Festwochenende mit feierlichem Gelöbnis und Eurofighter-Überflug

Der Stadtrat von Pappenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 einstimmig beschlossen, dem Antrag des Militärvereins und der Reservistengesellschaft (MRK) 1856 Pappenheim stattzugeben. Der Verein hatte die Nutzung des städtischen Festplatzes sowie der katholischen Pfarrwiese, für die Feierlichkeiten anlässlich seines 170-jährigen Bestehens am 31.Juli und 01. August 2026 beantragt.

Umfangreiches Festprogramm geplant
Der MRK 1856 Pappenheim plant ein beeindruckendes Festprogramm für das Jubiläumswochenende vom 31. Juli bis 1. August 2026. Einer der Höhepunkte wird ein feierliches Gelöbnis des Panzerbataillons 104 aus Pfreimd auf der historischen Burg Pappenheim sein, bei dem auch der bayerische Staatsminister Joachim Herrmann anwesend sein wird. Anschließend führt ein Marsch zum Festzelt auf dem Volksfestplatz, wo die Reservisten Big Band Baden-Württemberg für Unterhaltung sorgen wird.

Weitere Programmpunkte umfassen das Bezirksreservistentreffen Mittelfranken, einen Flug von Eurofightern des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 aus Neuburg/Zell über die Stadt Pappenheim und ein ökumenischer Gottesdienst im Festzelt am Samstagvormittag. Am Nachmittag hält der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger eine Festrede. Den Abschluss bildet eine Party mit der Band „Dorfrocker“, die für ihre Mischung aus Party-Rock, volkstümlicher Musik und Partyschlager bekannt ist.

Zusätzliche Highlights und Sicherheitsvorkehrungen
An beiden Tagen wird es eine statische Waffenschau mit Ketten- und Radfahrzeugen der Bundeswehr, darunter der Leopard 2, geben. Auch zivile und militärische Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr Pappenheim, die Bayerische Bereitschaftspolizei, das Technische Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz werden sich vor Ort mit Fahrzeugen präsentieren.

Langfristige Planung und vertragliche Vereinbarungen
Um Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde schon zwei Jahre vorher eine Reservierung der Flächen beantragt. Der MRK führt bei seiner Antragstellung aus, dass die große Wiese neben der katholischen Pfarrwiese als zusätzliche Parkfläche zur Verfügung stehen wird. Die Nutzung dieser Ersatzparkfläche – so die Stadt Pappenheim – setzt jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung voraus.

Der Stadtrat legte in seinem einstimmigen Beschluss fest, dass die Gebühren für die Nutzung des Festplatzes und der Ersatzparkfläche 500 Euro betragen soll. Bedingung für die Genehmigung ist, dass der MRK während des genannten Zeitraums die Wiesenflächen neben er Pfarrwiese zwischen Bahnweg und Bahnhofstraße der Stadt Pappenheim als Ersatzparkflächen kostenfrei zur Verfügung stellt.

 




Informationsveranstaltung zur Windkraft – Änderungen für Göhren beachten!

Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr, lädt die Stadt Pappenheim zu einer wichtigen Bürgerversammlung für die Bürger Göhrens in das Schulhaus nach Göhren zum Thema Windkraft ein.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an die betroffenen Grundstückseigentümer und interessierte Bürger aus Göhren.

Für die Bürger aus Neudorf wird es eine separate Bürgerversammlung geben. Die entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 




Förderung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auch in Pappenheim

Der Landtagsabgeordnete Helmut Schnotz teilt mit, dass der Freistaat Bayern auch in diesem Jahr die kommunalen Hochbaumaßnahmen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer großzügigen Förderung unterstützt. Insgesamt fließen 12,9 Millionen Euro in verschiedene Projekte zur Verbesserung und Erweiterung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. „Es freut mich, dass wir heuer 12,9 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhalten“, erklärt der Landtagsabgeordnete Helmut Schnotz. In der Langen Liste sind auch die Stadt Pappenheim und die Nachbargemeinden mit Zuwendungen bedacht

Die geförderten Projekte umfassen eine Vielzahl an Maßnahmen, darunter Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Genannt sind hier die Projekte aus Pappenheim und seinen Nachbargemeinden:

Gemeinde Langenaltheim: Erweiterung der Kindertageseinrichtung – 500.000 Euro

Gemeinde Langenaltheim: Generalsanierung der Mehrzweckhalle für Zwecke des Schulsports – 380.000 Euro

Stadt Pappenheim: Umbau der Kindertageseinrichtung St. Martin – 50.000 Euro. Tatsächlich bewilligt wurden 52.000 Euro, aus dem Sonderförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ für den krippengerechten Ausbau in der Kita St. Martin in der Bahnhofstraße.

