Stadt Pappenheim fordert weitere Verkleinerung des Windkraftgebiets bei Bieswang

Das geplante Windkraftgebiet östlich von Bieswang ist bereits deutlich kleiner geworden. Der Stadt Pappenheim reicht das nicht. Sie sieht weiterhin Konflikte mit Wald- und Landschaftsschutz, einer Tiefflugzone und der möglichen Umzingelung Bieswangs.

Der Stadtrat hat sich am 24. September erneut mit der Windkraftplanung östlich von Bieswang beschäftigt. Hintergrund ist die Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt. Darin wird festgelegt, welche Flächen künftig vorrangig für Windenergie vorgesehen werden sollen.
Der Regionale Planungsverband Ingolstadt hat seine Windkraftplanung überarbeitet. Davon betroffen ist auch das Gebiet östlich von Bieswang auf Schernfelder Gemeindegebiet. Die ursprünglich vorgesehenen 1.114 Hektar wurden auf 386 Hektar reduziert.

Pappenheim hält die verbliebene Fläche dennoch für zu groß. Ein Grund ist der Wald: 99,6 Prozent des Gebietes sind bewaldet, die gesamte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zudem wird dem Wald eine hohe Bedeutung für die Erholung zugeschrieben. Für die Stadt passt das nicht zu dem Ziel der Regionalplanung, Rodungen für Windkraftanlagen möglichst gering zu halten.

Hinzu kommt eine militärische Tiefflugzone, in der das geplante Windkraftgebiet vollständig liegt. Dort können strahlgetriebene Kampfflugzeuge bis auf 76,2 Meter heruntergehen. Moderne Windräder erreichen dagegen Gesamthöhen von etwa 200 bis 300 Metern. Die Stadt sieht darin einen möglichen Konflikt, der in der Regionalplanung bislang nicht berücksichtigt worden sei.

Ein weiterer Einwand betrifft Bieswang selbst. Neben dem geplanten Windkraftgebiet im Osten gibt es bereits ausgewiesene Windkraftflächen westlich und nördlich des Ortes. Werden alle Flächen gemeinsam betrachtet, sieht die Stadt die Vorgaben gegen eine zu starke Umzingelung eines Ortes durch Windkraftgebiete überschritten. Nach ihren Berechnungen werden die vorgesehenen freien Bereiche zwischen den Windkraftflächen nicht überall eingehalten. Von zwei untersuchten Punkten am Ortsrand ergibt sich sogar eine Umfassung von mehr als 180 Grad.

Ganz verhindern lässt sich die Windkraftplanung östlich von Bieswang allerdings nicht mehr. Im südlichen Teil hat die Gemeinde Schernfeld bereits rechtskräftig ein Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen. Eine Verkleinerung der Regionalplanfläche würde dort deshalb an der bestehenden Planung nichts ändern.

Pappenheim fordert daher, nur diese bereits von Schernfeld ausgewiesene Fläche in den Regionalplan zu übernehmen. Der übrige Teil des geplanten Windkraftgebietes soll entfallen. Damit sollen insbesondere zusätzliche Waldflächen und das Landschaftsschutzgebiet geschont und die mögliche Umzingelungswirkung für Bieswang verringert werden.

Der Stadtrat beschloss die entsprechende Stellungnahme einstimmig. Darin fordert die Stadt, das Windkraftgebiet östlich von Bieswang auf das bereits rechtskräftige Sondergebiet der Gemeinde Schernfeld zu beschränken. Als Gründe nennt sie insbesondere den Wald- und Landschaftsschutz, die Umzingelungswirkung für Bieswang und die bislang nicht berücksichtigte Tiefflugzone.

 




Pappenheim stellt Weichen für die Zukunft der Kläranlagen

Auf die Stadt Pappenheim kommt in den nächsten Jahren eine der größten Investitionen ihrer Geschichte zu. Dabei geht es um ein Thema, das im Alltag kaum sichtbar ist, aber alle Bürger finanziell direkt betrifft. Die Rede ist wieder einmal von der Abwasserreinigung. Für die Kläranlagen in Pappenheim, Bieswang und Zimmern muss grundsätzlich geklärt werden, ob die bestehenden Anlagen technisch aufgerüstet oder durch eine neue Kläranlage ersetzt werden sollen.

Die derzeitigen Betriebserlaubnisse für die drei Kläranlagen laufen zum 31. Dezember 2035 aus. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach erwartet, dass die Abwasserbehandlung bis dahin auf den dann erforderlichen technischen Stand gebracht wird. Bereits bis Ende 2027 muss die Stadt deshalb eine Studie vorlegen, in der die verschiedenen Möglichkeiten untersucht und auch deren Kosten miteinander verglichen werden. Ohne diese Untersuchung würden für die drei Anlagen keine neuen Erlaubnisse erteilt.

