Der Stadtrat tage in historischen Sitzungssaal

Am Donnerstag, 27.02.2025 tagt der Pappenheimer Stadtrat nicht wie ursprünglich bekanntgegeben im Bürgersaal im Haus des Gastes, sondern wie immer am Unsinnigen Donnerstag im historischen Sitzungssaal im Rathaus Pappenheim.
Die Tagesordnung ist unverändert wie folgt:

1 Bauanträge

1.1 BA 29/2024 – Errichtung einer Getreidesiloanlage – zwei Rundsilos, Fl.-Nr. 249, Gemarkung Göhren

1.2 BA 02/2025 – 2. Tektur zu BA 13/2021 und 40/2022 – Umbau und Erweiterung Halle 3,
hier: bauliche Änderungen, Niederpappenheimer Str. 22 und 24

2 Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung Eisenbahnüberführung Altmühl Bahn-km 127,218″ der Strecke 5501 München – Treuchtlingen in der Gemeinde Solnhofen – Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange

3 Neugestaltung des Marktplatzes – Festlegung des Umfangs der Maßnahme und der Vorgehensweise

4 Vergaben

4.1 Sanierung Sanitärgebäude Campingplatz: Auftragsvergabe für Vollautomatische Entleer- und Reinigungsstation
4.2 Burgbeleuchtung: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung der gesamten Strahler auf LED
4.3 Digitalisierung – Vergabe des Auftrags zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

5 Bekanntgaben




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 27.02.2025, um 18:00 Uhr findet im Bürgersaal im Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 29/2024 – Errichtung einer Getreidesiloanlage – zwei Rundsilos, Fl.-Nr. 249, Gemarkung Göhren

1.2 BA 02/2025 – 2. Tektur zu BA 13/2021 und 40/2022 – Umbau und Erweiterung Halle 3,
hier: bauliche Änderungen, Niederpappenheimer Str. 22 und 24

2 Planfeststellung für das Bauvorhaben „Änderung Eisenbahnüberführung Altmühl Bahn-km 127,218″ der Strecke 5501 München – Treuchtlingen in der Gemeinde Solnhofen – Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange

3 Neugestaltung des Marktplatzes – Festlegung des Umfangs der Maßnahme und der Vorgehensweise

4 Vergaben

4.1 Sanierung Sanitärgebäude Campingplatz: Auftragsvergabe für Vollautomatische Entleer- und Reinigungsstation
4.2 Burgbeleuchtung: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung der gesamten Strahler auf LED
4.3 Digitalisierung – Vergabe des Auftrags zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

5 Bekanntgaben




Sprechtag zur Rentenversicherung im Rathaus Pappenheim

Am Mittwoch, den 19. März 2025, haben Bürgerinnen und Bürger in Pappenheim die Gelegenheit, sich persönlich zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Versichertenberater Dieter Käfer steht im Rathaus Pappenheim für individuelle Auskünfte bereit. Neben der Klärung von Rentenkonten unterstützt er auch bei Rentenanträgen und beim Ausfüllen notwendiger Formulare.

Der Service ist kostenlos, eine Terminvereinbarung ist jedoch erforderlich. Interessierte können sich unter der Rufnummer 0170/7915293 anmelden.




In Pappenheim laufen die Vorbereitungen für den Abbruch

Auf dem Areal Pappenheim-Nord rücken die geplanten Abbrucharbeiten näher. Die von der Stadt Pappenheim beauftragte Firma Schutt-Karl trifft derzeit die notwendigen logistischen Vorbereitungen, um den Rückbau der Gebäude beiden betroffenen Anwesen reibungslos und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für die Umgebung durchzuführen.

Wie Firmeninhaber Johannes Karl auf Nachfrage mitteilt, laufen die Vorbereitungen noch in dieser Woche. Der eigentliche Abbruch ist für März 2025 vorgesehen. „Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um den Ablauf effizient zu gestalten und Auswirkungen auf das Umfeld so gering wie möglich zu halten“, betont Karl.




