Sperrung des Radwegs zwischen Zimmern und Solnhofen

Wegen Gleisarbeiten an den Eisenbahnüberführungen über die Altmühl wird der Radweg zwischen Zimmern und Solnhofen von Montag, 26. Mai, bis voraussichtlich Sonntag, 1. Juni, gesperrt. Die Sperrung gilt beiderseits der Altmühl. Grund für die Maßnahme ist die Erneuerung von Schienen und Schwellen im Bereich der Bahnüberführungen.

Wie die Stadt Pappenheim mitteilt, erfolgt die Umleitung des Radverkehrs jeweils wechselseitig über den parallel verlaufenden freien Radweg. Die Bauarbeiten werden abschnittsweise durchgeführt, damit die Verbindung zwischen Zimmern und Solnhofen weiterhin genutzt werden kann.

An den Zugängen zum Radweg werden entsprechende Sperr- und Hinweisschilder aufgestellt. Radfahrer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und im Baustellenbereich besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Arbeiten sollen spätestens bis Sonntag, 1. Juni, um 17 Uhr abgeschlossen sein




Konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates in Pappenheim

Am Donnerstag, 21.05.2026, um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Vereidigung der neuen Mitglieder des Stadtrates

2 Bekanntgabe der Fraktionsvorsitzenden

3 Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister

4 Wahl des/r Zweiten Bürgermeisters/in

5 Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/in

6 Vereidigung der weiteren Bürgermeister

7 Bildung und Verteilung der Referate der Stadtratsmitglieder

8 Bildung von Ausschüssen

8.1 Beschluss über die Größe der Ausschüsse

8.2 Beschluss über die Art / Anzahl und den Status der Ausschüsse

8.3 Besetzung der Ausschüsse

9 Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat Pappenheim

10 Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Hauptsatzung)

11 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

12 Bestellung des/r weiteren Bürgermeister/s zu Eheschließungsstandesbeamten

13 Benennung der Vertreter der Stadt in verschiedenen Gremien:

13.1 Benennung der Verbandsmitglieder zur „Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Mittelfranken Süd

13.2 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe links der Altmühl 

13.3 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe rechts der Altmühl

13.4 Benennung des Vertreters der Stadt Pappenheim bei der Vollversammlung des Bay. Städtetags

13.5 Benennung des Vertreters der Stadt Pappenheim bei der Vollversammlung des Bay. Gemeindetags

13.6 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim bei der LAG Monheimer Alb

13.7 Benennung der Vertreter in der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pappenheim-Solnhofen

14 Friedhof Pappenheim – neuer Urnenhain – Grundsatzbeschluss

15 Dorferneuerung Bieswang – Abschluss einer Kostenvereinbarung über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen der Maßnahmen Kirchengasse, Meiergasse, Sommerkellerweg mit der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2

16 Grundsatzbeschluss Bedarfsanerkennung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zur Ganztagsbetreuung für Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 und deren Umsetzung in den Räumlichkeiten der Grundschule Pappenheim

17 Ermächtigungsbeschluss zur Durchführung der Vergabe für die Ausstattung der neu einzurichtenden Mittagsbetreuung in den Räumlichkeiten der Grundschule

18 Bekanntgaben




Sperrung der Bergstrecke zwischen Zimmern und Pappenheim

Verkehrsteilnehmer müssen sich ab Montag, den 18. Mai auf Einschränkungen bei der Fahrt über „Drei Linden“ einstellen. Wie aus einer Anordnung der Stadt Pappenheim hervorgeht, wird die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Zimmern und Pappenheim im Bereich des Anwesens auf dieser Strecke zeitweise vollständig gesperrt.

Grund für die Maßnahme ist die Aufstellung eines Krans wegen der Sanierungsarbeiten an der dortigen Stützmauer. Die Sperrung ist im Zeitraum vom 18. Mai bis einschließlich 26. Mai 2026 vorgesehen.

Die Umfahrung erfolgt über die St 2230, die WUG 9 sowie die Beckstraße und die Charlotte-Nestler-Straße, jeweils in beide Fahrtrichtungen. Die Zufahrt zum Zimmerner Berg bleibt aus Richtung Pappenheim weiterhin möglich.

Mit Blick auf die Bauarbeiten bittet die Stadt um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.

 




Neuer Treffpunkt für Kinder in Ochsenhart

In Ochsenhart soll ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.04.2026 mit der Planung und Finanzierung des Projekts befasst und dafür grünes Licht gegeben. Damit rückt ein Vorhaben näher, das bereits seit einiger Zeit von der Dorfgemeinschaft gewünscht wird.