Dabei geht es zunächst um eine grundsätzliche Frage ob es um eine Ertüchtigung oder einen Neubau gehen soll. Eine Ertüchtigung würde bedeuten, die vorhandenen Kläranlagen an ihren bisherigen Standorten zu erhalten und technisch so zu modernisieren, dass sie künftig wieder den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Als Alternative soll untersucht werden, ob ein Neubau wirtschaftlicher und langfristig sinnvoller wäre. Denkbar wäre beispielsweise eine neue größere Kläranlage in Pappenheim, sofern dort ausreichend Platz vorhanden ist. Auch Zimmern kommt als möglicher Standort in Betracht. Eine solche zentrale Anlage könnte möglicherweise die Abwässer aus Pappenheim, Bieswang und Zimmern gemeinsam aufnehmen.

Ebenso sind Zwischenlösungen denkbar. So könnten einzelne bestehende Anlagen erhalten und modernisiert werden, während andere Standorte zusammengelegt werden. Erst die jetzt beauftragte Studie soll zeigen, welche Variante technisch machbar und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Der Stadtrat hat dafür das Planungsbüro VNI aus Pleinfeld beauftragt. Von fünf angefragten Büros hatten drei ein Angebot abgegeben. VNI legte mit pauschal 23.800 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot vor. Die Kosten der Studie werden aus den Haushalten 2026 und 2027 getragen; eine Förderung dafür ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich.

Noch nicht unmittelbar Bestandteil dieser Untersuchung ist die Kläranlage Osterdorf. Sollte sich jedoch eine zentrale Lösung für die drei anderen Anlagen als sinnvoll herausstellen, dürfte sich anschließend auch die Frage stellen, ob Osterdorf dauerhaft als letzte eigenständige Kläranlage weiterbetrieben oder ebenfalls an eine größere Anlage angeschlossen werden soll.

Welche Lösung am Ende umgesetzt wird, ist derzeit völlig offen. Klar ist allerdings schon jetzt, dass unabhängig von der gewählten Variante Investitionen in Millionenhöhe zu erwarten sind. Damit könnte die Neuordnung der Abwasserbeseitigung zu einem der finanziell größten Projekte werden, die die Stadt Pappenheim bislang zu bewältigen hatte.

Die finanziellen Folgen einer solchen Millioneninvestition werden letztlich auch die angeschlossenen Grundstückseigentümer und Gebührenzahler betreffen. Denn die Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. Bei größeren Investitionen für die Erneuerung oder Verbesserung der Abwasseranlagen können deshalb zusätzliche Beiträge erhoben werden. In welcher Höhe die Bürger tatsächlich belastet werden, lässt sich allerdings erst beurteilen, wenn feststeht, welche Lösung umgesetzt wird und welche Kosten dafür entstehen.




Volksfest in Pappenheim wird neu aufgestellt

Das Pappenheimer Volksfest soll ab 2027 ein neues Gesicht bekommen. Der Stadtrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, das bisherige Volks- beziehungsweise Altmühlfest nicht mehr in der bisherigen Form mit Festzelt auf der Lach fortzuführen. Stattdessen soll für das traditionelle Kirchweihwochenende ein neues Festkonzept entwickelt werden. Dafür stellte das Gremium zunächst einen Kostenrahmen von 20.000 Euro in Aussicht.

Neuorientierung
Hintergrund für die Neuorientierung ist die Entwicklung der vergangenen Jahre. Nachdem der langjährige Festwirt Albrecht aus Suffersheim das Pappenheimer Volksfest aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weitergeführt hatte, unternahm die Stadt 2025 mit Festwirt Ferber aus Monheim und dem Altmühlfest einen Neustart. Im Jahr 2026 fand kein Volksfest statt und Ferber steht auch für das Fest 2027 nicht mehr zur Verfügung.

Der Pappenheimer Festausschuss befasste sich deshalb am 17. September mit der weiteren Zukunft dieses Traditionsfestes. Dabei kam die Mehrheit zu dem Ergebnis, dass auch ein erneuter Versuch mit einem anderen Festwirt wohl keine dauerhafte Lösung bringen würde. Hinzu kommt, dass bisherige Fahrgeschäfte wie beispielsweise der Autoscooter aus Zeitgründen inzwischen nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung des Festausschusses ist zudem auch bei anderen Volksfesten und Kirchweihen im Landkreis ein rückläufiges Interesse festzustellen.

Als Alternative ist nun eine Art Straßenfest in der Deisingerstraße vorgesehen. Gefeiert werden soll möglichst von Freitagabend bis Sonntagnachmittag. Ein Festzelt ist nicht mehr geplant. Stattdessen sollen sich örtliche Vereine beteiligen und die Bewirtung überwiegend von der heimischen Gastronomie übernommen werden. Für Freitag ist bislang eine Stimmungsband angedacht, am Samstag ein gemütlicher Abend und am Sonntag ein Senioren- und Kindernachmittag. Auch das Feuerwerk soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Als Name ist auch „Pappenheim Live“ im Gespräch.