Der Fasching kehrt in den Kronensaal zurück

Nach über 20 Jahren kehrt eine beliebte Tradition zurück. Der CSU-Ortsverband Pappenheim lädt am 22. Februar 2025 wieder zum großen Faschingsball in den historischen Kronensaal ein. Die Veranstaltung verspricht einen unvergesslichen Abend mit Live-Musik, Tanz und kulinarischen Highlights.
Der Vorverkauf der Tickets hat bereits am 31. Januar in der Tourist-Info Pappenheim begonnen. Der Eintrittspreis beträgt 10 €. Es wird empfohlen, sich frühzeitig Karten zu sichern, da die Nachfrage hoch ist.

Im Jahr 2020 wagte der CSU-Ortsverein nach mehr als 15 Jahren Pause den Neustart des erfolgreichen Faschingsballs, der seitdem im Schützenhaus Pappenheim stattfand. Mit der Wiedereröffnung des frisch renovierten Kronensaals im vergangenen Jahr ergab sich nun die Möglichkeit, das traditionsreiche Faschingsvergnügen wieder an seinem ursprünglichen Veranstaltungsort abzuhalten.

„Der Kronensaal hat eine große historische Bedeutung für unsere Stadt, und es ist uns eine große Freude, ihn wieder als Veranstaltungsort nutzen zu können“, erklärt Marcus Wurm für den CSU-Ortsverband.

Dank an Familie Linke
Ein besonderer Dank gilt der Eigentümerfamilie Linke, die den Kronensaal mit viel Herzblut und großem Engagement saniert hat. Albert und Andrea Linke haben durch ihre aufwendige Renovierung ein Stück Pappenheimer Geschichte bewahrt und einen bedeutenden Veranstaltungsort wieder zum Leben erweckt. „Ohne ihre Mühe wäre es nicht möglich gewesen, den Faschingsball wieder an diesem wunderbaren Ort auszurichten“, so Marcus Wurm weiter.

Die Gäste dürfen sich auf ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm freuen. Für ausgelassene Faschingsstimmung sorgt die Live-Band „Gaggi a fetzn Gaudi“, die mit stimmungsvoller Musik zum Tanzen einlädt. Zudem wird DJ Lux mit bewährten Partyhits und Faschingsklassikern für die richtige Atmosphäre sorgen.

Kulinarisch werden die Besucher vom neuen Kronenwirt verwöhnt, der eine Auswahl an köstlichen Speisen anbietet. Bereits ab 19:00 Uhr sind die Gäste herzlich willkommen, um den Abend in festlich-närrischer Atmosphäre zu genießen.

Der Vorverkauf der Tickets hat bereits am 31. Januar in der Tourist-Info Pappenheim begonnen. Der Eintrittspreis beträgt 10 €. Es wird empfohlen, sich frühzeitig Karten zu sichern, da die Nachfrage hoch ist.

Der CSU-Ortsverband freut sich auf zahlreiche Besucher, die gemeinsam einen fröhlichen und ausgelassenen Abend erleben wollen.




Neues Dienstfahrzeug für Pappenheims Forstarbeiter

Neues Dienstfahrzeug für Pappenheimer Forstarbeiter

Nach langem Ringen hat die Stadt Pappenheim nun die Entscheidung getroffen, für die Forstabteilung ein eigenes Dienstfahrzeug anzuschaffen. Der Stadtrat beschloss, einen gebrauchten Subaru XV zu erwerben, um den Arbeitsalltag der Forstarbeiter effizienter zu gestalten.

