagen 2018 die Durchfahrt in dem derzeitigen Baustellbereich bis zum Frühjahr 2019 wieder möglich sein. Der nördliche Bauabschnitt ist ab 10.12.2018 frei befahrbar. Die Geschäfte, auch jene im unmittelbaren Baustellenbereich bleiben immer erreichbar. Im Einzelnen gibt es folgende Informationen:

  • Deisingerstraße Nord frei befahrbar
    Ab nächster Woche (10.12.2018  gibt es vom Marktplatz aus wieder eine legale Zufahrt zur Deisingerstraße. Vom Marktplatz aus kann der Verkehr im Einbahnverkehr in die Deisingerstraße bis zur Herrenschmied und Stöbergasse fließen. Die Weiterfahrt erfolgt über die Herrenschmiedgasse und Graf-Carl-Straße zum Marktplatz.
    In diesem Bereich können die Mülltonnen dann wieder an den Fahrbahnrand gestellt werden.
  • Kabelumlegung vor Wörlein
    Die Arbeiten im Bereich der Metzgereifiliale Wörlein sind ins Stocken geraten. Es hat sich gezeigt, dass just unter den geplanten Bäumen eine  20 KV Leitung verläuft, die verlegt werden muss. Die für die Verlegung notwendige Erneuerung der Muffen wird eine Fachfirma in der 50. KW (10.-14.12.2018) durchführen.
  • Fußgängerdurchgang
    Die Erdarbeiten in dem Teilbereich zwischen der Bauhofstraße und Bahnhofstraße werden auf der Seite der Firma Schindler fortgesetzt. Der Fußgängerdurchgang ist jetzt nur auf der Seite des Gästehauses Engeler möglich.
  • Die Pflasterarbeiten für die Fahrbahnränder werden voraussichtlich ab dem 10.12. 2018 ausgeführt.
  • Der Einbau der Asphalttragschicht für die Fahrbahn ist für den 18. und 19.12.2018 geplant. Danach steht für die Winterpause die Fahrbahn in diesem Bereich wieder für den Durchgangsverkehr zur Verfügung.
  • Nach der Winterpause get´s weiter
    Die Bauarbeiten im Bereich vor der katholischen Kirche werden nach der Winterpause begonnen.
    Dafür ist es notwendig die neue Verkehrsführung mit dem Landratsamt abzustimmen.
    Im Frühjahr 2019 wird es für den Bereich zwischen Bauhof- und Bahnhofstraße  noch einmal eine Vollsperrung geben.Dann werden die Pflasterarbeiten der Gehwegbereiche und die Anschlussarbeiten im Einmündungsbereich Deisingerstraße – Bahnhofstraße –Schützenstraße vorgenommen.



Kindergartenbetrag um 100 Euro ermäßigt

Wolfgang Hauber, MdL aus Weißenburg freut sich über die
rasche Umsetzung einer zentralen Forderung der FREIEN WÄHLER im
Koalitionsvertrag – Kostenfreie Kita.

Für die Eltern von Kindergartenkindern ermäßigt sich
ab 01. April 2019 der Beitrag um 100 Euro pro Monat. Dies gilt vom ersten
Kindergartenjahr bis zur Einschulung, also auch für Kinder, welche
zurückgestellt werden und damit ein 4. Kindergartenjahr in Anspruch nehmen
müssen. „Diese Problemstellung wurde vom Leiter der Lebenshilfe Altmühlfranken
an mich herangetragen und ich bin sehr froh, dass diese Thematik nun auch
geklärt werden konnte“, so Hauber.

Rund 375.000 Kinder in Bayern profitieren von der
staatlichen Leistung.