Die Grundlage dafür wurde schon Anfang 2025 gelegt, als der Stadtrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste – unter der Voraussetzung, dass Fördermittel aus der Dorferneuerung fließen. Diese Zusage liegt inzwischen vor. Das Amt für Ländliche Entwicklung unterstützt das Projekt mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Planungen selbst tragen deutlich die Handschrift der Ochsenharter Bürger. In mehreren Treffen hat sich die Dorfgemeinschaft intensiv mit der Ausgestaltung auseinandergesetzt und verschiedene Varianten geprüft. Am Ende fiel die Entscheidung zugunsten eines Angebots der Firma Hags, das zwar etwas teurer ausfiel als ein Vergleichsangebot, dafür aber durch Qualität und Gestaltung überzeugte.

Entstehen soll der Spielplatz auf einer städtischen Fläche am Ortseingang von Ochsenhart aus Richtung Bieswang kommend. Der vorhandene Baumbestand bleibt erhalten und wird in die Planung integriert. Vorgesehen ist eine abwechslungsreiche Ausstattung, die verschiedene Altersgruppen anspricht. So zeigt der Plan eine Kombination aus Spielturm mit Rutsche und Kletterelementen, klassischen Schaukeln, einer Nestschaukel, Wippen sowie einer Tischtennisplatte. Ergänzt wird das Angebot durch Sitzmöglichkeiten und eine entsprechende Einfriedung.

Die Kosten für das Projekt werden insgesamt auf rund 45.000 Euro geschätzt. Ein Teil davon entfällt auf die Spielgeräte selbst, hinzu kommen Arbeiten für den Untergrund, Fallschutz, Montage sowie ergänzende Einrichtungen wie Sitzbereiche und Zaun. Die Umsetzung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, entsprechende Mittel sollen im Haushalt eingeplant werden.

Am Ende der Beratungen fand Bürgermeister Florian Gallus deutliche Worte des Dankes. Er würdigte ausdrücklich das engagierte und hervorragende Wirken von Ortssprecher Martin Käfferlein. Durch dessen umfangreiche Vorarbeiten sei die Umsetzung des Projekts wesentlich erleichtert worden, so Gallus.




Neue Parkflächen für Autohaus Strobl in Zimmern

Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 23.04.2026 mit der geplanten Neuanlage von Parkplätzen beim Autohaus Strobl im Ortsteil Zimmern befasst und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Konkret sollen westlich des bestehenden Betriebs insgesamt 73 befestigte Stellplätze entstehen.

Ein Teil der Fläche wird bereits seit Jahren als Parkplatz genutzt, eine entsprechende Genehmigung liegt seit Februar 2015 vor. Nun ist eine umfassendere und dauerhaft angelegte Lösung vorgesehen. Geplant ist eine Ausführung in Asphaltbauweise sowohl für die Fahrbahn als auch für die Stellplätze. Das anfallende Niederschlagswasser soll über eine sogenannte Muldenkette im westlichen Bereich versickern.

Baurechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich, womit es als sogenanntes sonstiges Vorhaben einzuordnen ist. Eine Genehmigung ist in diesem Fall möglich, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan weist für den Großteil des Areals bereits seit einer Änderung im Jahr 1998 eine gewerbliche Baufläche aus. Diese war seinerzeit ausdrücklich mit Blick auf eine mögliche Erweiterung des bestehenden Kfz-Betriebs vorgesehen. Gleichzeitig bestehen Vorgaben zum Schutz vor möglichen Immissionen in Richtung des nördlich angrenzenden Wohngebiets.

Besondere Aufmerksamkeit galt im Verfahren der Lage der Fläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wurden hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Naturschutzbehörde am Landratsamt durchgeführt. Außerdem liegt auch noch ein landschaftspflegerischer Begleitplan vor.

Am Ortseingang sollen die beiden bestehenden Bäume erhalten bleiben. Gleichzeitig ist eine neue Zufahrt vorgesehen, die wegen der zwischenzeitlichen Abstufung der früheren Staatsstraße in eine Ortsverbindungsstraße möglich ist. Die erforderliche Erlaubnis wird von der Stadt Pappenheim in einem gesonderten Verfahren erteilt.

Die Erschließung des Projekts erfolgt vollständig auf Kosten der Antragsteller. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits unterzeichnet. Mit dem einstimmigen Beschluss hat Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen für  dem Bauantrag erteilt.




Wohnbau in Neudorf über den „Bauturbo“ geplant

Im Pappenheimer Ortsteil Neudorf könnte neuer Wohnraum entstehen. Der Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung am 23.04.26 mit einem Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Neudorf 79 zu befassen. Dabei spielte der sogenannte „Bauturbo“, ein neues Instrument im Bauwesen eine zentrale Rolle.