Ein Finanzierungskonzept
Bürgermeister Florian Gallus (CSU) erinnerte bei der Beratung daran, dass Pappenheim mit anderen Veranstaltungsformaten bereits gute Erfahrungen gemacht habe. Die BR-Radltour im vergangenen Jahr sei gut gemeistert worden und auch das frühere „Pappenheim Live“ der Werbegemeinschaft in der Deisingerstraße sei stets gut besucht gewesen. Die bislang genannten Programmpunkte seien allerdings lediglich erste Säulen. Das eigentliche Festprogramm müsse nun vom Festausschuss ausgearbeitet werden.

Dabei soll auch geklärt werden, welcher Programmpunkt welche Kosten verursacht. Der vorgesehene Rahmen von 20.000 Euro orientiere sich an den bisherigen Ausgaben. Zu den größeren Posten gehörten nach den Ausführungen des Bürgermeisters der Seniorennachmittag und der Ehrenamtsabend. Gallus betonte zudem, dass möglichst viel von dem eingesetzten Geld in Pappenheim bleiben solle. Örtliche Einzelhändler und Vereine sollen deshalb in das Fest eingebunden werden. Ehrenamtliche Helfer aus den Vereinen könnten ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten.

„Wir wollten das Volksfest nicht ersatzlos streichen“, erklärte der Bürgermeister. Am Ende sprach auch er sich für die Forderungen aus dem Stadtrat aus, zunächst eine konkrete Kalkulation zu erstellen und diese anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diese Forderung zog sich durch die gesamte Diskussion über die Neuauflage des Festes. Jürgen Weizinger (Freie Wähler) begrüßte grundsätzlich, dass weiterhin eine Art Volksfest für Pappenheim veranstaltet werden soll. Als mögliches Vorbild nannte er die Fürther Straßenkirchweih und regte an, eher mehrere kleinere Bands als eine große Band einzusetzen. Vor einer Auszahlung städtischer Mittel müsse jedoch eine Kalkulation vorliegen. „Es soll am Ende des Tages eine gewinnbringende Veranstaltung werden“, forderte Weizinger. Sollte sich aus einer nachvollziehbaren Kalkulation ein höherer Finanzbedarf als 20.000 Euro ergeben, könne er sich auch damit abfinden.

Ähnlich argumentierte Roland Kiermeyer (Bürgerliste). Das gesamte Budget sollte nicht, wie 2025 geschehen, pauschal vergeben werden. „Wir sollten das Geld nicht verbraten“, stellte er fest. Zunächst müsse klar sein, wofür die Mittel benötigt werden. Außerdem müsse geregelt werden, wie mögliche Einnahmen und Gewinne unter den Beteiligten verteilt werden. Es dürfe nicht dazu kommen, dass einzelne Anbieter beispielsweise mit einem Barbetrieb „ihren Reibach machen“, während andere, die ebenfalls zum Gelingen des Festes beitragen, leer ausgehen. Auch Kiermeyer stellte klar, dass ein höherer Betrag für ihn nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, wenn dafür eine schlüssige Kalkulation vorliege.

Für Anette Pappler, Fraktionsvorsitzende der SPD und langjährige Vorsitzende des Festausschusses, hat das Thema auch eine stark emotionale Komponente. Für sie ist die Abkehr vom bisherigen Volksfest mit Wehmut verbunden. Sie habe die Tradition des Festes als Begegnungsort für die Bevölkerung über viele Jahre schätzen gelernt. Deshalb falle ihr der Abschied vom bisherigen Konzept nicht leicht. Über Alternativen sei allerdings bereits seit längerer Zeit gesprochen worden. „Wir brauchen als Stadt Pappenheim ein zentrales Fest“, stellte Pappler grundsätzlich fest. Deshalb sehe sie neben dem Ende des bisherigen Formats auch die Chance für einen erfolgreichen Neuanfang.

Marcus Wurm (CSU), ebenfalls Mitglied des Festausschusses, berichtete von konstruktiven Beratungen. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Er zeigte sich überzeugt davon, dass die Verwendung des vorgesehenen Budgets transparent dargestellt werde.

Auch Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, plädierte dafür, die 20.000 Euro zunächst lediglich in Aussicht zu stellen. Sobald eine Kalkulation vorliege, solle der Stadtrat über die tatsächlichen Kosten entscheiden und damit auch die Verantwortung für mögliche Gewinne oder Verluste übernehmen. Wie Weizinger und Kiermeyer mahnte er eine gerechte Regelung für die finanziellen Ergebnisse der beteiligten Akteure an.

Carola Lämmerer, Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste, zeigte sich davon überzeugt, dass die Verantwortlichen für die weitere Planung einen Vertrauensvorschuss verdient hätten, den man ihnen auch geben sollte.