Bis zur Auszahlung müssen noch folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

  • Bereitstellung
    der erforderlichen Haushaltsmittel. Für einen Beginn des Beitragszuschusses mit
    Wirkung ab dem 1. April 2019 ist es erforderlich, dass der Doppelhaushalt
    2019/2020 rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Schaffung der
    gesetzlichen Grundlagen. Es ist geplant, die erforderlichen Gesetzesänderungen
    an das Haushaltsgesetz anzuhängen.
  • Technische
    Umsetzung im Abrechnungssystem KiBiG.web.

Stichtagsprinzip

  • Der
    Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr
    gekoppelt.
  • Er gilt ab dem 1.
    September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur
    Einschulung gezahlt.

Das ermöglicht eine klare Abgrenzung zur
Beitragserstattung für die Krippenkinder, die ab 2020 kommen soll. Diese wird
ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss
gewährt.

Auszahlungsmodalitäten

Für die Auszahlung wird auf das bewährte Verfahren aus
dem letzten Kindergartenjahr zurückgegriffen: 

  • Die Mittel werden
    an die Gemeinden ausgezahlt. Diese reichen die Mittel an nicht-kommunale
    Einrichtungsträger weiter. 
  • Bei den Eltern
    kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. 
  • Beträgt der
    Elternbeitrag weniger als 100 Euro, deckt der überschießende Betrag die Verwaltungskosten
    des Trägers ab. 
  • Die Abwicklung
    erfolgt über das bewährte online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, über
    das die Betriebskostenförderung verwaltet wird. 

Die Eltern müssen also keinen Antrag stellen. 

Damit die staatliche Leistung wahrnehmbar wird, werden
die Kita-Träger dazu verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sich ihr
Beitrag wegen der staatlichen Leistung um 100 Euro monatlich reduziert.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 06.12.2018, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

Nr. Thema
2 Bauanträge
2.1 BA 45/2018 – Tektur zu BA 27/2018; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zimmern 56, Pappenheim, Kerstin Felsner
2.2 BA 50/2018 – Erweiterung Halle SGX, Umverlegung Trafo; Plastic Omnium Niederpappenheim
2.3 BA 51/2018 – Teilrückbau Halle 6; Plastic Omnium Niederpappenheim
2.4 Bauvoranfrage – Stadt Pappenheim zur Bebaubarkeit einer Grünfläche mit einem Kinderhort/ garten
3 Bauleitplanung
3.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Workerszell Nr. 5 “Streueggern”; Gemeinde Schernfeld
3.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Schernfeld Nr. 8 “Spitzelberg”; Gemeinde Schernfeld
3.3 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes – Grünfläche zu Flächen für den Gemeinbedarf Stadtparkstraße
4 Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang: Vorstellung und Genehmigung der Planung
5 Feuerwehr Pappenheim: Verabschiedung von Feuerwehrkommandant Otto Schober
6 Feuerwehr Pappenheim: Bestätigung Kommandant und stv. Kommandant nach erfolgter Wahl durch die Stadt Pappenheim
7 Beteiligungen – Jahresabschluss Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH Pappenheim und Umgebung
8 Beteiligungen – Erhöhung des Wasserverbrauchspreises mit Grundpreiseinführung und Erhöhung des Baukostenzuschusses
9 Straßen- und Wegerecht: Festlegung der amtlichen Schreibweise von Straßennamen
10 Zuschusswesen: Antrag des Heimat- und Geschichtsvereins Pappenheim und Ortsteile e. V. auf Zuschuss zum Projekt “Wenn Steine sprechen – Die Spuren der Pappenheimer Juden II”



Neubau für Kinderhort mit Kindergarten

Die Stadt Pappenheim will auf der Wiese südlich des Schulhofs am Helmut-Gollwitzer-Weg ein Gebäude für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe errichten. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat den Standort für das neue Gebäude und auch den Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe beschlossen. Der Träger für die Einrichtung steht noch nicht fest.

Nach dem Wegfall der bisherigen Schulkinderbetreuung hat die Stadt Pappenheim jetzt die Initiative ergriffen und das Pappenheimer Architekturbüro Frosch mit der Planung eines Gebäudes für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe beauftragt.