Zweckverband Senefelder Schule Treuchtlingen: Ersatzneubau der Senefelder-Schule Treuchtlingen mit Sporthalle und Freisportanlagen – 7.000.000 Euro

Stadt Treuchtlingen: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Am Burgstall – 120.000 Euro

Stadt Treuchtlingen: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Unter dem Regenbogen – 174.000 Euro

Besondere Förderung für Pappenheim

Stadt Weißenburg
Generalsanierung der Kindertageseinrichtung Tausendfüßler357.000 Euro

„Bildung bleibt die wichtigste Investition in die Zukunft unserer Kinder“, betont Helmut Schnotz. „Mit dieser kräftigen Erhöhung der Zuschüsse wird der Freistaat seiner Verantwortung gerecht, eine ausgewogene Infrastruktur in allen Landesteilen Bayerns zu erhalten.“ Mit insgesamt 1,07 Milliarden Euro für den kommunalen Hochbau im Jahr 2024, was einem Anstieg von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, kann der gemeldete Bedarf nahezu vollständig gedeckt werden. Gefördert werden vor allem der Bau und die Sanierung von Schulen, schulischen Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen.




Ergebnis der Europawahl in den Pappenheimer Wahlbezirken

Am 09. Juni 2024 fand die Europawahl statt, und auch in den Wahlbezirken von Pappenheim gaben die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen ab. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine tabellarische Übersicht der Ergebnisse, die wir sorgfältig übernommen haben. Bitte beachten Sie, dass die Angaben ohne Gewähr sind, da sie visuell übernommen wurden.

Der Briefwahlbezirk 1 stellt Pappenheim, Übermatzhofen und Zimmern das; der Briefwahlbezirk 2 die Ortsteile Bieswang/Ochsenhart, Göhren, Geislohe, Neudorf, Osterdorf , Zimmern




Pappenheim entscheidet über die Auswertung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pappenheim, mit elf Teilflächen, geht in die nächste Runde. Nach der ersten Beteiligungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen in einer Sitzung des Stadtrates ausgewertet und abgewogen. In der jüngsten Sitzung wurde über private Einwendungen und fachliche Hinweise von Behörden und Träger öffentlicher Belange für jede der elf Änderungsbereiche in Pappenheim Bieswang, Geislohe, Neudorf, Göhren und Übermatzhofen die Abwägungsvorschläge mit Beschlüssen des Stadtrats entschieden.

Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung für das gesamte Pappenheimer Gemeindegebiet festlegt. Er ist die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und umfasst die Nutzungsarten wie etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen und Verkehrsflächen.

Die Stadt Pappenheim plant die 8. Änderung ihres Flächennutzungsplans. Vom 6. Oktober 2023 bis zum 10. November 2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

In dieser Zeit konnten Bürger und Behörden ihre Stellungnahmen zum geplanten Flächennutzungsplan abgeben. Diese Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro „VNI“ aus Pleinfeld gesammelt und zusammen mit der Stadtverwaltung bewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen nun als Beschlussvorschläge vor, über die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden wird.

Die Stellungnahmen wurden nach den elf Änderungsbereichen des Plans geordnet, sodass der Stadtrat nach den Einzelberatungen für jeden Bereich ein gesonderter Abwägungsbeschluss gefasst werden musste.

In einem weiteren Schritt hat der Stadtrat in seinem Auslegungs- und Billigungsbeschluss die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen sobald die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.

Titelbild:  Stadt Pappenheim

Kurzübersicht mit den Entscheidungen über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans

  1. Geislohe: Nördlich Baugebiet „Am Schlägle“

– Fläche: ca. 10.000 m²

– Lage: Nördlich von Geislohe

– Aktuelle Nutzung: Teilweise gewerblich, Baumschule

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 160

– Ziel: Schaffung der Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Bgm.-Rukwid-Straße

– Fläche: ca. 1.800 m²

– Lage: Westlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1024

– Ziel: Schaffung der Grundlage für eine gewerbliche Baufläche

Die Ausweisung der gewerblichen Baufläche wird zurückgenommen.