Der Beschluss
Unter dem Strich bestand im Stadtrat Einigkeit darüber, das Pappenheimer Traditionsfest nicht ersatzlos aufzugeben, sondern ihm ein neues Format zu geben. Vor allem aus den Reihen der Freien Wähler und der Bürgerliste wurde jedoch darauf gedrängt, die städtische Unterstützung diesmal nicht als Pauschalbetrag auszuzahlen. Grundlage für die endgültige Entscheidung über die Finanzierung soll vielmehr eine konkrete Kostenaufstellung sein.

Einstimmig beschloss der Stadtrat schließlich, für das neu konzipierte Fest einen Betrag von bis zu 20.000 Euro zunächst in Aussicht zu stellen. Verwaltung, Tourist Information und Festausschuss sollen nun das Konzept und eine entsprechende Kalkulation ausarbeiten. Auf dieser Grundlage wird sich der Stadtrat erneut mit dem Fest befassen und über die tatsächliche finanzielle Ausstattung entscheiden.




Pappenheimer Stadtrat lehnt längere Betriebszeiten im Steinbruch ab

Der Stadtrat Pappenheim hat die beantragte Ausweitung der Betriebszeiten im Steinbruch an der Kappel abgelehnt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Steinbruchunternehmen hatte beantragt, einen abgegrenzten Teil des Steinbruchs künftig von 5 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts betreiben zu dürfen. Bisher gilt für die betreffenden Maschinen eine Betriebszeit von 6 bis 20 Uhr.

Von der Erweiterung der Betriebszeiten wären eine Kettenschrämmsäge, zwei Schrämmtraktoren und ein Radlader betroffen. Damit würde sich die mögliche tägliche Betriebszeit von bisher 14 auf 21 Stunden erhöhen. Erstmals wäre auch ein Betrieb während der Nachtzeit möglich gewesen. Lkw-Verkehr, Materialabtransport, Verladung sowie der Betrieb von Brecher-, Sieb- oder Förderanlagen waren für diese zusätzlichen Zeiten nicht vorgesehen.

Dem Beschluss des Stadtrats ging eine umfangreiche und gründliche Prüfung durch die Stadtverwaltung voraus. Dabei wurden die Antragsunterlagen und das vorgelegte Lärmgutachten mit bestehenden Genehmigungen und den örtlichen Festsetzungen abgeglichen. Dabei stellte die Stadtverwaltung mehrere Unstimmigkeiten fest.

So wird im Lärmgutachten für die Spalthalle eine Betriebszeit bis 22 Uhr genannt, obwohl nach den vorliegenden Genehmigungsunterlagen lediglich ein Betrieb bis 20 Uhr zulässig ist. Auch für eine Seilsäge wird ein Betrieb während der Nachtzeit beschrieben, obwohl hierfür ebenfalls nur eine Genehmigung bis 20 Uhr vorliegt. Abweichungen stellte die Verwaltung zudem bei den angegebenen Zeiten für Sprengungen fest.

Auch im vorgelegten Lärmgutachten stellte die Stadtverwaltung mehrere Ungereimtheiten fest. So bezogen sich die Berechnungen teilweise bereits auf eine geplante Erweiterung des Steinbruchs um rund neun Hektar. Diese Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens, bei dem es ausschließlich um längere Betriebszeiten geht. Deshalb ließ sich aus dem Gutachten zunächst nicht eindeutig erkennen, welche zusätzliche Lärmbelastung allein durch den Betrieb bis in die Nachtstunden entstehen würde.

Nur zwei Tage vor der Stadtratssitzung ging bei der Stadt am 22. September ein überarbeitetes Lärmgutachten ein. Auch dieses wurde von der Verwaltung kurzfristig geprüft. Dabei fiel unter anderem auf, dass ein Anwesen „Am Auer Bichel“ nun als Mischgebiet eingestuft wird. Die Stadt verweist aber auf eine Ortsvorschrift aus dem Jahr 1953, nach der das Siedlungsgebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Außerdem wurde der Bereich „Am Hals“, wo die Geräusche des Steinbruchs nach Angaben von Anwohnern ebenfalls deutlich wahrgenommen und als störend empfunden werden, auch im überarbeiteten Lärmgutachten nicht berücksichtigt.

Gerade aus den Wohnbereichen Am Hals, Am Auer Bichel und Am Weinberg sind bei der Stadt seit 2021 regelmäßig Beschwerden über Lärm aus dem Steinbruch eingegangen. Genannt wurden dabei unter anderem Geräusche von Schotterbrechern, Hydraulikhämmern und Radladern sowie Rückfahrwarner.

Nicht nachvollziehbar war für die Verwaltung außerdem die vorgesehene Lärmminderung durch die Nutzung vorhandener Geländeabschirmungen und einen Betrieb auf tiefer gelegenen Abbausohlen. Der für die verlängerten Betriebszeiten vorgesehene Arbeitsbereich befindet sich nach den Planunterlagen nahezu am höchsten Punkt des nordöstlichen Steinbruchbereichs und damit in Richtung der dortigen Wohnbebauung.