In der jüngsten Stadtratssitzung stellte Clemens Frosch mehrere Planungsvarianten im Umgriff des Schulhauses am Helmut-Gollwitzer-Weg vor. Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Unterbringung der drei Gruppen einen Platzbedarf von 700 m² und zusätzlich noch 770 m² Bewegungsflächen für die Kinder im Außenbereich. Durch das unterirdische Regenrückhaltebecken, die Anordnung der Busspur, der Lehrerparkplätze und die Grenzline für das Überschwemmungsgebiet ist der Bau eines entsprechend großen Gebäudes eine planerische Herausforderung, stellte Clemens Frosch bei der Vorstellung seiner Planungsvarianten heraus.

Aus mehreren Standortvarianten hat sich der Stadtrat für den Standort entschieden, der südlich an den Helmut-Gollwitzer-Weg und an der Ostseite an den Fußweg hinter der Wohnbebauung der Bürgermeister-Oppel-Straße grenzt. Entstehen sollen zwei langgezogene zweigeschossige Gebäude, die mit einem Lichthof verbunden sind. Sie sollen flache, begrünte Pultdächer erhalten.

Der Pappenheimer Stadtrat hat mit seinem einstimmigen Beschluss zunächst lediglich den Standort festgelegt. Dieser Standort hat zwar den  Makel, dass er die Grenzlinie des Überschwemmungsgebietes geringfügig überschreite, aber dafür müssen die Busspur und die Lehrerparkplätze nicht verlegt werden. Zudem, so meinte Stadträtin Christa Seuberth (SPD), die auch stellvertretende Schulleiterin der Grundschule ist, sei es besser wenn der Hort etwas weiter vom Schulgebäude entfernt ist.

Ein Träger für die neue Einrichtung steht noch nicht fest. Es gehe aktuell darum das räumliche Angebot zu schaffen. „Dann werden wir sehen wer Träger wird“, meinte Anette Pappeler (SPD).

Lageplan: Architekturbüro Frosch




Halsgärten sollen Gärten bleiben.

Der Pappenheimer Stadtrat hat kürzlich zum zweiten Mal den Antrag eines Bauwerbers zu einer Wohnbebauung auf den Halsgärten mehrheitlich abgelehnt.

Schon im September stand der Antrag eines Bauwerbers auf der Tagesordnung. Er hatte die Absicht bekundet  auf zwei nebeneinander liegenden Gartengrundstücken ein Wohnhaus zu errichten und um die Anpassung des Flächennutzungsplanes gebeten. Dies hat der Stadtrat damals mehrheitlich abgelehnt und in dem Beschluss auch festgeschrieben, dass für das derzeit anlaufende 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keine weiteren Anträge angenommen werden.

Nun stand die Bebauung der beiden Gartengrundstücke im November als formlose Bauvoranfrage im Stadtrat erneut zur Beratung an. Die beiden Grundstücke des Bauwerbers liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung im Außenbereich und sind im aktuell gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Allerdings liegt nach Einschätzung der Verwaltung ein Grenzfall vor, weil in dem Bereich bereits Wohnhäuser im Außenbereich stehen und weil die Grundstücke des Bauwerbers direkt an die Wohnbebauung grenzen. So könnte eine Wohnbebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gewährleistet ist. Erschlossen wären die Grundstücke über einen schon bestehenden Wald- und  Feldweg der Stadt Pappenheim.

Im Stadtrat wurden Argumente für und gegen die beantragte Bebauung vorgebracht. Während sich die Stadträte Rusam (SPD), Halbmeyer (CSU) mit dem Dogma „Das sind Gärten und sollen Gärten bleiben“, sich klar gegen die Bebauung aussprachen, bekundete Stadtrat Obernöder (CSU) seine Zweifel. Allerdings, so meint Obernöder, müsse man konsequenterweise gegen die Bebauung stimmen, weil schon die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt worden sei.
Eine völlig andere Einschätzung trug Stadtrat Hönig (Freie Wähler) vor. „Man sollte froh sein, wenn jemand in Pappenheim bauen will“, stellte Hönig fest. Wenn diese einschränkende Sichtweise schon in der Vergangenheit geherrscht hätte, wäre Pappenheim nicht in der heutigen Form besiedelt, argumentierte Stadtrat Hönig.