Lange Entscheidungsfindung mit positivem Ausgang
Bereits 2019 hatte der Stadtrat den Kauf eines Dienstfahrzeugs für die Forstarbeiter beschlossen. Doch aus verschiedenen Gründen wurde die Anschaffung immer wieder verschoben. Mehrfach stellten die Forstarbeiter und Revierleiter Siegl Anträge, um die Notwendigkeit eines eigenen Fahrzeugs zu unterstreichen.
Dennoch entschied der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss 2023, dass ein solches Fahrzeug nicht zwingend erforderlich sei.

In der Stadtratssitzung im Juli 2024 wurde dann erneut über die Thematik beraten. Zunächst wurde geprüft, ob ein bereits vorhandenes städtisches Fahrzeug für die Forstarbeiten genutzt werden könnte. Diese Überprüfung ergab jedoch, dass dies aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar ist. Damit fiel die Entscheidung zugunsten eines Fahrzeugkaufs, der nun für den Haushalt 2025 eingeplant wurde.

Nach eingehender Prüfung verschiedener Modelle fiel die Wahl auf einen Subaru XV, angeboten von der Firma Herb in Bieswang. Das Fahrzeug, Baujahr 2016, hat eine Laufleistung von etwa 95.000 Kilometern und wird für 15.500 Euro erworben. Es verfügt über einen Allradantrieb, eine Anhängerkupplung und wird mit einem neuen TÜV ausgeliefert. Die Entscheidung für einen Benzinmotor fiel bewusst, da die Forstarbeiter meist nur kurze Strecken zurücklegen.

Titelfoto: Hubert Knoll




Kanalkontrolle in Pappenheim Bieswang und Übermatzhofen

In Pappenheim stehen wieder Arbeiten an der Kanalisation bevor. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Vergabe der Kanalbefahrung für die Abschnitte Bahnhofstraße, die Abwasserhauptleitung zwischen Übermatzhofen und Pappenheim sowie einen Teilabschnitt des Kläranlagenzulaufs in Bieswang beschlossen. Die Maßnahmen dienen der Zustandserfassung und der Planung zukünftiger Sanierungen.

Wichtige Vorbereitungen für Straßensanierung in der Bahnhofstraße
Bereits im Jahr 2022 wurde im Hauptkanal der Bahnhofstraße einer Kamerabefahrung durchgeführt. Nun sollen ergänzend der Oberflächenwasserkanal sowie die Hausanschlüsse überprüft werden. Anlass ist die geplante Sanierung der Kreisstraße durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Um spätere, aufwendige Eingriffe zu vermeiden, sollen jene Bereiche saniert werden, die nur in offener Bauweise erneuert werden können.

Erster detaillierter Blick auf die Hauptleitung
Die Abwasserleitung zwischen Übermatzhofen und Pappenheim wurde bislang nur grob kartiert, eine genaue Inspektion hat bisher nicht stattgefunden. Um die Bestandsdaten zu vervollständigen und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen, ist eine Kamerabefahrung dringend erforderlich. Noch wird mit der beauftragten Firma geklärt, ob die technische Machbarkeit angesichts der baulichen Gegebenheiten gegeben ist.

Prüfung im Rahmen der Mischwasserbehandlung in Bieswang
Ein etwa 130 Meter langer Abschnitt des Kläranlagenzulaufs in Bieswang steht ebenfalls auf dem Prüfstand. Im Zuge der geplanten Maßnahme „Mischwasserbehandlung Bieswang“ soll festgestellt werden, ob dieser Abschnitt erhalten bleiben kann oder eine erneute Grunddienstbarkeit erforderlich wird. Diese Untersuchung dient somit auch der langfristigen Planung der Abwasserinfrastruktur.

Nach einer Ausschreibung erhielt die Firma R.K.-Kanalservice GmbH aus Hollenbach den Zuschlag für die Arbeiten. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 38.672,62 Euro brutto und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Bahnhofstraße (Oberflächenwasserkanal und Hausanschlüsse): 17.414,94 Euro
  • Übermatzhofen – Pappenheim (Hauptleitung): 19.810,64 Euro
  • Bieswang (Kläranlagenzulauf): 1.447,04 Euro

Für die technische Auswertung der Kamerabefahrungen wird das Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld auf Stundenbasis beauftragt. Die genauen Kosten für diese Auswertung hängen vom Schadensbild der Kanäle ab.