Neben den Fragen zum Lärmschutz führte die Verwaltung auch baurechtliche Gründe gegen das gemeindliche Einvernehmen an. Der Flächennutzungsplan weist das betreffende Grundstück als Fläche für die Forstwirtschaft aus. Zudem liegt der gesamte Bereich im Landschaftsschutzgebiet.

Der Stadtrat folgte der ausführlich begründeten Verwaltungsvorlage und verweigerte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Betriebszeit von 5 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages.

Die Entscheidung des Stadtrats bedeutet allerdings noch nicht das endgültige Aus für den Antrag. Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zuständig. Es trifft letztlich die Entscheidung über die beantragte Änderung der Betriebszeiten.

 




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 24.09.2026, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge
1.1 BA 25/2026 – BImSchG – Erweiterung der Betriebszeiten eines abgegrenzten Teilbetriebs im Steinbruch Pappenheim, Kappel 1

1.2 BA 26/2026 – Neubau einer Garage/Außenlager hinter dem Technikgebäude im Freibad Pappenheim, Fl.-Nr. 1216/16, Gem. Pappenheim

1.3 BA 27/2026 – Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelcarport, Geislohe 88 (Bauturbo)

2 Bauleitplanung
2.1 Bauleitplanung – 2. TÖB-Beteiligung 31. Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt (10), Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

2.2 Bauleitplanung – TÖB-Beteiligung 34. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

2.3 Bauleitplanung – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gerstner Geislohe“ (Aufstellungsbeschluss)

2.4 Bauleitplanung – Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Bieswang“ (Aufstellungsbeschluss)

2.5 Bauleitplanung – Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Ochsenhart (Aufstellungsbeschluss)

2.6 Bauleitplanung – 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss)

3 Vergaben
3.1 Vergabe der Straßensanierungsarbeiten 2026

3.2 Neubau Bauhofhalle – Nachtrag Gewerk „Erdarbeiten“

3.3 Abwasseranlagen – Vergabe Planungsleistungen „Kläranlagenstudie“ Pappenheim, Bieswang und Zimmern

3.4 Dorfgemeinschaftshaus Osterdorf – Austausch der Fensterläden

4 Friedhof Osterdorf – Urnenbaum – Grundsatzbeschluss

5 Städt. Veranstaltungen – Zukünftige Ausrichtung des Altmühlfestes

6 Bekanntgaben

 




Pappenheimer Freibad beendet starke Saison

Mit freiem Eintritt, zahlreichen Badegästen und spätsommerlichem Wetter ist am Samstag, 12. September, die Freibadsaison 2026 in Pappenheim zu Ende gegangen. Bei sonnigen 20 Grad nutzten noch einmal viele Besucher die Gelegenheit für einige Bahnen im Schwimmerbecken oder einen letzten Aufenthalt im Nichtschwimmerbecken.

Im Mittelpunkt des Saisonabschlusses stand der Dank von Bürgermeister Florian Gallus an all jene, die zum erfolgreichen Betrieb des Freibades beigetragen haben. Denn auch die Zahlen gaben in diesem Jahr Anlass zur Freude. Mit 37.760 Gästen wurde das beste Ergebnis seit vielen Jahren erreicht. Gegenüber 2025 mit 26.467 Besuchern bedeutet dies ein Plus von rund 11.000 Badegästen. Lediglich in den Jahren 2003 mit 48.202 und 2006 mit 45.205 Besuchern wurden seit 1999 deutlich höhere Werte verzeichnet. Selbst das bislang besonders starke Jahr 2022 mit 36.342 Besuchern wurde 2026 übertroffen.

Gallus machte bei seinem Rückblick allerdings deutlich, dass sich der Erfolg des Pappenheimer Freibades nicht allein in Besucherzahlen messen lässt. Er würdigte ausdrücklich die Menschen, die während der Saison nicht nur ihren Dienst versehen, sondern sich mit besonderem Engagement für das Bad einsetzen. Sein Dank galt den Fachkräften Uwe und Susanne Lampmann sowie den Rettungsschwimmern Nele Ahorn und Stefan Beierlein. Ebenso schloss er die Mitarbeiter in der Reinigung und Grünpflege ein. Für die Reinigung waren Tamara Koza und Vedat Hodza Suse im Einsatz, die Grünpflege lag bei Otto Schober.

Besonders herzlich fiel der Dank des Bürgermeisters an die langjährigen Kioskbetreiber Seyho „Chico“ und Songül Saysüren aus. „Ohne euch wäre unser Bad nicht so beliebt und erfolgreich. Wir sind unwahrscheinlich froh, dass wir euch haben“, brachte Gallus deren Bedeutung für die besondere Atmosphäre im Pappenheimer Freibad zum Ausdruck.

Auch abseits des regulären Badebetriebs hatte die Saison einiges zu bieten. Im Juni und August fanden Schwimmkurse für 60 Kinder statt. Übungen der Feuerwehren Pappenheim und Solnhofen sowie der Jugendfeuerwehren dienten der Wasserrettung. Eine wichtige Verbesserung war die barrierefreie Rampe im Bereich der Durchschreitebecken.