Bei drei Gegenstimmen der Freien Wähler wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht in Aussicht zu stellen, da die Stadt Pappenheim öffentliche Belange beeinträchtigt sieht. Insbesondere widerspreche eine Wohnbebauung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Tagesordnung wirde um Punkt 8 erweitert. Am Donnerstag, 08.11.2018, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

Top Thema
1 Bauanträge
1.1 BA 47/2018 – Errichtung eines Outdoorkindergartens in Göhren
1.2 BA 41/2018 – Errichtung Carport mit Flachdach, Göhrener Str. 1, Pappenheim
1.3 BA 43/2018-formlose Voranfrage – Errichtung Wohnhaus “Am Hals”
1.4 BA 45/2018 – Tektur zu BA 27/2018; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zimmern 56, Pappenheim, Kerstin Felsner
2 Beteiligung Träger öffentlicher Belange; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes; Gemeinde Schernfeld
3 Schulkindbetreuung – Festlegung eines Standorts für den Neubau Kinderhort und Anerkennung eines Bedarfs für eine weitere Kindergartengruppe
4 Vergaben:
4.1 Planungsleistungen Fachplanung Kinderhort: Bauphysik, Akustik
4.2 Planungsleistungen Fachplanung Kinderhort: Elektro
4.3 Planungsleistungen Fachplanung Kinderhort: Statik
4.4 Planungsleistungen Fachplanung Kinderhort: Brandschutz
4.5 Planungsleistungen Fachplanung Kinderhort: Haustechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär
5 Planungsleistungen LPs 1 bis 9 zur Sanierung der Kläranlage Pappenheim
6 Städtebauförderung – Beschluss des Jahresprogramms 2019 ff.
7 Gebäudeunterhalt, Fassadenschaden auf der Wetterseite des Wohnhauses Bgm.-Rukwid-Str.19
8
Vollzug der Abfall- und Wassergesetze; Antrag der Firma Franken Schotter

 




120.000 Euro für den Denkmalschutz in Pappenheim

„In unserer Region können dieses Jahr zwei historische Stadt- und Ortskerne mit rund 180.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm ‘Städtebaulicher Denkmalschutz’ unterstützt werden“, geben der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal und der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer bekannt.

(PM-AuWe) Zusammen mit eigenen Mitteln investieren die Kommunen damit in die Zukunft ihrer Ortskerne. Im Einzelnen werden Maßnahmen in Ellingen mit 60.000 Euro und in Pappenheim mit 120.000 Euro gefördert.

Die Abgeordneten betonen, dass es wichtig sei, unsere historischen Ortskerne zu erhalten und an moderne Erfordernisse anzupassen: „Das ist eine besondere Herausforderung, die in den nächsten Jahren für die Städtebauförderung ein wesentlicher Schwerpunkt sein wird.“

„Die Dichte herausragender Ensembles ist in unserer Region enorm hoch, die gewachsenen Zentren sind baukulturelle Kostbarkeiten, die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Diese städtebaulichen Qualitäten sollen im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes gesichert und behutsam an aktuelle Lebensformen angepasst werden“, so die Abgeordneten Westphal und Auernhammer.

In Mittelfranken werden insgesamt 18 Ortskerne mit einem Volumen von 2,26 Millionen Euro unterstützt.