 




Windkraft bei Bieswang – Neue Pläne, offene Fragen und kommunale Bedenken

Die Debatte um dei Windkraft in der Region Westmittelfranken geht in die nächste Runde. Die 32. Änderung des Regionalplans betrifft auch die Stadt Pappenheim und ihre Ortsteile, insbesondere Bieswang. Im Mittelpunkt stehen die neuen Flächenzuweisungen für Windenergieanlagen, die Anpassungen aus der vorherigen 31. Änderung und die Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden.

Was ändert sich für Pappenheim?
Der neue Entwurf des Regionalplans reduziert die ursprünglich geplanten Vorranggebiete für Windenergie auf den Höhen bei Pappenheim deutlich. Waren in der 31. Änderung noch rund 272 Hektar als Windkraftflächen vorgesehen (etwa 4,2 % der Gemeindefläche), sind es nun nur noch 161 Hektar (ca. 2,5 % der Gemeindefläche).

Die Stadt Pappenheim hatte in ihrer Stellungnahme zur 31. Änderung einige Änderungen gefordert. Dabei konnte sie teilweise Erfolge verbuchen:

  • Herausnahme der Gebiete „Weiten“ und „Hängenwald“ (WK 312) (Zwischen Göhren und Rothenstein)– diese Flächen wurden aus der Planung gestrichen.
  • Streichung der Fläche WK 314 (wald bei Ochsenhart)– wurde umgesetzt.
  • Zusätzliche Fläche Richtung Rothenstein als Ersatz – nicht berücksichtigt.
  • Streichung der Fläche WK 313 (Langer Berg)– nicht umgesetzt.

 

Diese Änderungen bedeuten eine gewisse Entlastung, doch nicht alle Anliegen der Stadt wurden berücksichtigt.

Sorge um Bieswang
Besonders im Fokus steht die Situation im Ortsteil Bieswang. Hier zeigt sich eine problematische Entwicklung: Durch die überarbeitete Planung der Region Westmittelfranken und die zeitgleich veröffentlichten Änderungen des Planungsverbands Ingolstadt könnte Bieswang von Windkraftflächen nahezu eingeschlossen werden.
Ein zentrales Konfliktthema ist der sogenannte „Überlastungsschutz“, also die Frage, inwieweit eine Gemeinde von Windkraftanlagen umgeben sein darf.
Laut Kriterienkatalog des Planungsverbands gilt eine Umzingelung von über 120° als kritisches Kriterium. Allerdings bleibt unklar, wie dieser Wert genau zu interpretieren ist:
Muss die Umzingelung zusammenhängend sein oder reicht eine Unterbrechung?
Was gilt als „wahrnehmungsrelevante Umgebung“?

Laut einem Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen (2021) wird ein Mindestabstand von 2,5 km zum Ortsrand empfohlen, wenn Windräder bis zu 300 m hoch sind.

Für Bieswang zeigt sich, dass der Ort von mehr als 180° von Windkraftflächen umgeben wäre – mit lediglich zwei schmalen Freihaltekorridoren von 13° und 37°. Damit entsteht ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und die Wohnqualität.

Reaktion der Stadt Pappenheim
Der Stadtrat von Pappenheim begrüßt die Reduzierung der Windkraftflächen, kritisiert aber die unverhältnismäßige Belastung von Bieswang. Er fordert, dass das Planungsgebiet WK 313 nochmals geprüft und gegebenenfalls gestrichen wird, um eine Umzingelung zu verhindern.