Geplant ist, das derzeit leerstehende Wohnhaus mit dem Nebengebäude abzureißen und die Fläche neu zu ordnen. Die Entwürfe sollen sich an der bestehenden Struktur des Ortskerns orientieren, der als Ensemble unter Denkmalschutz steht. Deshalb sollen die neuen Gebäude die geplanten Gebäude typische Merkmale der Jura-Häuser aufgreifen.

Die baurechtliche Ausgangslage erweist sich jedoch als anspruchsvoll. Obwohl der Flächennutzungsplan ein Mischgebiet ausweist, wird ein Großteil des Grundstücks als Außenbereich bewertet. Eine klassische Bauleitplanung wäre daher eigentlich notwendig gewesen. Mit einem ergänzten Antrag wurde deshalb geprüft, ob das Vorhaben über den „Bauturbo“ realisiert werden kann.

Dieser Bauturbo ist im Baugesetzbuch verankert und soll vor allem eines erreichen: schneller Wohnraum schaffen. Wie Jana Link, die Leiterin des Städtischen Bauamtes bei der öffentlichen Sitzung erläuterte, verbirgt sich dahinter ein Bündel von Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom üblichen Baurecht ermöglichen. So kann etwa im Innenbereich von der sonst erforderlichen strikten Anpassung an die nähere Umgebung abgewichen werden. Auch Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sind weitergehend möglich als bisher.

Besonders weitreichend ist die Regelung für den Außenbereich. Hier kann der Bauturbo unter bestimmten Bedingungen sogar eine Bauleitplanung ersetzen – allerdings nur befristet und als ausdrücklich gedachte Ausnahme. Voraussetzung bleiben stets, dass die öffentlichen Belange wie Natur-, Hochwasser- oder Denkmalschutz berücksichtigt werden und das Vorhaben grundsätzlich auch im Rahmen eines regulären Bebauungsplans denkbar wäre.

Im konkreten Fall Neudorf Nr. 79 kommen gleich mehrere dieser Regelungen zur Anwendung. Während eines der beiden neuen Wohngebäude dem Innenbereich zugeordnet wird und dort von den üblichen Einfügungsregeln abweichen kann, fällt der zweite Baukörper einschließlich der Stellplätze in den Außenbereich und wird über die entsprechende Bauturbo-Regelung ermöglicht.

Wichtig ist dabei auch die Rolle der Stadt: Anders als beim klassischen gemeindlichen Einvernehmen ist hier eine ausdrückliche Zustimmung des Stadtrats erforderlich, die zudem an Bedingungen geknüpft werden kann. Vorgesehen ist unter anderem ein städtebaulicher Vertrag, der den Bauherrn zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Erschließung sowie zur Kostenübernahme verpflichtet. Auch eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung soll vereinbart werden

Heizhaus und Nachverdichtung
In der Aussprache verwies Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgersliste auf den Standort des Heizhauses der Neudorfer Nahwärme, das in weniger als 100 Metern Entfernung in unmittelbarer Nähe des zweiten Wohnhauses liegt. Er regte an, im Genehmigungsbescheid einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

Deutlicher noch sprach Heiko Loy von der CSU das Thema an. Aus seiner Sicht sei das vordere Gebäude mit vier Wohneinheiten ausreichend. Das zweite Wohnhaus bereite ihm vor allem wegen der Lage im Außenbereich und der Nähe zum Heizhaus Sorgen. Sollten dort Auswärtige einziehen, seien Konflikte absehbar. Zudem gehe es darum, die Entwicklungsmöglichkeiten der Neudorfer Nahwärme nicht einzuschränken.

Walter Otters von den Freien Wählern begrüßte grundsätzlich die geplanten acht Wohneinheiten und sah darin eine Chance für Nachverdichtung. Im Vordergrund stehe jedoch der Ausbau von Bestandsgebäuden. Die Entscheidung des Stadtrates habe mit Blick auf die Nähe zum Heizhaus eine Signalwirkung. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage „Wie ist es künftig mit dem Immissionsrecht, wenn wir die Nachverdichtung machen“. Unverständlich blieb für ihn, warum das hintere Gebäude dem Außenbereich zugeordnet werde.

Stadträtin Christa Seuberth von der SPD merkte an, man müsse die daraus entstehenden Konsequenzen zugunsten der Nachverdichtung in Kauf nehmen.