Trinkwasserqualität darf nicht in Gefahr geraten

Die Firma Franken-Schotter will ihre bestehenden Monodeponie für asbesthaltige Abfälle, die sich in dem Steinbruchareal auf Pappenheimer Gemeindegebiet befindet, deutlich erweitern. Zur Entwässerung ist eine Einleitung von Sickerwasser aus dieser Deponie in die Altmühl vorgesehen. In Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Stadt Pappenheim jetzt als Träger öffentlicher Belange mit einem Stadtratsbeschluss die beabsichtigte ungefilterte Einleitung des Sickerwassers, wie schon im Dezember 2017, strikt abgelehnt und fordert eine Vorklärung des Sickerwassers. Wasserwirtschaftsamt und Wasserversorgungs-Zweckverband links der Altmühl stimmen der ungefilterten Einleitung zu.

Die Erweiterung der Monodeponie zur Entsorgung von zementgebundenen asbesthaltigen Abfällen (Asbestzement- oder auch Eternitplatten), im Steinbruchgebiet der Firma Frankenschotter, war schon im Dezember 2017 auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat.

Durch die massive Erweiterung der Deponie will man die Entsorgung zementgebundener asbesthaltiger Abfälle in der Region für weitere 25 Jahre sicherstellen.

Zur Entwässerung des Deponiebereichs ist die Einleitung von Sickerwasser über Sickerbecken und Sickergraben  aus dem Erweiterungsbereich der Monodeponie zusammen mit dem Sickerwasser aus der nördlichen angrenzenden Deponie (Deponieklasse 0= unbelasteter Erdaushub) in die Altmühl geplant.

Angesichts der geplanten Einleitung von ungefiltertem, asbesthaltigem Sickerwasser in die Altmühl, schrillten nicht nur bei Stadtrat Rusam (SPD), der auch technischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH ist, die Alarmglocken. Rusam wies bereits bei der Stadtratssitzung am 07. Dezember 2017 darauf hin, dass die Altmühl als Quelle für das Pappenheimer Trinkwasser diene, weshalb man einer Einleitung von asbesthaltigem Sickerwasser nicht zustimmen dürfe. Ähnlich bedenklich sahen dies damals auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus und Friedrich Obernöder (CSU), die darauf hinwiesen, dass die Trinkwasserqualität Vorrang habe.

Deshalb lehnte der Stadtrat im Dezember 2017einstimmig die Einleitung des Niederschlagswassers der erweiterten Asbestdeponie in das Grundwasser der Stadt Pappenheim strikt ab. Maßgeblich für die Entscheidung  waren damals auch die ablehnenden Stellungsnahmen der Wasserversorgung GmbH Pappenheim und des Wasserzweckverbandes links der Altmühl.

Gefahr für die Trinkwasserqualität?
Nun stand das Thema im Oktober wieder zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat an. Denn inzwischen, hat die Firma Franken-Schotter hat von einem unabhängigen Institut die voraussichtlichen Auswirkungen der Sicherwasser-Einleitung in die Altmühl wissenschaftlich begutachten lassen. Das 25-seitige Gutachten bewertet die Einleitung des Sicherwassers in die Altmühl als unbedenklich, weil die Grenzwerte der für die zulässige Anzahl von Asbestfasern im Grund- und Trinkwasser deutlich unterschritten wird.

Unter der Maßgabe, dass die Anzahl der Asbestfasern nicht überschritten werden dürfen, stimmt das Wasserwirtschaftsamt der ungefilterten Einleitung in die Altmühl zu. Das Wasserwirtschaftsamt stellt in einem eignen Guten dar, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten seien. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Die Einleitung des Abwassers steht den Bewirtschaftungszielen an diesem Gewässer nicht entgegen. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität aus den Versorgungsanlagen im Umfeld der Abwassereinleitung ist nicht anzunehmen.“