In der Stellungnahme an den Planungsverband betont die Stadt zudem, dass sie mit einem Flächenanteil von 2,5 % ihrer Gemeindefläche bereits überproportional zum bayernweiten Ziel von 1,8 % beiträgt. Eine weitere Verdichtung der Windkraftflächen sei daher nicht gerechtfertigt.

Wie geht es weiter?
Die Frist für Stellungnahmen zur 32. Änderung wurde aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung verlängert und endet nun am 31. Januar 2025. Die Stadt Pappenheim hat ihre Einwände eingereicht und erwartet nun die offizielle Abwägung der Planungsbehörde.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt die regionale Abstimmung: Während die Stadt Pappenheim um eine faire Verteilung der Windkraftflächen kämpft, könnten übergreifende Planungen der angrenzenden Regionen die Belastung dennoch erhöhen.

Ob und in welchem Umfang Pappenheim und insbesondere Bieswang entlastet werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Stadtverwaltung fordert jedenfalls eine nachhaltige und ausgewogene Planung, die sowohl die Energieziele als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.

Alle Grafiken: Stadt Pappenheim




Neubau des Wasser-Hochbehälters Geislohe

In der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates am 23. Januar 2025 stand der geplante Ersatzneubau des Wasser-Hochbehälters Geislohe auf der Tagesordnung. Für das Bauvorhaben, das von zentraler Bedeutung für die regionale Wasserversorgung ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der geplante Bau sieht die Errichtung eines modernen, Hochbehälters mit zwei Kammern und einem zugehörigen Betriebsgebäude vor. Dieses soll in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Wasserturm entstehen, der nach Abschluss der Arbeiten abgebrochen wird. Ziel ist es, die Wasserversorgung für die Region links der Altmühl langfristig zu sichern und auf den neuesten technischen Stand zu bringen.

Das Projekt ist nach dem Baugesetzbuch als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig, da es der öffentlichen Versorgung dient.
Allerdings befindet sich die geplante Baufläche im Landschaftsschutzgebiet, was eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Fachbehörden des Landratsamts erforderlich macht. Die notwendigen Prüfungen laufen bereits. Für den Eingriff in die Natur ist ein Ausgleich vorgesehen.

Die Planungen umfassen auch eine neue Zufahrt, deren Bau vollständig vom Antragsteller, dem Wasserzweckverband links der Altmühl, finanziert wird. Eine Erschließungsvereinbarung wurde bereits ausgearbeitet.
Weiterhin liegen die Abstandsflächen des neuen Hochbehälters auf ein benachbartes städtisches Grundstück, das im Zuge des Projekts an den Zweckverband verkauft werden soll.

Der Stadtrat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Die endgültige Umsetzung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigungen und der abschließenden Klärung der Erschließungsvereinbarung.




Neuer Stromverteiler und Geländer-Renovierung auf dem Campingplatz

Pappenheim bereitet seinen Campingplatz intensiv auf die bevorstehende Saison vor. In der Stadtratssitzung am 23. Januar 2025 wurden zwei Projekte vergeben. Die Erneuerung der Elektrik im Sanitärgebäude und die Sanierung des Geländers am Steg innerhalb des Campingplatzes.

Elektrik auf neuestem Stand
Die Elektrik des Sanitärgebäudes erwies sich als dringendes Sanierungsprojekt. Ursprünglich war lediglich ein Umbau des Niederspannungshauptverteilers vorgesehen. Doch bei den Arbeiten stellte sich heraus, dass neue Anforderungen der DIN-Vorschriften sowie zusätzliche Geräte wie Warmwasserspeicher, Klimasplitgeräte und eine Reinigungsstation für Chemietoiletten den bisherigen Verteiler unbrauchbar machten. Ebenso ist die Pumpstation für den Kanal und die Elektrik des Empfangsgebäudes an den Verteiler angeschlossen – ein weiterer Grund für die notwendige Erneuerung.
Die alte Verteilungsanlage wird komplett durch eine neue ersetzt. Die Firma Elektro Wenzl GmbH übernimmt diese Arbeiten, die Lieferung und Installation umfassen. Der Stadtrat genehmigte die Vergabe zum Angebotspreis von 17.326,30 Euro brutto, wobei die Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.