  1. Übermatzhofen: Bestehender Gewerbebetrieb

– Fläche: ca. 12.000 m²

– Lage: Nord-östlich von Übermatzhofen

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 109

– Ziel: Erhalt und Fortbestand des gewerblichen Betriebs

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Weinberggärten

– Fläche: ca. 1.500 m²

– Lage: Östlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Westlicher Teil des Flurstücks 692

– Ziel: Umstufung zur Wohnbaufläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Areal „Pappenheim Nord“, nördlich der Friedhofsmauer:

– Fläche: ca. 2.500 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Gemischte Baufläche

– Flurstück: Flurstücke 715 und 510/2

– Ziel: Grundlage für ein Misch- bzw. Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Weinberg, Südwesthang

– Fläche: ca. 3.800 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 701, 702, 703, 704, 705, 706, 709, 711/2 und 716/2

– Ziel: Darstellung der vorhandenen Wohnbebauung im Altbestand

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Reiterhof Rosengasse

– Fläche: ca. 20.000 m²

– Lage: Nördlich von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Sonderfläche „Reiterhof“

– Flurstück: Flurstücke 567 und 568

– Ziel: Umwidmung zur Sonderfläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim BauhofErweiterung Richtung Göhren

– Fläche: ca. 2.000 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim – Fortsetzung der Bauhofareals Richtung Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gemeinbedarfsfläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 750/2

– Ziel: Schaffung von Gemeinbedarfsflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Göhren Verlängerung Neubaugebiet

– Fläche: ca. 3.200 m²

– Lage: Süd-westlich von Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstück 701/1

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Neudorf Erweiterung Neubaugebiet Richtung Osten:

– Fläche: ca. 3.000 m²

– Lage: Südlich von Neudorf

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 187/11 und 187/0

– Ziel: Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Fuchsenweg

– Fläche: ca. 11.000 m²

– Lage: Nördlich der Hauptstraße von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft, teilweise Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstücke 576 und 117/3

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen




Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 13. Juni 2024

Am Donnerstag, 13.06.2024, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 01/2024 – Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 555, Gem. Pappenheim, Beckstraße
1.2 BA 15/2024 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / Carport und PV-Anlage, Fl.-Nr. 149/5, Gemarkung Osterdorf, Osterdorf 143

2 Bauleitplanung:

2.1 Bauleitplanung – Erlass Einbeziehungssatzung „Weißenburger Straße II“ Bieswang  Satzungsbeschluss

2.2 Bauleitplanung – Erlass Einbeziehungssatzung „Weißenburger Straße II“ Bieswang – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der formellen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

3 Antrag des „Militärverein und Reservistengesellschaft 1856 Pappenheim“ auf Nutzung städtischer Grundstücke anlässlich des 170. Gründungsfestes/ Gelöbnis mit Marsch im Jahr 2026

4 Straßenunterhalt: Grundsatzbeschluss und Ausbauvariante für die Straße Bieswang Hutgasse 23+25

5 Vergaben

5.1 Feuerwehrwesen: Auftragsvergabe für Beschaffung von Funkmeldeempfängern (Pagern) im Rahmen des Sonderförderprogrammes Digitalfunk

5.2 Kläranlage Bieswang: Auftragsvergabe Klärschlammräumung/ -Entsorgung Becken 1

6 Breitbandausbau – Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis BayGibitR-Förderung Geislohe, Neudorf, Göhren und Teile Pappenheims und Beschluss der Vergabe

7 Bekanntgaben




Windkraft-Bürgerversammlungen für Bieswang, Neudorf und Göhren

Die Stadt Pappenheim lädt zum Thema Windkraft für den Gemeindebereich Bieswang und den Gemeindebereich Göhren / Neudorf zu Bürgerversammlungen ein. Für den Gemeindebereich Göhren / Neudorf nach Osterdorf in das Dorfgemeinschaftshaus (17.06.) und für Bieswang in das „Wirtshaus zur Huck“ (18.06).


Einladung zur Windkraft-Bürgerversammlung für Göhren
Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim herzlich zur Bürgerversammlung im Schulhaus Göhren ein. Thema der Veranstaltung ist die Windkraft in den Gemeindebereichen Göhren und Neudorf.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an die betroffenen Grundstückseigentümer sowie an interessierte Bürger aus Göhren.

Für die Bürger aus Neudorf wird es eine separate Bürgerversammlung geben. Die entsprechende Einladung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.


Einladung zur Windkraft-Bürgerversammlung in Bieswang

Am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerversammlung im Wirtshaus „Zur Huck“ in Bieswang ein. Thema der Veranstaltung ist die Windkraft.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an die betroffenen Grundstückseigentümer sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Bieswang und Ochsenhart.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

 




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 06.06.2024, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal im Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Auslegungs- und Billigungsbeschluss

*** ENDE der öffentlichen Tagesordnung ***




Widmung des „Lämmermannplatzes“ in Pappenheim vom Stadtrat beschlossen

Die Stadt Pappenheim hat den „Lämmermannplatz“ fertiggestellt und diesen in der jüngsten Sitzung des Stadtrates gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. Diese Widmung verleiht dem Platz den rechtlichen Status einer öffentlichen Verkehrsfläche und wird im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pappenheim eingetragen.