Zum Dank des Bürgermeisters gehörten ausdrücklich auch die Gäste und Stammgäste, die dem Pappenheimer Freibad Jahr für Jahr die Treue halten. Die Stadt werde weiterhin alles dafür tun, ihnen dort einen angenehmen Aufenthalt zu bieten, versicherte Gallus und verabschiedete sich mit den Worten „Danke an euch alle und bis nächstes Jahr.“

Als sichtbares Zeichen dafür, dass die Badesaison nun tatsächlich vorüber ist, wurden zum Abschluss die Fahnen der Wasserwacht und der Stadt Pappenheim eingeholt. Bürgermeister Florian Gallus und der Leiter der Städtischen Werke Steffen Petrenz übernahmen dies gemeinsam mit dem Freibadteam und Stadtrat Marcus Wurm.

Ganz still wurde es im Freibad damit allerdings noch nicht. Bereits am Sonntag, 13. September, folgte das inzwischen traditionelle Hundeschwimmen, das in Pappenheim seit 2020 jeweils nach dem Ende der Badesaison stattfindet. Die Einnahmen kommen auch in diesem Jahr dem Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e.V. zugute. Über das Hundeschwimmen wird gesondert berichtet.




Pappenheim bietet kostenlose Herbstentsorgung für holzartige Gartenabfälle

Pappenheim bietet kostenlose Herbstentsorgung für Gartenabfälle

Die Stadt Pappenheim bietet auch in diesem Herbst wieder die Möglichkeit, holzartige Gartenabfälle kostenlos zu entsorgen. Im Rahmen der Herbstaktion können am Samstag, 14. November 2026, von 13 bis 15 Uhr Hecken-, Sträucher- und Baumschnitt an mehreren Sammelstellen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen angeliefert werden.

Für die Annahme stehen an diesem Tag die Deponie Neudorf, die ehemalige Deponie Osterdorf, der Bolzplatz in Übermatzhofen sowie der Kirchweihplatz Rachinger in Bieswang zur Verfügung. Damit bietet die Stadt für Pappenheim und seine Ortsteile mehrere wohnortnahe Möglichkeiten zur kostenlosen Entsorgung.

Darüber hinaus gibt es im Herbst weitere kostenlose Annahmetermine an der Deponie Neudorf. Dort können holzartige Gartenabfälle am 19. September sowie am 10., 17. und 24. Oktober 2026, jeweils von 13 bis 15 Uhr, abgegeben werden. Am 14. November ist die Deponie Neudorf ebenfalls geöffnet.

Angenommen werden unter Aufsicht Hecken-, Sträucher- und Baumschnittabfälle, also insbesondere Äste, Zweige und Baumholz. Steine, Dreck, Wurzeln und Holzbretter dürfen nicht mit angeliefert werden.

Unabhängig von diesen kostenlosen Terminen können holzartige Gartenabfälle auch im Wertstoffhof Pappenheim abgegeben werden. Dort ist die Annahme allerdings gebührenpflichtig. Der Wertstoffhof ist samstags von 9 bis 11 Uhr sowie mittwochs von 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Entsorgungsmöglichkeiten im Überblick

  • Bieswang Kirchweihplatz Rachinger, 14. November 2026, 13 bis 15 Uhr, kostenlos
  • Neudorf Deponie Neudorf, 19. September sowie 10., 17. und 24. Oktober und 14. November 2026, jeweils 13 bis 15 Uhr, kostenlos
  • Osterdorf ehemalige Deponie Osterdorf, 14. November 2026, 13 bis 15 Uhr, kostenlos
  • Pappenheim Wertstoffhof Pappenheim, ganzjährig samstags von 9 bis 11 Uhr und mittwochs von 13 bis 15 Uhr, gegen Gebühr
  • Übermatzhofen Bolzplatz Übermatzhofen, 14. November 2026, 13 bis 15 Uhr, kostenlos

 




Pappenheim gibt Obst bei Osterdorf zur kostenlosen Ernte frei

Die für Sonntag, 6. September 2026, vorgesehene Obstbaumversteigerung in Osterdorf muss abgesagt werden. Wie die Stadt Pappenheim mitteilt, hat ein schweres Unwetter in der vergangenen Woche den dortigen Obstbaumbestand massiv beschädigt.

Angesichts der entstandenen Schäden hat sich die Stadt zu einer außergewöhnlichen Regelung entschlossen. Das noch auf den Bäumen hängende sowie das bereits am Boden liegende Obst wird mit sofortiger Wirkung ausnahmsweise zur Ernte durch Bürgerinnen und Bürger freigegeben.