Ein marodes Geländer wird erneuert
Der Fußgängersteg über die Altmühl, innerhalb des Campingplatzes wurde bereits 2023 bei einer Hauptprüfung beanstandet. Was zunächst nur eine Erneuerung des Bretterbelags und Holzzauns werden sollte, entpuppte sich als umfassender Sanierungsbedarf. Das Eisengeländer zeigt starke Schäden durch Korrosion und Frosteinwirkung.
Ein ortsansässiger Metallbaubetreib hat ein Angebot für die Sanierung des Geländers vorgelegt. Vorgesehen ist, die maroden Stellen auszubessern, das Geländer neu zu verzinken und den Holzbelag wieder anzubringen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf etwa 11.500 Euro brutto. Um die Eröffnung des Campingplatzes im April nicht zu gefährden, wurde der Auftrag zur Sanierung bereits in Aussicht gestellt. Alternativ wird geprüft, ob die Geländer-Vorblendung mit einem Edelstahlnetz, statt Holz gefertigt werden könnte.




Abbrucharbeiten für Pappenheim Nord erneut vergeben

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 die Vergabe der Abbrucharbeiten für die Gebäude auf den Anwesen Bürgermeister-Rukwid-Straße 6 und 8 beschlossen. Ein umfangreicher und nicht immer einfacher Prozess fand damit seinen vorläufigen Abschluss. Die Durchführung der Arbeiten wurde der Firma Schutt Karl GmbH aus Pfraunfeld zu einem Angebotspreis von 249.501,95 Euro brutto übertragen.

Vom ersten Planungsfehler bis zur Neuvergabe
Die ursprüngliche Beauftragung für die Abbrucharbeiten im Oktober 2023 verlief nicht wie geplant. Zum einen forderte die beauftragte Firma erhebliche Nachträge und andererseits gab es nach Feststellungen der Stadtverwaltung Mängel im Leistungsverzeichnis was zu erheblichen Schwierigkeiten führte. Die Situation eskalierte so weit, dass die Zusammenarbeit mit der ursprünglich beauftragten Firma einvernehmlich aufgehoben wurde – zum Glück ohne finanzielle Belastung für die Stadt.

Nun wurde das Planungsbüro VNI aus Pleinfeld eingeschaltet, das unbürokratisch half und innerhalb kürzester Zeit ein neues Leistungsverzeichnis erstellte. Diese Leistung des Ingenieurbüros war bemerkenswert, denn das Ergebnis umfasst 150 Seiten und bildete so die Grundlage für die erneute Ausschreibung, an der 15 Firmen beteiligt wurden. Schlussendlich gingen jedoch nur zwei Angebote ein.

Entscheidung für das wirtschaftlichste Angebot
Nach Prüfung der Angebote entschied sich der Stadtrat für die Firma Schutt Karl GmbH, die durch ein Nebenangebot mit pauschalen Preisen das wirtschaftlichste Angebot vorlegte. Das neue Leistungsverzeichnis ermöglichte eine detaillierte Bewertung, und auch die Vorgabe, dass die Gebäude im ersten Halbjahr 2025 abgebrochen werden müssen. Die Stadt Pappenheim kann von einer Förderung der Kosten durch die Städtebauförderung in Höhe von bis zu 80% ausgehen.

Der Abbruch der Gebäude markiert einen wichtigen Schritt für die städtebauliche Entwicklung von Pappenheim-Nord. Die Maßnahme, die archäologisch begleitet werden muss, legt den Grundstein für zukünftige Projekte in diesem Bereich.