Der Lämmermannplatz in Pappenheim ist ein beschränkt-öffentlicher Weg, der an der Einmündung in die Herrenschmiedgasse beginnt und an der Nordseite der Flur-Nummer 20 endet. Die Straße erstreckt sich über eine Länge von 20 Metern und umfasst eine Grundfläche von 319 Quadratmetern.

Die Widmung des „Lämmermannplatzes“ ist ein wichtiger Schritt, um diesen Platz offiziell als öffentlichen Raum zu deklarieren. Damit wird sichergestellt, dass er rechtlich als öffentliche Verkehrsfläche anerkannt ist und ausschließlich Fußgängern zur Verfügung steht. Die Stadt Pappenheim übernimmt die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege des Platzes.
Eine Widmung dieser Art blieb den wohl berühmtesten vier Quadratmetern Deutschlands verwehrt – jenen auf der Zufahrt zu den Städtischen Werken, von der Klosterstraße zur Stadtwerkeinsel. Aufgrund der fehlenden Widmung stellte sich die Frage der öffentlichen Nutzung, die letztendlich gerichtlich geklärt werden musste.

Warum „Lämmermannplatz“?
Hier stand einst das „Café Lämmermann“, ein zentraler gesellschaftlicher Treffpunkt in Pappenheim. Seit 1823 prägte das Gebäude das Stadtbild und war Wohn- sowie Geschäftshaus für verschiedene namhafte Persönlichkeiten.

Ab 1919 entwickelte sich das Café Lämmermann zu einem beliebten Ort, an dem sich die Pappenheimer aller gesellschaftlicher Schichten zum geselligen Beisammensein trafen. Besonders in den Jahren 1968 bis 1983 erlebte das Café seine Blütezeit.
Nach dem Tod des letzten Eigentümers 2010 und dem darauffolgenden Leerstand wurden die Gebäude von der Stadt Pappenheim erworben und abgerissen, um Raum für einen neuen, modernen Platz zur Aufwertung der Innenstadt zu schaffen. Der Name des Platzes soll an die historische und besondere gesellschaftliche Bedeutung des ehemaligen Cafés erinnern.




Pappenheim erweitert Fassadenprogramm

Die Stadt Pappenheim bietet den Bürgern innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes seit über 30 Jahren eine Bezuschussung im Rahmen des bestehenden „Fassadenprogramms“ an. Eigentümer können aktuell bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt erhalten, wobei der Zuschuss auf maximal 20.000 Euro für die Sanierung der Fassade, Fenster und Dachflächen gedeckelt ist.

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage und der damit verbundenen Abnahme der Sanierung entsprechender Fassaden sowie der wiederholten Notwendigkeit, sich mit der Ausübung und Durchsetzung von Vorkaufsrechten bei stark vernachlässigten Gebäuden zu beschäftigen, wurde die Idee entwickelt, die maximale Fördersumme zu erhöhen. Die neue Regelung sieht vor, dass die gedeckelte Förderung auf bis zu 40.000 Euro pro Einzelobjekt angehoben wird, während der Fördersatz von maximal 30 % der förderfähigen Kosten beibehalten wird.

Die Stadt Pappenheim erhält über die Städtebauförderung 60 % der Ausgaben erstattet, während die verbleibenden 40 % aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

Dieses erweiterte Förderprogramm soll dazu beitragen, die Sanierungstätigkeit im Sanierungsgebiet zu beleben und den Zustand der Bausubstanz zu verbessern. Eigentümer haben somit die Möglichkeit, umfassendere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Qualität und den Erhalt ihrer Gebäude langfristig zu sichern.

Zur Stadtsanierung hat die Stadt Pappenheim im Jahre 2017 eine Broschüre „30 Jahre Stadtsanierung in Pappenheim herausgegeben, die bei der Stadtverwaltung und im Touristikbüro kostenlos bezogen werden kann.

Die Merkmale des Förderprogramm in Kürze:

Geltungsbereich:
   Das Förderprogramm gilt für das durch Satzung festgelegte Sanierungsgebiet in Pappenheim.