Die Freigabe gilt für die dafür vorgesehenen Bäume und Bereiche nördlich und südlich des Ortsrandes von Osterdorf. Welche Flächen genau betroffen sind, ist den von der Stadt zur Verfügung gestellten Lageplanauszügen zu entnehmen. Der linke Ausschnitt gibt einen Überblick über die beiden Bereiche nördlich und südlich des Ortsrandes, während die beiden danebenliegenden Darstellungen die jeweiligen Flächen vergrößert zeigen.

Damit kann das Obst trotz der erheblichen Unwetterschäden noch genutzt werden, auch wenn die ursprünglich geplante Obstbaumversteigerung in diesem Jahr nicht stattfinden kann.

 




Obstbaumversteigerung in Osterdorf

Am Sonntag, 6. September 2025, lädt die Stadt Pappenheim zur traditionellen Versteigerung des Obstes von städtischen Bäumen ein. Beginn ist um 10:00 Uhr bei der Firma Schwill in Osterdorf.

Zur Versteigerung kommt unbehandeltes, naturbelassenes Obst – 100 % Bio, frisch von den Bäumen der städtischen Flächen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich ihr Ernte­recht zu sichern.

Weitere Informationen vor Ort.




Bürgerbüro Pappenheim in den Sommerferien zeitweise eingeschränkt erreichbar

Während der Sommerferien kommt es im Bürgerbüro der Stadt Pappenheim zu vorübergehenden Änderungen der Öffnungszeiten. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Behördengänge entsprechend einzuplanen.

An folgenden Tagen ist das Bürgerbüro nur eingeschränkt erreichbar:

  • Dienstag, 4. August: geöffnet bis 16.30 Uhr
  • Dienstag, 11. August: geöffnet bis 16.30 Uhr
  • Montag, 17. August: ganztägig geschlossen
  • Dienstag, 18. August: geöffnet bis 16.30 Uhr

An allen übrigen Tagen während der Sommerferien gelten die regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Die Stadt Pappenheim bedankt sich für das Verständnis und empfiehlt, dringende Anliegen möglichst außerhalb der genannten Einschränkungen zu erledigen.




Glasfaserausbau in vier Pappenheimer Ortsteilen startet

Für zahlreiche Haushalte in den Pappenheimer Ortsteilen Geislohe, Göhren, Neudorf und Niederpappenheim rückt der Glasfaserausbau näher. Wie die Stadt Pappenheim mitteilt, wurden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren Anwesen im Rahmen des laufenden Förderprogramms mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden, in der vergangenen Woche von der GlasfaserPlus GmbH angeschrieben. Das Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund.

Mit dem Schreiben wurden die Eigentümer über die Möglichkeit informiert, ihren Hausanschluss zu beauftragen. Die Buchung erfolgt online über die Internetseite der Telekom. Dabei besteht die Wahl zwischen einem kostenlosen Hausanschluss ohne Glasfasertarif oder einem Hausanschluss in Verbindung mit einem Glasfasertarif.

Um die Beauftragung möglichst einfach zu gestalten, hat die Stadt Pappenheim eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Diese führt durch den Buchungsvorgang und soll den Eigentümerinnen und Eigentümern die Auswahl des gewünschten Anschlusses erleichtern. Die Anleitung steht auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link zum Download bereit:

https://pappenheim.de/fileadmin/stadt/Aktuelles/Anleitung_Buchung_Glasfaseranschluss_V_1_0_Juli_2026.pdf

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hausanschlüsse im Rahmen des laufenden Förderprogramms für die Grundstückseigentümer kostenlos sind. Wer den Anschluss jedoch erst nach Abschluss des Förderprogramms beauftragt, muss die Kosten für den Hausanschluss grundsätzlich selbst tragen.

Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollten daher die Möglichkeit der kostenfreien Beauftragung rechtzeitig nutzen, damit der Glasfaseranschluss im Zuge des Ausbaus direkt bis ins Gebäude verlegt werden kann.

 




Stadtrat signalisiert Verkaufsbereitschaft für das Georg Nestler Haus in Pappenheim

Mit einem weiteren Grundsatzbeschluss hat der Pappenheimer Stadtrat den nächsten Schritt für die Zukunft des Georg-Nestler-Hauses eingeleitet. Nachdem im Juni das von der LandLiving GmbH entwickelte Konzept „Georg-Nestler-Haus 2030“ grundsätzlich auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden soll, erklärte der Stadtrat nun seine grundsätzliche Bereitschaft, die städtische Immobilie zur Realisierung des Projekts auch zu verkaufen. Eine endgültige Entscheidung über den Verkauf ist damit jedoch ausdrücklich noch nicht verbunden.

Was bisher geschah
Bereits in der Sitzung vom 18. Juni hatte LandLiving ein völlig neues Nutzungskonzept vorgestellt. Anders als die zuvor diskutierten Ansätze soll in dem ehemaligen Krankenhaus und späteren Seniorenheim keine klassische Pflegeeinrichtung entstehen. Vorgesehen ist vielmehr ein generationenübergreifendes Wohn- und Gemeinschaftsprojekt, das Wohnen, Begegnung und gesellschaftliches Leben miteinander verbindet. Geplant sind barrierefreie Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, ein öffentlich zugängliches Café sowie Räume für Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten. Ziel ist es, dem seit 2021 leerstehenden Gebäude nach mehreren erfolglosen Anläufen wieder eine dauerhafte Perspektive zu geben.