Bürgermeister Florian Gallus von der CSU erinnerte an den Vitalitätscheck und stellte die zentrale Abwägung in den Raum „Welche Argumente lege ich in die Waagschale“. Es gehe darum, Argumente für und gegen das Vorhaben gegenüberzustellen und zu klären, ob die Nachverdichtung an dieser Stelle passe. „Ich finde das passt“, so Gallus. Zugleich fragte er „Sollen wir das alte Gelumpe stehen lassen, nur weil irgendwann einer ein Heizkraftwerk erweitern will“. Man könne vielmehr froh sein, dass hier jemand investieren und Wohnraum schaffen wolle. Für eine verträgliche Innenentwicklung brauche es, so Gallus abschließend, auch im ländlichen Raum städtebauliche Konzepte.

Der Stadtrat hat letztlich mit 12:4 Stimmen die Zustimmung zu dem Bauvorhaben in Aussicht gestellt und damit den Weg für das Vorhaben grundsätzlich frei gemacht. Mit dem Vorbescheid ist jedoch noch keine unmittelbare Baugenehmigung verbunden. Diese muss in einem weiteren Schritt beantragt werden.

 




Kurzfristige Sperrung in Pappenheim

Ganz kurzfristig kommt es in Pappenheim zu einer Vollsperrung am Zubringer von der Bahnhofstraße in Richtung Staatsstraße St2230 und weiter zur B2. Wie aus einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt hervorgeht, ist ein Teilbereich auf Höhe des Anwesens Am Hals 31 betroffen.

Grund für die Maßnahme sind notwendige Tiefbauarbeiten der Stadtwerke. Nach einem Wasserrohrbruch wird der Straßenbelag wiederhergestellt. Die Sperrung erfolgt im Zeitraum vom 28. bis 30. April, wobei die Arbeiten an zwei Tagen innerhalb dieses Zeitfensters stattfinden.

Eine Umleitung ist eingerichtet und führt über die sogenannte „Nachtmannschleife“, Kreisstraße WUG 9 sowie die Staatsstraße St 2230.




Pappenheim sichert Ausstattung der Feuerwehren

Die Stadt Pappenheim setzt auch im Jahr 2026 auf eine solide Ausstattung ihrer Feuerwehren. In der jüngsten Sitzung befasste sich der Stadtrat mit der Jahresbestellung und traf dabei wichtige Entscheidungen für die Ausstattung der Feuerwehren in Pappenheim und in den Ortsteilen.

Grundlage für die die Jahresbestellung sind die Bedarfsmeldungen der örtlichen Feuerwehrkommandanten, die im Vorfeld bei der Stadt eingegangen waren. Gemeinsam mit Feuerwehrreferent und Stadtrat Michele Eckerlein sowie dem künftigen Feuerwehrsachbearbeiter bei der Stadtverwaltung Pappenheim Matthias Geck wurden diese durch die Verwaltung gesichtet, strukturiert und mit einem ersten Kostenrahmen versehen. Bei der jährlichen Kommandantenversammlung Mitte April wurden die anstehenden Beschaffungen zusätzlich abzustimmen.

Insgesamt belaufen sich die aktuell absehbaren Kosten auf rund 41.000 Euro. Den größten Anteil nimmt dabei die allgemeine Jahresbestellung mit etwa 20.000 Euro ein. Hinzu kommen unter anderem Ausgaben für den schrittweisen Austausch von Helmen aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften, für Schläuche sowie für den Bereich Atemschutz. Auch bereits vorgezogene Bestellungen und erste Ausgaben sind in die Kalkulation eingeflossen.

Im Haushaltsplan waren ursprünglich 45.000 Euro vorgesehen. Da erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres weitere Kosten entstehen und die Preise im Bereich der Feuerwehrbeschaffung zuletzt spürbar gestiegen sind, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung. Künftig sollen insgesamt 50.000 Euro eingeplant werden, um ausreichend Spielraum zu behalten.

Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen und auszuwerten. Bürgermeister Gallus wurde zugleich ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu vergeben.

Hinter diesen Zahlen steht die klare gesetzliche Verpflichtung, denn die Ausstattung der Feuerwehren zählt zu den Pflichtaufgaben der Kommune. Sie muss im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sicherstellen, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßigen Investitionen weniger eine freiwillige Leistung als vielmehr ein kontinuierlicher Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung in Pappenheim und seinen Ortsteilen.

 




Wochenmarkt in Pappenheim rückt wegen Maifeiertag vor

Für alle Besucher des Wochenmarktes in Pappenheim gibt es in der kommenden Woche wegen des Maifeiertages eine wichtige Änderung. Der traditionelle Wochenmarkt wird um einen Tag vorgezogen und findet bereits am Donnerstag, 30. April 2026. Der Markt endet bereits um 12:00 Uhr.