Zweck der Förderung:
   Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu erhalten und zu beleben, das Stadtbild aufzuwerten sowie das Wohn-, Geschäfts- und Arbeitsumfeld zu verbessern. Die städtebauliche Entwicklung und die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum sollen durch Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Grundsätze der Förderung:
   – Die Maßnahmen müssen die bauzeitliche Gestaltung des Gebäudes einhalten und den Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege entsprechen.
   – Die Stadt Pappenheim entscheidet in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken über die Förderung.

Förderfähige Maßnahmen:
   – Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden: Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Treppenanlagen und zur Barrierefreiheit.

   – Vorgärten und Hofräume: Hofbegrünung, Entsiegelung, altstadtgerechte Bodenbeläge und Maßnahmen an Einfriedungen.

Art und Umfang der Förderung:
   – Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 40.000 Euro.

   – Doppelförderung aus anderen Programmen ist nicht möglich.
   – Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragsverfahren:
   – Eigentümer beantragen eine Beratung bei der Stadt Pappenheim.

   – Ein Sanierungstreuhänder prüft die Förderfähigkeit und erstellt ein Beratungsprotokoll.
   – Der Sanierungsvertrag wird nach Vorlage von Angeboten oder einer Kostenschätzung erstellt.

Durchführung der Maßnahme:
   – Nach Abschluss des Vertrages oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die Arbeiten beginnen.

   – Notwendige Genehmigungen, z. B. von der Denkmalschutzbehörde, müssen eingeholt werden.
   – Die Förderung muss öffentlichkeitswirksam angezeigt werden.

Auszahlung:
   – Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und Überprüfung durch die Regierung von Mittelfranken.

   – Kostenmehrungen werden nicht durch eine Erhöhung des Zuschusses abgedeckt.

Vertragsverstöße:
   – Bei Verstößen gegen den Sanierungsvertrag oder zweckfremder Verwendung der Mittel sind die Zuschüsse zurückzuzahlen.

 




Pappenheim investiert in die Ausstattung der Feuerwehr Neudorf

Die Freiwillige Feuerwehr Neudorf wird in Kürze mit neuer Atemschutzausrüstung ausgestattet, um die Einsatzsicherheit im Bereich der Grafendörfer zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung des im Oktober 2014 von der Stadt Pappenheim in Auftrag gegebenen Feuerwehrbedarfsplanes und erfolgt im Zuge der Anschaffung eines neuen „Tragkraftspritzenfahrzeuges / Wasser“ (TSF-W).

Der Stadtrat hat der Anschaffung einstimmig zugestimmt. Insgesamt werden 26 Atemschutzgeräteträger mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, die Überjacken, Überhosen, Stiefel, Helme mit Nackenleder und Handschuhe umfasst.

Die Verwaltung hat Angebote von vier Fachfirmen eingeholt. Nach sorgfältiger Prüfung der Angebote wurde beschlossen, den Auftrag an die Firma Jahn aus Nürnberg zu vergeben. Die Firma Jahn hat ein vollumfängliches Angebot zu einem Preis von 47.603,05 Euro brutto vorgelegt, das als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Die Lieferung der Ausrüstung wird für Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet, wobei die finanzielle Abwicklung erst im Januar 2025 erfolgen soll, um im Haushaltsrahmen zu bleiben.

Die neuen Ausrüstungen sind entscheidend für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Neudorf. Sie ermöglichen den Atemschutzgeräteträgern, ihre Einsätze sicher und effektiv durchzuführen. Diese Investition unterstreicht das Engagement der Stadt Pappenheim, die Sicherheit und Effizienz ihrer Feuerwehren kontinuierlich zu verbessern und den Bürgern zuverlässigen Schutz zu bieten.




Grünes Licht für neues Abwasserprojekt in Pappenheim

Die Malzfabrik Wurm in der Beckstraße, plant für die Abwasserbehandlung einen Misch-Ausgleich-Behälter  mit dazugehörigem Betriebsraum zu bauen. Der Stadtrat hat dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt und als Träger öffentlicher Belange keine Einwände als geltend gemacht.

Der der Mischwasserbehälter soll zur besseren Handhabung und Aufbereitung des bei der Produktion des anfallenden Abwassers beitragen. Mit dem Bau des Behälters soll erreicht werden, Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung auszugleichen und eine konstante Qualität des behandelten Abwassers sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen und den Auflagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu entsprechen.

Der Betriebsraum, der gemeinsam mit dem Behälter errichtet wird, dient der Überwachung und Steuerung der Abwasserbehandlungsprozesse. Hier werden die notwendigen technischen Geräte und Steuerungseinheiten untergebracht.