Auf Grund der Gutachten bestehen beim Zweckverband zur Wasserversorgung links der Altmühl zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen die Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl.
Diese Haltung ist für Stadtrat Günther Rusam (SPD) völlig unverständlich, denn  die Gutachten bringen aus seiner Sicht keine neuen Erkenntnisse. Als Technischer Geschäftsführer sieht er die drohende Gefahr für das besonders hochwertige Trinkwasser Pappenheims nicht ausgeräumt. Denn nirgends stehe, dass eine Beeinträchtigung des Pappenheimer Trinkwassers ausgeschlossen ist. Die Wassergewinnungs- und Versorgung GmbH sei der drittgrößte Trinkwasserversorger und das Wasser aus den Brunnen in Pappenheim und Eßlingen kann ohne Aufbereitungen an die Verbraucher weitergegeben werden und bestehe fast zur Hälfte aus Uferfiltrat der Altmühl. In einem Schreiben schätzen Rusam als technischer Geschäftsführer und Franz Altenburger, der kaufmännischer Geschäftsführer der Pappenheimer Wasserversrgungs GmbH  die Auswirkunge für die Trinkwasserversorgung in Pappenheim als höchst bedenklich ein.

„So eine Situation haben wir noch nicht gehabt, das war noch nie da. Da kann niemand abschätzen wie die Auswirkungen dann tatsächlich sind“, äußerte sich Günther Rusam. Deshalb habe er bereits im Januar 2918 schriftlich einen „Runden Tisch“ mit Vertreten der Regiertun, des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes angeregt. „So kenne ich das, wenn es Probleme gibt, die gemeinsam ausgeräumt werden müssen“ sagt der technische Geschäftsführer. Auf seine schriftliche Anregung habe er nicht einmal ein Antwort bekommen. Sein Vorschlag wäre, das Abwasser in die Kläranlage Treuchtlingen einzuleiten. Dort wäre dann einen kontrollierte Aufbereitung des Wassers möglich.

„Wir können unser Trinkwasser nur einmal kaputt machen“, meinte auch Stadtrat Karl Satzinger (BGL) dem die Prognosen in den Gutachten nicht greifbar und konkret genug sind.

Nur mit einer kontrollierten Klärung könne man wissen, was da wirklich eingeleitet wird, stellte Walter Otter (FW) fest.

Wir wolle das Vorhaben der Firma Franken-Schotter nicht verhindern, meinte Friedrich Obernöder. Aber eine Vorreinigung sei hier schon angebracht.

Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy, meinte dass man die Trinkwasserqualität nicht den Wirtschaftlichen Interessen einer Firma opfern dürfe. Diese breche erst  die Steine heraus und fülle das dann mit Müll auf. Diese Formulierung brachte Thomas Herrscher, Betriebsleiter bei der Firma Franken-Schotter in Rage. Als Zuhörer protestierte er im Sitzungssaal lautstark gegen den Begriff „Müll“ und handelte sich damit einem Ordnungsruf des Bürgermeisters ein.

Bei einem Gespräch stellte Thomas Herrscher seine Sicht der Dinge klar und argumentierte, dass die Asbestphastern jetzt in unkontrollierter Menge von den Asbestplattendächern  in die Altmühl gelangen. In der Deponie sind die Platten in Folien verpackt und in möglichst undurchlässige Erdschichten eingelagert. Im Übrigen sei Asbest nur gesundheitsschädlich, wenn die Fasern eingeatmet werden. Im Trinkwasser gebe es bisher keine Hinweise auf eine Gesundheitsschädlichkeit.

Mit zwei Gegenstimmen die hat der Pappenheimer Stadtrat in seinem Beschluss die ungefilterte Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl strikt abgelehnt. Im Beschlusstext wird unter anderem das gesamte Genehmigungsverfahren infrage gestellt, weil bei der Anhörung die Wasserversorgungs GmbH Pappenheim nicht als Träger öffentlicher Belange in das Anhörungsverfahren eingebunden war.

Das Landratsamt hat nun im Genehmigungsverfahren zu abwägen, ob die Bedenken der Stadt Pappenheim wegen der Gefährdung des Trinkwassers ihren Niederschlag finden oder nur zur Kenntnis genommen werden.