Hintergrund für die Verlegung ist der Feiertag am 1. Mai, der in diesem Jahr auf den regulären Markttag fällt. Damit die Versorgung mit frischen Produkten dennoch gewährleistet bleibt, weichen die Anbieter  auf den Vortag aus.
Wegen der anstehenden Aufbauarbeiten für das Pappenheimer Maibaumfest endet der Markt an diesem Tag bereits um 12 Uhr. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, ihren Einkauf entsprechend früher einzuplanen.

Die Stadt bittet um Verständnis für die Anpassung.

 




Straße zwischen Geislohe und Osterdorf wieder frei

Gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer in und um Pappenheim: Die Ortsverbindungsstraße zwischen Geislohe und Osterdorf ist ab sofort wieder uneingeschränkt befahrbar. Nach mehreren Wochen mit teils erheblichen Einschränkungen kann die Strecke nun wieder ohne Umwege genutzt werden.

Seit dem 4. März war die Verbindung aufgrund umfangreicher Bauarbeiten zunächst teilweise und im weiteren Verlauf vollständig gesperrt. Hintergrund der Maßnahme waren die Erneuerung der Wasserleitung sowie die Verlegung von Kabeln im Randbereich der Straße. Die Arbeiten machten eine zeitweise Vollsperrung erforderlich, wodurch der Verkehr über eine ausgeschilderte Umleitung geführt wurde.

Mit der nun erfolgten Freigabe kehrt wieder Normalität ein. Davon profitieren nicht nur Pendler und Anwohner, sondern auch lokale Betriebe. So ist etwa der Hofladen „Osterdorfer Landgenuss“ in Osterdorf wieder aus allen Richtungen direkt erreichbar. Während der Sperrung war der Zugang nur über Umwege möglich, etwa über die B2 oder über Pappenheim.




Halbseitiger Sperrung der Bahnhofstraße in Pappenheim

 

In der Bahnhofstraße in Pappenheim kommt es im Mai zu Verkehrsbehinderungen. Wie aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung Pappenheim hervorgeht, wird die Straße im Bereich von der katholischen Kirche bis zum Mehrfamilienhaus vor der Einfahrt zu EDEKA Pfaller Hausnummern 47 von 4. Mai bis einschließlich 21. Mai 2026 abschnittsweise halbseitig für den Verkehr gesperrt Das Parken ist in den aktiven Abschnitten nicht möglich.

Während des genannten Zeitraums wird der Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt. Entlang der Strecke werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingerichtet. Zudem ist vorgesehen, in einzelnen Abschnitten rechtzeitig Haltverbote aufzustellen, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten.

Grund für die Einschränkungen sind Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten. Dabei werden der Hauptkanal sowie die Hausanschlüsse überprüft. Die Maßnahmen erfolgen im Vorfeld einer möglichen späteren Sanierung der Kreisstraße WUG 9.

Ziel dieser Vorarbeiten ist es, den Zustand der unterirdischen Infrastruktur zu erfassen und notwendige Sanierungen frühzeitig festzulegen. Auf dieser Basis soll vermieden werden, dass eine erneuerte Fahrbahn in absehbarer Zeit erneut geöffnet werden muss.

 




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 23.04.2026, um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 12/2025 – Antrag auf Vorbescheid: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Neudorf 79, Fl.-Nr. 110, Gemarkung Neudorf

1.2 BA 10/2026 – Neuanlage von Parkplätzen Autohaus Strobl, Fl.-Nr. 240, 241, Gemarkung Zimmern

1.3 BA 11/2026 – Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 267/2 und 264, Gemarkung Zimmern

2 Bauleitplanung

2.1 Bauleitplanung – 1. Änderung Bebauungsplan „Gründlein“ Geislohe – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2.2 Bauleitplanung – 1. Änderung Bebauungsplan „Gründlein“ Geislohe – Satzungsbeschluss

2.3 Bauleitplanung – Antrag auf Bauleitplanung (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan) LKW Garage, kleinere Garagen und Betriebsleiterwohnung der Fa. Gerstner Metallbau GmbH, Fl.-Nr. 137, Gemarkung Geislohe (Grundsatzbeschluss)

3 Feuerwehrwesen:

Jahresbestellung 2026 – Vergabe Aufträge und Ermächtigung zur Auftragsvergabe

4 Kinderspielplatzneuerrichtung Ochsenhart:

Zustimmung des Stadtrates zur Planung und Finanzierung

5 Kinderspielplatzneuerrichtung Ochsenhart:

Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung

6 Bekanntgaben