Auswirkungen auf Anwohner und Verkehr
Die Abbrucharbeiten, die schon bald beginnen sollen, bringen zwangsläufig Beeinträchtigungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer mit sich. So wird es erforderlich sein, den Gehweg sowie zwei Parkplätze direkt vor den abzubrechenden Gebäuden zu sperren. Zudem wird der benachbarte Parkplatz, der derzeit von Anwohnern und Besuchern des Friedhofs genutzt wird, als Baustellenbereich benötigt. Es könnte auch zu einer halbseitigen Sperrung der Kreisstraße kommen.

 




Kein Arbeitskreis für das Georg-Nestler-Haus in Pappenheim

Wie geht es nun weiter mit dem Georg-Nestler-Haus? Es mag Zufall sein, dass nur rund zwei Monate nach dem Antrag der Grünen-Fraktion zur Bildung eines Arbeitskreises für die Nutzung des Georg-Nestler-Hauses nun ein weiteres Konzept für die künftige Verwendung des ehemaligen Seniorenheims im Stadtrat vorgestellt wurde.

Wie berichtet, hatte die Fraktion der Grünen diesen Arbeitskreis beantragt, um das Thema Georg-Nestler-Haus präsent zu halten. Der neue Arbeitskreis sollte mit Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Stadtverwaltung und gegebenenfalls externen Fachleuten aus der Seniorenarbeit besetzt werden. Ziel war es, konkrete Lösungen für die Zukunft des seit Jahren leerstehenden Gebäudes zu entwickeln. Dabei sollte die Gruppe, mit nicht mehr als acht bis zehn Personen folgende Themenschwerpunkte bearbeiten:

  • Bestandsaufnahme des baulichen Zustands,
  • Bewertung der bisherigen Gespräche mit Investoren,
  • Analyse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts von 2022.

Das Ergebnis sollte ein Leitfaden mit einem verbindlichen Zeitplan sein, um den Handlungsempfehlungen aus dem im Juni 2022 vorgestellten Seniorenpolitischen Gesamtkonzept gerecht zu werden.

Doch der Vorschlag stieß auf breiten Widerstand. „Ein Arbeitskreis ist einfach zu viel“, meinte Christa Seuberth (SPD). Sie verwies auf das bestehende Seniorenpolitische Gesamtkonzept und den Ansatz des BRK-Konzepts, das man weiterentwickeln könne.

Bettina Balz, Fraktionsvorsitzende der Grünen, betonte hingegen, dass das BRK-Konzept vielversprechend, aber nicht abschließend geprüft sei. Daher sei es wichtig, das Thema weiterzuverfolgen und alternative Ansätze zu prüfen. Sie verwies auf die positive Wirkung eines Arbeitskreises bei der Sanierung und Neubewertung des Campingplatzes.

Anette Pappler (SPD) argumentierte, dass ein schlüssiges Konzept bereits vorliege und nun rechtliche und finanzielle Fragen zu klären seien – Aufgaben, die nicht einem „inoffiziellen Arbeitskreis“ überlassen werden könnten. Vielmehr solle sich der Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss damit befassen.

Für die CSU erklärte Marcus Wurm, neuerdings zuständig für das Referat Senioren und Heime, man könne sich „keinen Wunschkandidaten aus der Reihe der Investoren aussuchen“. Auch er lehnte einen Arbeitskreis ab. Gleiches trug Erich Neulinger (CSU), der bisherige Referent für Senioren und Heime, vor: „Das bringt nichts.“ Heiko Loy (CSU) ergänzte, ein Arbeitskreis berge die Gefahr, „dass die Sache im Sande verläuft“.

Auch Karl Satzinger (BGL) machte bereits vor der Abstimmung deutlich, dass er gegen einen Arbeitskreis sei.

Letztlich wurde der Antrag der Grünen von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt. Schon im März 2023 war ein ähnlicher Antrag der Grünen auf eine Klausurtagung zum Thema Georg-Nestler-Haus von den übrigen Stadtratsfraktionen abgeschmettert worden.