Verkauf oder Erbpacht?
Nach den Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und Projektinitiator Dr. Carsten Witt wurde deutlich, dass dieses Konzept nach Einschätzung der Projektgesellschaft nur dann wirtschaftlich umgesetzt werden kann, wenn das Gebäude in das Eigentum der Projektgesellschaft übergeht. Die Finanzierung soll auf privaten Investoren, Fördermitteln, Bewohnerbeteiligungen und langfristigen Nutzungserlösen beruhen. Für die Gewinnung der erforderlichen Investoren sei der Eigentumserwerb Voraussetzung. Die Varianten Erbbaurecht oder langfristige Verpachtung böten hierfür nach Angaben der Projektgesellschaft keine ausreichende Finanzierungssicherheit.

Für die Stadt hätte ein Verkauf ebenfalls Vorteile. Sie würde einen Verkaufserlös erzielen und wäre künftig nicht mehr für die erheblichen Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen verantwortlich. Gleichzeitig würden klare Eigentumsverhältnisse geschaffen, die dem Investor die notwendige Planungssicherheit geben. Dem steht gegenüber, dass die Stadt ihr Eigentum dauerhaft aufgibt und ihre Einflussmöglichkeiten auf die spätere Nutzung deutlich geringer werden. Zwar könnten vertragliche Sicherungen, etwa eine Zweckbindung oder Rückfallregelungen, vereinbart werden, dennoch verliert die Kommune einen Teil ihrer Steuerungsmöglichkeiten. Auch im Insolvenzfall ergeben sich unterschiedliche Risiken, je nachdem ob verkauft, verpachtet oder ein Erbbaurecht bestellt wird. Gerade diese Punkte hatte die Verwaltung dem Stadtrat im Vorfeld ausführlich gegenübergestellt.

Bürgermeister Florian Gallus machte deshalb während der Beratung deutlich, dass die aktuelle Entscheidung noch keinen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses bedeutet. „Die heutige Beschlussfassung stellt ausdrücklich noch keine Entscheidung über den Verkauf der Immobilie dar.“ Der Stadtrat entscheide derzeit ausschließlich über die Fortführung des Projekts, die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft und die Einholung eines Verkehrswertgutachtens. Erst nach Vorliegen aller Entscheidungsgrundlagen werde über Kaufpreis, Vertragsbedingungen und den notariellen Kaufvertrag gesondert beschlossen.

Der Zeitplan
Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Zunächst soll im August oder September ein aktuelles Verkehrswertgutachten erstellt werden, das als Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen dient. Diese sind nach den Planungen der Stadt für den Herbst vorgesehen. Ebenfalls im Herbst soll der Stadtrat dann über den ausgearbeiteten Kaufvertrag und einen möglichen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses endgültig entscheiden. Kommt es zu einer Zustimmung, könnte der notarielle Vertragsabschluss nach derzeitiger Planung im Frühjahr 2027 erfolgen.

Zwei Meinungen
Carola Lämmerer von der Bürgerliste begrüßte das gewählte Verfahren. Sie freue sich auf das Konzept von LandLiving.
Eine andere Reihenfolge der Entscheidungen hätten sich dagegen die Grünen gewünscht. Dabei machten sowohl Lisa Pfister als auch Astrid Weddige deutlich, dass sich ihre Kritik nicht gegen einen möglichen Verkauf oder gegen das Projekt selbst richtet, sondern gegen den Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Nach den Ausführungen von Lisa Pfister von den Grünen sei es „zu früh für diesen Beschluss“. Man habe noch keine Idee, ob das Projekt angenommen werde. Sie könne sich die Beschlussfassung eher vorstellen, wenn man diesbezüglich bereits mehr wisse.
Astrid Weddige teilte diese Einschätzung. Aus ihrer Sicht müsse zunächst das Verkehrswertgutachten vorliegen, bevor ein so weitreichender Grundsatzbeschluss gefasst werde. „Wir würden nichts verlieren, wenn wir den Verkauf erst nach Vorliegen des Gutachtens beschließen“, erklärte Weddige im Stadtrat.

Am Ende folgte die Mehrheit des Stadtrates jedoch der Empfehlung des Bürgermeisters. Der Grundsatzbeschluss zur Verkaufsbereitschaft wurde gegen die beiden Stimmen der Grünen gefasst. Mit der Entscheidung ist der Weg für die weiteren Verhandlungen geebnet. Zunächst soll nun das Verkehrswertgutachten erstellt werden. Erst danach wird der Stadtrat über Kaufpreis, Vertragsbedingungen und einen möglichen Verkauf des Georg-Nestler-Hauses endgültig entscheiden.